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    Angeschlagene GmbH ins Ausland verkaufen!? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.07.02 21:28:20 von
    neuester Beitrag 27.08.02 20:16:32 von
    Beiträge: 42
    ID: 610.410
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      Avatar
      schrieb am 21.07.02 21:28:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Was haltet Ihr von dieser Lösung?
      Bevor man die Insolvenz anmelden muss, einfach den Geschäftsführer & die Gesellschafter austauschen (inkl. Entlasstung nartürlich!)
      und dann die GmbH nach Spanien oder Russland etc. verkaufen.
      Ist doch nicht die schlechteste Lösung.- oder?
      Avatar
      schrieb am 21.07.02 21:36:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wie wäre es denn mit dem Versuch, es gar nicht erst bis zur Insolvenz kommen zu lassen?
      Avatar
      schrieb am 21.07.02 21:45:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Spanien oder RUSSLAND ???
      Da musst du aber aufpassen wem du sie verkauft....sonst könntest du mal mit ner Axt im Kopf aufwachen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.07.02 11:22:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      das waren ja 2 tolle aussagekräftige Antworten - Klasse!!
      Ihr sollte Eure Leserbriefe an die BRAVO senden.
      Nicht so weit kommen lasen - was glaubst Du eigentlich in welcher Zeit wir leben?
      Als Angestellter ist es nartürlich nur sehr schwer nachvollziebar - ich verzeihe Dir!!
      Axt im Kopf - wohl zuviele Mafiafilme gesehen - hat ja bald ein Ende.
      Dann kommen diese Filme erst nach 22h!! und sind ab 18!!
      Avatar
      schrieb am 22.07.02 11:38:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bitte mal eine Antwort von Leuten die so etwas schon mal gemacht haben oder davon gehört haben!
      Danke
      S.

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      Avatar
      schrieb am 22.07.02 11:51:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      Welches Interesse sollten Spanier daran haben, eine (fast) insolvente deutsche GmbH zu erwerben?
      Avatar
      schrieb am 22.07.02 12:37:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      @sunset.

      Die Frage in #6 war ernst gemeint.
      Avatar
      schrieb am 22.07.02 12:54:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      @rainer6767

      Lohnt sich doch wohl nicht, darauf auch nur
      halbwegs ernsthaft zu antworten

      Gruss
      NmA
      Avatar
      schrieb am 22.07.02 12:56:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      @NmA:

      Ich lerne eben gerne dazu. :D
      Avatar
      schrieb am 22.07.02 13:01:05
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Rainer

      Die Antwort auf Deine Frage würde mich auch brennend interessieren ;-)

      In England gibts die Ltd. für 100 Pfund ... nach Maastrichter Vertrag braucht ein ausländischer Unternehmer keine GmbH, um hier Geschäfte zu machen - auch wenn uns das die hiesige JURA, IHK und Politmafia weiss machen will.

      Warum also sollte sich ein Spanier ein solches Krebsgeschwür antun wollen ?????????
      Avatar
      schrieb am 22.07.02 13:06:24
      Beitrag Nr. 11 ()
      ich nehm auch Mail ;-)
      Avatar
      schrieb am 22.07.02 17:14:37
      Beitrag Nr. 12 ()
      Für den Ankauf werden etwa 5000EURO berechnet! Die GmbH "verschwindet" dann nach z.B. Spanien! Und entzieht sich somit der evtl. Pflicht hier in Dtschl. Insolvenz anmelden zu müssen!
      Bei der Pleiterate zur Zeit, doch kein schlechtes Geschäft - oder!?
      Wie komme ich an eine LTD in GB für 100 Pf. rann?
      Avatar
      schrieb am 22.07.02 17:19:57
      Beitrag Nr. 13 ()
      Oh Gott!

      "Die GmbH verschwindet nach Spanien.."

      Sorry, sunset, aber Du bist offensichtlich strohdumm.

