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    Spekusteuer vor dem Bundesverfassungsgericht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.10.03 21:15:39 von
    neuester Beitrag 22.01.09 10:11:45 von
    Beiträge: 2.884
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      Avatar
      schrieb am 10.10.03 21:15:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      es wird langsam spannend ;-)

      Im aktuellen Focus wird erstmalig ein Termin zur Verhandlung der Spekulationssteuer genannt:

      am 18. November soll der 2te Senat sich damit beschäftigen :eek:

      wir werden sehen !

      Grüße

      ElBosso
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 21:24:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      wahrscheinlich 18.11.2010

      kann mir nicht vorstellen, dass die hier in deutschland überhaupt nochmal was regeln
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 21:31:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Upturner,

      is doch okay; solange muss ja nix bezahlt werden... :D :D

      Gruss b2

      ... dem der 18.11.2080 besser passen würde :D
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 21:41:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      hier ist die Meldung:


      FOCUS: Bundesverfassungsgericht verhandelt im November über Spekulationssteuer

      München. Über die Spekulationssteuer auf Aktiengewinne verhandelt das Bundesverfassungsgericht im November. Wie das Nachrichtenmagazin FOCUS berichtet, haben die Richter den 18. November ins Auge gefasst. Der Bundesfinanzhof hält diese Steuer für verfassungswidrig und hat den Fall im vergangenen Jahr Karlsruhe vorgelegt. Seiner Ansicht nach vereitelt der Staat eine effektive Kontrolle, weil er das Bankgeheimnis schützt. Der Kläger und renommierte Steuerrechtler Klaus Tipke hält die Abgabe deswegen für eine „Dummensteuer“. Wer seine Gewinne verschweige, habe gute Chancen, ungeschoren davonzukommen.
      Den Druck erhöht hat der Bundesfinanzhof, als er im Juli einem Anleger Recht gab, der seine Gewinne verschwiegen hatte. Bis zum Karlsruher Spruch bleibt die Fiskus-Forderung ausgesetzt.
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 22:14:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bomber2 Ja, aber wenn es anders entschieden wird, als wir uns das vermeintlich alle wuenschen, darfst Du dafuer umso mehr - das Urteil duerfte wohl feststehen - spannend nur die Begruendung...

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      schrieb am 10.10.03 22:18:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      umso mehr was? Bezahlen???

      Ich plädiere nach wie vor für 2080, dann können sie von mir aus entscheiden das Speku Gewinne zu 200% versteuert werden müssen :D :D :D

      Gruss b2

      *der nicht damit rechnet 2080 noch aktiv zu sein* :D
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 22:24:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hmm, @Bomber2 ich hoerte, die Biotechnologie soll so einiges moeglich machen - Viel Erfolg - ich jedenfalls bin 2090 noch dabei und glaube fest daran ;) ;)
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 22:41:20
      Beitrag Nr. 8 ()
      pco,

      dann können wir aber mit den gesparten Steuern untertauchen oder :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:

      Gruss b2
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 22:42:59
      Beitrag Nr. 9 ()
      Noe, damit gruenden wir unseren eigenen Staat :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 23:00:44
      Beitrag Nr. 10 ()
      "das Urteil duerfte wohl feststehen - spannend nur die Begruendung..."

      hm, wie denkst du wird das urteil gefällt werden ?

      grüße

      ElBosso
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 23:08:06
      Beitrag Nr. 11 ()
      pco,

      okay....

      Gruss b2
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 23:12:27
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ich erwarte, dass die Klage entweder klipp und klar abegeschmettert, oder aber ein aehnlich "salomonisches" Urteil gefaellt wird, wie umlaengst mit den Kopftuechern (Schule - Verweis auf Landesgesetze...), was aber im Prinzip fuer den Anleger das gleiche bedeutet...

      Alles andere waere fuer mich persolenlich mehr als eine Superueberraschung - um es mal so so zu sagen.)
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 23:21:44
      Beitrag Nr. 13 ()
      ..salomonisch?

      Da war nix salomonisch, aber egal. Was soll denn hier an die Länder delegiert werden? Entweder ist die Steuer verfassungsgemäß oder nicht- eine Kompetenzfrage steht hier doch überhaupt nicht im Raum..
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 23:31:40
      Beitrag Nr. 14 ()
      Natürlich wird die Klage abgeschmettert.
      Man wird aber den Gesetzgeber unmissverständlich
      auffordern, umgehend, also in 2004, etwas zu tun,
      damit in Zukunft alle Spekulationsgewinne steuer-
      lich erfasst werden. Die Frage ist dann, ob der
      Gesetzgeber das neue Recht mit einer Amnestie oder
      Teilamnestie für alte Steuerdelikte verbindet, um
      Kapitalflucht zu verhindern. Durchaus möglich.

      Deliberately
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 23:43:34
      Beitrag Nr. 15 ()
      Salomonisch war "x"...ergo nicht woertlich zu nehmen. Wollte viel mehr damit sagen: Entweder "klares" nein steuerfreiheit Spekugewinne , oder aber ein Urteil, dass noch eine theoretische Hintertuer offen laesst, de facto aber das selbe bedeutet.

      Und im uebrigen war das "Kopftuchurteil" hoechst "salomonisch" (im Sinne des BGH natuerlich) - BGH braucht sich nix vorwerfen zu lassen und steht mit einer "weissen Weste" da. Die Laender werden ihre Gesetze dementsprechend ergaenzen und das BGH ist aus der Schusslinie - dies meine Intention mit "salomonisch".
      "Regligionsfreiheit" ist im uebrigen genauso wenig Laendersache wie
      Spekusteuer - ich hoffe Du verstehst, worauf ich hinaus will.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 11.10.03 00:27:25
      Beitrag Nr. 16 ()
      aus was du hinauswillst kann ich nur erahnen:

      aus dem Vollrausch den ihr hier wohl alle habt?

      Gruß,
      micky
      Avatar
      schrieb am 11.10.03 07:34:33
      Beitrag Nr. 17 ()
      :(
      Avatar
      schrieb am 11.10.03 09:43:58
      Beitrag Nr. 18 ()
      Ich weiss ja nicht ob ihr den Beschluss des Bundesfinanzhof kennt der an das Verfassungsgericht weitergegeben worden ist daher stell ich den Beschluss hier mal in voller Länge rein. Wer sich die Mühe macht und das mal durchliest wird feststellen, daß der Bundesfinanzhof (unsere obersten Steuerrichter) schon ziemlich eindeutig klar gemacht haben, daß die Spekusteuer Geschichte ist (und ich gehe sogar davon aus das der Fall der hier vorliegt dazu führt das der Kläger seine Steuer aus 97 NICHT zahlen muss):

      BUNDESFINANZHOF Beschluß vom 11.6.2003, IX B 16/03

      Aussetzung der Vollziehung wegen Verfassungswidrigkeit des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG 1997

      Leitsätze

      Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheides für das Jahr 1997, mit dem das FA Einkommensteuer auf Spekulationsgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren festgesetzt hat.

      Tatbestand

      I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) erklärte für das Streitjahr (1997) zunächst keine Einkünfte aus Spekulationsgeschäften und wurde entsprechend unter dem Vorbehalt der Nachprüfung veranlagt. Im Rahmen einer Außenprüfung wurde festgestellt, dass der Antragsteller im Streitjahr aus dem Verkauf von Wertpapieren einen Spekulationsgewinn von 22 143 DM erzielt hatte. Der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) änderte dementsprechend den Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr. Hiergegen erhob der Antragsteller Einspruch.

      Einen Aussetzungsantrag des Antragstellers, in dem dieser die Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Spekulationsgewinnen geltend machte, lehnte das FA ab.

      Der Antragsteller beantragte bei dem Finanzgericht (FG), die Vollziehung des Einkommensteuerbescheides für 1997 vom 31. Januar 2002 ab dem 1. Mai 2002 in Höhe des verbleibenden Betrags von insgesamt 4 996,52 EUR (Einkommensteuer nebst evangelischer Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Zinsen) auszusetzen. Das FG wies den Antrag in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 557 veröffentlichten Beschluss als unbegründet zurück; denn es fehle im Hinblick auf den Geltungsanspruch jedes formellen verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes an dem besonderen berechtigten Interesse des Antragstellers an der Aussetzung der Vollziehung.

      Hiergegen wendet sich der Antragsteller mit seiner vom FG zugelassenen Beschwerde. Zur Begründung trägt er u.a. vor, die Verfassungswidrigkeit beruhe hier nicht auf Rechtsmängeln, sondern auf der praktischen Ausführung des Gesetzes. Würde das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem solchen Fall die Verfassungswidrigkeit in ihren Auswirkungen auf die Zukunft beschränken, so würde die Verletzung des Gleichheitsprinzips noch verstärkt. Denn die geringe Zahl der Steuerpflichtigen, die ihre Veräußerungsgewinne erklärt haben, würden gegenüber der unverhältnismäßig großen Zahl der Steuerpflichtigen, die ihre Gewinne verschwiegen haben, offensichtlich benachteiligt.

      Der Antragsteller beantragt, unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses die Vollziehung des Einkommensteuerbescheides für 1997 vom 31. Januar 2002 ab dem 1. Mai 2002 in Höhe von 4 996,52 EUR (Einkommensteuer nebst ev. Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Zinsen) auszusetzen.

      Das FA beantragt, die Beschwerde zurückzuweisen.

      Entscheidungsgründe

      II. Die Beschwerde ist begründet.

      1. Gemäß § 69 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) kann das Gericht der Hauptsache die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsakts wegen ernstlicher Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit aussetzen. Ernstliche Zweifel liegen vor, wenn neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. September 1994 IX B 142/93, BFHE 175, 421, BStBl II 1995, 778; vom 20. Dezember 1994 VIII B 143/94, BFHE 176, 262, BStBl II 1995, 262, m.w.N.). Die Entscheidung hierüber ergeht bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung aufgrund des Sachverhalts, der sich aus dem Vortrag der Beteiligten und der Aktenlage ergibt (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 21. Juli 1994 IX B 78/94, BFH/NV 1995, 116; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 69 Rz. 120 f.; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 69 FGO Tz. 122, m.w.N.).

      2. Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der für die Besteuerung des hier streitigen Spekulationsgewinns maßgeblichen Vorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Streitjahres (EStG) ergeben sich aus dem Beschluss vom 16. Juli 2002 IX R 62/99 (BFHE 199, 451, BStBl II 2003, 74), mit dem der Senat eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt hat, ob diese Norm mit dem Grundgesetz (GG) insoweit unvereinbar ist, als die Durchsetzung des Steueranspruchs wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend vereitelt wird. Um weitere Wiederholungen zu vermeiden, verweist der Senat im Einzelnen auf seine Ausführungen in diesem Beschluss.

      a) Rechtsschutz im Wege der Aussetzung der Vollziehung kann nach ständiger Rechtsprechung auch bei ernstlichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine einem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegende Rechtsnorm gewährt werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Juli 2002 XI B 68/02, BFHE 201, 14, BStBl II 2003, 341, und vom 5. März 2001 IX B 90/00, BFHE 195, 205, BStBl II 2001, 405).

      b) Aus den ernstlichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Norm folgen im Streitfall auch ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheids.

      aa) Allerdings hat das FG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Beschluss vom 6. November 1987 III B 101/86, BFHE 151, 428, BStBl II 1988, 134, unter 4. b) zutreffend hervorgehoben, dass das BVerfG aus Gründen der Rechtssicherheit grundsätzlich eine Nichtigkeitserklärung vermeiden und es statt dessen dem Gesetzgeber überlassen kann, innerhalb angemessener Frist im Rahmen seines weitgehenden Gestaltungsspielraums eine Neuregelung auszuarbeiten, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Eine Übergangsregelung hat das BVerfG z.B. im sog. "Zinsurteil" (Urteil des BVerfG vom 27. Juni 1991 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654) angeordnet und entschieden, dass der durch die unzulänglichen Erhebungsregelungen bewirkte Grundrechtsverstoß nach Klarstellung durch das BVerfG noch für eine Übergangszeit hinzunehmen ist. Die Notwendigkeit einer solchen Übergangsfrist rechtfertige sich insbesondere im Blick auf das rechtsstaatliche Kontinuitätsgebot (BVerfG in BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654, unter C. II. 5. b).

      bb) Folge einer derartigen Übergangsfrist wäre auch im Streitfall, dass der Verfassungsverstoß für eine Übergangszeit noch hinzunehmen wäre. In diesem Zeitraum bliebe die materielle Besteuerungsgrundlage weiterhin gültig, so dass ihre Verfassungswidrigkeit nicht zugleich die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Steuerbescheides bewirke.

      cc) Bei § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG ist indes von einer am rechtsstaatlichen Kontinuitätsgebot orientierten Übergangsfrist nicht ohne weiteres auszugehen. Zwar geht es hier wie auch bei der im BVerfG-Urteil in BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654 geprüften Zinsbesteuerung vornehmlich darum, dass die entsprechende Norm wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend nicht durchgesetzt werden kann und darum mit dem GG unvereinbar ist. Das BVerfG hat den für eine Übergangszeit hinzunehmenden Gleichheitsverstoß bei der Zinsbesteuerung indes maßgeblich damit gerechtfertigt, dass es erstmals mit seiner Entscheidung in BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654 die verfassungsrechtliche Lage klargestellt hat (vgl. das BVerfG-Urteil in BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654, unter 5.). Diese Erwägung trifft für die Besteuerung der Spekulationseinkünfte nicht zu. Denn seit dem Zinsurteil des BVerfG (in BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654) ist klar, dass ein strukturelles Vollzugsdefizit zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Besteuerungsvorschrift führen kann. Diese Fragestellung ist insbesondere bei den Spekulationseinkünften stets problematisiert worden (vgl. dazu den Senatsbeschluss in BFHE 199, 451, BStBl II 2003, 74, unter B. II. 3., m.w.N.).

      c) Der Antragsteller kann auch verlangen, dass der hier streitige Spekulationsgewinn im Wege der Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Einkommensteuerbescheides unberücksichtigt bleibt. Sein verfassungsrechtlicher Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) tritt nicht hinter das öffentliche Interesse an einer geordneten öffentlichen Haushaltswirtschaft zurück.

      aa) Die ständige Rechtsprechung des BFH hält bei ernstlichen verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer Rechtsnorm ein berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes für erforderlich. Geboten ist danach eine Interessenabwägung zwischen der einer Aussetzung der Vollziehung entgegenstehenden konkreten Gefährdung der öffentlichen Haushaltsführung und den für eine Aussetzung der Vollziehung sprechenden individuellen Interessen des Steuerpflichtigen (vgl. BFH-Beschlüsse in BFHE 151, 428, BStBl II 1988, 134; vom 27. August 2002 XI B 94/02, BFH/NV 2002, 1671; vom 21. Mai 1992 X B 106/91, BFH/NV 1992, 721; vom 30. Januar 2001 VII B 291/00, BFH/NV 2001, 1031, m.w.N.; vom 17. März 1994 VI B 154/93, BFHE 173, 554, BStBl II 1994, 567; vom 20. Juli 1990 III B 144/89, BFHE 162, 542, BStBl II 1991, 104, m.w.N.). Im Schrifttum wird diese vom BVerfG gebilligte Rechtsprechung (BVerfG-Beschlüsse vom 6. April 1988 1 BvR 146/88, Steuerrechtsprechung in Karteiform --StRK--, Finanzgerichtsordnung, § 69, Rechtsspruch 283; vom 3. April 1992 2 BvR 283/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 726) kritisiert (vgl. Seer, in Steuer und Wirtschaft --StuW-- 2001, 3, 17 f.; ders., in Tipke/Kruse, a.a.O., § 69 Tz. 97; Drüen, in Finanz-Rundschau --FR-- 1999, 289; a.A. aber Klaus J. Wagner, Über effektiven vorläufigen Rechtsschutz im finanzgerichtlichen Verfahren, Festschrift für Kruse, 735, 751 ff.; Gosch in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 69 FGO Rz. 132, 180, m.w.N.). Der Senat hat bisher offen gelassen, ob er ihr folgt (Beschluss in BFHE 195, 205, BStBl II 2001, 405) und kann diese Frage auch hier unerörtert lassen, weil eine Interessenabwägung im Streitfall jedenfalls zugunsten des Antragstellers ausfällt (bb).

      bb) Ein sofortiger Vollzug der hier streitigen Einkommensteuer auf Spekulationsgewinne würde den Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG konkretisieren und perpetuieren. Denn es ist der gleichmäßige Belastungserfolg, den der Steuerzugriff verfehlt (BFH-Beschluss in BFHE 199, 451, BStBl II 2003, 74, unter B. III.).

      Das bedeutet aber, dass gerade diejenigen Steuerpflichtigen, deren Einkünfte --wie hier-- der Besteuerung gemäß § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 EStG unterworfen werden, durch den Vollzug der Norm einen spezifischen Verfassungsverstoß erfahren.

      Dagegen sind keine überwiegenden öffentlichen Belange ersichtlich, die es rechtfertigen könnten, den Rechtsschutzanspruch des Antragstellers zurückzustellen. Insbesondere das öffentliche Interesse an einer geordneten Haushaltswirtschaft ist im Streitfall nicht so gewichtig, um das Interesse des Antragstellers hintanzusetzen: Der Fiskus selbst hat nämlich die Durchsetzung des Steueranspruchs wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend vereitelt. Auch tatsächlich wird die materielle Steuernorm durch die Finanzämter nicht vollzogen (vgl. dazu BFH-Beschluss in BFHE 199, 451, BStBl II 2003, 74, unter B. III. 5. und 6.). Verhindert das staatliche Gemeinwesen einen effektiven Steuerzugriff durch strukturell gegenläufige Normen und tatsächliches Nichtvollziehen aber selbst, so kann es sich nicht darauf berufen, eine Aussetzung der Vollziehung bei den mehr oder weniger zufällig erfassten Spekulationsgewinnen führe zu hohen Steuerausfällen.
      Avatar
      schrieb am 11.10.03 10:04:03
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hei,
      Die sollten sich mal was geeignetes , für uns Leidgeplagte aktienanleger
      überlegen, denn wir machen Ja nicht wie viele denken nurr
      Gewinne sondern auch Hohe Verluste.
      Also strengt euch mal an. und verderbt uns nicht das
      spekulieren.


      mfg fuj
      Avatar
      schrieb am 11.10.03 10:25:45
      Beitrag Nr. 20 ()
      Die sollten an beide Seiten Denken und nicht nur an
      steuereinnahmen der spekul. und sie "abzocken".
      Vielleicht sich noch gleich gedanken machen wie man
      ihre eigenee Gehälter versteuern kann.
      Eine geringfügige steuer auf Gewinne ,könnte ich mir ja
      vorstellen. Doch was ist mit den verlusten der vergangenen jahren. Naja es ist nicht einfach für sie ,aber ich glaube die finden schon eine Lösung für "uns alle"


      Gruß fuj
      Avatar
      schrieb am 11.10.03 10:55:06
      Beitrag Nr. 21 ()
      Man muß unterscheiden.
      1.) Spekulationssteuer auf Aktien
      2.) Spekulationssteuer auf Immobilien innerhalb der
      10Jahresfrist

      Zu1 Wird mit Sicherheit negativ für den Steuerpflichtigen
      ausgehen.

      Zu2 Wird positiv für den Steuerpflichtigen ausgehen,der
      seine Immobilie in der 10Jahresfrist verkauft hat,die
      Immobilie aber schon vor dem neuen Steuergesetz 1999 aus der Steuerverstrickung heraus war(2Jahresfrist)
      Avatar
      schrieb am 11.10.03 11:05:18
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hallo ,
      Ich denke man muß unterscheiden zwischen Immo und wp!!
      Denn bei wp habe ich das Risiko auf totalverlust.
      Man kann eben äpfel nicht mit birnen vergleichen.

      mfg
      Avatar
      schrieb am 11.10.03 11:10:50
      Beitrag Nr. 23 ()
      Zu 22: Ich kann nicht nachvollziehen,was dies mit der
      Steuerrechtsprechung zu tun hat.
      Avatar
      schrieb am 11.10.03 12:00:34
      Beitrag Nr. 24 ()
      die Versteuerung von Immobilien steht hier gar nicht zur Debatte. durch Grundbuch, grundsteuer usw. kann der kauf und verkauf - und somit gewinne - von immos vom staat jederzeit überprüft werden.
      bei aktien ist das nicht so, das müsste das Bankgeheimnis fallen.

      es geht auch nicht um die frage, ob die steuer gerecht ist oder nicht. Sondern nur um die frage ob es dem Grundgesetz entspricht - Gleichheit usw., dass die Steuer nur von ganz wenigen - den Deppen - gezahlt wird, weil sie mangels Überprüfung nicht von allen erhoben werden kann.

      Die Chancen stehen gut.
      Avatar
      schrieb am 11.10.03 12:33:50
      Beitrag Nr. 25 ()
      Zu 24:
      Demnächst wird die Steuer auf nichtselbständige Arbeit
      in Frage gestellt.Unstreitig ist,daß Millionen von
      Schwarzarbeitern Dienstleistungen an der Steuer vorbei
      verrichten.Der Logik von 24 müßte diese Steuer dann
      auch abgeschafft werden.
      Avatar
      schrieb am 11.10.03 13:01:28
      Beitrag Nr. 26 ()
      einmalpleitereicht,

      Sehe ich genau so,ich finde die spekul.steuer "schrottsteuer" auf wp sollte abgeschafft
      werden, und eine pauschale prozentuale zb.5-10% besteuerung auf alle wp gewinne erhoben werden , so wäre eine gleichberechtigung aller
      wp besitzter gegeben und der staat hat auch sein
      Profit.Und alle sind zufrieden!?
      Noch was muß ich sagen,denn es kann ja nichtsein das einer nach einem Jahr keine Steuern mehr bezahlen muß.
      Denn bekanntlich erziehlt man, in der regel nur langfristig an den Märkten ("hohe") Gewinne."


      mfg fuj
      Avatar
      schrieb am 11.10.03 14:22:35
      Beitrag Nr. 27 ()
      @profiteur

      du meinst sicherlich selbständige arbeit ! nichtselbständige werden mit der lohnsteuer direkt belastet und einkünfte aus selbständiger arbeit unterliegen auch weit mehr kontrollen als spekulationsgewinne.

      schwarzarbeit ist illegal und wird auch verfolgt. es geht bei der klage vor dem verfassungsgericht darum das alle welt spekugewinne macht (besser gemacht hat) aber sie nicht erklärt UND DIE BEHÖRDEN DIE LEUTE NICHT VERFOLGT.

      die nichtverfolgung durch strukturelle mängel ist die sache an der sich der kläger aufhängt und da hat er recht
      Avatar
      schrieb am 11.10.03 14:35:43
      Beitrag Nr. 28 ()
      :eek: :eek: ich befürchte, dass das urteil des bverfg das derzeitige chaos noch vergrössern wird.... und es wird in letzter konsequenz zu noch mehr überwachung führen...eigentlich ist das zu bedauern, denn die jetzige lösung für aktien finde ich doch garnicht so schlecht....und die lautet nunmal:

      1. haltedauer der aktie mehr als 1 jahr: der gewinn ist legal vollkommen steuerfrei
      2. haltedauer der aktie weniger als ein jahr: steuerpflichtig aber es gilt das halbeinkünfteverfahren, was faktisch zum halben persönlichen steuersatz führt
      3. verluste im selben jahr aus verkäufen it haltedauer als weniger als ein jahr können gegengerechnet werden
      4. verblieben verluste können 2 jahre zurückgetragen werden oder unbegrenzt vorgetragen werden...man muss sie aber gesondert feststellen lassen

      was ist eigentlich an der regelung so schlecht????

      nur zum verständnis: ich rede hier nur von anlagen in aktien...bei optionsscheinen, zertifikaten usw und natürlich bei immobilien sieht es wieder anders aus...aber bei immobilien gabs schon immer die 3 objektsgrenze mit der man als gewerblich galt und so in die steuerpflicht rutschte....

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 11.10.03 14:44:25
      Beitrag Nr. 29 ()
      Schlecht an der Regelung ist das die Steuer nach Lust und Laune bezahlt wird.

      Die Steuer muss entweder pauschal abgeführt werden oder ganz abgeschafft werden :mad:

      Gruss b2
      Avatar
      schrieb am 11.10.03 15:05:38
      Beitrag Nr. 30 ()
      Ein paar Fragen:

      Wenn die Steuer auf private Veräusserungsgewinne (bei Aktien) nicht verfassungskonform wäre,

      - was passiert dann mit den Verlustvorträgen (Annahme es gibt irgendwann eine neue, verfassungsgemäße "Spekulationssteuer")?

      - was passiert, wenn in 2001 ein Verlustvortrag festgestellt wurde, in 2002ff "Spekulationsgewinne" angefallen sind, aber noch keine Steuererklärung abgegeben wurde. Bleibt der Verlustvortrag dann aus 2001 bestehen (ohne durch die 2002er Spekulationsgewinne aufgefressen zu werden) ?

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 11.10.03 15:14:40
      Beitrag Nr. 31 ()
      Habe da mal ne Frage,

      bei der Verhandlung um die Spekusteuer, geht es da nur um Aktien GEwinne?
      oder generell um die Spekusteuer, also auch otionsscheine?

      Die Leute, die mit optionscheinen Gewinn machen, müssen die dann wenn die Klage durchkommt auch keine steuern mehr zahlen??

      über eine Antwort würde ich mich freuen
      Avatar
      schrieb am 11.10.03 15:30:26
      Beitrag Nr. 32 ()
      wahrscheinlich bereits oft gefragt - trotzdem:

      aktien nie länger als 1 jahr gehalten
      die jahre vorher nur zeitweilige "buchgewinne"
      aus steuergründen gehalten und den abstieg aller positionen mit angesehen und schließlich innerhalb jahrefrist größtenteils mit verlusten verkauft und daher auch nicht angegeben - vorträge gabs ja noch nicht
      sitze jetzt an steuererklärung für 2002
      alle aktien bisher innerhalb jahrsfrist wieder verkauft
      insgesamt verluste

      wie verhalte ich mich bei der derzeitigen rechtslage?
      auf jeden fall alles fürs jahr 2002 auflisten
      dann vortragen lassen oder den steuerbescheid anfechten bzw. einspruch einlegen?
      bei insgesamt minus ist kein einspruch und vortragen lassen doch sinnvoller, oder?
      was ist mit steuerrückzahlung, wenn einspruch -wegen unklarer rechtslage der aktienbesteuerung- eingelegt wird ?

      danke
      Avatar
      schrieb am 11.10.03 15:48:05
      Beitrag Nr. 33 ()
      @K1

      Antwort Frage 1: verfallen

      Antwort Frage 2: Nein

      sonst noch Fragen ?

      ;-) Beantworten kann sowas wohl keiner daher wartet man am besten den 18. ab ;-)

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 11.10.03 16:58:14
      Beitrag Nr. 34 ()
      Hallo allerseits,

      wenn ich das richtig mitbekommen habe findet am 18.11.2003 erstmal die mündliche Verhandlung statt. Bis das BverfG seine Entscheidung verkündet dauert es dann nochmal ca. drei Monate. Also müssen wir noch mindestens bis Februar 2004 warten, oder?

      Gruß
      Boersenflieger
      Avatar
      schrieb am 12.10.03 12:08:16
      Beitrag Nr. 35 ()
      Kann mir jemand sagen, wenn die Spekusteuer fällt zählt das nur für Aktien oder für alle Wertpapiere, also auch z.B. für Optionsscheine?
      Avatar
      schrieb am 20.10.03 13:24:58
      Beitrag Nr. 36 ()
      Aktuell von Reuters, anscheinend soll schon ein Ergebnis präsentiert werden im November :

      Karlsruhe (Reuters) - Das Bundesverfassungsgericht (BVG) will am 18. und 19. November über die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapiergeschäften verhandeln.

      In dem Normenkontrollverfahren geht es um die Frage, ob die Steuer dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes entspricht, da die Finanzämter wegen des Bankgeheimnisses auf die Ehrlichkeit der Anleger angewiesen sind. Wer der Behörde Spekulationsgewinne Behörde verschweige, könne kaum belangt werden. Der Ehrliche sei daher der Dumme, argumentieren Fachleute. Schätzungen zufolge verschweigen über 90 Prozent der Steuerpflichtigen die Gewinne. Der Bundesfinanzhof in München hält die Besteuerung deshalb für verfassungswidrig. Er hat das Verfahren gegen einen säumigen Steuerzahler ausgesetzt und an das höchste deutsche Gericht weitergereicht. Seitdem ist die Spekulationssteuer ausgesetzt. (Az.: 2 BvL 17/02)

      Kläger ist der Kölner Steuerrechtler Klaus Tipke, der seinen Steuerbescheid von 1997 angefochten hat. Nach dem Gesetz müssen realisierte Kursgewinne dann versteuert werden, wenn zwischen dem Kauf und dem Wiederverkauf des Wertpapiers weniger als zwölf Monate vergangen sind. Bis 1999 betrug die Spekulationsfrist nur sechs Monate.
      Avatar
      schrieb am 20.10.03 17:09:10
      Beitrag Nr. 37 ()
      ......Elbosso, ich hoffe Du hast mein Weinkistchen nicht vergessen!!!!!


      Viele Grüße


      HaraldSM
      Avatar
      schrieb am 20.10.03 19:41:52
      Beitrag Nr. 38 ()
      ach Harald, du hast es gut - verlierst am 18 ne Wette musst ne Kiste Vino ausgeben und kannst das alles sogar noch mit einem dicken lächeln im Gesicht machen weil Vater Staat die Kiste letztendlich zahlt ;-)

      Hier die aktuelle Pressemitteilung von www.bundesverfassungericht.de

      Im Rahmen der jährlich stattfindenden Tage der offenen Tür verhandelt
      der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts am

      Dienstag, 18. November 2003, und Mittwoch, 19. November 2003,
      im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
      Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe

      folgende Verfahren:

      1. Dienstag, 18. November 2003, 10.00 Uhr:
      Erfassung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapiergeschäften
      - 2 BvL 17/02 -

      In dem Normenkontrollverfahren geht es um die Frage, ob im
      Veranlagungszeitraum 1997, dem Streitjahr des Ausgangsverfahrens, bei
      der Besteuerung von Einkünften aus "Spekulationsgeschäften" im Sinne des
      § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b Einkommensteuergesetz (in der im
      Veranlagungszeitraum 1997 gültigen Fassung; siehe Anlage) strukturelle,
      dem Gesetzgeber zurechenbare Erhebungsdefizite bestehen, und -
      bejahendenfalls - ob eine hierdurch bewirkte Besteuerungsungleichheit zu
      Lasten der Steuerehrlichen zur Verfassungswidrigkeit der materiellen
      Steuernorm führt. Betroffen sind private Veräußerungsgeschäfte, die
      Wertpapiere zum Gegenstand haben und nach den einschlägigen Vorschriften
      des Einkommensteuergesetzes in der im Veranlagungszeitraum 1997 gültigen
      Fassung zu den so genannten "Spekulationsgeschäften" gezählt wurden.

      Der Kläger des Ausgangsverfahrens erklärte in der Anlage KSO zu seiner
      Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 1997 sonstige
      Einkünfte aus Spekulationsgeschäften im Sinne von § 22 Nr. 2 in
      Verbindung mit § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b Einkommensteuergesetz
      in Höhe von insgesamt 1.752 DM. Diese berücksichtigte das zuständige
      Finanzamt in seinem Einkommensteuerbescheid 1997 erklärungsgemäß. Der
      Kläger hält den Ansatz des Spekulationsgewinns für verfassungswidrig.
      Seine mit dieser Begründung erhobene Sprungklage zum Finanzgericht blieb
      jedoch ohne Erfolg. Der von ihm im Revisionsverfahren angerufene
      Bundesfinanzhof (BFH) setzte das Verfahren aus und legte dem
      Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vor, ob § 23 Abs.1
      Satz 1 Nr. 1 Buchst. b Einkommensteuergesetz mit dem Grundgesetz
      insoweit unvereinbar ist, als die Durchsetzung des Steueranspruchs wegen
      struktureller Vollzugshindernisse weitgehend vereitelt wird. Der BFH ist
      von der Verfassungswidrigkeit der materiellen Steuernorm überzeugt. Er
      hat ausgeführt: Die Form der Steuererhebung sei unzureichend
      ausgestaltet, denn das der Finanzverwaltung zur Verfügung stehende
      Überprüfungsinstrumentarium sei entweder schon nicht einschlägig oder
      genüge nicht verfassungsrechtlichen Anforderungen. Auf Grund der
      Erhebungssituation werde ein gleichmäßiger Belastungserfolg bei den
      Einkünften aus Spekulationsgeschäften prinzipiell verfehlt. Die
      gleichheitswidrige Belastung der Steuerehrlichen müsse sich der
      Gesetzgeber zurechnen lassen. Die in Rede stehende materielle Steuernorm
      werde durch die Finanzämter tatsächlich nicht vollzogen. Dies
      verdeutliche die Ungleichheit der steuerlichen Belastung.

      Zu dem Normenkontrollverfahren hat das Bundesministerium der Finanzen
      namens der Bundesregierung Stellung genommen.
      Avatar
      schrieb am 20.10.03 21:41:04
      Beitrag Nr. 39 ()
      Hi Elbosso,

      Du unterschätzt die Phantasie des BVerfG!!!! Die lassen sich schon was einfallen, warum hier Verfassungskonformität vorliegt. Onkel Eichels Truppen werden schon die Richtung weisen................


      Viele Grüße

      HaraldSM
      Avatar
      schrieb am 20.10.03 22:32:17
      Beitrag Nr. 40 ()
      Da kann sich Eichel mit seinen Schergen auf den Kopf stellen:

      Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.

      ;-)
      Avatar
      schrieb am 21.10.03 10:21:40
      Beitrag Nr. 41 ()
      ......klar Elbosso, am 6. Dezember kommt ja auch der Nikolaus mit seinem Schlitten vom Himmel gefahren.......
      Avatar
      schrieb am 21.10.03 12:29:49
      Beitrag Nr. 42 ()
      Wer eine Pauschalbesteuerung aller Spekulationsgewinne mit x% fordert, muß gerechter Weise auch eine Subventionierung aller Spekulationsverluste mit ebenfalls x% verlangen! Alles andere ist ungerecht! Nun die Frage: Welcher Staat läßt sich darauf ein??? Daher x=0!
      Avatar
      schrieb am 21.10.03 14:20:50
      Beitrag Nr. 43 ()
      @harald

      nein nein, am 18ten November kommt er und bringt geschenke ;-)

      und zwar wie gehabt in rot/weiss ;-) und diesmal bringt er gleich seine 7 kollegen mit ;-)
      Avatar
      schrieb am 21.10.03 18:14:13
      Beitrag Nr. 44 ()
      .....rotfl Elbosso, dem habe ich nichts entgegen zusetzen.........
      Avatar
      schrieb am 21.10.03 19:34:08
      Beitrag Nr. 45 ()
      :)

      na also ;-)

      schönen abend !

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 05.11.03 17:23:33
      Beitrag Nr. 46 ()
      hier mal wieder eine interessante meinung zum thema

      http://www.nwb.de/zeitschr/kfr/2003/10/Harenberg.pdf

      langsam bin ich doch etwas aufgeregt ;-) noch 2 wochen ...
      Avatar
      schrieb am 05.11.03 22:22:38
      Beitrag Nr. 47 ()
      @Elbosso

      .....und, biste schon am Geld zählen???? Der Kommentar hört sich ja gut an, aber das ist halt nur EINE Meinung; warten wir also ab.......

      Die Entscheidung wird allerdings keinesfalls in diesem November erfolgen!!!!!

      Viele Grüße

      HaraldSM

      Ps: Du kannst Dir als mit dem Versand der Weinkiste noch etwas Zeit lassen.............
      Avatar
      schrieb am 06.11.03 07:44:08
      Beitrag Nr. 48 ()
      guten morgen harald,

      ich muss gestehen, ich könnte das geld wirklich ganz gut so als kleiner regen zwischendurch gebrauchen ;-)

      naja aber angefangen zu zählen hab ich noch nich. ich hab mich in meinem börsen/anlage/berufsleben schon zu oft reichgerechnet .... erst wenn die kohle auf der bank ist fang ich an mir weitere gedanken zu machen ;-)

      aber gespannt bin ich. wann rechnest du mit einem urteil ?

      grüsse aus dem norden

      elbosso
      Avatar
      schrieb am 06.11.03 12:09:25
      Beitrag Nr. 49 ()
      Hallo Elbosso,

      .....das ist beim BVerfG schwer zu sagen, jedenfalls nicht am 18. November wie das die Medien verkündet haben. Eher würde ich da mal ein Jahr dranhängen. Wer mir auch recht, dann können wir noch etwas träumen. Zum Trost bekomme ich ja wenigstens das Weinkistchen von Dir.......das ist dann wenigstens etwas......

      Viele Grüße

      HaraldSM
      Avatar
      schrieb am 06.11.03 15:30:32
      Beitrag Nr. 50 ()
      ..was hast Du immer mit Deinen Verlusten, die kannst Du doch gegenrechnen?!
      Avatar
      schrieb am 07.11.03 02:09:09
      Beitrag Nr. 51 ()
      Wieso soll die Entscheidung nicht jetzt am 18/19. November erfolgen? :confused:
      An den Tagen wird doch das BverfG in Karlsruhe tagen.
      Avatar
      schrieb am 07.11.03 11:22:02
      Beitrag Nr. 52 ()
      .....weil dort kein Ladendieb abgeurteilt wird!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 07.11.03 14:20:43
      Beitrag Nr. 53 ()
      Am 18. November findet die mündliche Verhandlung statt. Die Urteilsverkündung erfolgt im 1.Quartal 2004.

      Gruß
      Boersenflieger
      Avatar
      schrieb am 07.11.03 14:40:23
      Beitrag Nr. 54 ()
      das bverfg ist zwar kein politisches organ, aber es greift natürlich dennoch in die politik ein, wenn auch subtil, indem es etwa feststellt, daß etwas nicht konform sei, aber aus verschiedenen gründen dem staat eine übergangszeit zur änderung in eine gewisse richtung einräumt; d.h. wenn eichel jetzt die abgeltungssteuer zum 1.1. oder 1.4. einführt, genügt er dem urteil; für die vergangenheit wird dann alles so belassen, d.h. die vorbehalte werden aufgehoben.
      letztendlich, da das gericht nicht ein isoliertes konstrukt ist, wird es immer so entscheiden, da es praktikabel ist und praktikabel ist es eben, die bereits gezahlte spekusteuer nicht zu erstatten und die vorbehalte aufzuheben;
      das gericht versucht, praktikable und notwendige entscheidungen in die verfassung zu quetschen.
      Avatar
      schrieb am 07.11.03 15:09:56
      Beitrag Nr. 55 ()
      @boersenflieger

      woher die erkenntnis das im 1 Quartal das urteil verkündet wird ?
      Avatar
      schrieb am 07.11.03 17:10:21
      Beitrag Nr. 56 ()
      @ ElBosso

      Ich habe beim BverfG angerufen und nachgefragt.

      Gruß
      Boersenflieger
      Avatar
      schrieb am 07.11.03 19:38:33
      Beitrag Nr. 57 ()
      Zu #54 @curacanne:
      Die Aussagen über das BVerfG treffen ebenso für den BFH zu.
      Und dieser hat sich in seinem Vorlagebeschluss entschieden für eine Nichtigkeit der Speku-Besteuerung und gegen eine Übergangsfrist für den Fiskus ausgesprochen.
      Avatar
      schrieb am 08.11.03 14:28:06
      Beitrag Nr. 58 ()
      ...na dann muß das gericht eben die verfassunfgswidrigkeit feststellen, die bescheide , wo widerspruch oder unter vorbehalt, werden nicht vollzogen oder erstattet, und der gesetzgeber hat zum gleichen zeitpunkt( deswegen dauert das verfahren wohl auch so lange, von wegen nix einmischung in politik)die frist abgeschafft und ne abgeltungssteuer eingeführt.
      oder gibts auch die möglichkeit, das erst eine abgeltungssteuer eingeführt wird, dann das gericht verkündet, die sache sei erledigt(durch faktenschaffung)?
      Avatar
      schrieb am 09.11.03 15:10:27
      Beitrag Nr. 59 ()
      was ist dann mit der spekusteuer fpür 2001-03?
      Avatar
      schrieb am 09.11.03 15:59:26
      Beitrag Nr. 60 ()
      @casel

      die Spekusteuer seit 97 steht zur Debatte - hast du in diesen Jahren Spekusteuer unter Einspruch mit Verweis auf das Verfahren von H. Prof. Tipke gezahlt und das BVerfG entscheidet jetzt wie der BFH auf Nichtigkeit der Speku-Besteuerung und gegen eine Übergangsfrist für den Fiskus wird das FA das Geld erstatten.

      Hast du Spekusteuer gezahlt ohne Vorläufigkeitsvermerk und ohne Einspruch darfst du dich mit deinem Steuerberater auseinandersetzen.

      Gruß

      ElBosso
      Avatar
      schrieb am 09.11.03 16:35:32
      Beitrag Nr. 61 ()
      da wäre interessant , wieviele steuerzahler diesen einpruch eingelegt haben
      Avatar
      schrieb am 09.11.03 16:53:11
      Beitrag Nr. 62 ()
      was wird mit den gewinnen von 2003 , wenn die verfassungswidrigkeit festgestellt wurde, zukünftig die abgeltungssteuer greift, aber natürlich die gewinne von 2003 durch letztere nicht mehr zu erfassen sind, lücke?
      Avatar
      schrieb am 09.11.03 16:53:35
      Beitrag Nr. 63 ()
      ich denke die allerwenigsten, ich hab zum glück ein topsteuerberater, der mich bei meiner steuererklärung für 98 die ich im februar 00 abgegeben habe und in der ich spekugewinne angegeben habe drauf aufmerksam gemacht hat

      aber ersteinmal den bverfg spruch abwarten ... vorher bringt es eh nix die pferde scheu zu machen ... danach kann man sich dann mal gedanken machen (ob zum beispiel der steuerberater nicht darauf hätte hinweisen können falls es nicht geschehen ist...)

      aber bis dato gehen ja anscheinend noch ein paar wochen ins land !

      gruß
      Avatar
      schrieb am 09.11.03 17:02:19
      Beitrag Nr. 64 ()
      @62

      kommt natürlich drauf an ab wann die abgeltungssteuer greift. wird sie im zuge der steuerreform ab dem jahr 04 durchgewunken und zählt ab dem 01.01.04 bleiben die gewinne aus dem jahr 03 wohl unbesteuert.

      ;-) aber wie gesagt - bevor du den champus aufmachst warte lieber auf die entscheidung des bverfg du weisst ja

      auf hoher see und vor gericht sind wir in gottes hand ;-)

      gruß

      elbosso
      Avatar
      schrieb am 09.11.03 17:37:44
      Beitrag Nr. 65 ()
      ...wäre es somit ratsam, seine gewinne nunmehr ohne rücksicht auf das spekujahr mitzunehmen?!
      Avatar
      schrieb am 09.11.03 17:47:52
      Beitrag Nr. 66 ()
      ... jedenfalls erscheint es ganz logisch, daß die urteilsverkündung erst im januar erfolgt; wäre nämlich die verkündung bereits jetzt, würden eichel massig steuerverluste entstehen, da steuer verfassungswidrig ist und abgeltung noch nicht da ist, wohl auch nicht rückwirkend geht. somit zeigt sich auch, daß die verfassung sehr wohl mit der regierung zusammenarbeitet. auf diese art und weise wird eben auch verhindert, daß massiv verkäufe einsetzen, da viele auf die verkündung warten , ab dann eben die abgeltunfgssteuer greift.
      Avatar
      schrieb am 09.11.03 18:00:16
      Beitrag Nr. 67 ()
      ich glaub da bewegst du dich auf nem falschen pfad.

      auch wenn sich das relativ schlüssig anhört was du schreibst ist das bverfg nunmal kein politisches organ und arbeitet auch nicht mit dem gesetzgeber hand in hand oder versucht dessen interessen zu wahren.

      die bisherige spekusteuer wurde doch eh nicht gezahlt und auch nicht verfolgt (deswegen ist sie ja vor dem bverfg) also könnte man auch sagen das geld geht eichel so oder so durch die lappen. erst mit der abgeltungssteuer greift eine vernünftige besteuerung.
      Avatar
      schrieb am 09.11.03 18:11:16
      Beitrag Nr. 68 ()
      nein, natürlich kein politisches organ, aber es kann nicht im luftleeren raum entscheiden sondern muß rücksicht auf die belange dre allgemeinheit nehmen und im interesse eichels und und aller ist es eben, so zu verfahren.
      ich weiß nicht, wo das her kommt mit der nicht gezahlten spekusteuer, ich halte das für ein gerücht;
      ich kenne die verfahrensweise des gerichts nicht, aber falls es wie im zivilprozeß ist, liegt dem gericht alles entschidungserhebliche vor, so daß in der mündlichen verhanlung doch nichts entscheidendes mehr passieren wird, es könnte also tatsächlich noch am selben tag entscheiden.
      ich bin sicher, ich liege richtig.
      Avatar
      schrieb am 10.11.03 16:44:43
      Beitrag Nr. 69 ()
      @curacanne: Aus #53 und #56 geht aber hervor, dass das BVerfG seine Entscheidung im 1. Quartal 2004 verkündet.
      Avatar
      schrieb am 10.11.03 18:02:58
      Beitrag Nr. 70 ()
      ich wollte damit sagen, daß aus zweckmäßigkeitsgründen und aus rücksicht auf eichel die entscheidung eben erst 2004 verkündet wird, obwohl die richter für sich selbst schon nach der verhandlung entschieden haben, die verhandlung nur dem grundsazt der öffentlichkeit entspricht, ebenso wie die parlamentsdebatten nur fürs publikum sind, aber die entscheidungen schon in arbeitsgruppen gefallen sind, wir müssen doch jedenfalls den einbdruck von demokratie haben, oder?
      Avatar
      schrieb am 11.11.03 11:04:02
      Beitrag Nr. 71 ()
      Zu #70:
      Beim BVerfG sind mündliche Verhandlungen die Ausnahme. In aller Regel wird nicht von einem der beiden Senate entschieden, sondern von einer der Kammern der Senate und zwar im schriftlichen Verfahren.
      Avatar
      schrieb am 11.11.03 12:04:40
      Beitrag Nr. 72 ()
      hallo nataly, ich belasse dir nunmehr das letzte wort in dieser sache.
      Avatar
      schrieb am 11.11.03 13:53:08
      Beitrag Nr. 73 ()
      #72 das ist denke ich auch besser so.
      Avatar
      schrieb am 14.11.03 12:57:10
      Beitrag Nr. 74 ()
      Karlsruhe (Reuters) - Bei der Angabe von Gewinnen aus Aktienspekulationen in der Steuererklärung ist der Ehrliche nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) der Dumme. Deshalb soll das Bundesverfassungsgericht von Dienstag an entscheiden, ob die Spekulationssteuer überhaupt verfassungsgemäß ist.

