checkAd

    Unglaublich - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.10.01 18:31:23 von
    neuester Beitrag 29.10.01 21:47:11 von
    Beiträge: 24
    ID: 493.557
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.021
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 24.10.01 18:31:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe gerade von meinem Möbelhaus eine Mahnung erhalten warum ich denn die Rechnung für meine Waschmaschine nicht gezahlt hätte. Diese Waschmaschine hatte ich bereits im MÄRZ 2001 BAR BEZAHLT !! Es war ein Austellungsstück .
      Die Rechnung wurde bei unserem letzten Umzug wahrscheinlich vernichtet. (zumindest habe ich diese bis jetzt noch nicht im Haus gefunden) Welch ein Recht haben die ?!?!?
      mir nach fast 7 Monaten eine Mahnung zu schicken.
      Und nu steh ich da ohne Rechnung was jetzt ?
      Avatar
      schrieb am 24.10.01 18:41:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bezahl die Maschine noch einmal !...oder...
      erinnere Dich an welchem Tag es war. Im Kassenbericht sollte sich der Betrag finden. Wahrscheinlich nur über Anwalt eine Prüfung möglich. d.h. es wird Kassenbuch geprüft und Bestand der Artikel. Ist aufwendig, ein seriöses Möbelhaus sollte jedoch den Aufwand nicht scheuen. Ist das ala .kea oder .irport - Möbelhaus wirst Du wohl noch viele Nerven brauchen bzw. verbrauchen.
      Avatar
      schrieb am 24.10.01 18:41:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Tja, sieht nicht so gut für Dich aus. Du mußt zweifelsfrei beweisen können, daß Du die Waschmaschine cash gelatzt hast. Gibts Zeugen dafür ????
      Wenn Du es nicht beweisen kannst, gehts weiter zum MB, bei Widerspruch Verhandlung ( Beweis zwecks Zahlung ist zu erbringen ) und dann wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen und Du mußt nochmals latzen. Also stell die Hütte auf dem Kopf und such die Quittung.
      Avatar
      schrieb am 24.10.01 18:42:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Weise sie freundlich darauf hin, dass Du bar bezahlt hast. Hatte auch mal so einen Fall, danach kam nie mehr was.
      Avatar
      schrieb am 24.10.01 18:44:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      die haben keine Chance!! Haben sie den eine Unterschrift von dir, das du zu einem Zeitpunkt zahlst - oder Erhalt der Ware ohne Zahlung???

      Wer bewahrt den schon Rechnungen auf!! keiner!! und die Firma müsste eine Bestätigung von dir haben - und die hat sie nicht!! Sonst könnt doch jeder Mahnungen verschicken!!
      Ich würd diesem Möbelhaus sagen (gibts in Möbelhäusern Waschmaschinen ?????) " netter Versuch "!!

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,3400EUR -3,41 %
      NurExone Biologic: Volle Punktzahl im Konkurrenzvergleich!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 24.10.01 18:49:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das ist gar nicht so unglaublich wie Du denkst. Da weiß oft die eine Hand nicht was die andere tut, die Buchhaltung ist ein völliges Chaos unmotivierter Hausfrauen, und da wird auch schon mal falsch gebucht. Es geht dem Möbelhaus weder darum, Dich zu ärgern,noch darum, Dich zu bescheissen, weil sie mehr Geld brauche. Sie haben einfach einen Fehler gemacht, nichts weiter. Das kann passieren, darf aber nicht passieren. Wenn Du kurz und schlüssig darlegst, dass Du nicht bezahlen wirst, weil Du bereits bei Bestellung gezahlt hast, wird nicht viel weiter passieren.

      Gruß
      Philipp
      Avatar
      schrieb am 24.10.01 18:56:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hi vessel, PhilippGeorg und Papiga, ist ja ner sehr interessante Betrachtungsweise und ich wünsche mir daß es stressfrei ausgeht.
      Nur er hat eine Mahnung erhalten und er muß schlüssig darlegen, daß die Maschine bar bezahlt wurde. ( Beleg, Zeugen )Falls er das nicht kann und die stellen auf stur, nimmt das seinen gewohnten Gang, bis zur Vollstreckung.
      PS : Belege hebt man auf !!!!! ... allein schon wegen der Garantie.
      Avatar
      schrieb am 24.10.01 19:13:34
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ordnung ist das halbe leben.

      Gruß und viel glück spekulativ
      Avatar
      schrieb am 24.10.01 19:14:49
      Beitrag Nr. 9 ()
      Welch RESONANZ DANKE @ ALL

      also
      Text

      sicherlich haben Sie ( SIE ha) übersehen, daß (mit ß ha)
      die nachstehend aufgeführte Rechnung zur Zahlung fällig ist.

      Wer sagt mir denn, dass die Kassiererin das Geld ohne es in die Kasse einzutippen nicht selbst kassiert hat. Woher sollte sonst jetzt diese Rechnung (übrigens noch keine Mahnung) noch kommen.

      Zeuge meine Verlobte war dabei.
      Das alles nach genau fast 8 in Worten ACHT Monaten !!!
      Avatar
      schrieb am 24.10.01 19:17:43
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ja, ja wegen der Garantie Belege aufheben, Ordnung ist das halbe leben. Ist mir auch klar und habe mich schon genug geärgert trotzdem DANKE
      Avatar
      schrieb am 24.10.01 19:35:53
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ganz cool bleiben.

      Netten Brief per EINSCHREIBEN schicken. Den bekommt dann gleich ein "höherer" Angestellter.

      Beispiel:

      ...dass die Bezahlung in Bar am xx.xx.2001 in der Filiale erfolgte und aus diesem Grund meinerseits keine Veranlassung zur Zahlung besteht.
      Aus diesem Grunde betrachte ich diese Zahlungsaufforderung als gegenstandslos und bitte Sie den Sachverhalt zu prüfen.

