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    Aus für Jaeger Research - Abwicklung nach § 37 KWG!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.09.03 13:40:31 von
    neuester Beitrag 20.01.04 20:37:04 von
    Beiträge: 64
    ID: 780.532
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      Avatar
      schrieb am 27.09.03 13:40:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Puh, heute bekam ich echt einen Schock als ich einen Brief aus dem Briekasten holte:

      "Rechtsanwälte Hennigsmaier

      Abwicklung nach § 37 KWG
      Jaeger Research GmbH

      Sehr geehre Damen und Herren,

      anbei finden Sie eine Kopie meiner Bestellung zum Abwicklung der oben genannten Angelegenheit. Ich bin mit der Ermittlung des Sachverhalts und Sicherung von Vermögen befasst.

      Na meinen bisherigen Erkenntnissen ist nicht sichergestellt gewesen, dass die Gelder Orndungsgemäß angelegt und verbucht wurden. Der bislang einzig erstellte Jahresabschluss auf den 31.12.2001 ist falsch. Auch deshalb hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Umstellung der mit den Anlegern geschlossenen Verträgen untersagt.

      Ob eine 100%ige Rückzahlung der angelegten Gelder möglich sein wird steht nicht fest. Hierzu kann erst nach Aufarbeitung der bislang fehlenden Finanzbuchhaltung eine belastbare und verlässliche Aussage getroffen werden. Diese Aufarbeitung wird Zeit benötigen.

      Zur Aufarbeitung der Vorgänge und ggbfls. Vorbereitung der Ausschüttzung benötige ich schon jetzt die Übersendung folgender Unterlagen in Kopie durch Sie:

      -Geschlossene Verträge mit Jaeger Research GmbH, Jaeger Research Ltd. (London bzw. Bahamas bzw. sonstige) sonstiger Schriftverkehr
      -Zahlungsbelege für angelegte Gelder
      -Angaben zum Vermittler

      Ich ibtte, angesichts der Vielzahl der Anleger, von Rückfragen in meinem Büro abzusehen. Bitte gehben Sie bei Ihren Schreiben das o.g. Betreff sowie die PR-Nr. XX/XXXXX an, um die Zuordnung zu erleichtern. Ich werde, nach dem Ablauf von drei Monaten, unaufgefordert auf die Sache zurückkommen und Sie unterrichtet halten.

      Mit freundlichen Grüßen...."


      Ich muss jetzt erst mal mein Auto waschen und eine Runde Joggen um mich von dieser Kacke abzulenken...

      :( :confused:
      Avatar
      schrieb am 27.09.03 14:05:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hmmmm....

      Das hoert sich wirklich nicht gut an. Ich habe allerdings noch kein Schreiben erhalten. Es wundert mich nur ein wenig. Vor kurzem erst die hat Jaegerresearch die WebSite aktualisiert und dann das?

      Der Wortlaut des Schreibens des Rechtsanwalts klingt fuer mich etwas eigenartig. Glaubt er wirklich ich uebergebe ihm all meine Unterlagen ohne zu wissen, ob er auch wirklich authorisiert ist?

      @ MarcBettinger

      wie hat der Rechtsanwalt sich authorisiert? Woher weiss ich, dass der Vorfall wirklich ernst zu nehmen ist. Im Mai 2003, als vom CB Combination Fund auf den CB Combi Fund umgestellt wurde, war alles klar und eindeutig von Jaegerresearch angezeigt worden. Klar, wenn jetzt etwas fuerchterlich falsch gelaufen ist, wird er sich eher nicht melden aber die ganze Sache klingt doch irgendwie komisch.

      Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass ein Anwalt Dokumente anfordert, uns gleichzeitig auffordert ihn nicht mit Anrufen zu belaestigen, und 3 Monate zuwarten. Klingt alles sehr eigenartig! Wer weiss mehr?

      Ein Anruf (heute ist Samstag) bei Jaegerresearch blieb natuerlich ergebnislos.
      Avatar
      schrieb am 27.09.03 14:24:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      der rechtsanwalt henningsmeier hat von der BAFIN ein schreiben zwecks abwicklung.
      eine kopie des schreibens der BAFIN an henningsmeier ist als anlage im brief.
      Avatar
      schrieb am 27.09.03 14:31:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      #3

      ...du hast das Schreiben also auch bekommen?

      Wie ist deine Einschaetzung?
      Avatar
      schrieb am 27.09.03 18:06:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      meine meinung ist,daß die sache aufgelöst wird und wir unser geld bekommen - abzüglich der (unverschämten) gebühren für die auflösung...

      schönes we

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      Avatar
      schrieb am 28.09.03 02:00:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      so, da es auch hier zum thema passt nochmals mein posting aus einem anderen Thread:

      1. es sind meines wissens alle modelle betroffen, bei denen der geschäftssitz im ausland liegt und bisher hier im inland ein vertrieb/finanzdienstleistung stattgefunden hat. die grundlage hierfür ist eine neue richtlinie des bafin, einzusehen und nachzulesen hier: http://www.bafin.de/presse/pm03/030916.htm
      und da weder jaeger, noch k1 noch quadriga (meines wissens) eine erlaubnis nach §32 KWG besitzen wären prinzipiell alle davon betroffen.

      am besten ich fügs ein:

      Präzisierung der Verwaltungspraxis zu § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG
      Nach § 32 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen - KWG - bedarf einer schriftlichen Erlaubnis, wer im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will. Von einem "Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland" gehe ich dabei nicht nur dann aus, wenn der Erbringer der Dienstleistung seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, sondern auch dann, wenn der Erbringer der Dienstleistung seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat und sich im Inland zielgerichtet an den Markt wendet, um gegenüber Unternehmen und/oder Personen, die ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wiederholt und geschäftsmäßig Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anzubieten.

      2. mich wundert, dass die bafin bzgl. jaeger auf ihrer homepage noch keine entsprechende mitteilung herausgegeben hat. ich konnte zumindest nix finden.

      3. denke ich, dass zumindest k1 wieder mal dagegen klagen wird, wie schon so häufig! und jaeger dann vielleicht auch.

      4. möchte ich gerne wissen wo das im gesetz steht, was die bafin da jetzt macht!!! Vor allem stört mich im oben zitierten satz das wörtchen "ich" im zusammenhang mit "gehe davon aus". klingt nicht wirklich überzeugend und lädt geradezu dazu ein, den sachverhalt vor gericht überprüfen zu lassen.

      5. bin ich mal gespannt was als nächstes kommt!

      6. befürchte ich weras hat recht, hoffe aber auf das gegenteil!

      7. würde ich gerne wissen, ob schon vor 1.1.2002 privatanleger gelder bei jaeger verwalten ließen? was ich mir eigentlich nicht so recht vorstellen kann!! dann hätte ein jahresabschluss aber auch wenig sinn??? *grübel*

      8. bin ich jetzt müde und gehe ins bett


      in diesem sinne noch ein schönes wochenende

      Tirit
      Avatar
      schrieb am 28.09.03 07:25:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich denke es laeuft wohl auch darauf hinaus, dass Jaeger sein Firmenkonstrukt in irgendeiner Form aendern muss, wenn er weiter aktiv bleiben will. Da hilft ihm anscheinend auch die Adresse in London nicht viel weiter. Muss er halt aus dem beschaulichen Bad Wildungen auf die Bahamas ziehen. Verschlechtern wuerde er sich sicherlich nicht gerade dabei. ;)

      Ich koennte mir vorstellen, dass alle Investitionen zunaechst wieder an die Kaeufer zurueckgegeben werden, wie es im Mai bereits der Fall war. Ob dann postwendend wieder etwas Neues aufgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Was mich ein wenig irritiert ist, dass die Kaeufer direkt vom Rechtsanwalt angesprochen werden, ohne dass sie vorher von Jaeger informiert wurden.

      Aber wir koennen hier hin und her spekulieren. Warten wir mal naechste Woche ab. Ich bin mir sicher, dass sich dann einiges aufklaeren wird.
      Avatar
      schrieb am 28.09.03 08:47:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      Guten morgen!

      Ich sehe das ganze nicht so locker. Weil die ganze Aktion kostet auf jeden Fall richtig Geld:

      -Jaeger muss sämtliche Positionen glatt stellen und den Combi Fund komplett deinvestieren-Kostet auf jede Fall Performance

      -Der Rechtsanwalt sagt er würde sich irgenwann in drei Monaten wieder melden, so lange geht gar nix mit dem Geld. Vielleicht kriegen wir es erst wieder im Jahr 2005 zurück?