      Nach Einschätzung der Deutschen Steuer-Gewerkschaft werden nicht einmal fünf Prozent der eigentlich steuerpflichtigen Wertpapiererträge dem Finanzamt tatsächlich angegeben. Damit entgingen dem Fiskus jährlich etwa 1,5 Milliarden Euro an Steuern. Im Einklang mit den Experten sah der BFH darin eine "gleichheitswidrige Belastung des Steuerehrlichen" und legte die seiner Ansicht nach verfassungswidrige Steuer dem höchsten deutschen Gericht zur Prüfung vor. Mit einem Urteil des Zweiten Senats ist Anfang 2004 zu rechnen. (Az.: 2 BvL 17/02)

      Nach dem Gesetz müssen realisierte Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren dann versteuert werden, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zwölf Monate vergangen sind. Wegen des Verfahrens muss die Spekulationssteuer zurzeit aber nicht bezahlt, wenn der Steuerzahler dies beantragt. Geklagt hatte der Kölner Steuerrechts-Experte Klaus Tipke, der seinen Steuerbescheid von 1997 angefochten hatte.

      Die größte Hürde bei der Erhebung der Wertpapiersteuer ist das Bankgeheimnis. Finanzbeamte können nur dann die Angaben in den Steuererklärungen bei den Banken überprüfen lassen, wenn sie konkrete Hinweise für eine Steuerhinterziehung haben. Da Anleger ihre Unterlagen über Aktiengewinne aber weder aufheben noch der Steuererklärung beifügen müssen, ist eine Überprüfung nach der Überzeugung des Bundesfinanzhofs fast unmöglich.

      BUNDESRECHNUNGSHOF: ANGABEN WERDEN NICHT ÜBERPRÜFT

      In der Praxis werden säumige Steuerzahler nach einem Bericht des Bundesrechnungshofs so gut wie nicht verfolgt. Die Beamten folgten den Angaben der Steuererklärung selbst dann, wenn ihnen Anhaltspunkte für nicht angegebene Spekulationsgewinne vorlägen, heißt es in dem Bericht an den BFH. Das Bundesfinanzministerium hatte auf Anfrage der Münchener Finanzrichter hingegen verneint, dass das Gesetz "strukturelle Mängel" habe. Seit 2000 werde in den Unterlagen zur Steuererklärung außerdem noch nachdrücklicher auf die Steuerpflicht solcher Gewinne aufmerksam gemacht.

      In der mündlichen Verhandlung wollen die Verfassungsrichter sich unter anderem mit der Ermittlungspraxis der Finanzbehörden und dem Bankgeheimnis auseinandersetzen. Dazu hat es Experten des Bundesrechnungshofes, von Banken und Finanzämtern geladen.
      Avatar
      schrieb am 15.11.03 16:43:32
      Beitrag Nr. 75 ()
      @K1, es reicht mir ja, wenn ich für mich weiß, daß ich recht habe.
      gruß curacanne
      Avatar
      schrieb am 15.11.03 17:13:22
      Beitrag Nr. 76 ()
      Habe nur Renten-Fonds.Bislang mußte ich nur den Zwischen-
      gewinn versteuern. Greift diese Entscheidung auch bei Kurs-
      gewinnen von Rentenfonds?
      Danke
      Avatar
      schrieb am 16.11.03 15:30:46
      Beitrag Nr. 77 ()
      Kippt Karlsruhe die Spekulationssteuer? - Ehrliche werden bestraft



      Der Ehrliche ist immer der Dumme - diese Volksweisheit könnte demnächst höchstrichterlich außer Kraft gesetzt werden. Am 18. November verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Spekulationssteuer, und es geht um ebendiese Frage: Verstößt es gegen das Gleichbehandlungsgebot im Grundgesetz, dass allein diejenigen ihre Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren versteuern, die dies brav in ihrer Steuererklärung angeben? Experten erwarten, dass Karlsruhe diese Frage mit Ja beantwortet.

      Bisher bieten sich nämlich paradisische Zustände für all jene, die ihre Spekulationsgewinne - die ohnehin nur bei Kauf und Verkauf des Papiers innerhalb eines Jahres steuerpflichtig sind - nicht mit dem Fiskus teilen wollen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte vergangenes Jahr diagnostiziert, den Finanzbehörden stehe «kein hinreichendes gesetzliches Instrumentarium» zur Verfügung, um Steuersündern auf den Zahn zu fühlen. Die Durchsetzung des Steueranspruchs «wird wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend vereitelt», monierte das Gericht - und bat Karlsruhe, die Verfassungswidrigkeit der einschlägigen Paragrafen festzustellen.

      Auslöser des Verfahrens ist eine Klage des emeritierten Kölner Steuerrechtsprofessors Klaus Tipke, der zunächst penibel seine Spekulationsgewinne aus dem Jahr 1997 - vergleichsweise bescheidene 1752 Mark (896 Euro) - gemeldet hatte und dann gegen den Steuerbescheid vor Gericht gezogen war. Sein Argument: Die ehrlichen Steuerzahler würden ungleich stärker belastet, weil der Gesetzgeber zu wenig tue, um den Steuerhinterziehern auf die Schliche zu kommen.

      Denn bisher genügt es, in der Steuererklärung ein Kreuzchen bei «Nein» zu machen, wo es um Einkünfte aus dem Verkauf von Aktien oder anderer Wertpapieren geht - und schon hat man das Finanzamt vom Hals.
      Der Steuerpflichtige brauche «im Regelfall nicht zu befürchten, dass seine entsprechenden Einkünfte von der Finanzverwaltung entdeckt werden», kritisierte im vergangenen Jahr der Bundesrechnungshof.
      Wirksame Kontrollmechanismen fehlen, beanstandete auch der Bundesfinanzhof: Eine Einzelfallprüfung ohne besondere Auffälligkeiten ist nicht vorgesehen, und eine Nachfrage bei den Kreditinstituten scheitert am Bankgeheimnis. Dadurch, so schätzt die Deutsche Steuergewerkschaft, sind dem Fiskus in den Boomzeiten des Neuen Marktes 1,5 Milliarden Euro jährlich verloren gegangen.

      Aus Sicht der Finanzrichter führt dies zu einer ungleichen Steuerbelastung. Die Steuerlast dürfe nicht allein an Hand einer - weitgehend unüberprüften - Erklärung der Betroffenen berechnet werden. «Der Gesetzgeber ist vielmehr verpflichtet, die Steuerehrlichkeit des Einzelnen durch hinreichende, die steuerliche
      Belastungsgleichheit gewährleistende Kontrollmöglichkeiten abzustützen», befand das Münchner Gericht.

      Das haben sich die Finanzrichter nicht allein ausgedacht, sondern bei dem Gericht abgeschrieben, das sie nun zur Entscheidung angerufen haben. In seinem Urteil zur Zinsbesteuerung von 1991 stellte das Bundesverfassungsgericht genau diese Grundsätze auf: Die Steuerpflichtigen müssen nicht nur auf dem Papier, sondern auch tatsächlich gleich belastet werden; daraus folgt, dass die Steuern auch konsequent eingetrieben werden müssen. Deshalb glauben Experten wie der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Klaus Heilgeist, dass Tipke Erfolg haben wird: «Ich kann mir gut vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht das Vollzugsdefizit bestätigt.»

      Das erwartet auch der Vorsitzende der Deutschen
      Steuergesellschaft, Dieter Ondracek - und hofft auf klare Vorgaben für eine wirksame Kontrolle. Die im jüngsten - noch nicht vom Bundesrat bestätigten - Steueränderungsgesetz avisierte Regelung, wonach die Banken ihren Kunden eine vereinheitlichte Erträgnisaufstellung vorlegen müssten, sei ein erster Schritt, aber die «schwächste Form» der Kontrolle. Er plädiert dafür, den Banken eine Meldepflicht für Spekulationsgewinne aufzuerlegen. Die Alternative wäre es, das Bankgeheimnis zu streichen.

      wj/hg/dpa

      16.11.2003
      Avatar
      schrieb am 16.11.03 18:42:20
      Beitrag Nr. 78 ()
      nur mal so als Anmerkung :

      Am 18. November beginnt ja nun die Verhandlung. Nur was viele hier nicht wissen - verhandelt wird bezügl. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 !!!

      Dieser bezieht sich auf Spekulationsgeschäfte ---- NICHT aber auf TERMINGESCHÄFTE! - d.h. Optionsscheine, Zertifikate und Futures sind von dieser Entscheidung NICHT betroffen!
      Avatar
      schrieb am 16.11.03 20:58:32
      Beitrag Nr. 79 ()
      Hallo c-Hack, man muss differenzieren. Soweit ich weiß, gehören Optionsscheine und Zertifikate zu den Spekulationsgeschäften, nur richtige Futures etc. zu den Termingeschäften. Bei Futures gibt es heute schon keine Spekulationsfrist, ebenso bei Finanzinnovationen. Ich denke, Deine interesante Anmerkung bezieht sich hierauf?

      Hat einer der Kompetenten wie Nataly eine Antwort auf diesen Sachverhalt?
      Avatar
      schrieb am 17.11.03 08:00:36
      Beitrag Nr. 80 ()
      Karlsruhe knöpft sich Spekulanten vor
      Von Jens Tartler, Berlin

      Die führenden deutschen Steuerrechtler gehen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht die geltende Besteuerung von Spekulationsgewinnen für grundgesetzwidrig erklären wird. Sie erwarten aber, dass Karlsruhe der Politik auftragen wird, für eine bessere Erfassung dieser Einkünfte zu sorgen.







      "In der Folge könnte das Bankgeheimnis für nichtig erklärt werden", sagte Joachim Lang von der Universität Köln der FTD. "Damit würde der Weg frei für Kontrollmitteilungen der Banken an den Fiskus. Dann könnte eine Selbstanzeigewelle von Steuersündern durchs Land rollen", erwartet der Professor.

      Die Spekulationssteuer wird am Dienstag vor dem Verfassungsgericht verhandelt (AZ: 2 BvL 17/02), mit einem Urteil ist 2004 zu rechnen. Sowohl Lang als auch sein Bochumer Kollege Roman Seer rechnen fest damit, dass die Richter ebenso ein "strukturelles Vollzugsdefizit" bei der Besteuerung von Spekulationsgewinnen feststellen werden wie der Bundesfinanzhof im vergangenen Jahr (AZ: IX R 62/99).


      Die höchsten deutschen Finanzrichter hatten den Fall nach Karlsruhe verwiesen, weil sie der Ansicht waren, dass derartige strukturelle Mängel bei der Steuererhebung und die daraus folgende Ungleichbehandlung der Steuerzahler dazu führen können, dass der zu Grunde liegende Paragraf des Gesetzes verfassungswidrig ist. Als Spekulationsgewinne gelten Einkünfte aus Wertpapiergeschäften, wenn zwischen Kauf und Verkauf höchstens ein Jahr liegt. Bis 1998 lag die Spekulationsfrist bei einem halben Jahr.



      Kontrollmöglichkeiten


      Während die Experten sich in der Sache selbst ziemlich sicher sind, können sie nur schwer einschätzen, zu welchem Zeitpunkt der Karlsruher Richterspruch greifen wird. Normalerweise lassen die Juristen dem Gesetzgeber immer eine gewisse Frist, um die Verfassungswidrigkeit zu beheben. Sowohl Lang als auch Seer halten es aber für möglich, dass das Urteil auf alle Fälle bezogen wird, die noch nicht verjährt sind. Die Frist beträgt zehn Jahre.


      "Von der Ergebnisfairness her würde mir das nicht gefallen", wendet Seer ein. "Zu Lasten des Steuerzahlers ginge man zeitlich zurück. Wenn er durch ein Urteil entlastet wird, gilt das aus fiskalischen Gründen immer erst für die Zukunft." Eine gleichmäßige Besteuerung sei im Übrigen auch bei einer Rückwirkung nicht gewährleistet, weil der Fiskus nicht alle Sünder aufspüren könne. "Insofern ist die Steueramnestie der Regierung keine schlechte Idee."


      Bei der Verhandlung in Karlsruhe wird es vor allem um die Frage gehen, welche Möglichkeiten die Finanzverwaltung hat, die Angaben der Steuerzahler über ihre Spekulaktionsgewinne zu überprüfen. Die Verfassungsrichter hatten dazu einen Fragenkatalog an die Finanzministerien von Bund und Ländern geschickt. Nach Aussage von Lang gaben die Beamten nur Auskunft über die Deklaration von Spekulationsgewinnen, nicht aber über ihre Kontrollmöglichkeiten.



      "Dummensteuer"


      Weil der Fiskus im Kampf gegen die Steuerhinterziehung so machtlos ist, hatte Klaus Tipke, der Kläger in Karlsruhe, stets gesagt: "Die Spekulationssteuer ist eine Dummensteuer." Tipke gilt als Deutschlands einflussreichster Steuerrechtler. Er hatte in seiner Steuererklärung 1997 seine Gewinne aus Wertpapiergeschäften in Höhe von 1752 DM angegeben. Weil andere das aber nicht täten und auch nicht belangt würden, so der emeritierte Kölner Professor, liege eine grundgesetzwidrige Ungleichbehandlung vor.


      Bei der Verhandlung vor dem Bundesfinanzhof (BFH) hatte Tipkes Anwalt Franz Salditt auf eine Untersuchung der niedersächsischen Finanzverwaltung verwiesen, nach der nur drei bis vier Prozent der Anleger ihre Spekulationsgewinne angeben. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft rechnet mit einer Quote von fünf Prozent. Auch ein Gutachten des Bundesrechnungshofes ergab eine geringe Steuerehrlichkeit und eine schlechte Durchsetzung des Rechts. Bis zum Karlsruher Richterspruch hat der BFH die Erhebung der Spekulationssteuer ausgesetzt.


      Auf nachsichtige Verfassungsrichter dürfen Politik und Verwaltung allein schon deshalb nicht hoffen, weil Karlsruhe bereits 1991 in seiner Zinssteuerentscheidung ein "Verifikationsdefizit" des Fiskus bemängelt hatte. Und ein solches Defizit existiere bei Spekulationsgewinnen immer noch, sagt die Düsseldorfer Steuerrechtlerin Johanna Hey. Deshalb dürften die Richter die "starke Vermutung" haben, dass "bei dieser Rechtslage eine hohe Hinterziehungsquote besteht".



      © 2003 Financial Times Deutschland
      Avatar
      schrieb am 17.11.03 08:54:44
      Beitrag Nr. 81 ()
      " Von der Ergebnisfairness her würde mir das nicht gefallen" , wendet Seer ein. " Zu Lasten des Steuerzahlers ginge man zeitlich zurück. Wenn er durch ein Urteil entlastet wird, gilt das aus fiskalischen Gründen immer erst für die Zukunft."


      Im Klartext:

      Wer brav seine Dummensteuer in den letzten Jahren bezahlt hat, wird auch bei Deklarierung selbiger als verfassungswidrig keinen cent zurückbekommen, selbst wenn er unter Berufung auf dieses anstehende Urteil bereits im Vorfeld Einspruch gegen die Bezahlung der Speku-Steuer eingelegt hat (wie bei mir unter Hinweis auf genau dieses Aktenzeichen). :eek:

      Zumindest hab ich das so verstanden.
      Avatar
      schrieb am 17.11.03 09:52:56
      Beitrag Nr. 82 ()
      @bonAPART,

      tja, so kann es kommen ;-(

      der BFH hat jedoch darauf hingewiesen (s.u.) das ein Vollzug hier den Verstoß noch verstärken würde.

      Wir werden sehen was kommt .... Ich hab Hoffnung ;-)

      bb) Ein sofortiger Vollzug der hier streitigen Einkommensteuer auf Spekulationsgewinne würde den Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG konkretisieren und perpetuieren. Denn es ist der gleichmäßige Belastungserfolg, den der Steuerzugriff verfehlt (BFH-Beschluss in BFHE 199, 451, BStBl II 2003, 74, unter B. III.).
      Avatar
      schrieb am 17.11.03 12:13:30
      Beitrag Nr. 83 ()
      Sehe die Sache ähnlich wie in #80.
      Mir scheint es auch sehr unwahrscheinlich, daß das BVG dem BFH so weit folgt, die Spekusteuer für nichtig zu erklären.
      Man wird sich den "fiskalischen Gründen" nicht verschließen, vor allem, weil eine Nichtigerklärung der Spekusteuer eine entsprechende Konsequenz für die fiskalisch bedeutendere Zinssteuer haben müßte, bei der wegen der Auslandsgelder ein ähnliches Vollzugsdefizit besteht.
      Das BVG dürfte daher die Politik "verwarnen" und auffordern, das Vollzugsdefizit schnellstmöglich sowohl rückwirkend wie für die Zukunft zu beheben. Also wird man das Bankgeheimnis kippen, um die "Gleichmäßigkeit" der Besteuerung durch nachträgliche Erfassung der nicht deklarierten Gewinne herzustellen. In diesem Umfeld dürfte Eichel dann auch endlich seine Amnestiepläne bei der Union durchsetzen können.
      Avatar
      schrieb am 17.11.03 12:37:59
      Beitrag Nr. 84 ()
      Hallo PMP,

      halte ich für nicht unrealistisch dein Szenario. Jedoch sehe ich hier 2 Probleme:

      zum ersten ist bereits mehrmals darauf hingewiesen worden, das auch bei einem möglichen Fall des Bankgeheimnisses es für die Finanzämter nahezu unmöglich ist alles nachholend zu prüfen und hiermit wieder eine ungleichheit vorliegt.

      zum zweiten denke ich wird der gesetzgeber das fallen des bankgeheimnisses nicht durchdrücken können.

      ich gehe eher davon aus das die spekusteuer für verfassungswidrig erklärt wird und der gesetzgeber mit beginn 04 in seinen jetztigen reformbemühungen im vermittlungsausschuss eine abgeltungssteuer mit kontrollmitteilungen der banken durchsetzt.

      bzgl. der weiteren klage der zinsbesteuerung denke ich wird das verfassungsgericht diese abweisen.

      gruß
      Avatar
      schrieb am 17.11.03 19:30:25
      Beitrag Nr. 85 ()
      @ElBosso

      Wie lange sind die Banken denn derzeit verpflichtet, Daten über Konto-/ Wertpapiertransaktionen zu speichern?

      Gruß

      Sunshine
      Avatar
      schrieb am 17.11.03 20:20:16
      Beitrag Nr. 86 ()
      @sunshine

      wenn ich es richtig in erinnerung habe 10 jahre....

      gruß
      Avatar
      schrieb am 17.11.03 20:30:55
      Beitrag Nr. 87 ()
      #85

      10 Jahre
      Avatar
      schrieb am 18.11.03 01:08:28
      Beitrag Nr. 88 ()
      @ElBosso,
      wenn Karlsruhe im von mir erwarteten Sinn entscheidet, dürften sich die Parteien ganz schnell über die Aufhebung des Bankgeheimnisses einig werden. Eichel/SPD sind eh seit langem dafür, auch in der CDU gibt es schon jetzt einige Stimmen in dieser Richtung (z.B. auch den Finanzexperten Merz), die sich dann durchsetzen dürften. Wenn schon die angelsächsischen Stammländer des Kapitalismus kein Bankgeheimnis kennen, wird es sich unter solchen Bedingungen auch in Deutschland nicht mehr halten können.

      Die umfassende rückwirkende Aufspürung der nicht deklarierten Gewinne ist natürlich eine aufwendige bürokratische Angelegenheit. Wenn man es wirklich wollte, könnte man aber mit entsprechendem Personaleinsatz für die letzten 10 Jahre eine weitgehend vollständige Nacherfassung erreichen. Wer dann immer noch unentdeckt bliebe, wäre eben nur die Ausnahme von der Regel.

      Diese bürokratische und häßliche Geschichte will man politisch natürlich nicht wirklich , weshalb gleichzeitig mit ihrer glaubwürdigen Androhung die Amnestiepläne großkoalitionär verabschiedet werden dürften. Der Druck wäre dann groß genug, um die Amnestie zumindest für diese Gruppe von Steuerhinterziehern "attraktiv" genug und damit zu einem politischen Erfolg zu machen. Das wäre dann zwar bei dem avisierten Satz von 25% auch nicht wirklich "gerecht", unterm Strich aber wohl vermittelbar/durchsetzbar.

      Für die Zukunft erwarte ich zwar eigentlich auch ein System von pauschaler Abgeltungssteuer/Kontrollmitteilungen, immerhin sieht aber z.B. Merz in seinem Steuermodell weiterhín die Besteuerung von Kursgewinnen als Einkommen vor. Also auch hier Fragezeichen.

      So in etwa seh ich die Lage. ;)
      MfG
      Avatar
      schrieb am 18.11.03 07:51:19
      Beitrag Nr. 89 ()
      Guten Morgen @ll,

      tja, ich hättte nix dagegen das es so kommt wie du schreibst pmp - das aufheben des bankgeheimnisses wäre eine gerechte lösung. das problem seh ich nur in der starken lobby der banken und das damit wieder die amnestie schwieriger wird - die deutschen werden nicht das geld zurückholen und dann zum gläsernen anleger werden. auch wenn es gerechtfertigt ist werden sich viele dagegen auflehnen und somit würde der amnestie vorschlag wieder verpuffen.

      der aufwand einer prüfung der letzten 10 jahre würde nicht in keinem vernünftigen verhältnis stehen zu den zu erwartenden steuernachzahlungen, das sollten sie wirklich lassen.

      naja ma schauen was da heute rauskommt und wann wir mit einem urteil rechnen können

      gruß
      Avatar
      schrieb am 18.11.03 13:50:02
      Beitrag Nr. 90 ()
      13:41 18Nov2003 RTRS-FOKUS 1-Regierung verteidigt Spekulationssteuer vor Gericht

      Karlsruhe, 18. Nov (Reuters) - Das Bundesfinanzministerium hält die Steuer auf realisierte Spekulationsgewinne weiter für verfassungsgemäß und will die Banken zur Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden verpflichten.
      Finanz-Staatssekretärin Barbara Hendricks (SPD) räumte in der Verhandlung vor dem Verfassungsgericht am Dienstag zwar Defizite bei der Erhebung der Steuer auf realisierte Wertpapiererträge ein. Doch seien diese nicht so gravierend, dass die Steuer dem Gleichheitsgrundsatz widerspreche. Die Rüge des Bundesfinanzhofs (BFH), der die Steuer wegen einer Benachteiligung der ehrlichen Steuerzahler für verfassungswidrig hält, sei daher rechtlich und tatsächlich verfehlt. Die Finanzämter prüften die Angaben der Steuerpflichtigen zu ihren Aktiengewinnen mittlerweile rigoros. Vertreter der Finanzbehörden sagten dagegen, die Banken behinderten die Erhebung der Steuer in der Praxis. (Az.: 2 BvL 17/02)
      Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt seit Dienstag über eine Vorlage des Bundesfinanzhofes, der die Steuer wegen der praktischen Schwierigkeiten bei der Erhebung für verfassungswidrig hält. Der Bundesregierung sei bewusst, dass die Steuergesetze einschließlich der Spekulationssteuer reformiert werden müssten, sagte Hendricks.
      FINANZBEHÖRDEN: BANKEN VERWEIGERN ZUSAMMENARBEIT
      Die Finanzämter haben auf Grund des Bankgeheimnisses kaum Möglichkeiten, verschwiegene Aktiengewinne aufzudecken und der Steuer zu unterziehen. Vertreter der Finanzbehörden sagten in der Verhandlung, Banken verweigerten die für die Steuerprüfung verlangten Unterlagen, obwohl sie nach einem BFH-Urteil dazu verpflichtet wären. Hendricks sagte am Rande der Verhandlung, sie wünsche sich, dass das Verfassungsgericht die Pflicht der Banken zur Zusammenarbeit mit den Finanzämtern bestätige. Ein Vertreter des Bundesrechnungshofes bestätigte eine Untersuchung, wonach die die Angaben zu den Spekulationsgewinnen selbst bei Einkommensmillionären nur in geringem Umfang überprüft würden.
      Der stellvertretende SPD-Fraktionschef im Bundestag, Joachim Poß, warf der CDU-Opposition vor, die vorgeschlagene Einführung von Kontrollmitteilungen der Banken im Bundesrat blockiert zu haben. Nur mit Kontrollmitteilungen könne die Steuerpflicht auf Spekulationsgewinne durchgesetzt werden.
      HÖHE DER STEUERAUSFÄLLE UNKLAR
      Wie viel Geld dem Staat entgeht, blieb vor Gericht unklar. Vorsichtigen Berechnungen zufolge betrügen die Steuerausfälle höchstens 150 Millionen Euro im Jahr, sagte Franz-Josef Leven vom Deutschen Aktieninstitut. Die Berechnung der Deutschen Steuergewerkschaft seien unrealistisch, wonach dem Bund jährlich 1,5 Milliarden Euro Steuereinnahmen entgehen. Ein Vertreter des Bundesfinanzministeriums sagte, die Steuerausfälle könnten nicht berechnet werden.
      Geklagt hatte der Kölner Steuerrechts-Experte Klaus Tipke, der seinen Steuerbescheid von 1997 angefochten hatte. Sein Anwalt Franz Salditt sagte vor Gericht, die Spekulationssteuer sei ungerecht und damit verfassungswidrig, da die Redlichen die Lasten der Unredlichen mittragen müssten.
      Der Vorsitzende des Zweiten Senats, Winfried Hassemer, hält nach eigenen Worten die Frage für entscheidend, ob und wie große Vollzugsschwierigkeiten Steuergesetze vertrügen. Bereits 1991 hatte das Verfassungsgericht die Zinssteuer wegen ähnlicher Probleme bei der Erhebung für verfassungsrechtlich bedenklich erklärt. Ein Urteil ist Anfang nächsten Jahres zu erwarten.
      din/axh/kps

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      Tuesday, 18 November 2003 13:41:16RTRS [nL18463479] {DE}ENDS
      Avatar
      schrieb am 18.11.03 14:45:37
      Beitrag Nr. 91 ()
      @Elbosso

      .....na, alle sind sich schon wieder über den Ausgang einig. Das Urteil steht schon fest...........wenn ich ja noch nicht mit Dir gewettet hätte, ich würde glatt nochmal dagegen halten!!!!

      Von mir aus können die sich bis 2008 Zeit lassen; ist doch immer schön noch einen Traum zu haben. Nach dem Urteil platzt er dann....


      Viele Grüße


      HaraldSM


      Ps: Bitte auf die richtige Lagerung der Weinkiste achten, nicht das der Wein verdorben bei mir ankommt.
      Avatar
      schrieb am 18.11.03 15:04:15
      Beitrag Nr. 92 ()
      @harald

      im moment les ich zwar an jeder ecke ne pressemitteilung aber wie das urteil aussehen wird .....????

      wir werdens sehen denke ich ;-)

      gruß
      Avatar
      schrieb am 18.11.03 15:32:35
      Beitrag Nr. 93 ()
      Ist die Verhandlung für heute eigentlich schon beendet ?
      Avatar
      schrieb am 18.11.03 16:00:50
      Beitrag Nr. 94 ()
      Dazu fällt mir gerade ein, dass ich noch ein verlaengertes Wellnesswochenende in Oesterreich buchen wollte... :D
      Avatar
      schrieb am 18.11.03 16:23:28
      Beitrag Nr. 95 ()
      Interessant wird es dann auch sein, ob jemand gegen die Steueramnestie klagt. wer schließlich früher Speku-Gewinne versteuert und mehr als 25 % abgedrückt hat, wird sich ziemlich gekniffen vorkommen!

      Eigentlich wäre es also gerecht, wenn die Steueramnestie kommen würde, aber diejenigen, die mehr als 25 % Speku-Steuer gezahlt haben, in den Genuß einer teilweisen Rückerstattung kämen. Aber das ist vermutlich unrealistisch!
      Avatar
      schrieb am 18.11.03 16:46:43
      Beitrag Nr. 96 ()
      also ich halte das ganze insgesamt für schwierig und mir fällt irgendwie nich so richtig ein wie das bverfg da entscheiden soll.

      herr prof. tipke klagt gegen seinen bescheid von 97 wegen verfassungswidrigkeit - das bestätigen der verfassungswidrigkeit wird von so ziemlich allen experten für wahrscheinlich gehalten. ABER WAS KOMMT DANN ?

      zu bestätigen das die steuer verfassungswidrig war und herrn tipke trotzdem zum zahlen zu verdonnern halte ich für schwer, da es keinen grund gibt (beim urteil zur zinsbesteuerung in 91 wurde die verfassungswidrigkeit festgestellt aber gleichzeit die geordnete haushaltsführung des staates vorgebracht damit der kläger die steuern trotzdem zahlen muss) und das eintreiben der steuer die ungleiche besteuerung noch verstärken würde.

      ich kann mir 2 lösungsmöglichkeiten vorstellen:

      1. verfassungswidrigkeit wird festgestellt - tipke muss zahlen - das bankgeheimnis fällt und alle steuerhinterzieher werden verfolgt

      2. verfassungswidrigkeit wird festgestellt - tipke muss NICHT zahlen - der gesetzgeber wird angerufen das gesetz zu ändern - es wird schnellstmöglich eine abgeltungssteuer eingeführt bei der die banken kontrollmitteilungen versenden

      nummer 2 halte ich für realistischer (und für mich persönlich auch für angenehmer ;-)).... aber wir werden sehen

      gruß
      Avatar
      schrieb am 18.11.03 17:15:33
      Beitrag Nr. 97 ()
      BoNow

      Deswegen haben wir doch dieses Scheiß-Steuersystem :mad: Weil jeder Politiker und Lobbyist das Ganze noch ein bisschen gerechter und sozial ausgewogener machen will jagt eine Steuerreform die nächste und 70% der weltweiten Steuerliteratur befasst sich mit dem deutschen Steuerrecht. Der volkswirtschaftliche Schaden, der daraus entsteht, dass die Leute ihre wertvolle Arbeitszeit mit sowas verschwenden müssen, ist enorm.

      Ich gehöre zu den dummen Ehrlichen, aber für eine Abgeltungssteuer in Verbindung mit Kontrollmitteilungen würde ich gerne auf rückwirkende Gerechtigkeit verzichten. Hauptsache es wird endlich ein Ende gemacht und das System radikal vereinfacht. Im Ergebnis ist unser ach so gerechtes Steuersystem nämlich hochgradig ungerecht, da nur die allerwenigsten den Durchblick haben, um zum gewünschten gerechten Ergebnis zu kommen.

      Ich möchte (wie sicherlich die meisten anderen auch) endlich wieder SICHERHEIT und ein einfaches Steuerrecht
      Avatar
      schrieb am 18.11.03 20:31:18
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 18.11.03 20:33:35
      Beitrag Nr. 99 ()
      @noch-n-zocker

      Dann bist du also der Dritte Dumme im Bund :laugh: :laugh::laugh: . Mich ärgert die Sache mit der Speku-Steuer gewaltig. Allerdings hatte meine Ehrlichkeit auch schon einen Vorteil: Der finanzbeamte wollte ein paar Pauschalen (Bewerbung u.ä.) nicht anerkennen, worauf ich meinte, dass ich ja wohl ein ehrlicher Steuerzahler wäre, weil ich Speku-Steuer angebe (Vermutlich hat er ohnehin keinen Blick darauf geworfen). Und weil ich doch in diesem Punkt ehrlich bin, werde ich es wohl auch an anderer Stelle sein.

      Der FB hatte ein Einsehen und strich die Beträge nicht heraus!

      Ansonsten finde ich das einfache Steuersystem von dem Prof. ... (Name ist mir entfallen, war früher am BFH) sehr gut. Ein Steuersatz, ein Pauschbetrag für alles.

      Allein schon der Versuch Steuern zu sparen führt zu massiven Kapitalfehlallokationen (siehe ostdeutsche Immobilien, Windkrafträder bis zum Abwinken usw).

      Vermutlich würden einige Spitzenverdiener aus einer gewissen moralischen Verantwortung heraus auch wieder nach Deutschland zurückkehren. Die Sache könnte sich also schnell rechnen. Leider trifft man das Gegenteil an: Der DGB fordert jetzt die (Wieder-)Einführung der Börsenumsatzsteuer. Na vielen Dank.

      Übrigens plädiere ich auch dafür, dass Müller kein Geld für seine ostdeutsche Betriebe erhält. Auf der einen Seite steigt per Saldo sein Vermögen, auf der anderen Seite verdrückt er sich ins Ausland (wegen der Erbschaftssteuer). Vielleicht sollten wir ja Müller-Milch bestreiken! :eek:
      Avatar
      schrieb am 18.11.03 21:31:19
      Beitrag Nr. 100 ()
      an BoNow,

      kannst Du mir erklären was mit Börsenumsatzsteuer gemeint
      ist?

      Übrigens, ich bin auch ein sogenannter ehrlicher Steuer-
      zahler und habe meine Spekugewinne immer angegeben.

      Mache allerdings im Jahr einen Umsatz von über 30. Mio €

      Grusss
      teletuppies
      Avatar
      schrieb am 18.11.03 21:33:58
      Beitrag Nr. 101 ()
      An BoNow,

      würde mich interessieren, was unter Börsenumsatzsteuer
      zu verstehen ist.

      Gruss
      teletuppies
      Avatar
      schrieb am 18.11.03 22:11:53
      Beitrag Nr. 102 ()
      HANDELSBLATT, Dienstag, 18. November 2003, 19:49 Uhr


      Abgeltungssteuer soll auch für Aktiengewinne gelten


      Bund will Reform der Spekulationssteuer


      Die Bundesregierung prüft eine Ablösung der Spekulationssteuer auf Aktiengewinne durch eine dauerhafte Besteuerung aller Gewinne aus Wertpapiergeschäften.




      KARLSRUHE. Wie das Handelsblatt (Mittwochausgabe) aus Regierungskreisen erfuhr, wird derzeit geprüft, die ab 2005 für Zinsen und Dividenden geplante einheitliche Abgeltungsteuer von voraussichtlich 25 % auch auf Aktiengewinne auszuweiten.

      Momentan werden Aktiengewinne zur Hälfte wie Einkommen mit dem individuellen Steuersatz des Anlegers versteuert, sofern An- und Verkauf der Aktien innerhalb eines Jahres erfolgen. Gegen diese Regelung läuft eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dort bestätigte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Barbara Hendricks, die Reformabsichten bei der Spekulationssteuer, ohne jedoch Einzelheiten zu nennen.
      Avatar
      schrieb am 18.11.03 23:24:29
      Beitrag Nr. 103 ()
      101 102

      da wird auf jeden wertpapierkauf eine miniumsatzsteuer von 0,5 oder 1 % erhoben und direkt von der bank,fondsges usw abgeführt.gewinn oder verlust ist dann egal.

      gabs schon mal.fände ich eigentlich am besten.

      zum prozess:

      daß das bankgeheimnis rückwirkend abgeschafft wird,halte ich für ausgeschlossen.

      i.ü. wäre das auch unlogisch,denn wenn die spekusteuer für verfassungswidrig befunden wird,ist ja die steuergrundlage weg,und es wäre völlig egal, was bei der bank so an vergessenen gewinnen gefunden würde.

      weiß also nicht,wieso selbstanzeigewelle kommen sollte.
      Avatar
      schrieb am 19.11.03 00:57:56
      Beitrag Nr. 104 ()


      Finanz-Staatssekretärin Barbara Hendricks (SPD) räumte in der Verhandlung vor dem Verfassungsgericht am Dienstag zwar Defizite bei der Erhebung der Steuer auf realisierte Wertpapiererträge ein. Doch seien diese nicht so gravierend, dass die Steuer dem Gleichheitsgrundsatz widerspreche.

      Die Gleichung hört sich an, als ob sie direkt vom Lügeneichel stammt, und nicht gravierend bedeutet bei den Sozis:

      5% (Steuerehrliche) = 100% (Aktionäre)

      Die Abweichung sei nicht so gravierend, ist nur Faktor 20, also nur 2000%!!!

      :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad:

      Die Rüge des Bundesfinanzhofs (BFH), der die Steuer wegen einer Benachteiligung der ehrlichen Steuerzahler für verfassungswidrig hält, sei daher rechtlich und tatsächlich verfehlt. :confused::confused::confused:

      Mir rollen sich die Zehennägel auf!
      Dieser Staatssekretärin geht es doch nicht um die Nichtfeststellung des Gleichheitsgrundsatzes sondern um eine lüsterne, nimmersatte Eintreibermentalität!

      Ich zitiere Ihre eigenen Worte:

      "Wenn Sie mich fragen, warum ich Politik mache ... weil es sich lohnt, für Gerechtigkeit zu streiten; Gerechtigkeit brauchen die Menschen wie die Luft zum Atmen und ohne Gerechtigkeit gibt es auch keine Demokratie."

      http://www.barbara-hendricks.de/04_zur_person/c_04_uebrigens…

      Zur Rückbesinnung auf dieses wohlgemeinte Demokratieverständnis appelliere ich im Namen aller steuerehrlichen Aktionäre!
      Avatar
      schrieb am 19.11.03 08:49:26
      Beitrag Nr. 105 ()
      da wird auf jeden wertpapierkauf eine miniumsatzsteuer von 0,5 oder 1 % erhoben

      MINI ????:confused: :confused: :confused:

      Die alte Börsenumsatzsteuer betrug glaube ich 0,15% und hat schon das Geschäft aus Deutschland ferngehalten. Und das war vor 20 Jahren, als wir alle noch weniger spitze Bleistifte hatten.

      Bei einer Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer steigt der Champagnerverbrauch in London um 100% und in Frankfurt gibt`s sozialverträglichere Mieten.:D

      Ist aber ein gutes Beispiel dafür, mit welcher Naivität auch unsere Politiker mit sowas umgehen. Man schaut sich die Börsenumsätze an, rechnet aus, wieviel ein Prozent davon ist, erkennt eine wunderbare Möglichkeit, den Staatshaushalt zu sanieren und schon haben wir den Salat:mad:
      Avatar
      schrieb am 19.11.03 10:10:32
      Beitrag Nr. 106 ()
      Aus der Wirtschaftswoche.de von Heute. Besonders der letzte Absatz mit dem Statement des Vorsitzenden des 2.ten Senats ist seeeeehhhhhr interessant ;-))

      Die Verhandlung in Karlsruhe macht deutlich: Aktiengewinne werden fast nie versteuert.


      KARLSRUHE. Winfried Hassemer, Vorsitzender des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, eröffnete die Verhandlung mit einer Frage – um sie sogleich selbst zu beantworten. „Warum“, fragte Hassemer in das Auditorium, „macht der Gesetzgeber eigentlich Gesetze?“ Seine Antwort: „Damit sie angewendet werden.“

      Diese Aussage blieb allerdings die einzige, über die sich alle Beteiligten des gestern in Karlsruhe verhandelten Verfahrens um die Besteuerung von Aktiengewinnen einig wurden. Anschließend gingen die Meinungen weit auseinander. Wird die Steuer auf Gewinne aus Wertpapiergeschäften, die Spekulationssteuer, gleichmäßig erhoben – oder erfolgt die Besteuerung so lückenhaft, das von Gleichbehandlung keine Rede mehr sein kann? Aus der gestrigen Verhandlung ging die Antwort am Ende recht deutlich hervor: Der Durchsetzung der Steuer stehen bis heute erhebliche rechtliche und tatsächliche Hindernisse entgegen. Sollten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zu dieser Einschätzung gelangen, dürfte damit auch ein Rechtsinstitut nicht mehr zu halten sein, dass vor allem Banken und deren Kunden sehr am Herzen liegt: das so genannte Bankgeheimnis.

      Das Karlsruher Verfahren (Az.: 2 BvL 17/02) geht auf eine Klage des Steuerrechtswissenschaftlers Klaus Tipke gegen seine Steuerbescheide aus dem Jahr 1997 zurück. Tipke hatte Aktiengewinne angegeben und war zur Spekulationssteuer veranlagt worden. Dagegen wehrte er sich mit dem Argument der Verfassungswidrigkeit. Begründung: Der Gesetzgeber habe seine Finanzbeamten bis heute nicht mit den nötigen Kontrollmöglichkeiten ausgestattet, um die Angabe bzw. Nichtangabe von Spekulationsgewinnen in der Steuererklärung zu verifizieren. Damit, so Tipke, sei der „ehrliche Steuerzahler der Dumme.“ Ähnlich sah es der Bundesfinanzhof (BFH), der die Sache wegen eines „strukturellen Vollzugsdefizits“ dem Verfassungsgericht zur Entscheidung vorlegte.

      Während die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministeriums, Barbara Hendricks (SPD), in Karlsruhe ein solche Vollzugshindernis bestritt („die Zeiten haben sich seit 1997 geändert“), wurde sie von Finanzverwaltung und Bundesrechnungshof Lügen gestraft. So berichtete der Direktor des Rechnungshofs, Klaus Schleicher, über eine Untersuchung aus dem Jahr 2002, wonach die Finanzbehörden in 386 „Intensiv-Prüffällen“ von Einkommensmillionären nur in 15 Fällen Belege zur Ermittlung etwaiger Spekulationsgewinnen nachgefordert hatten. „Und obwohl in vier dieser Fälle die Steuerpflichtigen nicht reagierten, wurde von den Finanzbehörden nicht weiter nachgehakt“, sagte Schleicher.

      Aussagen aus der Finanzverwaltung selbst verstärkten den Eindruck, dass es den Beamten auch an den rechtlichen Möglichkeiten zur Überprüfung fehlt. Harald Gebbers von der Oberfinanzdirektion Frankfurt/M. verwies auf das Bankgeheimnis, das nach wie vor routinemäßige Kontrollen von Bankkonten verhindere. Bei den Verfassungsrichtern stieß er damit auf offene Ohren. „Das Bankgeheimnis ist in der Tat ein Vollzugshindernis“, sagte Richter Rudolf Mellinghoff.

      Wie das Verfahren am Ende ausgeht, lässt sich nicht mit Gewissheit sagen.Für Kläger Tipke deutete sich aber ein Happy-End an. Die Bitte seines Anwalts Franz Salditt, auch dann, wenn das Gericht eine Neuregelung nur für die Zukunft verlange, dessen Steuerbescheide zu korrigieren, quittierte Hassemer wohlwollend. „Das fällt bei uns auf fruchtbaren Boden.“

      Von Jan Keuchel, Handelsblatt

      19.11.2003
      Avatar
      schrieb am 19.11.03 12:07:20
      Beitrag Nr. 107 ()
      @noch-n-zocker

      ......hoch interessant. Du vergißt nur, daß es im UK eine Börsenumsatzsteuer gibt......
      Avatar
      schrieb am 19.11.03 12:08:39
      Beitrag Nr. 108 ()
      Das würde ja eigentlich bedeuten, dass die Ehrlichen, wenn sie Widerspruch eingelegt haben, ihre Speku wiederbekommen.
      Ich persönlich habe zwar das letzte Mal in 2000 Gewinne gemacht, aber normalerweise müßte es ja zumindest bis 2002 gelten.

      Sagt mal bitte was Ihr darüber denkt.
      Avatar
      schrieb am 19.11.03 12:16:42
      Beitrag Nr. 109 ()
      Wie paßt das zusammen???


      Überall wird (wohl zu recht) geschrieben, dass nur eine ganz kleine Minderheit ihre Spekulationsgewinne versteuert, die Steuergerwerkschaft schätzt den Einnahmeverlust daraus auf 1,5 Mrd Euro jährlich.

      Andererseits veröffentlichte gestern das Finanzministerium Zahlen, dass das Aufkommen aus der Spekulationssteuer 1995 noch 223 Mio betrug, und schon 1998 beachtliche 730 Mio ! So klein kann demnach die steuerehrliche Minderheit dann doch gar nicht sein !? :confused:

      @ElBosso

      stimmt, über diesen ominösen Satz von Hassemer bin ich heute morgen auch gestolpert. Meiner Meinung nach hat Hassemer aber wohl leider nur Bockmist gebrabbelt, er kann doch nicht Monate vor der Urteilsverkündung das Urteil bereits vorwegnehmen
      Avatar
      schrieb am 19.11.03 12:30:10
      Beitrag Nr. 110 ()
      Ich kann mir nicht vorstellen, das so Jemand Bockmist erzählt, hoffe ich zumindest.

      @Vigilo
      Zu der Zeit ging es ja auch erst richtig los mit der Aktienkultur in Deutschland.
      Ich schätze bis 2000 hat sich das Aufkommen mindestens noch mal verdreifacht, weil es auch einfach wesentlich mehr Aktionäre gab.
      Ganz abgesehen davon das der Aktienmarkt zu der Zeit auch gestiegen ist.
      Avatar
      schrieb am 19.11.03 12:40:08
      Beitrag Nr. 111 ()
      Ach ja, von wegen Steuerehrlichkeit.
      Aus meinen Bekanntenkreis (8 Leute, die besonders in 2000 gehandelt haben) bin ich übrigens der Einzige der seine Speku-Gewinne angegeben hat.
      Avatar
      schrieb am 19.11.03 12:43:27
      Beitrag Nr. 112 ()
      @vigilo

      hm, kann mir auch nicht vorstellen das so jmd. bockmist erzählt - das die urteilsfindung aber so aussieht kann ich mir schon gut vorstellen

      gruß
      Avatar
      schrieb am 19.11.03 13:10:50
      Beitrag Nr. 113 ()
      ok, nennen wir es einmal "voreilig" und "zweideutig" was der Hassemer da von sich gegeben hat

      finde ich schon höchst merkwürdig, dass ein Richter die Bitte eines Klägers ins Urteil einfließen lassen will!? Schön und recht, aber wo sind wir denn? Ein Urteil stützt sich doch auf Fakten und unzweifelhafte Sachverhalte und nicht auf die Wünsche eines Klägers! Deshalb bin ich mir nicht so sicher, dass Hassemer auch wirklich das gemeint hat, was er gesagt hat.

      @Myral

      umso offensichtlicher der Widerspruch! Bis 2000 müßte das Aufkommen aus der Spekulationssteuer nochmal deutlich angestiegen sein
      Avatar
      schrieb am 19.11.03 13:56:46
      Beitrag Nr. 114 ()
      "Urteil stützt sich doch auf Fakten und unzweifelhafte Sachverhalte und nicht auf die Wünsche eines Klägers"

      die fakten und sachverhalte dürften eigentlich soweit alle bekannt gewesen sein. ich konnte den presseartikeln jedenfalls keine neuigkeiten entnehmen und die richter werden bis auf das frau Hendricks von der SPD anscheinend leicht verwirrt ist auch nix neues gehört haben. daher dürfte die marschrichtung wohl schon vorher klar gewesen sein....
      Avatar
      schrieb am 19.11.03 15:13:53
      Beitrag Nr. 115 ()
      Bei Yahoo.de steht, Urteil wird erst Anfang 2004 erwartet :(
      Avatar
      schrieb am 19.11.03 17:41:32
      Beitrag Nr. 116 ()
      Vorsitzender Hassemer:
      "Tipke, das faellt bei uns auf fruchtbaren Boden"
      kann doch nur heissen:Vergangenheit keine Speku-Steuer-erst wenn Gleichbesteuerung moeglich-dann Neumischung der
      Karten.
      Avatar
      schrieb am 19.11.03 18:57:20
      Beitrag Nr. 117 ()
      ich sitze gerade an der EST 2002
      und habe 4 "dumme" fragen an euch:

      ich habe keinen gewinn , sondern insgesamt 7000 € verlust gemacht

      1. wirkt sich eine mögliche gesetzveränderung auf die möglichkeit des verlustvortrags aus ?

      2. wird der in jedem fall gewährt und dann 2003 angerechnet oder gebe ich jett für 2002 gar nichts an und warte ab?

      3. wenn ich steuerehrlich bin und alles angebe - kann ich ja eigentlich, da nur verlust in 2002 - muss ich jetzt trotzdem einspruch gegen den steuerbescheid bzw. die besteuuerung meiner spekulationsgewinne einlegen?

