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    Aufhebungsvertrag unter Druck Nötigung zugestimmt, bitte um Hilfe? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.07.03 20:57:19 von
    neuester Beitrag 18.07.03 23:56:48 von
    Beiträge: 34
    ID: 754.963
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      Avatar
      schrieb am 17.07.03 20:57:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ein Freund von mir hat unter Druck einen Aufhebungsvertrag unterschrieben.

      Ablauf:

      - Mitarbeiter 19 Jahre in der Fa.
      - sollte 10 Stunden pro Woche unetgeltliche Mehrarbeit leisten
      - hat der Mitarbeiter abgelehnt
      - dann wurden die Unterlagen des Mitarbeiters der letzten Jahre untersucht, und hieraus 2 Fälle konstruiert, wo er angeblich einen Versicherungsbetrug getätigt hätte (was nicht stimmt)
      - dann wurde in einem Gespräch, wo der Betriebsrat nicht zugelassen wurde, dem Mitarbeiter ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, wenn er diesen nicht unterschreibt, wird er fristlos gekündigt und bekommt eine Anzeige
      - Aufgrund des zychischen drucks hat der Mitarbeiter dann unterschrieben


      Frage:

      nach meinem Rechtsempfinden ist das eine Nötigung, oder sehe ich das falsch?

      ist der Aufhebungsvertrag rechtens

      wie lange wird man dann beim Arbeitsamt gesperrt


      Bin fuer alle Hinweise und Anregungen dankbar.

      Gruss

      tortelini
      Avatar
      schrieb am 17.07.03 21:00:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi,

      wer war bei diesem Gespräch alles dabei ?
      Avatar
      schrieb am 17.07.03 21:02:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      wenn mein job auf dem spiel steht, mein ruf & nebenbei u.u. eine abfindung für 19 jahre betriebszugehörigkeit würde ich ungefähr 1 millisekunde abwägen, hier eine mail zu schreiben oder den besten anwalt aufzusuchen, den ich kriegen kann.

      und wunder, die entscheidung würde nicht zugunsten der mail ausfallen.

      dpunkt
      Avatar
      schrieb am 17.07.03 21:05:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      # 3

      Stimmt.

      Bloß wenn der User tortelini die Panik hat, kommt man oft nicht auf das naheliegenste.
      Avatar
      schrieb am 17.07.03 21:33:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      Fakt ist : der Aufhebungsvertrag wurde unterschrieben !!

      der "psychische Druck" ist für ein Arbeitsgericht irrelevant.

      und : eine unzulässige Nötigung (etwa per Pistole) muss nachgewiesen werden !

      ausserdem : warum wurde sofort unterschrieben ? ohne Konsultation eines Rechtsanwalts oder des Betriebsrats ?

      das sieht alles überhaupt nicht gut für den Betreffenden aus....

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      Avatar
      schrieb am 17.07.03 21:36:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Tribun,

      bei dem Gespräch waren der Betriebsleiter und dessen Rechtsanwalt vertreten, das Beisein des Betriebsrates wurde abgelehnt.

      @Dpunkt

      das mit dem Anwalt läuft natürlich parallel, trotzdem ist man für alle weitern Informationen dankbar

      Gruss

      tortelini
      Avatar
      schrieb am 17.07.03 21:41:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      also, wenn das stimmt, dann dürfte das wohl ein Bummerang für den arbeitgeber werden.

      1) es kann niemand zu 10 Stunden Mehrarbeit ohne Bezahlung
      gezwungen werden. Zumindest sollte es mit Freizeit abgegolten werden. Es kann aber auch ohne weiteres Möglich sein, das irgend eine Klausel im Vertrag steht, dann wiederum wäre es rechtens. "Mal lesen, ob da was vorkommt"

      2) Wenn, tatsächlich von dem Mitarbeiter kein Versicherungsbetrug begangen wurde, barucht er sich keine Sorgen machen, zumal der Auftraggeber in der Beweispflicht ist. "Macht mich peröhnlich aber schon ein wenig stutzig"