      Die GmbH ist eine juristische Person, hier im Handelsregister eingetragen. Ob Spanier oder Deutsche die Anteile halten, ist völlig egal. Da verschwindet nichts :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.07.02 17:25:44
      Beitrag Nr. 14 ()
      @rainer6767

      hab` ich`s nicht gesagt! :D

      NmA ;)
      Avatar
      schrieb am 22.07.02 17:27:42
      Beitrag Nr. 15 ()
      @NmA:

      Aus Schaden wird man klug :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.07.02 17:29:52
      Beitrag Nr. 16 ()
      Allerdings war der Vorwurf von wegen "strohdumm" etwas zu hart.

      Zumindest hat er wirklich überhaupt keine Ahnung von Gesellschaftsrecht. Dumm muss er deswegen ja nicht unbedingt sein.

      Also: Sorry!
      Avatar
      schrieb am 25.07.02 10:29:57
      Beitrag Nr. 17 ()
      @Rainer: Diese Vorgehensweise ist nicht von mir erfunden worden! Es wurde schon zig mal praktiziert!
      Ich glaube, dass Du den Sinn nicht verstanden hast!!
      Was man darf und was man kann ist nicht immer das gleiche!!
      Es wird immer Leute geben, die auch weiterhin auf dem Baum schlafen werden!
      MfG
      S.
      Avatar
      schrieb am 25.07.02 13:29:02
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ rainer
      Der, der hier keine Ahnung hat bist Du !

      @ sunset
      Kenne mehrere Leute, die sich auf diese Art und Weise "entschuldet haben" .
      1. Der Verkauf an einen ausländischen Gesellschafter ist legal.
      2. Dieser setzt einen neuen Geschäftsführer ein und
      3. dieser wiederum verlegt die Gesellschaft ins Ausland.
      Vorteile: Die Überschuldung kann nicht mehr festgestellt werden weil in D keine Unterlagen mehr vorhanden sind und Auskunftsversuche in Russland in der Regel nicht sehr erfolgversprechend sind.
      Der "Käufer" vermittelt Dir eine frische (unbelastete) Gesellschaft und verdient daran sein Geld. Allerdings kommt auf den Überschuldungsgrad der alten Firma an, wieviel da noch zugezahlt werden muß. Das ganze hat Sinn, wenn hohe Verbindlichkeiten gegenüber deutschen Gesellschaften oder Privaten bestehen, bei Finanzämtern und dergleichen wirds haarig, weil da der alte Geschäftsführer meist trotzdem noch haftet.
      Das Ganze ist schlicht eine Gesetzeslücke die ausgenutzt wird. (noch)
      Du kannst diese Angebot in allen Wirtschaftszeitungen finden
      Avatar
      schrieb am 25.07.02 17:17:06
      Beitrag Nr. 19 ()
      @Zocki.: Danke für die Antwort. Genau das wars was ich wissen wollte.
      Avatar
      schrieb am 25.07.02 17:19:35
      Beitrag Nr. 20 ()
      Kannst Du mir mal erklären, wie eine deutsche GmbH ins Ausland "verlegt" werden soll?

      Durch eine Verlegung des Sitzes ins Ausland kommt es bei der deutschen GmbH zu einer Auflösung und den damit verbundenen Folgen hinsichtlich Gläubigerschutz, bspw. § 73 GmbHG.
      Avatar
      schrieb am 25.07.02 17:25:45
      Beitrag Nr. 21 ()
      Ich hab mal gesucht und gefunden:

      "Eine Sitzverlegung Ihrer GmbH ins Ausland kann Ihnen nur von Halunken empfohlen werden. Eine gesetzliche Regelung über die Behandlung grenzüberschreitender Sitzverlegungen juristischer Personen fehlt im deutschen Recht. Die Auffassungen in Rechtsprechung und Schrifttum sind geteilt. Die hM sieht es als unmöglich an, den Sitz einer inländischen juristischen Person ins Ausland zu verlegen mit der Wirkung ihres Fortbestehens nach dem dortigen Recht. Einem dementsprechenden Gesellschafterbeschluss legt sie deshalb entgegen dem Willen der Gesellschaft Auflösungswirkung bei.