      4. wenn ja, wie sieht dieser einspruch praktisch aus?

      danke für eure mühe
      paulmc
      Avatar
      schrieb am 20.11.03 10:19:33
      Beitrag Nr. 118 ()
      Zu Barbara Hendricks (SPD) #104
      fällt mir nur mein Standardspruch ein:

      Der SOZ - Ein Dieb in der Nacht...
      Avatar
      schrieb am 20.11.03 11:39:33
      Beitrag Nr. 119 ()
      Du solltest den Verlust geltend machen, egal wie die künftige steuerliche Regelung aussieht.
      Ein Einspruch ist bei der Anerkennung eines Verlustvortrags nicht zweckmäßig, da keine Beschwer vorliegt. Daher würde der Einspruch als unzulässig verworfen werden. Die Frage, ob du Einspruch gegen die Besteuerung deiner Speku-Gewinne einlegen solltest, stellt sich nur, wenn Speku-Gewinne vorhanden sind.
      Falls du 2003 Speku-Gewinne hat, wird der Verlustvortrag von diesen angezogen.
      Avatar
      schrieb am 20.11.03 13:03:32
      Beitrag Nr. 120 ()
      @nataly
      danke
      du hast mir schon mal gut geholfen

      paulmc:yawn:
      Avatar
      schrieb am 20.11.03 13:13:48
      Beitrag Nr. 121 ()
      Da hat sich einiges angestaut bei mir, sorry ... Ich versuche mal eine kommentierte Zusammenfassung:

      Zitat aus #80 (und, im Kontext, vwd in #98):
      >"In der Folge könnte das Bankgeheimnis für nichtig erklärt werden ... Dann könnte eine Selbstanzeigewelle von Steuersündern durchs Land rollen"<
      Oder(/Und) evtl. eine (das kompensierende) Kapitalfluchtwelle. Überwachung wird die ohnehin schwindende Systemakzeptanz jedenfalls kaum fördern.

      @ElBosso,

      für die Finanzämter nahezu unmöglich ist alles nachholend zu prüfen und hiermit wieder eine ungleichheit vorliegt.
      Sic!
      Womit das `Vollzugsdefizit` lebendiger denn je wäre. ... sollten sie wirklich lassen
      !

      @pmp,

      könnte man aber mit entsprechendem Personaleinsatz für die letzten 10 Jahre eine weitgehend vollständige Nacherfassung erreichen
      :D – Yo ... Unter diesem Aspekt macht die Speku.steuer richtig Sinn ... als ABM-Maßnahme. Zu dumm, dass man dann erst noch ungelernte Arbeitslose entsprechend schulen müsste ...
      – Die FA haben jetzt schon alle Hände voll zu tun, können nichtmal die Betriebe im gebotenen Maße prüfen.
      *kopfschuettel*

      @BoNow,

      Interessant wird es dann auch sein, ob jemand gegen die Steueramnestie klagt. wer schließlich früher Speku-Gewinne versteuert und mehr als 25 % abgedrückt hat, wird sich ziemlich gekniffen vorkommen!
      :D

      Auch weitgehende Zustimmung zu Deinem #99, ex Börsenuzmsatzsteuer, s.u.

      @noch-n-zocker,

      Hauptsache es wird endlich ein Ende gemacht und das System radikal vereinfacht. Im Ergebnis ist unser ach so gerechtes Steuersystem nämlich hochgradig ungerecht, da nur die allerwenigsten den Durchblick haben
      ... da nur die allerwenigsten »Besserverdiener« adäquate Steuern auch nur in Höhe der diskutierten niedrigen Steuersätze zahlen!

      @Myral,

      Zu der Zeit ging es ja auch erst richtig los mit der Aktienkultur in Deutschland
      Gehört zwar nicht hierher, aber ...: :laugh:
      ;)

      ---
      Eine Börsenumsatzsteuer ist immerhin eine Steuer, die ALLE gleichermaßen und – doch nur im Sinne der ohnehin marodierenden Systemakzeptanz! – ANONYM trifft. Letzteres erachte ich auch als ESSENTIELL für die notwendige Rückführung von Fluchtkapital.
      Und exakt dahin MUSS doch die Reise gehen, soll hierzulande – neben anderen Fortschritten – so etwas wie eine Anlagekultur mit positiver volkswirtschaftlicher Konsequenz entstehen! Eine BUst. könnte zudem durchaus Anleger-disziplinierenden Charakter haben, das wäre für den OS-Weltmeister Dtld. auch nicht schlecht, mit Sicherheit nicht.

      Andere Länder – GB, DK, F, CH – leben da durchaus nicht schlecht mit – im Gegenteil: sie nehmen dadurch -zig(!) Mrd ein, und, s. London, PROSPERIEREN dazu ...
      Da verblasst, ja verpufft die Speku.steuer zu einen NON-EVENT [Herr Eichel ...!]
      http://www.estv.admin.ch/data/sd/d/inter/pdf/umsatz.pdf

      In D war die im übrigen seinerzeit expizit kein Grund, keine Aktien zu kaufen.

      Das die Institutionellen die BUst. ganz anders sehen, ist mir klar, :D
      Es wäre nicht das erste Mal, knickte die Politik vor deren Lobby. Zum Besseren hat sich dadurch freilich nichts gewendet, im unbestreitbaren Gegenteil.

      investival
      Avatar
      schrieb am 20.11.03 15:15:14
      Beitrag Nr. 122 ()
      @Investival

      Das gehört hierher, weil es erklärt weshalb sich das Aufkommen der Spekulationssteuer erhöht hat, dass es nicht unbedingt nur an bessere Steuerprüfungen lag, sondern an mehr Aktionären, mehr Umsätzen und Gewinnen. (siehe #109)
      Avatar
      schrieb am 20.11.03 16:05:37
      Beitrag Nr. 123 ()
      @Myral,

      Missverständnis: Ich meinte meinen Lacher als Antwort auf die hiesige `Aktienkultur`: Von der kann und konnte man in positiver (volkswirtschaftlicher) Bedeutung wohl nicht sprechen (es bestand mit der DTE-Emission seinerzeit freilich die Chance, eine solche zu implementieren).
      Zustimmung zu Deiner Interpretation des seinerzeit höheren Steueraufkommens.

      investival
      Avatar
      schrieb am 21.11.03 00:23:59
      Beitrag Nr. 124 ()
      Eine Börsenumsatzsteuer ist immerhin eine Steuer, die ALLE gleichermaßen und – doch nur im Sinne der ohnehin marodierenden Systemakzeptanz! – ANONYM trifft.

      Seh ich anders. Alle Instis bedienen sich der Spezialfonds und Sicavs, handeln außerbörslich oder kaufen Namenspapiere. Die BUST ist eine reine Steuer für die Privatanleger.
      Avatar
      schrieb am 21.11.03 11:01:28
      Beitrag Nr. 125 ()
      @noch-n-zocker,

      mal als Konsens unterstellt, dass es ohne Steuererhöhungen/-umschichtungen a la longue so oder so nicht gehen wird (wohl selbst in einem Inflationsszenario nicht), und unabhängig von (notwendigen) echten Reformen: Ich sage nicht, dass die Bust. eine »Ideal«steuer ist, sondern erachte sie nur als kleineres Übel, durchaus mit gewissen Vorteilen, nicht zuletzt im Kontext hin zu einfachen, pauschalen, anonymen, breit angelegten Steuern. In letztem Punkt ist die BUst. sicher nicht unproblematisch, immerhin würde sie aber sinnvollerweise direkt am »Underlying« ansetzen (wie eine [alternative] Quellensteuer). Fonds bspw. würden so (unbürokratisch) vor dem Fondsmanager besteuert, und nicht hinterher, beim Privatanleger, der sich mit den unsäglichen Anlagen zur Ekst.erkl. herumquälen soll.
      (Nicht nur) Mir wäre es allein unter dem Aufwandaspekt wirklich sch...egal, ob die BUst. zu 100 oder nur 80 % »gerecht« wäre – wie es »100-%-gerechte« Steuern ohnehin niemals in Vollendung gab und somit geben wird (jedenfalls haben wir nun nicht mehr die Zeit, jeden Vorschlag auch noch dahingehend en detail abzuklopfen, in Konsequenz zu zerreden).
      Im übrigen, ohne mir weiter den Kopf derer zu zerbrechen, die dafür eigentlich (zudem sehr gut) bezahlt werden: Die Instis könnten im Zuge ihrer Steuererklärungen zur BUst. veranlagt werden, außerbörsliche Transaktionen börsennotierter Assets betreffend.

      investival
      Avatar
      schrieb am 21.11.03 19:24:48
      Beitrag Nr. 126 ()
      falls man die Börsenumsatzsteuer einführen würde, dann wäre, wenn ich es richtig verstanden hätte, der Umsatz und
      nicht der Gewinn besteuert mit ca. 1%.

      D.h. egal ob du Gewinn machst oder nicht, verdient der Staat dran.

      Das kann doch wohl niemand von uns wollen.

      Übrigens, die Daytrader mit einem Umsatz von mehreren
      Mio. könnten dann gleich auswandern.
      Sie müßten Hunderttausende von Steuern zahlen, ob Sie
      Gewinn machen oder nicht. Ist doch lächerlich!

      Dann lieber die Abgeltungssteuer, die einigermaßen gerecht
      ist.

      Gruss
      teletuppies
      Avatar
      schrieb am 21.11.03 20:24:49
      Beitrag Nr. 127 ()
      Also eine fast (nur fast, nicht wirklich) sozialistische Tendenz zu einer Art Stempelsteuer, mit der jeder Umschlag eines Vermögensrechtes belegt wird! Also in Fortschreibung der Steuern bei Grundstücksumschlag .. etc, also überall wo die MwSt nicht zum Zuge kommt. Doll!

      Dann finde ich sollte es noch eine Sitz-und Pensionsumschlagssteuer für öffentlich Bedienstete geben: Immer wenn die Besoldungsgruppe erhöht wird, ist eine klitzekleine Steuer zu zahlen von nur 0,1 %! Wovon? Natürlich von den zu erwartenden Erträgen der Positionsverbesserung inkl. Altersruhegelder und Witwenpension lt Sterbetabelle (bez. Lebenserwartung der Witwe).

      Irgendwie muss doch jeder seinen möglichen Beitrag leisten, ob Daytrader oder Beamter, erstere auch unter Konsumverzicht, den man letzteren nicht auch noch zusätzlich zumuten kann.

      Also Hoch lebe die BUST, Abgeltungssteuer, Halbsteuer und Nullsteuer für die Parlamentarier.

      Hittfeld
      Avatar
      schrieb am 21.11.03 22:00:57
      Beitrag Nr. 128 ()
      ...ich wünschte, die herren und damen politiker wären in diesem thema so engagiert wie die threadteilnehmer hier.
      ich verstehe gar nicht, wo deren problem ist; entweder die wollen am böersenhandel mitverdienen oder nicht, warum nicht sofort ne abgeltungssteuer einführen; ich glaube fast, denen g´gehts gar nicht mehr um s geld, sondern letztlich um bevormundung, einkästelung , einschränkung aller individuen. jeder soll sich ausziehen, alle gleich - und plattmachen, dann funktionieren sie besser.
      Avatar
      schrieb am 22.11.03 15:01:20
      Beitrag Nr. 129 ()
      Ich denke, wir sollten BUst. oder Abgeltung nicht kontrovers diskutieren – beide Modelle setzen ja an der Quelle an, soweit schon mal so gut. Imo wichtiger sind die anderen genannten Aspeke wie einfach und [@curacanne: um diesen Verdacht nicht weiter zu nähren] anonym.

      Ich sagte, die BUst habe (prinzipiell) einen disziplinierenden Charakter, dh. das mitunter wilde, Volatilität provozierende, nach außen hin Kasinotreiben kommunizierende Hin und Her würde zumindest mal eingedämmt. Ich fände das, unter darüber hinaus (volkswirtschaftlich) relevanten Aspekten, so schlecht nicht.

      Und in GB, ... funktionierts ja.
      Jedenfalls ist es lächerlich anzunehmen, dass `Daytrader mit einem Umsatz von mehreren Mio.` aus GB `ausgewandert` wären ... :laugh:
      GB wird zwar von Labour regiert, aber das GB seit einiger Zeit `sozialistisch` ist, wäre mir ebenso völlig neu, :D [die anderen Steuervorschläge von @Hittfeld haben freilich auch was, *g*]

      Aber, wie gesagt ... Im Kern haben wir wohl alle das gleiche Anliegen.

      investival
      Avatar
      schrieb am 22.11.03 16:12:36
      Beitrag Nr. 130 ()
      Hi investival, Deine Aussagen kann ich so nicht stehen lassen:

      1. BUST ist eine "Quellensteuer" für Inlaender. Reine Inländerbestueerung.

      2. CH überlegt diese einzustellen, da Marktnachteil zu gross. Eine Börse wurde deswegen schon dicht gemacht. Und wo handelt der Schweizer? In UK, D oder US - aber ohne seine normale CH-Bank. Kostet Arbeitsplätze und wird deshalb wohl dicht gemacht.

      2. GB, ja die DayTrader verlassen UK und handeln in US - oder gehen zu SB(CFD)Brokern. Ist nämlich stempelsteuerfrei

      3. Das "Kasinotreiben" mit starker Volatilität ist der wahre Segen: volkswirtschaftlich mit 2 Komponenten.
      a. Daytrader garantieren Liquidität einer Börse. Ohne deren Hin und Hergezocke kämen garnicht genug Kurse zu stande.
      b. Die starke Volatilität erleichtert Anpassungsprozesse.

      Wenn Du das abschaffen willst kommst Du zurück zu einem Modell dass leider dumm gelaufen ist: Der HO-Markt der DDR

      Also sollte die Regierung (und ich betrachte alle nach einem hanseatischen Oberlehrer als gleich unfähig) endlich Steuern reduzieren, weiter reduzieren,sparen (was ist das eigentlich) und reduzieren- damit sie endlich wieder richtig Steuern einnimmt!

      Dies von jemandem, der sich noch an den JULIUS-Turm erinnern kann (Was war das denn wieder) und ein bisschen ökonomischen Sachverstand einfordert.

      Gruss aus Heidland

      Hittfeld
      Avatar
      schrieb am 22.11.03 17:25:00
      Beitrag Nr. 131 ()
      @Hittfeld,

      ad 1.: ? – JEDER(!) der in D (ver)kaufte, wäre tangiert.

      ad 2.: Grundsätzlich: Auch ich plädiere nicht OHNE WEITERES [d`accord] für (neue) Steuern. Fakt ist, dass die BUst in D nicht zur Kapitalflucht führte (in den 80ern war das Gegenteil der Fall, da hat die BUst keinen gekratzt, aber das ist einem historisch Bewanderten wie Dir sicher auch bewußt).
      Betr. Kapitalflucht waren (und sind), wohl unbestritten, ganz andere Dinge massgebend!
      Im übrigen bringt es mir nichts, explizit für eine Steuer einzutreten, das ist ergo gar nicht meine Absicht. Ich kann mit einer nachgelagerten Abgeltungssteuer ebenso gut leben – wenn sie einfach etc. ist.

      ad 3.: Naja, die Londoner Börse ist immerhin noch eine Art Vorbild für die Deutsche, (auch) was das Umsatzvolumen betrifft. Und dort agieren im übrigen bestimmt nicht nur Langfristanleger oder Deppen.

      ad 3.a: Das ist doch ein eher theoretischer Pluspunkt, mit einer allenfalls schwachen volkswirtschaftlichen Relevanz: Es profitieren die OS-Häuser, die EUREX, die (Online-)Broker, und eine Handvoll Aktien. Um erstere wäre es bestimmt nicht schade, sieht man mal die breit gestreuten, aber explizit HIERZULANDE anfallenden gegenstehenden Verluste resp. Kosten.
      Die großen Aktien haben zudem auch ohne dem Liquidität, bei kleineren Werten hängt die Liquidität vielmehr vom Unternehmen(smanagement) ab, resp. sollte davon abhängen. Unsere Börse und Volkswirtschaft hat ja auch früher funktioniert, und ich behaupte sogar: besser als heute.
      Was freilich nicht an der BUst liegt, :D

      ad 3.b: ? – ... was viele (potentielle, investiv denkende) Anleger abschreckt, ihr Geld in inflationierte Assets treibt.

      Abgesehen davon, dass wegen einer Marginalsteuer wirklich kaum jemand `auswandert`, also nichts (Positives) `abgeschafft` würde. Wenn, dann bspw. eher, weil er hierzulande von diversen Banken und Unternehmen betrogen wurde (was heutzutage freilich nicht minder auf das zitierte Traumland USA zutrifft).

      Wer das immer noch nicht realisierte, oder gar negierte, hätte allerdings nicht mehr als ein `bisschen ökonomischen Sachverstand`.
      ;)

      investival
      Avatar
      schrieb am 22.11.03 17:29:30
      Beitrag Nr. 132 ()
      Kleiner Nachtrag ad 2.: ... und nehmen eine Alibi- oder 0-Einlagensicherung in Kauf, von anderen etwaigen Rechtsnachteilen abgesehen.
      Man kann natürlich sagen: Das ist die BUst schuld ... und nicht das betreffende Hirn zum Denken.
      :D

      investival
      Avatar
      schrieb am 22.11.03 20:21:06
      Beitrag Nr. 133 ()
      Hi investival,

      re ad 1: ich glaube, jeder Werpapierkapitalverkehr, an dem mindestens ein Deutscher beteiligt ist (Teil einer Vertragspartei,) egal wo, ist besteuerbar. Wenn ein Wohnsitz-Ausländer an einer dt. Börse handelt, gibts dennoch keinen dt Partner. Der theoretisch steuerpflichtige IB-Nasdaq Trade eines Bundesbürgers wird wohl kaum durch ein Steuerinkasso der IB oder nasdaq zu Gunsten von Herrn Eichel getrübt.

      re ad 2: Das Wettbewerbsnachteilsargument wurde 1990 von der Bundesregierung für die Abschaffung benutzt und ist heute in CH im Gespräch. Das Volumen war seinerzeit viel geringer als heute, die Markttransparenz schlechter und die Alternativen per Direktbroker in USA etc waren viel geringer.

      Im Übrigen halte ich das nicht für Kapitalflucht, wenn man im Ausland handelt. Oder ist der Freistaat Sachsen, wenner in London Geld parkt, ein schnöder Kapitalflüchtling??

      Dass Du mit Steuern leben kannst, ehrt Dich ungemein. Ich kann`´s nicht. Aber die BUST kommt sicher nicht anstatt einer Aktienbesteuerung - dass war auch früher nicht so und ist nirgends so, sondern ZUSÄTZLICH.

      Betreffs des Nachtrags, weiss ich nicht was die berüchtigte dt. Einlagensicherung soll: Jeder ordentliche BILLIGbroker gibt in GB oder USA das Tausendfache an Sicherheit. Und Rechtssicherheit hat man bei US Anlagen sehr viel mehr, da SEC und US Gerichte und das US typische Beweislastverfahren den internationalen Anleger bevorzugen.

      re ad 3: Das Volumen der Londoner Boersen wird durch den hohen Aktienanteil der UK-LVs garantiert. Sowie von den SB-maklern, die das CFD Geschäft für die Endkunden betreiben. Und Instituionelle Anleger sind von BUST ( und zukünftiger EU-Abgeltungssteuer) befreit.

      re ad 3a: Das war die Grundlage einer Entscheidung der SEC, das Daytraden nicht für Private zu verbieten, sondern eine Mindestktogrösse von $ 25K zu verlangen - und nicht mehr. Die Auswirkungen auf die Liquidität wären sonst zu gravierend gewesen. Liquiditätsverknappung wirkt sich IMMER zu Lasten des Kleinanlegers aus. Vergleich hier nur mal die Optionsmärkte mit den Futuresmärkten. Auf illiquiden Märkten wird man abgekocht - vom marketmaker.

      Liquidität an der Börse hangt NICHT vom Management der Firma ab. ich rede immer von der Börsenliquidität, d.h. der Aufnahmefähigkeit des Marktes für deine Aktien - ohne dass Du über Gebühr Preisnachlässe machen musst, nicht von der Zahlungsfähigkeit der Firma.

      Dein ad 3b verstehe ich leider nicht.

      Einverstanden, an der BUST geht weder die dt Aktienkultur noch Deutschland in den Keller, denn beide sinds ja schon!

      Weiss denn noch jemand, was der Julius Turm war??


      Hittfeld

      Ubi Bene, Ibi Patria!
      Avatar
      schrieb am 23.11.03 13:07:39
      Beitrag Nr. 134 ()
      Hallo Investival,

      deine Aussagen zur BUST kann ich teilweise nicht nachvollziehen.

      Weist Du überhaupt dass ein durchschnittlicher Umsatz eines Daytraders im Jahr bei ca. 30 Mio € liegt. D.h. er
      würde ohne einen € Gewinn erwirtschaftet haben, schon mal
      300.000 € ans Finanzamt zahlen!

      Glaubst Du wirklich, dass noch 1 Daytrader in Deutschland
      sein Geld mit der Börse verdienen würde.

      Es ist so unglaublich. Nenn mir bitte einen sinnvollen Grund für die BUST.

      Im übrigen hab ich immer gemeint, dass man Steuern nur für
      einen Gewinn bezahlen muss.

      Grüße
      teletuppies
      Avatar
      schrieb am 24.11.03 09:00:38
      Beitrag Nr. 135 ()
      Also, auch ich reisse mich nicht darum, mehr/neue Steuern zu zahlen – das darf ruhig mal vorausgesetzt werden, ;)
      Nochmal ausführlich, auch wenn das offenbar sonst keinen kratzt:

      @teletuppies,

      Steuern nur für einen Gewinn
      ? Dann dürftest Du nichts kaufen.

      Glaubst Du wirklich, dass noch 1 Daytrader in Deutschland sein Geld mit der Börse verdienen würde.
      Spätestens mit solchem Volumen darf man einen Daytrader wohl als Unternehmer (mit einem adäquaten Verkaufsumsatz von 15 Mio) bezeichnen. Und da liegt es wohl am Management, falls einer nur eine Umsatzrendite von max. 2 % erwirtschaftet, ;)

      Sicher schmälerte eine BUst quasi vorab die Marge, es ist dann auch für den Daytrader angesagt(er), sich zu überlegen, worin und wie er sein Kapital anlegt. Der Gesamteffekt wäre für einen besseren Daytrader jedenfalls geringer als eine 25-%-Erfolgsbesteuerung, für einen schlechten höher – die Spreu würde sich vom Weizen trennen. Marktwirtschaft pur, die wir doch alle wollen ...(?)
      Es wäre jedenfalls nicht verkehrt, würden an der Börse »stärkere Hände« (im weitesten Sinne) so protegiert.
      Der Staat hätte zudem eine sicherere, eindeutig bessere Kalkulationsgrundlage, müsste er nicht für Verluste indirekt (uU. über längere Zeit) gerade stehen. Entsprechend gering(er) könnte die Gesamtsteuerbelastung in diesem Segment ausfallen.

      Im übrigen hängt Deutschlands Zukunft kaum vom Wohl und Wehe der Daytrader ab – aber schon viel mehr von demjenigen der Investmentsparer und Investoren, resp. deren (erodierten) Motivation. Und die wird durch eine spürbare Erfolgsbesteuerung gewiss nicht besser.

      @Hittfeld,

      rere ad 1.: Eine alle betreffende (gerechte) BUst dürfte(/sollte) natürlich nicht bei den Banken (wie eine Abgeltung), sondern sollte an den jew. Börsen ansetzen.

      rere ad 2.: Dass Du da plötzlich auf die Glaubwürdigkeit der Argumente von Politikern abhebst, erstaunt mich ja nun doch, *g* Aber die war seinerzeit vielleicht auch noch besser [*lol*] ... konform mit dem besseren Gesamtzustand der Volkswirtschaft, ;)

      Das die damaligen Zeiten weniger »effizient« waren, bestreite ich nicht [von Transparenz würde ich da mal nicht so ohne weiteres sprechen]. Das Kernproblem ist, dass die heute bessere Effizienz Fehlallokationen provoziert und entsprechende Missbräuche nach sich zieht, die - und DAS ist des Pudels Kern - de fakto ungeahndet bleiben. Liegt natürlich nicht an einer BUst, *g*

      Ad Kapitalflucht: Bitte nur im Kontext mit dem Auswanderungsaufschrei in #126 sehen (verlegt man seinen Wohnsitz ins Ausland, impliziert das die Konsequenz Kapitalflucht).

      Dass Du mit Steuern leben kannst, ehrt Dich ungemein
      :D
      Was bleibt mir auch anderes übrig, wenn ich muss ... Kapitalflucht - ja, sicher ...

      Aber nochmal, auch an @teletuppies: Steuern (neue und/oder veränderte) nur in einem Gesamtkontext, der in der Breite vermittelbar, dh. für »uns« Kritiker nachvollziehbar, ist!
      Und: Ich bin nicht mit der BUst verheiratet, ich erachte sie aber als diskussionswürdige Alternative(!) zu einer relativ hohen Abgeltungssteuer, die Erfolg (zugunsten etwaigen Misserfolgs) höher belastet.

      Wer gut ist, seine Leistung bringt, sollte künftig relativ mehr übrig haben, wer nicht, der nicht. Warum soll das nicht auch für Börsianer gelten? [Dass das für diverse Beamte und Manager zzt. nicht gilt, ist ein anderes, vielleicht sogar vorrangiges Thema bzw. Problem, keine Frage]

      rere ad 3.:
      Und Instituionelle Anleger sind von BUST ( und zukünftiger EU-Abgeltungssteuer) befreit.
      Abgesehen davon, dass das ein echtes Unding (= ungerecht) ist [wenn dem so ist; ich weiß es adhoc nicht]: Der Prozentsatz der restlichen britischen Anlager, die an ihren heimischen Börsen agieren, ist wohl immer noch um einiges höher, als derjenige in D (mal aus den absoluten Zahlen extrahiert). Das liegt natürlich auch nicht an der BUst ...

      rere 3.b: Ich habe Dich da vorher auch nicht verstanden, deshalb `?`
      Mein Nachsatz dort ist meine Erfahrung.

      Ad Juliusturm: Das wir heute keinen mehr haben und bekommen werden, liegt natürlich, richtig: auch nicht an einer BUSt, ;)

      ad re mein Nachtrag:
      :laugh:
      Suum cuique!

      investival
      Avatar
      schrieb am 24.11.03 09:17:10
      Beitrag Nr. 136 ()
      btw [@teletuppies]: Ich hielte 0,5 % je Order auch für zu hoch, 0,25 % wäre »OK«.

      investival
      Avatar
      schrieb am 24.11.03 09:42:00
      Beitrag Nr. 137 ()
      Ihr habt sie wohl nicht mehr alle mit der Börsenumsatzsteuer *kopfschüttel*
      Ich hoffe, die wird niemals kommen. Eine einseitige Tobin Tax ist nur geeignet um eine Volkswirtschaft zu ruinieren und taugt höchstens den Neiderkomplex zu befriedigen.
      Ich bin klar gegen eine Tobin Tax, weil diese Steuer 1. sehr einseitig und damit 2. ungerecht ist, 3. nicht den Gewinn besteuert, sondern nur die Substanz.
      Es stimmt, höhere Volumen bedeuten höhere Volantalität, dafür aber weniger starke Crashs weil eine hohe Liquidät solche abfedert.
      Die Stempelsteuer in England ist aber keine Tobin Tax sondern eher eine zusätzliche Börsengebühr, die pauschal anfällt. Finde die aber auch verkehrt.
      Avatar
      schrieb am 26.11.03 11:41:47
      Beitrag Nr. 138 ()
      Hamburg (ots) - Wenn der Bundesrat dem Steueränderungsgesetz 2003
      übermorgen erwartungsgemäß zustimmt, kommt Arbeit auf die Banken zu:
      Das Finanzministerium will die Geldinstitute durch die Änderung der
      Spekulationssteuerregelung dazu verpflichten, die Gewinne und
      Verluste eines jeden privaten Wertpapierdepots zu ermitteln und den
      Kunden über dieses individuelle Ergebnis zu informieren. Das Problem:
      Auf diese Anforderungen sind viele Geldinstitute derzeit weder
      organisatorisch noch technisch vorbereitet. Schon jetzt sind die
      Verwaltungs- und IT-Kosten das größte Problem für fast jede zweite
      Bank. Zu diesem Ergebnis kommt der Branchenkompass von Mummert
      Consulting und dem F.A.Z.-Institut. Die Gesetzesänderung würde das
      Kostenproblem noch weiter verschärfen.
      Die Gründe für die Gesetzesnovelle liegen für Vater Staat auf der
      Hand: Viele private Steuerpflichtige seien mit den komplexen
      steuerlichen Regeln überfordert, so eine Erklärung des
      Finanzministeriums. Die derzeitige Regelung: Liegt zwischen Kauf und
      Verkauf von Wertpapieren weniger als ein Jahr und wird die Freigrenze
      von derzeit 512 Euro überschritten, müssen die Ergebnisse in der
      Einkommensteuererklärung angegeben werden.
      Das Problem: Die Identifikation der Gewinne, die in der
      Steuererklärung anzugeben sind, ist für Steuerpflichtige aufgrund
      steuerlicher Einzelfallregelungen ohne Unterstützung eines
      Steuerberaters oder einer Bank kaum möglich. Bislang sind deutsche
      Banken aber gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Auf-stellungen über
      Veräußerungsgewinne für ihre Kunden zu erstellen. Das Ministerium
      will nun Klarheit für die Kapitalanleger schaffen. Alle inländischen
      Finanzdienstleister sollen künftig ihren Kunden einmal pro Jahr eine
      kostenlose zusammenfassende Bescheinigung über erzielte
      Kapitelerträge und Gewinne aus Veräußerungsgeschäften ausstellen. So
      sollen Kapitalanleger in die Lage versetzt werden, die private
      Steuererklärung einfacher und vor allem steuerehrlicher abgeben zu
      können.
      Vater Staat schiebt den schwarzen Peter damit den Banken zu.
      Bisher sind Steuerzahler und Behörden mit der Ermittlung und dem
      Ausweis derartiger Gewinne überfordert. Künftig soll es Aufgabe der
      deutschen Banken sein, die Anforderungen des komplexen deutschen
      Steuerrechts für die Vielfalt möglicher Wertpapiergeschäfte
      umzusetzen und die Veräußerungsgewinne zu berechnen. Über
      detaillierte fachliche Kenntnisse, die notwendige Datengrundlage und
      automatisierte Auswertungssysteme verfügt aber derzeit kaum ein
      Geldinstitut. Die Gesetzesnovelle würde somit die Investitionspläne
      der Kreditinstitute gründlich durcheinander bringen. Der Grund: Für
      52 Prozent der Fach- und Führungskräfte der Banken sind Maßnahmen zur
      Kostensenkung in Verwaltung und IT absolut vorrangig, 33 Prozent
      wollen das Kostenproblem zuerst beim Risikomanagement und bei Basel
      II anpacken. Allein für Basel II haben die Banken bis 2005 ein
      Zehntel ihres Investitionsvolumens eingeplant.
      ots-Originaltext: Mummert Consulting AG
      Digitale Pressemappe:
      http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=50272
      Kontakt:
      Pressesprecher
      Jörg Forthmann
      Telefon: 040 / 227 03-7787
      Fax: 040 / 227 03-7961
      Email: Joerg.Forthmann@mummert.de
      Internet: www.mummert-consulting.de
      Avatar
      schrieb am 29.11.03 13:42:41
      Beitrag Nr. 139 ()
      Zur Info: folgende Änderung ist im Steueränderungsgestz 2003 am 28.11 beschlossen worden:


      Änderungen für Kapitalanleger
      • Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Wertpapierhandelsunternehmen und Wertpapierhandelsbanken werden zur jährlichen Ausstellung einer zusammenfassenden Bescheinigung über sämtliche Wertpapierdepot- und Kontenbestände, Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie aus Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren und Termingeschäften des Kunden (Steuerpflichtigen) verpflichtet.
      • Für Einkünfte aus Kapitalvermögen soll diese zusammenfassende Jahresbescheinigung neben die Steuerbescheinigung über anrechenbare Kapitalertragsteuer, Zinsabschlagsteuer und Solidaritätszuschlag treten. Die Jahresbescheinigung soll für die Anrechnung der Kapitalertragsteuer, des Zinsabschlags und des Solidaritätszuschlag künftig ausreichen.

      Die Kontrollmitteilungen rücken immer näher ....

      Grüße

      ElBosso
      Avatar
      schrieb am 29.11.03 15:05:45
      Beitrag Nr. 140 ()
      :eek: :eek: wird das durch die union nicht doch im bundesrat blockiert oder bedarf dieser teil keiner zustimmung des bundesrates??:eek: :eek:

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 29.11.03 15:18:35
      Beitrag Nr. 141 ()
      das u.a. gesetz ist bereits so am 28.11 vom BUNDESRAT verabschiedet worden ....
      Avatar
      schrieb am 29.11.03 16:00:33
      Beitrag Nr. 142 ()
      :eek: :eek: wie? ich dachte das war der bundestag!!!:eek: :eek:

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 19:05:01
      Beitrag Nr. 143 ()
      @ElBosso

      Weißt Du, ab welchem Jahr diese Steuerbescheinigungen von den Banken angefertigt werden?


      Grüße

      Sunshine
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 20:03:45
      Beitrag Nr. 144 ()
      @sunshine

      ab 2004

      gruß

      elbosso
      Avatar
      schrieb am 02.12.03 09:58:31
      Beitrag Nr. 145 ()
      @Sunshine,

      alle Zins- und Divideneinkünfte sowie private Veräußerungsgeschäfte ab dem 01.01.2004. D.h. Du erhälst erstmalig Anfang 2005 eine zusammenfassende Bescheinigung für das komplette Jahr 2004

      G_d_A
      Avatar
      schrieb am 02.12.03 10:48:40
      Beitrag Nr. 146 ()
      Wenn man sich drauf verlassen könnte, dass die Bank das korrekt auf die Reihe bekommt, wäre eine solche Bescheinigung eine riesige Arbeitserleichterung. Aber wahrscheinlich wird das Ding fünfmal korrigiert werden müssen und stimmt am Schluß immer noch nicht.
      Avatar
      schrieb am 02.12.03 17:37:09
      Beitrag Nr. 147 ()
      Leider werden mit dem Ding nur die Anleger kontrolliert, die ihre Gewinne sowieso angeben.

      Aber wie will man die erfassen, die überhaupt keine Erträge deklarieren?

      Die Maßnahme alleine wird sicherlich keinen Beitrag zu höherer Gerechtigkeit leisten.
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 08:50:32
      Beitrag Nr. 148 ()
      Jedenfalls sehe ich die Sache jetzt wie folgt:

      Der Gesetzgeber hat gehandelt - sprich: Ein Manko in der alten Form der Besteuerung zugegeben, was wiederum die Chancen auf Rückerstattung,
      der bereits in früheren Jahren bezahlten Speku-Steuer, deutlich erhöht (falls man gegen diesen Bescheid vorsorglich Einspruch eingelegt hat versteht sich).
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 17:09:18
      Beitrag Nr. 149 ()
      Die Amnestie scheint zu kommen. Bleibe weiter bei meinem Szenario, daß es keine Nichtigerklärung mit Rückzahlung geben dürfte. Ab 2005 gibts ne gestzliche Neuregelung (wahrscheinlich Abgeltungssteuer), und 2004 wird versucht, mit Zuckerbrot und Peitsche (= Amnestie und Bankenkontrollen) die reuigen Steuersünder wieder einzufangen.

      Steuerpolitik
      Steueramnestie soll ausgeweitet werden

      03. Dezember 2003 Die Steueramnestie wird attraktiver - wenn sie denn kommt. So hat sich im Vermittlungsausschuß die Unterarbeitsgruppe zum Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit auf Regelungen verständigt, die steuerunehrlichen Bürgern die Rückkehr in die Legalität nochmals erleichtern dürfte.

      Dazu gehört vor allem die Erweiterung des Erklärungszeitraums auf das Jahr 2002. Alle nach der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag (17. Oktober) begangenen Steuerverkürzungen werden jedoch von der Amnestie ausgeschlossen. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war vorgesehen, daß die strafbefreiende Erklärung nur bis einschließlich 2001 gelten sollte. Hätte es diese Korrektur nicht gegeben, hätte eine Selbsterklärung mit einer Selbstanzeige für das Jahr 2002 verbunden werden müssen. Die Korrektur zugunsten des Hinterziehers wiegt nach Einschätzung von Fachleuten schwerer als die ebenfalls eingefügte Umkehr der Beweislast.

      Unsicherheiten zu Lasten des Erklärenden

      Nach dem Einigungsentwurf gehen künftig Unsicherheiten zu Lasten des Erklärenden. "Werden der Finanzbehörde aus anderem Anlaß Steuerverkürzungen bekannt, wird vermutet, daß der Erklärende diese Taten in seiner strafbefreienden Erklärung nicht berücksichtigt hat", heißt es in dem Bericht der Unterarbeitsgruppe. "Diese Vermutung kann nur widerlegt werden, soweit der Erklärende nachweist, daß diese Taten Gegenstand seiner strafbefreienden Erklärung sind."

      Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Joachim Poß bestätigte die Übereinkunft der Fachleute. Er forderte die Union auf, dem Kompromiß auch auf politischer Ebene zuzustimmen. Der starke Rückgang der Selbstanzeigen zeige, daß die Bürger sich auf die Amnestie eingestellt hätten. "Es ist zwar noch offen, ob die Union dem Konsenspapier zustimmen wird. Ich sehe aber nicht, mit welchem Grund sie dem Ergebnis nicht zustimmten sollte, nachdem sie sich von der Abgeltungsteuer abgewandt hat." Der baden-württembergische Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) sagte dieser Zeitung: "Ich denke, wir sind bereit, eine Lösung zu finden. Es bestehen auch Chancen dafür."

      „Ein tolles Geschenk“

      „Alle Änderungen erscheinen mir sehr sinnvoll, da sie geeignet sind, Streitigkeiten im Nachhinein zu vermeiden", sagte der Steueranwalt Karsten Randt von der Sozietät Flick/Gocke/Schaumburg. Insgesamt sei es mit dem niedrigen Steuersatz ein "tolles Geschenk" . Das Verfahren bei der Steueramnestie habe sich immer mehr dem der Selbstanzeige angenähert, doch die Bedingungen seien günstiger, so daß man von einer "privilegierten Selbstanzeige" reden könne. "Aus meiner Sicht hat damit der Hinterzieher die einmalige Chance, mit der Amnestie eine Straftat zu hervorragenden Bedingungen zurückzudrehen."

      Nach dem Konsensentwurf sieht die neue Brücke in die Steuerehrlichkeit vor, daß sich Steuersünder "steuerehrlich" machen, wenn sie ihre nicht versteuerten Einnahmen in einer strafbefreienden Erklärung angeben und binnen zehn Tagen die Steuerschuld überweisen. Der Steuersünder hat dem Fiskus die unversteuerten Einnahmen zwischen 1993 und 2002 zu melden. Wenn er das im nächsten Jahr macht, muß er darauf 25 Prozent Pauschalsteuer zahlen.

      Nachzügler haben die Möglichkeit, sich auch noch im ersten Quartal 2005 steuerehrlich zu machen, dann aber mit dem höheren Abgabesatz von 35 Prozent. Die bisher unversteuerten Einnahmen sollen Steuerpflichtige und ihr Steuerberater je nach hinterzogener Steuer um einen Abschlag kürzen können, bevor der Pauschalsteuersatz angelegt wird. Bei der Selbstanzeige müssen dagegen alle Steuern verzinst nachgezahlt werden.

      So würde es funktionieren:

      So würde die Brücke in die Steuerehrlichkeit funktionieren: Ein Unternehmer, der beispielsweise seit 1998 insgesamt 150.000 Euro schwarz erwirtschaftet hat, muß 60 Prozent davon für die hinterzogene Einkommensteuer ansetzen, 10 Prozent für die nicht gezahlte Gewerbesteuer und 30 Prozent wegen der Umsatzsteuerverkürzung. In dieser früher vom Bundesfinanzministerium aufgemachten Beispielsrechnung müßte er demnach die gesamten 150.000 Euro nachversteuern, hinzu kämen die Zinseinkünfte. Davon wären 60 Prozent anzusetzen, weil Zinsen nur der Einkommensteuer unterliegen.

      Wenn man insgesamt 46.000 Euro Zinsen unterstellt, müßte er 27.600 Euro versteuern. Insgesamt wären also 177.600 Euro zu erklären, davon wären im nächsten Jahr 25 Prozent, also 44.400 Euro, binnen zehn Tagen an den Fiskus zu zahlen. Anders als zunächst geplant muß der Erklärende nach dem Konsenspapier nicht nur eine Gesamtsumme angeben und überweisen, sondern auch die Einnahmen nach Kalenderjahren und zugrundeliegenden Sachverhalten aufschlüsseln.

      Text: mas., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 03.12.2003, Nr. 281 / Seite 11
      Bildmaterial: dpa

      MfG
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 17:50:49
      Beitrag Nr. 150 ()
      @El Bosso und Gedanken...

      Danke für die Info!

      Gruß

      Sunshine
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 18:28:12
      Beitrag Nr. 151 ()
      zur wahrscheinlichkeit der amnestie (von heute):


      SOLMS: Beschlüsse der CDU zur Steuerpolitik enttäuschend

      BERLIN. Zu den Beschlüssen des Parteitags der CDU zur Steuerpolitik erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Hermann Otto SOLMS:

      Die Beschlüsse der CDU zur Steuerpolitik sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Mit der Übernahme des Drei-Stufen-Tarifs, verbunden mit der Abschaffung vielfältiger steuerlicher Ausnahmetatbestände, schließt sich der CDU-Parteitag endlich jahrelangen Forderungen der FDP an. Das erhöht die Chancen der Realisierung einer solchen Steuerreform zumindest nach der nächsten Bundestagswahl. An einigen entscheidenden Stellen lassen die Beschlüsse des Parteitages bedauerlicherweise die notwendige Konsequenz vermissen. Insbesondere der Meinungsumschwung bei der Abgeltungssteuer ist völlig unverständlich. Die CDU will den Vorauszahlungscharakter der heutigen Zinsbesteuerung beibehalten. Sie verweigert damit nicht nur einen grundlegenden Beitrag zur Steuervereinfachung, sondern trägt auch dazu bei, dass die geplante Steueramnestie zu scheitern droht.

      Eine Steueramnestie ohne gleichzeitige Einführung einer Zinsabgeltungsteuer sowie ohne die endgültige Abschaffung der Vermögensteuer wird nicht mehr Wirkungen entfalten als die heute bereits mögliche Selbstanzeige, die nach Ansicht von Fachleuten in der Praxis keine große Bedeutung hat. Die FDP bleibt weiter bei ihrer Forderung nach Einführung einer unbürokratischen Abgeltungssteuer mit einem moderaten Steuersatz von 25 %. Sie wird jeden politischen Einfluss geltend machen, damit es hier endlich Fortschritte gibt.

      Enttäuschend ist auch, dass der Mut zu einer umfassenden Reform der Gemeindefinanzen bei Abschaffung der Gewerbesteuer fehlt. Der von Merz vorgesehene gespaltene Steuersatz bei der Einkommensteuer für unternehmerische Einkünfte ist im Übrigen verfassungswidrig.

      Die Reduzierung der einkommensteuerlichen Einkunftsarten auf vier ist halbherzig. Die CDU hätte sich auch hier an den Steuerkonzepten der FDP und von Professor Kirchhof orientieren sollen. Beide sehen nur noch eine Einkunftsart vor und sind damit wirklich steuervereinfachend.
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 19:09:02
      Beitrag Nr. 152 ()
      Und noch was aus dem HB:

      HANDELSBLATT, 3.12.2003uhl BERLIN. Im Streit um die rot-grünen Steuergesetze ist es zwischen Koalition und Opposition in den vom Vermittlungsausschuss eingesetzten Unterarbeitsgruppen zu ersten Einverständnissen gekommen. So haben nach Angaben von Teilnehmern die CDU/CSU-Unterhändler der von SPD und Grünen geplanten Steueramnestie für reuige Steuerflüchtlinge zugestimmt. Die Union sorgte allerdings dafür, dass die bislang pauschale Nacherklärung der nicht versteuerten Gelder eingeschränkt wird. Die reumütigen Steuersünder müssen entgegen dem bisherigen Gesetzentwurf für die hinterzogenen Beträge nun den Veranlagungszeitraum und die Einnahmequelle angeben, wenn sie sich dem Fiskus offenbaren und straffrei mit dem günstigen Amnestie-Steuersatz von 25 % beziehungsweise 35 % davon kommen wollen.

      Damit soll verhindert, dass die Steuersünder eine Nacherklärung als Freibrief für alle möglicherweise später von den Finanzämtern noch entdeckten Hinterziehungen nutzen. Zudem wurde präzisert, dass es eine Strafbefreiung nach der Entdeckung einer Hinterziehung in keinem Fall geben wird. Dadurch soll ein vor allem bei Betriebsprüfungen auftauchendes Problem beseitigt werden.

      Unionskreise betonten, dass über das endgültige Schicksal der Amnestie der Vermittlungsausschuss erst am 10. Dezember im Rahmen des "Gesamtpakets" entscheiden werde. Dabei müsse auch Klarheit über die künftige Besteuerung von Kapitalerträgen geschaffen werden.


      Bin ja mal gespannt, ob die sich bis zum 10. auf ein "Gesamtpaket" einigen können. Sieht im Moment eher nicht danach aus, da die Union nach ihrem Parteitag eine zunehmend harte Linie zu fahren scheint:

      STEUERREFORM

      Ein Kompromiss rückt in weite Ferne

      Die Chancen, dass zum 1. Januar 2004 weitere Steuersenkungen in Kraft treten werden, sinken von Tag zu Tag. Finanzminister Hans Eichel schloss am Mittwoch sogar ein Scheitern der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss nicht mehr aus.


      Berlin - Nach dem Leipziger CDU-Parteitag sieht Eichel die Einigungschancen schwinden. Die Union mache einen Prozess durch, der darauf hinauslaufe, dass man zu keinem vernünftigen Ergebnis im Vermittlungsverfahren komme, sagte er. CDU und CSU seien nicht wirklich an einem Kompromiss interessiert.
      Eichels Skepsis kommt nicht von ungefähr. Bisher entschiedene Befürworter wie die CDU-Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg und Thüringen, Erwin Teufel und Dieter Althaus, wollen die Steuersenkungen nicht mehr in jedem Fall unterstützen. Sie fordern vor allem Korrekturen am rot-grünen Finanzierungskonzept.

      Nach Informationen der "Wirtschaftswoche" hat sich die CDU/CSU-Spitze schon darauf festgelegt, im Vermittlungsausschuss das Vorziehen der Steuerreformstufe 2005 auf 2004 abzulehnen. Eine Festlegung gebe es bisher nicht, hieß es dazu aus der Unionsführung.

      Ein Verzicht auf die zusätzlichen Steuerentlastungen in Höhe von fast 16 Milliarden Euro wäre nach Ansicht von Bundesfinanzminister Eichel ein herber Rückschlag für das Wirtschaftswachstum. Er sei zwar an einem Konsens - auch zum Subventionsabbau - hochgradig interessiert. Doch statt sich klar zu positionieren, komme von der Union immer nur Kritik.

      Die vom Vermittlungsausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe Steuern setzte ihre Verhandlungen fort. Die Beratungen seien mühevoll, hieß es aus dem Gremium. Die CDU/CSU-Spitze sehe keine Möglichkeit, sich mit der Regierung über die Gegenfinanzierung der Steuersenkungen zu einigen.

