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    KFZ-Schaden - Erstattung aufgrund Schadensgutachten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.06.03 19:31:09 von
    neuester Beitrag 07.06.03 21:17:33 von
    Beiträge: 17
    ID: 740.543
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      Avatar
      schrieb am 06.06.03 19:31:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      @ all

      eine paar vermutlich dumme Fragen....

      Wenn man Unfallgeschädigter ist, und der vermutliche Schaden sagen wir mal ca. 2.000 Euro beträgt, dann hat man doch in D einen Rechtsanspruch auf ein Schadensgutachten - richtig ?

      Wenn ich nun einen beliebigen Gutachter (vereidigten sonstwas) beauftrage, den Schaden zu begutachten

      - wieviel kostet das ?

      - kann ich bei der gegnerischen versicherung "Regulierung" aufgrund des Gutachtens verlangen ?

      - wo sind evtl. Haken ? d.h. worauf muß ich achten ?


      Danke an die Autofüchse

      Art
      Avatar
      schrieb am 06.06.03 19:38:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Den Gutachter muß die gegnerische Versicherung zahlen,aber besser nimm dir einen Anwalt , den zahlt nämlich auch die gegnerische Versicherung , und alles wird gut.
      Noch einen schönen Abend wünscht
      BANKENTIPP
      :look:
      Avatar
      schrieb am 06.06.03 19:40:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      das würde ich dir auch empfehlen, denn die versicherung ankt es dir in der regel nicht, wenn du keinen anwalt beauftragst!

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 06.06.03 19:41:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      danke Euch beiden - ist vielleicht wirklich das Beste...

      Ciao und schöne Pfingsten

      Art
      Avatar
      schrieb am 06.06.03 20:14:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      @art

      bis vor geraumer zeit war es so, dass du nur die tatsächl. reparaturkosten in ansatz bringen konntest. die versicherungen haben eine abrechnung gemäß gutachten nicht anerkannt. mittlerweile gab es meines wissens eine EU-entscheidung die aussagt, dass versicherungen doch nach gutachten abrechnen müssen und es dem geschädigten selbst überlässt, ob und wann das auto rep. wird.

      einen anwalt muss dir die gegnerische versicherung zahlen. soweit du tatsächl. der geschädigte bist und der schaden nicht von deiner versicherung geregelt werden muss (z.b. schädiger hat seine beiträge nicht bezahlt und deine vers. muss den schaden regulieren oder aus irgendwelchen gründen muss deine haftpflicht bzw. vollkasko einspringen) kannst du dir den gutachter aussuchen. ich würde dir aber empfehlen, b e v o r du selbst einen suchst, zunächst einen anwalt auszusuchen und dann zusammen mit der gegnerischen vers. klären, dass du einen eigenen gutachter einschaltest. denn in bestimmten fällen schreibt dir die gegenversicherung den gutachter vor, wenn sie schon den schaden regulieren soll.. (und so hättest du doppelt kosten).

      gruss
      dr. motte!
      PS: nicht immer so hektisch bei wcm :D

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      Avatar
      schrieb am 06.06.03 20:33:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      :eek: :eek: nur ganz kurz: no5 hat nicht recht! du kannst den gutachter bestimmen und musst dasnicht mit der gegenerischen versicherung abstimmen...geh zu anwalt, der weiss wie es geht...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 06.06.03 20:58:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      Nimm dir keinen Anwalt, regel das einfach allein mit der gegnerischen Versicherung!

      Aufgrund der geringen Schadenhöhe bezahlt der Gegner ohne Murren!

      Mit Rechtsanwalt kanns dauern!
      Avatar
      schrieb am 06.06.03 21:04:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ all

      also, ich habs nochmal mit einem Kumpel besprochen - er meinte - ähnlich wie 7 - dass man bei der max. Schadenshöhe von 2000 Euro nicht unbedingt einen RA einschalten sollte. Will halt nur das Gutachten, weil ich bei 3 Werkstätten vollkommen unterschiedliche Einschätzungen zum Schaden bekommen habe. Diese Marken-Werkstätten sind halt immer unverschämt teuer...

