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    Besteuerung von Korridorscheinen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.08.02 10:07:39 von
    neuester Beitrag 23.08.02 18:28:48 von
    Beiträge: 7
    ID: 623.769
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      schrieb am 23.08.02 10:07:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann mir bitte einer erklären, wie ich in der Steuererklärung für 2002 nächstes Jahr K-scheine angeben muß.

      Meine Meinung:

      Die Ausschüttung für den Korridor (z.B. 0,05 €/Tag) muß ich wie Zinseinnahmen angeben bzw. verrechnen.

      Den Kursgewinn/-verlust vom K-Schein muß ich bei normalen Wertpapiergeschäften angeben.


      Liege ich da richtig mit meiner Annahme oder gibt es Sonderbehandlungen?

      Danke im v.
      Avatar
      schrieb am 23.08.02 10:16:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich würde es auch so machen, aber zur Sicherheit beim zuständigen FA nochmals nachfragen, obwohl die meisten dort auch mit börsentechnischen Fragen Probleme haben. War jedenfalls bei mir so.
      Avatar
      schrieb am 23.08.02 10:20:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      eben, da ist das Problem; das FA hat Null Ahnung
      Avatar
      schrieb am 23.08.02 16:04:52
      Beitrag Nr. 4 ()
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      Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte
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      Von Vors. Richter am FG Dr. Friedrich E. Harenberg und Steuerberater Diplom-Kaufmann Gisbert Irmer unter Mitarbeit von Richter am FG Diplom-Finanzwirt Jens Intemann.

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      Avatar
      schrieb am 23.08.02 16:10:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      noch was:

      http://www.gagel.de/cons/rus6.shtml

      Ich würde die Sache so interpretieren, dass Gewinne mit Korridor-Warrants Spekulationsgewinne sind (man könnte ja einen Korridor-OS als viele einzelne Optionen duplizieren)

      Bin aber kein Steuerfachmann und traue mich auch nicht auf dieses Glatteis!

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      Avatar
      schrieb am 23.08.02 17:25:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      Schau dir mal in den Verkaufsbeschreibungen des Emis
      SG, UBS, Dresdner an ob da was erwähnt ist was die Steuerliche Behandlung angeht. Ich habe leider die Verkaufsunterlagen meiner Ranger nicht mehr. Aber da der steuerliche Aspekt bei vielen Anlegern immer mehr eine Rolle spielt gehen die schon oft in den Verkaufsunterlagen daruaf ein. Oder schick mal an deren EMail die Frage, dir wird dort evtl. geholfen !
      Avatar
      schrieb am 23.08.02 18:28:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich würde auch den kompletten Gewinn zur Speku-Steuer rechnen, da Du zwar pro Tag Geld verdienen kannst, dies aber aufgrund der Range nicht garantiert ist und somit m.E. nicht als Verzinsung zählen kann.
      Aber wie schon oft gepostet, frag´ vorher nach oder gib´s einfach gar nicht erst an :laugh:

      Gruss,
      EM:D


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