      Konzept gegen "Vorwurf der Steuerblockade"

      Die Länder könnten nicht zu verfassungswidrigen Haushalten gezwungen werden, zitierte das Blatt ein CDU-Präsidiumsmitglied. Hinter den Kulissen erarbeite die Union ein Konzept, wie sie öffentlich auf den Vorwurf der Steuerblockade reagieren wolle. Neben der Belastung für die Staatskasse solle die erneute Verletzung der Euro-Stabilitätskriterien durch die Bundesregierung thematisiert werden.

      Eichel erklärte, die Umsetzung der CDU-Konzepte zur Reform des Steuer- und Sozialsystems würde den Staat sofort mindestens 60 Milliarden Euro und ab 2013 gut 90 Milliarden Euro jährlich kosten. "Das ist im besten Fall Wunsch und Wolke." Eichel kritisierte, dass die Union unfinanzierbare Modelle vorlege und sich zugleich als Hüter der Staatsfinanzen sowie der Euro-Kriterien aufspiele. Wer die Bundesregierung auffordere, milliardenschwere EU-Sparauflagen zu akzeptieren und solche Beschlüsse fasst, betreibt eine Politik, die schlicht unverantwortlich ist".

      Althaus verlangte von Eichel, sein Finanzierungskonzept zu ändern. Ansonsten verspiele Rot-Grün in den Reihen der Union die Unterstützung für die Steuersenkungen, sagte der CDU-Ministerpräsident der Chemnitzer "Freien Presse". Sein sächsischer Kollege Georg Milbradt (CDU) sieht keine Chance mehr für eine Einigung. Er sagte der "Financial Times Deutschland" unter Verweis auf die Haushaltskrise: "Nach heutiger Sachlage gibt es keine Steuersenkung."

      (aus Spiegel Online)

      Nächste Woche weiß man mehr.
      :)
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 08:21:35
      Beitrag Nr. 153 ()
      @pmp

      Ich kann dein Argument nicht nachvollziehen, dass es auf Grund der Steueramnestie nicht zu einer Nichtigerklärung alter Steuererklärungen mit anschließender Rückzahlung kommen wird (für alle die ihren Steuerbescheid mit dem entsprechenden Vorbehaltsvermerk versehen haben, was eh nur etwa 1 % max. gemacht haben dürften).

      Das würde nämlich unterstellen dass es auf Grund der jetzt eingeführten Steueramnestie plötzlich nachträglich zu einer "gerechten" Besteuerung bei Spekulationsgewinnen kommen würde, was in meinen Augen totaler Schwachsinn ist.
      Wer sagt denn bitte dass die Steuerhinterzieher von gestern plötzlich alle hocherfreut zum Fiskus rennen und ihre schon damals verschwiegenen Gewinne heute plötzlich angeben, wenn dies kein Mensch nachprüfen kann und wird bzw. die Verjährung mit jedem Jahr näherrückt ?

      Für eine gerechte, allumfassende Besteuerung kann man vielleicht in Zukunft sorgen, aber nicht nachträglich und in der Form schon gar nicht.
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 08:44:39
      Beitrag Nr. 154 ()
      @bonAPART

      Danke - ich war nur zu faul zum schreiben ;-) aber das trifft den nagel auf den kopf

      gruß

      elbosso

      ps: die steueramnestie mit 25% wird ein reinfall ! bei 2,5% (wie in italien) kann ich mir vorstellen das jmd. nachträglich erklärt oder das geld aus dem ausland holt
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 11:26:35
      Beitrag Nr. 155 ()
      @bonAPART,

      würde nämlich unterstellen dass es auf Grund der jetzt eingeführten Steueramnestie plötzlich nachträglich zu einer " gerechten" Besteuerung bei Spekulationsgewinnen kommen würde, was in meinen Augen totaler Schwachsinn ist
      Sic!

      @El Bosso,

      steueramnestie mit 25% wird ein reinfall
      Ich gehe noch weiter: Schafft man im Zuge dessen das Bankgeheimnis ganz ab (was ja immer wieder angedacht wird), wird dies zu weiterer Kapitalflucht führen.
      Naja, den Eichel würde es vielleicht gar nicht kratzen: Er wäre dann zwar sicher abgewählt, aber er kassiert ja eine fette Pension.

      Die (per se diskutable) Auflösung des Bankgeheimnisses funktioniert doch nur in die Zukunft gerichtet, allein schon wegen des erforderlichen Vollzugs-(/Kontroll-)aufwands.
      Eine pauschale, zeitbefristete Amnestie ohne Nacherklärungspflicht wäre in diesem Kontext nicht nur die einfachste (unbürokratischste), sondern auch gescheiteste Lösung: Sie würde am meisten - das meiste! - Geld, dazu noch schnell, zurück ins Land bringen.
      Davon könnte man im übrigen LOCKER an den Fiskus gezahlte (verwassungswirdrige) Spek.steuern zurückzahlen!

      Ob dieser Zusammenhang noch jemals von der Politik (ex einiger stiller Nachdenker, nicht nur aus der FDP) begriffen wird?

      investival
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 11:37:16
      Beitrag Nr. 156 ()
      Allein der Begriff Steueramnestie is total falsch, es müsste heißen Strafamnestie, denn Steuern will Hans ja bei der Nacherklärung.

      Da die Steuersünder von gestern aber

      1. primär keine Steuern zahlen wollten und
      2. schon damals keine Angst vor Strafe hatten und
      3. das Bankgeheimnis rückwirkend nicht aufgehoben wird sondern Kontrollmitteilungen nur in der Zukunft eingeführt werden sprich es weiterhin nicht nachvollziehbar sein wird wer früher Speku-gewinne hatte,

      wird sicher so gut wie gar nix an Steuern reinkommen, weshalb der ehrlich in den letzten Jahren seine Spekulationsgewinne Erklärende nach wie vor der Dumme gewesen sein wird.

      Ziel der Verfassungsklage war es genau diese Dummensteuer anzuprangern. Mit dem Argument der Finanzverwaltung: "Ihr habt ja damals nicht bezahlt und freiwillig nichts angegeben, deshalb zahlt doch bitte jetzt freiwillig und erklärt Euch" dürfte dieser Makel nicht mal ansatzweise behoben sein, wie denn auch ? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 15:23:02
      Beitrag Nr. 157 ()
      wollte mal fragen wegen der Steueramnstie. Vorausgesrtzt die CDU stimmt ihr zu. Aber das Gesamtpaket kommt durch den Vermittlungsausschuß nicht durch, kommt dann die Steueramnestie trotzdem nicht ? Also Steueramnestie Zustimmung aber weil andere Teile des "Pakets" nicht gnehmigt werden kommt sie trotzdem nicht ?
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 17:13:55
      Beitrag Nr. 158 ()
      Amnestie heißt doch Verzicht auf Bestrafung. Strafamnestie wäre "doppelt gemoppelt".
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 18:53:58
      Beitrag Nr. 159 ()
      bonapart,
      sei dir damit mal nicht zu sicher:3. das Bankgeheimnis rückwirkend nicht aufgehoben wird sondern Kontrollmitteilungen nur in der Zukunft eingeführt werden sprich es weiterhin nicht nachvollziehbar sein wird wer früher Speku-gewinne hatte,

      wenn einer nämlich nicht nur minibeträge erzielt hat,sondern ordentlich geladen hat,wird er gefragt werden,wo das geld , das er jetzt hat,eigentlich herkommt.

      schon fangen die probleme an...
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 20:15:40
      Beitrag Nr. 160 ()
      @Tante

      "wenn einer nämlich nicht nur minibeträge erzielt hat,sondern ordentlich geladen hat,wird er gefragt werden,wo das geld , das er jetzt hat,eigentlich herkommt."

      Sorry, das verstehe ich nicht. Du wirfst hier 2 Dinge durcheinander glaub ich: Es wird definitiv rückwirkend keine flächendeckenden Kontrollmitteilungen der Banken geben, sondern nur die Möglichkeit sich selber "nach"zuerklären, was dann zu der unten besagten Steueramnestie mit pauschalem Abgeltungssatz führt. Und nachgefragt kann ja wohl nur bei Leuten werden die Spekulationsgewinne angeben / bzw. angegeben haben, womit wir wieder bei der Sache mit der Ungleichbehandlung wären, weil es die schwarzen Schafe damals nicht geschert hat und mangels effektiver Kontrollen Jahre später erst Recht nicht schert....
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 22:04:46
      Beitrag Nr. 161 ()
      was ich meine ,ist folgendes:

      jemand hat 1996 bis 2000 insgesamt 300000 euro steuerpflichtige spekulationsgewinne erzielt,was ihm aber bei den steuererklärungen gerade nicht in erinnerung war.

      wenn es in zukunft kontrollmitteilungen über seine sämtlichen wertpapiergeschäfte und zinseinkünfte geben würde,käme naturlich sofort die frage auf,woher er eigentlich das geld hat,für das jetzt die kontrollmitteilungen geschrieben werden.

      und mit sprüchen wie casino,lotto,gefunden im schliessfach wird man da nicht weit kommen. was statt dessen kommt,ist ziemlich schnell die steuerfahndung.

      und der prüfungszeitraum reicht dann 10 jahre zurück.
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 23:35:44
      Beitrag Nr. 162 ()
      Verstehe, damit hast Du natürlich Recht, aber denke dass die Praxis wohl eher so aussieht dass die Meisten 99 - Anfang 00 die dicke Kohle gescheffelt und Steuern nicht gezahlt haben und 01 und 02 wieder in den Sand gesetzt haben - ohne was erklärt zu haben aber trotzdem quasi steuerschuldig waren/sind.

      Natürlich steckt hinter meiner Argumentation halt oft die Suche nach der Hoffnung dass ich meine gezahlten Spekusteuern wieder kriege und bis jetzt hab ich sachlich nicht viel gefunden was dagegen spricht.
      Avatar
      schrieb am 05.12.03 01:29:14
      Beitrag Nr. 163 ()
      Hallo,
      die Amnestie kann natürlich nur dann ein Erfolg werden, wenn der Druck/ das Entdeckungsrisiko groß genug ist.
      Beim ausländischen Schwarzgeld soll das über die geplanten EU-weiten Kontrollmitteilungen/ Informationsaustausch der Finanzbehörden geschehen.
      Und beim inländischen Schwarzgeld rechne ich eben damit, daß infolge des BVG-Spruchs das Bankgeheimnis fällt und die Finanzbehörden dann umfassenden Zugriff auf die Kundendateien der Banken bekommen. Gib ein paar cleveren Steuerfahndern ein paar Tage Zeit, die Datenbank von Finanzinstitut XY zu filzen, und sie werden ne Menge Material finden, aus dem sie dann per Abgleich mit den Daten der entsprechenden Finanzämter schnell die "interessanten" Fälle ermitteln können. Im Moment sind solche Betriebsprüfungen der Banken mit Rasterfahndung eben noch nicht möglich, könnten aber nach dem Fall des Bankgeheimisses in großem Stil kommen.
      Auf jeden Fall könnte man damit den Druck auf die Steuersünder groß genug machen, das "Geschenk" der Amnestie anzunehmen und sich nachzu"erklären".
      Ich kann zwar nicht sagen, daß mir eine solche Entwicklung sonderlich gefällt (ist mir zu orwellmäßig), nur kann ich mir ne Nichterklärung mit Rückzahlung nicht vorstellen, weil die Sache bei der Zinssteuer eben grundsätzlich genauso liegt und da gehts schon um ziemlich dicke Staatsknete.
      Avatar
      schrieb am 05.12.03 07:56:50
      Beitrag Nr. 164 ()
      @pmp - wie ich schonmal erwähnte - ich denke das bverfg wird sich dieser klage NICHT annehmen. hier nochmal der sachverhalt

      Handelsblatt Nr. 206 vom 27.10.03 Seite 4

      Deutschland

      Zinssteuer landet erneut in Karlsruhe

      Steuerpflichtiger aus Bayern beklagt lückenhafte Erhebung und wendet sich an das Bundesverfassungsgericht

      JAN KEUCHEL HANDELSBLATT, 27.10.2003 DÜSSELDORF.
      Das Bundesverfassungsgericht muss sich neben der Spekulationssteuer nun auch erneut mit der Zinssteuer beschäftigen. Ein Steuerpflichtiger aus Bayern hat in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, die dem Handelsblatt vorliegt. Darin führt der Mann an, dass die Steuer noch immer nicht der vom Bundesverfassungsgericht gemachten Auflage entspreche, alle Bezieher von Zinseinkünften " möglichst gleichmäßig" zu belasten (Az.: 2 BvR 620/03). Schon einmal, 1991, hatte Karlsruhe die Zinssteuer für verfassungswidrig erklärt, weil fehlende Kontrollen zu einer willkürlichen Erhebung führten. Daraufhin hatte der Gesetzgeber den heutigen
      30-prozentigen Zinsabschlag ins Leben gerufen.
      Kläger-Anwalt Michael Rosenthal will nun anhand von Berechnungen des Bundesrechnungshofs und Zahlen über die Steuereinnahmen belegen, dass das damalige Erhebungsdefizit bis heute nicht beseitigt ist. " Knapp zwei Drittel aller Zinseinkünfte werden noch immer nicht versteuert" , sagt Rosenthal. Damit zeigen sich interessante Parallelen zur Spekulationssteuer, die der Bundesfinanzhof (BFH) bereits im letzten Jahr wegen eines Erhebungsdefizits in Karlsruhe vorgelegt hat. Ähnlich wie bei dieser Steuer auf Wertpapierverkäufe haben die Finanzbehörden auch bei Zinseinkünften nur begrenzte Möglichkeiten, Angaben von Steuerpflichtigen zu überprüfen. Das Bankgeheimnis verhindert, dass die Finanzbeamten regelmäßig Konten und Depots kontrollieren.

      Nimmt Karlsruhe auch die Zinssteuer-Sache an, dürfte damit eine Flut von Verfahren bei den Finanzbehörden programmiert sein. Anwälte raten bereits, Steuerbescheide offen zu halten, um auch von einer möglichen Verfassungswidrigkeit der Zinssteuer zu profitieren. " Dazu muss unter Verweis auf die Verfassungsbeschwerde Einspruch eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden" , sagte der Kölner Steueranwalt Rolf Schwedhelm dem Handelsblatt.

      Hintergrund der Zinssteuer- Klage ist eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Der Kläger hatte in den Jahren 1993 bis 1997 Einkünfte unter anderem aus Zinsen verschwiegen. Per Revision beim Bayerischen Obersten Landesgericht rügte der Kläger, dass die Sache eigentlich dem Bundesverfassungsgericht hätte vorgelegt müssen. Begründung: Die Besteuerung von Zinsen erfolge noch immer so lückenhaft, dass dies einer willkürlichen Besteuerung gleichkomme. Das Bayerische Oberste Landesgericht war jedoch anderer Meinung. Es verwies darauf, dass der Gesetzgeber die Steuer 1992 überarbeitet habe. Der heutige Zinsabschlag erfasse aber die meisten Steuerpflichtigen.

      Anwalt Rosenthal sieht das ganz anders - und glaubt, das Gegenteil belegen zu können. Dazu führt er vor allem Berechnungen der Steuerberatungsgesellschaft Julius aus Bleckede ins Feld, die dem Kläger beratend zur Seite stand. Steuerberater Jürgen Julius stützt sich auf Zahlen des Bundesfinanzministeriums. Danach lagen im Jahr 2000 rund 960 Mrd. Euro deutscher Unternehmen und Privatpersonen auf ausländischen Konten. " Der größte Teil davon entfiel auf Wertpapieranlagen" , so das Ministerium.

      Hier setzt Julius an. Selbst wenn man großzügig davon ausgehe, dass ein Viertel dieses " Flucht-Kapitals" im Inland versteuert werde, argumentiert er, bleibe bei einer Verzinsung von 6 % noch immer ein jährlicher Steueranspruch von rund 18 Mrd. Euro übrig. Aber: Die Einnahmen aus der Zinssteuer hätten in den letzten Jahren nicht einmal die Hälfte ausgemacht.

      Zahlen des Statistischen Bundesamts belegen an. Danach sind die Einnahmen trotz des 1992 ins Leben gerufenen Zinsabschlags nicht wesentlich gestiegen. Betrugen sie 1993 rund 5,4 Mrd. Euro, waren sie 1999 mit 6 Mrd. DM nur geringfügig höher. Für Anwalt Rosenthal liegt die Lückenhaftigkeit der Zinssteuer damit auch noch aus einem anderen Grund auf der Hand: Sind die Einnahmen seit 1993 fast konstant geblieben, müsse auch heute noch das gelten, was der Bundesrechnungshof für 1993 ermittelt hat - nämlich eine Besteuerungsquote von nur 37 Prozent der tatsächlich erzielbaren Einkünfte. Auch Steuerexperten wie Roman Seer von der Universität Bochum sind sich deshalb sicher: " Das strukturelle Vollzugsdefizit, das das Verfassungsgericht 1991 bemängelt hat, ist bis heute nicht beseitigt" .

      Autor: Keuchel, Jan
      Avatar
      schrieb am 10.12.03 08:06:26
      Beitrag Nr. 165 ()
      Guten Morgen,

      dieses Posting habe ich am WE gelesen, finde leider den Thread dazu nicht mehr und kann daher nicht um Quellenangabe bitten:

      hier: Steueränderungsgesetz 2003
      Verpflichtung der inländischen Kredit- und Finanzdienstleistungsunternehmen zur Ausstellung einer zusammenfassenden Jahresbescheinigung (über Kapital- und (!) Spekulationseinkünfte)
      Mitteilung sämtlicher Kapital- und Spekulationseinkünfte an das Bundesamt für Finanzen.
      Bundesrat hat dem Gesetz am 28.11.2003 zugestimmt!
      gilt für alle ver(!)käufe ab 01.01.2004 innerhalb der spekulationsfrist

      Bislang hatte ich das mit den Bescheinigungen so verstanden, dass sie zunächst an die Depotinhaber geschickt werden. Dort steht aber an das Bundesamt für Finanzen. Somit wären ab 2004 alle Steuersünder wohl erfasst oder sehe ich das falsch?

      # 139
      Somit rücken sie nicht näher, sondern kommen definitiv ab 1.1.04 :confused: ?
      Avatar
      schrieb am 10.12.03 09:53:33
      Beitrag Nr. 166 ()
      #165,
      noch geht diese direkte Weiterleitung an die Finanzbehörden (=Kontrollmitteilung) wegen des noch geltenden Bankgeheimnisses eben nicht.
      Im Gesetz heißt zum neu eingefügten §24b auch eindeutig, daß die Kreditinstitute die Jahresbescheinigung für ihre Kunden ausstellen sollen und diese "ausschließlich als Hilfestellung für die Steuerpflichtigen bei der Ausfüllung der Steuererklärungsformulare gedacht" ist.
      Weiter heißt es: "Die Bescheinigung erleichtert dem Steuerpflichtigen auch bei umfangreichen Einkünften ... die Mitteilung der für deren Besteuerung erforderlichen Angaben an die Finanzverwaltung ... und dient damit der Steuervereinfachung."
      Also jetzt noch keine direkte Kontrollmitteilung ans Finanzamt, die aber nach dem Fall des Bankgeheimisses kommen dürfte.
      Avatar
      schrieb am 10.12.03 09:56:32
      Beitrag Nr. 167 ()
      @Träumerin,

      nur die Kunden erhalten nach dem verabschiedeten Steueränderungsgesetz die Aufstellung, s. diverse Quellen zB. via Google `Steueränderungsgesetz 2003`. Das ist per se nicht schlecht – es entfällt künftig die eigene Rechnerei, :)

      Dass das nicht die alleinige Absicht von Eichel und seinen Mannen ist, ist sicher außer Frage. Immerhin erlaubt dies dem FA, künftig, nötigenfalls rückwirkend bis 2004, diese Einkünfte quasi adhoc (anhand des Bankbelegs) zu überprüfen bzw. zu erfassen. Womit eine flächendeckende Kontrolle der Besteuerung künftig ohne großen Aufwand, dh. iSd. Rechtsprechung, gegeben wäre. Man muss das Bankgeheimnis bzw. die Reste davon dafür also nicht aufheben.

      Anders sähe das aus, wollte/will Eichel an die angeblich entgangenen Mrd Ende der 90er heran ... Und darüber gehen die Meinungen schon in Anbetracht des anfallenden Zusatzaufwands für die FÄ auseinander. Um da Steuergleichheit zu erreichen, müssten die FÄ wohl ein paar Jahre nur nachrechnen ... Da nach der Baisse bei den meisten ohnehin kaum was von den Gewinnen übrig ist, wäre ein Großteil dieser Arbeit ad absurdum.
      Ich würde mich schon wundern, wenn die Rechtsprechung sowas als sinnvoll oder gar geboten offen lassen würde ...
      Falls Eichel das anders sähe, würde mich das indes weniger wundern, :D

      Fallen dann 2004 Spek.gewinne/-verluste an, wird das FA uU. allerdings nachfragen, was in den Jahren vorher war ... Da sollte die Antwort dann schlüssig sein (am besten, man hat da bereits zutreffend erklärt), um einen begründeten Anfangsverdacht des FA auszuschließen, der Direktnachfragen bei der Bank und uU. hernach weiteres zulassen würde; das Bankgeheimnis greift dann natürlich nicht mehr.

      investival
      Avatar
      schrieb am 10.12.03 09:57:41
      Beitrag Nr. 168 ()
      Sorry – mein Posting hat sich mit dem vorherigen überschnitten.
      Avatar
      schrieb am 10.12.03 10:05:25
      Beitrag Nr. 169 ()
      Un noch ein Schritt auf dem Weg zum gläsernen, zentral kontrollierten Steuerzahler:

      Identifikationsnummern für alle Steuerzahler beschlossen

      Frankfurt/Main (AP) Die Steuerzahler sollen nach dem Willen von Bundestag und Bundesrat in Zukunft mittels Identifikationsnummern zentral erfasst werden. Datenschutzexperten kritisierten am Wochenende die im Steueränderungsgesetz 2003 vorgesehene Regelung, wonach unter einer so genannten Electronic Taxpayer Identification Number (ETIN) und einer Wirtschafts-Identifikationsnummer personenbezogene Daten der Meldeämter sowie die Daten zu sämtlichen Steuerbereichen bundesweit gespeichert werden.

      Thilo Wiechert von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz sprach vom Beginn einer «lückenlosen Bevölkerungskontrolle» im Steuerbereich und forderte einen gesellschaftliche Debatte. In der Koalition wurde das Vorhaben mit Hinweis auf die Steuergerechtigkeit verteidigt. Identifikationsnummern seien ein denkbarer Weg, um mehr Steuerehrlichkeit zu erreichen, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, der Nachrichtenagentur AP. Das Vorhaben sei sehr wohl mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vereinbar: «Das eine schließt das andere nicht aus», sagte Wiefelspütz.

      Dagegen kritisierte Weichert einen «datenschutzrechtlichen Quantensprung», über den noch nicht mal in Fachkreisen diskutiert worden sei. Weder seien die Notwendigkeit noch die Verhältnismäßigkeit der zentralen Identifikationsnummern begründet. Es sei nicht erkennbar, dass damit der Steuergerechtigkeit geholfen werde. Schließlich würden außer für Kapitalerträge bei keiner einzigen Steuer Daten zentral zusammengeführt. «Ich bin überzeugt, dass diese Passagen vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand hätten», fügte Weichert hinzu.

      Auch der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Helmut Bäumler, sagte, er teile die Bedenken des Datenschutzvereins. In der Dienststelle des bayerischen Datenschutzbeauftragten hieß es, zwar würden die Nummern nur zweckgebunden verwendet, grundsätzlich bestehe jedoch die Gefahr, dass Daten zentral abgeglichen würden. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer, auf die Gewerbeaufsicht und Sozialleistungsträger wie die Krankenversicherungen Zugriff haben sollen, wird derzeit in einer Stadt und in einem Landkreis in Bayern erprobt. Der Berliner Datenschutzbeauftragte, Hansjürgen Garstka, sagte der «Berliner Morgenpost» (Sonntagausgabe), damit würde eine Personenkennzahl nach Muster der DDR eingeführt.

      Im Bundesfinanzministerium wurde darauf verwiesen, dass der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Joachim Jacob, an dem Gesetzgebungsverfahren beteiligt worden war. Nach Weicherts Angaben äußerte Jacob Bedenken, die er jedoch «zurückstellte». Jacob war für eine Stellungnahme am Wochenende nicht zu erreichen. Sein designierter Nachfolger, Peter Schaar, sagte jedoch, er werde sich nach seiner noch in diesem Jahr geplanten Amtseinführung mit dem Thema befassen.

      Das Steueränderungsgesetz 2003 war am 7. November vom Bundestag und am 28. November vom Bundesrat verabschiedet worden.
      Avatar
      schrieb am 10.12.03 10:13:59
      Beitrag Nr. 170 ()
      Danke für eure Antworten, so habe ich es bislang auch verstanden und gelesen, deshalb hatte mich das von mir zitierte Posting auch etwas irritiert.
      Avatar
      schrieb am 10.12.03 11:38:04
      Beitrag Nr. 171 ()
      #169:
      Das wird sicher viele verleiten, ihr Kapital nach Dtld. zurück zu transferieren und die avisierte 25 % Strafsteuer zu zahlen ... :laugh:

      >Im Bundesfinanzministerium wurde darauf verwiesen, dass der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Joachim Jacob, an dem Gesetzgebungsverfahren beteiligt worden war. Nach Weicherts Angaben äußerte Jacob Bedenken, die er jedoch «zurückstellte». Jacob war für eine Stellungnahme am Wochenende nicht zu erreichen. Sein designierter Nachfolger, Peter Schaar, sagte jedoch, er werde sich nach seiner noch in diesem Jahr geplanten Amtseinführung mit dem Thema befassen.<


      investival
      Avatar
      schrieb am 10.12.03 11:42:57
      Beitrag Nr. 172 ()
      #161
      Eine weitere Frage stellt sich: Wenn dieslich welcher sich der Gnade von Hans Eichel unterwirft und für die 300.000 Euro Amnestie erhält, dann zahlt er doch nur 75.000 Euro (ggf. plus Zinsen).

      Hätte er hingegen Jahr für Jahr 75.000 Euro zusätzlich an Einkünften gehabt, so müsste er (grob gerechnet) 105.000 Euro steuern zahlen.

      Wo bleibt da die Gerechtigkeit, wenn ich durch Unehrlichkeit auch noch mit bis zu 30.000 Euro "Gewinn" belohnt werde?

      Vielleicht kann einer der Steuerexperten die Sache mal nachrechnen.
      Avatar
      schrieb am 10.12.03 17:20:30
      Beitrag Nr. 173 ()
      #172,
      das Zahlenbeispiel durchblicke ich nicht ganz.
      Aber natürlich dürfte die 25%-Abgeltung für die meisten Steuersünder günstiger sein als die reguläre Versteuerung/Nachversteuerung. Und natürlich ist das ungerecht, aber ohne einen entsprechenden Benefit werden viele "Sünder" ihr Schwarzgeld eben nicht via Amnestie legalisieren wollen, und drauf setzen, unentdeckt bleiben zu können (und nichts zahlen zu müssen). Bei jedem unentdeckten Fall ginge der Staat dann ganz leer aus, und auch mit Blick auf den "ehrlichen Steuerzahler" wäre das dann noch ungerechter als das "Steuergeschenk" via Amnestie. ;)
      Avatar
      schrieb am 10.12.03 21:12:41
      Beitrag Nr. 174 ()
      "Wo bleibt da die Gerechtigkeit, wenn ich durch Unehrlichkeit auch noch mit bis zu 30.000 Euro " Gewinn" belohnt werde?"

      Es ist gerade Sinn der Amnestie, einen Anreiz für die Versteuerung der "Schwarzgelder" zu schaffen.
      Avatar
      schrieb am 11.12.03 10:39:24
      Beitrag Nr. 175 ()
      Dann könnte man genauso gut dagegen klagen und verlangen, dass rückwirkend die Spekulationsgewinne maximal mit 25% belastet werden, oder?

      Steuersystem und Gerechtigkeit sind halt zwei Paar Schuhe
      Avatar
      schrieb am 11.12.03 11:17:42
      Beitrag Nr. 176 ()
      Recht haben und bekommen auch, *g*

      Ich denke (und hoffe), die Richter werden/würden das im volkswirtschaftlichen Gesamtkontext sehen: Die Rückführung von Fluchtkapital hätte im Hinblick auf die künftige Besteuerung mit Sicherheit einen erheblich größeren Nutzen als die aufwändige Verfolgung resp. Nachrechnung bisheriger Spekulationsgewinne (soweit sie denn überhaupt vorhanden sind; die Baisse wird da mE. doch unterschätzt). Irgendeine Begründung wird sich da über die Monate schon finden.

      Ich gehe sogar soweit zu sagen, daß eine (relativ eng) zeitbefristete Amnestie ohne Nachzahlung aufgrund der mit Sicherheit höheren Akzeptanz einen noch viel größeren volkswirtschaftlichen Effekt hätte – selbst falls man die Ehrlichen im Nachhinein auszahlte (soweit ihre Steuerbescheide vorläufig gestellt sind).

      Gerechtigkeit und volkswirtschaftlicher Nutzen sind somit auch 2 Paar Schuhe ... Wovon eines aber bestimmt angesagter ist, in Anbetracht der Witterung in Dtld.

      investival
      Avatar
      schrieb am 11.12.03 12:01:14
      Beitrag Nr. 177 ()
      #172:
      Auf die 3000O0 Euro werden keine 75000 Euro Steuern fällig, sondern nur 45000,-Euro.
      In dem Gesetz werden 40% Werbungskosten unterstellt, d.h.du brauchst nur 60% von den 300000,- mit 25% zu versteuern.
      So habe ich das verstanden.
      Ist schon komisch, dass so ein Gesetz von den Sozis kommt.
      Wäre das Gesetz unter der Union gekommen ständen jetzt die Sozimassen auf der Straße und würden für soziale Gerechtigkeit demonstrieren.
      Avatar
      schrieb am 11.12.03 19:39:57
      Beitrag Nr. 178 ()
      @fidelity,
      hast Du dafür ne Quellenangabe? Die Minderung des Ausgangswertes um 40% "Werbungskosten" scheint mir extrem hoch und unverhältnismäßig. Wäre wirklich komisch, wenn sowas von den Sozis käme.
      Außerdem muß man berücksichtigen, daß pro Hinterziehungsjahr Zinsen dazu kommen sollen. Siehe das Beispiel weiter unten im ersten Posting zur geplanten Amnestie.
      MfG
      Avatar
      schrieb am 12.12.03 00:53:41
      Beitrag Nr. 179 ()
      Habe jetzt selbst nähere Details zur geplanten Amnestie gefunden, die ich hier mal in voller Länge wiedergebe, da sie für den einen oder anderen doch wohl interessant sein könnten. :D

      S T E U E R A M N E S T I E (aus Focus Money Online)

      Was reuige Sünder erwartet

      Der Fiskus will reuige Steuersünder animieren, ihre hinterzogenen Einkünfte anzumelden. Er gewährt Straffreiheit. Was bringt die Reue und wie viel müssen geläuterte Sünder zahlen?

      Finanzminister Hans Eichel macht reuigen Steuersündern mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ ein unerwartet großzügiges Angebot.

      Wer reinen Tisch machen und ruhig schlafen will, sollte zugreifen. Billiger wird das Ticket in die Ehrlichkeit sicher für lange Zeit nicht zu bekommen sein.

      Mit der Amnestie macht der Fiskus Steuersündern ein attraktives Angebot. Damit will er den Reiz der Steueroasen etwas entgegenstellen. Allerdings bleiben einige Fragen.


      Fristen, Strafen, Prozente

      Kommen rückkehrwillige Steuersünder vollkommen ungeschoren davon? Nein. Strafrechtlich drohen keinerlei Konsequenzen. Allerdings erhält ein Hinterzieher, der steuerehrlich werden will, einen Denkzettel: Er muss eine Nachzahlung ans Finanzamt leisten. Ursprünglich sollten das 25 Prozent der bisher verschwiegenen Beträge sein, jetzt ist noch ein Rabatt eingebaut. Die Strafsteuer ist nicht auf Basis der vollen Summe zu entrichten, sondern je nach Steuerart nur auf einen Prozentsatz davon. So sind Berechnungsgrundlage bei hinterzogener Einkommen- und Körperschaftsteuer nur 60 Prozent der nicht deklarierten Beträge, bei Erbschaft- und Schenkungsteuer 20 Prozent, bei Gewerbesteuer zehn Prozent und bei Umsatzsteuer 30 Prozent der verschwiegenen Umsätze.
      Muss der Hinterzieher mit weiteren Steuernachforderungen rechnen? Nein. Mit der Nachzahlung sind alle Forderungen des Fiskus abgegolten. Anders als bei der Selbstanzeige, die ebenfalls Straffreiheit bringt, fallen bei der Amnestie keine Hinterziehungszinsen oder Verspätungszuschläge an. Die Amnestie ist deshalb deutlich günstiger als die Selbstanzeige.
      Welche Zeiträume sind von der Amnestie betroffen? Nachdeklarieren können Steuersünder alle bisher verschwiegenen Einkünfte, die zwischen dem 1. Januar 1993 und dem 31. Dezember 2001 angefallen sind. Länger zurück- liegende Beträge wären meist ohnehin sowohl straf- wie steuerrechtlich verjährt. Sollte das ausnahmsweise noch nicht der Fall sein, erstreckt sich die Amnestiewirkung allerdings auch auf solche Summen. Einkünfte der Jahre 2002 und später sind nicht umfasst, da die Amnestiezahlungen meist erheblich unter der regulären Steuerlast eines Betroffenen liegen und keine Anreize zur Hinterziehung geliefert werden sollen.
      Was gilt, wenn Einkünfte hinterzogen wurden, die mehrere Steuerarten betreffen? Hat etwa ein Unternehmer durch schwarze Geschäfte Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuer hinterzogen, muss er anhand der jeweils geltenden Bemessungsgrundlage (60 bis zehn Prozent der nicht gemeldeten Summen) einen Gesamtbetrag bilden und davon 25 Prozent an den Fiskus zahlen. Weitere Zahlungen fallen nicht mehr an.
      Was gilt bei Kapitalerträgen? Die Amnestie differenziert nach Steuer- und nicht nach Einkunftsarten. Kapitalerträge fallen unter die Einkommensteuer, auch da sind 25 Prozent von 60 Prozent der gemeldeten Beträge als Nachzahlung fällig. Die Art der Erträge – Zinsen, Dividenden, Kursgewinne – spielt keine Rolle, ebenso wenig, ob sie aus Fonds, Aktien oder Anleihen stammen.
      Wie lange soll die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit möglich sein?

      Ab dem 1. Januar 2004 sollen reuige Hinterzieher ein Jahr lang die günstige 25-Prozent-Regelung nutzen können. Wer erst zwischen 1. Januar und 31. März 2005 den Schritt in die Steuerehrlichkeit wagt, muss 35 Prozent nachzahlen. Anschließend gilt wieder das bisherige Recht: Steuerhinterziehern droht neben Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren die Nachzahlung sämtlicher Steuerschulden plus Hinterziehungszinsen von sechs Prozent pro Jahr.


      Sind weitere Fristen zu beachten? Ja. Die 25-prozentige Nachzahlung ist innerhalb von zehn Tagen nach der Abgabe der Nachmeldung beim Finanzamt zu entrichten. Wichtig: Geht das Geld nicht rechtzeitig ein, fällt die Wirkung der Amnestie komplett weg. Der Hinterzieher hat dem Fiskus dann alle Angaben auf dem silbernen Tablett geliefert und muss mit Strafe und Steuernachzahlung in voller Höhe rechnen. Experten raten daher, vor Abgabe der strafbefreienden Erklärung genau den fälligen Betrag zu berechnen und ausreichend Mittel bereitzustellen.


      Kann der Hinterzieher bei den nachgemeldeten Beträgen Freibeträge und Werbungskosten gegenrechnen? Nein. Solche Abzugsposten sind bereits bei der reduzierten Bemessungsgrundlage berücksichtigt. Der Fiskus geht also davon aus, dass etwa bei der Einkommensteuer rund 40 Prozent an Werbungskosten und Freibeträgen angefallen sind.


      Gilt die Amnestie nur für im Ausland verstecktes Geld? Nein. Strafrechtlich kann nicht zwischen in- und ausländischen Konten unterschieden werden. Die großzügigen Amnestieregeln greifen auch, wenn der Steuersünder die Summen auf Konten in Deutschland gelagert oder bar gebunkert hat.


      Worauf erstreckt sich die Straffreiheit? Straffrei bleibt neben der einfachen auch die gewerbs- oder bandenmäßige Steuerhinterziehung, die Experten ab etwa 300000 Euro annehmen. Nebendelikte bleiben strafbar. Wurden etwa für die Hinterziehung falsche Belege gefertigt, käme eine Urkundenfälschung in Betracht. Hat ein Unternehmer Schwarzarbeiter beschäftigt und keine Sozialabgaben gezahlt, wäre auch dafür eine Strafe möglich. Allerdings dürfen Informationen aus der Nachmeldung grundsätzlich nicht im Strafverfahren verwertet werden.


      Werden auch eventuelle Mittäter geschont? Ja. Die strafbefreiende Wirkung erstreckt sich nicht nur auf den Hinterzieher selbst, sondern auch auf Mittäter. Wichtig: Auch die Forderungen des Fiskus gegen diese Beteiligten erlöschen durch die Nachzahlung. Besonders bedeutsam ist diese Großzügigkeit bei Ehepaaren, die zusammen zur Steuer veranlagt werden und damit beide als Täter einer Hinterziehung gelten können.


      Können Steuersünder, deren Verfahren bereits abgeschlossen ist, noch nachträglich von der Amnestie profitieren? Nein. Abgeschlossene Verfahren können nicht unter Berufung auf die günstigere Amnestieregelung neu aufgerollt werden. Klagen vor dem Verfassungsgericht wegen solcher Ungleichbehandlungen halten Experten wie Steueranwalt Karsten Randt aber für wahrscheinlich.


      Kann der Fiskus die Angaben des Steuersünders kontrollieren? Ja. Zwar soll die Nachmeldung laut Gesetzesbegründung wie eine übliche Steuererklärung wirken und den Sachverhalt abschließen. Weitere Fahndungsmaßnahmen sollen nicht forciert werden. Allerdings sieht das Amnestiegesetz vor, dass Finanzbeamte über das Bundesamt für Finanzen in Bonn Zugriff auf die Daten bekommen, die Banken seit April über ihre Kunden sammeln und speichern müssen.


      Was kann das Finanzamt abrufen? Gespeichert werden von der Bank Name und Adresse des Kontoinhabers und anderer Verfügungsberechtigter, der wirtschaftlich Begünstigten, Datum von Kontoeröffnung und -schließung. Kontostand und -bewegungen sind – noch – nicht abrufbar.


      Kommentar: Demnach würden also die 40% "Werbungskosten" stimmen und Hinterziehungszinsen auch nicht anfallen, was die Sache für viele dann schon attraktiv machen dürfte.
      Was ist mit dem Jahr 2002? Hier wird der Zeitraum auf Ende 2001 begrenzt, während im früher wiedergegebenen FAZ-Artikel auch 2002 miteinbezogen wurde, da die Erklärungsfrist für dieses Jahr ja auch schon abgelaufen ist. Man wird die Sünder ja wohl kaum locken können, wenn man bis 2001 "amnestiert" wird, aber dann für 2002 ganz ordinär wegen Hinterziehung dran kommt. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.12.03 09:32:30
      Beitrag Nr. 180 ()
      15 Monate »Besinnungszeit« und de fakto 15 % Steuernachzahlung ist per se sicher ein »faires« Angebot ... wenn da nicht zB. die künftige Durchleuchtung wäre, die eben wohl doch einiges Auslandskapital außen vor lassen wird [da wird auch die avisierte EU-Kooperation nichts dran ändern: Abgesehen von den ausgenommenen Kanalinseln gibt es diverse Übersee-Oasen, außerdem eine Reihe Niedrigsteuer-Länder wie zB. Irland].
      `Großzügigkeit` zumindest bei Ehepaaren ist aber zumindest ein anmaßender Begriff, wie überhaupt der eingeführte Tatbestand der `gewerbs- oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung` nur zusätzliches Mißtrauen in die Steuerbehörden resp. gegen deren oberste Herren provoziert(e).

      >Allerdings sieht das Amnestiegesetz vor, dass Finanzbeamte über das Bundesamt für Finanzen in Bonn Zugriff auf die Daten bekommen, die Banken seit April über ihre Kunden sammeln und speichern müssen.
      Kontostand und -bewegungen sind – noch – nicht abrufbar.
      <

      Das müßte aber kommen, soll das was bringen.
      Und das ist der Knackpunkt, neben dem 2002-Problem: Aufhebung des Bankgeheimnisses bei Nacherklärern, und für die anderen nicht? – Das wird vielen Flüchtlingen kaum vermittelbar sein. Schafft man ergo das Bankgeheimnis ganz ab, werden gegenläufige Effekte, wohl auch seitens der bisher »braven« Anleger, ohne Zweifel stärker zum Tragen kommen, was (imo, wie gesagt) dazu führen wird, dass dem Hans (so er dann noch regiert) hernach weniger bleibt, zumal, wenn man dann noch den Zusatzaufwand für die FÄ gegenrechnet.
      Das der Hans vielleicht auf mehr spekuliert, kann nur seiner Realitätsferne zuzuschreiben sein, die ihn vor nicht allzu langer Zeit eine Dt. Telekom bei 65 als ein lohnendes Invest bezeichnen ließ, von seinen Wahlaussagen ganz zu schweigen. Man fragt sich, was für Berater da am Werke sind ... (Auch die Opposition lässt mir da einige Fragen offen)

      Besser wäre es doch, das Bankgeheimnis zu belassen, den Anlegern da ihre (ohnehin bedenklich ausdünnende) Privatsphäre zu erhalten und somit einen unbestreitbar Akzeptanz erhöhenden Vertrauensvorschuss zu signalisieren, und den ersparten Aufwand hernach in die künftige Steuereintreibung einzubringen.
      Ansonsten wird bestehendes, hartnäckiges Mißtrauen der Finanzbehörden in seine Steuer»kunden« nicht nur impliziert, sondern aus externer Sicht regelrecht zementiert. Die Steuerzahler werden sich dann a la longue kaum vertrauensvoll(er) zeigen.

      Wenn schon kein ökonomischer Sachverstand regiert, sollte man vielleicht wenigstens einen Psychologen consultieren ...

      investival
      Avatar
      schrieb am 12.12.03 10:27:17
      Beitrag Nr. 181 ()
      Ich habe letzte Woche im Fernsehen mitbekommen, dass die Amnestie auf Druck der Union auf das Jahr 2002 ausgeweitet worden ist.Es soll so zu einer definitiven Einigung mit der SPD gekommen sein.
      Alles andere wäre unlogisch gewesen, da reuige Sündern ansonsten mit Ermittlungen für das Jahr 2002 konfrontiert worden wären.
      Ich bin auch der Meinung, dass eine Auflösung des Bankgeheimnisses die ganze Sache zu einem Flop machen würde.Es käme kein Cent aus dem Ausland hier rüber.Eher flösse noch mehr Geld in die Schweiz, die das Bankgeheimnis in die Verfassung verankern wollen.
      Avatar
      schrieb am 12.12.03 10:59:23
      Beitrag Nr. 182 ()
      @Fidelity,

      danke für die Info, hatte nicht mitbekommen, dass sich die CDU(/FDP) da nun endgültig durchgesetzt hat.
      Bezeichnend aber, dass Eichel(s Leute) da nicht von selbst drauf gekommen ist(/sind).

      investival
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 17:17:48
      Beitrag Nr. 183 ()
      das ergebnis des vermittlungsausschusses ....

      Amnestie für Steuerhinterzieher:

      Die Amnestie-Pläne für reuige Steuerhinterzieher bleiben im Grundsatz erhalten. Bis zum Ende 2004 deklarierte und hinterzogene Beträge müssen zu 25 Prozent, bis März 2005 deklarierte zu 35 Prozent nachversteuert werden. Allerdings muss der Steuersünder nun den Behörden mehr Informationen zum Sachverhalt geben, etwa zur Herkunft der Gelder.
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 18:05:36
      Beitrag Nr. 184 ()
      na warten wir mal den genauen gesetzestext ab und dann kann die analyse beginnen...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 16.12.03 13:21:44
      Beitrag Nr. 185 ()
      ich habe ein paar Fragen wegen der Steueramnestie und Spekusteuer:

      1. Kann man bei der Steueramnestie auch Spekugewinne unter Vorbehalt wegen Tipke Klage amnestieren um dann gegebenenfalls das Geld zurückzubekommen ?

      2. Bei der Steueramnestie können ja keine Werbungskosten abgesetzt werden. Aber wie verhält sich das mit den Ordergebühren ? Sind das auch Werbungskosten ? Oder Nur Anschaffungsnebenkosten ? Normal ist doch der Gewinn bei Spekugeschäften das was rauskommt nach Orderkosten !?

      3. Wie muss man eigentlich ordergebühren fiskalisch ansetzen wenn man einen Kauf z.b. im Dezember 2000 gemacht hat und das Papier im Februar 2001 verkauft hat. Muss man dann die Orderkosten vom KAUF DER eRKLÄRUNG VON 2000 ODER IN 2001 ANGEBEN ??

      4. Was passiert wenn man erwischt wird in 2000 Spekugewinne hinterzogen zu haben A B E R man in 2001 so hohe Verluste hatte das mit Gegenrechnung 2000 keinen Gewinn mehr hatte aber auch in 2001 die verluste nicht erklärt wurden ? Bekommt dann dann trotzdem eine Strafe ? Kann man überhaupt nachträglich für 2001 noch Verluste angeben oder ist die Chance dazu verfallen ?

      p.s.: Bitte jeden Punkt einzeln behandeln und nicht alles im Zusammenhang sehen, da die Fragen sich auf mehrere Personen beziehen.

      VIELEN DANK !
      Avatar
      schrieb am 17.12.03 13:05:03
      Beitrag Nr. 186 ()
      "3. Wie muss man eigentlich ordergebühren fiskalisch ansetzen wenn man einen Kauf z.b. im Dezember 2000 gemacht hat und das Papier im Februar 2001 verkauft hat. Muss man dann die Orderkosten vom KAUF DER eRKLÄRUNG VON 2000 ODER IN 2001 ANGEBEN ??"

      Sämtliche Ordergebühren, sowohl des Kaufes in 2000 als auch des Verkaufs in 2001 sind Werbungskosten des Jahres 2001.
      Avatar
      schrieb am 17.12.03 13:08:09
      Beitrag Nr. 187 ()
      "2. Bei der Steueramnestie können ja keine Werbungskosten abgesetzt werden. Aber wie verhält sich das mit den Ordergebühren ? Sind das auch Werbungskosten ? Oder Nur Anschaffungsnebenkosten ? Normal ist doch der Gewinn bei Spekugeschäften das was rauskommt nach Orderkosten !?"

      Ob man die Ordergebühren als Werbungskosten oder als Anschaffungsnebenkosten ansieht, ist bei den Speku-Einkünften piepegal, weil dort sowohl Werbungskosten als auch Kosten und Nebenkosten der Anschaffung den Gewinn mindern bzw. den Verlust erhöhen.

      (Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ist das anders).
      Avatar
      schrieb am 17.12.03 13:10:37
      Beitrag Nr. 188 ()
      "Kann man überhaupt nachträglich für 2001 noch Verluste angeben oder ist die Chance dazu verfallen ?"