      -Der Anwalt macht die Sache ja auch nicht kostenlos. Pro Abgewickelten Fall wird da auf jeden Fall ne niedrige dreistellige Summe fällig.

      -Der Ausgabeaufschlag ist auf jeden Fall futsch

      -Ich werde Jaeger Research in Zukunft scheuen wie der Teufel das Weihwasser und auf keinen Fall wieder einen müden Euro in die Sache stecken, fall Jaeger irgendwann wieder anfängt.


      Gruß Marc
      Avatar
      schrieb am 28.09.03 09:19:50
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8

      ich gebe dir vollkommen recht. der fall muss natuerlich ernst genommen werden. so locker sehe ich das auch nicht. ist in meinem letztem posting vielleicht etwas zu lasch ruebergekommen. ich warte aber erst einmal ab was da so auf uns zu kommt. so lange ich kein statement von jaeger habe, bleiben fuer mich alle szenarios, die jetzt gemalt werden, reine spekulation. es kann theoretisch zum supergau kommen; es kann aber auch relativ reibungslos ueber die buehne gehen, wie es bereits im Mai 2003 der Fall war. die tatsache, dass wir jedoch nun schon zum zweiten mal innerhalb eines jahres so ein problem haben, spricht natuerlich in keinster weise fuer die leistungen von jaegerresearch.

      wenn die zulassung nach § 32 abs. 1 satz 1 kwg verletzt wurde -und danach sieht es ja aus- wird dies jedoch unweigerlich auch zu problemen mit vielen anderen finanzdienstleistern in deutschland fuehren. da bin ich mal gespannt was dann fuer eine welle auf uns zu kommt.... :eek:

      fuer einen wie mich, der seit jahren nicht mehr in deutschland lebt, wird bei all diesen problemen der standort deutschland als investor immer unattraktiver. natuerlich muss alles in irgeneiner form geregelt und auch beaufsichtigt werden aber man muss die kirche auch mal im dorf lassen.
      Avatar
      schrieb am 28.09.03 11:54:13
      Beitrag Nr. 10 ()
      da habe ich vorhin die Aussage gelesen, da erst ab 2002 Anleger investiert haben, macht ein Jahresabschluss für 2001 nicht so viel Sinn. Doch, eine Firma muß jedes Jahr einen Jahresabschluss erstellen. Und wenn sie das nicht schafft, denn es wurde ja erwähnt, dass er falsch, also nicht nur mangelhaft, war, dann ist wohl fraglich, ob sie andere Sachen viel besser kann, wie z.B. auseinanderhalten, was ihre Gelder und was die von Anlegern sind. So eine Firma sollte in der Tat geschlossen werden.
      Avatar
      schrieb am 28.09.03 12:16:53
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ tirit,

      m.e. hat die neue auslegungsrichtlinie zu 32 kwg mit den jetzigen vorfällen nichts zu tun.
      sie bezieht sich nämlich nur auf anbieter aus staaten ausserhalb des europ. wirtschaftsraumes (ewr),was auf jaeger k1 k2 quadriga nicht zutrifft.

      ausserdem erfolgte die untersagung und einstellungsanordnung bei k1 k2 schon am 3.7.03 während die neue auslegungsrichtlinie vom 16.9.03 stammt.

      bei jaeger weiß ich es nicht genau,da sich aber wohl schon ein abwickler gemeldet hat,ist anzunehmen,daß diese verfügung auch schon vor dem 16.9 erging.

      es dürfte also so gewesen sein,daß jaeger überhaupt nie eine genehmigung besaß und die mühlen hier etwas langsam mahlten.

      etwas unklar ist`s bei k1 und k2,die schon so lange laufen,daß man eigentlich denken sollte, daß dies nicht ohne den segen der bafin geht, und daß evtl.eine ursprünglich vorhandene erlaubnis entzogen wurde.(im zusammenhang mit den prozessen um die anlagekonstruktion?).

      gerade darauf deutet die pressemitteilung der bafin -übrigens erst vom 5.9. ! - aber gerade nicht hin, sondern ist so formuliert,als hätte nie die erlaunis vorgelegen.

      dann fragt sich aber, wieso die dann seit 1996 zugucken ohne etwas zu unternehmen.

      wie dem auch sei,wenn der schutz sich nur auf die einhaltung von formalien bezieht, und auch das erst nach etlichen jahren des geldeinsammelns,dann bringt das für die anleger in gut laufenden investments bloß nachteile.

      wie gesagt glaube ich aber, daß bei k1 k2 jaeger auch materiell einiges nicht korrekt lief.
      Avatar
      schrieb am 28.09.03 13:56:39
      Beitrag Nr. 12 ()
      ich denke schon dass diese richtlinie ein gewichtiges argument ist:
      denn sowohl k1 als auch jaeger haben hier in deutschland töchter bzw. niederlassungen! diese niederlassungen müssten aber die erlaubnispflicht erfüllen, was sie aber nicht tun!

      da spielt es keine rolle ob ihr stammsitz innerhalb oder außerhalb des ewr liegt!

      was die termine angeht: im juli wurden die gbr´s von k1 und k2 verboten, nicht der genussschein, den hat es erst vor einigen wochen getroffen! könnte also ganz gut mit der richtlinie zusammentreffen!!??!!
      ab wann genau die richtlinie in der bafin selbst zum tragen kam, weiss ja auch keiner!!! oder doch??


      ansonsten kann ich dir nur zustimmen


      tirit
      Avatar
      schrieb am 28.09.03 19:56:19
      Beitrag Nr. 13 ()
      denn sowohl k1 als auch jaeger haben hier in deutschland töchter bzw. niederlassungen! diese niederlassungen müssten aber die erlaubnispflicht erfüllen,

      ganz richtig.gerade deshalb ist die neuauslegung für beide auch irrelevant.sprich : nur für anbieter aus nicht ewr staaten ändert sich etwas.

      und zwar ab veröffentlichung der zukünftigen auslegungspraxis,also ab 16.9.
      im text ist übrigens von "ich" die rede,weil der präsident der anstalt das mitteilt.das wird immer so gemacht und ist normal,bietet also keinen ansatzpunkt isd nr. 4 aus deinem posting 6.

      wie gesagt,ich glaube nicht an bloß formale gründe,sondern würde mich nicht wundern,wenn einiges geld weg wäre.
      Avatar
      schrieb am 28.09.03 22:50:41
      Beitrag Nr. 14 ()
      das denke ich ist nicht ganz richtig:

      die neue regelung gilt (spätestens mit veröffentlichung) für alle finanzdienstleister! es handelt sich dabei ja nicht um ein neues gesetz mit rückwirkungsverbot sondern um eine "Präzisierung der Verwaltungspraxis".
      bisher nutzten jaeger, quadriga und k1 ja die lücke, dass sie ihre geschäfte im ausland getätigt haben, im inland aber mit filialen ihre produkte vertrieben haben.
      jetzt muss jede filiale, die im inland die produkte vertreibt eine erlaubnis der bafin haben.

      Ich sehe lediglich einen ausweg, der sich aus absatz 3 ergibt:

      Für Unternehmen aus den EWR-Staaten besteht - unter den Voraussetzungen des § 53b KWG (sog. Notifizierungsverfahren/Europäischer Pass) - dagegen neben der Möglichkeit der Errichtung einer Zweigniederlassung (§ 53b Abs. 2 KWG) auch die Möglichkeit des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs - ohne entsprechende inländische Präsenz - (§ 53b Abs. 2a KWG).

      d.h. jaeger und quadriga schließen ihre filialen in deutschland und berufen sich auf §53 b Abs. 2a KWG.
      k1 muss dann allerdings noch seinen sitz von den bahamas oder wo die im moment auch sind, irgendwo hin in den EWR-Raum legen.

