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    Entfernungspauschale - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.01.03 12:26:45 von
    neuester Beitrag 15.01.03 15:18:20 von
    Beiträge: 11
    ID: 683.054
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      Avatar
      schrieb am 15.01.03 12:26:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Was das ist und wieviel es gibt ist mir klar.
      Wie sieht es aber aus wenn ich einen täglichen Stau umfahre und mein Strecke um ca. 7 km weiter wird mit gleichzeitiger Zeitersparnis ? Erkennt das Finanzamt diese Mehrkilometer an ?
      THX
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 12:34:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Eindeutig: JAAAA !!!!
      Vernünftige Begründung mit der Steuererklärung abgeben, dann funktioniert`s :look: :)
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 12:42:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      #2: sicher? :confused: :confused: :confused:
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 12:45:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      nicht unbedingt, kommt auf n sachbearbeiter drauf an.

      normalerweise wird nur die regelmäßig gefahrene strecke
      berücksichtigt, jedoch nicht umwege wegen z.b. Baustelle etc

      gruß
      hb
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 12:45:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      :cry: wasn jetzt ?

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      Avatar
      schrieb am 15.01.03 12:57:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 13:02:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      #1

      Verstehe ich das richtig? Es geht um 7 km Mehrstrecke und die paar Cents, die vom Finanzamt zurück gezahlt werden sollen?

      Junge, dafür sitzt Du jetzt in Deiner Firma, klaust dem Chef Arbeitszeit und Internetgebühren und schreist gleich: die Sozis sind an allem Schuld!

      Wenn es nur noch solche Leute wie Dich gibt, kann die Demokratie in D einpacken. :D und die Marktwirtschaft gleich mit...

      Grüsse kami
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 13:19:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      #7:

      wegen der paar cents ????

      220 arbeitage * 7 km * 0,35 euro = 539 euro !!!


      erst rechnen, dann denken, dann posten
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 13:31:03
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8

      Ich hoffe, dass es bald zu einer umfassenden Steuerreform kommt und solch ein Blödsinn abgeschafft wird. Dann wird es zwar ein paar Finanz-Beamte bzw. Angestellte weniger geben, aber auch solche Dünnbrettbohrer, die sich auf Kosten der Firma im Internet rumtummeln. Denn dann müssen solche Fragen ja nicht mehr gestellt werden, gelle? :D

      Grüsse kami

      PS: Man kann sich auch eine neue Wohnung suchen, da gibts ne Umzugspauschale oder nicht? Wenn nicht, dann aber sofort auf die Strasse bzw. ins Internet und einfordern, am Besten während der Arbeitszeit! :D
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 13:35:52
      Beitrag Nr. 10 ()
      Nach dem BMF-Schreiben ist bei entsprechender Begründung auch eine andere als die kürzeste Verbindung zulässig.
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 15:18:20
      Beitrag Nr. 11 ()
      @3: sicherlich, ganz sicher !!!!! :D :D :D
      siehe auch @10 von Nataly, nach meinem Kenntnisstand ist BMF-Schreiben Anweisung an alle Finanzämter. Praktischerweise habe ich das 5 Jahre mit doppelter Fahrtstrecke durchgezogen. Im 1. Jahr wollte man mir die doppelte Strecke nicht glauben, habe dann aber die genaue Strecke des Umwegs beschrieben und wurde anerkannt. Ob ich dann immer oder überhaupt den Umweg gefahren bin, ist eine andere Frage !!! :p ;)


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