      Falls für 2001 noch kein Est-Bescheid vorliegt, kann dies bei Antragsveranlagung bis zum 31.12.2003 jedenfalls noch erfolgen, bei Pflichtveranlagung kann die ESt-Erklärung incl. Verlustdeklaration auch noch später erfolgen.
      Avatar
      schrieb am 18.12.03 12:28:04
      Beitrag Nr. 189 ()
      "Ob man die Ordergebühren als Werbungskosten oder als Anschaffungsnebenkosten ansieht, ist bei den Speku-Einkünften piepegal, weil dort sowohl Werbungskosten als auch Kosten und Nebenkosten der Anschaffung den Gewinn mindern bzw. den Verlust erhöhen.

      (Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ist das anders)."




      Danke @Nataly aber es ist bei der Amnestie eben NICHT egal.
      Bei der Amnestie darf man Werbungskosten nicht absetzen. Wenn also jetzt die Ordergebühren ( z.b. 5000 € ) Werbungskosten sind, muss man ja 5000 € mehr Gewinn für die Amnestie ansetzen, weil der Jahresgewinn 5000€ mehr sind. Würden Orderkosten jedoch nicht als Werbungskosten gesehen wären 5000 € weniger als Jahresgewinn bei der Amnestie anzusetzen.

      Du darf nicht vergessen dass die Ordergebühren im Normalfall ja den Jahresgewinn schmälern. Aber im Fall der Amnestie musst du den reinen Kursgewinn ermitteln VOR den Ordergebühren, es sei denn Ordergebühren sind eben keine Werbungskosten. Und das ist halt die massgebliche Frage: Sind Orderkosten Im Sinne der Amnestie Werbungskosten oder eben nicht ? :confused: :(
      Avatar
      schrieb am 18.12.03 12:30:58
      Beitrag Nr. 190 ()
      noch was :rolleyes:

      wie hoch waren die Freibeträge für Zinseinkünfte für Singles in:

      98
      99
      00
      01
      02

      ????

      Und gelten Dividenden als Zinseinkünte oder Spekulationsgewinn ?
      Avatar
      schrieb am 18.12.03 13:38:06
      Beitrag Nr. 191 ()
      #189
      Spesen die für den Kauf von Wertpapieren anfallen sind eindeutig Anschaffungskosten und keine Werbungskosten. Sie erhöhen also die Anschaffungskosten. Analog mindern Spesen, die beim Verkauf anfallen, den Verkaufserlös.

      #190
      Sparerfreibetrag
      1998 DM 6.000,00
      1999 DM 6.000,00
      2000 DM 3.000,00
      2001 DM 3.000,00
      2002 € 1.550,00

      Dividenden fallen unter § 20 EStG; Einkünfte aus Kapitalvermögen.(also keine Spekulationseinkünfte)

      Gruß CC:) lumbus
      Avatar
      schrieb am 20.12.03 16:22:58
      Beitrag Nr. 192 ()
      Wenn aufgrund eines konkreten Urteils im nächsten Jahr der Gesetzgeber beschließt, die Spekulationsfrist für Aktiengewinne zu streichen, kann das dann auch rückwirkend für Verkäufe gelten? Wäre dann z.B. der Verkauf von Wertpapieren mit Haltedauer 1,5 Jahre im Januar 2004 in der Steuererklärung, die in 2005 eingereicht wird, zu versteuern, obwohl das neue Gesetz erst im März 2004 in Kraft getreten ist?
      Avatar
      schrieb am 20.12.03 18:34:51
      Beitrag Nr. 193 ()
      Zu #191: Es gibt zu dieser Frage auch andere Ansichten:

      Vom steuerpflichtigen Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften können Werbungskosten abgezogen werde. Zu den Werbungskosten gehören zum Beispiel Bankspesen, Marklercourtage und Kreditzinsen. Zu beachten ist, dass Aktionäre ab 2002 nur noch die Hälfte der entstandenen Werbungskosten ansetzen können.

      Quelle:http://www.steuerlexikon-online.de/Private_Veraeusserungsges…
      Avatar
      schrieb am 20.12.03 18:50:19
      Beitrag Nr. 194 ()
      Zu #192: Eine Streichung der Spekulationsfrist kann kaum auf dem bevorstehenden Urteil des BVerfG beruhen.
      Avatar
      schrieb am 20.12.03 19:20:52
      Beitrag Nr. 195 ()
      #193 Nathaly,
      Bankspesen und Maklercourtage im Zusammenhang mit der Anschaffung von Wertpapieren oder Grundstücken sind niemals Werbungskosten sondern immer Anschaffungskosten. Führ dir doch mal die Definition von Anschaffungskosten in § 255 HGB zu Gemüte. Auf der Seite die du als Quelle angibst, steht nur Müll. z.B. ist da auch fogendes zu lesen:

      Zu beachten ist, dass ab 2002 bei Aktienanlagen nur noch 50 Prozent der Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften versteuert werden, da dann das Halbeinkunftsverfahren greift. Da die Freigrenze unverändert 512 Euro beträgt, bleiben damit ab 2002 Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bis zu 1.023,99 Euro steuerfrei.

      Wenn ich Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften in Höhe von 1.023,99 € habe, dann sind davon 50%, also 511,00 € steuerpflichtig. Sie bleiben also nicht, wie dort behauptet, steuerfrei.
      Avatar
      schrieb am 20.12.03 19:31:44
      Beitrag Nr. 196 ()
      #194 Basierend nicht, richtig. Sagen wir also "Anlass". Z.B. im Rahmen einer weiteren Steuerreform, in der es erweiterte Zugriffe des Finanzamts auf Bankkundendaten geben würde. Könntest du dann eine Aussage zu #192 treffen?
      Avatar
      schrieb am 20.12.03 19:49:48
      Beitrag Nr. 197 ()
      Nach § 23 Abs. 3 Satz 6 EStG bleiben Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 512 Euro betragen hat.
      Mit dem Gesamtgewinn ist derjenige Gewinn gemeint, der sich nach Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens ergibt.
      Avatar
      schrieb am 20.12.03 19:52:03
      Beitrag Nr. 198 ()
      Wavetrader,
      in dem Beispiel, dass du angibst, eindeutig nein. Wenn die neue Regelung im März in Kraft tritt, dann ist logischerweise im Januar noch die alte Regelung gültig.

      Eine andere Sache ist das mit dem Vertrauensschutz. Wenn du dir bspw. am 5. Januar 01 Aktien kaufst, die du nach Ablauf der Spekulationsfrist (1 Jahr) verkaufen willst, und im November wird beschlossen, dass die Spekulationsfrist von 1 jahr mit Wirkung zum 1 Januar 02 aufgehoben wird, dann bist du nach Meinung der Finanzverwaltung neese. Besonders oft kammen solche Fälle bei der Verlängerung der Spekulationsfrist von 2 auf 10 Jahre bei Immobilien vor. Meines Wissens ist z.Zt. ein solcher Fall beim BFH anhängig.
      Avatar
      schrieb am 20.12.03 19:54:24
      Beitrag Nr. 199 ()
      HGB § 255 Anschaffungs- und Herstellungskosten

      (1) Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen.
      Avatar
      schrieb am 20.12.03 20:01:17
      Beitrag Nr. 200 ()
      Deine Argumentation mit § 255 HGB ist nachvollziehbar. Es ist aber daran zu denken, dass ein und derselbe Terminus (hier: "Anschaffungskosten") in unterschiedlichen Gesetzen unter Umständen mit völlig anderem Inhalt gebraucht wird.
      So wird z.B. in der StPO mit "Sicherstellung" etwas ganz anderes gemeint als in § 75 SGB V.
      Es könnte sein, dass der Begriff "Anschaffungskosten" in § 23 EStG anders auszulegen ist als in § 255 HGB.
      Avatar
      schrieb am 20.12.03 20:03:53
      Beitrag Nr. 201 ()
      Schau dir doch mal § 9 Abs. 1 EStG an:

      EStG § 9 Werbungskosten

      (1) 1Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. 2Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind.
      Avatar
      schrieb am 20.12.03 20:07:04
      Beitrag Nr. 202 ()
      Danke, CColumbus.
      Avatar
      schrieb am 20.12.03 20:08:15
      Beitrag Nr. 203 ()
      Die privaten Veräußerungsgeschäfte von Aktien etc. haben die Eigenart, dass die Einkünfte aus Kauf und Verkauf von Wertpapieren entstehen. Dabei entstehen notwendigerweise Transaktionskosten in Form von Gebühren und Provisionen, die bezahlt werden, um damit Einnahmen aus der Veräußerung der Wertpapiere zu erzielen.
      Es erscheint mir gerechtfertigt, die genannten Gebühren unter den Begriff "Werbungskosten" zu subsumieren.
      Avatar
      schrieb am 20.12.03 20:10:44
      Beitrag Nr. 204 ()
      Zu #202: Wenn es dir nützt, würde ich vorschlagen, die genannten Gebühren unter den Begriff "Anschaffungskosten" in § 23 EStG zu subsumieren.
      Es bestehen gute Aussichten, beim Finanzamt damit durchzukommen.
      Avatar
      schrieb am 20.12.03 20:19:16
      Beitrag Nr. 205 ()
      Zu #192: Eine solche "Rückwirkung" hat es bei der Verlängerung der Speku-Frist durch die Rot-Grünen ab 1999 gegeben. Ob das zulässig war, ist umstritten und mW derzeit noch nicht geklärt.
      Avatar
      schrieb am 20.12.03 22:14:17
      Beitrag Nr. 206 ()
      Nataly, Ccolumbus,
      es leuchtet mir sofort ein, daß Ordergebühren meinen Spekugewinn mindern. Ich habe noch von keinem Fall gehört, bei dem das FA anderer Meinung war. Ob sie Anschaffungs- oder Werbungskosten genannt werden, ist mir egal.
      Avatar
      schrieb am 21.12.03 13:03:04
      Beitrag Nr. 207 ()
      Nathaly,
      #197 Mit dem Gesamtgewinn ist derjenige Gewinn gemeint, der sich nach Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens ergibt.

      Das wäre mir neu. Aus dem Gesetzeswortlaut (§ 3 Nr. 40j, 3c(2), 23 (3) EStG) ergibt sich dies nicht. Könntest du mir Quellen nennen aus dennen sich das ergibt. Meine Suche war ergebnislos.

      #200
      Es ist aber daran zu denken, dass ein und derselbe Terminus (hier: " Anschaffungskosten" ) in unterschiedlichen Gesetzen unter Umständen mit völlig anderem Inhalt gebraucht wird.

      In diesem Fall (Gewinnermittlung nach HGB und EStG) nicht. Dafür sorgt §5 (1) Satz 1 EStG:

      1Bei Gewerbetreibenden, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die ohne eine solche Verpflichtung Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse machen, ist für den Schluss des Wirtschaftsjahres das Betriebsvermögen anzusetzen (§ 4 Abs. 1 Satz 1), das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist. (Fettung durch Verfasser)

      Das EStG nimmt Bezug auf das HGB. Somit ist sichergestellt, dass die Begrifflichkeiten die gleichen sind.
      Avatar
      schrieb am 21.12.03 18:15:33
      Beitrag Nr. 208 ()
      § 5 ist nur auf Vollkaufleute und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden anwendbar, nicht auf private Veräußerungsgeschäfte.
      Avatar
      schrieb am 21.12.03 18:18:48
      Beitrag Nr. 209 ()
      Nach § 3 Nr. 40 EStG ist die Hälfte der Einnahmen aus der Veräußerung von (z.B) Aktien steuerfrei, die andere Hälfte ist steuerpflichtig, wobei hier aber die Freigrenze von 512 EUR gilt.
      Avatar
      schrieb am 21.12.03 18:23:30
      Beitrag Nr. 210 ()
      Bei Steuerfreigrenzen sind steuerfreie Beträge nicht zu berücksichtigen.
      Avatar
      schrieb am 21.12.03 19:04:12
      Beitrag Nr. 211 ()
      #208
      Du wirst doch nicht behaupten, dass in einem Gesetz (EStG)in den einzelnen Paragrafen (§ 23 einerseits u. § 5 ,15 andererseits) mit verschiedenen Anschaffungskostenbegriffen gearbeitet wird.

      #209+210 überzeugen mich nicht.
      Avatar
      schrieb am 21.12.03 20:47:10
      Beitrag Nr. 212 ()
      Tz #211: Wo steht in §§ 5,15 irgendetwas von "Anschaffungskosten"?

      "209+210 überzeugen mich nicht."

      Dich nicht, das überrascht mich nicht.
      Avatar
      schrieb am 30.12.03 12:19:21
      Beitrag Nr. 213 ()
      Nix neues aber aus dem Handelsblatt von heute ....

      Bei der Anhörung zur Spekulationssteuer auf Gewinne aus Aktienverkäufen im November hatte das Bundesfinanzministerium schon von sich aus Reformbedarf signalisiert. Es hat angedeutet, die Spekulationssteuer – wie bereits für Zinsen und Dividenden geplant – ab 2005 mit einem definitiven Steuersatz von etwa 25 Prozent zu belegen, den die Banken direkt an das Finanzamt abführen. Handlungsbedarf besteht jedenfalls: Denn schon der Bundesfinanzhof hatte es für verfassungswidrig gehalten, dass bisher mangels gesetzlicher Kontrollinstrumente der Finanzämter nur der ehrliche Steuerzahler seine Aktiengewinne versteuern muss – und damit der Dumme ist. Die Karlsruher Richter hatten bei der Anhörung angedeutet, dass sie die Sache ähnlich wie der Bundesfinanzhof beurteilen.
      Avatar
      schrieb am 30.12.03 15:15:30
      Beitrag Nr. 214 ()
      Steht der Termin schon bzgl. Urteil im 1. Quartal 2004?
      Avatar
      schrieb am 30.12.03 15:50:30
      Beitrag Nr. 215 ()
      # 213, hallo ElBosso,
      soll denn der geplante ca. 25%ige Steuersatz auf Veräußerungsgewinne nur in der bisherigen 1-Jahresspanne gelten oder zeitlich unbegrenzt und muß die Bank Kunde und Konto benennen ?
      Gruß, aris1
      Avatar
      schrieb am 30.12.03 16:57:06
      Beitrag Nr. 216 ()
      @214

      einen termin zur urteilsverkündung ist mir nicht bekannt - angeblich "anfang 2004"

      @215

      soweit ich es der presse entnehme ist geplant sämtliche gewinne zu besteuern - egal ob die papiere innerhalb eines jahres verkauft worden sind oder länger gehalten worden. hier ist jedoch das letzte wort noch nicht gesprochen denke ich ....
      Avatar
      schrieb am 31.12.03 00:51:25
      Beitrag Nr. 217 ()
      Und was is mit den armsen Schluckern die bsp. von der Börse leben und deutlich weniger als 25 % Steuern zahlen müssten ? Kriegen die dann das zu viel Bezahlte mit der entspr. ESt-erklärung wieder zurück ?

      Und wie soll das mit Eurex-geschäften laufen, kriegt man dann statt 100 Euro Prämie nur noch 75 gut geschrieben ? :mad:
      Avatar
      schrieb am 31.12.03 09:00:41
      Beitrag Nr. 218 ()
      @bonAPART: Dafür wird man schon eine Lösung finden.
      Avatar
      schrieb am 31.12.03 11:14:23
      Beitrag Nr. 219 ()
      Sollte #213 Gesetz werden, dürften 2004 alle Anleger ihre steuerfreien Gewinne realisieren :(

      oder gilt das nur für Käufe nach dem 31.12.2004???
      Avatar
      schrieb am 01.01.04 23:06:17
      Beitrag Nr. 220 ()
      #213

      Hach Elbosso, Du machst Dir wohl immer noch Hoffnungen, wa. Die Hoffnung stirbt zuletzt!!!

      Beste Wünsche für 2004


      HaraldSM


      Ps: Haste schon den Karton besorgt??? Und bitte auch ordentlich Styropor, damit die Fläschchen nicht kaputt gehen.......
      Avatar
      schrieb am 02.01.04 08:33:38
      Beitrag Nr. 221 ()
      Hallo zusammen,

      stimmt es, daß ab heute die Banken/Broker alle Börsengeschäfte ans Finanzamt melden müssen ?
      Quelle: Bloomberg

      Gruß :)
      Avatar
      schrieb am 02.01.04 08:57:27
      Beitrag Nr. 222 ()
      Zusammenfassende Bescheinigung für Einkünfte aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften

      Kreditinstitute sind künftig verpflichtet, ihren Kunden jährlich eine zusammenfassende
      Bescheinigung auszustellen, in der die Daten aus allen bei dem jeweiligen Kreditinstitut
      unterhaltenen Wertpapierdepots und Konten eines Kunden zusammengeführt werden
      (§ 24 c EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2003).

      Die Bescheinigung soll nach amtlich vorgeschriebenem Muster erteilt werden und alle
      Angaben enthalten, die die Kunden für die Erklärung ihrer Einkünfte aus Kapitalvermögen
      und privaten Wertpapierveräußerungs- und Termingeschäften benötigen. Die
      zusammenfassende Bescheinigung ersetzt nicht die bisherigen Steuerbescheinigungen.

      Die zusammenfassende Bescheinigung ist erstmals für Kapitalerträge und Wertpapier-
      veräußerungs- sowie Termingeschäfte auszustellen, die nach dem 31.12.2003 zufließen
      bzw. getätigt werden.

      Ist aus einem anderen Thread, aber der Vollständigkeit halber....Frage bleibt, ob das BVerfg diese Regelung als ausreichend gelten läßt, i.e. Spekulationssteuern ab 2004 wieder zu zahlen sind. Das wird sicherlich auch im Urteil deutlich ausgesprochen werden. Ich würde dies eher verneinen.

      Ansonsten muß man dies wohl als vorbereitende Maßnahme zur Einführung einer 25%igen Abschlagssteuer für 2005 verstehen. Die Banken müssen ja hierfür noch ihre EDV aufbauen. Diese dann so implementierte Abschlagssteuer wäre dann synonym dem Zinsabschlagsverfahren sicherlich verfassungskonform.

      Zahlreiche Grüße
      Smarttrader
      Avatar
      schrieb am 02.01.04 15:47:59
      Beitrag Nr. 223 ()
      @harald

      auch dir ein schönes und erfolgreiches 2004 ;-)

      auch wenn du mit einer verlorenen wette ins jahr starten wirst ;-) ....

      grüße

      michael
      Avatar
      schrieb am 02.01.04 16:44:19
      Beitrag Nr. 224 ()
      selbst wenn das Bundesverfassungsgericht die SpekuSteuer kippen würde, würde das Verschweigen von SpekuGewinnen theoretisch weiterhin den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen - wie gesagt - theoretisch...

      Denke auch, dass die 25% (also faktisch 12,5% Abgeltungssteuer) kommen werden - interessant sicherlich, wie weit nach oben die Freibeträge angepaßt werden. Denke mal so auf 5.000 Euro / 10.000 Euro (Single/Ehepaar)..

      Das fänd ich dann recht fair - gehe übrigensfest von einem Kippen der SpekuSteuer in der jetzigen Form durch das Gericht aus.

      Meinungen !

      Art
      Avatar
      schrieb am 02.01.04 18:20:01
      Beitrag Nr. 225 ()
      "selbst wenn das Bundesverfassungsgericht die SpekuSteuer kippen würde, würde das Verschweigen von SpekuGewinnen theoretisch weiterhin den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen - wie gesagt - theoretisch..."

      Da bin ich anderer Meinung. Wenn die Speku-Steuer für die Vergangenheit durch das BVerfG gekippt wird und somit keine Steuer auf Speku-Gewinne anfällt, stellt das Verschweigen auch keine Steuerhinterziehung dar.
      Avatar
      schrieb am 02.01.04 18:25:30
      Beitrag Nr. 226 ()
      @ NATALY

      da erkundige Dich bitte nochmal. Der Straftatbestand bleibt m.W. nach erhalten - lediglich die Nachzahlung wird ausfallen - strafrechtlich jedoch verfolgbar. Ist ja irgendwie auch logisch, da zum Zeitpunkt der Steuerhinterziehung keine Kenntnis des BVerfG-Urteils vorlag, d.h. vorsätzlich hinterzogen wurde. Glaube kaum, dass das Verfassungsgericht eine Amnestie für Steuersünder mit dem Urteil verknüpft - sonst wäre ja auch das "Bückengesetz" in die Legalität der Regierung sinnlos...und würde gegen das BFH-Urteil stehen.

      Art
      Avatar
      schrieb am 02.01.04 18:29:18
      Beitrag Nr. 227 ()
      @Nataly,

      ist es in diesem Zusammenhang (Amnestie) richtig, dass -wie in einem anderen Thread behauptet - die Verluste den Gewinnen innerhalb eines Jahres nicht gegenübergesetzt werden können ?

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 02.01.04 20:44:04
      Beitrag Nr. 228 ()
      wie verhält sich folgende Konstellation:

      Jahr 2000 -> dicke Spekulationsgewinne
      Steuerbescheid bereits abgegeben

      jahr 2001 -> dicke Spekulationsverluste
      Steuerbescheid bereits abgegeben

      können die beiden Jahre gegeneinander angerechnet werden
      bzw. was passiert wenn Steuerbescheid noch unter Vorbehalt der Nachprüfung steht
      Avatar
      schrieb am 02.01.04 21:33:35
      Beitrag Nr. 229 ()
      # 228

      das hängt ganz davon ab, ob Du die Gewinne/Verluste angegeben hast - sonst Knast :laugh:

      Art
      Avatar
      schrieb am 02.01.04 21:38:37
      Beitrag Nr. 230 ()
      Bin durch Zufall auf diesen Artikel gestoßen:
      19.12.2003

      Verfassungswidrigkeit der „Spekulationssteuer“?

      (Autor) Jörg Wiese


      Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften „bei anderen Wirtschaftsgütern, insbesondere bei Wertpapieren“, sind gem. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG steuerpflichtig, wenn nicht mehr als ein Jahr zwischen Anschaffung und Veräußerung liegt. Derartige „Spekulationseinkünfte“ stehen derzeit auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand: Die Frage der Verfassungsmäßigkeit der „Spekulationssteuer“ ist beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unter dem Aktenzeichen 2 BvL 17/02 anhängig; am 18.11.2003 wurde bereits mündlich zur Sache verhandelt; mit einer Entscheidung ist ca. zwei bis drei Monate nach dieser Verhandlung zu rechnen.

      In diesem Zusammenhang ist auf die drei bisher in dieser Angelegenheit ergangenen Beschlüsse des Bundesfinanzhofs (BFH) hinzuweisen:

      1. Beschluß vom 16.07.2002 (BStBl II 2003, 74)

      Diese bereits im Sommer letzten Jahres getroffene Entscheidung hat „den Stein ins Rollen gebracht“: In Sachen des bekannten Steuerrechtlers Prof. Tipke hat der BFH - mit sorgsamer und ausführlicher Begründung – beschlossen, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Frage einzuholen, ob die „Spekulationssteuer“ insoweit mit Art. 3 GG (Gleichheitsgrundsatz) unvereinbar ist, als die Durchsetzung des entsprechenden Steueranspruchs wegen sog. „struktureller Vollzugshindernisse“ weitgehend vereitelt wird. Verfahrenstechnisch handelt es sich hierbei um ein sog. konkretes Normenkontrollverfahren gem. §§ 80 ff. BVerfGG.

      2. Beschluß vom 11.06.2003 (BStBl II 2003, 663)

      Hier hat der BFH – unter Bezugnahme auf seine vorgenannte Entscheidung – im Verfahren gem. § 69 FGO die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides hinsichtlich erzielter „Spekulationsgewinne“ gewährt. Diese Entscheidung kann deswegen gewissermaßen als „spektakulär“ bezeichnet werden, weil sie eine Prognose des BFH hinsichtlich der vom BVerfG zu erwartenden Entscheidung beinhaltet: So kann der BFH nach ständiger Rechtsprechung im Aussetzungsverfahren keine weitergehende Entscheidung treffen, als vom BVerfG zu erwarten ist (vgl. dazu den kürzlich veröffentlichten - ablehnenden - Erbschaftsteuer-Beschluß des BFH vom 17.07.2003, BStBl II 2003, 807). Dadurch, daß der BFH hinsichtlich der „Spekulationssteuer“ die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids für den Vz. 1997 gewährt hat, prognostiziert er gleichsam, daß es in dem beim BVerfG anhängigen Verfahren zu einer sog. Nichtigkeitserklärung mit Wirksamkeit „ex tunc“ (also auch für zurückliegende Vze.) kommen wird. Anders ausgedrückt, spricht sich der BFH mit besagtem Beschluß inzident gegen die andere denkbare Entscheidungsvariante des BVerfG aus, welche in einer bloßen „Unvereinbarkeitserklärung mit Fortgeltungsanordnung“ liegen könnte (in dieser Weise hat das BVerfG beispielsweise seinerzeit bezüglich der Vermögensteuer entschieden, indem es angeordnet hat, daß der erkannte Verstoß gegen die Verfassung noch für einen Übergangszeitraum hinzunehmen sei). „Der Fiskus selbst“, so der BFH in der Aussetzungsentscheidung wörtlich, habe „die Durchsetzung des Steueranspruchs wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend vereitelt“.

      3. Beschluß vom 21.10.2003, Az. VII B 85/03 (www.bundesfinanzhof.de)

      In dieser ganz aktuellen Entscheidung hat der BFH nunmehr – vor dem Hintergrund seiner bisherigen Rechtsprechung konsequent – auf Antrag eines Kreditinstituts die Aussetzung der Vollziehung gegen ein Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung wegen „Spekulationsgeschäften“ verfügt. Das Bemerkenswerte an dieser Entscheidung ist, daß der BFH hierdurch in gewisser Weise selbst einen Beitrag zu dem von ihm erkannten „strukturellen Vollzugsdefizit“ leistet.

      Die vorgenannten Entscheidungen des BFH bzw. das – noch nicht entschiedene – Verfahren vor dem BVerfG erzeugen verständlicher Weise bei vielen Steuerpflichtigen ein Gefühl der Rechtsunsicherheit, und zwar sowohl bei den „ehrlichen“ Steuerpflichtigen, welche ihre „Spekulationseinkünfte“ ordnungsgemäß erklärt und versteuert haben, als auch bei den bereits entdeckten oder bislang unentdeckt gebliebenen „Hinterziehern“ derartiger Einkünfte. Nach den einschlägigen steuerlichen und strafrechtlichen Rechtsnormen bestehen zahlreiche Möglichkeiten und Chancen, derzeit anhängige Besteuerungs- und Strafverfahren vor dem Hintergrund der momentanen Rechtslage positiv zu beeinflussen bzw. entsprechende Verfahren bis zum Ergehen der Entscheidung des BVerfG „offenzuhalten“. Darüber hinaus stellt sich die Frage, welche Rechtsfolgen sich nach Ergehen der Entscheidung des BVerfG jeweils für das Steuer- und Strafverfahren ergeben würden. Ein Eingehen auf diese komplexe Thematik würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen (vgl. daher den entsprechenden Überblick von Seipl/ Wiese, StBG 2003, 580).
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 09:04:16
      Beitrag Nr. 231 ()
      @ArtBechstein: Du meinst sicher den Tatbestand "Steuerhinterziehung" (§ 370 AO):

      AO 1977 § 370 Steuerhinterziehung


      (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
      bestraft, wer

      1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche
      Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
      2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in
      Unkenntnis lässt oder
      3. pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern
      unterlässt

      und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht
      gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 09:14:22
      Beitrag Nr. 232 ()
      Nach dieser Vorschrift ist es strafbar, den Finanzbehörden unvollständige oder unrichtige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen zu machen, wenn dadurch Steuern verkürzt werden.

      Wenn nun das BVerfG anordnen sollte, dass für zurückliegende Jahre auf die Einkünfte aus Wertpapierspekulationen keine Einkommensteuer zu erheben ist, dann ist das Erzielen von Einkünften aus Wertpapierspekulationen steuerlich nicht erheblich und das Verschweigen dieser Einkünfte führt nicht zu einer Verkürzung der Einkommensteuer.

      Damit entfällt die Strafbarkeit.

      Wenn ein Sachverhalt verwirklicht wird, der nicht strafbar ist, wird er auch nicht dadurch strafbar, dass der "Täter" annimmt, sein Verhalten sei strafbar.
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 09:19:54
      Beitrag Nr. 233 ()
      Das Amnestiegesetz wird nicht dadurch sinnlos. Zweck dieses Gesetzes soll doch die Rückführung unversteuerter Schwarzgelder aus dem Ausland sein. Diese dürften so gut wie gar nicht aus Speku-Gewinnen stammen.
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 09:42:13
      Beitrag Nr. 234 ()
      @NATALY

      Du solltest bitte nicht vergessen zu erwähnen, dass es sich bei Deinem Statement lediglich um die Darstellung Deiner Sichtweise/Einschätzung geht. Ich habe mich lange mit einem Stb./WP unterhalten, der sich intensiv mit diesen Dingen in seiner Mandantschaft beschäftigt - der sieht das ganze ein wenig anders und ich würde mich keineswegs darauf verlassen, dass alle (potentiellen) Strafverfahren besser Straftatbestände in diesem Kontext ex tunc getilgt wären. Vielleicht kann ja jemand mal den unten genannten Text (in Auszügen) reinstellen

      Überblick von Seipl/ Wiese, StBG 2003, 580

      Ciao

      Art
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 10:02:45
      Beitrag Nr. 235 ()
      Zu #227:

      Das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit

      http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl103s2928.pdf

      enthält keine Vorschrift, aus der sich ergibt, dass Verlusttrades bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften nicht innerhalb des Kalenderjahres mit Gewinntrades zu verrechnen sind.
      Bemessungsgrundlage sind 60 vH der "Einnahmen". Definiert sind die "Einnahmen" in § 2 Abs. 2 EStG.
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 10:13:40
      Beitrag Nr. 236 ()
      Hier der Wortlaut von § 2 Abs. 2 EStG:

      (2) Einkünfte sind
      1. bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit der
      Gewinn (§§ 4 bis 7k),
      2. bei den anderen Einkunftsarten der Überschuss der Einnahmen über die
      Werbungskosten (§§ 8 bis 9a).
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 10:17:43
      Beitrag Nr. 237 ()
      zur Thematik, ob das Hinterziehen von Spekulationsgewinnen trotz Verfassungswidrigkeit strafbar bleibt, gibt es eine schöne Analogie: die Vermögenssteuer!

      manche Gerichte sind der Ansicht, dass vor 1996 begangene Vermögenssteuerhinterziehungen nach wie vor strafbar bleiben, trotz Verfassungswidrigkeit der Vermögenssteuer

      zu solch haarsträubende Ansichten ist nur ein Juristenhirn fähig, und wie wir wissen, sind alle wichtigen Posten in der Politik und Verwaltung von Juristen besetzt
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 10:17:53
      Beitrag Nr. 238 ()
      Bei den Überschusseinkünften gilt also die Formel:

      Einkünfte = Einnahmen - Werbungskosten und somit:

      Einnahmen = Einkünfte + Werbungskosten.

      Die Einnahmen unterscheiden sich somit von den Einkünften dadurch, dass die Werbungskosten nicht abgezogen sind.

      Nach der Logik des Amnestiegesetzes tritt an die Stelle des detaillierten Werbungskostenabzugs der pauschalierte Abzug von 40 vH der Einnahmen. Aus diesem Grund muss der Abzug (weiterer) Werbungskosten unterbleiben.
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 10:26:30
      Beitrag Nr. 239 ()
      Die Verlusttrades gehören nicht zu den "Werbungskosten" (dann wären sie nicht abziehbar), sondern zu den "Einnahmen"; sie sind mindern die Einnahmen.
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 10:37:36
      Beitrag Nr. 240 ()
      Das Steueramnestiegesetz ist somit für die Speku-Einkünfte sehr vorteilhaft, da die Werbungskosten dort idR weit unter dem Pauschsatz von 40 vH liegen. Zudem ist nach dem Halbeinkünfteverfahren die Hälfte der Einnahmen von vornherein von der Besteuerung ausgenommen.
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 11:03:41
      Beitrag Nr. 241 ()
      @ NATALY

      folgender Fall dürfte recht typisch sein

      hier ging es mit den Volksaktien erst los..
      1997 Spekugewinne
      1998 SpekuGewinne
      1999 Spekugewinne
      2000 Spekugewinn/Spekuverlust (uneinheitlich)
      2001 Spekuverluste
      2002 Spekuverluste
      --------------------
      2003 Spekugewinne
      -------------------

      m.W. war es doch so, dass die SPD die Amnestie zunächst nur bis einschl. 2002 beschließen wollte - erst die CDU hat dann versucht 2003 in die Amnestie einzubeziehen, was ja offensichtlich gescheitert ist.

      Die Berechnung i.V.m. der Amnestie würde ja alle 6 Jahre in die Betrachtung einbeziehen, allerdings nur diejenigen Jahre, in den Spekugewinne erzielt wurden (1997-2000?) Eine Verrechnung mit den Verlustjahren ist ja ausgeschlossen. Vor diesem Hintergrund dürfte die Amnestie (unter der Annahme von 100% Inanspruchnahme der Amnestie bei Spekugewinnen) ein Gewinngeschäft für die Staatskasse sein.

      Richtig schmackhaft wäre die Amnestie bei Spekultaionsgeschäften m.E. erst gewesen, wenn man nicht nur die Gewinnjahre in die Amnestie einbeziehen würde, sondern den gesamten Anlagezeitraum, d.h. die Betrachtung unabhängig vom Datum des SpekuGeschäftes wäre. Konsequenterweise hätte auch 2003 einbezogen werden können, wobei es irgendwie auch logisch ist, dass es keine "Vorwegamnestie" gibt :laugh:

      Art
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 11:09:12
      Beitrag Nr. 242 ()
      :eek: :eek: warum soll denn das jahr 2003, für das noch nicht einmal die abgabefrist für die steuererklärung abgelaufen ist in eine amnestie mit aufgenommen werden...das ist doch vollkommener blödsinn..so etwas kann doch nur für jahre gelten, bei denen die abgabefrist bereits abgelaufen ist oder aber wegen abgabe der steuererklärung der bescheid bereits bestandskräftig geworden ist...:eek: :eek:

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 11:28:08
      Beitrag Nr. 243 ()
      @ Art

      die Union wollte nicht 2003, sondern 2002 mit in die Amnestie einbeziehen. Dies ist im Vermittlungsverfahren auch gelungen. Im Ursprünglichen Gesetzentwurf war nur der Zeitraum bis 31.12.2001 enthalten.

      Dies hätte zur Folge gehabt, dass diejenigen, die bereits falsche 2002er-Erklärungen abgegeben haben, zusätzlich zur Amnestie eine Selbstanzeige benötigt hätten.

      Um noch nicht veranlagte 02er jetzt aber nicht dazu zu ermuntern, aufgrund der Einbeziehung des Jahres 2002 einfach noch schnell eine falsche 02er abzugeben, wurde als Stichtag der 17. Oktober, also die Verabschiedung des Gesetztes im Bundestag gewählt. Wer davor abgegeben hat wird von der Amnestie auch im Jahr 2002 erfasst, danach nicht mehr.

      Zu Natalys Rechnung: Das wäre zwar wünschenswert. Nach mehreren Gesprächen mit Steuerberatern muss ich aber sagen, dass die Lage absolut unklar ist. Es gibt Stimmen, die verneinen eine innerjährige Verlustverrechnugnsmöglichkeit, praktisch alle sehen auf jeden Fall die Orderkosten von der 40%-Pauschale erfasst. In der Begründung zum Gesetzentwurf steht auch: Es sind alle Bruttoeinnahmen OHNE JEDEN ABZUG anzugeben. Die 40% sollen jede nur denkbare Aufwendung im ZUsammenhang mit den erzielten Einnahmen beinhalten. Daher ist wohl auch die Unterscheidung Werbungskosten/Anschaffungskosten nicht nötig.

      Ich würde sagen, angesichts der Planlosigkeit selbst vieler Steuerberater ist dringend ein Klärungs-Schreiben des BMF erfoderlich !
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 11:49:32
      Beitrag Nr. 244 ()
      Nach der Rechtsprechung sämtlicher Gerichte ist der Gesetzeswortlaut maßgebend, selbst wenn in der Gesetzesbegründung etwas anderes steht. Im Gesetz steht eindeutig Einnahmen . Die Definition in § 2 Abs. 2 EStG ist verbindlich.
      Im Übrigen sind Verlusttrades keine Aufwendungen, sondern Einnahmen (und zwar negative). Durch die Verwendung des Begriffes "Bruttoeinnahmen ohne Abzug von Aufwendungen" wird daher der Abzug der Verlusttrades nicht ausgeschlossen.
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 11:54:15
      Beitrag Nr. 245 ()
      Nataly, wenn es so eindeutig WÄRE, dann gäbe es ja den Disput nicht.

      Ob Verlusttrades negative Einnahmen sind - analog z.B zu gezahlten Stückzinsen - hab ich mich auch schon gefragt. Kannst Du das im Gesetz nachweisen?
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 12:12:52
      Beitrag Nr. 246 ()
      Wenn du ein Wirtschaftsgut für 1000 EUR kaufst und für 2000 EUR verkaufst, dann hast du Einnahmen von 1000 EUR. Falls dir im Zusammenhang mit Kauf und Verkauf Kosten in Höhe von 200 EUR hast, kommst du auf Einkünfte in Höhe von 800 EUR. Dies ergibt sich aus §§ 2 Abs. 2 und 23 Abs. 3 Satz 1 EStG.

      Wenn du ein Wirtschaftsgut für 2000 EUR kaufst und für 1000 EUR verkaufst, dann hast du Einnahmen in Höhe von -1000 EUR. Falls dir im Zusammenhang mit Kauf und Verkauf Kosten in Höhe von 200 EUR entstehen, hast du Einkünfte in Höhe von -1200 EUR.
      Auch dies ergibt sich aus §§ 2 Abs. 2, 23 Abs. 3 Satz 1 EStG.

      Wenn nur Gewinntrades berücksichtigt würden, würde dies bedeuten, dass nicht, wie im Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit vorgeschrieben, die Einnahmen berücksichtigt würden, vielmehr würde dann die Summe der positiven Einnahmen berücksichtigt. Dies ist im Gesetz nicht vorgesehen.
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 13:02:16
      Beitrag Nr. 247 ()
      @ UPGRADE

      ja, Du hast recht - habe mich um ein Jahr vertan. Dann ist der CDU-Vorstoß ja im Prinzip schlechter für die Speku-Anleger, da die Rückrechnung ja im Rahmen der Amnestie unter den Tisch fällt. Wie ich das verstehe, heißt es GANZ oder GAR NICHT. Man kann also nicht die Verluste aus 2002 nach 2003 vortragen und für 1992-2001 die Amnestieregelung in Anspruch nehmen - oder mache ich einen Denkfehler ?

      Art
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 13:07:33
      Beitrag Nr. 248 ()
      nataly: der ansatz ist gut gedacht, aber ich bezweifle dass das der gesetzgeber auch so gemeint hat...eines ist meiner meinung nach auf jeden fall ausgeschlossen, nämlich der verlustvor- oder rücktrag, da dieser gesondert festgestellt werden muss...wenn dann kann es nur eine verrechnung innerhalb desselben veranlagungszeitraumes geben..also im selben kalenderjahr geben...aber lassen wir uns überaschen...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 13:14:21
      Beitrag Nr. 249 ()
      @ Art

      Wenn Du deine 02er-Erklärung noch NICHT abgegeben hast bzw. nach dem 17.10., dann kannst Du diesen Verlust auf jeden Fall vortragen.
      Wenn Du vor dem 17.10 abgegeben hast UND die Amnestie in Anspruch nimmst: das ist jetzt die Frage. Kann ich auch nicht beantworten.
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 13:16:36
      Beitrag Nr. 250 ()
      eines kann man jedenfalls jetzt schon klar sagen: Das Vermittlungsverfahren hat dem gesetz extrem geschadet. Die ursprüngliche Regelung war supereinfach, ein kumulierter Betrag und fertig, keine Umkehr der Beweislast (wichtig!!!)
      .
      Was die Union hier durchgesetzt hat mag auf den ersten Blick gerechter sein, aber konterkariert den Zweck: nämlich möglichst viel nachdeklariertes Kapital zu erreichen.
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 13:21:26
      Beitrag Nr. 251 ()
      @ UPGRADE

      das ist mir schon öfters aufgefallen, dass die Gesetze nach dem Vermittlungsausschuß erst richtig vermurkst sind (z.B. Kleinstunternehmenerförderungsgesetz). Die Union scheint unter prinzipiellem Änderungszwang zu stehen und denkt sich dann irgendeinen Mist aus, der dem ursprünglichen Zweck entgegenwirkt - traurig traurig unser politisches System

      Art
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 13:22:03
      Beitrag Nr. 252 ()
      also ihr diskutiert ja 2 verschieden dinge hier

      zum einen steht die entscheidung des bverfg zur spekusteuer aus

      dann erst folgt die betrachtung ob und wie unter der amnestie zu versteuern ist.

      ich gehe immer noch davon aus, das das bverfg sich dem bfh anschliessen wird und die spekusteuer für verfassungswidrig erklären wird. dann muss auch nix nachversteuert werden ....

      da lohnt sich das ganze hin und her geposte nicht ;-))

      grüsse

      elbosso
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 13:27:02
      Beitrag Nr. 253 ()
      @ El Bosso

      mag sein, aber man kann sich ja trotzdem mal in die Köpfe der Politker hereinversetzen, die ja davon ausgehen müssen, dass das BVerfG gegen die Anleger entscheidet und darauf hoffen, dass möglichst viele Blöde schon VOR dem Urteil des BVerfG die Amnestie in Anspruch nehmen. Insofern ist die Diskussion so sinnlos nun auch wieder nicht.

      Art
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 13:31:08
      Beitrag Nr. 254 ()
      hi art,

      also daran hab ich ehrlich gesagt bisher noch nie gedacht, das ja tatsächlich jemand vor dem urteil losrennen könnte und die amnestie in anspruch nimmt ....

      tja, ich kann nur hoffen das nich wirklich jmd. auf so heissen kohlen sitzt !

      ich stimme dir übrigens bzgl. des vermurksen im vermittlungsausschuss. ich wage hier mal eine unverbindliche prognosse: es wird durch die amnestie nicht wie erwartet zu einnahmen in höhe von 5 milliarden euro für 2004 kommen sondern nur in höhe von max. 1 milliarde !

      wollen ma schauen .....

      gruß

      elbosso
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 19:44:48
      Beitrag Nr. 255 ()
      "nataly: der ansatz ist gut gedacht, aber ich bezweifle dass das der gesetzgeber auch so gemeint hat"

      Was sich der Gesetzgeber gedacht hat (falls überhaupt) ist unerheblich, wenn der Gesetzeswortlaut (wie hier) klar ist.
      Avatar
      schrieb am 04.01.04 12:42:19
      Beitrag Nr. 256 ()
      wie verhält sich folgende Konstellation:

      Jahr 2000 -> dicke Spekulationsgewinne (nicht angegeben)
      Steuerbescheid bereits abgegeben

      jahr 2001 -> dicke Spekulationsverluste (nicht angegeben)
      Steuerbescheid bereits abgegeben

      können die beiden Jahre jetzt noch gegeneinander angerechnet werden ?
      bzw. was passiert wenn Steuerbescheid noch unter Vorbehalt der Nachprüfung steht

      Gewinne und Verluste der beiden Jahre wiegen sich auf
      Avatar
      schrieb am 04.01.04 16:12:43
      Beitrag Nr. 257 ()
      Die Einkommensteuerbescheide 2000 und 2001 sind bereits bestandskräftig?
      Ich würde erst mal abwarten, was das BVerfG zur Speku-Besteuerung entscheidet. Das Urteil soll ja im 1. Quartal 2004 ergehen.
      Avatar
      schrieb am 04.01.04 16:17:50
      Beitrag Nr. 258 ()
      ..in der Geldidee 1/2004 stand was von Herbst 2004 für das Urteil - würde mich auch nicht wundern...
      Avatar
      schrieb am 04.01.04 16:37:20
      Beitrag Nr. 259 ()
      @art

      ein grossteil der presse schreibt erstes quartal 2004 ....

      aber wer weiss das schon ...

      sagt mal seid ihr noch in anderen foren unterwegs ? bzw. kennt ihr noch wirtschaftsforen die vernünftig frequentiert sind und ein gewisses niveau besitzen ?

      gruß
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 09:50:49
      Beitrag Nr. 260 ()
      @ NATALY

      warum glaubst Du eigentlich so fest daran, dass die Behandlung der Steuerhinterziehung im Falle eines Kippens der SpekuSteuer anders gehandhabt werden sollte als es bei der Vermögenssteuer der Fall ist - hier mal der entsprechende Text:

      "Vermögensteuer: Hinterziehungszinsen auch jetzt noch zulässig

      Ende 1999 ließ eine Entscheidung des Landgerichts München II im Zusammenhang mit einem Wiederaufnahmeantrag bezüglich eines Strafbefehls wegen Hinterziehung von Vermögensteuer aufhorchen. Im Hinblick auf den Beschluß des BVerfG zur Ver-fassungsmäßigkeit der Vermögensteuer vom Juni 1995 (2 BvL 37/91, BStBl II 1995, 655) entfalle eine Bestrafung wegen Steuerhinterziehung, wenn ein Vermögensteu-ergesetz nicht existiert bzw. infolge der Nichtigkeit des Steuersatzes Steuern über-haupt nicht erhoben werden können. Der Umstand, dass das BVerfG das VStG noch bis zum 31.12.1996 für anwendbar erklärt hat, führe zu keinem anderen Ergebnis. Der Grundsatz der Anwendung des milderen Gesetzes, § 2 Abs.3 StGB, gelte auch im Entscheidungsfall. Aufgrund der unterlassenen Neuregelung sei das Vermögens-teuerrecht spätestens zum 1.1.1997 außer Kraft getreten. Seit dem 1.1.1997 sei in-soweit eine Verurteilung wegen VSt-Hinterziehung für Veranlagungszeiträume vor dem 1.1.1997 nicht mehr zulässig (LG München, Beschluß vom 11.11.1999 - 5 Qs 12/99 - DStR 1999, 2115). Die Entscheidung des Landgerichts betraf das Strafver-fahren.
      Die Finanzgerichte Bremen (Urteil vom 3.11.1998; EFG 1999, 417) und Nürnberg (Urteil vom17.2.2000; StEd 2000, 322) hatten hingegen über das Steuerfestset-zungsverfahren zu entscheiden und waren ganz anderer Meinung. Trotz Verfassungswidrigkeit des § 10 Nr.1 VStG – dies ist der Steuersatz für natürliche Personen – könne die Hinterziehung von Vermögensteuer für Zeiträume bis 31.12.1996 entgegen der Auffassung des LG München weiterhin verfolgt werden; auch die Festsetzung von Hinterziehungszinsen sei zulässig.
      Der BFH hat nun in einem Revisionsverfahren die materiell steuerrechtliche Frage entschieden. Bezüglich der bis Ende 1996 verwirktlichten Tatbestände dürfen Zuwi-derhandlungen gegen das Vermögensteuergesetz über 1996 hinaus verfolgt werden; insoweit ist auch eine Festsetzung von Hinterziehungszinsen zulässig (BFH-Urteil vom 24.5.2000; Az.: II R 25/99; DSTR 2000, 1140). Das BVerfG habe zwar in seinem Beschluß vom 22.6.1995 entschieden, dass das VStG mit dem GG unvereinbar sei, da § 10 Nr. 1 VStG zumindest seit dem Veranlagungszeitraum 1983 gegen den all-gemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, aber zugleich ange-ordnet, dass das VSt-Recht bis Ende 1996 weiter anwendbar sei.
      Dabei war zunächst streitig, ob dieses Verdikt des BVerfG dahin zu verstehen ist, dass nach 1996 jedwede Veranlagung zur Vermögensteuer zu unterbleiben habe, oder bedeutet, dass das Vermögensteuergesetz auf alle bis Ende 1996 verwirklich-ten Tatbestände auch über 1996 hinaus anwendbar bleibt. Dies ist laut BFH möglich. Im Hinblick auf die auf 10 Jahre erweiterte Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung kann also die Vermögensteuer weiterhin ein Thema sein, obwohl sie wegen Verfas-sungwidrigkeit seit 1997 nicht mehr erhoben werden kann.
      Die Entscheidung des BFH betrifft das Steuerfestsetzungsverfahren. Die strafrechtli-che Frage ist noch nicht endgültig geklärt. Hier bleibt abzuwarten, wie in einem höchstrichterlichen Verfahren vor dem BGH entschieden wird."


