checkAd

    Bahnt sich da ein eiskalter rot/grüner Wahlbetrug zu Lasten der Ehe an ????? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.10.02 21:58:37 von
    neuester Beitrag 11.10.02 23:25:46 von
    Beiträge: 55
    ID: 642.590
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.133
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 05.10.02 21:58:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Im heutigen Leitartikel der SZ (Wirtschaft) wird zu Recht
      ausgeführt:

      "Der Splitting-Tarif für Ehepaare ist weder eine Stuervergünstigung noch eine Notkasse für den Finanzminister, sondern die steuersystematisch zwinge Verhinderung einer Ungleichbehandlung von Ehepaaren gegenüber anderen Steuerzahlern. Nach Artikel 3 des Grundgesetzes darf niemand benachteiligt werden , weil er verheiratet ist. Im Unternehmensalltag, wie bei Personengesellschaften wird selbstverständlich die Einkünfte steuermindernd auf die Gesellschafter aufgeteilt. Erst recht muß dies für die engste Personengemeinschaft , der Ehe gelten".

      Dem kann man nur zustimmen !! Die von Rot/Grün geplante
      Einschränkung des Splitting Tarifs ist ein Anschlag gegen die Verfassung Deutschlands und eine Sauerei hoch drei,
      was da zur Zeit in Berlin abgeht !!
      Avatar
      schrieb am 05.10.02 22:05:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      solange die politiker immer nur bei der bevölkerung einsparen wollen, solange gehts bergab. deshalb mein vorschlag reduzierung der zahl der abgeordneten, 1/2 darf weiter arbeiten, die anderehälfte kriegt für 1 Jahr übergangsgeld und darf sich dann zur ich- du ersie es wir-ag begeben.

      alle wege führen immer wieder zu gott !
      Avatar
      schrieb am 05.10.02 22:23:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      nach r o m :D
      Avatar
      schrieb am 05.10.02 22:31:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      @LauraGerhard
      was echauffierst du Dich so
      Avatar
      schrieb am 05.10.02 22:33:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ LauraGerhard

      wen meinst du denn mit anderen steuerzahlern....
      ich bin schröpfungsklasse 1 ,was soll ich denn sagen.

      finanzakrobaten meistern es toll,wenn sie ihrer besseren hälfte mit etwa €600 die steuerklasse 1 und sich selber mit €????? die günstigste steuerklasse zuteilen lassen.

      das ist nicht der sinn der sache. sondern die, die es benötigen , sprich familien mit kindern brauchen unsere unterstützung

      Trading Spotlight

      Anzeige
      East Africa Metals
      0,1290EUR +3,20 %
      Breaking News liegen in der Luft…mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 05.10.02 22:47:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      ich kann ehrlich gesagt nicht nachvollziehen, was das ehegattensplitting mit der unterstützung von kindern zu tun hat - dazu gibt kindergeld, kinderfreibeträge und den ausbau einer sinvollen infrastruktur - das hier noch handlungsbedarf bestaht ist klar.

      das ehegattensplitting benachteiligt alleinaerziehende gegenüber verheirateten, unverheiratete paare gegenüber verheirateten ob mit oder ohne kindern. prinzipiell ist es völlig unverständlich warum die lebensgemeinschaft der ehe finanziell gefördert wird - aber alle andere lebenspartnerschaften nicht - meiner meinung nach ist dies sowieso nicht notwendig. hier einen kirchlich-christlichen gedankenansatz, nämlich dass die ehe die einzige lebenspartnerschaft seien sollte, widerspricht sowohl der realität als auch der treenung von staat und kirche respektive religion.

      es spräche überhaupt nichts dagegen das ehegattensplitting abzuschaffen und mit dem eingesparten geld das kindergeld zu erhöhen und einen z.b. fonds für den aufbau weiterer krippen, kindergärten und der renovierung von schulen aufzulegen - das wäre sinnvoll und ein anreiz für alle, die kinder haben wollen und auch im interesse aller paare, die zusammenleben ihre beziehung aber nicht als ehe institutionalisieren wollen.

      die derzeitige regelung und die derzeit diskutierten ansätze sind halbherzig und ungerecht. wo sind denn eheleute gegenüber einem unverheirateten paar, dass auch fest zusammenlebt benachteiligt - da ist es wohl eher andersherum - und das ist mit sicherheit nicht gut so ...
      Avatar
      schrieb am 05.10.02 22:48:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      Kann mir irgendeiner einen vernünftigen Grund nennen, warum verheiratete ohne Kind in den Genuß von Steuervorteilen kommen sollen? Warum ist die Steuererleichterung denn überhaupt eingeführt worden? Doch wohl damals in der Annahme, daß verheiratete ohnehin Kinder haben werden, das trifft in unserer heutigen Gesellschaft doch so gut wie gar nicht mehr zu!

      ABSCHAFFUNG DES SPLITTINGS FÜR KINDERLOSE EHEGATTEN!

      Ich bin dafür!

