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    EBAY - Verkäufer gesperrt + liefert nicht mehr - was tun ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.08.03 11:09:04 von
    neuester Beitrag 23.08.03 22:01:50 von
    Beiträge: 16
    ID: 767.369
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      Avatar
      schrieb am 22.08.03 11:09:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen !

      Man kann nicht nur mit Aktien auf die Schnauze fallen... mußte ich gerade feststellen. Habe einen PC bei EBAY gekauft und nun wurde der Verkäufer gesperrt. Die Lieferung ist noch nicht eingegangen und auf Nachfrage bei EBAY sagte man mir, dass dort wohl ein Betrüger am Werke war. Im Zweifel sollte ich ihn anzeigen... Das Geld ist wohl bis auf Käuferschutz weg.

      Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?

      Gruß,

      MoinMoin
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 11:13:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      :eek:

      da gibts genug threads darüber....:rolleyes: :rolleyes:

      kauf die ein paar ebay-puts und dann hast dein geld bald wieder...:D :D

      ;)
      gs
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 11:18:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      hochwertige sachen kauft man bei einem fachhändler, den man auch kennt, auch wenn es ein paar mark teurer ist.

      geiz ist nicht immer geil. denkt auch einmal ein wenig an die volkswirtschaft;)

      die kriminelle dunkelziffer bei ebay liegt dramatisch hoch, ebay hat kein interesse das an die öffentlichkeit zu bringen, weil sonst ein großteil des geschäftes weg brechen könnte.
      also immer vorsichtig sein !
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 11:19:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      da haste aber eine fehler gemacht. Du hättest das Geld erst einmal auf ein Treuhänderkonto von E-Bay überweisen sollen. Nach Lieferung hätte E-Bay das Geld an den Verkäufer überwiesen.
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 11:25:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      § 676a
      Vertragstypische Pflichten; Kündigung

      (1) Durch den Überweisungsvertrag wird das Kreditinstitut (überweisendes Kreditinstitut) gegenüber demjenigen, der die Überweisung veranlasst (Überweisender), verpflichtet, dem Begünstigten einen bestimmten Geldbetrag zur Gutschrift auf dessen Konto beim überweisenden Kreditinstitut zur Verfügung zu stellen (Überweisung) sowie Angaben zur Person des Überweisenden und einen angegebenen Verwendungszweck, soweit üblich, mitzuteilen. Soll die Gutschrift durch ein anderes Kreditinstitut erfolgen, ist das überweisende Kreditinstitut verpflichtet, den Überweisungsbetrag rechtzeitig und, soweit nicht anders vereinbart, ungekürzt dem Kreditinstitut des Begünstigten unmittelbar oder unter Beteiligung zwischengeschalteter Kreditinstitute zu diesem Zweck zu übermitteln und die in Satz 1 bestimmten Angaben weiterzuleiten. Der Überweisende kann, soweit vereinbart, dem Kreditinstitut den zu überweisenden Geldbetrag auch in bar zur Verfügung stellen.

      (2) Soweit keine anderen Fristen vereinbart werden, sind Überweisungen baldmöglichst zu bewirken. Es sind

      1. grenzüberschreitende Überweisungen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die auf deren Währung oder Währungseinheit oder auf Euro lauten, soweit nichts anderes vereinbart ist, binnen fünf Werktagen, an denen alle beteiligten Kreditinstitute gewöhnlich geöffnet haben, ausgenommen Sonnabende, (Bankgeschäftstage) auf das Konto des Kreditinstituts des Begünstigten,
      2. inländische Überweisungen in Inlandswährung längstens binnen drei Bankgeschäftstagen auf das Konto des Kreditinstituts des Begünstigten und
      3. Überweisungen in Inlandswährung innerhalb einer Haupt- oder einer Zweigstelle eines Kreditinstituts längstens binnen eines Bankgeschäftstags, andere institutsinterne Überweisungen längstens binnen zwei Bankgeschäftstagen auf das Konto des Begünstigten

      zu bewirken (Ausführungsfrist). Die Frist beginnt, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit Ablauf des Tages, an dem der Name des Begünstigten, sein Konto, sein Kreditinstitut und die sonst zur Ausführung der Überweisung erforderlichen Angaben dem überweisenden Kreditinstitut vorliegen und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist.

