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    Halbeinkünfte von Aktien ausländ. Akt. Aegon im Inland gek. in Z 24 oder Z33 eintrag. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.05.02 08:21:50 von
    neuester Beitrag 07.05.02 13:41:23 von
    Beiträge: 4
    ID: 583.681
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      schrieb am 06.05.02 08:21:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi, bräuchte dringend Hilfe.

      Wo trage ich den Aktien Aegon, Mc Donalds...(ausländische Aktien) die ich im Inland gekauft habe ein ?

      In Zeile 24 Halbeinkünfteverfahren (inländische Kapitalerträge) oder Zeile 33 Ausländische Kapitalerträge ?


      Ich bin ausgegangen, daß ich erst in Zeile 33 etwas eintragen muß, wenn ich z,B, die Aegon-Aktie (Niederlande) z.B. in Luxemburg kaufe (egal ob ich in Amsterdam oder Frankfurt kaufe)und dort die Dividende aufs Konto dort in Luxemburg bekomme.
      Und daß ich dann noch die Anlage AUS ausfüllen muß.

      Das ist bei mir nicht der Fall!!! Also gehts mich nichts mehr an schloß ich.
      Auch Anlage AUS die ich vom Finanzamt gar nicht bekommen habe geht mich dann nichts an, obwohl ich klar mindestenz einmal komplette Unterlagen angefordert habe.
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      Was ist eigentlich Anlage AUS und warum schickt das FA das nicht mit im Zweifelsfall ?
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      Stattdessen habe ich bei einer inländischen Bank die Aegon gekauft.

      In der Jahresbescheinigung der Bank wird nur das Anrechnungsverfahren ausgewiesen. Dort sind nur inländische AKtien wie z.B Sixt ausgewiesen.
      Die Aegon z.b: steht nirgends in der Jahresteuerbescheinigung.
      Aber die Dividendengutschriften der Bank bei der Aegon enthalten klar den Hinweis -Halbeinkünfteverfahren-
      Ich schloß daraus wenn ich im Inland Kunde bin, muß ich Zeile 24 ausweisen und füge als Beweis die Kopien der Dividendengutschriften bei. (natürlich bilde ich die Summen. Extrablatt oder EXCEL u.s.w.)
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      Dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig als nochmals w

      Wer kann mir einen klaren Hinweis geben ?

      Mfg
      Mr_Aegon
      Avatar
      schrieb am 06.05.02 09:04:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Habe dasselbe Problem mit ein paar japanischen Dividenden gehabt. Sowohl diese als auch Gewinne/Verluste von Anteilen von Aktiengesellschaften mit Sitz im Ausland (z.B. Amazon, Razorfish...) habe ich am Ende nach Rücksprache mit meinem Finanzbeamten unter "Halbeinkünfteverfahren" angegeben, wurde so akzeptiert.

      Gruß, Pecman
      Avatar
      schrieb am 06.05.02 09:10:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      AUS muß man gesondert anfordern- ein anruf und das teil kommt, jedenfalls klappt das bei mir

      und da eh nur 5% die gewinne angeben, schicken sie es halt nicht 100% der leute zu, denke ich jedenfalls
      Avatar
      schrieb am 07.05.02 13:41:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi,

      Danke für den Hinweis und die Hilfe.

      Aber Zeile 33 ist richtig. Dazu muß ich Anlage AUS ausfüllen

      Wenn Pecmann trotzdem in Zeile 24 eingetragen hat, den Bescheid abgegeben hat, sich das FA nicht dran stört, würde ich nichts unternehmen.
      ----------------------------------------------------------
      Aber es ist tatsächlich so, da kann man mir sagen was man will, Anleitung zu Anlage KAP ist an dieser Stelle verwirrend und scheinbar schwach formuliert, bzw. für den Steuerzahler schwer verständlich.

      mfg
      Mr_Aegon


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