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    Urteil zur Rentenbesteuerung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.03.02 12:31:20 von
    neuester Beitrag 13.03.02 18:47:25 von
    Beiträge: 13
    ID: 562.187
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      schrieb am 07.03.02 12:31:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Das Verfassungsgericht hat entschieden:
      Die jetzige Rentenregelung ist verfassungswidrig.
      In den Medien und bei den Vermittlern wird jetzt kräftig die Phantasie angeregt, was kommen wird. Es kann daher nicht schaden, sich einmal mit dem Urteil auseinanderzusetzen.

      Hier das Urteil im Original:
      Wer es liest, erfährt eine Menge über die aktuelle Rentensituation und den Anforderungen des Gerichts an die zukünftige Rentenpolitik.

      http://www.bverfg.de/cgi-bin/link.pl?entscheidungen
      Avatar
      schrieb am 07.03.02 12:58:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Durchnittspension eines Beamten ist fast dreimal so hoch wie die eines gewöhnlichen Staatsbürgers!
      Quelle:
      http://209.238.214.156/TEXT-beamtenpension-P.html

      Zitat BVG:
      `Die Alterssicherungssysteme sind derart komplex, dass es
      unmöglich ist, gleichmäßige Nachteile der Rentenversorgung gegenüber
      der Beamtenversorgung festzustellen.`
      Zitat Ende :cry:
      Avatar
      schrieb am 07.03.02 13:12:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      weave
      Sind die Zahlen Deiner Quelle zur Rente in Österreich ?
      Avatar
      schrieb am 07.03.02 13:23:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      @NeueFinanzen
      Du hast Recht, sorry da hab ich mich vertan.
      In Deutschland sind die Pensionen `nur` knapp doppelt so hoch.
      Durchnittsrente: 3500 DM
      Durchscnittspension: 7500 DM

      Gruss
      weave
      Avatar
      schrieb am 07.03.02 13:30:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      @weave, da hast aber ne Granate losgelassen. Sag mir doch mal,
      wie Du auf die Zahl 3.500 DM DURCHschnittsrente kommst

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      Avatar
      schrieb am 07.03.02 13:44:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      @reinhar
      http://www.vdk.de/cgi-bin/vdkpod.pl?ID=468" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.vdk.de/cgi-bin/vdkpod.pl?ID=468
      Avatar
      schrieb am 07.03.02 13:58:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      Also Weave, meine Tabelle endet unter 3.000,--DM.
      Was soll diese Verlinkung uns eigentlich sagen?
      Egal, jetzt hat man es zumindest "schwarz auf weiß" RENTENER IHR DÜRFT NUN
      ENDLICH DIE 13.RENTE EINKLAGEN! Denn im Zuge der Gleichbehandlung
      liegt es natürlich nahe, -genau wie die Beamten dieselben Leistungen zu
      erhalten...oder bekommen die PENSIONÄRE etwa die 13.PENSION (Weihnachts-
      gratifikation)gestrichen? Bekommen die Rentner jetzt auch ihre Rente nach
      dem höchsten Beitragszahljahr berechnet? DAS IST WUNDERBAR!!!!

      Ich glaube, DIE haben sich mit dieser Klage in´s Knie geschossen!
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 00:46:09
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wenn ein Lehrer verbeamtet wird, verdient er netto wesentlich mehr!! (Keine Rentenbeiträge mehr und geringere Kosten für die Krankenversicherung.)

      Er hat nicht nur netto mehr zur Verfügung - er hat auch noch die Möglichkeit aus der Ersparnis eine private Rentenversicherung zu finanzieren.

      Derselbe Lehrer ist also verbeamtet wesentlich besser gestellt, als wenn er seinen Angestelltenstatus behält!!!

      Wo bitte ist also die Benachteiligung??
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 09:36:36
      Beitrag Nr. 9 ()
      Verbeamtete Lehere sind ohnehin Blödsinn, genauso verbeamtete Zuchthauswärter,
      oder verbeamtete Arbeitsvermittler..es würde reichen, wenn die Vorsteher Beamte sind.
      Wir können es uns auf Dauer ohnehin nicht mehr leisten so weiterzumachen.
      Dieses Urteil jedoch kommt sicher nach der nächsten Bundestagswahl als Querschläger auf
      den öffentlichen Dienst zurück! Ich hab mir die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts
      genau durchgelesen. Bei der vergleichenden Bewertung (Beamtenpensionen-Renten) wurde mit keiner
      Silbe die 13.Pension erwähnt, was einen gewaltigen Aufschlag im Vergleich zu den Renten ausmacht.
      Aber es dürfte jedem hier klar sein, daß das Bundesverfassungsgericht in diesem speziellen Fall
      blind sein dürfte, da die Richter daselbst ja mit die HÖCHSTEN BEAMTEN SIND.
      Avatar
      schrieb am 10.03.02 18:05:25
      Beitrag Nr. 10 ()
      brutto weniger, netto mehr -> unsere staatsdiener zahlen also eigentlich auch weniger steuer. also auch hier ein bonus.

      nur ein volksentscheid könnte all dieses abstellen.
      von unseren beamten die für die politik freigestellt werden können wir solche änderungen nicht erwarten.
      Avatar
      schrieb am 10.03.02 18:27:01
      Beitrag Nr. 11 ()
      Nunja, ich habe keine Lust, mich groß darüber aufzuregen. Wenns unseren
      Staatsdienern nicht sauer aufstößt, was kratzt es mich. An Gerechtigkeit
      braucht längst niemand mehr zu glauben. Wenn Denen der "Saft" nur nicht ausgeht..
      Das Beamtentum müßte reformiert werden..der öffentliche Dienst komplett umstrukturiert
      Avatar
      schrieb am 13.03.02 18:35:46
      Beitrag Nr. 12 ()
      Gegen das Urteil gibt es schon eine Beschwerde, da die verbeamteten Richter in der Sache befangen sind.
      Sie haben parteilich in ihrem Sinne entschieden.

      Mal sehen wie das ausgeht
      Avatar
      schrieb am 13.03.02 18:47:25
      Beitrag Nr. 13 ()
      Das Urteil wäre soo schlecht nicht gewesen, da das Geleichheitsprinzip
      in den Vordergrund gestellt wurde. Ich mußte aber wirklich herzhaft lachen
      über einen solchen KNIESCHUSS. Soviel Borniertheit und Dusslichkeit von
      unseren allerhöchsten Beamten hätte ich nie erwartet. WIE WOHL HÄTTEN JENE ENT-
      SCHEIDEN MÜSSEN, WENN EIN RENTNER AUF DIE 13. RENTE GEKLAGT HÄTTE.

      Lustig ist´s und unsere Beamten sind dabei, sich selbst um ihre Privilegien zu bringen!


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