      Danke + Ciao

      Art

      @ Dr. Motte

      ich erzählt Dir mal bei ner Berliner Weiße, z.B. im Schleusenkrug, dem CanS oder in der Haifischbar ein paar gute Stories zu WCM - dann würdest Du meine Einschätzung etwas besser verstehen - nach meiner (guten Kenntnis gibt es keinen ERNSTHAFTEN Interessenten an der WCM...
      Avatar
      schrieb am 06.06.03 21:40:42
      Beitrag Nr. 9 ()
      Also ich empfehle dir denn Anwalt wenn du auf Gutachtenbasis abrechnen willst.

      Ich hatte vor ca. 2 Monaten einen Unfall und wenn du Geld haben moechtest ohnen das Auto zu reparieren in der Werkstatt dann ist es nicht wie früher.

      Lt. Gutachten war der Schaden 2600 Euro Netto, Restwert war 800 Euro.

      Versicherungen hatt denn Restwert auf 1700 Euro erhöht weil die einen Käufer in Stuttgart gefunden haben. Ich müsste dann das Auto binnen 1 Monat dann verkaufen.

      Also habe ich nur 900 Euro bekommen + Gutachterkosten.

      Jetzt sagt die Versicherung wenn ich das Auto repariere bekomme ich das restliche Geld von 1500 Euro.
      Die brauchen Fotos von einen Gutachter das es repariert wurde oder Rechnungen über die Autoteile.

      MwSt bekommst du nur wenn du Rechnungen nachweisen kannst.

      Also ich und ein Freund mit Gebrauchten teilen haben es repariert für ca. 300 Euro.

      Der gleiche Gutachter hat noch einmal denn reparierten Schaden fotografiert und an die Versicherung geschickt.

      Und Versicherung hat ohne Probleme die Restlichen 1500 Euro + noch einmal die Gutachter Kosten bezahlt.

      Verückte sache.

      Jetzt kann ich mit dem Auto machen was ich will und verkaufen an wenn ich willfür ca. 2500 Euro.::laugh:

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 06.06.03 22:21:15
      Beitrag Nr. 10 ()
      also hier schreiben ja viele Leute auch einen ganz schönen Müll.
      Hatte schon einige Unfälle und Du kannst dir auch bei einem Schaden von 10 Euro einen Anwalt nehmen.Es ist besser so. Aber wenn Du nicht willst. Dann heule hinterher nicht rum falls die Versicherung kürzt wie ein Weltmeister. Auch das die Versicherung langsamer bezahlt wenn Du einen Anwalt einschaltest ist vollkommener Quatsch. Aber letztendlich ist es deine Entscheidung. Ich aber rate aus Erfahrung zu einem Anwalt. Alle meine Fälle und von Bekannten sind mit Anwalt gut abgelaufen. Ohne gings auch oft gut aber eben nicht immer. Außerdem haste keinen Streß mit dem Papierkram und so. Das macht der Anwalt und zumindestens meiner macht es verdammt gut. Es gab nie Probleme. (Schnelle und volle Zahlung des Gutachtens.)
      Nochmaliger Gruß
      BANKENTIPP
      :D :D
      Avatar
      schrieb am 06.06.03 22:57:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      @bankentipp

      :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:

      Art Pechstein, hör nicht auf solch einen Kram...

      Bei 2000 Euro Schadensumme darf noch der "kleine" Schadensachbearbeiter entscheiden, da fährst du ohne Rechtsverdreher einfach besser!

      Kannst dir bei auftretenden Schwierigkeiten immer noch einen Rechtsverdreher holen, wenn nötig, was ich nicht glaube.

      Jedenfalls kann dir keiner vorwerfen, du wärst deiner Schadenminderungspflicht nicht nachgekommen.