      Fruchtbare Grüße
      Afri
      Avatar
      schrieb am 05.10.02 22:58:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      Avatar
      schrieb am 05.10.02 23:11:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      Abschaffung des Ehegattensplittings ist der
      erste richtige Schritt.
      Natürlich muss es aus opportunen Gründen erst
      mal auf 45 000 Euro beschränkt sein.
      Zweites Ziel muss aber die TOTALE Abschaffung sein.
      Und Endziel muss die Abschaffung der
      instituionalisierten Ehe sein.
      Sie entspringt einem völlig konservativem
      Familienbild. Findet zwar den Beifall der Kirche,
      aber ist antiquiert.
      Früher war auch mal die Sippe die Norm.
      Sie ist Geschichte.
      Dann war die Großfamilie die Norm.
      Sie ist Geschichte.
      Jetzt ist die Kleinfamilie (noch) die Norm.
      Bald ist sie Geschichte.

      ROT allein hat das (noch) nicht begriffen.
      Aber GRÜN hat das begriffen.

      Die Zeiten haben sich geändert.
      Warum sollen z.B. nicht zwei Schwule oder
      zwei Lesben mit adoptiertem Kind
      ein Familie bilden können?
      Oder ein Schwuler, eine Lesbe mit adoptiertem Kind?

      Oder irgendjemand mit künstlich erzeugtem Kind?

      Natürlich ist auch das nur vorübergehend.

      Letztendlich wird der Staat seine Kinder erzeugen.
      Und zwar so, wie er sie braucht, wann er sie braucht,
      für was er sie braucht.
      Avatar
      schrieb am 05.10.02 23:22:48
      Beitrag Nr. 10 ()
      @cyberwilly

      warum so ein destruktiver schlußsatz?

      .
      Avatar
      schrieb am 05.10.02 23:24:15
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo LauraGerhard,

      jetzt bin ich aber einwenig enttäuscht von dir! Gibst dich doch immer als Steuerfachfrau aus und nun diese sehr einfach gestrickte Aussage? Oder willst du eine Randgruppe verteidigen im Steuersplitting, wo nur ein Ehepartner arbeitet und wirklich profitiert! Bei mir zu Hause arbeiten wir beide und ich kann beim besten willen nicht den Vorteil im Ehegattensplitting sehen. Zahlen wir doch beide die Sozialversicherung und schieben wirklich einen Hass auf diese Exklusive Gesellschaft die dieses Splitting mißbraucht. Viele Bundestagsabgeordnete würde es treffen wenn dieses Ehegattensplitting endlich richtig gestellt würde!:D Wenn es um Schäding der Drecksäcke im den deutschen Parlament geht, zahle ich gerne ein Paar Euro mehr!;)

      Ein sterbendes Volk wie die deutschen braucht weder Kinder noch die Ehe! Also brennt sie nieder diese ungerechte Steuer.:D

      Was 1958 zu Unruhen geführt hat, wird jetzt erst recht zu destabilierung der Regierung beitragen!;)


      Gruß Albatossa


      P.S.: Ich bin für jeder Steuererbeung zu haben und würde als CDU sofort zusagen und diese Regierung sogar dabei behilflich sein!:laugh:




      Ehegattensplitting
      Geschichte des "Ehegattensplittings"
      1958 hat der Bundestag das so genannte Ehegattensplitting verabschiedet. Damit wurde die aus der Weimarer Republik stammende Haushaltsbesteuerung abgelöst. Bei der Haushaltsbesteuerung hat der Fiskus die Einkommen der Ehepartner einfach zusammengelegt und durch zwei geteilt, unabhängig von den Einkommensverhältnissen der jeweiligen Ehepartner. Die Besteuerungsformel war zwar einfach, konnte jedoch auch zu einer ungerechten Besteuerung eines Ehepartners und vor allem gegenüber Alleinerziehenden führen.

      In den 50er Jahren klagten viele Ehepartner und Alleinerziehende vor dem Bundesfinanzhof, weil sie die ungerechte Besteuerung nicht weiter hinnehmen wollten. Daraufhin sah sich der Gesetzgeber veranlasst ein neues Besteuerungsmodell einzuführen. Das Bundesverfassungsgericht war nun gefragt, denn es musste ein Besteuerungsmodell gefunden werden, dass mit der Verfassung bzw. dem im Grundgesetz verankerten Gleichstellungsgrundsatz von Ehe und Familie vereinbar ist.

      Die deutschen Verfassungsrichter fanden im US-amerikanischen Steuerrecht ein Modell, dass auch auf Deutschland übertragen werden konnte. 1958 wurde das so genannte "Ehegattensplitting" eingeführt.

      So funktioniert das Ehegattensplitting:
      Der Kölner Rechts- und Steuerwissenschaftler Prof. jur. Joachim Lang erklärt dem ARD-Ratgeber Recht, wie das Ehegattensplitting funktioniert:

      "Die Einkommen der Ehegatten werden zusammengerechnet. Dann wird der zusammengerechnete Betrag durch zwei geteilt und dann wird auf den geteilten Betrag der Tarif (je nach Steuerklasse festgelegter Steuertarif, Anmerkung der Redaktion) abgelesen und dieser Tarifbetrag wird verdoppelt".

