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    Haftpflichtvers./Kündigungsmöglichkeit - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.10.01 16:03:03 von
    neuester Beitrag 04.12.01 21:08:08 von
    Beiträge: 15
    ID: 495.402
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      schrieb am 28.10.01 16:03:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo an alle,
      ich hab mal eine Frage und hoffe,dass mir jemand Auskunft geben kann.
      Meine Betriebshaftpflichertvers. war im Juli d.J. fällig.Da sich beruflich
      einige Änderungen ergeben haben,habe ich meinen Betreuer gebeten,den Vertrag
      entsprechend nachzubessern.Nach drei Wochen (Anfang August) habe ich dann eine Mahnung
      bekommen.Der Betreuer sagte mir,ich brauchte nichts machen,das hätte sich nur mit seiner
      Änderungsmeldung überschnitten. Ende September bekam ich dann die zweite Mahnung,worauf
      ich den Betreuer wieder anrief und nachfragte,was den jetzt Sache sei."Ja er ruft sofort
      in der Niederlassung an und klärt das,es kann sich nur um ein Mißverständnis handeln."
      Vor ein paar Tagen bekamm ich nur die Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens zugestellt.
      Darauf habe ich bei der Hauptniederlassung der Versicherung schriftlich nachgefragt,und darum gebeten,
      dem Sachverhalt nachzugehen,da ich derzeit keinen Versicherungsschutz habe.Leider hab ich von dieser
      Versicherung nach über einer Woche immer noch keine Antwort erhalten.
      Jetzt meine Frage: Komme ich wegen der Untätigkeit des Betreuers und der Versicherung aus diesem Vertrag raus,
      oder wie soll ich weiter verfahren?? Selbstverständlich muss ich mich auch etwas an der eigenen Nase fassen,
      weil ich der Sache solange tatenlos zugesehen habe.Aber für einen Rat wäre ich trotzdem dankbar.

      Gruss Michael
      Avatar
      schrieb am 28.10.01 16:09:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nein da kommste nicht wg. Unfähigkeit des Betreuers raus.
      Ich hab grad gestern meine Änderungsanzeige zur Haftpflichtvers. nach § 8 II bekommen, meinen Makler angerufen, morgen früh machen wir das kurz und fertig.
      Auf jeden Fall sollst Du mal Deinem "Betreuer" mal richtig die Leviten lesen.
      Bester Rat, such Dir in Deiner Region einen gescheiten Vers.-makler.
      Avatar
      schrieb am 28.10.01 20:36:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      also erstens solltest du mal die rechnung zahlen, sonst siehts finster aus. zweitens würde ich mir einen anderen berater deiner versicherungsgesellschaft suchen (sind mit sicherheit nicht alle so blind; makler sind auch nicht immer besser). drittens änderung nochmal an versicherung geben (achtung: vertrag nicht um 5 jahre verlängern. viertens evtl. vertrag kündigen (nach der prämienzahlung) wenn du mit dieser gesellschaft nicht mehr zusammenarbeiten möchtest. dann kannst du dir nächstes jahr einen neuen versicherer suchen, egal ob über vertreter oder makler. und noch ein letzter tip: nicht der billigste ist der beste und nicht alles was ein makler anbietet ist gut!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 16.11.01 19:11:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo
      zuerst mal danke für eure Antworten.Jetzt möchte ich euch mal erzählen,wies witergegangen ist:
      Nachdem ich an die Versicherung angeschrieben habe,und ich keine Antwort erhalten habe,habe ich
      alle Versicherungen (5 KFZ,Haftpflicht,Gebäudevers.)gekündigt.Die KFZ Vers. mit Ablauf 31.12.2001.
      Auf diese Kündigungen(per Einschreiben) habe ich bis heute keine Reaktionen.Gestern taucht mein TOLLER
      Betreuer auf,und bringt mir meinen geänderten Haftflichtvertrag.Als ich ihn auf die Kündigungen ansreche,
      tut er,als wüsste er von nichts.Als ich den Nachtrag anschaue,stelle ich fest,das der Betreuer den Vertrag
      zwar geändert hat,aber ohne mein Einverständnis den Vertrag um weitere 3 Jahre vom alten Ablaufdatum 04.08.2003
      auf 04.08.2006 verlängert hat.Als ich ihn auf diese nicht gewünschte Verlängerung ansprach,sagte er:Es handelt sich
      hier durch die Änderung ja um einen Neuvertrag,und der verlängere sich automatisch um drei weitere Jahre.Als sagte,das ich
      mich nicht erinnern könne,einen Neuvertrag unterschrieben habe und die Verlängerung nicht will,sagte er, er ändere das jetzt nicht
      mehr,und wenn ich trotzdem raus will,soll ich halt einen Schaden provozieren (Tochter soll beim Nachbarn z.B. die Tischdecke anzünden !!).

