Brauch euren VÄTERLICHEN steuerlichen RAT - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.01.02 12:24:14 von
neuester Beitrag 21.01.02 17:24:02 von
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Wenn ich aus der allgemeinen Lohnsteuertabelle meine Lohnsteuer mit einem Kind auslesen möchte, schau ich dort nach 0,5 Kinderfreibetrag ? oder nach 1
Danke @ all. Und wird das Kindergeld jetzt ca. 301 DM versteuert mit meiner Gehaltsabrechnung oder kommt das mit einer Direktüberweisung vom Staat ?
Dumme Frage aber muß man auch erstmal wissen
Ich kann deshalb hier bei meinen Verwandten keinen Fragen, weil es doch eine Überraschung werden soll, dass wir Eltern werden.
Jipieeeeeeeeeeeeee
Danke @ all. Und wird das Kindergeld jetzt ca. 301 DM versteuert mit meiner Gehaltsabrechnung oder kommt das mit einer Direktüberweisung vom Staat ?
Dumme Frage aber muß man auch erstmal wissen
Ich kann deshalb hier bei meinen Verwandten keinen Fragen, weil es doch eine Überraschung werden soll, dass wir Eltern werden.
Jipieeeeeeeeeeeeee
Bist Du noch nicht verheiratet, bekommst Du einen halben KFB ( und die Mutter die andere Hälfte ), seit ihr verheiratet, bekommt ihr zusammen einen ganzen. Das Kindergeld muss garnicht versteuert werden. Es kommt direkt vom Staat und wird von der Kindergeldkasse direkt auf das Konto überwiesen.
Glückwunsch zur Vaterschaft
!
MfG HarryB
Glückwunsch zur Vaterschaft
![;)](http://img.wallstreet-online.de/smilies/wink.gif)
MfG HarryB
@ Harry_Blhlafonte
Vielen Dank für die Glückwünsche und für die Antwort
Danke
Vielen Dank für die Glückwünsche und für die Antwort
Danke
Kinderfreibetrag : Solange du mit deiner Frau im gemeinsamen
Haushalt lebst 1,0 Kinderfreibetrag.
Kindergeld bekommst du in der Regel vom Arbeitsamt, Kindergeldstelle auf Antrag ,ausser du bist Beamter oder im öffentlichen Dienst (dann Personalamt mitteilen).
Landes und Bundeserziehungsgeld beantragen.
Es gibt bei der Geburt je nach Tarifvertrag 1-2 arbeitsfreie
Tage. Eventuell gibst von der Firma noch sonstige Vergünstigungen (Kinderwagengeld o.Ä.).
Wenn Deine Frau vorher nicht gearbeitet hat gibts möglicherweise zur Geburt noch was von der Krankenkasse.
Z.
Haushalt lebst 1,0 Kinderfreibetrag.
Kindergeld bekommst du in der Regel vom Arbeitsamt, Kindergeldstelle auf Antrag ,ausser du bist Beamter oder im öffentlichen Dienst (dann Personalamt mitteilen).
Landes und Bundeserziehungsgeld beantragen.
Es gibt bei der Geburt je nach Tarifvertrag 1-2 arbeitsfreie
Tage. Eventuell gibst von der Firma noch sonstige Vergünstigungen (Kinderwagengeld o.Ä.).
Wenn Deine Frau vorher nicht gearbeitet hat gibts möglicherweise zur Geburt noch was von der Krankenkasse.
Z.
Ich bin natürlich davon ausgegangen das du verheiratet bist.
Z.
Z.
Nur mal nebenbei:
Freunde von mir (verheiratet)bekomme auf die LStK jeder 1,0 für das eine gemeinsame Kind eingetragen. Wieso ?
Freunde von mir (verheiratet)bekomme auf die LStK jeder 1,0 für das eine gemeinsame Kind eingetragen. Wieso ?
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