      So einfach ist das also, doch wie so oft ist die Realität viel komplizierter und manchmal auch ungerechter.

      Die Kritik am Ehegattensplitting:
      Familien- und Alleinerziehenden-Verbände, so wie einige politische Parteien, fordern seit Jahren eine dringende Reform des Ehegattensplittings. Einige wollen diese Besteuerung von Ehepartnern ganz abschaffen.

      Die am häufigsten geäußerte Kritik: Das Ehegattensplitting sei nicht mehr zeitgemäß, weil es die traditionelle Einverdiener-Ehe bevorzuge und die vielfältigen Formen der Lebensgemeinschaften in der heutigen Zeit nicht berücksichtigt. Das Ehegattensplitting führe auch dazu, das sich wegen der Besteuerung ein Teilzeitjob kaum noch lohnt. Eine weitere Kritik zielt auf die Bevorzugung der "Besserverdienenden".

      Steuervorteil vor allem für besserverdienende Ehepaare ohne Kinder:
      Der ARD-Ratgeber Recht fragte den Kölner Rechts- und Steuerwissenschaftler Prof. jur. Joachim Lang im Interview, wer eigentlich den größten Steuervorteil vom Ehegattensplitting hat.

      Seine Antwort: "Das Ehegattensplitting wirkt sich am meisten bei der Mittelstandsfamilie aus, wo nur ein Ehegatte verdient. Dann ist es nämlich so, dass das mittlere Einkommen, durch zwei geteilt wird und dadurch ergibt sich nämlich eine Steuerentlastung für die mittleren Einkommen."

      Zur Veranschaulichung hier einige Zahlen: Bei einem Jahreseinkommen zwischen ca. 40.000 und 55.000 Euro im Jahr, kann über das Ehegattensplitting ein Steuervorteil von über 9.000 Euro im Jahr erzielt werden. Voraussetzung ist allerdings, das nur ein Ehepartner arbeitet bzw. Einkommen bezieht.

      Das durchschnittliche Familieneinkommen liegt allerdings längst nicht so hoch. Die meisten Familien und Ehepaare verdienen ca. 30.000 Euro im Jahr. Der Steuervorteil über das Ehegattensplitting liegt hierbei gerade einmal bei knapp über 3000 Euro im Jahr.

      Die Rechenbeispiele geben nur eine grobe Richtung an, da bei der genauen Berechnung des Steuervorteils über das Ehegattensplitting die anzuwendende Grundsteuertabelle maßgeblich ist.

      Einen sehr geringen bis keinen Steuervorteil haben Ehepaare die beide berufstätig sind und etwa gleich viel verdienen. Bei gleichem Einkommen beträgt der Steuervorteil gleich null Euro.

      Ehepaare mit einem sehr unterschiedlichen Einkommen, zum Beispiel Paare bei denen einer nur Teilzeit arbeitet, sind zunächst einmal ebenfalls benachteiligt. Denn, bei dem Splitting zahlt derjenige, der weniger verdient, im Verhältnis zum besserverdienenden Partner, mehr Steuern für den geringeren Lohn.

      Die im Verhältnis ungleiche Besteuerung gleicht sich erst bei der gemeinsamen Veranlagung am Jahresende aus. Für den geringer Verdienenden ist das ein Nachteil, doch betrachtet man das gesamte Familien bzw. Ehe-Einkommen gleicht sich die "ungerechte" Besteuerung über den besserverdienenden Partner wieder aus. So sagen die Richter am Bundesfinanzhof.

      Alternativen zum heute praktizierten "Ehegattensplitting":
      Im Juni 2002 trafen sich Steuerexperten und Familienverbände bei der Friedrich Ebert Stiftung in Berlin, um über Alternativen und eine gerechtere Familienbesteuerung zu diskutieren. Auch Familienministerin Bergmann diskutierte mit. Sie ist der Meinung, dass das Ehegattensplitting vor allem bei der Familienbesteuerung zu einer ungerechten Bevorzugung der Spitzenverdiener ohne Kinder führt. Zudem würde das Ehegattensplitting der vielfältigen Lebensformen in der heutigen Zeit nicht mehr gerecht und müsste deshalb dringend reformiert werden. Kritik wurde auf der Veranstaltung laut, denn die Familienministerin musste sich den Kommentar gefallen lassen, warum sie denn bis heute keine Reform auf den Weg gebracht habe, schließlich hätte sie vier Jahre dazu Zeit gehabt. Die Familienministerin nahm dazu keine Stellung. Ein Richter des Bundesfinanzhofs machte daraufhin aufmerksam, dass das Ehegattensplitting immer wieder zum Wahlkampfthema gemacht wird und die politischen Parteien lautstark für eine Reform plädieren und nach den Wahlen dann doch nichts umsetzen. Immerhin gehören auch die Politiker zu den Spitzenverdienern und zählen zu dem Kreis, die am meisten von dem Ehegattensplitting profitieren.

