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    Elementarschadenversicherung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.08.02 14:24:25 von
    neuester Beitrag 22.08.02 15:50:19 von
    Beiträge: 14
    ID: 620.666
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      schrieb am 15.08.02 14:24:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Aus gegebenem Anlaß sollten wir dieses Thema hier mal erörtern. Was ist versicherbar, wer ist versicherbar, wogegen kann man sich versichern und was kostet es?

      Ich hab ein neues Eigenheim in einem Neubaugebiet. Überschwemmung ist ausgeschlossen, Überflutung zwar unwahrscheinlich, aber nach den Ereignissen in Tschechien muß man mit allem rechnen. Am ehesten ist noch mit einem Kanalrückstau zu rechnen und ausgerechnet der wird vielfach nicht abgedeckt. Der Keller ist komplett gefließt, also sollte nach meiner Einschätzung eine Ergänzung zur Hausratversicherung ausreichen. Hat jemand ein entsprechendes Angebot?
      Avatar
      schrieb am 15.08.02 14:33:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Steht Dein Eigenheim denn auch Windgeschützt?

      Auch die Kosten durch Sturmschäden sind meines Erachtens nicht zu unterschätzen und auch diese nehmen im Zuge der Klimaveränderungen (oder warum auch immer, falls es jemand noch nicht glaubt das es sich bei den extremen Wetterlagen um Folgen der Klimaveränderung handelt) in den letzen Jahren zu.

      Oder sind solche durch die normale Hausratsversicherung abgedeckt?
      Avatar
      schrieb am 15.08.02 15:05:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Elementarschadenversicherung heißt Versicherung gegen Schäden aus Überschwemmung o.ä., Erdbeben o.ä. und Lawinen. Sturmschäden sind durch die Gebäude- bzw. Hausratversicherung gedeckt.
      Avatar
      schrieb am 15.08.02 21:11:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zu #1: Was ist der Unterschied zwischen Überschwemmung und Überflutung?
      Avatar
      schrieb am 15.08.02 23:30:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      Überschwemmung ist das Ausbreiten eines natürlichen Gewässers über seine normalen Grenzen hinaus, Überflutung ist ein Schaden durch Regenwasser.

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      schrieb am 16.08.02 10:39:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Danke. Man lernt nie aus. Hier ein Link:
      http://www.wiwo.de/wiwowwwangebot/fn/ww/SH/0/sfn/buildww/cn/…
      Avatar
      schrieb am 16.08.02 10:43:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      Aufgrund dieses Berichtes hab ich ja meine Weisheit :)

      "Dagegen gilt Rückstau aus der Kanalisation (Wasser kommt von unten) nicht als Überschwemmung. Dafür ist eine andere Ergänzung zur Hausrat- oder Gebäudeversicherung zuständig, die jedoch bisher nur von wenigen Unternehmen angeboten wird."

      und genau eine dieser Gesellschaften suche ich.
      Avatar
      schrieb am 16.08.02 12:29:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      @n-n-z;
      #7; Kein Problem;
      Rückstauschäden gelten in unserem Maklerkonzept - wenn du grundsätzlicherweise bzgl. der erw. Elementarschadendeckung versicherbar bist - beitragsfrei mitversichert.
      Ciao BigLinus :cool:
      Avatar
      schrieb am 16.08.02 12:33:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      Posting #8 betrifft nur HRV. Bei WGV ist der Einschluß von Rückstauschäden im Rahmen der erw. ELE i.d.R. zuschlagspflichtig.
      Avatar
      schrieb am 16.08.02 21:13:47
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ noch-n-zocker

      Die Continentale versichert Elemtarschäden inkl. Rückstau in der HR.

      Dein Häusschen würde übrigens inkl. Elementar nur 0,61pm
      kosten.... ohne 0,49pm zzgl VsSt
      Avatar
      schrieb am 17.08.02 11:59:59
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zu #9: Die WGV (Württembergische Gemeindeversicherung) gehört zu den absolut günstigen Versicherungen. Von dort sollte man unbedingt ein Angebot einholen. (Bin selber dort versichert). Die Gebäudeversicherung habe ich bei der Sparkassen-Versicherung. In Baden-Württemberg sind traditionell Elementarschäden in der Gebäudeversicherung enthalten.
      Avatar
      schrieb am 17.08.02 12:05:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      Es soll übrigens Rückstausicherungen geben.
      Avatar
      schrieb am 18.08.02 10:59:42
      Beitrag Nr. 13 ()
      als Gesellschaft empfehlen kann ich die InterRisk.

      Rückstau ist ebenfalls in der Elementarversicherung eingeschlossen, günstige Beiträge und was nicht übersehen werden darf absolut schnelle und zuverlässige Abwicklung bei Schäden!

      (Erfahrung bei Haftpflicht, Unfall und Hausratschäden - Schadensabwicklung innerhalb von maximal 5 Tagen)

      Sicherlich gibt es noch billigere Anbieter, aber entscheidend ist Preis, Leistung UND Schadensabwicklung.

      gruß secu
      Avatar
      schrieb am 22.08.02 15:50:19
      Beitrag Nr. 14 ()
      hallo,

      mal ein grundsätzlicher hinweis: in den meisten fällen ist ein schaden durch rückstau problemlos versicherbar, also macht mal keine panik.

      schlimmer sieht es bei den wirklichen elementarschadenversicherungen aus. hier haben in den letzten tagen verschiedene große versicherer eine zeichnung von risiken rigoros abgelehnt. die einzelnen abteilungen sind momentan sowieso überlastet, weil komischerweise jetzt jeder angst hat, das das auch bei ihm passieren kann, was grad in sachsen, sachsen-anhalt, brandenburg, niedersachsen und schleswig-holstein abgeht.
      seltsam nur, daß sich nach dem oder-hochwasser vor einigen jahren oder dem pfingsthochwasser 1999 in bayern keiner so richtig gedanken gemacht hat.

      generell gilt: seinen versicherungsmakler nach der richtigen absicherung fragen, weil der für seine empfehlung haftet!!!
      die ganannten versicherer haben auch ihre tücken, also vorsichtig sein. so muß man sich bei der wgv zum beispiel auf ellenlange telefonate und nen haufen papierkram einlassen. zudem fehlt es hier an der beratung, da es sich um einen direktversicherer handelt. aber wer meint, er könne solch wichtige themen selbst in die hand nehmen, bitte!

      mein hinweis an alle vom hochwasser betroffenen: diejenigen, die eine elementar- oder rückstauversicherung haben können sich eventuell glücklich schätzen, die anderen sollten aufgrund von falscher beratung ihren versicherungsvermittler verklagen.

      schöne grüße

      biber


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