Frage zu Zwischengewinn ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.10.03 19:34:21 von
neuester Beitrag 11.10.03 15:04:21 von
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Hallo,
kann mir jemand an Hand des folgenden Falls erläutern wie das mit dem Zwischengewinn funktioniert.
Kauf von 13 Fondsanteilen Activest Euro-Geldmarkt Plus am 05.08.2003
.....Fondspreis: 60,46
.....gezahlter Zwischengewinn:1,48
Anteilswert am 01.10.2003(Geschäftsjahresanfang):..60,21
Hab ich jetzt 0,4 % Verlust gemacht ?
Was kann ich mit dem gezahlten Zwischengewinn anfangen ?
Gruß
Michael
kann mir jemand an Hand des folgenden Falls erläutern wie das mit dem Zwischengewinn funktioniert.
Kauf von 13 Fondsanteilen Activest Euro-Geldmarkt Plus am 05.08.2003
.....Fondspreis: 60,46
.....gezahlter Zwischengewinn:1,48
Anteilswert am 01.10.2003(Geschäftsjahresanfang):..60,21
Hab ich jetzt 0,4 % Verlust gemacht ?
Was kann ich mit dem gezahlten Zwischengewinn anfangen ?
Gruß
Michael
auf den (zwischen-)gewinn hat die fondsgesellschaft am 01.10. kapitalertragsteuern bezahlt. diese wurden vom wert der anteile abgezogen.
wenn du einen freistellungsauftrag bei deiner bank hast, der noch nicht ausgeschöpft ist, dann kriegst du die abzüge wieder auf dem konto gutgeschrieben (sofern nicht schon geschehen).
wenn du einen freistellungsauftrag bei deiner bank hast, der noch nicht ausgeschöpft ist, dann kriegst du die abzüge wieder auf dem konto gutgeschrieben (sofern nicht schon geschehen).
Sorry aber so ist das unverständlich. Du hast dem bisherigen Besitzer der Anteile seine bisher angelaufenen Zinsen gezahlt. Diese erhälst du bei der Ausschüttung komplett zurück. Das ist kein Verlust sondern die Bezahlung der bisher angelaufenen Zinsen.
Peter Bei Fragen einfach Bordmail
Peter Bei Fragen einfach Bordmail
@ Peter
Es gibt ja eben keine Ausschüttung, weil es ein thesaurierender Fonds ist.
Auf alle Fälle ist es so, dass Michael keine 0,4% Verlust gemacht hat.
Es gibt ja eben keine Ausschüttung, weil es ein thesaurierender Fonds ist.
Auf alle Fälle ist es so, dass Michael keine 0,4% Verlust gemacht hat.
@Peter, @Shamway,
ich habe in de.etc.finanz.boerse.misc einen etwas älteren Beitrag zu diesem Thema gefunden.
Habe ich das richtig verstanden, dass meine Bank (easytrade) mir die 0,48 Euro abgeführte KASt/SolZ gutschreiben muss, weil ich erstens in meinem Stückzinstopf 19,24 Euro habe und zweitens über einen noch nicht ausgeschöpften Freibetrag verfüge ?
Wie lange kann denn sowas dauern (maxblue hat dies lt. einem anderen Thread schon geschafft)?
Verfällt der Stückzinstopf am Ende des Jahres und hätte ich bei einem Kauf Ende Dezember bei der Ausschüttung/Thesaurierung nichts von den gezahlten Stückzinsen ?
Gruß
Michael
Nun der Beitrag aus de.etc.finanz.boerse.misc
Prinzipiell kommt es beim Thesaurierungsvorgang der Geldmarktfonds zu keinem
Wertverlust ..., wenn die Kapitalertragssteuer nicht wäre. Da die Fonds jedoch
der KASt unterliegen, müssen im Rahmen des Thesaurierungsvorganges von den
Zinsertägen, die seit der letzten Thesaurierung angefallen sind (der sogenannte
Zwischengewinn), die 30% KASt + 5,5% SolZ einbehalten und an das Finanzamt
abgeführt werden. Dieses wird beim DWS Geldmarktfonds durch einen Kursverlust
zwischen dem 28.12. und 2.1. deutlich.
Verfügst Du jetzt üder einen Freistellungsauftrag bzw. Stückzinstopf, erhälst
Du für die abgeführte KASt/SolZ eine Gutschrift Deiner depotführenden Bank in
Form einer echten Auszahlung auf Dein Verrechnungskonto. (Nur die depotführende
Bank kennt den Stückzinstopf und evtl. vorhandene Freistellungsbeträge und kann
somit Gutschriften erstellen.)
Bei Deinem Fonds war der KASt-pflichtige Anteil: 2,43 EUR. Der KASt-Abzug war
somit 0,73 EUR; dazu kommt noch der SolZ, was zusammen ca. 0,769 EUR ergibt,
d.h. der Wert jedes Anteil verringert sich zum Jahreswechsel um genau diesen
Betrag. (Das Geld hat nun das Finanzamt, aber Du kannst es Dir im Rahmen der
EkSt-Erklärung evtl. z.T. zurückholen.)
Aufgrund des Stückzinstopfes solltest Du jedoch eine Steuererstattung Deiner
Bank auf die 1,91 EUR, d.h. ca. 0,57 EUR KASt + 0,03 SolZ pro Anteil erhalten
haben. Wenn Du nur 0,53 EUR erstattet bekommen hast, könnte das darauf
hindeuten, dass Du einen Teil Deines Stückzinstopfes evtl. anderweitig
verbraucht hast ?? Wäre z.B. ein ausreichender Freistellungsauftrag vorhanden
gewesen, hättest Du genau den Kursverlust (die 0,76 EUR) gutgeschrieben
bekommen.