      Der ARD-Ratgeber Recht wollte nun von Experten wissen, wie eine Reform denn aussehen könnte. Dr. Irene Dingeldey von der Universität Bremen (Zentrum für Sozialpolitik), schlägt im Interview mit dem ARD-Ratgeber Recht einen stufenweisen Abbau des Ehegattensplittings vor. Dabei will sie zuerst so genannte Kappungsgrenzen bei den Besserverdienern umgesetzt sehen. Das heißt: Ehegatten und Familien mit einem Jahreseinkommen weit über dem Durchschnitt von 30.000 Euro im Jahr, sollen keine Steuererleichterungen über das Ehegattensplitting mehr erhalten. Mehrere Milliarden Euro würde das dem Staat jährlich bringen und die müssten dann allerdings auch gezielt in die Familienförderung mit einfließen. Zum Beispiel für einen Ausbau bei der Kinderbetreuung, damit Mütter auch verstärkt Vollzeit arbeiten können. Zudem könnte das Kindergeld aufgestockt werden. Dr. Dingeldey hält eine Reform der gesamten Familienförderung für notwendig. Nur mit einer Reform des Ehegattensplittings sei es nicht getan, denn vor allem Familien mit Kindern müssten stärker gefördert werden.

      Der Kölner Rechts- und Steuerexperte Prof. jur. Joachim Lang verfolgt einen anderen Ansatz. Im Interview mit dem ARD-Ratgeber Recht, spricht er sich für ein so genanntes "Familienrealsplitting" aus. Zitat: "Ich plädiere für das sogenannte Familienrealsplitting. Das heißt, das Einkommen wird so verteilt, wie die Zivilrechtlichen Unterhaltsverpflichtungen bestehen. Wir müssen im Grunde genommen das Zivilrecht als Maßstab dafür nehmen, wie das Einkommen steuerlich zu behandeln ist. Da sind die Unterhaltsansprüche gegenüber den Kinder mit einzubeziehen."

      Das Familienrealsplitting würde zumindest Familien mit Kindern steuerlich berücksichtigen. Bisher werden beim Ehegattensplitting Ehepaare mit und ohne Kinder gleicht behandelt. Das Familienrealsplitting beseitigt jedoch nicht die Bevorzugung der "Einverdiener-Ehe". Auch die ungleiche Besteuerung der Ehepartner wird damit nicht beseitigt, sondern gefördert. Das Familienrealsplitting macht allerdings einen Sinn, wenn neben den Unterhaltsleistungen auch die Erziehungszeiten und Haushaltsleistungen mit berücksichtigt werden.
      Avatar
      schrieb am 05.10.02 23:31:13
      Beitrag Nr. 12 ()
      @berniek

      Wieso destruktiv?

      Ich sage nur, was kommt.

      Ich sage nicht, dass dies schlecht ist.
      Ich sage auch nicht, dass dies gut ist.

      Alles kommt, wie es kommen MUSS.

      Zwangsläufig, unausweichlich.

      Und wenn es dann gekommen ist, kann es
      auch wieder ganz anders kommen.
      Avatar
      schrieb am 05.10.02 23:33:48
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo cyberwilly,

      ich bin sogar dafür das bereits der Erste Euro darunter fällt!:D

      Dann bin ich dafür, das alle die Kinder bekommen mit staatliche Sanktionen zu belegen! Wo kommen wir den hin, für diesen unnütze Posten wie Kinder, Kindergärtne, Schulen und Universitäten unsere teueren Steuergelder zu verschwenden. Es gibt genügend Einwanderer die diese Lücke sofort und gerne schließen würden.:D

      Noch eine Frage? Wo sollen bei Lesben und Schwulen nur die Kinder herkommen? Du meinst doch hoffentlich ausländische Kinder, weil dadurch das soziale Gewissen für einen guten Zweck geruhigt werden kann!
      Avatar
      schrieb am 05.10.02 23:34:18
      Beitrag Nr. 14 ()
      @cyberwilly

      ich halte es lieber so:

      Avatar
      schrieb am 05.10.02 23:39:05
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hallo cyberwilly ,

      dieser Satz unter #9 von dir hat irgendwie eine "Braune Gesinnung"!:D

      Letztendlich wird der Staat seine Kinder erzeugen.
      Und zwar so, wie er sie braucht, wann er sie braucht,
      für was er sie braucht.
      Avatar
      schrieb am 05.10.02 23:45:02
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Albatossa

      Die Frage des Kinderkriegens ist doch heute schon eine
      rein technisch/biologische Angelegenheit.

      Da ist alles machbar, aber weil die Gesellschaft in
      großen Teilen noch nicht so weit ist, dies zu akzeptieren, muss man halt behutsam vorgehen.

      Jedes Individuum muss im Sinne des Staates funktionieren.
      Und ohne totale Kontrolle geht das nicht.

      Je mehr die Gesellschaft vereinzelt wird, umso besser
      kann sie kontrolliert werden.

      Die Abschaffung des Ehegattungsplittings ist ein
      ganz wesentlicher Schritt um die Vereinzelung
      zu erreichen.

