checkAd

    Verfassungsgericht erteilt Unions-Antrag Abfuhr - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.12.02 21:18:23 von
    neuester Beitrag 31.12.02 12:05:01 von
    Beiträge: 2
    ID: 668.654
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 266
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 03.12.02 21:18:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Verfassungsgericht erteilt Unions-Antrag Abfuhr

      Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag entschieden, dass die rot-grüne Koalition die Mehrheit im Vermittlungsausschuss behalten wird. Damit lehnte das Karlsruher Gericht einen Eilantrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ab.

      Karlsruhe - Die Union wollte mit ihrem Eilantrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung in Karlsruhe durchsetzen, dass sie ebenso viele Vertreter in das zur Hälfte aus Bundestags- und Bundesratsmitgliedern bestehenden Gremium entsenden darf wie die SPD. Nach der Bundestagswahl hatte die rot-grüne Koalition die Besetzung zu ihren Gunsten geändert.

      Wegen des knappen Wahlergebnisses hätten die bisher üblichen Zählmodelle, nach denen die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag in den Ausschüssen "spiegelgetreu" abgebildet werden soll, zu einem Patt geführt. Koalition und Opposition hätten je acht Bundestagsvertreter in das Gremium entsandt. Nun entfallen acht Sitze auf die SPD, sechs auf die CDU und je einer auf FDP und Grüne.

      Auch bei den 16 weiteren Plätzen auf der Länderseite halten sich SPD- und unionsgeführte Länder die Waage. Der Ausschuss vermittelt, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze keine Mehrheit im Bundesrat finden.

      Trotz der Niederlage setzt die Union weiter auf Sieg. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Volker Kauder (CDU), sagte am Dienstagabend in Berlin: "Wir setzen darauf, dass das Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren den verfassungswidrigen Zustand beendet."
      Avatar
      schrieb am 31.12.02 12:05:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Verfassungsgericht erteilt SPD/Grüne Abfuhr

      18.12.2002 10:08

      Wegen Bundesratseklats


      Karlsruhe kippt Zuwanderungsgesetz

      Das rot-grüne Zuwanderungsgesetz ist nicht verfassungsgemäß zu Stande gekommen. Das Bundesverfassungsgericht hat der Klage von sechs unionsgeführten Ländern stattgegeben.




      Das Gesetz habe im Bundesrat nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erhalten, urteilte das Verfassungsgericht. Es fehle an der Zustimmung Brandenburgs, weil dessen Stimmen nicht einheitlich abgegeben worden seien. Mit dieser Entscheidung tritt das Zuwanderungsgesetz nicht wie geplant am 1. Januar in Kraft. Zwei der acht Verfassungsrichter vertraten eine abweichende Meinung zu dem verkündeten Urteil.

      Bei der Abstimmung im Bundesrat am 22. März hatte Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) als damaliger Bundesratspräsident die umstrittene Stimmabgabe Brandenburgs als Zustimmung gewertet. Das Grundgesetz schreibt aber eine „einheitliche“ Stimmabgabe der Länder vor. Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, Sachsen und Thüringen hatten deshalb Klage erhoben.

      Wowereit habe nach seiner Feststellung, dass das Land Brandenburg uneinheitlich abgestimmt habe, nicht den damaligen Ministerpräsidenten Manfred Stolpe (SPD) zur Abstimmung des Landes erneut befragen dürfen.

      Bestehe ein „einheitlicher Landeswille erkennbar nicht“ und sei nicht zu erwarten, dass dieser noch während der Abstimmung zustande kommen werde, entfalle das Recht zur Nachfrage. „Hier lag der Wille des Landes Brandenburg zur uneinheitlichen Abstimmung klar zutage“, entschied das BVG.

      Nach Ansicht der Richterinnen Lerke Osterloh und Gertrude Lübbe-Wolff war das Land Brandenburg gleichwohl berechtigt, „das im ersten Durchgang gezeigte Abstimmungsverhalten zu korrigieren“. Wowereit durfte dem


      Land demnach dazu durch Nachfrage Gelegenheit geben.

      In diesem zweiten Durchgang komme es nicht mehr auf die zuvor uneinheitlich abgegebenen Stimmen an, sondern darauf, ob das Land nunmehr einheitlich abstimmen würde. Das sei geschehen: Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) habe Stolpes Ja lediglich die Worte entgegengesetzt: „Sie kennen meine Auffassung, Herr Präsident.“

      Auf diese Auffassung komme es jedoch nicht an. Das Grundgesetz verlange ausschließlich die „Einheitlichkeit der Stimmmabgabe“. Deshalb sei es notwendig, zwischen Stimmabgaben und Auffassungsbekundungen deutlich zu unterscheiden.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Verfassungsgericht erteilt Unions-Antrag Abfuhr