      Ciao

      Art
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 10:05:17
      Beitrag Nr. 261 ()
      @Art

      Beim "Kippen" der Vermögenssteuer hat das BVerfG das VSt-Recht trotz Verfassungswidrigkeit bis Ende 1996 für anwendbar gehalten.

      Beim erwarteten "Kippen" der Steuer auf private Veräusserungsgeschäfte geht die Erwartung aber dahin, dass die Steuer für verfassungswidrig erklärt UND das (verfassungswidrige) Recht für nicht anwendbar erklärt wird.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 10:26:41
      Beitrag Nr. 262 ()
      @ K1

      ok, bei Deiner Erwartungshaltung mag das in der Tat ein Unterschied sein - allerdings wird das BVerfG wohl eher fiskalisch denken und ab Entscheidung die Verfassungsmäßigkeit aberkennen - oder was macht Dich so optimistisch ?
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 10:57:18
      Beitrag Nr. 263 ()
      @Art

      ich bin auch Steuerlaie, aber warum sollte das BVerfG hier fiskalisch denken ? Gerade die "Spekulationssteuer" ist mit ihrem Miniaufkommen dazu nicht geeignet. Ausserdem gibt es anders als beim damaligen Zinsurteil keine erstmalige Klärung der verfassungsrechlichen Lage, die eine Übergangsfrist rechtfertigen würde.

      Abwarten und Tee trinken.

      Grüße K1


      Aus BUNDESFINANZHOF Beschluß vom 11.6.2003, IX B 16/03

      Aussetzung der Vollziehung wegen Verfassungswidrigkeit des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG 1997

      ...

      b) Aus den ernstlichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Norm folgen im Streitfall auch ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheids.

      aa) Allerdings hat das FG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Beschluss vom 6. November 1987 III B 101/86, BFHE 151, 428, BStBl II 1988, 134, unter 4. b) zutreffend hervorgehoben, dass das BVerfG aus Gründen der Rechtssicherheit grundsätzlich eine Nichtigkeitserklärung vermeiden und es statt dessen dem Gesetzgeber überlassen kann, innerhalb angemessener Frist im Rahmen seines weitgehenden Gestaltungsspielraums eine Neuregelung auszuarbeiten, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Eine Übergangsregelung hat das BVerfG z.B. im sog. " Zinsurteil" (Urteil des BVerfG vom 27. Juni 1991 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654) angeordnet und entschieden, dass der durch die unzulänglichen Erhebungsregelungen bewirkte Grundrechtsverstoß nach Klarstellung durch das BVerfG noch für eine Übergangszeit hinzunehmen ist. Die Notwendigkeit einer solchen Übergangsfrist rechtfertige sich insbesondere im Blick auf das rechtsstaatliche Kontinuitätsgebot (BVerfG in BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654, unter C. II. 5. b).

      bb) Folge einer derartigen Übergangsfrist wäre auch im Streitfall, dass der Verfassungsverstoß für eine Übergangszeit noch hinzunehmen wäre. In diesem Zeitraum bliebe die materielle Besteuerungsgrundlage weiterhin gültig, so dass ihre Verfassungswidrigkeit nicht zugleich die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Steuerbescheides bewirke.

      cc) Bei § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG ist indes von einer am rechtsstaatlichen Kontinuitätsgebot orientierten Übergangsfrist nicht ohne weiteres auszugehen. Zwar geht es hier wie auch bei der im BVerfG-Urteil in BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654 geprüften Zinsbesteuerung vornehmlich darum, dass die entsprechende Norm wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend nicht durchgesetzt werden kann und darum mit dem GG unvereinbar ist. Das BVerfG hat den für eine Übergangszeit hinzunehmenden Gleichheitsverstoß bei der Zinsbesteuerung indes maßgeblich damit gerechtfertigt, dass es erstmals mit seiner Entscheidung in BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654 die verfassungsrechtliche Lage klargestellt hat (vgl. das BVerfG-Urteil in BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654, unter 5.). Diese Erwägung trifft für die Besteuerung der Spekulationseinkünfte nicht zu. Denn seit dem Zinsurteil des BVerfG (in BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654) ist klar, dass ein strukturelles Vollzugsdefizit zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Besteuerungsvorschrift führen kann. Diese Fragestellung ist insbesondere bei den Spekulationseinkünften stets problematisiert worden (vgl. dazu den Senatsbeschluss in BFHE 199, 451, BStBl II 2003, 74, unter B. II. 3., m.w.N.).
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 11:07:19
      Beitrag Nr. 264 ()
      Ich hatte in #30 schon mal ein paar Fragen gestellt:

      Wenn die Steuer auf private Veräusserungsgewinne (bei Aktien) nicht verfassungskonform wäre,

      - was passiert dann mit den Verlustvorträgen (Annahme es gibt irgendwann eine neue, verfassungsgemäße " Spekulationssteuer" )?

      - was passiert, wenn in 2001 ein Verlustvortrag festgestellt wurde, in 2002ff " Spekulationsgewinne" angefallen sind, aber noch keine Steuererklärung abgegeben wurde. Bleibt der Verlustvortrag dann aus 2001 bestehen (ohne durch die 2002er Spekulationsgewinne aufgefressen zu werden) ?


      Mir ist klar, dass darauf niemand eine präzise Antwort geben kann, nur ein Paar Gedankenvorstellungen wären schon interessant.

      Es gibt ja nicht nur private Veräusserungsgewinne/-verluste aus Aktiengeschäften, sondern auch z.B. aus Immobiliengeschäften (die sind nachprüfbar, insofern dürften strukturelle Vollzugshindernisse hier nicht die Verfassungswidrigkeit bewirken), sodass ich nicht wie ElBosso (s. #33) davon ausgehe, dass die Verlustvorträge grundsätzlich verfallen.

      Meinungen ?

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 11:28:15
      Beitrag Nr. 265 ()
      kommen wir doch mal auf den Kern der Tipke-Klage zurück: welche Urteilsvarianten des BVerfG gibt es?

      es gibt zwei Möglichkeiten:

      - Spekulationssteuer ist nicht verfassungswidrig (halte ich für unwahrscheinlich nach allem, was dazu von den Richtern geäußert wurde)

      - Spekulationssteuer ist verfassungswidrig (durchaus wahrscheinlich), was aber noch lange nicht heißt, dass es Geld zurück gibt. Um eine Gleichbehandlung aller Steuerpflichtiger durchzusetzen, könnte das BVerfG den Finanzbehörden auftragen, für eine umfassende Nachversteuerung bisher nicht angegebener Spekulationsgewinne zu sorgen. Stichworte: Fall des Bankgeheimnisses, rückwirkende Fahndungswelle - vgl. Luxemburg-Ermittlungen. Das scheint mir die logischste Variante zu sein

      Mancher hier träumt ja schon von der Rückzahlung seiner Steuern (mit 6% verzinst ein tolles Geschäft!), allein mir fehlt der Glaube an ein Wunder. Was macht euch so sicher, dass es im Falle der Verfassungswidrigkeit Geld zurück gibt??
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 12:43:58
      Beitrag Nr. 266 ()
      Nataly

      Die Einkommensteuerbescheide 2000 und 2001 sind bereits bestandskräftig?


      2000 (Gewinnjahr) ist Bestandskräftig
      2001 (Verlustjahr) steht unter vorbehalt der Nachprüfung
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 12:56:13
      Beitrag Nr. 267 ()
      #265

      @vigilo,

      absolut unlogisch was du da schreibst. wenn die spekusteuer für verfassungswidrig erklärt wird kann diese wohl kaum rückwirkend nachversteuert werden.

      das ist für mich und alle anderen hier wohl eher die unlogischste variante um nicht zu sagen die schwachsinnigste......
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 13:03:48
      Beitrag Nr. 268 ()
      @K1

      Meines Wissens werden nur die Steuerzahler in den Genuß evtl. zu viel gezahlter Spekulationssteuern kommen, die gegen ihre Steuerbescheide der Jahre 1997ff Einspruch erhoben haben oder die ihre entsprechenden Steuerbescheide *unter Vorbehalt der Nachprüfung* offen gehalten haben. Bei den übrigen ist der Steuerbescheid rechtskräftig geworden. Sie werden auch dann keine Rückerstattung bekommen, wenn das BVerfG die Spekulationssteuer für verfassungswidrig erklären sollte.

      Analog folgt daraus, sollte beispielsweise im Jahre 2001 ein Spekulationsverlust entstanden sein und dieser Steuerbescheid rechtskräftig geworden sein, i.e. nicht beidseitig offengehalten worden, so könnte man diese Verlustvorträge ausnutzen und gegen zukünftige Gewinne innerhalb derselben Einkunftsart stellen!

      #265
      Für einen Fall des Bankgeheimnis gibt es in Deutschland keine parlamentarische Mehrheit!

      Aufgrund des minimalen fiskalischen Effekts der Spekulationssteuer wird das BVerfG dogmatisch entscheiden können. Im übrigen kann man von den FA entnehmen, daß man sich schon auf entsprechende Rückzahlungen einstellt.

      Zahlreiche Grüße
      Smarttrader

      P.S.: Viel spannender ist für mich, wie das BVerfG die aktuelle Regelung beurteilt. Ist das im Steueränderungsgesetz gewählte Verfahren immer noch verfassungswidrig?
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 13:09:35
      Beitrag Nr. 269 ()
      Push Daddy, um deinem Hirn ein bissel auf die Sprünge zu helfen:

      streng genommen geht es nicht darum, ob die Spekulationssteuer für sich genommen verfassungswidrig ist, sondern darum, ob die ungenügende Erhebung der Spekulationssteuer verfassungswidrig ist. In anderen Worten: wenn die Finanzverwaltung die Spekulationssteuer lückenlos erheben würde, dann würde sich auch die Frage nach der Verfassungswidrigkeit gar nicht stellen. Comprende??
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 13:20:12
      Beitrag Nr. 270 ()
      wie verhält sich folgende Konstellation:

      Jahr 2000 -> dicke Spekulationsgewinne (nicht angegeben)
      Steuerbescheid bereits abgegeben

      jahr 2001 -> dicke Spekulationsverluste (nicht angegeben)
      Steuerbescheid bereits abgegeben

      können die beiden Jahre jetzt noch gegeneinander angerechnet werden ?
      bzw. was passiert wenn Steuerbescheid noch unter Vorbehalt der Nachprüfung steht

      Gewinne und Verluste der beiden Jahre wiegen sich auf

      #257 von NATALY 04.01.04 16:12:43 Beitrag Nr.:
      Die Einkommensteuerbescheide 2000 und 2001 sind bereits bestandskräftig?
      Ich würde erst mal abwarten, was das BVerfG zur Speku-Besteuerung entscheidet. Das Urteil soll ja im 1. Quartal 2004 ergehen


      Nataly

      Die Einkommensteuerbescheide 2000 und 2001 sind bereits bestandskräftig?


      2000 (Gewinnjahr) ist Bestandskräftig
      2001 (Verlustjahr) steht unter vorbehalt der Nachprüfung
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 13:32:01
      Beitrag Nr. 271 ()
      @smarttrader

      m.W. ist das sog. Bankgeheimnis kein explizites Gesetz (manche tun ja gerade so, als wäre das Bankgeheimnis ein teil des Grundgesetzes), sondert ergibt sich aus der allgemeinen Verpflichtung der Banken zur Vertraulichkeit

      zur fiskalischen Wirkung:

      einige Dutzend Postings vorangehend wurden Zahlen zum Steueraufkommen aus Spekulationsgewinnen genannt. Das waren entgegen den in den Medien immer wieder genannten Peanuts-Beträg durchaus beachtliche dreistellige Millionenbeträge, allein für 1998 gab das Statistische Bundesamt das Aufkommen aus der Spekulationssteuer mit 730 Mio EURO an !
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 13:41:37
      Beitrag Nr. 272 ()
      #271

      was man im steuerlichen Bereich als Bankgeheimnis bezeichnet ist der §30a Abgabenordnung.


      § 30a
      [Schutz von Bankkunden]
      (1) Bei der Ermittlung des Sachverhalts (§ 88) haben die Finanzbehörden auf das Vertrauensverhältnis zwischen den Kreditinstituten und deren Kunden besonders Rücksicht zu nehmen.

      (2) Die Finanzbehörden dürfen von den Kreditinstituten zum Zwecke der allgemeinen Überwachung die einmalige oder periodische Mitteilung von Konten bestimmter Art oder bestimmter Höhe nicht verlangen.

      (3) Die Guthabenkonten oder Depots, bei deren Errichtung eine Legitimationsprüfung nach § 154 Abs.2 vorgenommen worden ist, dürfen anläßlich der Außenprüfung bei einem Kreditinstitut nicht zwecks Nachprüfung der ordnungsmäßigen Versteuerung festgestellt oder abgeschrieben werden. Die Ausschreibung von Kontrollmitteilungen soll insoweit unterbleiben.

      (4) In Vordrucken für Steuererklärungen soll die Angabe der Nummern von Konten und Depots, die der Steuerpflichtige bei Kreditinstituten unterhält, nicht verlangt werden, soweit nicht steuermindernde Ausgaben oder Vergünstigungen geltend gemacht werden oder die Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit dem Finanzamt dies bedingt.

      (5) Für Auskunftsersuchen an Kreditinstitute gilt § 93. Ist die Person des Steuerpflichtigen bekannt und gegen ihn kein Verfahren wegen einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit eingeleitet, soll auch im Verfahren nach § 208 Abs.1 Satz 1 ein Kreditinstitut erst um Auskunft und Vorlage von Urkunden gebeten werden, wenn ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziele führt oder keinen Erfolg verspricht.
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 13:41:46
      Beitrag Nr. 273 ()
      Da hier so viel steuerlicher Sachverstand mitliest mal eine Frage:

      Gilt die Regelung über die Beschränkung des Verlustvortrages ab 2004 auf 60% der Spekugewinne ohne Freibetrag für Private oder gibt es analog zu den gewerblichen Einkünften ebenfalls den Freibetrag von € 1 Mio?

      CU, goldmine
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 13:48:58
      Beitrag Nr. 274 ()
      @vigilio

      -Bankgeheimnis: Vielleicht beantwortet das ja Deine Frage!


      -Beschluß vom 21.10.2003, Az. VII B 85/03 (www.bundesfinanzhof.de)

      In dieser ganz aktuellen Entscheidung hat der BFH nunmehr – vor dem Hintergrund seiner bisherigen Rechtsprechung konsequent – auf Antrag eines Kreditinstituts die Aussetzung der Vollziehung gegen ein Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung wegen „Spekulationsgeschäften“ verfügt. Das Bemerkenswerte an dieser Entscheidung ist, daß der BFH hierdurch in gewisser Weise selbst einen Beitrag zu dem von ihm erkannten „strukturellen Vollzugsdefizit“ leistet.

      -Steueraufkommen Spekulationsgewinne Wertpapiergeschäfte. Habe jetzt keine Quelle parat, aber das Aufkommen dürfte 30-50 Mio DM pro Jahr nicht überschreiten und gilt somit als Bagatellsteuer.

      Zahlreiche Grüße
      Smarttrader
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 13:52:46
      Beitrag Nr. 275 ()
      vigilio

      "allein für 1998 gab das Statistische Bundesamt das Aufkommen aus der Spekulationssteuer mit 730 Mio EURO an !"

      kannst Du das mal belegen ?? scheint mir mindestens um den Faktor 10 zu hoch angesetzt !
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 13:58:14
      Beitrag Nr. 276 ()
      Alles läuft auf eine Abschlagssteuer analog der akt. Zinsbesteuerung hinaus.

      Es spricht viel dafür, daß 2004 Kursgewinne aus WP-Geschäften weiterhin steuerfrei bleiben, da das *strukturelle Vollzugsdefizit* gemäß BFH nicht behoben worden ist.

      Eine verfassungskonforme Regelung wäre dann erst in 2005 durch eine Abschlagssteuer gegeben, unterstellt das es keine parlamentarische Mehrheit für die Abschaffung des Bankgeheimnis` in Deutschland gibt.

      Happy Trading
      Smarttrader
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 14:04:09
      Beitrag Nr. 277 ()
      @ rogii

      mal ne Frage - wie kann man eigentlich diese Zeit-Funktion bei WO aktivieren - ich meine, dass ein bestimmter Beitrag in bestimmten Zeitabständen immer wieder kommt ?

      Danke

      Art
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 14:09:15
      Beitrag Nr. 278 ()
      jep, die Abgabenordnung war es. Danke UPGRADE

      einen Paragraphen der Abgabenordnung zu ändern scheint mir doch eine eher leichte Übung für den Gesetzgeber zu sein - wenn er denn nur will!

      die Quelle für das 1998 erzielte Aufkommen war ein reuters-Bericht von der Verhandlung vor dem BVerfG am 18.11.03

      nach nochmaligem Durchlesen muß ich mich jedoch korrigieren, es steht nur was von 730 Mio EURO angegebenen Spekulationserträgen geschrieben, was ja noch lange nicht mit dem Steueraufkommen identisch sein muß. Darüberhinaus ist unklar, ob darin auch steuerfreie Spekulationsgewinne mit Haltedauer > 6 Monate (erst ab 1999 1 Jahr) enthalten sind.

      Auf jeden Fall immer noch recht beachtliche Beträge, allein für 1998!


      ...........................


      Karlsruhe (Reuters) - Das Bundesfinanzministerium hält die Steuer auf realisierte Spekulationsgewinne weiter für verfassungsgemäß und will die Banken zur Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden verpflichten.

      Finanz-Staatssekretärin Barbara Hendricks (SPD) räumte in der Verhandlung vor dem Verfassungsgericht am Dienstag zwar Defizite bei der Erhebung der Steuer auf realisierte Wertpapiererträge ein. Doch seien diese nicht so gravierend, dass die Steuer dem Gleichheitsgrundsatz widerspreche. Die Rüge des Bundesfinanzhofs (BFH), der die Steuer wegen einer Benachteiligung der ehrlichen Steuerzahler für verfassungswidrig hält, sei daher rechtlich und tatsächlich verfehlt. Die Finanzämter prüften die Angaben der Steuerpflichtigen zu ihren Aktiengewinnen mittlerweile rigoros. Vertreter der Finanzbehörden sagten, die Banken behinderten in der Praxis die Erhebung der Steuer in der Praxis. (Az.: 2 BvL 17/02)

      Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt seit Dienstag über eine Vorlage des Bundesfinanzhofes, der die Steuer wegen der praktischen Schwierigkeiten bei der Erhebung für verfassungswidrig hält. Der Bundesregierung sei bewusst, dass die Steuergesetze einschließlich der Spekulationssteuer reformiert werden müssten, sagte Hendricks. Ansätze seien im Frühjahr aber am Widerstand der Länder gescheitert. Beim Verkauf von Wertpapieren binnen zwölf Monaten nach dem Kauf unterliegen die Gewinne der Einkommensteuer, später sind sie steuerfrei.

      FINANZBEHÖRDEN: BANKEN VERWEIGERN ZUSAMMENARBEIT

      Die Finanzämter haben auf Grund des Bankgeheimnisses nur schwer Zugriff auf die Daten der Geldinstitute, um verschwiegene Aktiengewinne aufzudecken. Vertreter der Steuerbehörden sagten in Karlsruhe, die Banken verweigerten die Unterlagen für die Steuerprüfung, obwohl sie nach einem BFH-Urteil inzwischen dazu verpflichtet wären. Hendricks sagte am Rande der Verhandlung, sie wünsche sich, dass das Verfassungsgericht die Pflicht der Banken zur Zusammenarbeit mit den Finanzämtern bestätige. Die Finanzbehörden könnten die Angaben "auf Umwegen" durchaus überprüfen. Dies sei aber zeitraubend und personalintensiv. Nach einer Untersuchung des Bundesrechnungshofes werden Angaben zu Spekulationsgewinnen selbst bei Millionären nur in geringem Umfang überprüft. Der stellvertretende SPD-Fraktionschef im Bundestag, Joachim Poß, sagte in Berlin, die Steuerpflicht sei nur mit Kontrollmitteilungen der Banken durchsetzbar.

      HÖHE DER STEUERAUSFÄLLE UNKLAR

      Wie viel Geld dem Staat entgeht, blieb vor Gericht unklar. Vorsichtigen Berechnungen zufolge betrügen die Steuerausfälle höchstens 150 Millionen Euro im Jahr, sagte Franz-Josef Leven vom Deutschen Aktieninstitut. Die Berechnung der Deutschen Steuergewerkschaft seien unrealistisch, wonach dem Bund im Jahr 1,5 Milliarden Euro Steuereinnahmen entgehen. Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes wurden 1998 rund 730 Millionen Euro an realisierten Spekulationserträgen angegeben, drei Mal so viel wie 1995.

      Vor dem Verfassungsgericht geklagt hatte der Kölner Steuerrechts-Experte Klaus Tipke, der seinen Steuerbescheid von 1997 anficht. Sein Anwalt Franz Salditt nannte die Spekulationssteuer ungerecht und damit verfassungswidrig, da die Redlichen die Lasten der Unredlichen mittragen müssten. Der Vorsitzende des Senats, Winfried Hassemer, will das Urteil an der Frage festmachen, ob und wie große Vollzugsschwierigkeiten Steuergesetze vertrügen.

      1991 hatte das Verfassungsgericht die Zinssteuer wegen ähnlicher Probleme bei der Erhebung für verfassungsrechtlich bedenklich erklärt. Ein Urteil ist Anfang nächsten Jahres zu erwarten.
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 14:54:21
      Beitrag Nr. 279 ()
      @vigilio

      so beachtlich finde ich die Erträge aus der Steuer ehrlich gesagt nicht (wenn die Zahl stimmt). Wenn man von einem durchschnittlichen Steuersatz von 25-30% ausgeht, dann wären das bei " 730 Millionen Euro an realisierten Spekulationserträgen" in 1998 rd. 200Mio€ Brutto-Steueraufkommen gewesen, entspricht einem Monat Toll Collect Ausfall ;-)

      Und in dieser Zahl wäre schon der Anteil der Spekulationsgeschäfte aus Immobilien (der m.E. deutlich höher sein dürfte, da dieser nachprüfbar ist) ebenfalls enthalten.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 15:00:34
      Beitrag Nr. 280 ()
      @vigilo

      möglichen rückzahlung aus spekulationsgewinnen trifft selbst bei einer "rückwirkenden feststellung der verfassungswidrigkeit" nur diejenigen die

      mit dem verweis auf die klage von prof. tipke ihren vorläufigen steuerbescheid unter einspruch haben und schon gezahlt haben für die jahre 97 - 02 und das sind wohl die wenigsten - daher sind an fiskalischen ausfällen eigentlich nur die jahre 2002 und 2003 zu beklagen.

      das jahr 2002 dürften die meisten mit verlust abgeschlossen haben bleibt eigentlich nur das jahr 2003 an steuermindereinnahmen.

      bestandskräftige steuerbescheide werden auch bei rückwirkenden feststellungen nicht geändert werden !

      @rogii

      du hast höchstwahrscheinlich pech gehabt. selbst bei einer "rückwirkenden feststellung der verfassungswidrigkeit" würde aufgrund eines bestandskräftigen steuerbescheides nichts zurückfliessen

      hier würde ich jedoch bei einem positiven urteil meinen steuerberater in die haftung nehmen (wenn du deine steuererklärung mit berater gemacht hast!) der musste in 01 schon von der klage wisssen und hätte dich darauf aufmerksam machen müssen ! ausserdem ist er versichert gegen solche fälle ...

      gruß
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 15:11:22
      Beitrag Nr. 281 ()
      @smarttrader1

      "Es spricht viel dafür, daß 2004 Kursgewinne aus WP-Geschäften weiterhin steuerfrei bleiben, da das *strukturelle Vollzugsdefizit* gemäß BFH nicht behoben worden ist."

      Da wäre ich mal vorsichtig. Die Aufstellung gem. §24c EStG ab 2004 dürfte eine ziemlich scharfe Waffe werden, auch wenn UPGRADE in einem anderen Thread meint, da würde sich nichts ändern. Es gibt nämlich ab 2004 eine zusammenfassende Aufstellung/Bescheinigung für Zins, Dividendenerträge etc. sowie auf der gleichen Bescheinigung für solche aus privaten Veräusserungsgeschäften.

      Wenn bisher das Finanzamt (auch bei begründetem Verdacht) nachforschte, so hat es bei Bewilligung lediglich ellenlange Listen über Käufe und Verkäufe von den Banken bekommen, aus denen dann das FA mühsam die Gewinne und Verluste ausgerechnen musste.

      Beim §24c Wisch dagegen wird ein Großteil der Steuerpflichtigen die Bescheinigung automatisch vorlegen (wegen enthaltener Zins- und Dividendenbescheinigung) und da gibt es eine schön übersichtliche Zahl - auch wenns´ ein paar tausend Transaktionen waren. Sollte diese Bescheinigung vom Steuerpflichtigen nicht vorgelegt werden, so können sich die Banken bei begründeter Nachfrage der FA. nicht mehr (wie bisher) damit rausreden, dass sie keine Aufstellung über die angefallenen Erträge aus privaten Veräusserungsgeschäften hätten (denn die ist Vorbedingung für die §24c Bescheinigung).

      Da glaube ich dann auch an eine bessere Überprüfbarkeit und glaube nicht, dass noch ein strukturelles Vollzugsdefizit mehr besteht. Aber warten wir es ab..

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 15:15:51
      Beitrag Nr. 282 ()
      K1

      Ich meinte das im Zusammenhang mit dem Fragesteller in dem Thread, der bereits steuerehrlich war! Und was ändert sich für den ?? Ausser dass er den Gewinn nicht mehr selber ausrechnen muss
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 15:41:14
      Beitrag Nr. 283 ()
      @UPGRADE

      ich habs´ ja im anderen Thread schon versucht (wohl erfolglos) darzulegen:

      Wer einen Gewinn durch entsprechende Umstände in 2003 oder in 2004 realisieren kann, für den kann sich durch die Einführung des §24c einiges ändern, denn:

      Gesetzt den Fall das BVerG hält Gewinne aus privaten Veräusserungsgeschäften für verfassungswidrig und die Steuer wird nicht erhoben bzw. zurückerstattet, so fallen 0 € "Spekulationssteuer" auf den Gewinn in 2003 an.

      Wie in #281 dargelegt halte ich mit meinem Laiensteuerwissen mit der Einführung des §24c EStG das strukturelle Vollzugsdefizit für die Besteuerung von Gewinnen aus privaten Veräusserungsgeschäften für 2004ff für beseitigt und somit sehe ich auch keinen Grund, warum die Steuer nicht anfallen sollte.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 15:47:59
      Beitrag Nr. 284 ()
      sicher, große Beträge sind das nicht, aber in der Summe all der Jahre (inklusive 6% Verzinsung) deutlich mehr als die vermeintlichen Peanuts.

      Ich denke schon, von den wenigen, die ihre Spekulationsgewinne angegeben haben, haben die meisten unter Einspruch gezahlt. Denn die wenigen, die gezahlt haben, dürften zu den Wohlinformierten gehören, die zähneknirschend sich in ihr Schicksal ergeben haben.

      Alles in allem käme wohl bei einem Geld-zurück-Urteil ein Betrag zusammen, der näher bei 1 Mrd liegt als bei 100 Mio. Ein Betrag, der eine "geordnete Haushaltsführung" (hahaha, als verdiente Eichels bisherige Haushaltsführung dieses Prädikat) gewiß nicht gefährdet.

      Bei aller Sympathie der Karlsruher Richter für die Tipke-Fraktion glaube ich jedoch nicht, dass die Sympathie soweit geht, Spekulanten - die in Deutschland gemeinhin in denkbar schlechtem Ansehen stehen, in NS-Terminologie fast schon als Volksschädlinge angesehen werden - Steuern rückzuerstatten.

      Natürlich lasse ich mich gern überraschen, positiv versteht sich ...
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 15:49:57
      Beitrag Nr. 285 ()
      das ist mir klar K1

      nur der Fragesteller in dem anderen Thread wollte wissen, und das im Zusammenhang mit dem beschlossenen Reformpaket, was sich für ihn 2004 ändert. Da das Urteil noch nicht steht und wir alle nicht wissen wie es aussehen wird, kann man ihm ja dann eigentlich nur sagen : Es wird sich für Dich nix ändern, denn der Gesetzgeber hat an der Besteuerung der Spekugewinne nunmal nichts geändert. Aber lassen wir die Diskussion, denn sie führt zu nix.
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 15:51:51
      Beitrag Nr. 286 ()
      @k1

      Deine Argumentation hat schon was----(leider), aber ich glaube trotzdem nicht, daß das ausreichen wird.

      Sieht man dieses Urteil analog zum Urteil von 1991 zu den Zinserträgen,(Erträgnisaufstellungen hat`s damals nämlich auch schon gegeben), dürfte dies nicht ausreichen eine lückenlose Erfassung aller Spekulationsgewinne aller Steuerbürger und damit eine echte Steuergerechtigkeit zu garantieren. Andernfalls wäre die Klage 1991 auch nicht so entschieden worden mit der Folge der Einführung der Zinsabschlagssteuer.

      Schaun mer mal

      Smarttrader
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 17:45:48
      Beitrag Nr. 287 ()
      :laugh: :laugh:

      @vigilo,

      >>sondern darum, ob die ungenügende Erhebung der Spekulationssteuer verfassungswidrig ist. <<

      na klar und genau aus diesem grunde wird die spekusteuer wohl auch für verfassungswidrig erklärt werden. hast du sogar vorher selbst geschrieben

      Zitat:

      >>- Spekulationssteuer ist verfassungswidrig (durchaus wahrscheinlich), <<

      DEINE worte.

      jetzt erklär mir bitte mal mit welcher bergündung die finanzbeamten eine nachforderung für eine verfassungswidrige steuer erheben können? auf die begründung bin ich gespannt.... :confused:
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 18:13:02
      Beitrag Nr. 288 ()
      Die Spekusteuer interessiert mich nur wegen der 1-Jahr-Frist. Ich gehöre zu denen, die einen Spruch erwarten: „verfassungskonform, aber mit Auflagen“. Bei Gewinnen habe ich die Frist immer eingehalten. Sollte die Spekusteuer total gekippt werden, fühle ich mich etwas gekniffen.

      rogii, ein bequemer Weg ist, erst einmal nichts zu unternehmen. Solltest du wegen Hinterziehung von Spekusteuer angeklagt werden (sehr unwahrscheinlich), kannst du mit einem milden Urteil rechnen. Genau genommen, hast du ja dem Staat nichts vorenthalten.
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 19:30:34
      Beitrag Nr. 289 ()
      also Push Daddy, nochmal für dich:

      wenn die Richter ein strukturelles Vollzugsdefizit feststellen, dann gibt es zwei Möglichkeiten, um eine Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen durchzusetzen:

      -Geld zurück
      -Bankgeheimnis ade, Fahndungswelle und alles, was so dazugehört
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 20:57:11
      Beitrag Nr. 290 ()
      Nataly

      Was meinst zu #270 ?
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 21:28:47
      Beitrag Nr. 291 ()
      @rogii zu #290:

      "2001 (Verlustjahr) steht unter vorbehalt der Nachprüfung"

      Wie ist denn der Wortlaut des Vorbehalts?
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 23:30:34
      Beitrag Nr. 292 ()
      @smarttrader1

      "Zinsurteil" "Erträgnisaufstellungen hat`s damals nämlich auch schon gegeben"

      Ich glaube damals gab es noch die Steuerbscheinigungen auf den einzelnen Abrechnungen und nur nach speziellem Antrag an die Bank wurde eine zusammenfassende Erträgnisaufstellung im Folgejahr gefertigt.

      Bei der Bescheinigung nach §24c handelt es sich aber um eine Aufstellung, die an jeden Kontoinhaber (automatisch) geschickt wird.

      Ist also schon ein Unterschied, ob der ausreicht wird man sehen..

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 07:46:13
      Beitrag Nr. 293 ()
      Das Problem der Steuergerechtigkeit bleibt dennoch, da das FA ohne Wegfall des Bankgeheimnis nicht sicherstellen kann, daß es tatsächlich Kenntnis und Zugang zu allen Spekulationsgewinnen von allen inländischen Konten eines Steuerbürgers erhält. Somit ist das vom Grundgesetz geforderte Gleichheitsprinzip wiederum nicht sichergestellt, das Vollzugsdefizit bleibt erhalten, wenn auch vielleicht in etwas abgeschwächter Form.

      Ich könnte ja beispielsweise meine Termingeschäfte bei einer anderen Bank abwickeln, als dort wo ich meine Wertpapiere unterhalte. Nebenkonten oder Unterkonten wären andere mögliche Umgehungen. Hierbei habe ich die Möglichkeit, seine Konten ins Ausland zu verlagern, bewußt ausgeklammert. Hiergegen kann auch eine verfassungskonforme Regelung nichts machen.

      So oder so wird es eine Abschlagssteuer geben. Die durch den §24c bei den Banken erforderlichen EDV-Maßnahmen dienen hierbei der Vorbereitung dieser *verfassungskonformen* Lösung. Hierbei wird es jedoch wieder sehr interessant zu beobachten, ob der Gesetzgeber nicht über diese Abschlagssteuer eine reale Steuererhöhung beschließt, was eine Wertzuwachssteuer de facto wäre.

      Zahlreiche Grüße
      Smarttrader
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 10:34:23
      Beitrag Nr. 294 ()
      Nataly


      2001 Der Bescheid ergeht nach §164 abs. 1 ao unter
      vorbehalt der Nachprüfung
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 11:44:01
      Beitrag Nr. 295 ()
      AO 1977 § 164 Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung


      (1) Die Steuern können, solange der Steuerfall nicht abschließend geprüft
      ist, allgemein oder im Einzelfall unter dem Vorbehalt der Nachprüfung
      festgesetzt werden, ohne dass dies einer Begründung bedarf. Die Festsetzung
      einer Vorauszahlung ist stets eine Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der
      Nachprüfung.

      (2) Solange der Vorbehalt wirksam ist, kann die Steuerfestsetzung aufgehoben
      oder geändert werden. Der Steuerpflichtige kann die Aufhebung oder Änderung
      der Steuerfestsetzung jederzeit beantragen. Die Entscheidung hierüber kann
      jedoch bis zur abschließenden Prüfung des Steuerfalls, die innerhalb
      angemessener Frist vorzunehmen ist, hinausgeschoben werden.

      (3) Der Vorbehalt der Nachprüfung kann jederzeit aufgehoben werden. Die
      Aufhebung steht einer Steuerfestsetzung ohne Vorbehalt der Nachprüfung
      gleich; § 157 Abs. 1 Satz 1 und 3 gilt sinngemäß. Nach einer Außenprüfung
      ist der Vorbehalt aufzuheben, wenn sich Änderungen gegenüber der
      Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung nicht ergeben.

      (4) Der Vorbehalt der Nachprüfung entfällt, wenn die Festsetzungsfrist
      abläuft. § 169 Abs. 2 Satz 2 und § 171 Abs. 7, 8 und 10 sind nicht
      anzuwenden.
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 11:47:34
      Beitrag Nr. 296 ()
      Nataly

      Danke

      was heißt das konkret? Die Verluste können jederzeit
      für 2001 nacherklärt werden und mit den Gewinn von
      2000 (die dann auch nacherklärt werden würden) verrechnet?

      Besteht dann überhaupt Handlungsbedarf oder kann ich in
      Ruhe schauen was passiert (solange ich 2001 noch unter vorbehalt der Nachprüfung habe)?
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 11:47:53
      Beitrag Nr. 297 ()
      @rogli: Warum wurde der Steuerfall noch nicht abschliessend geprüft? Hast du da eine Vermutung oder weisst du was? Bist du Gewerbetreibender?
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 11:49:45
      Beitrag Nr. 298 ()
      bin gewerbetreibender
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 12:01:19
      Beitrag Nr. 299 ()
      Könnte sein, dass eine Betriebsprüfung beabsichtigt ist. Hast du einen Steuerberater?
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 12:05:26
      Beitrag Nr. 300 ()
      nataly

      ja, der kümmert sich um die Firmenbilanz

      wie ist Deine Einschätzung zu den Spekugewinnen
      (siehe 296)
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 13:14:49
      Beitrag Nr. 301 ()
      Ich kann nicht erkennen, dass zur Zeit irgendwelche Fristen ablaufen und aus diesem Grund Handlungsbedarf besteht. Möglicherweise erledigt auch das Urteil des BVerfG, das angeblich im 1. Quartal 2004 zu erwarten ist, die ganze Debatte um Speku-Gewinne der Vergangenheit.
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 15:25:20
      Beitrag Nr. 302 ()
      Nataly -> letzte Frage dazu Danke

      wird bei einer Betriebsprüfung auch Kapitalerträge etc geprüft?

      d.h. man kann in Ruhe abwarten -> wenn die Gewinne in 2000 gefunden werden kann man ja die Verluste aus 2001 dagegenhalten?
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 15:30:11
      Beitrag Nr. 303 ()
      Was ist denn größer: die Gewinne 2000 oder die Verluste 2001?
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 15:32:06
      Beitrag Nr. 304 ()
      Nataly

      verluste aus 2001 sind größer als die Gewinne in 2000
      Beides wurde nicht angegeben
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 15:42:26
      Beitrag Nr. 305 ()
      Das Problem der Gewinne in 2000 könnte auch mit der Steueramnestie oder der Selbstanzeige gelöst werden. Nach der von mir vertretenen Ansicht ist die Besteuerung der Gewinne nach der Steueramnestielösung sehr lukrativ. Eines Verlustrücktrags aus 2001 nach 2000 bedürfte es dann nicht, der Verlust 2001 könnte vorgetragen werden. Ich denke aber, es ist noch Zeit bis zum Urteil des BVerfG.
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 15:54:28
      Beitrag Nr. 306 ()
      Was passiert wenn keine Selbstanzeige für 2000 abgegeben
      wird und das Finanzamt kommt drauf. Kann man dann einfach sagen ich habe noch Verluste in 2001 und die Erklärung ist noch offen?

      Werden bei betriebsprüfungen auch Spekugewinne gezielt geprüft?
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 16:19:37
      Beitrag Nr. 307 ()
      "Werden bei betriebsprüfungen auch Spekugewinne gezielt geprüft?"

      Wenn du die betrieblichen Konten und die Privatkonten nicht streng getrennt hast und/oder die Speku-Geschäfte über betriebliche Konten abgewickelt hast, dürfte es kaum zu vermeiden sein, dass die Speku-Geschäfte auffallen.
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 16:39:37
      Beitrag Nr. 308 ()
      nataly

      Was passiert wenn keine Selbstanzeige für 2000 abgegeben
      wird und das Finanzamt kommt drauf. Kann man dann einfach sagen ich habe noch Verluste in 2001 und die Erklärung ist noch offen?
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 16:49:42
      Beitrag Nr. 309 ()
      "Was passiert wenn keine Selbstanzeige für 2000 abgegeben
      wird und das Finanzamt kommt drauf. Kann man dann einfach sagen ich habe noch Verluste in 2001 und die Erklärung ist noch offen?"


      Eine gute Frage, auf die ich leider keine gute Antwort weiss.
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 16:58:11
      Beitrag Nr. 310 ()
      nataly

      wenn ich es richtig sehe gibt es ja kein Hindernis die
      nachträglich erklärten verluste mit den nachträglich
      erklärten Gewinnen zu verrechnen?
      Fristen, Rückübertrag nicht mehr möglich etc?

      spätestens wenn der vorbehalt der nachprüfung wegfällt
      wirds ja dann auf jedenfall höchste eisenbahn (deswegen frag ich sp gezielt nach)- bvg-Urteil könnte sich ja verzögern ...
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 17:10:43
      Beitrag Nr. 311 ()
      rogii,

      wenn die Verluste 2001 größer waren, als die Gewinne 2000, dann spricht doch absolut überhaupt nichts dagegen (außer dem Arbeitsaufwand) die Erklärungen für beide Jahre zu berichtigen.
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 17:20:06
      Beitrag Nr. 312 ()
      Frag mal deinen Steuerberater, was er von der Idee hält, die berichtigten Erklärungen für beide Jahre gleichzeitig einzureichen und in der Erklärung für 2001 den Verlustrücktrag nach 2000 in Höhe des damals erzielten Speku-Gewinns zu beantragen.Eine schriftliche Auskunft wäre gut.
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 21:03:50
      Beitrag Nr. 313 ()
      #192ff:
      Die ganze kontroverse Diskussion zeigt, dass der ganze Kram gestrichen gehört – zugunsten einer einfachen, aufwandminimalen Regelung, wie sie, endlich, zuletzt auch vom BMF angedacht wurde. Diejenigen, die Einspruch eingelegt haben, soll man auszahlen, wenn sie darauf bestehen, dann vma. auch unter dem Vorbehalt tatsächlich korrekter Angaben, sprich einem Prüfungsvorbehalt.
      Und nochmal: Man würde Kapital bestimmt nicht ins Ausland verscheuchen, bliebe darüber das restliche `Bankgeheimnis` gewahrt.

      @vigilo / #265+269:

      Ein Nachprüfungsgebot würde einen Aufwand für die ohnehin gut beschäftigten FÄ bedeuten, der in keinem vernünftigen Verhältnis zum »Ertrag« stehen würde, selbst falls der in Summe nach der Baisse noch 9-stellig wäre.
      Aber es mag sein, dass das einen Juristen letztendlich nicht interessiert ... Es muss schließlich Gründe haben, warum es hierzulande weiterhin nicht vorwärts gehen kann ...
      Bankgeheimnis ade, Fahndungswelle und alles, was so dazugehört
      ... in Kostenrechnung nutzloser Aufwand für Spekulanten, FÄ(/Staat) und Gerichte, fortgesetzte Kapitalflucht, Vertrauenschwund, Investitionsverweigerung ...
      All das braucht Dtld., :D

      @smarttrader1,

      Hierbei habe ich die Möglichkeit, seine Konten ins Ausland zu verlagern, bewußt ausgeklammert.
      Du schlimmer Finger, Du ...

      @K1,

      ... entspricht einem Monat Toll Collect Ausfall ;-)
      :laugh:
      Aber nicht nur, dass Stolpe resp. seine Mannen und Frauen straffrei ausgehen, der wird / die werden auch mit voller Pension gehen ... :O

      @rogii,

      wird bei einer Betriebsprüfung auch Kapitalerträge etc geprüft?
      Die Möglichkeit besteht auch, wenn Du Deine Konten getrennt hast, va. wenn es eine Personengesellschaft ist. Da wird kurzerhand der Betriebsprüfung eine Steuerprüfung drangehängt, dazu bedarf es nicht unbedingt eines etwaigen Verdachts. Dagegen kannst Du Dich vielleicht formell (erstmal) verwahren, aber ich denke, dass es Dir hernach kaum besser mit dem Steuerprüfer gehen wird, *g*
      Auch das müsste aber eigentlich Dein Steuerberater wissen, ;)
      Laufen Deine Spekulationsgeschäfte über ein dem FA völlig unbekanntes Konto (kein Sparerfreibetrag, keine erklärten Kapitalerträge/Steuergutschriften), kannst Du (noch) Glück haben. Aber ob dieser Stress wirklich lohnt ...(?)

      investival
      Avatar
      schrieb am 07.01.04 09:44:48
      Beitrag Nr. 314 ()
      hab gerade ma wieder die leute beim bverfg genervt ob es schon nen termin gibt.

      antwort: nix bekannt - kein zeitraum, kein termin

      :cry:

      also können wir noch munter weiter diskutieren ;)

      grüsse
      Avatar
      schrieb am 08.01.04 18:38:12
      Beitrag Nr. 315 ()
      Nahende Entscheidung

      Streit um Spekulationsteuer

      Unter Experten gilt es als ausgemachte Sache: Die so genannte Spekulationsteuer, also die Steuer auf Gewinne aus Wertpapiergeschäften, wird demnächst vom Bundesverfassungsgericht gekippt.
      Von Daniela Kuhr

      (SZ vom 9.1.2004) — Grund: Wegen mangelnder Kontrollmöglichkeiten ist der Fiskus nicht in der Lage, für die ordnungsgemäße Besteuerung von Aktiengewinnen zu sorgen. Der Staat ist also auf die Ehrlichkeit der Steuerzahler angewiesen.

      Anleger aber, die ihre Kursgewinne aus Aktiengeschäften dem Finanzamt verschweigen, haben kaum etwas zu befürchten – dem Bankgeheimnis sei Dank. Der Bundesfinanzhof in München (BFH) – das oberste deutsche Steuergericht – hatte deshalb ein „strukturelles Vollzugshindernis“ angenommen, das die Bürger ungleich belastet und somit verfassungswidrig ist.



      Entscheidung naht
      Die Münchner Richter legten die Sache dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor, da dieses ausschließlich zuständig ist, wenn es um Fragen der Vereinbarkeit einer Norm mit dem Grundgesetz geht.

      Der Verhandlungstermin in Karlsruhe fand im November statt. Eine Entscheidung steht in den kommenden Monaten an. Allgemein wird erwartet, dass die Karlsruher Richter sich im Ergebnis den Münchner Kollegen anschließen werden.

      Politiker aller Parteien diskutieren deshalb schon seit Monaten, wie die Besteuerung von Aktiengeschäften aussehen könnte, so dass sie künftig vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat. Dabei haben sie allerdings nicht ausschließlich die Kritik der BFH-Richter im Kopf, sondern – wohl vor allem – die 1,5 Milliarden Euro, die dem Fiskus nach einer Schätzung der Steuergewerkschaft jährlich entgehen. Angeblich werden nur fünf Prozent der Aktiengewinne dem Finanzamt mitgeteilt.



      Kontrollinstrumente
      „Naheliegende Konsequenz kann die Einführung massiver Kontrollinstrumente sein“, meint Rechtsanwalt Johann Seipl von der Münchner Kanzlei Wannemacher & Partner. So hat der Gesetzgeber bereits Ende Dezember angekündigt, dass er den Finanzbehörden ermöglichen will, im Einzelfall gezielt über das Bundesamt für Finanzen zu ermitteln, bei welchen Banken ein Steuerpflichtiger Konten oder Depots besitzt.