      3) Der Mitarbeiter hatt ein Recht darauf, das ein Betriebsratmitglied anwesend ist, wenn er es wünscht. Der Betriebsrat ist aber mit Sicherheit vom Arbeitgeber informiert worden. Ausserdem muss der Betriebsrat einer kündigung zustimmen. er kann also nicht behaupten er hätte nicht davon gewusst, es sei denn der Arbeitgeber hat den Betriebsrat aussen vorgelassen. Dann gibt es auch hier ein Problem für den Arbeitgeber, und mit Sicherheit auch fpr den Betriebsrat

      4) Die Ausübung von psychischen Druck (Mobbing), usw. ist mittlerweile kein Kavaliersdelikt mehr, und kann für denjenigen der solche Mittel einsetzt strafrechtliche Folgen haben. Wenn, der Arbeitnehmer nachweisen kann das es tatsächlich so war, dann hat auch hier der Arbeitgeber schlechte Karten

      fazit:

      Ich würde deinem Freund raten

      a) den Betriebsrat aufsuchen und eine Stellungnahme in schriftlicher Form fordern

      b) ich würde meinen Arbeitgeber aufgrund der Unterstellung das ich einen, oder mehrere Versicherungsbetrügereien begangen haben, wegen Unterstellung einer Straftat anzeigen. Wenn er wie gesagt es tatsächlich nicht gewesen ist, würde ich mich sogar selber Anzeigen, um bei einer schnellen Aufklärung behilflich zu sein.

      c) sofort einen Anwalt aufsuchen, der Punkt a) und b) in rechtlichen Schritten begleitet. Sofort auf Wioedereinstellung klagen. den aufhebungsvertrag für Null un nichtig erklären lassen.

      Und vor allen Dingen den persöhnlich haftbar machen der deinen Freund gekündigt hat.

      Das wäre meine Vorgehensweise

      Alles Gute für deinen Freund
      Avatar
      schrieb am 17.07.03 21:43:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      Rechtschreibfehler und Grammatikfehler, bitte ich zu entschuldigen
      Avatar
      schrieb am 17.07.03 21:50:41
      Beitrag Nr. 9 ()
      heikekarina,

      hast du konkrete arbeitsrechtliche Kenntnisse oder "argumentierst" nur so bloss gefühlsmässig aus dem Bauch heraus ?

      nur so nebenbei : ein Aufhebungsvertrag ist keine Kündigung seitens des Arbeitgebers, sondern eine beiderseits einvernehmliche Arbeitsvertragsauflösung.
      Avatar
      schrieb am 17.07.03 21:58:30
      Beitrag Nr. 10 ()
      Unglaublich, wie hier mit den Leuten umgesprungen wird. :eek:

      # 5 würde ich fast mal widersprechen wollen. Möglicherweise hat der Arbeitgeber ähnliches schon bei anderen probiert, der Betriebsrat sollte eigentlich davon wissen. Vor dem Arbeitsgericht wäre das positiv (Glaubwürdigkeit).

      Allgemein scheint aber das Arbeitsverhältnis dermaßen belastet, das eine dauerhafte Weiterarbeit in dieser Firma wohl unwahrscheinlich ist. Für den Betroffenen kann es nur noch darum gehen, so viel wie möglich herauszuholen. Also Feuer frei für die Rechtsanwälte.
      Avatar
      schrieb am 17.07.03 22:07:55
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ignatz,

      Möglicherweise hat der Arbeitgeber ähnliches schon bei anderen probiert, der Betriebsrat sollte eigentlich davon wissen. Vor dem Arbeitsgericht wäre das positiv (Glaubwürdigkeit).

      :confused:

      ein Vorschlag des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden, ist rechtlich nicht zu beanstanden. der Betriebsrat muss nur zu Kündigung (liegt hier nicht vor) gehört werden.
      der Arbeitnehmer muss ja nicht unterschreiben
      Avatar
      schrieb am 17.07.03 22:17:08
      Beitrag Nr. 12 ()
      Verträge sind nicht wirksam, wenn sie durch Täuschung, List oder Drohung herbeigeführt wurden (134 oder 138 BGB), allerdings muss das bewiesen werden.