      Der Staat kümmert sich um die Babys, die Heranwachsenden,
      die Alten.

      Der einzige Unsicherheitsfaktior sind diejenigen,
      die als Arbeitskräfte noch über sich selbst
      verfügen können.
      Aber auch dieses Problem ist lösbar.

      Z.B. durch die Abschaffung des phyischen Geldes.

      Wird noch ein Weilchen dauern,
      aber wir arbeiten daran. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.10.02 23:49:45
      Beitrag Nr. 17 ()


      das muß ich erstmal verdauen......
      Avatar
      schrieb am 05.10.02 23:56:51
      Beitrag Nr. 18 ()
      @Alba

      wieso "braune Gesinnung"

      Verwechselt du da nicht braun mit grün?

      Oder erkennst du nicht, dass es auf das Gleiche
      rausläuft?

      Es gab in den letzten 100 Jahren oder so
      in Deutschland nur zwei politische Richtungen,
      die eine fundamental andere Gesellschaft wollten.
      Die einen WAREN die Braunen,
      die anderen SIND die GRÜNEN.
      Beim ersten mal hat es nicht geklappt.

      Diesmal könnte es klappen.
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 00:01:24
      Beitrag Nr. 19 ()
      also es wird ja immer turbulenter.ich muß weiter verdauen

      Avatar
      schrieb am 06.10.02 00:05:30
      Beitrag Nr. 20 ()
      @berniek
      Du machst es richtig.

      :laugh:

      Wichtig ist:

      Egal was kommt, lass dir die Laune nicht verderben.
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 00:06:30
      Beitrag Nr. 21 ()
      @cyberwilly,

      entschuldige das ich eine leichte Farbschwäche habe!

      Macht nichts, dennoch können wie die ganzen Familien und auch die verkorste Ehen abschaffen. Wieviel Leid wird den nicht geborenen Kindern bereits jetzt gespart!

      Fazit: Wir sparen nicht nur Steuern sondern auch gleich die ganze Familien! Warum brauchen wir dann noch eine Familienministerin?:mad:
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 00:17:02
      Beitrag Nr. 22 ()
      Alba

      warum wir ein Familienminsterium brauchen?

      Weiss ich auch nicht.

      Ohne Familien völlig überflüssig!

      Die klassische Familie ist noch nicht tot,
      aber sie wird getötet.

      Wem dient sie auch, außer ein paar konservativen
      Romantikern? :laugh:

      Ich bin ja schon jenseits der 50.

      Und habe Entwicklungen gesehen, die ich als
      junger 68-er erhofft, aber nicht mal im Traum
      für möglich gehalten hätte.

      Heute sind sie Realität.

      Glücklich bin ich PERSÖNLICH nicht darüber.

      Ich denke oft an meine Jugend. Da hab ich die
      Alten immer vorwurfsvoll gefragt:
      Habt ihr denn nicht gesehen, was da kommt?

      Heute weiss ich, ich tat den Alten Unrecht.

      Die Jungen heute sehen auch nicht, was da kommt.

      Obwohl es ganz offensichtlich ist.
      Man kann nur in die Zukunft schauen, wenn man die
      Vergangenheit kennt.
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 00:23:35
      Beitrag Nr. 23 ()
      @cyberwilly

      ich hätte da zwei neue kandidaten/inen für`s familien ministerium anzubieten:



      also bitte auswählen und nicht abschaffen !
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 00:29:30
      Beitrag Nr. 24 ()
      @berniek

      Der Franz Beckenbauer?

      Mit der Merkel?

      Das klappt nie!!!
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 00:33:27
      Beitrag Nr. 25 ()
      @cyberwilly

      jetzt machst du mich wirklich nachdenklich,das ist die angie und der zerSTOIBER........
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 00:47:28
      Beitrag Nr. 26 ()
      @berniek

      weder noch.

      Das sind Aliens.
      Bzw. die
      NEUE Familie.

      Alles ist möglich.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 00:56:46
      Beitrag Nr. 27 ()
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 01:12:46
      Beitrag Nr. 28 ()
      Früher hat man Schmarotzer und asoziale zu den Familien gesagt! Warum sollte man das heute nicht auch tun!:D
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 09:33:50
      Beitrag Nr. 29 ()
      das splitting gehört für ehepaare (ohne kinder) reduziert oder gar abgeschafft. im gg steht nur die familie unter schutz und ein ehepaar ohne kinder ist keine familie. das gesetz stammt aus einer zeit, wo es noch ein makel war geschieden zu sein. eine (fast) todsünde war es ein uneheliches kind zu haben. wenn ein unverheiratetes päärchen in einem bett/zimmer übernachteten, wurde derjenige der dies ermöglichte wegen kuppelei vor den kadi gezogen. aus dieser zeit stammt dieses gesetz. die lebensformen haben sich geändert. es ist modern geworden nicht zu heiraten und ohne partner kinder aufzuziehen. um so notwendiger ist es das gesetz der heutigen zeit anzupassen. nur es fällt halt schwer auf etwas zu verzichten. sollen doch erst mal die anderen bluten.
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 10:50:47
      Beitrag Nr. 30 ()
      Hallo Leo6,

      endlich mal einer der richtig denkt! Abschaffung des Ehegattensplitting ob mit oder ohne Kinder! Was soll das bringen? Besser ist wenn es nur noch eine Steuerklasse gibt und dann nur die Steuerklasse I und das gestaffelt bis 49%!:D Auch das gegenseitige Aufrechnen bei Ehepaare muß aufhören!. Wer mehr verdient soll auch mehr zahlen!