      Anwälte sind meiner Meinung nach meistens so unnütz wie ein Kropf!
      Und den braucht auch kein Mensch!
      Avatar
      schrieb am 07.06.03 03:10:26
      Beitrag Nr. 12 ()
      kannnitmehr
      kann wirklich nicht mehr und hat auch nicht so die richtige Ahnung!
      :eek: :eek: :eek:
      Mach was Du für richtig hälst.
      :p :p :p
      Avatar
      schrieb am 07.06.03 18:54:38
      Beitrag Nr. 13 ()
      :laugh: :laugh: kannitmehr: ich wünsche dir, dass du mit deiner einstellung niemals einen brauchst und wenn doch..dann hoffe ich dass man das mandat ablehnt....

      invest2002 ( der es immer wieder nicht fassen kann, wie man pauschal einen ganzen berufsstand, der täglich seine leistung erbringt und keine 35 stunden woche hat, arbeitsplätze schafft und unterhält so allgemein verunglimpfen kann )
      Avatar
      schrieb am 07.06.03 18:57:34
      Beitrag Nr. 14 ()
      :laugh: :laugh: und bevor ich es vergesse: was kann man von jemandem schon erwarten, der ein investment in klepper anderen börsennotierten investments vorzieht...wer will kann sich ja den thread von kannitmehr dazu mals ansehen:laugh: :laugh:

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 07.06.03 20:43:22
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hallo Art,

      meine Frau hatte vor ca. 4 Wochen einen Auffahrunfall,
      Schadenshöhe ca. 2500 €.
      Vereidigter Gutachter hatte den Schaden geschätzt und bei der gegnerischen Versicherung eingereicht.
      Ca. 2 Wochen später war die Schadenssumme abzüglich MWSt
      auf ihrem Konto.

      Einen Tag nach dem Unfall meiner Frau passierte unserer Nachbarin das gleiche.Der selbe Gutachter hatte dann bei der gegnerischen Versicherung den Schaden gemeldet.
      Auch diese Dame hat ihren Schaden abz.MWSt. schon vor einer Woche anstandslos ersetzt bekommen.

      Erwähnen möchte ich noch, daß es sich um zwei verschiedene Versicherungen handelte.

      Auch die Kosten des Gutachters wurden von beiden Versicherungen übernommen.

      Es scheint m.M. nach bei geringen Schadenssummen auch ohne Anwalt gut zu laufen. Wzbw.

      Gruß

      ps
      Avatar
      schrieb am 07.06.03 20:43:37
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hallo Art,

      meine Frau hatte vor ca. 4 Wochen einen Auffahrunfall,
      Schadenshöhe ca. 2500 €.
      Vereidigter Gutachter hatte den Schaden geschätzt und bei der gegnerischen Versicherung eingereicht.
      Ca. 2 Wochen später war die Schadenssumme abzüglich MWSt
      auf ihrem Konto.

      Einen Tag nach dem Unfall meiner Frau passierte unserer Nachbarin das gleiche.Der selbe Gutachter hatte dann bei der gegnerischen Versicherung den Schaden gemeldet.
      Auch diese Dame hat ihren Schaden abz.MWSt. schon vor einer Woche anstandslos ersetzt bekommen.

      Erwähnen möchte ich noch, daß es sich um zwei verschiedene Versicherungen handelte.

      Auch die Kosten des Gutachters wurden von beiden Versicherungen übernommen.

      Es scheint m.M. nach bei geringen Schadenssummen auch ohne Anwalt gut zu laufen. Wzbw.

      Gruß

      ps
      Avatar
      schrieb am 07.06.03 21:17:33
      Beitrag Nr. 17 ()
      @ PS4000 und die anderen

      danke für den Erfahrungsbericht - werde es Dienstag erstmal ohne Anwalt versuchen (Fall ist sehr eindeutig) und das Gutachten einreichen bei der Versicherung und mal abwarten. Ich habe halt nur keinen Bock zu einer raffgierigen Vertragswerkstatt zu fahren, die dann mit eigenem Schadensgutachter und dem ganzen Sums daherkommen. Die haben mir mal vor Jahren einen Mietwagen aufgeschwatzt ohne die vorvertraglichen Aufklärungspflichten einzuhalten (ist das nicht culpa in contrahendo :laugh: ). Naja, die Karre sollte dann 4 Mille (DM) für 13 Tage kosten (war so nen Polo oder Fiesta). Da hat sich die Versicherung (verständlicherweise quergestellt und die wollten das dann von mir haben, was echt nervig war, bis die dann nach 1.5 Jahren aufgegeben haben. Dieser Bereich Kfz-Unfall ist wirklich ein Haifischbecken (Werkstätten, Rechtsanwälte, Gutachter, Rechtsanwälte usw.). Werde mal berichten...

      CIao

      Art


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