      übrigens: bei k1 war nicht die rede von falschem jahresabschluss, sondern lediglich von der anordnung zur abwicklung der geschäfte (ich meine den Genußschein!!!!!)

      ich bestreite nicht, dass das geld im schlimmsten fall weg sein kann! darüber sollten sich aber auch alle, die darin investiert waren, klar gewesen sein!!!!
      war bei mir zumindest so!!!

      ich möchte nur darauf hinweisen, dass die neue verwaltungspraxis sicherlich auch auswirkungen auf andere anlagen haben wird, und gewiss auch ein hauptgrund für die abwicklung der jaeger research gmbh darstellt.

      guts nächtle

      Tirit
      Avatar
      schrieb am 28.09.03 22:55:38
      Beitrag Nr. 15 ()
      nachtrag:

      danke, für die info bzgl. dem "ich".

      sicherlich hast du recht, dass man nicht auf dem "ich" herumreiten kann. Ich bezog mich darauf, dass die bafin ja eigenmächtig die auslegung ändert!! also kein gesetz und damit kein gesetzgebungsverfahren dahinter steht.
      da es sich also nur um eine verwaltungsvorschrift handelt sehe ich durchaus chancen für eine einstweilige verfügung mit aufschiebender wirkung, falls sich jemand dazu entscheidet zu klagen.

      jetzt aber endgültig

      nacht

      Tirit
      Avatar
      schrieb am 29.09.03 00:23:59
      Beitrag Nr. 16 ()
      TanteElse glaubst du ernsthaft dass PricewaterhouseCoopers, einer der renommiersten Wirtschaftsprüfer der Welt den monatlichen Nettoinventarwert des K1 Global Fonds falsch bestimmt und falsch veröffentlicht?
      Glaubst du dass die Fortisbank als Kontoführer und somit quasi Treuhänder gemeinsame Sache mit PricewaterhouseCoopers macht und Anlegergelder veruntreut?

      Weißt du denn überhaupt, dass die Fondsgesellschaft selbst keinen direkten Zugriff auf die Anlegergelder hat? Nur mit Zustimmung von PwC können überhaupt Gelder fließen.

      Ich bin Anleger und habe die K1 Global Fondskonstruktion sehr gut studiert.
      Ich behaupte, dass es eine bessere Konstruktion zum Schutze für den Anleger für einen Offshorefonds nicht gibt.

      Ich war schon Anleger beim K1 Fonds GbR und kann nur bestätigen, dass alle Zahlungen in all den Jahren stets pünktlich und korrekt ausgeführt wurden.

      TanteElse rede keinen solchen Quatch betreff K1 Global!
      Avatar
      schrieb am 29.09.03 00:24:50
      Beitrag Nr. 17 ()
      hallo, hoffe gut geschlafen zu haben.

      bevor wir uns jetzt im bodenlosen verlieren:

      du irrst dich darin,daß für inländische niederlassungen eine änderung eingtreten sein soll. das ist nicht der fall,für die musste (mit ausnahmen) schon immer eine erlaubnis vorliegen.

      was neu ist,ist ,daß auch für anbieter aus nicht ewr staaten ohne inl. niederlassung ein erlaubnis verlangt wird,wenn die bspw. über internet anbieten.

      k1 , k2 betrifft das alles aber sowieso nicht,deren haupsitz ist nämlich im inland. in mörfelden bei ffm.
      die mussten also vom ersten tag an eine genehmigung haben.

      bei der bafin ist dazu aber genau wie bei jaeger nichts zu finden , also haben sie wohl keine (mehr)

      quadriga hingegen ist sowohl im verzeichnis der zweigniederlassungen aufgeführt wie auch der vk-prospekt für die genussrechte bei der bafin hinterlegt ist.

      also macht die pferde nicht scheu , hier sind 2 windige gesellen in "behandlung" (anstalt !!) aber die bafin plant nicht den finanzplatz zur ausländerfreien zone zu machen.
      Avatar
      schrieb am 29.09.03 00:33:28
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ 16

      bevor du mich hier dämlich anmachst: was ich glaube oder nicht ist hier völlig belanglos . den geschäftsbetrieb untersagt habe nicht ich, sondern die bafin,also schreib` dorthin.
      Avatar
      schrieb am 29.09.03 08:00:48
      Beitrag Nr. 19 ()
      Tante, dann schreib doch nicht so dämliche Sachen wie

      "wie gesagt,ich glaube nicht an bloß formale gründe,sondern würde mich nicht wundern,wenn einiges geld weg wäre."

      wenn du dann im nächsten Beitrag betonst
      "was ich glaube oder nicht ist hier völlig belanglos"


      Noch eine Frage an Tirit:
      Kann das BaFin mich zwingen aus der Anlage auszusteigen wenn ich nicht will?
      Avatar
      schrieb am 29.09.03 11:29:04
      Beitrag Nr. 20 ()
      @all

      ich bitte um vernünftige wortwahl. beschimpfungen sind wirklich fehl am platz. jeder kann/darf und soll seine eigene meinung vertreten.

      @ 123xyz

      die bafin kann dich (!!) nicht zwingen!
      ABER: worin willst du denn weiterhin investiert sein, wenn
      es keine anlagegesellschaft mehr gibt??? diese frage ist also rein hypothetisch.
      du kannst ja mit herrn kiener oder herrn jaeger einen privaten vertrag abschließen, dass sie dein geld ein bisschen vermehren sollen. ohen die struktur einer anlagesellschaft.
      die frage wäre nur ob sich die beiden darauf einlassen!! ;)

      @TanteElse

      ich befürchte, wir können uns nicht einigen. es bleibt weiterhin meine überzeugung, dass alle betroffen sind.
      und dass einige vorher keine erlaubnis brauchten (unabhängig von ihrem sitz) und jetzt alle eine erlaubnis brauche (auch wieder unabhängig ihres sitzes)

      darüberhinaus: die fondsgesellschaft k1 sitzt nicht in mörfelden, sondern auf den virgin islands, auf der homepage nachzulesen!
      oder hier:

      Die beteiligen Unternehmen im Überblick

      Fondsgesellschaft:
      K 1 Global Ltd.
      c/o HWR Services Limited
      Craigmuir Chambers, PO. Box 71
      Road Town, Tortola,
      British Virgin Islands

      Administrationsgesellschaft:
      PricewaterhouseCoopers AG-Zürich,
      weltweit tätig, mit Sitzen in der Schweiz wie auch British Virgin Islands

      Kontoführende Bank:
      Fortis Bank (Nederland) N.V.
      Blaak 555, 3000 AH Rotterdam
      Zahlstelle
      Fortis Bank N.V. Nederland
      Swift code: FTSBNL2R

      Unabhängiger Wirtschaftsprüfer:
      Juris Treuhand AG mit Sitz in Zürich

      Vertriebskoordination:
      Nito (UK) Asset Management Limited

      Kontakt Deutschland:
      Yorckstr. 32a
      D-63739 Aschaffenburg



      so, viel spass damit

      Tirit
      Avatar
      schrieb am 29.09.03 11:45:54
      Beitrag Nr. 21 ()
      Bundesanstalt
      für Finanzdienstleistungsaufsicht

      --------------------------------------------------------------------------------

      Pressemitteilung vom 05. September 2003
      BaFin untersagt der K1 Invest GbR und der K2 Invest GbR die Finanzportfolioverwaltung
      Am 3. Juli 2003 untersagte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der K1 Invest GbR und der K2 Invest GbR, beide mit Sitz in Mörfelden-Walldorf, die Finanzportfolioverwaltung. Ferner ordnete sie die Einstellung des Geschäftsbetriebes und die Abwicklung der Gesellschaften an.

      Quelle: homepage der bafin

      ist das jetzt gut oder schlecht wenn man nicht genau weiß,wo die sitzen ??
      Avatar
      schrieb am 29.09.03 12:01:24
      Beitrag Nr. 22 ()
      moment, bitte nicht alles durcheinander bringen:
      die gbrs sitzen/saßen in deutschland.

      der genußschein bezieht sich aber auf k1 global!!
      die sitzen auf den virgin islands.

      habe in einem anderen thread nochmal ein posting hervorgeholt.

      Bundesanstalt für
      Finanzdienstleistungsaufsicht
      BaFin untersagt der K1 Global Ltd. das Finanzkommissionsgeschäft

      Am 25.08.2003 untersagte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der K1 Global Ltd. mit Sitz in Tortola, British Virgin Islands, das Finanzkommissionsgeschäft und ordnete die Abwicklung der getätigten Geschäfte an.

      Die K1 Global Ltd. bietet Anlegern im Inland die Beteiligung in Form von Genussrechten an ihrem " K1 Global Fonds" an. Das Genussrechtskapital soll in Futures, Forward-Geschäfte, Optionen sowie andere Termingeschäfte auf Währungen, Indizes, Metalle und sonstige Rohstoffe investiert werden. An diesem " Fondsvermögen" ist der Anleger anteilig beteiligt. Für das Angebot wirbt die Gesellschaft mit einem angeblichen Wertzuwachs des " kumulierten Nettogewinns" seit 1996 in Höhe von über 442 %. Über die für diese Geschäftstätigkeit erforderliche Erlaubnis verfügt das Unternehmen nicht.

