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    Frage zu Zwischengewinn ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.10.03 19:34:21 von
    neuester Beitrag 11.10.03 15:04:21 von
    Beiträge: 6
    ID: 784.958
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      schrieb am 10.10.03 19:34:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      kann mir jemand an Hand des folgenden Falls erläutern wie das mit dem Zwischengewinn funktioniert.

      Kauf von 13 Fondsanteilen Activest Euro-Geldmarkt Plus am 05.08.2003
      .....Fondspreis: 60,46
      .....gezahlter Zwischengewinn:1,48

      Anteilswert am 01.10.2003(Geschäftsjahresanfang):..60,21

      Hab ich jetzt 0,4 % Verlust gemacht ?

      Was kann ich mit dem gezahlten Zwischengewinn anfangen ?

      Gruß

      Michael
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 20:41:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      auf den (zwischen-)gewinn hat die fondsgesellschaft am 01.10. kapitalertragsteuern bezahlt. diese wurden vom wert der anteile abgezogen.
      wenn du einen freistellungsauftrag bei deiner bank hast, der noch nicht ausgeschöpft ist, dann kriegst du die abzüge wieder auf dem konto gutgeschrieben (sofern nicht schon geschehen). ;)
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 21:05:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sorry aber so ist das unverständlich. Du hast dem bisherigen Besitzer der Anteile seine bisher angelaufenen Zinsen gezahlt. Diese erhälst du bei der Ausschüttung komplett zurück. Das ist kein Verlust sondern die Bezahlung der bisher angelaufenen Zinsen.

      Peter Bei Fragen einfach Bordmail
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 21:17:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ Peter

      Es gibt ja eben keine Ausschüttung, weil es ein thesaurierender Fonds ist. :look:

      Auf alle Fälle ist es so, dass Michael keine 0,4% Verlust gemacht hat. :)
      Avatar
      schrieb am 11.10.03 12:25:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Peter, @Shamway,

      ich habe in de.etc.finanz.boerse.misc einen etwas älteren Beitrag zu diesem Thema gefunden.

      Habe ich das richtig verstanden, dass meine Bank (easytrade) mir die 0,48 Euro abgeführte KASt/SolZ gutschreiben muss, weil ich erstens in meinem Stückzinstopf 19,24 Euro habe und zweitens über einen noch nicht ausgeschöpften Freibetrag verfüge ?
      Wie lange kann denn sowas dauern (maxblue hat dies lt. einem anderen Thread schon geschafft)?

      Verfällt der Stückzinstopf am Ende des Jahres und hätte ich bei einem Kauf Ende Dezember bei der Ausschüttung/Thesaurierung nichts von den gezahlten Stückzinsen ?

      Gruß

      Michael

      Nun der Beitrag aus de.etc.finanz.boerse.misc

      Prinzipiell kommt es beim Thesaurierungsvorgang der Geldmarktfonds zu keinem
      Wertverlust ..., wenn die Kapitalertragssteuer nicht wäre. Da die Fonds jedoch
      der KASt unterliegen, müssen im Rahmen des Thesaurierungsvorganges von den
      Zinsertägen, die seit der letzten Thesaurierung angefallen sind (der sogenannte
      Zwischengewinn), die 30% KASt + 5,5% SolZ einbehalten und an das Finanzamt
      abgeführt werden. Dieses wird beim DWS Geldmarktfonds durch einen Kursverlust
      zwischen dem 28.12. und 2.1. deutlich.

      Verfügst Du jetzt üder einen Freistellungsauftrag bzw. Stückzinstopf, erhälst
      Du für die abgeführte KASt/SolZ eine Gutschrift Deiner depotführenden Bank in
      Form einer echten Auszahlung auf Dein Verrechnungskonto. (Nur die depotführende
      Bank kennt den Stückzinstopf und evtl. vorhandene Freistellungsbeträge und kann
      somit Gutschriften erstellen.)

      Bei Deinem Fonds war der KASt-pflichtige Anteil: 2,43 EUR. Der KASt-Abzug war
      somit 0,73 EUR; dazu kommt noch der SolZ, was zusammen ca. 0,769 EUR ergibt,
      d.h. der Wert jedes Anteil verringert sich zum Jahreswechsel um genau diesen
      Betrag. (Das Geld hat nun das Finanzamt, aber Du kannst es Dir im Rahmen der
      EkSt-Erklärung evtl. z.T. zurückholen.)


      Aufgrund des Stückzinstopfes solltest Du jedoch eine Steuererstattung Deiner
      Bank auf die 1,91 EUR, d.h. ca. 0,57 EUR KASt + 0,03 SolZ pro Anteil erhalten
      haben. Wenn Du nur 0,53 EUR erstattet bekommen hast, könnte das darauf
      hindeuten, dass Du einen Teil Deines Stückzinstopfes evtl. anderweitig
      verbraucht hast ?? Wäre z.B. ein ausreichender Freistellungsauftrag vorhanden
      gewesen, hättest Du genau den Kursverlust (die 0,76 EUR) gutgeschrieben
      bekommen.

      Die Steuerbescheinigung dürfte jedoch nun als anrechenbare Steuerzahlung nur
      die 0,23 EUR (0,76 EUR vom Fond abgeführt - 0,53 EUR(?) Dir gutgeschrieben) je
      Anteil ausweisen.


      Abschließend: Ein Verkauf/Neukauf eines Fonds über den Jahreswechsel kann
      sinnvoll sein, wenn er mit hohem Stückzinstopf erworben wurde, die
      Ausschüttung/Thesaurierung jedoch erst im nächsten Jahr erfolgen würde (z.B.
      DIT Geldmarkt Spezial). Da der Stückzinstopf zum Jahresbeginn immer auf 0
      gesetzt, würdest Du, wenn keine anderen Erträge darauf angerechnet werden
      können, den Stückzinstopf "verlieren". Bei Deinem Fond gibt es dafür jedoch
      keinen Grund.

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      schrieb am 11.10.03 15:04:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      @MichaJ
      Ja, Stückzinstopf und nicht ausgeschöpfter Freistellungsbetrag verfallen am Jahresende.
      Ggf. also überlegen, ob man nicht vor Jahresende noch in entsprechender Höhe verkauft, um so Zinsen für das Folgejahr auf das lfd. Jahr vorzuziehen.


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