      Doch Seipl bezweifelt, dass es dabei bleiben wird. „Mitteilungspflichten der Banken, Kontrollmitteilungen der Betriebsprüfungen, Sammelauskunftsersuchen und Durchsuchungsmaßnahmen der Steuerfahndung“ sieht er als weitere Maßnahmen, die der Fiskus womöglich ergreifen wird, um Steuersündern besser auf die Schliche zu kommen. Nach Ansicht des Juristen wäre das allerdings ein drastischer Schritt „zulasten der Privatsphäre und der Freiheitsrechte der Bürger“.



      Verschiedene Modelle
      Seipl favorisiert deshalb eine Art Quellensteuer, die ebenfalls bereits diskutiert wurde. Dabei stellten sich aber „sofort Folgeprobleme“, meint der Fachmann. „Soll die Quellensteuer in Form einer Abgeltungsteuer endgültig erhoben werden oder – wie derzeit bei Zinserträgen – nur als Vorauszahlung auf die individuelle Einkommensteuer gelten?“

      Bei Zinserträgen behält die Bank nach geltendem Recht 30 Prozent der Zinsen ein und führt den Betrag direkt an das Finanzamt ab. Diese so genannte Zinsabschlagsteuer ist keine eigene Steuer, sondern lediglich eine Vorauszahlung auf die persönliche Einkommensteuer.

      Stellt sich bei der jährlichen Steuererklärung heraus, dass der Einkommensteuersatz des Sparers mehr als 30 Prozent beträgt, muss er nachzahlen. Liegt sein persönlicher Steuersatz darunter, erhält er die zu viel gezahlte Zinsabschlagsteuer zurück.



      Hindernis Bankgeheimnis
      Diese Regelung für Zinserträge hatte der Gesetzgeber auf Druck des Bundesverfassungsgerichts erlassen. Die Richter hatten in einer Entscheidung 1991 kritisiert, dass Zinsen zwar per Gesetz einkommensteuerpflichtig sind, eine wirksame Besteuerung aber durch das Bankgeheimnis verhindert wird.

      Experten erwarten, dass die Richter nun bei Spekulationsgewinnen aus Wertpapiergeschäften ähnlich argumentieren werden. Insofern liegt es also durchaus nahe, auch bei Aktiengeschäften eine Art Abschlagsteuer einzuführen.

      Doch dabei gibt es ein Problem. Denn im Gegensatz zu Zinsen, bei denen ein bestimmter Betrag fließt und die Abschlagsteuer genau auf diesen Betrag anfällt, ergibt sich der Spekulationsgewinn bei Wertpapiergeschäften erst aus der Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufskurs des Papiers.

      Nach dem derzeit noch geltenden Recht ist diese Differenz dann steuerlich relevant, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt. Verkauft also jemand Aktien, müsste die beauftragte Bank erst ermitteln, zu welchem Preis er die Papiere gekauft hatte, um eine eventuelle Abschlagsteuer einbehalten zu können.



      Mögliche Variante
      Dieses Problem könnte behoben werden, indem der Gesetzgeber bei Wertpapierverkäufen einen bestimmten Gewinn unterstellt – also etwa einen bestimmten Prozentsatz des Verkaufspreises als Spekulationsgewinn unterstellt, von dem die Bank dann wiederum einen festgelegten Teil an das Finanzamt abführt.

      Sollte der Gewinn des Steuerpflichtigen in Wahrheit aber darunter liegen oder hat er sogar mit Verlust verkauft, müsste er das dann in seiner Steuererklärung geltend machen. Auch diese Variante wurde bereits unter Politikern diskutiert.



      Neuregelung nötig
      „Eine solche Regelung würde aber vermutlich noch komplizierter als die bisherigen Vorschriften zur Zinsabgeltungsteuer, die schon weitgehend unverständlich sind“, befürchtet Seipl. Am liebsten wäre ihm, wenn Spekulationsgewinne in Zukunft ganz einfach steuerfrei gestellt würden, gleichzeitig räumt er aber ein, dass das „wenig wahrscheinlich“ ist.

      Eine Neuregelung, wie auch immer sie ausfalle, müsse deshalb seiner Ansicht nach so klar gefasst sein, „dass der Steuerpflichtige wenigstens auf Anhieb erkennt, ob er in der Pflicht ist oder nicht“. Derzeit sei das oft nicht der Fall.
      Avatar
      schrieb am 08.01.04 21:16:56
      Beitrag Nr. 316 ()
      Vielen Dank für die Mühe, die Du Dir machst, ElBosso!

      Schade, dass sich die Texte immer wieder auf die Diskussion beschränken, wie eine Neuregelung aussehen könnte.

      Das finde ich - zumindest aus meiner Sicht, zahle ja - ziemlich sekundär.

      Stattdessen sollten die lieber diskutieren, ob die Steuer für nichtig erklärt werden könnte oder nicht. Da geht es um mein Geld! Und in diesem Punkt wären mir Einschätzungen wichtig!
      Avatar
      schrieb am 08.01.04 22:25:54
      Beitrag Nr. 317 ()
      >„zulasten der Privatsphäre und der Freiheitsrechte der Bürger“.
      Davon sollte die politische Intelligenz, sofern vorhanden, allerschnellstens abrücken, bei der vakanten Kapitalflucht und grassierenden Staatsverdrossenheit.

      >... Vorauszahlung auf die individuelle Einkommensteuer<
      Was für Gerechtigkeits-fanatische Bürokraten. Für etwaige Peanut-Beträge wird ein Procedere veranstaltet mit einem Volkswirtschaflichen Nutzen <0, der den bei größeren Beträgen eskomptiert, sofern überhaupt gegeben.

      >müsste die beauftragte Bank erst ermitteln ...<
      Muss sie bereits für 2004 und gemeinsam mit den Kapitalerträgen ausweisen.

      >bei Wertpapierverkäufen einen bestimmten Gewinn unterstellt ...<
      Im Prinzip wie eine Börsenumsatzsteuer, mit Gegenrechnungsangebot. Aus Sicht des Staates plausibel: Die Rechnerei verbliebe beim (Verlust machenden) Spekulanten, wollte er was heraus bekommen – so blieben auch die Steuerberater gut in Arbeit. Und so bliebe auch die propagierte `Gerechtigkeit` gewahrt, und Spekulanten würden zum Nachdenken vorher angehalten, :D

      – Alles spricht doch für eine Abgeltung. Ein Gerechtigkeitsdefizit sehen darin allenfalls Sozial-berufene außerhalb des Börsengeschehens – nicht einsehend, dass dies für den Börsenerfolg resp. eine gesunde Börse resp. den Staat – um den gehts ja letzlich – völlig irrelevant ist.
      Aber warum einfach, solange es in Dtld. noch umständlich irgendwie weiter vor sich hin wurschteln kann ... :(

      ob die Steuer für nichtig erklärt werden könnte
      Könnte Sie. Ist aber nur eine Spekulation, freilich eine steuerfreie, *g*
      Wenn angeblich nur ein paar Mio Steuern abgeführt wurden, dürfte es kein Thema sein, diejenigen auszuzahlen, deren diesbzgl. Steuerbescheide noch offen sind.

      investival
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 07:54:58
      Beitrag Nr. 318 ()
      @carlo

      tja, ich würde dir auch lieber ein artikel präsentieren indem steht:

      "spekulanten bekommen geld zurück"

      aber darüber kann man ja leider wirklich nur mutmassen.

      ich gehe jedoch wie vor 3 monaten davon aus, dass spekusteuer die unter einspruch mit verweis auf die klage des herrn tipke gezahlt wurde zurückfliesst.

      besonders ein gespräch mit einem journalisten der bei der mündlichen verhandlung anwesend war sowie der auszug aus der wiwo vom 18 oder 19.11 (auch hier im thread) indem der vorsitzende des 2ten senats des bvg sagte das die bitte bei feststellung der verfassungswidrigkeit eine änderung des steuerbescheides von herrn tipke zu veranlassen "auf fruchtbaren boden fällt". haben mich sogar bestärkt in den letzten monaten.

      mehr als abzuwarten bleibt eh nicht - wenns anders kommt, tja.

      gruß

      elbosso
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 10:19:16
      Beitrag Nr. 319 ()
      @carlo

      Schade, dass sich die Texte immer wieder auf die Diskussion beschränken, wie eine Neuregelung aussehen könnte.

      Das finde ich - zumindest aus meiner Sicht, zahle ja - ziemlich sekundär.

      Aufgrund des Urteils des BFH ist es eigtl. zu fast 100% sicher, daß die Spekulationssteuer wg. Vollzugsdefizit für verfassungswidrig erklärt wird. Geh man davon aus, daß sich BFH u. BVerfG hierüber auch schon im Vorfeld abgesprochen haben. Insofern ist es gerade nicht interessant darüber noch länger zu diskutieren, sondern gerade über die Implementierung der zukünftigen, verfassungskonformen Regelung.

      Sollte sich der Gesetzgeber für eine pauschale 25%ige Abgeltungssteuer entscheiden, so bedeutet dies de facto eine Steuererhöhung in Form einer sog. Wertzuwachssteuer. Steuererhöhung deshalb, weil 1.) Spekulationsgewinne bei einer Haltedauer von > 1 Jahr bisher steuerfrei blieben und 2.) Unternehmen auf ihren Gewinn bekanntlich selbst Körperschafts- und Gewerbesteuer zahlen. Sollte hierzu noch die Abgeltungs- bzw. Wertzuwachssteuer beim Anleger hinzukommen, würde dies eine Steuerquote von effektiv 60% bis 70% bedeuten.

      Ob das nur *sozialberufene Spinner* für ungerecht empfinden, wie von Investival behauptet,

      – Alles spricht doch für eine Abgeltung. Ein Gerechtigkeitsdefizit sehen darin allenfalls Sozial-berufene außerhalb des Börsengeschehens

      Diese Ansicht kann ich leider nicht teilen!!!

      Zahlreiche Grüße
      Smarttrader
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 10:41:31
      Beitrag Nr. 320 ()
      @smarttrader 1

      tja, deine gewissheit haben anscheinende die wenigsten

      ich habe die erklärung 1998 und 1999 jeweils zum letztmöglichen termin (28. feb 2000 bzw. 28. feb. 2001) abgegeben. beide darauffolgende steuerbescheide stehen unter einspruch mit verweis auf die klage von herrn prof. tipke aus dem jahr 1997....

      in 98 habe ich ca. 95 tsd euro und in 99 ca. 250 tsd euro an spekusteuer gezahlt. inkl. der verzugszinsen sind das bei mir also ca. 400 tsd euro die ich zurückbekommen würde vom finanzamt.

      ABER bevor ich das geld nicht aufm konto hab bin ich weiterhin nervös....

      ich bin mir SEHR SICHER das es kommt wie du schreibst - aber das heisst leider gar nix ;-((

      denke unter solchen umständen kannst du verstehen das das was in zukunft kommt einige weniger interessiert als statements wie die vergangenen spekusteuer behandelt wird ....

      grüsse

      elbosso
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 11:08:19
      Beitrag Nr. 321 ()
      bei mir geht es zwar nur um ca. 200 000€, die ich in 1999 bezahlt habe- glaube aber immer noch nicht so recht an das szenario mit der verfassungswidrigkeit.
      gibt es eigentlich schon einen termin in karlsruhe?
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 12:31:15
      Beitrag Nr. 322 ()
      ich denke mal auch, dass es am wenigsten interessiert, wie Spekulationsgewinne in Zukunft besteuert werden (zukünftige Gewinne sind schließlich ungelegte Eier), sondern was mit den bereits bezahlten Steuern passiert! Für einige könnte das einem Lottogewinn gleichkommen!

      Darum finde ich es auch am interessantesten, welche Fallszenarien beim kommenden Urteil des BVerfG denkbar sind, z.B. ob bei Verfassungswidrigkeit Steuern zurückerstattet werden müssen oder ob es auch konsistente Urteile gibt, die trotz Verfassungswidrigkeit eine Steuerrückzahlung ausschließen
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 12:39:40
      Beitrag Nr. 323 ()
      @vigilo

      es gibt meines wissens nach nur urteile die die verfassungswidrigkeit bestätigen, gleichzeitig aber eine steuerrückzahlung ausschliessen (vergl zinsurteil 91)

      das ist ja der grund warum ich auch noch nervös bin ....


      gruß
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 12:48:15
      Beitrag Nr. 324 ()
      @323

      Wieso?

      Meines Wissens haben beim Zinsurteil des BVerfG von 1991 diejenigen Steuerzahler ihre Geld zurückbekommen, die ihre Bescheide diesbezüglich offengehalten hatten. Die anderen mit schon rechtskräftigen Steuerbescheiden nicht. Das entspricht exakt der hier beschriebenen Rechtslage zum anstehenden Urteil zu den Spekulationsgewinnen.

      Deine Aussage ist somit nicht zutreffend?!?!

      es gibt meines wissens nach nur urteile die die verfassungswidrigkeit bestätigen, gleichzeitig aber eine steuerrückzahlung ausschliessen (vergl zinsurteil 91)

      ST
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 12:53:46
      Beitrag Nr. 325 ()
      das zinsurteil von damals hab ich so in erinnerung das das bvg dem gesetzgeber aufgetragen hat die besteuerung zu ändern (dann kam die kapitalertragssteuer) ABER das bvg hatte damals dem gesetzgeber eine übergangsfrist eingeräumt inder die verfassungswidrigkeit weiter hingenommen worden ist. und eben deshalb hat damals keiner etwas zurückbekommen.

      die hoffnung das es diesmal anders läuft stützt sich auf 2 sachen:

      1. ist dem gesetzgeber das vollzugsdefizit bereits mit dem zinsurteil in 91 aufgezeigt worden und er hat nix gemacht

      2. ist die öffentliche haushaltsführung nicht gefährdet weil die summen sich in anderen regionen bewegen.

      hierzu existieren aber schon ein paar threads....

      gruß
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 13:04:13
      Beitrag Nr. 326 ()
      so wie sich der BFH und auch die Richter des BVerfG im Vorfeld des Urteils geäußert haben, wird sehr wahrscheinlich festgestellt werden, dass die bisherige Steuererhebung eine nicht zu tolerierende Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen darstellt. Soweit sind sich alle Beobachter wohl einig.

      Doch welche Konsequenzen könnte das haben?

      - das BVerfG nimmt die Ungleichbehandlung der Vergangenheit hin, verlangt aber vom Gesetzgeber für die Zukunft eine andere Regelung? Foglich keine Steuererstattung

      - die Ungleichbehandlung muß auch für die Vergangenheit beseitigt werden. Das könnte auf zweierlei Weise geschehen:
      1. Geld zurück (die Traum-Variante)
      2. Aufhebung des Bankgeheimnisses, rückwirkende Fahndungswelle (Luxemburg-Variante)
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 13:43:33
      Beitrag Nr. 327 ()
      smarttrader1,

      ich kann mich auch nicht daran erinnern, dass jemand in Folge des BVerfG-Entscheides gezahlte Quellensteuer zurückerstattet bekam.

      Damals wurde entschieden, dass die Steuererhebung zwar verfassungswidrig sei, dass es aber ausreiche, wenn für die Zukunft eine gerechtere Lösung geschaffen würde.

      Insofern können wir zur Zeit nicht von einer sicheren Rückerstattung/Nichterhebung ausgehen. Leider....
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 14:22:17
      Beitrag Nr. 328 ()
      Also hab ich mir das so vorzustellen:

      Der Steuerbürger Tipke klagt vor dem BVerfG auf Rückzahlung seiner ungerechtfertigt (wg. Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes) entrichteten Spekulationssteuern. Er bekommt Recht, i.e die von ihm 1997 gezahlte Steuer ist verfassungswidrig.------Aber das Geld bekommt er nicht zurück???

      Ich kann mir so ein Urteil beim besten Willen nicht vorstellen und rückwirkend das Bankgeheimnis ändern, bedarf ja auch erst einmal einer parlamentarischen Mehrheit. Vegiß es!

      Zahlreiche Grüße
      Smarttrader
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 14:43:09
      Beitrag Nr. 329 ()
      @smarttrader

      jup genau so kannst du es dir vorstellen

      und so genau so ist es 91 gelaufen

      begründung - der staat braucht die kohlen

      gruß

      elbosso
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 15:20:56
      Beitrag Nr. 330 ()
      außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass die Richter am BVerfG die Außenwirkung eines Urteils, mit dem Spekulanten (die in der bundesrepublikanischen Neidgesellschaft wahrlich nicht im besten Lichte stehen!) ihre Steuern zurückbekommen, nicht bedenken!

      Die Richter würden doch in der Öffentlichkeit hingerichtet werden!
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 15:38:16
      Beitrag Nr. 331 ()
      naja,

      was die bundesrepublikanische neidgesellschaft (tolles wort!) denkt wird meiner meinung nach wiederum keinen einfluss auf die entscheidung haben....

      gruß
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 16:21:30
      Beitrag Nr. 332 ()
      @smarttrader,

      *sozialberufene Spinner*
      habe ich nicht gesagt, ;)
      Fakt ist nun mal, dass der Staat Geld saugt wie und wo er kann [und ich denke, dass hat auch Auswirkung auf die staatsbedienstete Judikative resp. deren anstehende Entscheidung] – daran kommen wir nicht vorbei. Zu glauben, der Staat würde sich gerade jetzt zusammen reißen, ist doch – leider – vermessen.
      Das eine etwaige Spek.steuer auf de fakto unternehmerseits bereits versteuerte Gewinne grundsätzlich ungerecht ist, ist also auch mir klar.
      Ich spielte auf die Nörgler an, die Kleinanleger gegenüber Großanlegern bei einer Abgeltung < Ekst.höchstsatz benachteiligt sehen.

      investival
      Avatar
      schrieb am 14.01.04 10:04:39
      Beitrag Nr. 333 ()
      die mühlen der justiz mahlen langsam .... hier eine mail die ich bekommen hab:

      Sehr geehrter Herr xxx

      mit einer Entscheidung im Verfahren 2 BvL 17/02 kann innerhalb der
      nächsten 3 Monate gerechnet werden.

      Mit freundlichen Grüßen
      Im Auftrag
      Stadtler
      Oberamtsrat
      Avatar
      schrieb am 14.01.04 10:11:03
      Beitrag Nr. 334 ()
      Also wissen wir bis April endlich Bescheid?

      Wäre sehr zu begrüßen.....
      Avatar
      schrieb am 17.01.04 08:59:47
      Beitrag Nr. 335 ()
      Die FAZ schreibt:

      Wertpapiergeschäfte
      Schärfere Kontrolle der Spekulationsgewinne

      16. Januar 2004 Für die Jagd nach Spekulationsgewinnen ist der Fiskus so gut gewappnet wie noch nie. Seit Jahresbeginn müssen die Banken alle privaten Veräußerungsgeschäfte ihrer Kunden sammeln und in einer Jahresbescheinigung zusammenfassen. Das Finanzamt kann künftig vom Anleger verlangen, diese Jahresbescheinigung mit der Einkommenssteuererklärung vorzulegen. Dies sieht das Steueränderungsgesetz 2003 vor. Damit erhalten die Finanzämter erstmals Informationen über Gewinne mit Wertpapiergeschäften, bei denen zwischen Kauf und Verkauf weniger als zwölf Monaten verstrichen ist und die daher als - steuerpflichtiges - privates Veräußerungsgeschäft gelten.

      Für die Jahresbescheinigung soll es ein amtliches Muster geben. Die Banken müssen darin nicht nur die Veräußerungsgeschäfte ihrer Kunden mit Wertpapieren, sondern auch deren gesamte Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden angeben. Finanzminister Hans Eichel gibt vor, dies diene der Steuervereinfachung, da künftig, grob gesagt, nicht mehr die Anleger, sondern die Banken die Anlagen KAP (Kapitalerträge) und SO (sonstige Erträge) ausfüllen müssen.

      „Kontrollmitteilungen durch die Hintertür“

      Fachleute bezweifeln indes, daß dies in den Banken einwandfrei funktionieren und sich der Verwaltungsaufwand für die Anleger tatsächlich reduzieren wird. Ohnehin stehe nicht die Steuervereinfachung für den Fiskus im Vordergrund, sondern die Überwachung, lautet vielerorts der Verdacht. Einige Fachleute erinnern daran, daß die Bundesregierung in ihrem berüchtigten Steuervergünstigungsabbaugesetz schon einmal die Ein-Jahres-Frist abschaffen und eine generelle Steuerpflicht auf Kursgewinne einführen wollte. Dies scheiterte damals nicht zuletzt an der fehlenden Dokumentation. "Das sind jetzt Kontrollmitteilungen durch die Hintertür", sagt Thomas Klipstas, Steuerexperte bei der SEB Bank.

      Gewaltiger Aufwand für die Banken

      Bislang liefern die Banken den Anlegern auf Wunsch in den ersten Wochen des neuen Jahres eine Jahreserträgnisaufstellung, in denen die zugeflossenen Zinsen und Dividenden des abgelaufenen Jahres aufgeführt sind. Dies hilft, die Anlagen KAP und SO auszufüllen und kann - muß aber bisher nicht - der Einkommensteuererklärung angefügt werden. Mit der Pflicht zur Erfassung der Veräußerungsgewinne kommt auf die Banken jetzt ein gewaltiger organisatorischer Aufwand zu. Schätzungsweise 400 Millionen Konten und Depots sind zu überwachen. Stichproben bei Kundenberatern in nordrhein-westfälischen Sparkassen zeigen, daß in den Banken die Vorbereitungen allenfalls angelaufen sind. "Ich habe noch keine Informationen, wie wir das machen werden", bekennt ein Kundenberater einer Sparkasse in Ostwestfalen.

      Die Banken sind auch deshalb hilflos, weil viele Rechtsfragen zu privaten Veräußerungsgeschäften derzeit ungeklärt sind. So müssen Anleger, die sich gegen ihren Steuerbescheid wehren, im Moment überhaupt keine Spekulationssteuer zahlen, da vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Rechtmäßigkeit der Steuer eine Klage anhängig ist. Auch ist unklar, ob die Banken in der neuen Jahresbescheinigung lediglich die Geschäfte auflisten müssen oder sogar die entstandenen Gewinne oder Verluste ermitteln müssen.

      Anleger könnten „Zwei-Banken-Strategie“ wählen

      Die Bankenverbände haben zur Ermittlung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften bereits im Jahr 2000 eine Reihe von Fragen vorgelegt, auf die die Finanzverwaltung bislang noch keine Antwort gegeben hat. So ist nach Angaben von Klipstas unklar, wie zum Beispiel Aktiensplits oder Kapitalerhöhungen im Zuge der Gewinnermittlung zu berücksichtigen sind. Auch die Feststellung des Kaufpreises mit Hilfe der Durchschnittswertmethode, die bei mehrmaligen Käufen desselben Wertpapiers zu unterschiedlichen Preisen angewendet werden soll, führe zu nicht eindeutigen Ergebnissen. "Die Lösung dieser Probleme soll offenbar den Banken überlassen werden, wobei die Haftungsfragen noch gar nicht geklärt sind", beklagt Klipstas.

      Steuerunehrliche Bürger werden wohl auch weiterhin Umgehungsmöglichkeiten finden. So besteht die Gefahr, daß diese Anleger die "Zwei-Banken-Strategie" wählen. Die Jahresbescheinigung wird nur von der ersten Bank beigefügt, wo der kleinere Teil der Wertpapiertransaktionen stattfindet und die dem Fiskus bekannt ist, weil hier der Freistellungsauftrag abgegeben wurde. Die Jahresbescheinigung der zweiten Bank, von der das Finanzamt nichts weiß, landet hingegen zunächst einmal im Papierkorb.
      Avatar
      schrieb am 27.01.04 13:02:59
      Beitrag Nr. 336 ()
      Spekulationssteuer in Frage gestellt

      Von Jens Tartler, Köln

      FTD 27.01.2004

      Verfassungsrichter sieht Defizite bei Erhebung · Karlsruhe entscheidet bald über Klage

      Die gegenwärtige Besteuerung von Spekulationsgewinnen wird vom Bundesverfassungsgericht voraussichtlich als grundgesetzwidrig beurteilt werden. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sagte gestern auf dem 1. Deutschen Finanzgerichtstag in Köln: „Hat der Gesetzgeber auf der Ebene des Steuerrechts ein strukturelles Erhebungsdefizit angerichtet, erscheint es mir paradox, dieses auf der Ebene des Strafrechts beheben zu wollen.“

      Nach dieser Aussage Papiers ist es sehr wahrscheinlich, dass der Kläger in einem laufenden Verfahren vor dem höchsten deutschen Gericht Recht bekommen wird. Klaus Tipke, Deutschlands einflussreichster Steuerrechtler, hatte sich bis zum Bundesverfassungsgericht geklagt, weil er durch das strukturelle Erhebungsdefizit bei der Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapiergeschäften die grundgesetzlich gebotene Gleichmäßigkeit der Besteuerung verletzt sieht.

      Er selbst gebe diese Gewinne in seiner Steuererklärung an, sei damit aber die Ausnahme, argumentiert Tipke. Die vielen Hinterzieher würden jedoch nicht belangt, weil die Finanzverwaltung keine Möglichkeit der Kontrolle habe. Insofern laufe auch die Drohung der strafrechtlichen Verfolgung meist ins Leere. „Der Ehrliche ist der Dumme“, hatte der emeritierte Professor der Universität Köln bei der Verhandlung im November 2003 argumentiert.

      Mit einem Urteil wird in den nächsten Monaten gerechnet. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass Spekulationsgewinne steuerfrei gestellt werden. Voraussichtlich wird Karlsruhe dem Gesetzgeber auftragen, für eine effektive Erfassung dieser Einkünfte zu sorgen – etwa durch die Einführung von Kontrollmitteilungen der Banken an die Finanzämter der Anleger.

      Gerichtspräsident Papier setzte sich gestern auf dem Kongress mit Nachdruck für eine große Steuerreform ein. Dann müsste aber auch die „Ausgabenpolitik der großen Kelle“ ein Ende haben. Der Jurist äußerte Zweifel, dass eine durchgreifende Reform realisiert werden kann, solange sich Bundestag und Bundesrat blockieren können. „Deshalb könnte eine Auflösung oder Lockerung der föderativen Verflechtungen auch in Finanzfragen von Nutzen sein.“

      Die Politik sollte die Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern „angemessen“ aufteilen, so Papier. Diese Idee entspreche auch dem Prinzip des Wettbewerbsföderalismus. „Ich würde eine größere Eigenständigkeit der Länder befürworten“, sagte er.

      Der Gerichtspräsident kritisierte, durch „hektisch vor Jahresschluss zusammengezimmerte Gesetze“ würden die Nischen für die Steuervermeidung immer noch größer. Durch einen „unvollziehbar gewordenen Normenüberhang“ werde die Verwaltung dazu gezwungen, bestimmte Gesetze gar nicht mehr anzuwenden. Papier: „Sie nimmt Zuflucht zu einem pragmatischen Verfassungsverstoß.“

      Die folgenden Redner unterstützten Papier. Der Bonner Steueranwalt Harald Schaumburg bezeichnete es als „dreist“, dass die Verwaltung für sie unliebsame Urteile der Finanzgerichte häufig durch Nichtanwendungserlasse aushebele. Das verstoße klar gegen die Position Karlsruhes und des Europäischen Gerichtshofes. „Damit wird das Vertrauen in den Rechtsstaat zerstört.“
      Avatar
      schrieb am 27.01.04 14:17:38
      Beitrag Nr. 337 ()
      """Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass Spekulationsgewinne steuerfrei gestellt werden."""

      Schweinerei........:cry:
      Avatar
      schrieb am 27.01.04 14:34:37
      Beitrag Nr. 338 ()
      im Grunde hat doch Papier nichts neues gesagt. Nahezu einhellig wird seit Monaten erwartet, dass das BVerfG eine Ungleichbehandlung feststellen wird. Das BVerfG wird dem Gesetzgeber bestimmt nicht auftragen, die Spekulationssteuer per se in Zukunft nicht mehr zu erheben, sondern entweder keine Spekulationsgewinne mehr zu besteuern (illusorisch, dass der Staat großherzig darauf verzichtet) oder für eine effektive Besteuerung zu sorgen.

      Was aber mit bereits bezahlter Spekulationssteuer passiert, das hat Papier m.E. offen gelassen. Da kann es nur heißen: entweder gibt es Geld zurück oder der Staat muß für eine rückwirkende Eintreibung sorgen.
      Avatar
      schrieb am 27.01.04 15:39:54
      Beitrag Nr. 339 ()
      Ich möchte noch einmal den Präsidenten des BVerfG in diesem Artikel zitieren:

      "Hat der Gesetzgeber auf der Ebene des Steuerrechts ein strukturelles Erhebungsdefizit angerichtet, erscheint es mir paradox, dieses auf der Ebene des Strafrechts beheben zu wollen."

      also viel klarer kann man das Urteil des BVerfG zu dieser Entscheidung nicht *in die Öffentlichkeit blasen*. Diejenigen also, die in der Vergangenheit ihre Spekugewinne nicht angegeben haben, müssen nicht mit Strafverfolgung rechnen-----und die Dummen sollen zahlen. Dies wäre für mich einfach nur absurd und nicht vorstellbar. Im Fall der Verfassungswidrigkeit der Vermögenssteuer war die Ausgestaltung des Urteils dagegen ganz anders. Trotz Verfassungswidrigkeit mußten die Hinterzieher mit Strafverfolgung für hinterzogene Steuern vor 1996 rechnen.

      Diese unterschiedliche Vorgehensweise macht deutlich, daß das Gericht stets eine Rechtsgüterabwägung vornimmt.Auf der einen Seite das Grundrecht (hier auf Gleichbehandlung), auf der anderen Seite die fiskalischen Belange.

      Da die fiskalischen Belange bei der Spekusteuer im Gegensatz zur Vermögens- oder Zinssteuer sehr gering sind, wird das Gericht im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes entscheiden können. In sofern zeugt die vom Schreiberling der FTD geäußerte Meinung

      Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass Spekulationsgewinne steuerfrei gestellt werden.

      von wenig Ahnung und scheint unreflektiert aus anderen Quellen abgeschrieben.

      Zahlreiche Grüße
      Smarttrader
      Avatar
      schrieb am 27.01.04 15:50:10
      Beitrag Nr. 340 ()
      „Hat der Gesetzgeber auf der Ebene des Steuerrechts ein strukturelles Erhebungsdefizit angerichtet, erscheint es mir paradox, dieses auf der Ebene des Strafrechts beheben zu wollen.“

      Dieser Satz deutet m.E. deutlich darauf hin, dass keine rückwirkende Aufwicklung erfolgen wird und daher eine Hoffnung auf Rückzahlung besteht.
      Avatar
      schrieb am 27.01.04 19:39:27
      Beitrag Nr. 341 ()
      "Dieser Satz deutet m.E. deutlich darauf hin, dass keine rückwirkende Aufwicklung erfolgen wird und daher eine Hoffnung auf Rückzahlung besteht."

      Was ist mit "rücwirkende Aufwicklung" gemeint?
      Avatar
      schrieb am 27.01.04 20:29:51
      Beitrag Nr. 342 ()
      Hat der Gesetzgeber auf der Ebene des Steuerrechts ein strukturelles Erhebungsdefizit angerichtet, erscheint es mir paradox, dieses auf der Ebene des Strafrechts beheben zu wollen.“

      War unklug von mir ausgedrückt. Der Satz von Papier deutet m.E. darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber nicht auffordern wird, nicht deklarierte Gewinne der Vergangenheit aufzuspüren. Im Umkehrschluss sollte dies doch bedeuten, dass eine Rückzahlung von Steuern aus deklarierten Gewinnen möglich ist. Jedoch nur bei erfolgtem Einspruch, oder ???
      Avatar
      schrieb am 27.01.04 20:31:29
      Beitrag Nr. 343 ()
      @gedanken-der-anleger

      richtig - dies wird immer wahrscheinlicher !

      gruß
      Avatar
      schrieb am 27.01.04 21:48:17
      Beitrag Nr. 344 ()
      Ich finde den Satz auch bemerkenswert, gerade auch den ersten Teil.
      Wenn der Gesetzgeber für ein "strukturelles Erhebungsdefizit" verantwortlich ist, erscheint die "Schuldigkeit" des Steuerhinterziehers, der auf dieses Defizit reagiert und es für sich ausgenutzt hat, fraglich. Deshalb findet Papier es wohl "paradox", strafrechtlich das Defizit "beheben" zu wollen.
      Wenn das die Mehrheitsmeinung des Gerichts ist (was wohl anzunehmen ist), spricht das stark für eine zu erwartende Nichtigerklärung der Spekusteuer.
      Avatar
      schrieb am 28.01.04 07:10:48
      Beitrag Nr. 345 ()
      Der Satz

      "Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass Spekulationsgewinne steuerfrei gestellt werden"

      meint wohl das man sich nicht darauf einstellen soll das spekulationsgewinne ab jetzt für immer steuerfrei bleiben, sondern der gesetzgeber aufgefordert wird kurzfristig eine neuregelung für die zukunft zu treffen die verfassungskonform ist !

      also, ich nehme immer noch wetten an, das die leute die ihre ihre spekulationssteuer in den jahren 97 - 03 gezahlt haben und deren steuerbescheide unter einspruch mit verweis auf tipkes klage laufen ihr gezahlten steuern zurückbekommen. eine kiste wein dürfte ich in den nächsten monaten ja schon von haraldsm bekommen (wo steckst du eigentlich ?) .... bei interesse kurze mail - wobei ich ja sagen muss die chancen stehen nicht mehr 50:50 sondern haben sich schon zu meinen gunsten verschoben - denke 70:30 oder so ....

      gruesse und einen schoenen tag noch

      elbosso
      Avatar
      schrieb am 28.01.04 09:49:01
      Beitrag Nr. 346 ()
      Bei Euren Interpretationen des Papier-Satzes könnte durchaus der Wunsch als Vater des Gedankens bestimmend gewesen sein.

      Aber trotz aller Skepsis räume ich ein, dass die Überlegungen nicht unplausibel sind.

      Wenn`s doch nur so kommen würde........
      Avatar
      schrieb am 28.01.04 10:05:46
      Beitrag Nr. 347 ()
      .......Elbosso, hier bin ich. Ich denke an Dich bei Tag und bei Nacht (bitte keine falschen Schlüsse ziehen)........mir war da eher in den Kopf gekommen, ob ich Dir eine passende Verpackung zurechtmachen soll und sie Dir zuschicken soll. Schließlich soll der Wein ja wenigstens heil bei mir ankommen.

      Viele Grüße


      HaraldSM


      Ps: Bitte die Reihenfolge der Wetten beachten!!!!! Meine steht an Platz eins!!!!!
      Avatar
      schrieb am 28.01.04 10:08:58
      Beitrag Nr. 348 ()
      Hallo Elbosso,

      " Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass Spekulationsgewinne steuerfrei gestellt werden"

      meint wohl das man sich nicht darauf einstellen soll das spekulationsgewinne ab jetzt für immer steuerfrei bleiben, sondern der gesetzgeber aufgefordert wird kurzfristig eine neuregelung für die zukunft zu treffen die verfassungskonform ist !

      für immer sicherlich nicht, aber ich hab da so meine Zweifel, ob es dem Gesetzgeber bis zur nächsten Bundestagswahl gelingen wird (die Umfragewerte lassen grüßen) eine Regelung zu finden.

      Zahlreiche Grüße
      Smarttrader

      P.S.: Bei Rückzahlung werd ich mir jedenfalls ein richtig gutes Fläschgen gönnen, so Montrose 86 oder Cos 82;-)))).
      Avatar
      schrieb am 28.01.04 10:36:04
      Beitrag Nr. 349 ()
      ;-) ah, da ist er ja - mein gönner ;-))

      mach die verpackung schonmal zurecht - aber warte bis das urteil da is - kauf den wein und dann ab zur post !

      @carlo - ich hab mit dem schreiber der ftd telefoniert - es ist so gemeint wie ichs geschrieben hab

      grüße
      Avatar
      schrieb am 28.01.04 18:49:35
      Beitrag Nr. 350 ()
      Nur mal so `ne Frage. Angenommen man hat seit 1995 eine Fondsanlage für die Altersvorsorge und spart monatlich X € ein. Bisher wurden die aufgelaufenen Gewinne nicht realisiert. Die mtl. Besparung soll noch ca. 10 Jahre weiterlaufen.
      Ist es dann so zu verstehen, dass der bis zum Zeitpunkt X angesparte Betrag (Ende der Steuerfreiheit für Spekugewinne, z.B. ab 01.01.2005) bei Auflösung der Anlage im Alter nicht besteuert wird, der Betrag, der ab 01.01.05 angelegt wird versteuert werden muss.
      Äh, klingt recht kompliziert, oder? :D
      Avatar
      schrieb am 29.01.04 09:30:29
      Beitrag Nr. 351 ()
      @smarttrader1 / #339:

      Trotz Verfassungswidrigkeit mußten die Hinterzieher mit Strafverfolgung für hinterzogene Steuern vor 1996 rechnen.
      Sind da eigentlich vollzogene Fälle bekannt? Und falls ja: Hat es dann keinen (juristischen) Widerspruch gegeben? – Es ist doch mindestens paradox, für eine Konsequenz zu büßen, deren Ursache nicht rechtens war(/ist).

      Meinem aufgeklärten [*g*] Rechtsverständnis erschließt sich dies jedenfalls nicht, und notwendiges Staatsvertrauen generiert dies ohnehin nicht, kann die Politik den Bürger unrechtmäßig schröpfen, und darf hernach, nach Feststellung der Unrechtmäßigkeit, die »fiskalischen Widerstandskämpfer« noch weiter schröpfen [man muss diese ja im Gegenzug nicht gleich ehren].

      Btw: Hat der Staat die hinterzogene Vermögenssteuer eigentlich hernach rückwirkend flächendeckend eingetrieben? – Wohl kaum ... Er hat einfach nicht die Ressourcen. Und das sollten die Richter diesmal »würdigen«, und den Blasenproduzenten aus dem BMF eine eindeutige Vorgabe liefern, die dies mit berücksichtigt.

      ... die fiskalischen Belange
      Es muss endlich mal kapiert werden, dass diese, sogar eher über kurz als lang, nur genau anders herum, »mit« dem staatstragenden(!) Steuerbürger, im Sinne dessen, befriedigt werden können, wie in #342 gefolgert.

      #348:

      Bei Rückzahlung ...
      Und man bedenke da auch noch die konjunkturellen Effekte... *g* ... falls darüber nicht alle zu Alkoholikern werden, *gg*;)

      @FCO_Alpha,

      ... klingt recht kompliziert
      Frag doch mal das BMF, die haben für komplizierte Fälle eine neue Lösung ...
      Alle 3 Tage eine neue, :laugh: ... und sei es, dass sie nur als ABM für Richter taugt.

      investival, der mal wieder gerne Richter wär, *g*
      Avatar
      schrieb am 30.01.04 10:14:30
      Beitrag Nr. 352 ()
      Ich versuch`s noch mal :D
      Angenommen ich kaufe in 1995 Aktienfondanteile und halte diese bis 2010. Bei einem Verkauf würde ich 10.000 Euro an Kursgewinnen erzielen. Da ich ja > 1 Jahr die Fondsanteile gehalten habe, müssten diese doch dann steuerfrei sein, oder?
      Da gibt`s doch bestimmt einen Bestandsschutz, auch wenn die 1 Jährige Spekufrist abgeschafft werden sollte.?!
      Wie würde es aussehen, wenn ich nach Abschaffung der 1 jährigen Spekufrist im Rahmen eines mtl. Ansparplanes weitere Anteile zukaufen würde? Haltedauer z.B. 6 Jahre. Müßte ich diese Anteile dann bei Verkauf versteuern?
      Danke.
      Avatar
      schrieb am 30.01.04 13:27:05
      Beitrag Nr. 353 ()
      "Da gibt`s doch bestimmt einen Bestandsschutz, auch wenn die 1 Jährige Spekufrist abgeschafft werden sollte.?!"

      Die 1jährige Speku-Frist ist nicht abgeschafft.
      Auf deine rein hypothetische Frage könnte nur eine hypothetische Antwort gegeben werden. Was soll das?
      Avatar
      schrieb am 06.02.04 16:20:15
      Beitrag Nr. 354 ()
      Gibt nichts Neues, gell?
      Avatar
      schrieb am 06.02.04 16:27:07
      Beitrag Nr. 355 ()
      doch - urteil: steuer is verfassungswidrig - geld gibts zurück ;-)) *Grins*

      nein leider noch nicht.

      aber gestern hat der 2. Senat des BVERFG ja den Fall "Sicherheitsverfahrung" abgeschlossen. als nächstes dürfe dann unser fall beim 2.Senat liegen.

      ich denke 3 - 4 wochen und die sache ist abgeschlossen ...

      gruß
      Avatar
      schrieb am 06.02.04 16:51:23
      Beitrag Nr. 356 ()
      "Sicherheitsverfahrung":confused: :confused: :confused:

      Sicherheitsverwahrung ist gemeint.
      Avatar
      schrieb am 06.02.04 17:02:40
      Beitrag Nr. 357 ()
      Es gibt eine Menge Neues. Ein paar der Wahnsinnstrader haben mitbekommen, dass die Steueramnestie für sie nutzlos ist, da sie ihre Verlusttrades nicht mit ihren Gewinndeals saldieren dürfen. Da die allermeisten dieser Trader ein Verhaeltnis Gewinndeals (in Euro) zu Verlustdeals (in Euro) von vielleicht 55% : 45% haben und nicht 90% : 10%, werden an diesem Wochenende in vielen Kirchen unseres schönen Landes (evangelischen wie katholischen) Kerzen angezündet werden, dass der Herr der Trader seine kleinen Sünder nicht vergisst und dafür sorgt, dass das BVerfG Gnade vor Recht walten laesst.

      Für die haertesten der Harten dürfte sich sonst die Frage stellen: "Gibt es überhaupt eine Internetanschluss im Bau?"

      Ansonsten dürten viele schon one-way tickets in ein Land ihrer Wahl gebucht haben. Ich empfehle Australien, nur wer will schon nachts arbeiten und tagsüber schlafen?
      Avatar
      schrieb am 06.02.04 17:02:54
      Beitrag Nr. 358 ()
      ;)
      Avatar
      schrieb am 06.02.04 17:08:27
      Beitrag Nr. 359 ()
      Das ist doch was. Sicherheitsverwahrung für Trader. Wegen akuter Rückfallgefahr.

      Wer ist der mieseste Kerl im ganzen Land?
      Das ist und bleibt der Spekulant!

      Ich bin kein Spekulant, ich bin da fein raus. Ich werde mich vor Gericht mit dem Begriff "Sekundeninvestor" verteidigen.
      Avatar
      schrieb am 06.02.04 17:18:22
      Beitrag Nr. 360 ()
      Ich weiß auch schon, was der Richter in seiner Urteilsbegründung zu mir sagen wird.

      "Herr Angsthaber, Sie sind ausgestoppt worden!"
      Avatar
      schrieb am 06.02.04 17:26:28
      Beitrag Nr. 361 ()
      Ob der Richter überhaupt ermessen kann, mit wieviel Hoffen, Bangen und Flehen ich mir meine Kohle zusammengezockt habe. Und daß mich dies alles mindestens 10 Jahre meines Lebens gekostet hat?

      Weiß der überhaupt, wie man sich fühlt, wenn man mit einer Biotechklitsche in die Nacht geht, nur um dann am nächsten Morgen vor Börseneröffnung in einer ad-hoc zu lesen, daß das angebliche Wundergrippemittel so gut wirkt wie ein nasses Brötchen?

      Wir sollten eine Gewerkschaft für Trader, Zocker und sonstige Spekulanten gründen.
      Avatar
      schrieb am 07.02.04 16:54:17
      Beitrag Nr. 362 ()
      @angsthaber

      Seit wann dürfen Verluste mit Gewinnen gleicher Art nicht mehr gegengerechnet werden?

      Grüsse

      Erdwurm
      Avatar
      schrieb am 07.02.04 20:09:47
      Beitrag Nr. 363 ()
      In der Steueramnestie darf man nicht gegenrechnen. Siehe auch den Thread von Kampfhundstreichler
      Avatar
      schrieb am 07.02.04 20:10:36
      Beitrag Nr. 364 ()
      @Erdwurm: Deine Frage ist sehr berechtigt, denn die Verrechnung von Speku-Gewinnen mit Speku-Verlusten ist im EStG ausdrücklich vorgesehen.

      Im "Merkblatt" zum Steuer-Amnestiegesetz (StraBEG) steht aber, dass dies im Rahmen der Amnestie nicht möglich sein soll.
      Ich halte diese Regelung für gesetzwidrig und rechne damit, dass sie der finanzgerichtlichen Überprüfung nicht standhält.
      Avatar
      schrieb am 11.02.04 11:59:49
      Beitrag Nr. 365 ()
      laut telefonischer Auskunft ist erst in 2-3 Monaten mit einer Urteilsverkündung zu rechnen :mad:
      Avatar
      schrieb am 14.02.04 10:36:33
      Beitrag Nr. 366 ()
      Handelsblatt Nr. 030 vom 12.02.04 Seite 4

      Handelsblatt 12.02.2004:

      Deutschland / Nachrichten

      Karlsruhe urteilt bald über Spekulationssteuer

      Das Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der Spekulationssteuer steht unmittelbar vor der Verkündung. In den nächsten Wochen werde man die Entscheidung bekannt geben, sagte der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, in Karlsruhe. ms


      Autor: ms
      Avatar
      schrieb am 14.02.04 14:51:14
      Beitrag Nr. 367 ()
      Danke, Bosso:)
      Hoffentlich werden dann all die Threads zur Amnesteibesteuerung der Speku-Gewinne überflüssig.
      Avatar
      schrieb am 14.02.04 18:52:16
      Beitrag Nr. 368 ()
      HOFFENTLICH :cry:
      Avatar
      schrieb am 14.02.04 19:00:26
      Beitrag Nr. 369 ()
      @casel: Ich weiß, wie sehr du unter der Speku-Steuer leidest:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 14.02.04 22:52:04
      Beitrag Nr. 370 ()
      Also ich verstehe dass mit der spekusteuer nicht!!

      ist es nun ratsam die spekulationsgewinne in 2003 anzugeben
      oder verschweigt man sie lieber?

      mit welchen kosequenzen muss ich rechnen wenn ich auffalle?
      oder wird nach dem urteil alles straffrei bleiben ?

      für eine kurze antwort wäre ich dankbar

      gruss meislo
      Avatar
      schrieb am 15.02.04 09:56:33
      Beitrag Nr. 371 ()
      @meislo

      für 2003 brauchst du deine steuererklärung doch bei ausnutzung aller fristen im februar 2005 abzugeben - ich würde daher noch solange warten bis das urteil gesprochen worden ist !

      @all

      ich möchte nochmal etwas anmerken und erklären warum ich optimistisch bin bzgl. des urteils.

      1) das statement von herrn hassemer(vizepräsident des bvfg) aus dem handelsblatt vom 19.11.03 (Posting 106):

      Für Kläger Tipke deutete sich aber ein Happy-End an. Die Bitte seines Anwalts Franz Salditt, auch dann, wenn das Gericht eine Neuregelung nur für die Zukunft verlange, dessen Steuerbescheide zu korrigieren, quittierte Hassemer wohlwollend. „Das fällt bei uns auf fruchtbaren Boden.“

      2) das Statement von Herrn Papier (präsident des bvg) aus der ftd vom 27.01.04 (posting 336)

      Die gegenwärtige Besteuerung von Spekulationsgewinnen wird vom Bundesverfassungsgericht voraussichtlich als grundgesetzwidrig beurteilt werden. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sagte gestern auf dem 1. Deutschen Finanzgerichtstag in Köln: „Hat der Gesetzgeber auf der Ebene des Steuerrechts ein strukturelles Erhebungsdefizit angerichtet, erscheint es mir paradox, dieses auf der Ebene des Strafrechts beheben zu wollen.“

      Nach dieser Aussage Papiers ist es sehr wahrscheinlich, dass der Kläger in einem laufenden Verfahren vor dem höchsten deutschen Gericht Recht bekommen wird. Klaus Tipke, Deutschlands einflussreichster Steuerrechtler, hatte sich bis zum Bundesverfassungsgericht geklagt, weil er durch das strukturelle Erhebungsdefizit bei der Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapiergeschäften die grundgesetzlich gebotene Gleichmäßigkeit der Besteuerung verletzt sieht.