      Die K1 Global Ltd. ist verpflichtet, die Genussrechtswerte der Anleger mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland zu berechnen und auszuzahlen.

      Die Verfügung ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

      Bonn/Frankfurt, den

      17. September 2003



      ABER
      Leider konnte ich bisher die quelle dieser meldung nicht ausfindig machen (auf der homepage der bafin finde ich sie nicht)! also ist sie mit vorbehalt zu genießen.

      Tirit
      Avatar
      schrieb am 29.09.03 12:28:20
      Beitrag Nr. 23 ()
      das "aber" hat sich erledigt!

      die meldung ist hier zu finden:

      http://www.bafin.de/faq/k1_global.htm

      Tirit
      Avatar
      schrieb am 29.09.03 12:32:11
      Beitrag Nr. 24 ()
      Tante liebt Quadriga:laugh: das kann man doch gut aus seiner Wortwahl entnehmen und die anderen sind alle die Bösen:cry:
      Avatar
      schrieb am 29.09.03 12:50:37
      Beitrag Nr. 25 ()
      wenn man sich deren homepage ansieht wird es klarer:

      es gibt k1 invest und k1 global jeweils als genussrecht auf den fond (keine fondanteile!),dieser sitzt tatsächlich auf den virgin islands.

      ausserdem gibt es den k2 invest als gbr mit gesellschaftsanteilen und sitz der gbr in deutschland.

      anscheinend hat nun die bafin 2 getrennte untersagungsverfügungen erlassen und dabei aber nicht k2 invest separat behandelt,sondern mit k1 invest zusammengefasst und dabei als sitz mörfelden genannt.

      (in anderen fundstellen ist auch von aschaffenburg die rede)
      Avatar
      schrieb am 29.09.03 12:59:11
      Beitrag Nr. 26 ()
      123xyc

      also bei allem verständnis,daß du momentan etwas nervös bist,musst du doch nicht ständig versuchen mir ans bein zu pinkeln.

      ich liebe bestimmt keine investments und versuche hier nur mitzuhelfen in die vorgänge etwas klarheit zu bringen.
      Avatar
      schrieb am 29.09.03 13:49:02
      Beitrag Nr. 27 ()
      Klarheiten:laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.09.03 14:04:31
      Beitrag Nr. 28 ()
      habe gerade -ca. 14 uhr- mit dem büro jaeger telef.:

      herr jaeger ist wie wir alle überrascht und klärt heute den sachverhalt.
      herr jaeger wird dann alle beteiligten anschreiben.

      angeblich ist alles geld vorhanden!!
      Avatar
      schrieb am 29.09.03 14:27:22
      Beitrag Nr. 29 ()
      von klarheit gibts keinen plural, und das ist die kreuzung aus einem kamel und einem pinscher.
      Avatar
      schrieb am 29.09.03 14:39:31
      Beitrag Nr. 30 ()
      ich habe heute morgen auch mit jaegerresearch telefonisch gesprochen. die dame am anderen ende hatte nicht viel ahnung, sagte mir aber, dass mj heute in frankfurt ist und die anleger in kuerze von ihm informiert werden. die etwas unwissende dame sagte aber auch, dass die gelder gesichert sind. woher sie das allerdings wiederum weiss, ist mir schleierhaft. sie machte nicht gerade einen kompetenten eindruck auf mich....

      warten wir mal ab, was mj dazu in kuerze zum besten geben wird.
      Avatar
      schrieb am 29.09.03 14:45:23
      Beitrag Nr. 31 ()
      Es gibt viele Wahrheiten, oder wie sagte ein berühmter Gelehrter einmal
      " alles was ich sage ist 100% wahr, aber auch 100% falsch "

      Oh Tante bemühe dich doch nicht so mit tollen Bildchen, die verraten doch immer mehr.... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.09.03 21:11:15
      Beitrag Nr. 32 ()
      Austermann (CDU/CSU): "Lobbyisten-Gesetzgebung"




      Berlin (hedgefondsweb.de) - Heute meldet sich der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dietrich Austermann MdB zum Thema Investmentmodernisierungsgesetz zu Wort:

      "Lobbyisten nehmen bei öffentlichen Anhörungen, Informationsgesprächen und durch vielfältige andere Aktivitäten Einfluss auf die Gesetzgebung. Es macht auch durchaus Sinn, die von der Gesetzgebung Betroffenen vor Erlass der Gesetze zu den zu erwartenden Auswirkungen zu befragen und das Ergebnis dieser Befragungen in den Gesetzgebungsprozess einfließen zu lassen. Dabei müssen aber die Grenzen zwischen staatlicher Gesetzgebung und dem an Privatinteressen orientierten Lobbyismus immer erkennbar bleiben.

      Gegen diese Grundregel verstößt die rot-grüne Bundesregierung zunehmend; teilweise droht eine regelrechte Lobbyisten-Gesetzgebung. So sind offensichtlich die Vorstellungen zur Neuregelung der Gewerbesteuer einem Modell des DIHK entlehnt. Und so sind beispielsweise im Bundesfinanzministerium Mitarbeiter von Banken und Finanzdienstleistern mit der Formulierung von Gesetzen zum Beispiel zur Regelung der Geschäfte so genannter Hedge-Fonds beschäftigt. Diese Mitarbeiter werden zumindest teilweise weiterhin von den entsendenden und an der Gesetzgebung interessierten Firmen bezahlt werden.

      Hedge-Fonds unterliegen keinen Anlagerichtlinien und arbeiten typischerweise in großem Umfang mit Optionen und Derivaten. Diesen Sicherungsinstrumenten und Anlageformen haftet - nicht nur nach der deutschen Rechtsprechung - ein gewisser Glücksspiel-Charakter an. Geschäfte in diesem Bereich sind regelmäßig mit hohen Risiken behaftet.

      Wenn Mitarbeiter aus Banken und Finanzdienstleistungsfirmen direkt bei der Formulierung der Regierungsvorschläge für entsprechende Gesetzgebungsmaßnahmen mitwirken, ist die Grenze zwischen staatlichem Handeln und der Wahrnehmung privater Interessen nicht mehr klar erkennbar. Der Deutsche Bundestag wird künftig verstärkt darauf achten müssen, dass angesichts einer in dieser Form durch private Interessen vorgeprägten Gesetzgebung der Bundesregierung die berechtigten Interessen der Mehrzahl der Bürger gewahrt bleiben. Staatliches Handeln hat sich am Gemeinwohl zu orientieren, nicht an Verbandsinteressen.

      Soll demnächst der Vorsitzende von Ver.di die Tarifverhandlungen für den Bund führen und der ADAC die Bußgeldtabelle erstellen? Soll der IG-Metall-Vorsitzende das Betriebsverfassungsgesetz überarbeiten? Bei der Gesetzgebung zu den so genannten Hedge-Fonds wird es dabei vor allem um die Frage gehen, in wie weit die typischen, hohen Risiken der betriebenen Geschäfte auf die Fonds-Anleger abgewälzt werden können und welche Haftungs-, Dokumentations- und Offenlegungspflichten die Fondsgesellschaften zu erfüllen haben.

      Die von der Bundesregierung angestrebte Förderung des Finanzplatzes Deutschland darf nicht durch Vernachlässigung berechtigter Anlegerinteressen konterkariert werden."
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 12:05:34
      Beitrag Nr. 33 ()
      nun ist es offiziell

      Quelle: www.bafin.de


      Bundesanstalt für
      Finanzdienstleistungsaufsicht

      --------------------------------------------------------------------------------

      Pressemitteilung vom 09. Oktober 2003
      BaFin untersagt der Jaeger Research GmbH und Herrn Mario Jaeger das Finanzkommissionsgeschäft
      --------------------------------------------------------------------------------

      Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 19. September 2003 der Jaeger Research GmbH, Bad Wildungen, und Herrn Mario Jaeger das Betreiben des Finanzkommissionsgeschäfts untersagt und die Abwicklung der Geschäfte angeordnet.

      Herr Mario Jaeger bot als Geschäftsführer der Jaeger Research Ltd., London, Genussrechte an der Jaeger Research Ltd. an. Das Genussrechtskapital nahm die Jaeger Research GmbH entgegen; es sollte in Finanzinstrumenten, insbesondere Termingeschäften, angelegt werden. Nach Angaben von Herrn Jaeger haben rund 200 Anleger Gelder in Höhe von rund 3,3 Mio. Euro eingezahlt.

      Damit betrieben Herr Jaeger und die Jaeger Research GmbH das Finanzkommissionsgeschäft ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin.