      (3) Das überweisende Kreditinstitut kann den Überweisungsvertrag, solange die Ausführungsfrist noch nicht begonnen hat, ohne Angabe von Gründen, danach nur noch kündigen, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Überweisenden eröffnet worden oder ein zur Durchführung der Überweisung erforderlicher Kredit gekündigt worden ist. Im Rahmen von Zahlungsverkehrssystemen kann eine Überweisung abweichend von Satz 1 bereits von dem in den Regeln des Systems bestimmten Zeitpunkt an nicht mehr gekündigt werden.

      (4) Der Überweisende kann den Überweisungsvertrag vor Beginn der Ausführungsfrist jederzeit, danach nur kündigen, wenn die Kündigung dem Kreditinstitut des Begünstigten bis zu dem Zeitpunkt mitgeteilt wird, in dem der Überweisungsbetrag diesem Kreditinstitut endgültig zur Gutschrift auf dem Konto des Begünstigten zur Verfügung gestellt wird. Im Rahmen von Zahlungsverkehrssystemen kann eine Überweisung abweichend von Satz 1 bereits von dem in den Regeln des Systems bestimmten Zeitpunkt an nicht mehr gekündigt werden. Das überweisende Kreditinstitut hat die unverzügliche Information des Kreditinstituts des Begünstigten über eine Kündigung zu veranlassen.

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      Avatar
      schrieb am 22.08.03 11:26:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Du hast doch die Käuferadresse - ich würde mal recherchieren, ob die stimmt. Im Zweifelsfall würde ich mich mal erkundigen, ob man dierichtige nicht über die Bank herausbekommen kann (ist ja eindeutig Betrug). Wie hast Du denn gezahlt ? Meine persönliche Meinung: Beträge ab 100 € generell nur per Nachnahme (keine Vorkasse). Falls Du die richtige Adresse ausfindig gemacht hast, würde ich bei dieser Summe (ein PC ist ja nicht für 50 € zu haben) auch schon mal von München nach Hamburg fahren ;) Ich denke bei einem persönlichen "Vorsprechen" läßt sich sowas ganz gut "lösen". Solltest Du eine Frau sein, würde ich halt mit einem Freund hinfahren.

      Ich denke schon, daß Du Dein Geld nach einem kurzen Gespräch eher wiederbekommst, als die Käufer die sich nicht auf einen Rechtsstreit einlassen wollen und das Geld als Lehrgeld abschreiben. Selbst wenn Du Dir einen Anwalt nimmst - wenn er kein Geld mehr hat, werden nur die wenigsten Kläger was bekommen:rolleyes: Ich würde daher versuchen mir mein Geld vorher wieder zu holen - notfalls würde ich dem (natürlich ohne Zeugen) auch Dresche androhen. Bei sowas platzt mir der Kragen
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 11:37:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      ich habe mein Geld schon mal wiederbekommen, indem ich der Bank des Verkäufers (ist ja bekannt) ein Schreiben geschickt habe mit der Bitte auf den Kontoinhaber einzuwirken, da ich beabsichtige Strafanzeige wegen Betrugs zu stellen. Ich hatte das Geld ziemlich schnell wieder auf dem Konto.
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 11:39:47
      Beitrag Nr. 8 ()
      Auch per Nachnahme ist nicht sicher. Es wurden schon Steine als Laptop verschickt.
      Ich habe einmal einen PC via Ebay ersteigert. Zunächst war der Prozessor niedriger getaktet als in der Verkaufsanzeige, kurz nach Inbetriebnahme verabschiedete sich das Netzteil.
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 11:48:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      ich halte es für durchaus vertretbar, auch teure dinge bei ebay zu ersteigern. meinetwegen sogar autos.
      nur sollte man vorher kontakt aufgenommen haben (z.b. zur besichtigung der ware) und auch nach dem zuschlag kann man bezahlung/ware im näheren umkreis direkt übergeben.
      damit habe ich immer gute erfahrungen gemacht. wenn es sich um sammlerartikel handelt kann man so auch schnell kontakt zu gleichgesinnten knüpfen.

