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    Abfindung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.03.03 09:37:40 von
    neuester Beitrag 17.03.03 13:43:57 von
    Beiträge: 16
    ID: 708.197
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      schrieb am 15.03.03 09:37:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mein Arbeitgeber möchte mich nach mehr als 30 Jahren Betriebszugehörigkeit mit einer Abfindung von 250.000 Euro in die Wüste schicken.
      Wie kann ich die Abfindung kassieren, ohne dem Finanzamt etwas abzugeben?
      Geht die Gründung einer GmbH, an die ich meine Abfindung abtrete?
      Hilfe, bitte um schnellen und kompetenten Rat, da ich mich in Kürze entscheiden muß.
      Danke
      Avatar
      schrieb am 15.03.03 09:42:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Cash kassieren, innen Flieger setzen nach Puket donnern!
      Avatar
      schrieb am 15.03.03 10:10:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      @DaKai
      Das geht nicht, ich bin chronisch krank und brauche gute ärztliche Betreuung.
      Avatar
      schrieb am 15.03.03 10:15:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      #2
      Koh Samui ist besser

      #1
      Kollege hat in geschlossene Fonds investiert,
      konnte Anlaufverluste als Werbungskosten absetzen !
      Steuerersparnis soll 60 % betragen haben
      :p

      Bei uns werden keine Abpfindungen bezahlt,
      Mobbing ist billiger :D

      kuckuck
      Avatar
      schrieb am 15.03.03 10:16:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      Da geht überhaupt nichts; das System ist wasserdicht. Außer dem Freibetrag keine Möglichkeit etwas einzusparen. Dein AG zieht dir die Lohnsteuer direkt ab.

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      Avatar
      schrieb am 15.03.03 10:17:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi totter,
      ohne Beteiligung des Fiskus geht nichts.
      Abtretung an eine GmbH ist Unsinn, da steuerlich gesehen die Abfindung Dir zufließt und erst anschließend eine Abtretung möglich ist.
      Pass auf, dass die Abfindung in einem Betrag gezahlt wird, damit Du wenigstens den begünstigten Steuersatz erhältst.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 15.03.03 10:27:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      #1
      Eine private Einnahme kannst du nur als Einlage in eine GmbH einbringen, dies ändert aber nichts an der Versteuerung. Mein Tipp: Nimm dir einen Steuerberater, vereinbare einen pauschalen Beratungssatz (500 € - 1000 € sollten ausreichen), und lege ihm dein Problem dar. Es gibt z.Bsp. die Möglichkeit die Abfindung als Betriebsrente mit gekoppelter LV auszuzahlen. Dann erhälst du eine Rente auf Lebenszeit und im Todesfall kannst du eine Absicherung für deine Erben einbauen.

      Der Stb. kann deinem AG einen entsprechenden Plan mit der notwendigen seriösen Ausarbeitung vorlegen.
      Avatar
      schrieb am 15.03.03 10:28:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      Cash kassieren und nach Canada donnern:laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.03.03 10:33:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      Persönlich gönne ich jedem seine Abfindungen, aber vielleicht verstehen einige jetzt warum AG Neueinstellungen nur im Notfall vornehmen. Man stelle sich den 20-Mann-Betrieb vor der 15 Mitarbeiter mit 20-jähriger Betriebszugehörigkeit hat. Bei einem Auftragsloch und der notwendigen Entlassung von 10 Mann, davon 5 mit o.g. Abfindung, ist eine Pleite vorhersehbar!
      Avatar
      schrieb am 15.03.03 10:52:59
      Beitrag Nr. 10 ()
      muss bis auf den freibetrag versteuert werden...und einen halben steuersatz gibt es auch nicht mehr sondern die sog fünftelregelung..ich würde mich an einen steuerberater wenden...wenn du natürlich durch eine steuersparende anlage die steuerlast minimierst ist das wieder etwas vollkommen anderes...aber auch da wirst du beratung benötigen...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 15.03.03 11:27:45
      Beitrag Nr. 11 ()
      #hossi

      geb dir recht,aber die pleite ist nicht vorhersehbar,die pleite ist da.welcher betrieb hat diese rücklagen:confused: :confused: :confused: KEINER:(
      Avatar
      schrieb am 15.03.03 13:44:05
      Beitrag Nr. 12 ()
      @totter

      erkundige Dich nach einer Direktversicherung.
      Wenn Du noch keine hast, kannst Du in einer Summe
      die Jahre der Betriebszugehörigkeit rückwirkend
      als Gehaltsumwandlung einzahlen. Steuer dann nur
      zum Pausch.Satz 20% + Soli.
      Avatar
      schrieb am 15.03.03 14:08:51
      Beitrag Nr. 13 ()
      #3

      chronisch krank? und das muss _HIER_ in deutschland
      behandelt werden?

      GGG
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 14:06:25
      Beitrag Nr. 14 ()
      hi totter,

      natürlich gibt es eine sinnvolle und legale möglichkeit, die zu erwartende steuerlast aus der doch recht hohen abfindung wesentlich zu reduzieren.
      wenn es dich interessiert, kannst du mir ja eine kurze mail ( vielleicht mit telefonnummer ) schicken.

      gubik-finanzmarketing@t-online.de

      viele grüße

      PWt

      p.s. das "problem" mit einer hohen abfindung hatten schon einige kunden von mir und ich konnte ihnen eine erfreuliche reduzierung der steuerlast bieten.
      Avatar
      schrieb am 17.03.03 11:10:34
      Beitrag Nr. 15 ()
      deine abfindung wird nach der 5.tel regelung versteuert.
      neben dem freibetrag hast du wie schon erwähnt die möglichkeit mit der direktversicherung.darüberhinaus ist dein sonstiges zu versteuerndes einkommen wichtig.die diferenz von deinem zu versteuernden einkommen plus ein fünftel der abfindung bestimmt den steuersatz x 5
      ergo mußt du dein sonstiges zu versteuerndes einkommen
      möglichst gen null drücken z.b. mit einem entsprechenden
      investment wie z.b. medienfonds o.ä.
      Avatar
      schrieb am 17.03.03 13:43:57
      Beitrag Nr. 16 ()
      Bleib doch einfach in der Firma :rolleyes:

      Oder lass Dich von "Finanzexperten" beraten (genug gemeldet haben sich ja).

      Die wollen alle nur Dein "bestes"...


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