      Wenn Sie Ihre Gesellschaft nach Spanien "verkaufen", z.B. nach Marbella, dann haben Sie nur eines erreicht, nämlich, dass Sie um einige Tausender ärmer sind."

      @zockilowski:
      Die Tatsache, dass dafür in Wirtschaftszeitungen Annoncen zu finden sind, besagt gar nichts. Da werden schließlich auch "risikolose Anlagen" mit 20% pro Jahr angeboten.
      Fällst Du auf solche Angebote auch regelmäßig herein?

      Wer hat keine Ahnung?
      Avatar
      schrieb am 25.07.02 17:46:38
      Beitrag Nr. 22 ()
      Warum sollen 20% unseriös sein.
      Es gibt auch Kapitalanlagen die in den letzten 21 Monaten + 1000% erzielt haben und die Anleger sind begeistert.

      Oder z.B. eine Bank, die dem Sparbuchinhaber 2% zahlt, dessen Geld dem Kontoüberzieher gibt und dafür 16% verlangt.
      Das sind doch auch stolze 800% Gewinn für die Bank. Aber sind diese 800% unseriös?
      Avatar
      schrieb am 25.07.02 17:47:34
      Beitrag Nr. 23 ()
      @Laclape:

      Das entscheidene Wörtchen ist "risikolos".
      Avatar
      schrieb am 25.07.02 19:48:39
      Beitrag Nr. 24 ()
      Asl "ehemaliger" Gesellschafter oder Geschäftsführer hast Du damit aber nichts zu tun !
      Im Übrigen geht eine Sitzverlegung ins Ausland sehr wohl - frag einfach mal die Fachleute !
      Avatar
      schrieb am 27.07.02 10:58:07
      Beitrag Nr. 25 ()
      @Rainer: Du kannst oder willst es nicht begreifen!!
      Es tut mir leid.
      Avatar
      schrieb am 27.07.02 11:04:28
      Beitrag Nr. 26 ()
      gmbh verlegung nach spanien ist in letzter zeit sehr beliebt, nur vergessen die meisten dabei, das man
      als geschäftführer für weitere 5 jahre in der haftung ist
      für alles,was sich bis zum verkauf/verlegung ereignet hat,

      somit erübrigt sich in den meisten fällen eine sitzverlegung oder verkauf, außer, man hat einen
      gf, der sowieso schon platt ist :D
      Avatar
      schrieb am 27.07.02 20:16:19
      Beitrag Nr. 27 ()
      sparbuch :laugh:,
      bei meiner bank (in D) bekomme ich 4 %p.a., risikolos!;)

      was ist mit den 100 Pfund, kann da nicht jeder eine Ltd. in GB gründen :eek:, sind ja auch in der EU :D
      Avatar
      schrieb am 27.07.02 20:37:30
      Beitrag Nr. 28 ()
      @ rainer
      "Eine gesetzliche Regelung über die Behandlung grenzüberschreitender Sitzverlegungen juristischer Personen fehlt im deutschen Recht. Die Auffassungen in Rechtsprechung und Schrifttum sind geteilt. Die hM sieht es als unmöglich an ...."

      Du bestätigst doch selbst, daß die Meinungen der Juristen regional unterschiedlich sind !

      @ taccer
      Natürlich ist GF in der Haftung für steuerliche Belange und sozialversicherungstechnich. Ansonsten NICHT, sofern er entlastet wurde.
      Im Übrigen scheinst Du das System verstanden zu haben. NATÜRLICH ist der neue GF platt. :) :) :)
      Avatar
      schrieb am 28.07.02 20:00:46
      Beitrag Nr. 29 ()
      Einen schönen Sonntagabend an alle!
      Avatar
      schrieb am 28.07.02 20:51:11
      Beitrag Nr. 30 ()
      Avatar
      schrieb am 29.07.02 10:18:53
      Beitrag Nr. 31 ()
      dieser thread ist endlich mal der wallstreet würdig. hier geht es um großkapitalismus und wirtschaftskriminalität im größten ausmaß, und zwar so, als wäre das normal. ich bin begeistert.

