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    Schenkungssteuer -brauche hilfe !! :-) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.12.01 15:41:50 von
    neuester Beitrag 28.12.01 22:47:53 von
    Beiträge: 11
    ID: 527.223
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      Avatar
      schrieb am 28.12.01 15:41:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi,

      Weiß jemand von euch wie mein Stiefvater 100.000 DM an meine Mutter (sind nicht verheiratet) so verschenken kann ,daß davon möglichst viel übrig bleibt ?

      Würde es was bringen ,wenn er je 33.000 an mich meinen bruder und meine Mutter verschenkt ...fragen über fragen..

      DRINGEND!!! :-))
      Avatar
      schrieb am 28.12.01 15:59:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      tja markus, das is ne böse Sache... Schenkungen unter Fremden haben keinen Freibetrag (Kinder z.B. 400.000,-alle 10 Jahre)und den höchsten Steuersatz.

      Ausweg:
      - Bargeld verschenken (kann ja auch verlebt,verzockt oder verloren worden sein)

      - Selbst investieren (z.B. wohnung kaufen) und Nießbrauch einräumen etc.
      Avatar
      schrieb am 28.12.01 16:24:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Schenkungen unter Fremden haben einen Freibetrag von DM 10.000 und einen Steuersatz von 17 v.H.
      Eine Verteilung auf 3 Empfänger bedeutet, dass der Freibetrag dreimal anfällt, daher wäre dies sinnvoll.
      Avatar
      schrieb am 28.12.01 16:34:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      Es gibt sicherlich günstigere Möglichkeiten, deine Mutter und/oder euch zu begünstigen; das sollte aber überlegt sein. Wieso habt ihr es so eilig?
      Avatar
      schrieb am 28.12.01 17:17:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi :) Ich hab auch noch ein bißchen was zum Wurschteln :laugh:
      Im § 16 ErbStG sind die Freibeträge (FB) aufgeführt.
      Schenkung Stiefvater an Mutter = FB 10.000,-- DM
      Schenkung Stiefvater an Söhne = FB 400.000,-- DM jeweils
      Schenkung Söhne an Mutter = FB 20.000,-- DM jeweils.

      Stiefvater schenkt DM 10.000,-- der Mutter = steuerfrei
      Stiefvater schenkt DM 45.000,-- dem Sohn A = steuerfrei
      Stiefvater schenkt DM 45.000,-- dem Sohn B = steuerfrei.
      Etwas später dann:
      Sohn A schenkt DM 20.000,-- der Mutter = steuerfrei
      Sohn B schenkt DM 20.000,-- der Mutter = steuerfrei

      Dann hat noch jeder Sohn 25 Riesen übrig :confused:
      Die Söhne könnten ja noch der Mutter irgendwelche Sachen
      abkaufen (Gemälde, Teppiche usw.) oder ihrer Mutter das
      Geld leihen und nach 10 Jahren auf die Rückzahlung verzichten?
      Bei zinslosen Darlehen wäre aber die Zinsersparnis auch wieder
      eine Schenkung.
      Mehr fällt mir jetzt auf die Schnelle auch nicht ein :laugh:
      Gruß
      AliHau :)

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      Avatar
      schrieb am 28.12.01 20:35:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      @AliHau: Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, ist der "Stiefvater" mit der Mutter der beiden Brüder nicht verheiratet. Danach ist er IMHO kein "Stiefvater" im Sinne des Erbschaftstuergesetzes.
      Avatar
      schrieb am 28.12.01 20:41:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      P.S.: Danach sind die beiden Brüder auch keine "Stiefkinder" und gehören nicht zur (günstigen) Steuerklasse I des ErbStG. Boersenschlampe hat dies IMHO richtig erkannt.
      Ich halte daher an meinem posting #3 fest und stimme auch den Äußerungen von boersenschlampe zu.
      Avatar
      schrieb am 28.12.01 21:08:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      Es geht also um 100000 DM = ca. 50000 €. Das kriegt man noch so eben hin:
      Ist bei euch eine Spielbank in der Nähe? 10 x hingehen und jeweils für 5000 € Jetons kaufen. Die Jetons den "Unverwandten" geben und ggf. mit 1-2 Tagen Abstand an der Kasse einlösen lassen. Man kann spaßeshalber auch ein paar mal ohne Verlust durch wechselseitiges Setzen auf "einfache Chancen" (z.B. Rot/Schwarz) mitspielen und dadurch die Jetons den Besitzer wechseln lassen. Die Eintrittskarten sollten die "Glückspilze" ggf. aufheben.
      Avatar
      schrieb am 28.12.01 21:17:50
      Beitrag Nr. 9 ()
      ... war natürlich nur ´ne Schnapsidee ... :)
      Avatar
      schrieb am 28.12.01 21:32:22
      Beitrag Nr. 10 ()
      Das Geld liegt nicht als "Bargeld" vor ,sondern ist in Form eines Sparbriefes ,und wird erst später als Bargeld zur Ferfügung stehen..

      deshalb fällt die Spielbank schon mal weg :-)
      Avatar
      schrieb am 28.12.01 22:47:53
      Beitrag Nr. 11 ()
      Aber markus :) hat doch gesagt, daß das sein Stiefvater ist.
      Also sind die beiden Brüder Stiefkinder und gehören wie
      "echte" Kinder zur Steuerklasse 1.
      Ich meine: Einmal Stiefkind, immer Stiefkind :cry:
      AliHau:)


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