      Die BaFin hat zur Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte Herrn Rechtsanwalt Henningsmeier, Hamburg, zum Abwickler bestellt. Herr Henningsmeier ist damit allein berechtigt, sämtliche Maßnahmen zur Abwicklung der unerlaubten Bankgeschäfte vorzunehmen. Die o.a. Gesellschaften verfügen weder über eine ordnungsgemäße Buchhaltung noch über ein ordnungsgemäßes Rechnungswesen. Die Aufarbeitung der Buchhaltung wird voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen.

      Zum Schutz der Anleger darf Herr Jaeger darüber hinaus weder

      im eigenen Namen noch


      als Geschäftsführer der Jaeger Research GmbH noch


      als Director der Jaeger Research Ltd., London, oder


      als Director anderer Gesellschaften im Ausland, z.B. der JR CTS Trend Ltd.,Bahamas,
      den Kunden eine Änderung der abgeschlossenen Verträge anbieten. Dieses Verbot soll verhindern, dass die ordnungsgemäße Abwicklung der Anlagegelder über das Angebot von Änderungsverträgen unterlaufen wird.

      Die Entscheidungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.


      --------------------------------------------------------------------------------
      Bonn/Frankfurt, den
      09. Oktober 2003


      Tirit
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 12:13:15
      Beitrag Nr. 34 ()
      nun ist es offiziell

      Quelle: www.bafin.de


      Bundesanstalt für
      Finanzdienstleistungsaufsicht

      --------------------------------------------------------------------------------

      Pressemitteilung vom 09. Oktober 2003
      BaFin untersagt der Jaeger Research GmbH und Herrn Mario Jaeger das Finanzkommissionsgeschäft
      --------------------------------------------------------------------------------

      Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 19. September 2003 der Jaeger Research GmbH, Bad Wildungen, und Herrn Mario Jaeger das Betreiben des Finanzkommissionsgeschäfts untersagt und die Abwicklung der Geschäfte angeordnet.

      Herr Mario Jaeger bot als Geschäftsführer der Jaeger Research Ltd., London, Genussrechte an der Jaeger Research Ltd. an. Das Genussrechtskapital nahm die Jaeger Research GmbH entgegen; es sollte in Finanzinstrumenten, insbesondere Termingeschäften, angelegt werden. Nach Angaben von Herrn Jaeger haben rund 200 Anleger Gelder in Höhe von rund 3,3 Mio. Euro eingezahlt.

      Damit betrieben Herr Jaeger und die Jaeger Research GmbH das Finanzkommissionsgeschäft ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin.

      Die BaFin hat zur Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte Herrn Rechtsanwalt Henningsmeier, Hamburg, zum Abwickler bestellt. Herr Henningsmeier ist damit allein berechtigt, sämtliche Maßnahmen zur Abwicklung der unerlaubten Bankgeschäfte vorzunehmen. Die o.a. Gesellschaften verfügen weder über eine ordnungsgemäße Buchhaltung noch über ein ordnungsgemäßes Rechnungswesen. Die Aufarbeitung der Buchhaltung wird voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen.

      Zum Schutz der Anleger darf Herr Jaeger darüber hinaus weder

      im eigenen Namen noch


      als Geschäftsführer der Jaeger Research GmbH noch


      als Director der Jaeger Research Ltd., London, oder


      als Director anderer Gesellschaften im Ausland, z.B. der JR CTS Trend Ltd.,Bahamas,
      den Kunden eine Änderung der abgeschlossenen Verträge anbieten. Dieses Verbot soll verhindern, dass die ordnungsgemäße Abwicklung der Anlagegelder über das Angebot von Änderungsverträgen unterlaufen wird.

      Die Entscheidungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.


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      Bonn/Frankfurt, den
      09. Oktober 2003


      Tirit
      Avatar
      schrieb am 11.10.03 12:58:30
      Beitrag Nr. 35 ()
      Hallo an alle diskutierenden,
      ich denke hier liegt das Problem einzig und allein darin das Jaeger hier nie nach einer Erlaubnis nachgefragt hat.
      Es wurde ja nur am 27.03.03 ein Prospekt zur Prüfung beim BaFin eingereicht -nicht mehr und nicht weniger-.
      Was jedoch die Herrschaften des BaFin angeht so steht für mich außer frage das diese entweder ganz krass unterbesetzt sind oder aber mit einer nicht minder krassen Anzahl an nicht qualifizierten Mitarbeitern(bekanntlich ehemalige Beamte und einige Spezialisten)hier versuchen im Namen der Deutschen Banken und Versicherungslobby (die ja die Fäden in unserer Republik zieht) alles was die neu entstehenden Bestrebungen das Produkt Hedgefonds in Deutschland Salon und verkaufsfähig zu machen zu unterstützen -selbstverständlich aber nur im Sinne der oben beschriebenen Institute-! Darüber sollten einige mal nachdenken.
      In meinen gestrigen Telefonat mit dem BaFin wurde mir kein schlüssiger Grund für die Untersagung des Geschäftsbetriebes von Jaeger geliefert, außer das eine Genehmigung nicht vorliegt und eine Buchaltung nicht vorhanden ist (wofür auch wenn die Firma in GB ansässig ist und dort gebucht werden muss -wofür dort schon der Treuhänder und die Transferbank sorgen werden die ja sonst auch ein Haftungsproblem hätten).
      Das Amt hat nach der Prospekt-einreichung satte 6-Monate gebraucht um zu reagieren!!! Wenn das mal kein Indiz für die Qualität und Schnelligkeit ist.
      Und Herrn Jaeger wäre zu raten gewesen bei Aufnahme des Betriebes auf das Deutsche Konto für die Transaktionen zu verzichten und anstatt dessen die beiden anderen benannten Konten zu nutzen die besser zum Firmenkonstrukt passen.

      Jetzt aber noch eine Frage kann jemand mir mal den Geschäftsbericht 2001 zur Verfügung stellen als PDF wenns geht???
      Avatar
      schrieb am 11.10.03 13:13:14
      Beitrag Nr. 36 ()
      Ich finde das Fehlen einer ordnungsgemässen Buchhaltung und eines ordnungsgemässen ReWe ist Grund genug!

      Ob die 3,3 Mio €, die Herr Jäger eingesammelt hat, die Banken wirklich interessieren, bezweifle ich.
      Avatar
      schrieb am 11.10.03 13:28:23
      Beitrag Nr. 37 ()
      "...3,3 Mio €, die Herr Jäger eingesammelt hat, .." in 6 Monaten das sind vielleicht 12-15 Mio in 2 Jahren bzw ein Bekannter Name dann 2004 den man vielleicht in diversen Policen auch noch einbaut ...

      keine Sorge alles ist für "...die Banken wirklich interessieren...." jeder einzellne Euro zu dem der Abschrekungsfaktor ist gegeben.

      Wie schon von moneyfuzzi geschrieben man hat keinen wirklichen Grund denn eine "..ordnungsgemässen Buchhaltung.." ist ein Vorwand den auch Ernst& Y. scheinbar nicht auf sich sitzen lassen möchte - und daher eine Klage überlegt. Denn man konnte bis dato nicht mal sagen was nicht ordnungsgemäss wäre !

      Fazit aus meiner Sicht der Bafin "Spaß" wird den Steuerzahler noch teuer zu stehen kommen - wie auch den zu schützen möchtenden Anleger.

      (obiges sind wiedergegebene Aussagen die vielleicht nicht mehr aktuell sind -wie auch meine persönliche Meinung)
      Avatar
      schrieb am 11.10.03 13:45:23
      Beitrag Nr. 38 ()
      noch eine Anmerkung dies spiegelt natürlich auch meine Meinung wieder :D - ich seh es als grob fahrlässig an - Bafin hat am 19.9.03 über einen Anwalt einen Brief verfassen lassen - nun gut - erst jetzt am 9.10 gibt man eine officelle Pressemitteilung raus

      http://mitglied.lycos.de/oegeat2/charts/BAFIN-Jaeger.pdf

      wenn nun Jäger ein krummer Vogel gewäsen wäre - und nun ein Anleger in diesem Zeitraum, - da von keine Kenntniss nehmen konnte - würde jeder Richter Bafin für einen möglichen Schaden Haftbar machen - denn 19 Tage verstreichen zu lassen ist mehr als fahrlässig das käme einen Atomunfall gleich den man 19 Tage verschweigt und erst dann die Leute in die Punker schickt nachdem sich alle "angesteckt" haben :D
      Avatar
      schrieb am 11.10.03 13:56:16
      Beitrag Nr. 39 ()
      Also das ist mir ein bisschen zuviel "Vielleicht"!

