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    Welche Lohnnebenkosten bei Beschäftigung Arbeitsloser? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.06.02 15:05:38 von
    neuester Beitrag 04.06.02 07:41:05 von
    Beiträge: 3
    ID: 593.858
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      Avatar
      schrieb am 03.06.02 15:05:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo allerseits,

      ich habe vor einen derzeit Arbeitslosen für die Dauer von 4 Wochen einzustellen. Laut Arbeitsamt kann der Mann 165 € pro Monat dazuverdienen, ohne dass Abzüge vom Arbeitslosengeld fällig werden. Kann mir jemand sagen, ob ich pauschal Lohnsteuer und Sozialversicherung abführen muß und wieviel das ungefähr ausmacht, wenn ich den Nebenverdienst nicht überschreite?

      Danke im voraus

      KOKS
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 06:49:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der Rauschgifthandel ist generell von Sozialversicherungsbeiträgen befreit ;)
      Avatar
      schrieb am 04.06.02 07:41:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Pauschalen zur Renten- und Krankenversicherung (ca. 20 %) muß der AG zahlen. Der AN muß seine Lohnsteuerkarte abgeben, es fällt aber keine LST an.


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