checkAd

    Zwickmühle: Frage zu Arbeitslosenhilfe und Unterhaltspflicht. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.01.02 15:09:01 von
    neuester Beitrag 27.01.02 16:25:59 von
    Beiträge: 4
    ID: 541.160
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 372
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 27.01.02 15:09:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi Leute

      Ich habe ein Problem

      Ich bin 24.

      Ich habe noch der mittleren Reife meinen Wehrdienst abgeleistet W23, gilt als Wehrpflicht.

      Dann mein ABI nachgemacht und bin zum Bund als Offizieranwärter wieder

      nun werde ich aber ausgemustert aus gesundheitlichen Gründen
      nach 3 monaten:(

      Ich habe noch keine Lehre und aber eigenes Auto Wohnung etc.

      nun meine Frage steht mir Arbeitslosenhilfe oder sowas zu?

      was muss ich tun?

      zu den Eltern gehn? das will ich nicht? krankenversichert werde ich über das Arbeitsamt oder?

      sind die alten noch unterhaltspflichtig da sie normal verdienen beide? kann das Arbeitsamt mich auf die verweisen?
      Avatar
      schrieb am 27.01.02 15:47:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld

      Sie müssen:

      1: innerhalb der letzten 3 Jahre mind. 12 Monate (Anwartschaft) beitragspflichtig beschäftigt gewesen sein

      Zeiten mit denen eine Anwartschaft auch erfüllt werden kann:

      Wehr- oder Zivildienst

      2: arbeitslos gemeldet sein

      3: Arbeitslosengeld beantragt haben

      4: dem Arbeitsamt zur Vermittlung zur Verfügung stehen


      Deine Eltern werden meiner Meinung nach nicht zur Kasse gebeten.
      Avatar
      schrieb am 27.01.02 16:20:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      An Tristan

      Wenn Du eine genaue Antwort haben willst, dann müsstest Du die Zeit des Wehrdinstes, die Zeit danach und die Zeit als Offizieranwärter mit genauem Datum angeben. Ich arbeite beim Arbeitsamt und kann Dir dann genau sagen ob du Anspruch auf Leistungen vom Arbeitsamt hast.
      Avatar
      schrieb am 27.01.02 16:25:59
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Zwickmühle: Frage zu Arbeitslosenhilfe und Unterhaltspflicht.