      Vielleicht sind es ja auch bald 15 Mrd?? Das wär schon eher beachtenswert. Aber davon ist man noch um Faktor 4545 entfernt.

      Wenn die Banken (denen ich das grundsätzlich durchaus zutraue), wegen jedes 3,3Mio € -Vermögensverwalters eine "Aktion" durchführen wollten, hätten die aber reichlich damit zu tun.

      also auch 12-15 Mio wären ja wohl ein "Schiss" (obwohl ich die auch gerne auf meinem Konto hätte), und die sind noch lange nicht erreicht.

      Dass E&Y lediglich eine Klage ÜBERLEGEN, deutet eher darauf hin, dasss die auch nicht so genau wissen, was Ihr "Spezi" da so treibt.
      Avatar
      schrieb am 11.10.03 14:00:41
      Beitrag Nr. 40 ()
      #39 bezieht sich auf #37; war zu langsam.
      Avatar
      schrieb am 11.10.03 14:05:33
      Beitrag Nr. 41 ()
      Also einen potentiellen Schaden von max 3 oder 4 Mio € mit einem Atomunfall zu vergleichen ist schon ein bissel weit hergeholt..
      Avatar
      schrieb am 11.10.03 14:09:55
      Beitrag Nr. 42 ()
      :confused:
      zu #36
      Ich frage mich ernsthaft welches Unternehmen eine Buchführung in unserem Lande dazu befähigt mit Anlagegeldern in England umzugehen ? Hierfür ist einzig und allein die Englische Finanzmarktaufsicht maßgeblich, und die ist bekanntlich nicht so ein Papiertiger wie unsere Pseudoaufsicht.
      Warum hat in England niemand etwas nachteiliges oder ungewöhnliches zu vermelden???
      Welche Buchhaltung braucht laut Steuergesetz der BRD eine nicht meldepflichtige Repräsentanz um die es sich hier ja augenscheinlich handelt??? Wäre erfreut hierzu eine Angabe mit Paragraph zu bekommen (wird wohl aber eher nicht der Fall sein).
      Zum besseren Verständnis: Es liegt mir fern Partei für oder gegen Herrn Jaeger zu ergreifen, ich möchte nur einmal grundsätzlich über die Lage informieren da hier wohl der ein oder andere investiert zu sein scheint, und sich vor der Anlage nicht oder nicht vollständig informiert hat (was allerdings auch für unsere Behörden gilt ich möchte hier nur auf den Fall der DWS vor ein paar Monaten hinweisen -hihi Sitz war in der Karibik-)

      mfg
      moneyfuzzi
      Avatar
      schrieb am 11.10.03 14:14:37
      Beitrag Nr. 43 ()
      Teufe...

      im Prinzip ist der Betrag egal - es geht um die Abschreckung - ich weiß von mindestens 5 Anbietern mit denen ich was machen wollte die jetzt mal abwarten !

      und es gibt .... davon zum Atomunfall na ja war übertrieben oder auch nicht für einen Anleger der sein sauer verdientes Geld reinsteckt in guten Gewissen das das okay ist - und jetzt kommts ein Anruf am 18.9 vonmir persönlich bei dem es hier ja der zuständige ist jetzt ausser Haus man wird sich rühren ist bis jetzt unbeantwortet - wie auch das Mail von damals ....

      wie gesagt für den Anleger ists wen wäre ...19 Tage mit einem Atom... in seinem Portmon... gleich zu setzen :D:p
      Avatar
      schrieb am 12.10.03 12:29:06
      Beitrag Nr. 44 ()
      aber guten Gewissens konnte ich zum Beispiel nichts bei Jaeger anlegen. Habe meine Bedenken ja auch schon öfter hier geäussert. Spätestens nach dem ich mir die Zeichnungsunterlagen habe senden lassen, war für mich klar die Hände erstmal still zu halten.

      Denke auch man kann ein Finanzinstrument nicht mit einem Buch oder Atomreaktor zu vergleichen. Finde es schon grundsätzlich nicht schlecht, wenn die Leute ein wenig geschützt werden. Natürlich stellt sich mir aber auch die Frage, wo hört schützen auf und wo fängt Bevormundung an?

      Ich für meinen Teil spreche jedoch dem Finanzplatz Deutschland eine relativ hohe Seriösität zu. Ich denke in anderen Ländern ist es viel einfacher an ein schwarzes Schaf zu gelangen als z.B. hier bei uns. Die Banken werden mit zahlreichen Regularien dazu angehalten, sich in die Karten schauen zu lassen (bitte keine neue Grundsatzdiskussion an dieser Stelle). Dies führt zu einer gewissen Transparenz für uns Privatanleger.

      Obwohl ich neuen Anlageformen gegenüber sehr aufgeschlossen bin, hatte ich wie gesagt ein schlechtes Gefühl bei Jaeger (Verkaufsprospekt aus dem heimischen Drucker, Jaeger persönlich an der Hotline). Ich bin froh, dass hier nicht jeder Höcker Gelder einsammeln darf ohne Rechtfertigung ablegen zu müssen.
      Zum Vorschlag, seine Geschäfte komplett über GB abzuwickeln kann ich nur sagen: Klar. Aber dann kann auch kein geschädigter sich in Deutschland ausheulen und die deutschen Gerichte mit Kosten belasten.

      Für die 200 Leutz hoffe ich natürlich, dass die Gelder in vollem Umfang zurück gezahlt werden. Der Rest kann glaube ich auf Jaeger verzichten. Zumindest kann ich es ;)
      Avatar
      schrieb am 31.10.03 17:46:51
      Beitrag Nr. 45 ()
      Bin ebenfalls Kunde bei Jaeger seit 15.9.03, da keinerlei Bestätigung über den Eingang des Geldes kam, wurde ich nun mistrauisch. Bei RA Georg Hennigsmeier in Hamburg bedankte man sich über meine Meldung, da noch nicht alle Kunden herausgefunden worden wären. Je eher sich alle dort melden, desdo schneller kommt die Abwicklung in Gang. Alle Konten werden gesperrt, eine Rückzahlung der eingezahlten Gelder ist erst nach abschliessender Klärung möglich. Dauer: etliche Monate. Man schätzt dort die Wahrscheinlichkeit einer Totalveruntreuung aller Gelder auf 90%, da oft nur in solchen Fällen das BAFIN tätig wird und eine Abwicklung anordnet. Es ist angeblich kein Einzelfall, das BAFIN hat dieses Jahr schon mehrere Male bei verschiedenen Hedge-Fonds Abwicklungen angeordnet. Regelfall: das Geld ist nicht greifbar wegen Überweisung auf Fremdkonten. Ungefähr so erfolgreich wie ein Gerichtsvollzieher, der sich vorher telefonisch voranmeldet. Dies alles hört sich nicht gut an, Gegenmassnahme sollte sein: nur Produkte wählen die eine Einlagensicherung haben oder ein ähnliches Sicherungselement eines grossen Bankhauses.
      Für ein weiteres Vorgehen im Falle Jaeger könnte man sich vielleicht in Verbindung setzen, vielleicht gibt es ja noch andere Möglichkeiten. Ich bitte alle Betroffenen, sich zu melden. Soloh
      Avatar
      schrieb am 31.10.03 18:49:57
      Beitrag Nr. 46 ()
      @soloh,

      oh mein gott !!

      das hört sich ja wirklich alles andere als beruhigend an.

      wünsche dir und allen anderen mit einem blauen auge davon zu kommen.

      gruss

      unhold
      Avatar
      schrieb am 31.10.03 19:46:02
      Beitrag Nr. 47 ()
      hi soloh,
      ich bin auch bei jaeger investiert und verfolge das gerangel der letzten monate sehr aufmerksam.
      darüber hinaus habe ich mich vorher auch mal über
      den herrn jaeger näher informiert:

      ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass ausgerechnet der
      schatzmeister(!!!) des VTAD (Verein Technischer Analysten Deutschland) mit Firmenmitgliedern wie


      Bayerische Landesbank



      BFI-Bank



      CQG



      Deutsche Börse



      Finanzbuchverlag



      Future-Group



      Hornblower-Fischer



      Hypo-Vereinsbank



      IBAS



      iBoxx Indices



      Instinet



      Investmentclub Borken



      Lenz & Partner



      Logicalline



      Market Maker



      M.M.Warburg



      Mußler-Briefe



      Phoenix Kapitaldienst



      Reuters



      Stadtsparkasse München



      Steward & Spencer



      Tradersworld



      Unity-Finance



      WestLB

      Kundengelder veruntreut.
      Ich wäre dir sehr dankbar wenn du sagen könntest, wer dir das mit den 90% erzählt hat.
      Ich denke eigentlich noch immer, dass wir gute chancen haben unser geld zurückzubekommen (abzgl. der kosten der Anwälte *grummel*).