      Dein Freund wird es also nachweisen müssen, zunächst spricht mal die Unterschrift dafür, dass alles o.k. ist.
      Andererseits: wenn das alles ganz plötzlich kam, wenn zudem andere Mitarbeiter das Angebot der unentgeltlichen Mehrarbeit und sonstige Randdetails bestätigen können - dann wird der Arbeitgeber erklären müssen, wieso ein Mitarbeiter ohne nachvollziehbaren Grund von heute auf morgen in Zeiten wie diesen einen Aufhebungsvertrag unterschreibt...;)

      Richter leben nicht alle hinter dem Mond. Ein Anwalt ist aber dringend nötig, zumal im Arbeitsrecht zum Teil sehr kurze Fristen gelten. Vielleicht muss der Freund auch seine Arbeit weiter anbieten.
      Avatar
      schrieb am 17.07.03 22:18:21
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hier muß ja eine merkwuerdige Konstellation vorliegen!

      Wieso kann bei einem normalen Arbeitsverhältnis außerhalb der Versicherungsbranche ein Versicherungsbetrug von Belang sein?????????
      Avatar
      schrieb am 17.07.03 22:18:23
      Beitrag Nr. 14 ()
      Natürlich könnte er den Aufhebungsvertrag gegen widerrechtlicher Drohnung anfechten!

      Frage: Kann er die Drohung beweisen?
      Antwort: Nein!
      Folge: Klage wird abgewiesen!
      Wo war der Fehler? Die Unterschrift!


      Aber er meinem lieben Kollegen nur etwas Geld in den Rachen stecken, die meisten meiner Kollegen können es drigend gebrauchen!

      Grüße

      Crypti

      P.S. Lest mal meine Analyse zu Nokia!
      Avatar
      schrieb am 17.07.03 22:20:50
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hi der Vertrag ist offensichtlich entstanden unter Druck.

      Der Unterzeichner wurde überumpelt !!
      Möglicherweise ist dieser Vertrag "anfechtbar" so nennt mann das juristisch .

      Wichtig ist das du glaubhaft machst , das du wenig zeit hatest zu überlegen und dazu gedrängt wurdest.
      Das Arbeitsgericht wird das auf jeden fall ernst nehmen ,weil solche Machenschaften von Arbeitgebern bei den Gerichten schon bekannt sind.

      Dann kann mann wegen Überrumpelung den Vertrag anfechten .

      Für "Überrumpelung" gibt es auch noch ein juristisches wort fällt mir momentan nicht ein !
      Vielleicht jemanden anders hier ?
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 17.07.03 22:28:56
      Beitrag Nr. 16 ()
      Nochmal zu # 1
      und # 6 und # 9


      Aufhebungsverträge können wie alle anderen Verträge natürlich angefochten werden.
      Als Anfechtungsgrund kommt vorliegend eine Nötigung in betracht. Die Drohung mit fristloser Kündigung ( " Entweder Sie unterschreiben hier, oder sie fliegen " ), wenn der Aufhebungsvertrag nicht unterschrieben werden sollte, ist selbstverständlich eine Nötigung.
      Und natürlich ist " psychischer Druck " relevant !
      Psychischer Zwang ist neben pysischem Druck ein Element der Nötigung.

      Problem : Beweisbarkeit.
      Nun ist es hier ja so, das zum einer der Rechtsanwalt sowie der Betriebsleiter zugegen waren.
      Zwar sind diese zumindest teilweise von dem AG abhängig ( Motto : " Wess Brot ich ess, dess Lied ich sing " ).
      Anderrerseits kannst Du davon ausgehen, das der RA vor Gericht den Geschehensablauf korekkt wiedergibt, anderenfalls riskiert der gute Mann nämlich seine Zulassung und das wars dann für ihn.
      Avatar
      schrieb am 17.07.03 22:32:07
      Beitrag Nr. 17 ()
      # 14

      Frage: Kann er die Drohung beweisen?
      Antwort: Nein!
      Folge: Klage wird abgewiesen!

      Sehe ich anders !!!