      Da die Familien immer vom Vermögen der Kinder sprechen und diesen Vermögen nicht versteuern, sollte endlich auch Frau Simonis handeln und den Vorschlag einbringen, für jedes Kind, sagen wir mal eine Kindersteuer zu erheben von jährlich 2000 Euro ohne Aufrechnuingsfähigkeit.

      Das heißt: Wer mehr Kinder hat der muß auch mehr Kindersteuer zahlen. Die Kosten sollen und müssen nach dem Verursacherprinzip umgelegt werden! Da die Reichen im Land sowieso sich mehr Kinder leisten können, wäre auch die Gruppe stärker belastet. Somit soziale Gerechtigkeit!

      Bei 8Mio Kinder mal 2000 Euro Kindersteuer würden in den Kassen von Bund und Länder 16 Mrd. Euro fließen!

      Damit die Familien auch zahlen, muß das Gesetz mit harte Strafen sanktioniert werden! Dabei soll der Gesetzgeber die Möglichkeit gegeben werden auch das gesamte Vermögen der Familie einzubehalten bei zuwiederhandeln!
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 10:56:20
      Beitrag Nr. 31 ()
      @alba...

      soll man dich ernst nehmen ?
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 11:03:26
      Beitrag Nr. 32 ()
      Die Sache ist ganz einfach:
      Jeder, der weniger als 100% Steuern zahlt, genießt einen ungerechtfertigten Steuervorteil und schädigt den Staat.
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 12:26:26
      Beitrag Nr. 33 ()
      Hallo Leo6,

      es geht nur noch im das Platzen des Bubbeles!:D
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 12:32:04
      Beitrag Nr. 34 ()
      #30

      richtig!

      Und nur die Reichen im Lande können es sich leisten, einen Arbeitsplatz anzunehmen, der weiter von ihrem Wohnort wegliegt. Die nicht so reichen nehmen das, was sich vor Ort bietet. Also weg mit allen Vergünstigungen bei den Reisekosten!

      Selbst schuld, wenn jemand täglich 100 Entfernungskilometer zu seinem Arbeitsplatz fahren muss. Soll er/sie doch in der örtlichen Fabrik am Fließband arbeiten, statt irgendwo als Abteilungsleiter.
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 13:32:20
      Beitrag Nr. 35 ()
      Ich würde allen obengenannten Leuten, die für die Einschränkung des Splitting Tarifs eintreten,emfehlen den sehr guten Leitartikel von Marc Beise in der Samstagsausgabe der SZ (Wirtschaft)zu lesen.

      Nach dem deutschen Steuerrecht wird halt mal bei Personengesellschaften (OHG , KG, BGB-Gesellschaft)und
      andererer Vermögensgemeinschaften das Einkommen der Gesellschaften insgesamt erfaßt und dann gleichmäßig
      auf die Gesellschafter aufgeteilt. Das gleiche erfolgt mit
      dem Splitting-Tarif bei Eheleuten. Das Bundesverfassungsgericht hat in verschiedenen Urteilen bestätigt, dass die Ehe gegenüber den anderen zivilrechtlichen Personengesellschaften steuerlich nicht benachteiligt werden darf (im Grundgesetz so verankert), dass gilt unabhängig davon ,ob
      die Ehe kinderlos oder nicht ist.Der Splitting-Tarif spielt
      für die Frage , ob Kinder da sind oder nicht überhaupt keine Rolle; dies muß durch andere steuerliche Maßnahmen
      wie Freibeträge, Kindergeld etc. berücksichtigt werden.

      Daher müßte zunächts das Grundgesetz geändert werden, wenn
      man den Splitting-Tarif für Ehegatten einschränken will,
      aber dazu hat Rot/Grün keine Mehrheit.

      Da ich im Steuerfach tätig bin ,weiß ich wovon ich spreche und das ist nun mal die
      objektive Darstellung der rechtlichen Verhältnisse in Deutschland und für ideologische Erörterungen bin ich einfach nicht zu haben !!!
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 13:44:01
      Beitrag Nr. 36 ()
      Kleiner Scherz am Rande:
      Wie wär´s mit der Verdoppelung des Steuersatzes für Kinderlose zwischen 18 und 40 Jahren? ;) Ist doch überhaupt nicht einzusehen, dass die Leute im zeugungsfähigen Alter ihrer Pflicht, für Nachwuchs zu sorgen, einfach nicht nachkommen! Her mit der Pillen- und Kondomsteuer! ;)
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 13:57:19
      Beitrag Nr. 37 ()
      @LauraGerhard
      Der Vergleich bzw. die steuerrechtliche Gleichsetzung Familie / Personengesellschaft ist ja nicht schlecht.
      Aber, warum ist dann ein Familienvater vor Jahren mit seinem Antrag gescheitert, seine Familie in eine GmbH umzuwandeln? Steuerlich hätte diese vielköpfige Familie nur Vorteile von einer GmbH gehabt.
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 14:48:19
      Beitrag Nr. 38 ()
      aufigeez
      Eine Möglichkeit wäre, die Steuersätze generell zu erhöhen
      und dafür im Gegenzug, diejenigen Steuerpflichtigen mit Kindern stärker wie
      bisher zu entlasten. Aber ab 2004 und 2005 will ja rot/grün
      die Steuern generell erheblich reduzieren !! Soll dies nun auch gekippt werden ???

