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    Juristischer Rat i.s. Teilzeitarbeit - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.12.02 19:56:17 von
    neuester Beitrag 14.12.02 19:02:21 von
    Beiträge: 8
    ID: 673.102
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      schrieb am 13.12.02 19:56:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bei meiner Frau endet in Kürze der Erziehungsurlaub. Sie hat Antrag auf Teilzeitarbeit (öffentlicher Dienst) gestellt, aber heute Mitteilung bekommen, dass keine entsprechende Stelle momentan zu besetzen ist. Es wurde ihr nahegelegt, unbezahlten Urlaub nach BAT zu nehmen.

      M.W. besteht mittlerweile ein rechtlicher Anspruch auf eine Teilzeitstelle. Kann das jemand bestätigen und wenn ja, den rechtlichen Rahmen kurz erläutern?

      Vielen Dank :)
      Avatar
      schrieb am 13.12.02 20:32:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich kann dir bestätigen,daß sie einen Anspruch nach dem (Arbeitsteilzeitgesetz-so heißt es glaube ich) hat.ich kann es dir aber nicht gut erläutern.Für den Arbeitgeber gelten nur sehr enge Ausnahmeregelungen:wenn der Betrieb zum Beispiel sehr klein ist usw. Das dürfte wohl im öffentlichen Dienst kaum der Fall sein:Sag deiner Frau,sie soll sich mit ihrer Frage an den Personalrat-Presonalvertretung wenden-die müßten diese Fragestellung auch erläutern können.Außerdem müßte es zu dem Recht auf Teilzeit auch eine Broschüre geben-Bundesministerium für... Ruf mal in Bonn an,oder stöber per Suchmaschiene im Internet.Gruß;)
      Avatar
      schrieb am 13.12.02 22:57:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zum "Teilzeitarbeitsgesetz" gibt es bei www.google.de jede Menge Fundstellen.
      Avatar
      schrieb am 13.12.02 23:04:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Eine Broschüre kann ebenfalls angefordert werden (kostenlos):

      Teilzeit - alles was Recht ist

      Diese Broschüre informiert umfangreich über die Rechte und Pflichten bei Teilzeitarbeit. Sie beinhaltet das „Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge und zur Änderung und Aufhebung arbeitsrechtlicher Bestimmungen“ (gültig ab 01. Januar 2001) und gibt Antworten auf einige grundsätzliche Fragen.

      Wenn Sie Fragen haben zur Teilzeit im Öffentlichen Dienst, wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesinnenministerium http://www.bmi.bund.de/.
      Hier finden Sie unter Publikationen in der Rubrik "Öffentlichen Dienst" fast am Ende der Auflistung die Broschüre "Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst" als Down-load oder zum Bestellen.....

      Durch die Umstrukturierung der alten Bundesministerien für Wirtschaft, Gesundheit und Arbeit und Soziales kommt es auch zu Verlagerungen bei den Publikationen. Publikationen, die thematisch dem BMWA zuzuordnen sind und bisher vom BMA herausgegeben worden sind, sind in der Übergangszeit über drei Bestellwege zu bestellen:
      Telefon: 0228/4 22 34 62
      Telefax: 01888/615 41 71
      E-Mail: bmwa@gvp-bonn.de
      Wir bitten Sie für diese etwas umständliche Regelung um Verständnis. Mit Jahresbeginn 2003 werden die Vertriebswege wieder gewohnt einfach gestaltet sein
      Avatar
      schrieb am 13.12.02 23:14:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zur Teilzeitarbeit im öffentlichen Dienst gibt es eine Broschüre des Bundesministeriums des Innern:

      http://http://www.bmi.bund.de/downloadde/12077/Download.pdf

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      schrieb am 14.12.02 11:43:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      Danke:)
      Avatar
      schrieb am 14.12.02 17:58:50
      Beitrag Nr. 7 ()
      British, hat deine Frau vor dem Erziehungsurlaub/Elternzeit eine volle Planstelle gehabt?
      Wenn ja, hat sie nun einen Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit gem. § 88 (meine ich ist das) von 100% auf meinetwegen 50 % wegen Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren. Sie hätte sogar während der Elternzeit einen Anspruch auf eine TZ-Beschäftigung von bis zu 19 Wochenstunden. Ist das Kind ab 2002 geboren sogar einen Anspruch auf TZ-Beschäftigung von bis zu 28 Wochenstunden.

      Ansonsten kann ich mich #2 nur anschließen: Sie sollte sich an den örtlichen Personalrat wenden.
      Avatar
      schrieb am 14.12.02 19:02:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      Joggerin,

      der Personalrat würde einem Klageverfahren jegliche Unterstützung gewähren. Er sucht willige Leute für ein Präzedenzverfahren. Aber es ist zu erwarten, dass ihr eine Arbeitsstelle in Teilzeit mit einem Fahrtaufwand von rd. 50 km (eine Strecke) angeboten wird. Da ich im gleichen Unternehmen tätig bin, kämen weitere Repressalien dazu. Hier gilt es abzuwägen.

      Um meine Strategie zu verfolgen benötige ich einen entsprechenden Wissensbackround und bin dankbar für jede Anregung ;)


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