      Suche auf jeden Fall einen Fachanwalt für Arbeitsrecht auf
      Avatar
      schrieb am 17.07.03 22:34:52
      Beitrag Nr. 18 ()
      17: Ich auch.
      Es ist möglich, es kann aber auch schiefgehen.
      Avatar
      schrieb am 17.07.03 23:32:09
      Beitrag Nr. 19 ()
      Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.

      bei nem langjährig Beschäftigten darf schon vorausgesetzt werden, dass man zumindest grob über die rechtlichen Wirkungen eines Aufhebungsvertrags informiert ist.

      das Grundproblem : die erfolgte Unterschrift.

      mag ja sein, dass der Anwalt unter ganz besonderen Umständen noch "etwas" rausholen kann. mehr als ein dürftiger Vergleich (geringe Abfindung) ist nicht drin.
      Avatar
      schrieb am 18.07.03 08:35:48
      Beitrag Nr. 20 ()
      mit 2 Worten:

      keine Chance, da sich keine Zeugen finden lassen werden
      Avatar
      schrieb am 18.07.03 09:11:41
      Beitrag Nr. 21 ()
      Das ganze liest sich ja als ziemliche Räuberpistole....allerdings. man sollte nicht glauben, was heutzutage alles möglich ist....

      Der oktroyierte Aufhebungsvertrag ist m.E. allemal anfechtbar,
      wenn er in der geschilderten Weise zu Stande
      gekommen ist (wobei ich mich allerdings frage, ob denn
      da überhaupt nichts ( "Versicherungsbetrug" ) des Arbeit-
      nehmers vorliegt, da ich mit nur sehr schwer vorstellen
      kann. dass ein RA wissentlich "falsche Anschuldigungen"
      deckt).

      Bei der "Nichtzulassung" des Betriebsrats ist zu klären, ob der
      betroffene Arbeitnehmer die Hinzuziehung eines BR-Mitglieds seines
      Vetrauens verlangt hat. Ist dies der Fall und wurde ihm dies ver-
      weigert, so dürfte es sich um einen Verstoß gegen § 82 Betriebsver-
      fassungsgesetz handeln, der u.U. sogar mit Strafe (für den AG) bewehrt ist.
      Bei der Anfechtung des Aufhebungsvertrages dütfte dies hilfreich sein.

      Die Einschaltung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht ist allemal zu
      empfehlen. Dessen ungeachtet sollte m.E. so vorgegangen werden:

      - Widerruf der Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag (schriftlich!)

      - Information des Betriebsrats über den gesamten Vorgang.

      Sollte der AG dann tatsächlich zu der Maßnahme einer fristlosen (oder auch
      fristgerechten) Kündigung greifen, läuft ohnedies erstmal das gesamte
      betriebsverfassungsrechtliche Prozedere (Unterrichtung und Mitbestimmung durch
      den Betriebsrat) nach § 102 BetrVerfG an.

      Aus der Praxis heraus muß allerdings davon ausgegangen werden, daß das
      Vertrauensverhältnis Arbeitgeber/Arbeitnehmer "im Eimer" ist und es
      vermutlich letztlich doch auf einen Aufhebungsvertrag hinaus laufen
      dürfte (sofern sich nicht an eine Kündigung eine Kündigungsschutz-
      klage anschließt). Allerdings dann wohl zu deutlich besseren Konditionen.

      Nicht beantwortet ist die Frage nach einer Sperre des Arbeitslosengeldes.

      Hier gilt, daß in dem Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses seitens des
      Arbeitnehmers ohne "wichtigen Grund" -und so wird ein Aufhebungsvertrag
      gewürdigt- eine Bezugssperre von 12 Wochen und eine Verkürzung des Leistungs-
      zeitraums um mindestens ein Viertel "verhängt" wird. Siehe auch www.arbeitsamt.de[url]

      Gruss
      NmA
      Avatar
      schrieb am 18.07.03 09:13:29
      Beitrag Nr. 22 ()
      der Link war Murks, Entschuldigung

      www.arbeitsamt.de

      NmA
      Avatar
      schrieb am 18.07.03 09:54:44
      Beitrag Nr. 23 ()
      21: da hat jemand Ahnung...
      Avatar
      schrieb am 18.07.03 12:11:58
      Beitrag Nr. 24 ()
      Die Geschichte ist irgendwie nicht recht glaubwürdig:

      - Mitarbeiter 19 Jahre in der Fa.
      - sollte 10 Stunden pro Woche unetgeltliche Mehrarbeit leisten
      - hat der Mitarbeiter abgelehnt
      - dann wurden die Unterlagen des Mitarbeiters der letzten Jahre untersucht, und hieraus 2 Fälle konstruiert, wo er angeblich einen Versicherungsbetrug getätigt hätte (was nicht stimmt)
      - dann wurde in einem Gespräch, wo der Betriebsrat nicht zugelassen wurde, dem Mitarbeiter ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, wenn er diesen nicht unterschreibt, wird er fristlos gekündigt und bekommt eine Anzeige
      - Aufgrund des zychischen drucks hat der Mitarbeiter dann unterschrieben

      Die 10 Stunden lehnt er mal locker ab... Kein Druck?
      Betriebsrat wurde nicht zugelassen :confused:
      Wieso nicht??? Hat Dein Freund darauf bestanden???
      Falls er drauf bestanden hat..... Immer noch kein Druck???
      Dann auf einmal wird hier von Druck geredet und er unterschreibt einfach mal???

      Sehr unglaubwürdig!

      Wenn er schon den Mut hat, darauf zu bestehen, dass der Betriebsrat zugelassen wird, warum hat er dann nicht den Mut, den Vertrag NICHT zu unterschreiben??
      Und wie konnte die Firma einen so hohen Druck auf ihn ausüben???
      Ist an der Sache mit dem Betrug vielleich doch mehr dran, als hier zugegeben wird???

      Und wie Poster #3 schon erwähnt, wieso geht ihr nicht zum RA sondern macht euch die Mühe und schreibt es bei W:0 nieder??? :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 18.07.03 20:34:24
      Beitrag Nr. 25 ()
      #19 von Deeskalationsstrateg

      Unkenntnis schützt vor Strafe nicht
      Darum geht es nicht.

      #20 von daimlerfreak

      keine Chance, da sich keine Zeugen finden lassen werden
      Eben doch, siehe # 6
      Avatar
      schrieb am 18.07.03 20:41:07
      Beitrag Nr. 26 ()
      Tribun,

      der Arbeitgeber präsentiert dir den unterschriebenen Aufhebungsvertrag. das sind hard facts, er muss nichts mehr beweisen.

      der Arbeitnehmer muss bei Anfechtung in Beweisvorlage treten. und wie ???

      prinzipiell hat @Nma recht : schnellstens nen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
      Avatar
      schrieb am 18.07.03 20:46:50
      Beitrag Nr. 27 ()
      #26 von Deeskalationsstrateg

      Nochmals: Aufhebungsverträge können wie jede anderen Verträge angefochten werden. Das der Vertrag unterschrieben ist, ist eh klar, sonst wäre es kein Vertrag.;)
      Anfechtungsgrund: Unterschrift erfolgte unter Nötigungsdruck ( " Unterschreiben oder Fliegen " ).
      Wären wir wieder beim Ausgangspunkt: Beweisbarkeit der Nötigung.
      Der Kläger hat zwei Zeugen:
      Den RA sowie den Betriebsleiter ( siehe # 6 )
      Ob beide lügen, wage ich mal zu bezweifeln.
      Ne Klage würde ich in jedem Fall riskieren.
      Avatar
      schrieb am 18.07.03 21:01:09
      Beitrag Nr. 28 ()
      Tribun,

      Anfechtungsgrund: Unterschrift erfolgte unter Nötigungsdruck ( " Unterschreiben oder Fliegen " ).

      mal sachlich : was heisst "Fliegen" ? nach meinem Verständnis wohl fristlose Kündigung.
      jede fristlose Kündigung ist aber besser als ein Aufhebungsvertrag. deswegen vermag ich das Nötigungspotenzial nicht zu sehen .

      kannst du mir es benennen ?
      Avatar
      schrieb am 18.07.03 21:07:22
      Beitrag Nr. 29 ()
      # 28

      jede fristlose Kündigung ist aber besser als ein Aufhebungsvertrag

      Na ja, stell dich mal als fristlos Gekündigter bei einem neuen Arbeitgeber vor.
      Mit einer fristlosen Kündigung verbindet jeder neue Arbeitgeber, das der Gekündigte etwas dermassen schlimmes getan haben muß, das eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unmöglich erscheint. Also zb. Gestohlen hat oder den AG beleidigt hat.