      EHRLICH KEIN WITZ !!

      Jetzt meine Bitte:

      Habe ich meine KFZ Vers. fristgerecht gekündigt ?
      Abgesandt am 02.11.01 per Einschreiben zum 31.12.01.


      Wie soll ich mich gegen diese Frecheit einer nichtgewollten Vertragsverlängerung bei meiner Haftpflicht wehren ?
      Gibt es irgendeine Aufsichtsbehörde ?

      P.S.: Ich will hier nicht als Schmarotzer rüberkommen,der sich hier im Forum Kostenlosen Rat holt,aber ich weiss nicht mehr was ich noch machen soll . Rechtsanwalt ??

      Danke Michael
      Avatar
      schrieb am 16.11.01 19:18:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ach ja ,fast hät ich`s vergessen,die Haftflicht habe ich natürlich vorher
      bezahlt,um meinen Versicherungsschutz nicht zu verlieren.
      Michael

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      schrieb am 16.11.01 20:53:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Kfz Versicherungen hast Du fristgerecht gekündigt - Stichtag hierfür ist der 30. November - wenn du allerdings weniger als ein Jahr dort versichert warst, kann es sein, daß Dir ein Kurz-Tarif Aufschlag aufgebrummt wird - ich hoffe mal, dass dem nicht so ist! Die Vertragsverlängerung würde ich nicht hinnehmen, sondern sofort ein Schreiben an die Gesellschaft aufsetzen, und das Verhalten Deines Vertreters da auch gleich erwähnen - das kann ja wohl so nicht sein!
      Avatar
      schrieb am 18.11.01 18:11:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      mach einfach nägel mit köpfen!

      schildere den gesamten sachverhalt an das

      Bundesaufsichtsamt für
      das Versicherungswesen
      Graurheindorfer Str. 108

      53117 Bonn


      dort mit man sich für beide vorgänge, nämlich die unverhältnismäßig langatmige bearbeitung sowie die anstiftung zum versicherungsbetrug durch deinen betreuer, brennend interesseieren. das amt kann die versicherungsgesellschaft auch mit einem bußgeld ab 20.000,-- DM belegen.
      Avatar
      schrieb am 19.11.01 20:04:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo chrizu,

      danke für Deine Antwort.Ich werd mich mal an dieses Bundesaufsichtsamt
      wenden. Die Aufforderung zum Tischdeckenanzünden habe ich leider nur am
      Telefon erhalten.Wenns hart auf hart kommt,würde der "Betreuer" diesen
      "Vorschlag" sicherlich leugnen. Ich habe diese Versicherung in Köln gestern
      nochmal angeschrieben,und der nicht gewollten Vertragsverlängerung wiedersprochen.

      Mal sehn,was rauskommt. Ich hab allerdings Bedenken,ob ich überhaupt eine Antwort
      bekomme. Ich hab ja von der Kündigung meiner KFZ vers. am 01.11.01 noch nicht mal eine
      Bestätigung. Aber wenn ich bis ca.Mitte Dezember nichts höre,werde ich die Versicherung
      mit den drei Buchstaben in die Pfanne hauen.

      Danke nochmal für die Adresse. Michael
      Avatar
      schrieb am 27.11.01 17:21:21
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Ghostinthemachine

      Leider habe ich auch ziehmlich großen ärger mit meiner Betriebshaftplicht gehabt und habe Ihn immer noch.

      Ich bin mit meinem Geschäft zum 01.10.01 umgezogen und habe versucht meine Betriebshaftplicht zu kündigen weil sie direkt auf mein altes Geschäft abgestimmt war und ich davon ausging das ich ein neues Angebot bekähme für mein neues Geschäft!