      nicht umsonst bietet ebay die möglichkeit, die suche regional einzuschränken.
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 11:52:00
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ 1
      Ebay ist der tumelplatz für betrüger.
      Gotic Shop aud Dresden ist auch so einer.
      Also ein betrüger.
      Hatte ein CD Autoradio ersteigert und lieferung nie erhalten.
      Ebay hat sich für mich erledigt.
      Mann mus leider feststellen das diese Masche immer mehr zunimmt.
      Anzeigen ist gut und schön, aber meistens sind die so platt das man noch auf den dadurch entstandenen kosten sitzenbleibt.
      Ich bin kein einzelfall, alle die ich kenne haben in lezter zeit probleme, so das Ebay zur lotterie wird
      Mein Betrüger war
      Gotic Shop aus Dresden
      Läuft auch unter Erotik Shop
      Und unter Versandhaus Linke in Dresden
      Ich hoffe er liest dieses, damit er mich wegen rufschädigung anzeigt.
      Ich warte
      MFG Reimund
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 12:05:59
      Beitrag Nr. 11 ()
      Man müste normalerweise einen Trade eröffnen mit der Überschrift

      Die schwarzen Schafe von Ebay

      Um andere zu schützen

      MFG Reimund
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 12:11:23
      Beitrag Nr. 12 ()
      Auch ich kaufe nicht mehr bei eBay! Ausschließlich noch im Verkauf.
      Habe den Betrüger bei mir letztes Jahr angezeigt. Ist wohl auch von der Staatsanwaltschaft vor Gericht gebracht worden! Und jetzt kommt der Hammer in unserem Rechtssystem: Ich habe nicht einmal erfahren, wie der Prozess ausging, obwohl ich der Geschädigte war! Geld nie zurückerhalten! Aber trotzdem Glück gehabt, da die Summe vom Käuferschutz genau den Betrugsbetrag abdeckte! Datenschutz hieß es bei Gericht!!! Ich könne ja einen weiteren Privatprozess anstrengen, dann würde ich Akteneinsicht erhalten!
      Seitdem nie mehr eBay im Kauf!!!!
      Gruss und Vorsicht an alle bzgl eBay!:cry:
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 12:16:34
      Beitrag Nr. 13 ()
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 14:18:53
      Beitrag Nr. 14 ()
      #10
      selber schuld, wenn man ein CD-Autoradio
      im Erotik Shop bestellt:laugh: :p :D
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 17:04:14
      Beitrag Nr. 15 ()
      http://www.snakecity.de in Verbindung mit dem Ebay Sicherheitsforum und dem Ebay Käuferschutz, evtl. noch http://www.letzte-mahnung.de

      Viel Erfolg!

      Gruß, Mucker
      Avatar
      schrieb am 23.08.03 22:01:50
      Beitrag Nr. 16 ()
      eBay wird in solchen Fällen keine große Hilfe sein, denen
      ist so etwas nämlich sch...egal - schreibe aus eigener
      Erfahrung.

      Das einzigste was hilft, ist die sofortige polizeiliche
      Anzeige. Am besten alle eMails mitliefern und vielleicht
      mit etwaigen anderen Auktionsteilnehmern Kontakt aufnehmen,
      die ebenfalls auf Artikel des Betrügers geboten haben.
      Eventuell lassen sich auf diesem nähere Informationen, wie
      Kontoverbindungen, Telefonnummern und Adressangaben zu-
      sammentragen um die Anzeige zu untermauern.

      Allerdings ist auch die polizeiliche Hilfe nur sehr mässig,
      da sowohl über den Stand der Ermittlungen nicht informiert
      wird noch etwaige Schadenserstattungen bekommt.

      Den einzigen Erfolg den ich erzielt habe, ist eine Rück-
      zahlung des Betrügers durch die Androhung der polizeilichen
      Anzeige. Auf Nachfrage soll in diesem Fall der Betrüger
      aus dem Raum Frankfurt zwar gefunden worden sein, aber ob
      dieser nun verurteilt wurde und wenn ja zu welchem Straf-
      maß ist mir nie mitgeteilt worden.

      Außerdem wird man auch von polizeilicher Seite mit dem
      Unterton behandelt, wie man denn so dumm sein konnte.

      Einen Hinweis vielleicht noch zu dem vorherig erwähnten
      Treuhandservice. Auch hier hat es schon genügend Betrüger
      gegeben, wonach der Treuhandserice nämlich selbst der Um-
      schlagsplatz für die erbeuteten Gelder war. Zumeist sind
      solche Service-Stellen daran zu erkennen, daß sie die eine
      direkte Geldanweisung (Money order) verlangen.

      Ansonsten viel Erfolg.

      P.S.: Bei allen Angeboten ist bei eBay höchste Vorsicht
      geboten, da es sich zumeist um Betrugsfälle oder um
      Hehlerware handelt.


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