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    @NATALY - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.12.02 19:56:04 von
    neuester Beitrag 14.12.02 19:35:04 von
    Beiträge: 6
    ID: 673.101
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      Avatar
      schrieb am 13.12.02 19:56:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      BO Seite 11: "Wegen des Halbeinkünfteverfahrens bei Aktienerträgen sind leider auch die Werbungskosten im Zusammenhang mit solchen Geschäften nur hälftig anzurechnen."

      Kannst Du das bestätigen?

      Gruß und besten Dank im voraus,
      Ultravox
      Avatar
      schrieb am 13.12.02 20:31:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ja , defintiv- ist ja gerade die Auswirkung des Halbeinkünfteverfahrens, die Hälfte bleibt grundsätzlich unberücksichtigt- sowohl bei Gewinnen als auch bei Werbungskosten.

      BULLE
      Avatar
      schrieb am 13.12.02 22:26:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich kann das bestätigen: Wenn Einnahmen nach § 3 Nr. 40 EStG zur Hälfte steuerfrei sind (HEV), dann sind auch die Werbungskosten nur anteilig (also zur Hälfte) anrechenbar:

      "EStG § 3c Anteilige Abzüge

      (1) Ausgaben dürfen, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden; Absatz 2 bleibt unberührt.

      (2) 1Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben, Veräußerungskosten oder Werbungskosten, die mit den dem § 3 Nr. 40 zugrunde liegenden Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, dürfen unabhängig davon, in welchem Veranlagungszeitraum die Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen anfallen, bei der Ermittlung der Einkünfte nur zur Hälfte abgezogen werden; Entsprechendes gilt, wenn bei der Ermittlung der Einkünfte der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen oder die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der an deren Stelle tretende Wert mindernd zu berücksichtigen sind. 2Satz 1 gilt auch für Wertminderungen des Anteils an einer Organgesellschaft, die nicht auf Gewinnausschüttungen zurückzuführen sind. 3Satz 1 gilt auch in den Fällen des § 3 Nr. 40 Satz 3 und 4. 4Soweit § 3 Nr. 40 Satz 3 anzuwenden ist, sind die Sätze 1 und 3 nur auf Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben, Veräußerungskosten oder Werbungskosten anzuwenden, soweit sie die Betriebsvermögensmehrungen, Einnahmen oder Werte im Sinne des § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchstabe a oder den Veräußerungspreis im Sinne des § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchstabe b übersteigen und mit diesen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang im Sinne des Satzes 1 stehen; Entsprechendes gilt in den Fällen des Satzes 1 Halbsatz 2.
      Avatar
      schrieb am 14.12.02 13:58:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke für die schnelle Antwort, NATALY :)

      Ich habe auch noch eine Frage zu der neuen Abgeltungssteuer von 25%:

      Wie ist denn hier die Handhabung bei zB. Rentnern oder Studenten, die einen Steuersatz von unter 25% haben oder unter dem Existensmininum liegen. Haben diese Personen die Möglichkeit, sich die Abgeltungssteuer über ihre Einkommensteuererklärung wieder zurückzuholen bzw. zum dann niedrigeren von Steuersatz zu versteuern.

      Besten Dank im voraus und ein schönes Wochenende,
      Ultravox
      Avatar
      schrieb am 14.12.02 16:50:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      Lt. SPIEGEL soll man wie bisher bei der 30 %igen Zinsabschlagsteuer mit der Einkommenssteuerklärung zuviel gezahlte Steuern rückerstattet erhalten, wenn man einen niedrigeren individuellen Steuersatz hat.

      http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,227159,00.html

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      Avatar
      schrieb am 14.12.02 19:35:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ja webflash, ich habe diesen Artikel inzwischen auch gefunden:). Damit ist meine Frage beantwortet.

      Bundesregierung will Steuererleichterung für Reiche

      Überraschender Schwenk der Bundesregierung: Statt einer Reichen-Steuer plant der Finanzminister nun Erleichterungen für Besserverdiener bei der Zinsbesteuerung und eine Amnestie für Steuerflüchtlinge. Niedersachsens Ministerpräsident Gabriel, schärfster Vermögenssteuer-Befürworter, will klein beigeben, Protest droht von Gewerkschaften.


      REUTERS

      Steuersenkung soll Einnahmen verbessern: Bundesfinanzminister Eichel


      Berlin - Bundeskanzler Gerhard Schröder und Finanzminister Hans Eichel wollen bereits am Montag ihre weit reichenden Pläne für eine Abgeltungsteuer auf Zinsen präsentieren. Demnach sollen alle Zinserträge mit einem einheitlichen Satz von 25 Prozent versteuert werden - und nicht mehr mit dem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 48,5 Prozent. Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften werden, wie bereits beschlossen, mit 15 Prozent besteuert.
      Der Vorschlag bringt die Sozialdemokraten in die Klemme: Von der Abgeltungsteuer würden nämlich vor allem Personen mit einem hohen Einkommensteuersatz profitieren. Bürger, deren Steuersatz unter dem Abgeltungstarif von 25 Prozent liegt, sollen allerdings nicht schlechter gestellt werden als bisher: Sie bekommen das zu viel bezahlte Geld vom Fiskus zurück; auch der Sparer-Freibetrag soll weiterhin gelten.

      Gleichzeitig plant die Regierung eine groß angelegte Amnestie für Schwarzgeldbesitzer, die ihr Geld aus dem Ausland zurückholen. Die Steuerflüchtlinge sollen von einem Straf- oder Gerichtsverfahren verschont bleiben, müssen aber eine einmalige Rückkehrgebühr entrichten: Wer sein Kapital innerhalb von zwölf Monaten zurückholt, muss 25 Prozent des Geldes an den Fiskus abführen; wer sich bis zu sechs Monate mehr Zeit lässt, muss 35 Prozent abliefern.

      Alternativ dazu erwägt die Regierung eine Anleihe: Die Kapitalflüchtlinge könnten ihr Geld demnach für mehrere Jahre in einem staatlichen Wertpapier anlegen, das keine Rendite abwirft, sondern mit einem Negativzins belegt ist. Für Anleihen im Wert von 100000 Euro müssten die Rückkehrer demnach 125 000 bis 135 000 Euro bezahlen; davon bekämen sie am Ende der Laufzeit aber nur 100000 zurück. Der Rest bleibt beim Staat - und könnte in die Bildungsetats der Länder fließen. Namhafte SPD-Politiker äußerten schon Sympathie für die Zinssteuer-Pläne: Er stehe solch einer "einfachen, wirtschaftsfreundlichen Lösung sehr offen" gegenüber, sagte der Vorsitzende des Bundestagswirtschaftsausschusses, Rainer Wend. Gernot Mittler, der SPD-Finanzminister in Rheinland-Pfalz, urteilte: "Es ist besser, wir haben 25 Prozent an Steuern in der Tasche als 100 Prozent des Kapitals im Ausland."

      Die Regierung rechnet damit, dass ihre Pläne auf erheblichen Widerstand bei Gewerkschaften und auch in der SPD stoßen werden. Steuerexperten betonen, dass die Lösung zwar ungerecht sei, aber dem Staat am Ende erheblich mehr Geld in die Kassen bringen wird. Kurzfristig erwartet die Regierung durch die Abgeltungsteuer Einnahmeausfälle von einer bis eineinhalb Milliarden Euro. Mittelfristig rechnet sie auf Grund der Rückkehr des Fluchtkapitals aber mit großen Mehreinnahmen.


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