      Übrigens hier noch der anfang eines interessanten artikels von hedgefondsweb, auch mit anspielung auf jaeger:


      31.10.2003
      Klötzner (FMK): "Machtspielchen vor Inkrafttreten des Gesetzes"




      München (hedgefondsweb.de) - „Hätten die Versicherungen nur die Hälfte der in Aktien investierten Gelder in Alternative Investments gesteckt, müsste sich die Branche heute nicht mit den heutigen Problemen auseinandersetzen“, so Heinz Klötzner, Geschäftsführer und Inhaber des 1991 gegründeten unabhängigen Finanzdienstleisters FMK vor Fondsvermittlern und Vermögensverwaltern auf einer Veranstaltung in München unter dem Namen „Die Innovation in der Königsklasse“. Mit 23 Fondscentern in den neuen Bundesländern gehört der Finanzdienstleister FMK inzwischen zu einem der größten Vermittler von Hedgefondsprodukten in Deutschland.

      „Die Gehirnwindungen der Regierung sind das eine, die Lobby die andere“

      Trotz der geplanten Änderungen am Entwurf des Investmentmodernisierungsgesetzes gäbe es nach wie vor zahlreiche Verwirrungen und Ungereimtheiten. Dabei greift er auch die Bankenlobby an, die sich zu Lasten der kleinen und mittelständischen Anbieter durchsetzen würde. Klötzners Kommentar: „Die Gehirnwindungen der Regierung sind das eine, die Lobby die andere.“ Mit den neuen Gesetzen entstünde zudem eine Zweiklassenliga: einerseits die Dachfonds mit hohen Transparenzanforderungen, andererseits die Klasse der Zertifikate, ohne die Verpflichtung der Emittenten nach regelmäßigen Meldungen an die BaFin. Erfolgreiche internationale Fondsmanager, die in den wenigsten Fällen zu solchen Meldungen bereit wären, könnten damit weiterhin nur für Zertifikatslösungen engagiert werden.

      Machtspiele im Vorfeld des neuen Gesetzes

      Das Untersagen des Finanzkommissionsgeschäftes bzw. der Finanzportfolioverwaltung von Jaeger Research und der K1- und K2-Invest GbR durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kritisiert der gebürtige Sachse als „Ausdruck kleinerer Machtkämpfe vor Inkrafttreten des Investmodernisierungsgesetzes, wobei möglichst einige kleine und mittelständische Hedgefondsanbieter, die erfolgreich am Markt operierten und von renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wie Pricewater Coopers überwacht worden seien, vom hart umkämpften Markt verdrängt werden sollen“. Klötzner glaubt jedoch nicht daran, dass dies der BaFin langfristig gelingen werde. Zur Zeit entwickele beispielsweise die K1 Invest GbR eine Zertifikatlösung. Wenig Gefahr sieht Klötzner auch für Quadriga, eine Gesellschaft, die durchaus polarisiere. Zwar würden jetzt Genussscheinkonstruktionen wie eines der von Quadriga angebotenen Produkte kritisch von der BaFin überprüft, Quadriga deshalb als schwarzes Schaf der Branche zu bezeichnen sei aber weit verfehlt. Schließlich lege die Gesellschaft auch verschiedene Luxemburger Fonds und andere Produkte auf, die in den USA von der Securities and Exchange Commission (SEC) überprüft würden.



      Tirit

      P.S. kennt jemand Rising Star?????
      Avatar
      schrieb am 31.10.03 23:46:45
      Beitrag Nr. 48 ()
      -
      möglich ist alles!
      ich glaube aber nicht an eine veruntreuung der gelder.
      den o.g. aussagen messe ich noch keine bedeutung bei.
      lassen wir uns überraschen!
      Avatar
      schrieb am 01.11.03 10:39:03
      Beitrag Nr. 49 ()
      @all

      ich habe letzte woche ein halbe stunde mit jaeger telefoniert. ich hatte nach dem gespraech nicht unbedingt den eindruck, dass wir unser geld nicht wiedersehen werden. gut, was soll jaeger auch anderes erzaehlen?

      ein kleiner abschlag fuer den rechtsanwalt muessen wir wohl in kauf nehmen. aber das 90% des geldes veruntreut ist, halte ich fuer eine gewagte these. was ich nicht verstehe ist, dass die bafin die abwicklung der jaegerresearch gmbh veranlasst hat. der jr combi fund ist aber bei der jaeger ltd. in london angesiedelt. die kann aber nicht aufgeloest werden. jaeger sagte mir, dass es ihm zum verhaengnis wurde, dass er die gelder in deutschland eingesammelt hat. die bafin schmeisst nun alles in einen topf was in deutschland aufgesetzt ist, auch wenn einzelne sachen eigentlich getrennt voneinander behandelt werden muessten. (deutsche konten mit dem jr combi fund und die jaegerresearch gmbh). lauf bafin wurde auch kritisiert, dass keine steuererklaerung fuer 2002 vorliegt. diese wurde zur gleichen zeit (ich glaube von ernst & young) erstellt, als die bafin die abwicklung aller deutschen geschaeftstaetigkeiten im september anordnete. auf meine frage warum jaeger die steuererklaerung nicht eher erstellt hat, um der bafin weniger angriffsflaeche zu geben, sagte er mir, dass anfang 2003 die anlegerzahl und das volumen noch nicht so gross war, dass er von den gesammelten aa`s der anleger den wirtschaftspruefer haette bezahlen wollen. deshalb hatte er so lange gewartet. nun gut, ich bin nicht so blauaeugig und nehme alles fuer bare muenze was einem so am telefon erzaehlt wird, aber die antworten scheinen irgendwie auch etwas plausibel. laut jager`s abschliessende aussage ist, dass das angelegte geld sicher auf dem konto verwahrt ist. na ja, wollen wir es hoffen.

      @soloh

      wo hast du diese info mit den 90% her? auf was kannst du dich da berufen?
      Avatar
      schrieb am 01.11.03 11:30:08
      Beitrag Nr. 50 ()
      dass er von den gesammelten aa`s der anleger den wirtschaftspruefer haette bezahlen wollen.

      lies doch mal im vk-prospekt nach,ob das stimmen kann.

      normalerweise wird dort geregelt,daß das zu lasten des fondvermögens geht.
      Avatar
      schrieb am 01.11.03 16:12:55
      Beitrag Nr. 51 ()
      @tante else:

      ...mir wurscht was im vk prospekt steht. ich kann nur das wiedergeben, was mir gesagt wurde. ob das fuer oder gegen das vk-prospekt ist, kann ich nicht beeinflussen.
      Avatar
      schrieb am 01.11.03 17:55:29
      Beitrag Nr. 52 ()
      Hmmm, stimmt alles nachdenklich. Schatzmeister des VTAD gewesen? Die Information dass es in 90% aller bearbeiteten Fälle ähnlicher Genusscheinkonstruktionen, welche zur Abwicklung durch die BAFIN an das Rechtsanwaltsbüro Hennigsmeier kamen, zu einem Totalverlust kam, stammt von der Dame, welche die Adressen der Betroffenen am Telefon aufnimmt. Dies ist also keine offizielle Zahl, da ich die Anzahl der bearbeiteten Fälle nicht kenne. Ich fragte dann nach, wieviele dies in diesem Jahr gewesen seien: sie sagte- etliche. Dennoch ernst zu nehmen ist diese Zahl, da man "inoffiziellen" Stellen immer ein gewisses Gewicht geben muss. Ich unterstelle Herrn Jaeger nicht, das er irgendwelche Unrichtigkeiten geplant hatte, aber jetzt- ausgelöst durch die BAFIN- steht er möglicherweise vor dem Ruin. Und da könnte sich die Strategie natürlich schlagartig ändern, da der geplante Aufbau eines Fonds so nicht mehr möglich sein könnte.
      Grüsse soloh
      Avatar
      schrieb am 01.11.03 20:07:59
      Beitrag Nr. 53 ()
      @Tirit

      Rising Star: HedgeFonds-Zertifikat von Hauck & Aufhäuser.
      Siehe unter hedgefondsweb.de