      fassen wir zusammen: ihr wollt eure nicht unbeträchtlichen schulden loswerden, ohne sie zurückzuzahlen. ich kenne da einen meister, der euch alle in den schatten stellt. schaut euch mal ser systems an...
      yarkssen
      Avatar
      schrieb am 29.07.02 10:53:18
      Beitrag Nr. 32 ()
      @zockilowski

      es heißt ja auch,

      heute schon an morgen denken ;)
      Avatar
      schrieb am 29.07.02 16:48:14
      Beitrag Nr. 33 ()
      @ yarkssen
      VORSICHT mit diesen Unterstellungen, von wegen Kriminalität und dergleichen ! Wir haben hier diskuttiert, was möglich ist - und zwar im gesetzlichen Rahmen. Unterlasse solche Formulierungen.
      Avatar
      schrieb am 29.07.02 18:35:54
      Beitrag Nr. 34 ()
      @zockilowski #28:

      Du würdest also eine rechtliche Gestaltung wählen, die gegen die herrschende Meinung der Juristen verstößt?

      Es gibt nun mal genügend Urteile, in denen hinsichtlich der GmbH die "Sitztheorie" vertreten wird. Und das bedeutet eben, dass eine Sitzverlegung ins Ausland gleichbedeutend mit der Auflösung der GmbH ist.
      Avatar
      schrieb am 29.07.02 19:03:21
      Beitrag Nr. 35 ()
      Nachtrag.

      Sollte sich, im Zuge einschlägiger Urteile des EuGH, nun doch die "Gründungstheorie" durchsetzen, wäre allerdings auch damit eine "Entschuldung" durch Sitzverlegung m.E. nicht möglich.
      Zwar wäre dann eine Sitzverlegung nicht mehr gleichbedeutend mit einer Auflösung der GmbH. Aber es würde nach wie vor das Recht des Gründungsstaates gelten, nicht das Recht des Sitzstaates. Und damit wäre deutsches GmbH-Recht anzuwenden, nicht spanisches Gesellschaftsrecht!
      Für Verkäufe von GmbHs nach Russland sind die Entscheidungen des EuGH ohnehin irrelevant, hier bleibt es also sicherlich bei der Sitztheorie.

      Erst mit der Gründungstheorie wird es übrigens möglich sein, mit einer englischen plc. in Deutschland tätig zu werden. Wer dies tut, so lange noch die Sitztheorie gilt, läuft in die unbegrenzte Haftung hinein. Weil die englische plc. unter der Sitztheorie in Deutschland eben wie eine OHG behandelt wird. Und das bedeutet eben unbegrenzte Haftung der Gesellschafter.

      Ganz generell gilt: Kinder ohne Ahnung von Gesellschaftsrecht sollten die Finger von der GmbH lassen. Sie wird unter Juristen nicht ohne Grund als "Gehste mit, biste Hin" übersetzt.
      Avatar
      schrieb am 29.07.02 22:49:12
      Beitrag Nr. 36 ()
      @Rainer

      Alternativen ???
      Avatar
      schrieb am 30.07.02 09:21:06
      Beitrag Nr. 37 ()
      @kazman:

      Frag einen seriösen Rechtsanwalt.
      Avatar
      schrieb am 30.07.02 13:57:06
      Beitrag Nr. 38 ()
      @ rainer
      Es mag ja sein, daß Du theoretisches Rechtswissen hast, aber Du bist leider gleichzeitig lebensfremd.

      "Weil die englische plc. unter der Sitztheorie in Deutschland eben wie eine OHG behandelt wird. Und das bedeutet eben unbegrenzte Haftung der Gesellschafter."

      Was meinst Du denn, WER unter dem Mantel der englischen Gesellschaft hier in D handelt ? Doch meistens derjenige, der verschleiern will, daß er ohnehin auskunftsmässig platt und schon mal wirtschaftlich gescheitert ist. Und für eben diesen ist die anschließende Haftung Wurscht !