      Also einfach nicht erwähnen, dass Du keinen Beleg vorweisen kannst. Dreh den Spieß einfach mal um.

      Grüße
      C*B
      Avatar
      schrieb am 24.10.01 22:47:07
      Beitrag Nr. 12 ()
      Und wie können die nachweisen, dass du von ihnen eine Waschmaschine bekommen hast?
      Avatar
      schrieb am 25.10.01 08:54:49
      Beitrag Nr. 13 ()
      @nataly
      das wollte ich auch gerade fragen
      Avatar
      schrieb am 25.10.01 11:41:35
      Beitrag Nr. 14 ()
      @AlanPuppy: Hast du eine Rechtsschutz-Versicherung?
      Avatar
      schrieb am 25.10.01 11:48:58
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hast du irgendwas unterschrieben, als du die Waschmaschine mitgenommen hast?
      Avatar
      schrieb am 28.10.01 01:28:47
      Beitrag Nr. 16 ()
      @AlanPuppy
      -ich hoffe Du merkst, dass es bei den letzten Beiträgen
      schon etwas gefährlich für dich wird.

      Wenn Du behaupten würdest, du hast keine Waschmaschine bekommen, dann gibt s da soetwas wie uneidliche Falschaussage. Spätestens im gerichtlichen Verfahren, würde ich solche Aussagen nicht mehr treffen.

      ---> meine Empfehlung: erstmal auf gutem, nettem Weg versuchen und wenn das nicht hilft, zum Anwalt gehen,
      dort von Dir eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass Du bezahlt hast und die denen zusenden (gegen Empfangsnachweis); sollten die danach weiterhin auf
      nochmalige Bezahlung bestehen, würde ich Anzeige wegen
      Betrug stellen. In diesem Strafverfahren wird dann kraft
      Amtes in den Büchern des Möbelhauses ermittelt und das
      haben die meistens gar nicht gerne, denn wer nicht mal
      weis was er von wem bekommen hat, der hat noch andere Leichen im Keller, der hätte dann ja genau genommen,
      Einnahmen nicht erklärt !!! = strafbar, Steuerhinterziehung.
      Avatar
      schrieb am 28.10.01 19:55:53
      Beitrag Nr. 17 ()
      Nach § 153 StGB wird wegen uneidlicher Falschaussage bestraft, wer als Zeuge oder Sachverständiger vor Gericht falsch aussagt. Die Parteien (Kläger, Beklagte) werden nicht als Zeugen oder Sachverständige vom Gericht befragt.
      Wenn du eine RS-Versicherung hast, würde ich raten, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Dieser wird allerdings voraussichtlich keine eidesstattliche Versicherung abnehmen, zumal er dazu gar nicht befugt ist.Zu einer Anzeige wegen Betrugs kann ich nicht raten, die Staatsanwaltschaft wird voraussichtlich einen hinreichenden tatsächlichen Anfangsverdacht nicht sehen und das Verfahren sogleich einstellen.
      Avatar
      schrieb am 28.10.01 19:59:05
      Beitrag Nr. 18 ()
      Zur Klarstellung: Ich habe keineswegs empfohlen, den Empfang der Waschmaschine vor Gericht zu bestreiten. Wenn du jedoch verlangst, dass die Gegenseite ihren Anspruch beweist, ist dies nicht strafbar. Damit wird lediglich die Beweislastverteilung in zulässiger Weise ausgenutzt.
      Avatar
      schrieb am 28.10.01 20:40:34
      Beitrag Nr. 19 ()
      nach meinem Wissen kann jeder RA eine eidesstattliche Versicherung abnehmen, voraussgesetzt er hat die Befähigung zum Richteramt =zweites Staatsexamen; die Rede war vom Ablegen einer FREIWILLIGEN eidesstattlichen Versicherung.
      Avatar
      schrieb am 28.10.01 20:56:18
      Beitrag Nr. 20 ()
      OK, der RA kann eine solche freiwillige eidesstattliche Versicherung zum Zweck der Glaubhaftmachung der Angaben des Mandanten abnehmen. Wenn der Anwalt meint, es ist zweckmäßig ... hab ich nichts dagegen. Allerdings ist auch noch eine Zeugin vorhanden, die würde ich ggf. auch angeben.
      Avatar
      schrieb am 28.10.01 21:20:13
      Beitrag Nr. 21 ()
      Voraussetzung für einen Betrug ist nach § 263 StGB, dass ein Irrtum erregt oder unterhalten wird. Das Möbelhaus erregt bei AlanPuppy keinen Irrtum, denn er weiss genau, dass er den Kaufpreis bereits bezahlt hat.
      Avatar
      schrieb am 29.10.01 00:58:24
      Beitrag Nr. 22 ()
      und NATALY ? das reicht dann nu für das debil oder ???
      ----> kennst du eigentlich den Schlaumi Schlumpf ?? Dachte immer der wäre männlichen Geschlechts gewesen.
      kannst wieder posten, lass ab jetzt deine Kommentare so stehen wie (?) sie sind.
      Avatar
      schrieb am 29.10.01 10:51:53
      Beitrag Nr. 23 ()
      Das posting #22 trägt zur klärung der von allanpuppy vorgetragenen problematik nichts bei, der begriff "debil" steht in einem ganz anderen Thread (über OS).
      Avatar
      schrieb am 29.10.01 21:47:11
      Beitrag Nr. 24 ()
      wie du vielleicht gemerkt hast habe ich NATALY-Überregional
      gepostet... Ist ja auch angekommen und galt auch nur DIR.
      ----IST somit erledigt (wenn es auch nicht immer den Anschein hat).


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Unglaublich