      Grüsse
      Horu
      Avatar
      schrieb am 02.11.03 12:45:36
      Beitrag Nr. 54 ()
      @ 51 jericho

      also manchmal wäre ein wenig mitdenken schon ganz schön.

      du sollst deshalb nachsehen weil du dann glasklar weißt,ob er dich zumindest in diesem punkt dreist angelogen hat.

      da ist die antwort,der vk-prospekt sei dir wurscht nicht so richtig pfiffig.
      Avatar
      schrieb am 03.11.03 08:30:26
      Beitrag Nr. 55 ()
      @Tante Else:

      mach dir keine sorgen, ich habe dich schon verstanden. wenn du mein posting jedoch durchliesst wirst auch du feststellen, dass ich nur wiedergegeben habe, was ich am telefon an infos erhalten habe. evtl. hast du mein posting sogar bis zum ende gelesen aber leider nicht festgestellt, dass ich darauf hingewiesen habe, dass ich "nicht alles fuer bare muenze" nehme, was einem so am telefon erzaehlt wird.

      die richtigen schluesse aus solchen telefonaten muss man selbst ziehen. deswegen habe ich auch gesagt, dass mir das vk-prospekt in dieser sache wurscht ist, da ich nur ueber das telefonat mit jaeger berichtet habe. das hat mit "nicht vorhandener pfiffigkeit" ueberhaupt nichts zu tun. du solltest die sachen nicht ueber-interpretieren. konzentrier` dich lieber auf das wesentliche!
      Avatar
      schrieb am 06.11.03 21:30:04
      Beitrag Nr. 56 ()
      Hallo Ihr lieben Anleger bei Jaeger Research!
      Ich stecke selbst mit einem hübschen fünfstelligem Sümmchen bei dieser Angelegenheit in der Patsche und ich musste so manche Hitzewelle in den letzten Wochen über mich ergehen lassen. Ich bibbere also mit, was die so sauer verdienten Kröten angeht. Ich wollte euch den Mailwechsel mit Herrn Jaeger, dem ich tatsächlich mehr vertraue als den Haien in der Anwaltskanzlei von Henningsmeier & Co., nicht vorenthalten, zumal er neue Aspekte beinhaltet.

      20.10.
      Sehr geehrter Herr Jaeger,
      Ich habe bezüglich der bedauerlichen Abwicklung der Fonds einige Fragen:
      1.) Gibt es Klagen von dritter Seite (z.B. von Ernst & Young), welche die Auszahlung verzögern könnten?
      2.) Wie groß ist die Chance, den größeren Teil des Geldes zurückzubekommen?
      3.) Ist alles mit rechten Dingen zugegangen?
      4.) Wie lange wird die Abwicklung ungefähr dauern?
      Herzliche Grüße
      James Taylor

      Guten Tag Herr Dr. Taylor,
      es gibt keine Klagen von dritte Seite. Sie werden vermutlich Ihre ganze eingezahlte Summe zurückerhalten. In unserem Hause ist nach meinem Ermessen alles nach rechten Dingen zugegangen, das die Bafin das anders sieht liegt wohl daran, damit sie nicht so blöd dastehen. Wie lange die Abwicklungen dauern wird, kann ich Ihnen leider nicht sagen, das ist abhängig vom Abwickler.
      Mit freundlichen Grüßen, Mario Jaeger

      01.11.
      Sehr geehrter Herr Jaeger,
      entschuldigen Sie die nochmalige Störung, aber ich habe gehört (Wallstreetonline-Forum), dass die Dame, welche bei Henningsmeier & Co. die Namen der Betroffenen aufnimmt verlauten ließ, dass die Wahrscheinlichkeit einer Totalveruntreuung der Gelder auf 90 % geschätzt wird. Regelfall: das Geld ist nicht greifbar wegen Überweisung auf Fremdkonten. Nun ja, die Dame hatte ich auch schon am Apparat und ein Eisklotz ist nichts dagegen. Wenn da mal einer Amok läuft, würde es mich nicht wundern. Ich vertraue diesem Verein wesentlich weniger als Ihnen. Ich würde Ihnen auch privat mein Geld zur Vermehrung anvertrauen. Wer prüft eigentlich Herrn Henningsmeier??? Aber das mal nur nebenbei.
      Frage: Wenn der Combi Fund bei der Jaeger ltd. in London angesiedelt ist
      kann dieser doch von Deutschland aus gar nicht aufgelöst werden. Wie komme
      ich dann überhaupt zu einem Teil meines Geldes?
      Herzliche Grüße
      James Taylor

      Sehr geehrter Herr Dr. Taylor,
      die Aussage des Abwicklers ist Falsch, es kommt einen langsam so vor, als wissen die gar nicht was Sie machen. Wir behalten uns auch vor und prüfen derzeit rechtliche Schritte gegen den Abwickler einzuleiten.
      Das mit der Abwicklung der Ltd. ist richtig, das darf die BAFIN nicht, aber die haben das Geld gesperrt und wollen dieses Auszahlen, sollte die Auszahlung bald von stattengehen werden wir dieses dulden. Sollte es aber bewusst in die Länge gezogen werden, werden wir rechtliche Schritte
      einleiten.
      Mit freundlichen Grüßen, Mario Jaeger

      Meine Strategie ist nun: Wait and see! Man sollte sich nicht mit solchen Problemen sein Leben vergällen lassen. Jeder der dort investierte, hat dies sicher mit Geld gemacht, was er momentan nicht unbedingt benötigt. Auf meinem Konto fände ich es natürlich auch besser platziert und dies würde meine Stimmung von November auf Mai heben – schluchz! Im Mai sind wir schlauer – vielleicht.
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 22:58:49
      Beitrag Nr. 57 ()
      Hallo

      gibt es eigentlich etwas neues,

      bis bald
      Avatar
      schrieb am 02.12.03 09:34:55
      Beitrag Nr. 58 ()
      Es gibt das Gerücht, dass sich der Abwickler, schon bevor er richtig tätig geworden ist, gleich mal 130000 Euro abgezweigt hat. Sollte dies stimmen und es sich um Anlegergelder handeln, wäre das wohl eine Angelegenheit für den Staatsanwalt. Der Abwickler hat sicher ein Anrecht auf Vergütung, aber bestimmt nicht aus den Anlegergeldern. Sollten die Betroffenen im Auge behalten.
      Avatar
      schrieb am 02.12.03 10:27:45
      Beitrag Nr. 59 ()
      die bafin setzt willkürlich einen abwickler ein und die kosten dafür darf der anleger bezahlen, so ist das eben im leben:lick:
      übrigens kann man nur hoffen und wünschen, dass ein EU-Rechtsentwurf bald umgesetzt wird, damit auch aufsichtsbehörden auf schadenersatz verklagt werden können. bisher können diese beamten tun und lassen was sie wollen, so ist das eben im leben.

      auch bevor ich es vergesse zu sagen:
      nach den banditen kommen sehr oft gleich die rechtsa.....:laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.12.03 13:26:08
      Beitrag Nr. 60 ()
      Hallo!,
      ich verstehe eins nicht:Warum bekommt ihr nicht euer Geld zu 100% ausbezahlt??die Performence von den Handelssystemen wahr doch im Plus??das Geld das bei Jaeger eingesammelt wurde, bekommt er doch nicht privat aufs Konto sondern wird doch in den Genussschein investiert??Außerdem wurde mir gesagt, daß wenn die Performence um 10% sinkt ein Stopp eingebaut ist, u.die Anleger schriftlich informiert werden ob sie weiter investiert bleiben wollen.Wie kommt es, daß jetzt gesagt wird euer Geld sei fast zu 100% futsch??Übrigens ich bin nicht bei Jaeger investiert.Postet mal eure Antwort.
      Avatar
      schrieb am 25.12.03 17:06:59
      Beitrag Nr. 61 ()
      Ähem ... !? Wo steht denn, dass das Geld "fast zu 100 % futsch" ist ???
      Avatar
      schrieb am 19.01.04 22:46:51
      Beitrag Nr. 62 ()
      Habt ihr eigentlich euer Geld schon bekommen?:confused: :confused:
      Avatar
      schrieb am 20.01.04 17:51:58
      Beitrag Nr. 63 ()
      Kann mir den kein Anleger von Jäger Research sagen ob er sein Geld zur Gänze bekommen hat? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 20.01.04 20:37:04
      Beitrag Nr. 64 ()
      Konnte bis jetzt nicht herausfinden, ob die Anleger bei Jäger Research ihr ganzes Geld wiederbekommen haben.
      Kann mich vielleicht ein Anleger aufklären!:look: :yawn:


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