      Ein Aufhebungsvertrag hingegen erfolgt im beiderseitigen Einvernehmen.
      Ein neuer AG tritt dem Gekündigten also völlig unvoreingenommen gegenüber.
      Avatar
      schrieb am 18.07.03 21:22:13
      Beitrag Nr. 30 ()
      Ein Aufhebungsvertrag hingegen erfolgt im beiderseitigen Einvernehmen.


      :laugh: :laugh: :laugh: - obwohls "richtig" ist......

      hinter einem Aufhebungsvertrag vermutet der künftige Arbeitgeber "kriminellen" Hintergrund (Unterschlagung, tätliche Angriffe o.ä.) - weil der bisherige Arbeitgeber durch Verzicht auf strafrechtliche Klage dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag "schmackhaft" macht.(welches Nötigungspotenzial gibts denn sonst ?)

      weise gern auf die problematische Stellung hinsichtlich Zahlungen des Arbeitsamtes hin - siehe Posting von @NmA
      Avatar
      schrieb am 18.07.03 22:16:44
      Beitrag Nr. 31 ()
      bei einer schuldhaften fristlosen Kündigung gibt es vom Arbeitsamt aber auch eine Sperrfrist...
      Avatar
      schrieb am 18.07.03 22:32:23
      Beitrag Nr. 32 ()
      Ich gebs auf und emfehle als weiterführende Literatur

      " Schaub, Handbuch des Arbeitsrechts "

      Könnt ihr euch in jedem ArbG und in den meisten AG/LG zu diesem Thema mal durchlesen
      Avatar
      schrieb am 18.07.03 23:21:35
      Beitrag Nr. 33 ()
      Das schreiben an deinen Arbeitgeber (ich gehe aus psychologischen Gründen davon aus, dass du selbst dein Kollege bist;) sollte beginnen:

      Diesen Aufhebungsvertrag fechte ich an, weil...

      1....
      2....
      3....

      Punkt.
      Mit Klammeraffe Kopie des Aufhebungsvertrages antackern. Einschreiben mit Rückantwort...
      Fristen beachten...

      Warten!!




      Abfindung kassieren...und






      Neuen Job suchen:D
      Avatar
      schrieb am 18.07.03 23:56:48
      Beitrag Nr. 34 ()
      Das es sich lohnen kann zu kämpfen sei an folgendem Fall dargestellt, der sich in unserer Firma wirklich so ereignet hat.

      Ein Arbeitskollege wurde bezichtigt an einem Tag nicht anwesend gewesen zu sein. Sein Vorgesetzter hatte (angeblich) versucht, ihn an einem bestimmten Tag von außerhalb anzurufen. Erst 2-3 Wochen später erinnerte sich der Vorgesetzte das dieser Kollege an diesem Tag nicht anwesend war. Daraus folgte

      --> fristlose Kündigung (Zeitkartenerfassung: Urkundenfälschung!) mit sofortigem Zutrittsverbot für das Firmengelände

      --> ca 1,5 Jahre später erst der Prozeß vor dem Arbeitsgericht. Obwohl ein anderer Kollege gegen den Gekündigten aussagte gewann dieser den Prozeß :eek:

      ---> Folge: Wiedereinstellung + Gehaltsnachzahlung für die letzten 1,5 Jahre.


      Obwohl der Kollege wohl mittlerweile wirklich nicht mehr bei uns ist zeigt doch das Beispiel sehr schön, das es sich lohnen kann "hart" zu bleiben.


      Ignatz


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