      Aber pustekuchen die Versicherung stellte sich Stur 1.2.3. Mahnung und das kahm Post von Creditreform ich muss dazu sagen das ich mehrfach mit der Versicherung in schriftlichen Kontakt stand und Sie immer wieder darauf drängten das ich eine Gewerbeabmeldung hinschicken sollte (wie denn wenn ich nur umgezogen bin) nuja aber da ich auch Kunde der Creditreform bin habe ich den Sachverhalt dargelegt und und Sie haben sich nochmals mit der Versicherung in Verbindung gesetz leider ohne merklichen erfolg nun werde ich meinen Anwalt damit betreuen müssen und auch die sache mit dem Bundeaufsichtsamt werde ich mal in die hand nehmen!!! Sehr guter Tip
      Ansonsten ist es sehr nervig ich wäre gern bei dieser Versicherung geblieben Sie hätte mir doch nur ein neues Angebot unterbreiten brauchen aber so hab ich kein Interesse mehr mit Ihr zusammen zu Arbeiten!!

      Vieleicht hat sonst noch einer einen Tip was mann tun kann?!

      PS. das witziege ist meine Rechtschutzversicherung übernimmt den Fall und diese ist eine Tochter der Versicherung um die es geht!!!

      seanjohn
      Avatar
      schrieb am 02.12.01 17:59:08
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ ghostinthemachine

      laß mal was hören, wenn dir eine antwort vorliegt!
      Avatar
      schrieb am 02.12.01 18:02:34
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ seanjohn

      du hast keine chance.

      dein anwalt, der diesen fall annimmt, kann nur eine pflaume sein oder er ist so arm, daß er auf 120,-- DM angewiessen ist.

      vereinfacht gesagt, hast du deinen betrieb versichert und nicht deine anschrift. und deinen betrieb hast du ja nach wie vor.
      Avatar
      schrieb am 03.12.01 12:40:13
      Beitrag Nr. 12 ()
      @chrizu

      nur zur Info Grundlage der Haftpflicht war die Ortlichen Gegebenheiten!!!!!!!!!(Schaufenster etc.)
      Diese haben sich nach dem Umzug stark verändert!

      2. Habe ich am Sonnabend komentarlos eine Beitragsgutschrift erhalten!!!

      Fazit?!

      sean
      Avatar
      schrieb am 03.12.01 14:52:00
      Beitrag Nr. 13 ()
      ein schaufenster hat doch nichts mit dem risiko einer betriebshaftpflicht zu tun! außer die scheibe fällt einem auf den kopf :laugh: dann handelt es sich doch wohl um eine glasversicherung :)
      Avatar
      schrieb am 03.12.01 23:36:33
      Beitrag Nr. 14 ()
      @Hallo an alle,

      also ich hab gestern ohne irgendeinen Kommentar seitens der Vers. die Bestätigung meiner (KFZ) Kündigungen bekommen.
      "Es tut uns sehr leid..bla,bla,bla.
      Heute Abend ein Anruf dass das mit der Verlängerung der Laufzeit meiner Betriebshaftpflicht durch den "Betreuer" ohne mein Einverständnis ein
      Versehen gewesen wäre.Die Bestätigung meiner (Haftpflicht)Kündigung geht mir in den nächsten Tagen zu. Auf die Frage nach dem Kündigungsgrund
      habe ich den Gesprächpartner dann die Story mit der Aufforderung zum Versicherungsbetrug(Tischdecken anzünden) erzählt.Das ging dann nach dem
      Satz ab "Deine Worte vernehm ich wohl,doch allein mir fehlt der Glaube." Ich habs dann dabei bewenden lassen,den der "Betreuer" hat diese Aussage,
      ja nur telefonisch gemacht hat. Wenn die Versicherung gegen den Betreuer vorgegangen wäre,dann steht Aussage gegen Aussage.Also, was soll ich dann noch
      weiter nachhacken,es hätte ja doch nichts gebracht.
      Mir wurde zugesagt,das die Kündigung zur Betr.Haftpfl.zu meinem ürsprünglichen Ablaufdatum 04.08.2003. wirksam ist. Ich bin froh,das ich mit dieser Versicherung
      nichts mehr zu tun habe. Und falls ich vor dem Ablaufdatum einen Schaden haben sollte,kann ich ja innerhalb von vier Wochen aussteigen.

      Danke nochmal an Euch alle,für eure Mithilfe.

      Gruss Michael
      Avatar
      schrieb am 04.12.01 21:08:08
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ghost

      Gut das es so gelaufen ist!!!

      @chrizu

      versteh mich nicht falsch aber sei nicht so kleinkariert!
      Natürlich ist es so, es war einen Inhaltversicherung in der auch Glasbruch mir versichert war und die Versicherung hat damals sogar die Schaufenster ausmessen lassen .....


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