Die Steuerbescheinigung dürfte jedoch nun als anrechenbare Steuerzahlung nur
die 0,23 EUR (0,76 EUR vom Fond abgeführt - 0,53 EUR(?) Dir gutgeschrieben) je
Anteil ausweisen.
Abschließend: Ein Verkauf/Neukauf eines Fonds über den Jahreswechsel kann
sinnvoll sein, wenn er mit hohem Stückzinstopf erworben wurde, die
Ausschüttung/Thesaurierung jedoch erst im nächsten Jahr erfolgen würde (z.B.
DIT Geldmarkt Spezial). Da der Stückzinstopf zum Jahresbeginn immer auf 0
gesetzt, würdest Du, wenn keine anderen Erträge darauf angerechnet werden
können, den Stückzinstopf "verlieren". Bei Deinem Fond gibt es dafür jedoch
keinen Grund.
ich habe in de.etc.finanz.boerse.misc einen etwas älteren Beitrag zu diesem Thema gefunden.
Habe ich das richtig verstanden, dass meine Bank (easytrade) mir die 0,48 Euro abgeführte KASt/SolZ gutschreiben muss, weil ich erstens in meinem Stückzinstopf 19,24 Euro habe und zweitens über einen noch nicht ausgeschöpften Freibetrag verfüge ?
Wie lange kann denn sowas dauern (maxblue hat dies lt. einem anderen Thread schon geschafft)?
Verfällt der Stückzinstopf am Ende des Jahres und hätte ich bei einem Kauf Ende Dezember bei der Ausschüttung/Thesaurierung nichts von den gezahlten Stückzinsen ?
Gruß
Michael
Nun der Beitrag aus de.etc.finanz.boerse.misc
Prinzipiell kommt es beim Thesaurierungsvorgang der Geldmarktfonds zu keinem
Wertverlust ..., wenn die Kapitalertragssteuer nicht wäre. Da die Fonds jedoch
der KASt unterliegen, müssen im Rahmen des Thesaurierungsvorganges von den
Zinsertägen, die seit der letzten Thesaurierung angefallen sind (der sogenannte
Zwischengewinn), die 30% KASt + 5,5% SolZ einbehalten und an das Finanzamt
abgeführt werden. Dieses wird beim DWS Geldmarktfonds durch einen Kursverlust
zwischen dem 28.12. und 2.1. deutlich.
Verfügst Du jetzt üder einen Freistellungsauftrag bzw. Stückzinstopf, erhälst
Du für die abgeführte KASt/SolZ eine Gutschrift Deiner depotführenden Bank in
Form einer echten Auszahlung auf Dein Verrechnungskonto. (Nur die depotführende
Bank kennt den Stückzinstopf und evtl. vorhandene Freistellungsbeträge und kann
somit Gutschriften erstellen.)
Bei Deinem Fonds war der KASt-pflichtige Anteil: 2,43 EUR. Der KASt-Abzug war
somit 0,73 EUR; dazu kommt noch der SolZ, was zusammen ca. 0,769 EUR ergibt,
d.h. der Wert jedes Anteil verringert sich zum Jahreswechsel um genau diesen
Betrag. (Das Geld hat nun das Finanzamt, aber Du kannst es Dir im Rahmen der
EkSt-Erklärung evtl. z.T. zurückholen.)
Aufgrund des Stückzinstopfes solltest Du jedoch eine Steuererstattung Deiner
Bank auf die 1,91 EUR, d.h. ca. 0,57 EUR KASt + 0,03 SolZ pro Anteil erhalten
haben. Wenn Du nur 0,53 EUR erstattet bekommen hast, könnte das darauf
hindeuten, dass Du einen Teil Deines Stückzinstopfes evtl. anderweitig
verbraucht hast ?? Wäre z.B. ein ausreichender Freistellungsauftrag vorhanden
gewesen, hättest Du genau den Kursverlust (die 0,76 EUR) gutgeschrieben
bekommen.
Die Steuerbescheinigung dürfte jedoch nun als anrechenbare Steuerzahlung nur
die 0,23 EUR (0,76 EUR vom Fond abgeführt - 0,53 EUR(?) Dir gutgeschrieben) je
Anteil ausweisen.
Abschließend: Ein Verkauf/Neukauf eines Fonds über den Jahreswechsel kann
sinnvoll sein, wenn er mit hohem Stückzinstopf erworben wurde, die
Ausschüttung/Thesaurierung jedoch erst im nächsten Jahr erfolgen würde (z.B.
DIT Geldmarkt Spezial). Da der Stückzinstopf zum Jahresbeginn immer auf 0
gesetzt, würdest Du, wenn keine anderen Erträge darauf angerechnet werden
können, den Stückzinstopf "verlieren". Bei Deinem Fond gibt es dafür jedoch
keinen Grund.
@MichaJ
Ja, Stückzinstopf und nicht ausgeschöpfter Freistellungsbetrag verfallen am Jahresende.
Ggf. also überlegen, ob man nicht vor Jahresende noch in entsprechender Höhe verkauft, um so Zinsen für das Folgejahr auf das lfd. Jahr vorzuziehen.
Ja, Stückzinstopf und nicht ausgeschöpfter Freistellungsbetrag verfallen am Jahresende.
Ggf. also überlegen, ob man nicht vor Jahresende noch in entsprechender Höhe verkauft, um so Zinsen für das Folgejahr auf das lfd. Jahr vorzuziehen.
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