Zwickmühle: Frage zu Arbeitslosenhilfe und Unterhaltspflicht. - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.01.02 15:09:01 von
neuester Beitrag 27.01.02 16:25:59 von
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Hi Leute
Ich habe ein Problem
Ich bin 24.
Ich habe noch der mittleren Reife meinen Wehrdienst abgeleistet W23, gilt als Wehrpflicht.
Dann mein ABI nachgemacht und bin zum Bund als Offizieranwärter wieder
nun werde ich aber ausgemustert aus gesundheitlichen Gründen
nach 3 monaten
Ich habe noch keine Lehre und aber eigenes Auto Wohnung etc.
nun meine Frage steht mir Arbeitslosenhilfe oder sowas zu?
was muss ich tun?
zu den Eltern gehn? das will ich nicht? krankenversichert werde ich über das Arbeitsamt oder?
sind die alten noch unterhaltspflichtig da sie normal verdienen beide? kann das Arbeitsamt mich auf die verweisen?
Ich habe ein Problem
Ich bin 24.
Ich habe noch der mittleren Reife meinen Wehrdienst abgeleistet W23, gilt als Wehrpflicht.
Dann mein ABI nachgemacht und bin zum Bund als Offizieranwärter wieder
nun werde ich aber ausgemustert aus gesundheitlichen Gründen
nach 3 monaten
Ich habe noch keine Lehre und aber eigenes Auto Wohnung etc.
nun meine Frage steht mir Arbeitslosenhilfe oder sowas zu?
was muss ich tun?
zu den Eltern gehn? das will ich nicht? krankenversichert werde ich über das Arbeitsamt oder?
sind die alten noch unterhaltspflichtig da sie normal verdienen beide? kann das Arbeitsamt mich auf die verweisen?
Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld
Sie müssen:
1: innerhalb der letzten 3 Jahre mind. 12 Monate (Anwartschaft) beitragspflichtig beschäftigt gewesen sein
Zeiten mit denen eine Anwartschaft auch erfüllt werden kann:
Wehr- oder Zivildienst
2: arbeitslos gemeldet sein
3: Arbeitslosengeld beantragt haben
4: dem Arbeitsamt zur Vermittlung zur Verfügung stehen
Deine Eltern werden meiner Meinung nach nicht zur Kasse gebeten.
Sie müssen:
1: innerhalb der letzten 3 Jahre mind. 12 Monate (Anwartschaft) beitragspflichtig beschäftigt gewesen sein
Zeiten mit denen eine Anwartschaft auch erfüllt werden kann:
Wehr- oder Zivildienst
2: arbeitslos gemeldet sein
3: Arbeitslosengeld beantragt haben
4: dem Arbeitsamt zur Vermittlung zur Verfügung stehen
Deine Eltern werden meiner Meinung nach nicht zur Kasse gebeten.
An Tristan
Wenn Du eine genaue Antwort haben willst, dann müsstest Du die Zeit des Wehrdinstes, die Zeit danach und die Zeit als Offizieranwärter mit genauem Datum angeben. Ich arbeite beim Arbeitsamt und kann Dir dann genau sagen ob du Anspruch auf Leistungen vom Arbeitsamt hast.
Wenn Du eine genaue Antwort haben willst, dann müsstest Du die Zeit des Wehrdinstes, die Zeit danach und die Zeit als Offizieranwärter mit genauem Datum angeben. Ich arbeite beim Arbeitsamt und kann Dir dann genau sagen ob du Anspruch auf Leistungen vom Arbeitsamt hast.
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