      Natürlich bewegen sich diese Dinge alle am Rande der Legalität, nichts desto trotz werden sie PRAKTIZIERT !
      Avatar
      schrieb am 30.07.02 14:04:47
      Beitrag Nr. 39 ()
      @zockilowski:

      Schon klar. Aber warum dann noch eine plc., wenn die unbegrenzte Haftung ohnehin "wurscht" ist? Warum dann nicht gleich eine deutsche OHG?

      Hier im Board wird immer wieder der Eindruck erweckt, mit einer englischen plc. könnte man sozusagen auf billigerem Wege eine GmbH gründen. Und das stimmt eben nicht. Zumindest nach bisheriger Rechtsprechung des BGH.

      Eigentliches Thema war aber der GmbH-Verkauf nach Spanien. Und das klappt eben nicht.

      P.S.: Ich bin nicht Jurist.
      Avatar
      schrieb am 30.07.02 18:38:04
      Beitrag Nr. 40 ()
      @Rainer! Gib auf!! Du verstehst es nicht worum es hier geht.
      Wenn alle alles richtig nach BGB machen würden, bräuchte man keine, die nach Lücken suchen - und finden!!
      Bleib Du schön auf dem rechten Weg der Tugend. Ich auch - nur etwas anders!
      Avatar
      schrieb am 27.08.02 19:19:24
      Beitrag Nr. 41 ()
      :eek:
      Avatar
      schrieb am 27.08.02 20:16:32
      Beitrag Nr. 42 ()
      Solche geilen Tipps wie "GmbH ins Ausland verschwinden lassen" oder "mit englischer Ltd. Steuern sparen" kommen immer von Leuten, die selbst völlig abgebrannt sind und auf dem letzten Loch pfeifen.

      Ist doch seltsam, oder? Wenn der Tipp so geil ist, dann müßten die doch im Geld schwimmen!

      Vergeßt diesen ganzen Unsinn. Das Finanzamt kennt diese Tricks nämlich auch. Ist hier bekannt, daß das Finanzamt solche heißen Konstruktionen einfach ablehnen kann, wenn es "Gestaltungsmißbrauch" wittert? Dann müßt ihr nämlich nachweisen, daß alles seine Richtigkeit hat.

      Wenn also z.B. diese supergünstige englische Ltd., die leider nur aus einem Briefkasten besteht, der deutschen Niederlassung dann eine Rechnung schreibt (damit die deutsche Niederlassung ja keinen Gewinn macht, der versteuert werden muß - das ist ja der geile Trick), dann kann das Finanzamt diese Rechnung ablehnen. Es muß dann genau nachgewiesen werden, wer ist der Zahlungsempfänger, also wer steht hinter der englischen Ltd.

      Genauso bescheuert ist eine Sitzverlegung, um einer Insolvenz zu entgehen. Ich bin zufällig in Russland wie auch in Spanien geschäftlich tätig. Richtig ist sicherlich, daß dort die Mühlen der Justiz langsamer mahlen und daß man sich mit einem geschickten Anwalt jahrelang vor dem Zugriff der deutschen Justiz verstecken kann. Spanien ist derzeit ein bevorzugtes Rückzugsgebiet für Anlagebetrüger.

      Wir reden hier also über Kriminelle. Auf die wartet der Knast, sobald sie in Deutschland auftauchen. Ich gehe davon aus, der Thread richtet sich nicht an solche Subjekte.

      Der stinknormale GmbH-GF-Gesellschafter, der in die Insolvenz rutscht, soll in Gottes Namen diese Insolvenz durchziehen und fertig. Wo ist das Problem? Ich kann nur davor warnen, in so einem Fall Kontakte zu entsprechenden Anbietern in Russland oder Spanien aufzubauen. Deren Seriösität möchte ich mal in Frage stellen. Wahrscheinlich gerät man vom Regen in die Traufe, und wird erst so richtig abgezockt.


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