      Linda17
      Ehepaare können keine GmbH gründen, weil nach dem GmbH-Gesetz eine GmbH zwingend einen Gewerbetrieb voraussetzt.

      Aber ein Ehepaar oder ein sonstiges Paar könnte eine BGB-Gesellschaft (kein Gewerbetrieb erforderlich) gründen, wo dann auch das gesamte Einkommen der BGB-Gesellschaft
      auf die 2 Ehe-Gesellschafter aufgeteilt wird, wodurch auch dann der Splitting-Effekt erzielt wird.
      Sollte Rot/Grün den Splitting-Tarif für Ehepaare kippen,
      werden bereits heute in der Steuerberater-Praxis solche
      Modelle diskutiert.
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 14:55:55
      Beitrag Nr. 39 ()
      @ Laura Gerhard,

      mit der GmbH und dem Gewerbebetrieb, dass stimmt so nicht; eine GmbH kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck gegründet werden, beispielsweise kann man GmbH`s zur reinen Vermögensverwaltung betreiben; ein gewerbliches Handeln ist nicht nötig.
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 15:45:06
      Beitrag Nr. 40 ()
      @LauraGerhard
      es dürfte doch kein Problem sein, Familie, ist Zeugung von Kindern und Erziehung als Gewerbe zu definieren. Prostitution ist schließlich auch ein Gewerbe, dient zwar nicht der Reproduktion sondern überwiegend dem männlichen Wohlbefinden, wo liegt da der Unterschied?
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 15:45:52
      Beitrag Nr. 41 ()
      Laura,
      interessante Idee - die BGB-Gesellschaft. Kannst Du das etwas näher erläutern?
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 15:48:58
      Beitrag Nr. 42 ()
      #40
      Ein Gewerbe setzt Gewinnerzielungsabsicht voraus. Die ist bei einer Familie nicht gegeben.
      Ausserdem sind die Kosten der privaten Lebensführung grundsätzlich steuerlich irrelevant, d.h. selbst wenn eine GBR Deinen Lebensunterhalt zahlt, könnte sie diese nicht als Betriebsausgaben abziehen.
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 15:53:00
      Beitrag Nr. 43 ()
      @bofex
      Wie kommst Du auf die Idee, dass eine Familie keine Gewinne erwirtschaften möchte?
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 16:17:43
      Beitrag Nr. 44 ()
      Linda,
      produzierst Du etwa Deine Kinder zum Verkaufen??
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 16:37:18
      Beitrag Nr. 45 ()
      @bofex
      indirekt werden Kinder an den Staat bzw. Gesellschaft verkauft: ich muss sie zur Verfügung stellen bzw. Ausleihen für Wehrdienst, Sozialdienst, ihre Einkommen müssen die Rentner finanzieren - ein Gewinn für die Gesellschaft zu meinen Lasten! Ich sähe es lieber umgekehrt!
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 17:41:22
      Beitrag Nr. 46 ()
      bofex
      Die Bestimmungen zur BGB-Gesellschaft ergeben sich aus den §§ 705 ff des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Vorauszetzung nach § 705 dazu ist ein Gesellschaftsvetrag,
      worin die Gesellschafter sich gegenseitig verpflichten, einen gemeinsamen Zweck zu erreichen, ihn zu fördern und
      die veeinbarten Beiträge zu leisten. So vereinbart ein Paar z.B. das die Ehefrau die Hausarbeit leistet und der
      Ehemann einer beruflichen Tätigkeit nachgeht und sein Gehalt in die BGB-Gesellschaft einbringt. Nach § 722 BGB
      erhält jeder Partner die Hälfte des Überschusses, der
      auch Grundlage der Besteuerung ist. Private Ausgaben
      für die Lebensführung können aber auch bei einer BGB-Gesellschaft steuermindernd nicht berücksichtigt werden;
      aber was wichtig ist, dass der Splitting-Tarif bei der
      Besteuerung erhalten bleibt.
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 17:54:23
      Beitrag Nr. 47 ()
      @ LG

      Den Vorschlag mit der BGB-Gesellschaft halte ich für problematisch. Hier wird etwas vereinbart, wozu man unterhaltsrechtlich schon ohnehin (zumindest weitgehend) verpflichtet ist.

      BGB-Gesellschaften zwischen Ehegatten hat die Rspr. bisher nur da anerkannt, wo der verfolgte Zweck gerade über die Verwirklichung der eheliche Lebensgemeinschaft hinaus ging (gem. Unternehmen; Vermögensverwaltung in größerem Umfang).

      Darüber hinaus droht noch der §42 AO.
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 18:58:33
      Beitrag Nr. 48 ()
      Ist §42 der, der eine Konstruktion, die über die Steuerminderung hinaus keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgt, für unzulässig erklärt?

      Also ich sehe da auch wenig Chancen.

      Gerade deshalb ärgert es mich maßlos, dass man Ehegatten steuerlich mit Singles gleichstellen will, ohne aber im geringsten die gegenseitige Unterhaltspflicht zu berücksichtigen.
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 19:04:02
      Beitrag Nr. 49 ()
      Ja. § 42 AO regelt den sog. Mißbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
      Ich gehe davon aus, dass die Finanzverwaltung diesen Weg auf keinen Fall akzeptieren wird.
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 20:20:01
      Beitrag Nr. 50 ()
      fundamentalfan
      sehe ich etwas anders; aus meiner beruflichen Praxis kenne
      ich verschiedene Fälle, dass unverheiratete Paare eine
      Personengesellschaft wie OHG gegründet haben , wo im Grunde
      hauptsächlich der Mann tätig ist und die Frau hauptsächlich
      für den Haushalt und vielleicht noch etwas Buchhaltung
      macht, auch hier werden die Einkünfte (=Gewinn) gleichmäßig
      auf die 2 Gesellschafter verteilt , ohne dass hier ein Mißbrauchtstatbestand gemäß § 42 AO vorliegt. Damit kann auch bei unverheirateten Paaren der Splitting-Tarif realisiert werden. Denn wie
      die Gewinnverteilung erfolgt, kann bei einer Personengesellschaft frei vereinbart werden. Da verfassungsrechtlich die nichtsebständige Tätigkeit nicht
      schlechter gestellt werden darf wie die selbständige Tätigkeit, müßte die Gestaltung auch
      möglich sein, wenn ein Partner nichtsebständig ist.
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 21:22:41
      Beitrag Nr. 51 ()
      Laura,
      kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie nichselbständige Arbeit mit einer GbR o.ä. unter einen Hut zu bringen wäre.
      Ich kann ja nicht gleichzeitig bei meiner GbR und bei meinem tatsächlichen Arbeitgeber angestellt sein.
      Avatar
      schrieb am 07.10.02 20:09:42
      Beitrag Nr. 52 ()
      bofex
      Das einzige Problem ist, dass das Finanzamt bei unverheirateten Paaren, die lediglich angestellt sind , diese Konstruktion wahrscheinlich gemäß § 42 AO ablehnen
      wird, wie dies oben fundamentalfan bereits dargestellt hat. Ich
      würde dagen klagen, da ich dies als Ungleichbehandlung der nichtselbständigen Arbeit gegenüber der selbständigen Arbeit betrachte. Selbständige können immer den Splitting-Tarif realisieren; Angestellte nicht !! Wo leben wir eigentlich ???
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 09:39:45
      Beitrag Nr. 53 ()
      @ LG

      das Problem liegt darin, dass Du bei einer GbR einen Zweck verfolgen musst, der über die Ehe mit ihren Unterhaltsverpflichtungen hinaus geht;
      wenn ein Ehepartner arbeitet, der andere ihn dabei etwas unterstützt und dabei den Haushalt führt, so ist dies schon unmittelbar aus der ehelichen Lebensgemeischaft geschuldet, die Vereinbarungen einer GbR geht ins Leere.

      Bei unverheirateten Paaren kann ich es mir dagegen eher vorstellen, da hier keine gesetzlichen Unterhalts- und Beistandspflichten bestehen, so dass diese gesondert vereinbart werden können.
      Avatar
      schrieb am 11.10.02 20:36:23
      Beitrag Nr. 54 ()
      fundamentalfan
      Bei verheirateten Paaren ist die Frage zur Zeit nicht
      akut, da es ja immer noch den Splitting-Vorteil gilt. Die
      CSU ; d.h. Stoiber hat bereits Klage beim Bundesverfassungsgericht angedroht, falls Rot/Grün es
      wagen sollte , den Splitting-Tabelle einzuschränken.
      Unverheiratete Paare (auch Homo-Ehen usw.) sollten
      versuchen über die Bildung einer BGB-gesellschaft auch
      in den Genuß des Splitting-Tarifs zu kommen, auch wenn einer der Partner angestellt ist. Im Gesellschaftsvertrag
      ist nur klar zu regeln, welche Leistungen die Partner in die
      BGB-Gesellschaft einbringen wie z.B. Arbeitslohn, Hausarbeit evtl. auch Zinsen aus Kapitalvermögen usw.
      Avatar
      schrieb am 11.10.02 23:25:46
      Beitrag Nr. 55 ()
      a


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Bahnt sich da ein eiskalter rot/grüner Wahlbetrug zu Lasten der Ehe an ?????