      3) die person des klägers, herr professor tipke ist nicht irgendein dahergelaufener spekulant sondern einer (wenn nicht der) der renommierteste(n) steuerrechtler deutschlands ....

      grüße

      elbosso , der langsam hofft das das urteil bald gesprochen wird, da mich das warten doch beschäftigt und in meiner täglichen arbeit blockiert !
      Avatar
      schrieb am 15.02.04 15:28:02
      Beitrag Nr. 372 ()
      @meislo:
      "wird nach dem urteil alles straffrei bleiben ?"

      Das wird man erst nach dem Urteil wissen.
      Avatar
      schrieb am 15.02.04 17:49:55
      Beitrag Nr. 373 ()
      heisst das also: ich warte mit meiner steuererklaerung bis das urteil gefaellt ist. wenn die spekusteuer fuer gesetzeswidrig erklaert worden ist, brauche ich beim fa nichts anzugeben??? kleine antwort waere nett
      Avatar
      schrieb am 15.02.04 20:13:33
      Beitrag Nr. 374 ()
      "kleine antwort waere nett"

      wir müssen alle auf das BVerfG-Urteil warten. Niemand kann deine Frage davor beantworten.
      Avatar
      schrieb am 16.02.04 10:00:26
      Beitrag Nr. 375 ()
      9.MÄRZ!!!!


      weitere info´s im tradingThread: TRADING-THREAD Februar 2004 sobald es weitere neuigkeiten gibt!
      Avatar
      schrieb am 16.02.04 10:29:27
      Beitrag Nr. 376 ()
      @ berta

      wie kommst du auf den 9.03.04????


      quelle???
      Avatar
      schrieb am 16.02.04 10:45:02
      Beitrag Nr. 377 ()
      ok ich habe gerade mit dem bverfg gesprochen.

      Am 09.März ist urteilsverkündung
      Avatar
      schrieb am 16.02.04 11:03:10
      Beitrag Nr. 378 ()
      Sehr erfreulich. Sind ja gerade noch drei Wochen.:D :D :D :) :) :)
      Avatar
      schrieb am 16.02.04 11:05:22
      Beitrag Nr. 379 ()
      da weiß wohl die Linke nicht, was die Rechte tut

      letzte Woche sagte mir die Dame am Telefon noch, zwei bis drei Monate würde es noch dauern bis zur Urteilsverkündung. Aber umso besser, wenn es auf einmal schneller gehen soll ...

      hier ist noch nichts zu sehen
      http://www.bverfg.de/cgi-bin/link.pl?aktuell
      Avatar
      schrieb am 16.02.04 15:52:57
      Beitrag Nr. 380 ()
      Zu #379: Da kann auch nichts zu sehen sein, denn der neueste Termin dort ist (heute am 16.2.04) der 18.2.04.
      Avatar
      schrieb am 16.02.04 21:42:21
      Beitrag Nr. 381 ()
      Ok, wahrscheinlich steht es hier irgendwo im Thread, aber ich wäre trotzdem dankbar für eine Antwort auf meine Frage:
      Nach Aussage der meistn hier können nur diejenigen überhaupt auf eine Rückzahlung der bereits gezahlten Steuern hoffen, die ihren Einspruch mit dem Verweis auf das Tipke-Verfahren erhoben haben. Mein Steuerberater sagte mir aber, mein Erklärungen seit 98 seien sowieso alle vorläufig. Kann ich dann nicht heute immer noch einen Einspruch erheben ?
      Danke
      Avatar
      schrieb am 16.02.04 22:53:45
      Beitrag Nr. 382 ()
      @lassevegas: Ich hoffe, dass auch dies am 9.3.04 geklärt wird.
      Avatar
      schrieb am 17.02.04 07:25:32
      Beitrag Nr. 383 ()
      @lasvegas

      tut mir leid, es gilt wohl die 4 wöchige einspruchsfrist. danach wird der bescheid gültig (hab dir unten einen text dazu angehangen).

      wenn du die erklärung jedoch mit hilfe eines steuerberaters gemacht hast würde ich auf einen beratungsfehler hinweisen. ein guter freund von mir ist in der situation seine erklärungen abgegeben zu haben mit angegebenen spekulationsgewinnen aber ohne einspruch. hier werden wir bei positivem bvg urteil im zweifelsfall den berater verklagen(der ist versichert gegen solche fälle - rumzicken wird er trotzdem !)

      gruß

      elbosso

      Klassisches Mittel:Einspruch
      Bemerken Sie den Fehler innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Steuerbescheides, können Sie Einspruch einlegen. In diesem Fall ist der gesamte Steuerfall wieder „offen“ und Sie können vergessene Ausgaben nachmelden oder Wahlrechte anders ausüben. Ein Blick auf das Datum des Steuerbescheides verrät, ob Sie sich noch innerhalb der vierwöchigen Einspruchsfrist befinden. Rechnen Sie zu diesem Datum drei Tage dazu und schlagen vier Wochen auf. Spätestens mit Ablauf dieses Tages muss Ihr Einspruch dem Finanzbeamten vorliegen. Es sei denn, das Fristende fällt auf einen Feiertag oder ein Wochenende, dann muss der Einspruch erst am kommenden Werktag im Briefkasten des Finanzamts landen. Grundsätzlich muss ein solcher Einspruch schriftlich erstellt sein. Sind Sie jedoch nicht so wortgewandt, können Sie auch direkt beim Finanzamt vorsprechen. In die- sem Fall muss der für Sie zuständige Beamte Ihre Einwendungen als Einspruch schriftlich festhalten und Ihnen zur Unterschrift vorlegen (Durchschrift nicht vergessen!).

      BEISPIEL: Sie haben Ihren Steuerbescheid 2002 mit Datum 5. Mai 2003 erhalten. Schlagen Sie nun drei Tage auf, endet die Einspruchsfrist am 8. Juni 2003. Da dieses ein Sonntag mit einem darauf folgenden Feiertag war, hätten Sie bis zum 10. Juni 2003 Einspruch einlegen können. Ein Einspruch ändert übrigens nichts an Ihrer Zahlungsverpflichtung. Damit die wegen des Fehlers zu hoch angesetzten Steuern also nicht fällig werden, müssen Sie gleichzeitig mit dem Einspruch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen.

      Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
      Haben Sie die vierwöchige Einspruchsfrist versäumt, weil Sie längere Zeit im Urlaub waren oder wegen einer akuten Erkrankung im Krankenhaus lagen, können Sie einen Antrag auf „Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“ stellen (§ 110 Abgabenordung). Dieser muss innerhalb von vier Wochen nach Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub oder Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus erfolgen. In diesem Fall ist wiederum der gesamte Steuerfall offen. Keine Chancen auf Erfolg hat Ihr Antrag, wenn Sie länger als sechs Wochen im Urlaub waren und sich die Post nicht nach- schicken haben lassen oder wenn Sie wegen Arbeitsüberlastung keine Zeit hatten, sich gegen Ihren fehlerhaften Steuerbescheid zu wehren.
      BEISPIEL: Sie kehren von einem fünfwöchigen Amerika-Trip zurück. Zuhause finden Sie einen bereits viereinhalb Wochen alten – leider fehlerhaften – Steuerbescheid in Ihrem Briefkasten. Für einen regulären Einspruch ist es bereits zu spät. Legen Sie also innerhalb von vier Wochen nach Ihrer Rückkehr einen Einspruch ein und begründen Sie diesen mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach Paragraph 110 Abgabenordnung.
      Avatar
      schrieb am 17.02.04 09:17:37
      Beitrag Nr. 384 ()
      Zu #383:
      "4 wöchige einspruchsfrist."

      Die Einspruchsfrist beträgt nicht vier Wochen, sondern 1 Monat.

      "der ist versichert gegen solche fälle - rumzicken wird er trotzdem"

      Ob gezickt wird, entscheidet nicht der Steuerberater, sondern die Haftpflichtvewrsicherung.

      "BEISPIEL: Sie haben Ihren Steuerbescheid 2002 mit Datum 5. Mai 2003 erhalten. Schlagen Sie nun drei Tage auf, endet die Einspruchsfrist am 8. Juni 2003."

      Das Beispiel ist richtig, darin wird von einer Frist von 1 Monat ausgegangen. Auch der Hinweis auf die 3 Tage und Verlängerung der Frist bei Fristende an einem Samstag, Sonntaag oder Feiertag ist zutreffend.
      Avatar
      schrieb am 17.02.04 09:26:48
      Beitrag Nr. 385 ()
      @nataly

      guten morgen ;-)

      was für eine erwartungshaltung hast du eigentlich bzgl. des urteils ....

      gruß

      elbosso
      Avatar
      schrieb am 17.02.04 10:09:19
      Beitrag Nr. 386 ()
      Hi:)
      Mir persönlich wird das Urteil nichts bringen, da ich nur (festgestellte) Speku-Verluste habe:cry:
      Es gibt eine reale Chance, dass die Speku-Besteuerung rückwirkend entfällt, der BFH hat in seinem Vorlage-Beschluss die Gründe hierfür ausgeführt.
      Aber: Letzlich wissen wir es erst am 9.3.04 genau.
      Avatar
      schrieb am 17.02.04 19:47:54
      Beitrag Nr. 387 ()
      Wenn der Bescheid nur vorläufig ergangen ist wegen eines in der Steuererklärung enthaltenen Hinweises auf das Tipke-Verfahten, brauchte man doch nicht noch extra Widerspruch einlegen.

      Der Bescheid ist ja eben nur vorläufig bis zur Urteilsverkündung.
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 07:19:08
      Beitrag Nr. 388 ()
      @stoxfox

      wenn der bescheid mit verweis auf das tipke verfahren vorläufig ist brauchst du nicht extra einspruch erheben. wenn der bescheid aber "nur" vorläufig aufgrund irgendwelcher anderen sachen ist wäre ein einspruch mit verweis auf tipke zur klärung angebracht.

      mfg

      elbosso
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 12:14:37
      Beitrag Nr. 389 ()
      Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

      Pressemitteilung Nr. 17/2004 vom 18. Februar 2004


      --------------------------------------------------------------------------------Urteilsverkündung im Verfahren "Erfassung
      von Spekulationsgewinnen aus Wertpapiergeschäften"--------------------------------------------------------------------------------

      Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird in dem
      Normenkontroll-Verfahren "Erfassung von Spekulationsgewinnen aus
      Wertpapiergeschäften" auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom
      18. November 2003 (siehe Pressemitteilung Nr. 89/2003 vom 20. Oktober
      2003) am

      D i e n s t a g , 9. März 2004,
      um 10.00 Uhr
      im Sitzungssaal des BVerfG
      Schlossbezirk 3, Karlsruhe

      sein Urteil verkünden.

      - 2 BvL 17/02 -

      Für die Urteilsverkündung gelten folgende organisatorische Hinweise für
      Medienvertreter:

      Gemäß § 17 a BVerfGG in der Fassung vom 16. Juli 1998 kann die
      Urteilsverkündung vollständig in Ton und Bild übertragen werden. Die
      beiden Senate des BVerfG haben auf dieser Grundlage die in der Anlage
      beigefügten ergänzenden Regelungen für Vertreter der Presse, der
      Hörfunk- und Fernsehanstalten erlassen.

      Diese Regelungen sind für die Urteilsverkündung am 9. März 2004
      maßgeblich.

      Für die Verkündung gilt ferner:


      1. Akkreditierungen
      Für Medienvertreter stehen auf der Presseempore insgesamt 44 Sitzplätze
      zur Verfügung. Davon sind 11 Plätze für die Mitglieder der hiesigen
      Justizpressekonferenz reserviert.

      Alle Medienvertreter - einschließlich der Mitglieder der
      Justizpressekonferenz - werden gebeten, sich schriftlich für die
      Urteilsverkündung " Erfassung von Spekulationsgewinnen aus
      Wertpapiergeschäften " bis zum Freitag, 27. Februar 2004, 12.00 Uhr zu
      akkreditieren (Fax-Nr.: 0721/9101-461). Die Akkreditierungen werden in
      der Reihenfolge des Eingangs vorgenommen. Nach Ablauf der Frist
      eingegangene Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

      Soweit Medienvertreter auf der Presseempore keinen Platz haben, müssen
      sie sich nach der Verkündung des Urteilstenors in den ersten Stock
      begeben. Der weitere Aufenthalt vor dem Verhandlungssaal ist nicht
      gestattet.

      Die Pool-Mitglieder für die Fernseh- und Fotoaufnahmen (s. Anlage) sind
      der hiesigen Pressestelle bis zum Freitag, 27. Februar 2004, 12.00 Uhr
      schriftlich mitzuteilen. Auch insoweit werden nur fristgemäße
      Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

      2. Allgemeines
      "Handys" sind, sofern sie mit in den Verhandlungssaal genommen werden,
      wegen der störenden Geräusche auszuschalten. Laptops dürfen im
      Verhandlungssaal wegen der störenden Geräusche ebenfalls nicht benutzt
      werden.
      Interviews, Fernseh- und Fotoaufnahmen mit Verfahrensbeteiligten oder
      sonstigen Personen im Verhandlungssaal sind nach Schluss der
      Urteilsverkündung nur noch für einen Zeitraum von 20 Minuten gestattet.
      Für weitere Aufnahmen stehen der Empfangsraum (1. Stock) oder das Foyer
      (Erdgeschoss) zur Verfügung.

      Karlsruhe, den 18. Februar 2004


      Anlage zur Pressemitteilung Nr. 17/2004 vom 18. Februar 2004

      Im Hinblick auf § 17 a des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes in der
      Fassung vom 16. Juli 1998

      "(1) Abweichend von § 169 Satz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes sind
      Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum
      Zwecke der öffentlichen Vorführung oder der Veröffentlichung ihres
      Inhalts zulässig

      1. in der mündlichen Verhandlung, bis das Gericht die Anwesenheit der
      Beteiligten festgestellt hat,

      2. bei der öffentlichen Verkündung von Entscheidungen.

      (2) Zur Wahrung schutzwürdiger Interessen der Beteiligten oder
      Dritter sowie eines ordnungsgemäßen Ablaufs des Verfahrens kann das
      Bundesverfassungsgericht die Aufnahmen nach Absatz 1 oder deren
      Übertragung ganz oder teilweise ausschließen oder von der Einhaltung von
      Auflagen abhängig machen."

      erlassen der Erste und Zweite Senat folgende ergänzende Regelungen für
      Vertreter der Presse sowie der Hörfunk- und Fernsehanstalten:

      Allgemeines (gültig für mündliche Verhandlungen und Urteilsverkündungen)
      1. Bei Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal im Rahmen mündlicher
      Verhandlungen und bei Urteilsverkündungen der Senate des
      Bundesverfassungsgerichts darf durch Fotografen, Kameraleute und
      sonstige Medienvertreter das freie Blickfeld des Senats nach allen
      Seiten nicht verstellt werden.
      Der Aufenthalt hinter der Richterbank ist nicht gestattet.
      Entsprechenden Anweisungen der Sitzungsamtsmeister ist Folge zu leisten.

      2. a) Für die Foto- und Filmaufnahmen werden zwei Fernsehteams (ein
      öffentlich-rechtlicher und ein privat-rechtlicher Sender mit jeweils
      maximal drei Kameras) sowie sechs Fotografen (vier Agenturfotografen und
      zwei freie Fotografen) zugelassen.
      b) Standorte für die Fernsehkameras (je zwei) sind der Mittelgang und
      (von der Richterbank aus gesehen) die rechte Seite im Sitzungssaal sowie
      die Pressetribüne.
      c) Die Bestimmung der "Pool-Mitglieder" bleibt den vorgenannten
      Fernsehsendern bzw. den Agenturen und Fotografen überlassen.
      d) Die "Pool-Mitglieder" verpflichten sich, auf entsprechende
      Anforderung die Aufnahmen anderen Rundfunkanstalten und Fotografen-
      Konkurrenzunternehmen zur Verfügung zu stellen.

      Mündliche Verhandlungen
      1. Nach Beendigung der Feststellung der Anwesenheit der
      Verfahrensbeteiligten durch den Vorsitzenden des Senats haben Fotografen
      und Kamerateams die Ebene des Sitzungssaals (2. OG) zu verlassen.

      2. Zum Aufenthalt (einschließlich zur Lagerung der
      Ausrüstungsgegenstände) steht den Vertretern der Hörfunk- und
      Fernsehanstalten und den Fotografen der Empfangsraum im 1. OG zur
      Verfügung.

      3. Als Sitzungssaal gelten auch der äußere Flurraum und die
      Pressetribüne (2. OG).

      Urteilsverkündungen
      1. Bei Fotoaufnahmen während Urteilsverkündungen dürfen nur geräuschlose
      Apparate Verwendung finden.

      2. Blitzlicht ist nicht ges
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 14:28:39
      Beitrag Nr. 390 ()
      Danke, ElBosso. Die knapp drei Wochen können wir noch warten.
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 21:50:18
      Beitrag Nr. 391 ()
      Bei Fotoaufnahmen während Urteilsverkündungen dürfen nur geräuschlose Apparate Verwendung finden.


      uaaahahahaha ...
      :laugh:

      die denken aber auch an alles, ...
      Avatar
      schrieb am 23.02.04 13:06:13
      Beitrag Nr. 392 ()
      Jetzt sind es noch etwas mehr als zwei Wochen bis zur Urteilsverkündung.

      An dieser Stelle ein Dankeschön an diejenigen, die hier regelmäßig News zu dem von uns allen erwarteten Termin gepostet haben.

      Ich muss zugeben, dass ich noch nie mit solcher Spannung auf eine Urteilsverkündung des Bundesverfasungsgerichtes gewartet habe. Gleichzeitig war ich noch nie so direkt von den Auswirkungen einer Entscheidung betroffen. Manches Mal hat mich ein gewisses politisches Interesse neugierig gemacht. Aber hochgradig monetär von einer Entscheidung abhängig? - Etwas ganz Neues!

      Und so schlecht stehen unsere Chancen auch nicht. ElBosso hat bereits auf einige Äußerungen hingewiesen, die kennzeichnend für eine "günstige" Entscheidung sein könnten. Aber am stärksten wiegt das Urteil des Bundesfinanzhofes aus dem letzten Jahr zur Aussetzung der Vollziehung. Die Herren haben deutlich gemacht, dass sie - hätten sie die Entscheidung zu treffen - die Steuer für nichtig erklären würden.

      So jedenfalls habe ich die damalige Begründung verstanden. Warum also sollten die Verfassungsrichter anders entscheiden?

      Andererseits kann ich mir einfach nicht vorstellen, dass mich (und Euch) das BVerfG mit einem großen warmen Geldregen verwöhnt. Irgendwie kann das einfach nicht so kommen.

      Naja, in 2 Wochen wissen wir mehr......
      Avatar
      schrieb am 23.02.04 13:25:45
      Beitrag Nr. 393 ()
      @ElBosso

      Hallo Elbosso,

      ich möchte gerne umswitchen: statt italienischer Weine, möchte ich gerne spanische haben. Eine genaue Bestelliste reiche ich nach........

      Viele liebe Grüße


      HaraldSM
      Avatar
      schrieb am 23.02.04 13:52:36
      Beitrag Nr. 394 ()
      Hallo Harald ;-)

      woher der sinneswandel ?

      da du dich ja aber anscheinend mit der auswahl der weine bereits auseinandergesetzt hast, werde ich einfach auf dein sicherliche fachlich versiertes urteilsvermögen vertrauen und mich von dir überraschen lassen ;-) und schauen was du mir schickst ;-))

      grüße

      elbosso
      Avatar
      schrieb am 23.02.04 21:17:27
      Beitrag Nr. 395 ()
      .........bin am Wochenende auf den Geschmack gekommen. Obwohl ich eigentlich aus familiären Gründen (Stiefvater Spanier) eh spanischen Wein bevorzugen müßte.

      Nun, die Lieferrichtung ist ja klar: Von Dir zu mir!!!!! Alles andere käme einem der größten Weltwunder gleich......leider.

      Am 09.03.2004 haben wir`s dann amtlich.........ich kann mich dann wenigstens mit Deinem leckeren Wein trösten!!!!

      Viele liebe Grüße


      HaraldSM

      Ps: Und an die Verpackung denken...........
      Avatar
      schrieb am 23.02.04 21:46:12
      Beitrag Nr. 396 ()
      Wie lautet denn die Wette? (Steht sicher irgendwo im Thread, aber es sind mittlerweile immerhin 395 Postings ...).
      Avatar
      schrieb am 23.02.04 22:18:45
      Beitrag Nr. 397 ()
      Drücke ElBosso beide Daumen

      Avatar
      schrieb am 24.02.04 07:51:18
      Beitrag Nr. 398 ()
      @Nataly

      ich sage das bvg bestätigt die verfassungswidrigkeit und herr tipke bekommt seine bereits gezahlten spekusteuern zurück. harald hält dagegen und sagt er bekommt nix zurück.

      einsatz eine kiste (6 flaschen)vino im wert von ca. 100 euro ;-)

      Grüße

      elbosso

      @munichstock

      ich denke da bist du nicht der einzige, vielleicht (aber nur ganz vielleicht) ist bei dem einen oder anderen aber auch ein gewisser eigennutz dabei ;-))
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 10:54:22
      Beitrag Nr. 399 ()
      Hallo, versammelte Zockerrasselbande!:)

      Bei mir stand vor zwei Wochen die Steuerfahndung vor der Tür (3 Herren!) und fragten, ob ich nicht evtl. "vergessen" habe, für die zrückliegenden Jahre Spekulationsgewinne (OS-Zockereien, die durch Glück - ich hatte seit 2000 auf Baisse gesetzt, immer höheres Ausmaß annahmen) anzugeben. Tja...Hatte eigentlich nach dem BFH-Urteil damit gerechnet, dass die Sache im Positiven für uns Zocker geklärt ist, aber die "Pragmatiker" (mein Steuerberater) verweisen darauf, dass die Verfssungswidrigkeit IMMER nur für die Zukunft erklärt wird. Könnte mir dann eigentlich den Strick nehmen (da man ja Verluste nicht mehr gegen Gewinne aufrechnen darf, Zinsen und evtl. Strafe anfielen...:( ).

      Die Aussage von Herrn Papier gibt aber m. E. WIRKLICH Grund zur Hoffnung, da er ja eindeutig "der Staat hat ANGERICHTET" dem Staat die Schuld an dem mangelnden Vollzug der Spekusteuer gibt. Somit dürfte auch das alte Kriterium des Zinssteuerurteils, nämlich, dass der Staat aufgrund des Interesses einer kontinuierlichen Haushaltsführung, bis zu einer Neuregelung die Steuer eintreiben bzw. die kleinen Sünderlein schwer bestrafen durfte, HIER NICHT gelten!! Auch der BFH weist ja auf genau diesen Unterschied hin:

      bb) Folge einer derartigen Übergangsfrist wäre auch im Streitfall, dass der Verfassungsverstoß für eine Übergangszeit noch hinzunehmen wäre. In diesem Zeitraum bliebe die materielle Besteuerungsgrundlage weiterhin gültig, so dass ihre Verfassungswidrigkeit nicht zugleich die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Steuerbescheides bewirke.

      cc) Bei § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG ist indes von einer am rechtsstaatlichen Kontinuitätsgebot orientierten Übergangsfrist nicht ohne weiteres auszugehen. Zwar geht es hier wie auch bei der im BVerfG-Urteil in BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654 geprüften Zinsbesteuerung vornehmlich darum, dass die entsprechende Norm wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend nicht durchgesetzt werden kann und darum mit dem GG unvereinbar ist. Das BVerfG hat den für eine Übergangszeit hinzunehmenden Gleichheitsverstoß bei der Zinsbesteuerung indes maßgeblich damit gerechtfertigt, dass es erstmals mit seiner Entscheidung in BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654 die verfassungsrechtliche Lage klargestellt hat (vgl. das BVerfG-Urteil in BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654, unter 5.). Diese Erwägung trifft für die Besteuerung der Spekulationseinkünfte nicht zu. Denn seit dem Zinsurteil des BVerfG (in BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654) ist klar, dass ein strukturelles Vollzugsdefizit zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Besteuerungsvorschrift führen kann. Diese Fragestellung ist insbesondere bei den Spekulationseinkünften stets problematisiert worden (vgl. dazu den Senatsbeschluss in BFHE 199, 451, BStBl II 2003, 74, unter B. II. 3., m.w.N.).
      ...
      Das bedeutet aber, dass gerade diejenigen Steuerpflichtigen, deren Einkünfte --wie hier-- der Besteuerung gemäß § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 EStG unterworfen werden, durch den Vollzug der Norm einen spezifischen Verfassungsverstoß erfahren.
      ...
      Dagegen sind keine überwiegenden öffentlichen Belange ersichtlich, die es rechtfertigen könnten, den Rechtsschutzanspruch des Antragstellers zurückzustellen. Insbesondere das öffentliche Interesse an einer geordneten Haushaltswirtschaft ist im Streitfall nicht so gewichtig, um das Interesse des Antragstellers hintanzusetzen: Der Fiskus selbst hat nämlich die Durchsetzung des Steueranspruchs wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend vereitelt. Auch tatsächlich wird die materielle Steuernorm durch die Finanzämter nicht vollzogen (vgl. dazu BFH-Beschluss in BFHE 199, 451, BStBl II 2003, 74, unter B. III. 5. und 6.). Verhindert das staatliche Gemeinwesen einen effektiven Steuerzugriff durch strukturell gegenläufige Normen und tatsächliches Nichtvollziehen aber selbst, so kann es sich nicht darauf berufen, eine Aussetzung der Vollziehung bei den mehr oder weniger zufällig erfassten Spekulationsgewinnen führe zu hohen Steuerausfällen.

      ALSO: Drücken wir uns alle gemeinsam die Daumen. Ich überlege sogar nach Karlsruhe zu fahren, weil mein Leben (zumindest mein finanzielles) vom Urteil abhängt. Kann man da einfach so rein, in den Gerichtssaal? Würden hier evtl. noch andere Lust haben, hin zu fahren und bei nem günstigen Ureil "EIN oder ZWEI" Bierchen zu zischen...Würde auch zahlen!!
      :lick:

      Gruss vom bangenden Baron
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 11:56:18
      Beitrag Nr. 400 ()
      Na Herr Baraon, Sie sind aber auch ein echter Hardecore-Zocker. Wollen Sie sich wirklich Ihr "Todesurteil" live abholen.............das nenne ich mutig!!!!!!

      Dann mal viel Vergnügen. Das Urteil ergeht in öffentlicher Sitzung, also ist die Tür auch für Dich geöffnet. Eventuell sind aber zu viele Delinquenten deines Schlages da, so daß es besser wäre ne Eintrittskarte zu bestellen. Zusätzlich würde ich einige Rettungssanitäter anfordern, wg. Schlaganfällen und anderen Gebrechen.......

      Viel Spaß in Karlsruhe


      HaraldSM
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 14:22:45
      Beitrag Nr. 401 ()
      @ HaraldSM

      Werde in der linken Hand den 38er halten, in der rechten den anderen 38er (Champagner;)

      Geht echt um viel...
      Gruss:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 14:44:01
      Beitrag Nr. 402 ()
      @baron

      harte nummer ! ich sitz ja schon seit wochen auf glühenden kohlen weil das thema an den nerven zerrt - aber bei mir gehts nur um kohlen die ich schon versteuert hab ! (und jetzt zurück haben will)

      ich hoffe ich muss im fernsehen nur einen besoffenen baron sehen und kein blutbad ....

      gruß
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 17:48:41
      Beitrag Nr. 403 ()
      Am 9.3.04 wird unser Eichel tief Luft holen.
      Entweder kommt dann ein Jubelschrei oder er fängt an zu ko..

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 19:53:06
      Beitrag Nr. 404 ()
      @Baron

      Genau so fing es bei mir im Juli 2002 auch an:

      Steuerfahndung und dann begann das ganze Drama.

      Mittlerweile Kontoauszüge, Belege, Fondsabrechnungen, Abrechnungen von Hypothekenbanken und vieles vieles mehr aus den letzten 12 Jahren vorgelegt.

      Immer wieder schlaflose Nächte in dieser Zeit.

      Mittlerweile eine Schweine-Kohle bezahlt (Steuern auf Spek.-Gewinne von 1996-2001)

      Und das ganze Theater ist immer noch akut - die wühlen und bohren immer noch, lassen einfach nicht locker.

      Ähnlich, wie wahrscheinlich viele hier im Forum schaue ich fast täglich rein und mache mir selbst Mut, bei auch nur angehaucht positiven Nachrichten diverser Verfasser und Zitierer.

      Euch allen DANKE - eine bis dato stille Leserin.

      Werde wohl im positiven Fall sofort zum hiesigen Finanzamt aufbrechen und mir mal richtig Luft verschaffen bei diesen gescheitelten, gediegenen Erbsenzählern.

      Wie, das muß ich mir noch überlegen.

      Valerie:)
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 19:59:55
      Beitrag Nr. 405 ()
      Baron
      ####################
      IMMER nur für die Zukunft erklärt wird. Könnte mir dann eigentlich den Strick nehmen (da man ja Verluste nicht mehr gegen Gewinne aufrechnen darf, Zinsen und evtl. Strafe anfielen... ).


      wie ist das zu verstehen -> verluste nicht mehr gegen Gewinne aufrechnen darf?
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 20:27:10
      Beitrag Nr. 406 ()
      Valerie, nimm doch ein MG, da triffst Du immer den Richtigen!!!

      Viele Grüße


      HaraldSM

      Ps: Besondere Erheiterung hat bei mir Deine Beschreibung "gescheitelte und gediegene Erbsenzähler" ausgelöst!!!!!
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 21:43:16
      Beitrag Nr. 407 ()
      @ rogli:

      Wenn man bereits Steuererklärungen abgegeben hat, ohne Spekugeschäfte anzugeben, kann man "wenn man ertappt wird" rückwirkend die "Verlustjahre" nicht mehr geltend machen, darf aber für die "Plusjahre" brav zahlen. Das führt dann oft dazu, dass man mehr an Steuern zahlt, als man ÜBERHAUPT gewonnen hat. Es ist ein völliger Wahnsinn...

      @ Valerie:

      Oh, Mann. Kann da mit Dir fühlen. Bin auch seit zwei Wochen mit den Nerven am Ende. Tja, wir haben halt auch mit dem FA "gezockt";)
      Aber ich habe echt Hoffnung für den 9.3. Lass uns ganz fest die Daumen drücken, dass das ein "Plus-Trade" für uns arme Spekulanten werden wird..:rolleyes: :)

      @ Alle: Schön, dass man hier ein paar Leidensgenossen trifft. Hilft zumindest der Psyche ein wenig...

      Gruss vom Kurfürstendamm
      Avatar
      schrieb am 25.02.04 10:08:34
      Beitrag Nr. 408 ()
      baron

      sind Deine Steuerklärungen noch offen?
      Vorbehalt der Nachprüfung ?
      Einspruch eingelegt ?
      Avatar
      schrieb am 25.02.04 11:19:34
      Beitrag Nr. 409 ()
      ......dann will ich auch mal die Gelegenheit nutzen, und allen "Protagonisten" viel Glück wünschen......besonders dem "Herrn Baron" und "Frau Valerie". Ich glaube zwar nicht an eine für die Betroffenen (ich gehöre auch dazu) positive Entscheidung, allerdings kann`s ja auch mal anders ausgehen. Am 09.03.2004 wissen wir mehr.

      Und wenn es schlecht ausgeht, dann Herr Baron heißt es kämpfen und nicht aufgeben!!!!!!!

      In diesem Sinne, alles Gute!!!

      HaraldSM
      Avatar
      schrieb am 26.02.04 20:25:09
      Beitrag Nr. 410 ()
      @Baron

      Mich würde mal interessieren wie die drei Herren denn auf Dich aufmerksam geworden sind .
      Oder ist das nicht nachvollziehbar?



      :confused:
      Avatar
      schrieb am 26.02.04 20:58:45
      Beitrag Nr. 411 ()
      @Valerie + Baron Wie ist es bei Euch rausgekommen ? Wurde Euer Geld beschlagnahmt ?

      P.S.: Ich bin zu 99,9 % dass es Geld zurück gibt :cool: :cool: :cool: :cool:
      Avatar
      schrieb am 26.02.04 21:26:21
      Beitrag Nr. 412 ()
      Bei mir waren es diese verflixten Freistellungsaufträge und meine eigene Blödheit:

      Ich hatte für 1999 insgesamt vier Freistellungsaufträge bei vier verschiedenen Banken.

      Das ist ja nicht weiter schlimm.

      Aber die Höhe der Gesamtsumme alle Freistellungsaufträge überstieg um einige DM die damals zulässige Grenze.

      Und tatsächlich habe ich auch 1999 wesentlich mehr Zinsen bekommen, als ich hätte bekommen dürfen. Und das erfährt i.d.R. das FA.

      1,5 Jahre später kam dann dieser nette, formlose Brief des FA mit der Bitte, doch zu erklären, wie das denn wohl zustande kam.

      Und aus der Nummer kam ich leider nicht mehr raus!

      Valerie:(
      Avatar
      schrieb am 26.02.04 22:30:13
      Beitrag Nr. 413 ()
      baron


      nochmal eine Frage
      warum kannst DU die Verluste nicht gegenrechnen
      sind die Steuererklärungen dieser Jahre bereits zu?
      Avatar
      schrieb am 26.02.04 22:38:52
      Beitrag Nr. 414 ()
      valerie

      hast DU nach der Frage vom Finanzamt nicht noch eine
      Selbstanzeige machen können?

      Hast DU neben der nachgezahlten Steuern auch eine Strafe bekommen?
      Avatar
      schrieb am 27.02.04 08:52:57
      Beitrag Nr. 415 ()
      Es kam ja zunächst nur dieser relativ unverbindliche und "noch freundliche" Brief des FA mit der Bitte, doch mal die Freistellungsaufträge zu überprüfen, da irgendetwas nicht stimmen kann.

      Dann zum Steuerberater - gewesen bin ich in der ersten Panik bei sieben! verschiedenen SB und durch Zufall an einen geraten, der wohl zu den Besten im Lande gehört.

      Die haben in der Kanzlei dann mal FA gespielt und geschaut, ob die Begründung, die ich dem FA ob der Freistellungsaufträge liefern werde/würde wohl weitere Recherchen nach sich ziehen würde.

      Resultat nach zwei Tagen: JA!

      Also Selbstanzeige und dem FA wirklich ALLES auf dem Silbertablett präsentiert.

      Bisher akzeptiert und noch keine Strafe gezahlt; aber das Verfahren läuft noch.

      ...und wie gesagt, was die mittlerweile in den letzten zwei Jahren von mir an Belegen wollten, das glaubt mir keiner.

      Verrückt! Wo nehmen die nur die Zeit her? Ich bin doch nur eine von vielen!

      Valerie:cry:
      Avatar
      schrieb am 27.02.04 09:29:53
      Beitrag Nr. 416 ()
      valerie


      Du hast vorher was von Steuerfahndung geschrieben

      Dein letzter Bericht hört sich nicht mehr nach Steuerfahndung an sondern eher nach einer normalen Selbstanzeige ?


      Wleche Belege mußt Du den nachliefern?
      Zinseinnahmen und Umschichtungen hast DU ja wohl gemacht
      Avatar
      schrieb am 27.02.04 09:36:16
      Beitrag Nr. 417 ()
      Die Freistellungsaufträge sind ein Ansatzpunkt für das Finanzamt.

      Insbesondere an der Absenkung von 3.200 auf 2.842 werden viele in die Falle gehen.

      Wer nicht daran denkt und weiterhin ankreuzt nichts zu versteuern darüberhinaus, macht eine sofort nachprüfbare falsche Angabe.

      Sind zwar nur ein paar Euro, aber diese Falschangabe berechtigt die Steuerfahndung sofort massiv Auskünfte aller Art einzuholen.

      Damit wird die letzte Hürde des Bankgeheimnisses geknackt. Das dürfte der eigentliche Hintergrund der Absenkung sein.



      :O
      Avatar
      schrieb am 27.02.04 09:42:01
      Beitrag Nr. 418 ()
      grundsätzlich hat man aber nach dem Schreiben des FA noch die Möglichkeit eine Selbstanzeige zu machen und bleibt dann straffrei
      Avatar
      schrieb am 27.02.04 10:15:32
      Beitrag Nr. 419 ()
      valerie

      die steuerfahndung kommt normalerweise zu Dir ins Haus
      Avatar
      schrieb am 27.02.04 10:21:56
      Beitrag Nr. 420 ()
      @Rogii

      Sorry, war wohl ein Mißverständnis. Mit der Steuerfahndung hatte ich es dann erst zu tun; nach gemachter SA.

      Belege:

      ALLE Transaktionen (Aktien, OS, Währungen, Future-Handel, Fonds) seit Aktivität an der Börse 1996 als EINZELBELEG!

      Auflistung aller Konten und Sparbücher seit ca. 1990!

      Auflistung der Quartalsstände meines Girokontos der letzten 10 Jahre!

      Zu allen Depots und Konten mußten die Banken die Quartalsstände als Schriftstück mitsenden und zwar für all die Jahre, die o.g. Konten existierten(Z.B.: Konto xxx, Stand 31.03, Stand 30.06. usw.)!

      Jahressteuerbescheinigungen für alle Depots und Konten, die seit 1990 existierten!

      Steuerbescheinigungen selbst für "stinknormale" DWS Fonds aus 1992 - 1995!

      Alle Unterlagen, Restschulddokumente, Finanzierungsanträge und Verträge zu meinen Eigentumswohnungen!

      Notarverträge Kauf/Verkauf der ETW!

      Letztendlich Begründung und haarkleine Dokumentation, wie mein Vermögen zustande kam!

      An dieser Stelle mal ein Lob an die Banken und Broker, die mir doch sehr kooperativ zur Seite standen; will heißen, das sich die Gebühren für das Anfordern der Unterlagen immer im Rahmen des Nachvollziehbaren hielten.

      Valerie:)
      Avatar
      schrieb am 27.02.04 10:27:05
      Beitrag Nr. 421 ()
      valerie

      war die Steuerfahndung bei Dir im Haus ?
      normalerweise kommen die doch nur, wenn Du nicht bereitswillig alle UL rausgibst
      Avatar
      schrieb am 27.02.04 10:43:32
      Beitrag Nr. 422 ()
      @Rogii bzgl. #421: NEIN! Zum Glück nicht!

      Valerie:)
      Avatar
      schrieb am 27.02.04 11:00:39
      Beitrag Nr. 423 ()
      @valerie
      ich dachte wenn die Zinseinkünfte die Freistellungsaufträge überschreiten werden schon von den
      Banken die Steuern auf die Zinsen abgezogen.
      Ich hatte z.B. mal vergessen einen Freistellungsauftrag
      bei der Bank einzureichen, daraufhin wurden mir von den
      Zinsen so ca. 30% abgezogen.

      Grüsse minni
      Avatar
      schrieb am 27.02.04 11:16:47
      Beitrag Nr. 424 ()
      eigentlich sollte man doch meinen, es müßte reichen, wenn die Steuerfahndung bei einem ertappten Steuersünder 98-99% der nicht versteuerten Einnahmen checkt und diese auf Plausibilität prüft. Anscheinend werden aber lieber auch die letzten 1-2% (z.B. 0,5% Guthabenzinsen fürs Girokonto in Höhe von 58 Cent?) herausgekitzelt, wofür dann mindestens nochmal derselbe Zeitaufwand anfällt, anstatt schon den nächsten Steuersünder zu füsilieren. Kein Wunder, daß der Großteil der Steuersünder unentdeckt bleibt
      Avatar
      schrieb am 27.02.04 11:40:36
      Beitrag Nr. 425 ()
      @valerie

      Deinen Schilderungen ist zu entnehmen, dass nicht "nur" ein paar zu viele Freistellungserklärungen bzw. verschwiegene Kapitaleinkünfte Ursache der Nachforschungen waren, sondern auch das Vorhandensein sonstigen Vermögens sowie seiner Verwendung und der daraus erzielen Erträge. Du erwähnst Restschulddokumente, Finanzierungsanträge und Verträge zu Eigentumswohnungen (Plural), Notarverträge Kauf/Verkauf der ETW. Vermutlich ist/war man auch da hinter her, Stichwort Schwarzgeld. Du bist in den Augen des FA wohl kein "kleiner Fisch".

      BTW: Was hat der Steuerberater für Dich rausgeholt bzw. wie hat er Dir geholfen? Was hat er gekostet?
      Avatar
      schrieb am 27.02.04 12:19:28
      Beitrag Nr. 426 ()
      Hallo Valerie,

      wer so ein schwachsinn in einem Thread 1933425 (Danke Herr Frötsch ...)von sich gibt, hat sich der Steuerfahndung selbt ans Messer geliefert.
      Dafür habe ich keine Worte.
      :cry:
      Avatar
      schrieb am 27.02.04 12:39:39
      Beitrag Nr. 427 ()
      @Natascha1982

      1. Ist das hier nicht das Thema!
      2. Ist ein Forum anonym!
      3. Welchen Sinn macht es, alte Threads zu kontrollieren? Dein Posting bzgl. der Deutschen Bank...na ja, lassen wir das.
      4. Sind genau diese - in diesem Thread - unsachlichen Kommentare der Grund, warum ich mich nun wieder auf das Lesen beschränke.

      @Aktienfee: Deine Frage beantworte ich dir als "Private Nachricht".

      Valerie.)
      Avatar
      schrieb am 27.02.04 13:01:26
      Beitrag Nr. 428 ()
      valerie,
      kann nicht erkennen,was an meinem Kommentar unsachlich war.
      Dein Erfolg sei Die gekönnt, aber man solten diesen nicht an die große Glocke hängen.
      Und das dieses Forum anonym ist, glaub mal weiter.

      MfG
      :look:
      Avatar
      schrieb am 27.02.04 15:09:45
      Beitrag Nr. 429 ()
      Vallerie,
      Thread 1933425
      #15
      Hab gerade gesehen, das Du deinen Fehler erkannt hast.
      Fazit: Erst Gehirn einschalten und dann schreiben.
      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.02.04 15:40:20
      Beitrag Nr. 430 ()
      natascha
      wann schreibt man eigentlich das und wann dass ?

      für deine grosse klappe ist eine fehlerquote von 100% etwas viel.
      Avatar
      schrieb am 27.02.04 17:42:34
      Beitrag Nr. 431 ()
      @natascha: Einen Thread mit der Nr. Thread: Kein Titel für Thread 1933425 habe ich nicht gefunden. Der Thread mit dem Titel: "Danke, Herr Förtsch ..." hat die Thread: +++DANKE HERR FÖRTSCH - IN 3 JAHREN ZUR MILLIONÄRIN - VIELEN DANK
      Avatar
      schrieb am 28.02.04 10:50:31
      Beitrag Nr. 432 ()
      Also ich muss schon sagen:

      Wer

      a) an der Börse Millionen verdient hat
      b) sich dafür selber in öffentlichen Börsenboards feiern lassen will
      c) glaubt diese seien anonym
      d) in riesigem Maße Steuern hinterzieht, wo jeder arme Seppel, der einer geregelten Arbeit nachgeht, Steuern bezahlen muss damit Straßen repariert werden (etc. etc.)

      der kriegt dafür von mir ein:

      :laugh: :laugh: :laugh:

      sicher aber kein Mitleid. Ich hab auch brav meine ganzen Speku-Steuern bezahlt, grad bei so leicht verdientem Geld is es ein besonderer Hohn gegenüber hart Schuftenden hier die Mitleidsschiene zu fahren, weil einem das Finanzamt das tolle Millionärsleben vermiesen will.

      Steuerbetrug is Betrug an der Allgemeinheit und kein Volkssport, wie es einige wohl betrachten und sollte rigoros geahndet werden.
      Avatar
      schrieb am 29.02.04 11:15:03
      Beitrag Nr. 433 ()
      @ all

      Stimmt es , dass der BFG bald über die Steuerpflicht von Heavy-Tradern urteilt? Handelt es sich hierbei nur um Optionsschein + Futuretrader, oder werden auch Aktien-Daytrader ins Visier genommen?
      Bisher läuft Aktien-Daytrading unter privater Vermögensverwaltung (kein Gewerbe...)

      Kann mir jemand hierzu den neuesten Stand wiedergeben?

      Vielen Dank...
      Avatar
      schrieb am 29.02.04 16:28:58
      Beitrag Nr. 434 ()
      Eine Entscheidung dieser Frage steht in 2004 auf dem Programm des BFH (Bundesfinanzhofs). Ein Termin ist mir nicht bekannt. Ich denke, dass es keinen Unterschied macht, ob Aktien oder Optionsscheine gehandelt werden.
      Übrigens geht es nicht um die "Steuerpflicht" an sich, diese ist unstreitig, sondern darum, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.
      Avatar
      schrieb am 02.03.04 10:06:35
      Beitrag Nr. 435 ()
      Spekulationssteuer ,ja oder nein ,noch 7 Tage, dann sind wir schlauer
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 02.03.04 10:19:33
      Beitrag Nr. 436 ()
      ......ganz genau: siebenmal werden wir noch wach, dann ist der grausame Urteilstach.......
      Avatar
      schrieb am 02.03.04 12:28:24
      Beitrag Nr. 437 ()
      Siebenmal noch wern wir wach ...
      HEISSA!
      dann is Spekulantentach!
      Avatar
      schrieb am 02.03.04 13:05:12
      Beitrag Nr. 438 ()
      .......schön wär`s.....Nataly, willste auch noch ne kleine Wette abschließen?????
      Avatar
      schrieb am 02.03.04 13:08:37
      Beitrag Nr. 439 ()
      Avatar
      schrieb am 02.03.04 13:11:55
      Beitrag Nr. 440 ()
      @HaraldSM: Lieber nicht.
      Avatar
      schrieb am 02.03.04 13:22:18
      Beitrag Nr. 441 ()
      @Nataly

      ist doch leicht verdientes Geld mit Harald zu wetten ;-))

      GRINS
      Avatar
      schrieb am 02.03.04 13:56:21
      Beitrag Nr. 442 ()
      hab schon einen Kaufvertrag für ein Cabrio auf meinem Schreibtisch liegen, ob ich ihn wieder zerreise wird sich am Dienstag zeigen.
      :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.03.04 13:58:42
      Beitrag Nr. 443 ()
      .........ElBosso, die Spannung steigt so langsam bis zum Siedepunkt. Von solchen elementaren Terminen habe ich in kürzester Zeit dann drei gehabt. Schade ist nur, daß ab nächste Woche ein „Hoffnungsbalken“ in meinem Leben fehlt. Aber dafür habe ich dann ja Deinen Wein zum kleinen Trost.............
      Avatar
      schrieb am 02.03.04 14:27:15
      Beitrag Nr. 444 ()
      @Harald

      was gab es sonst noch für elementare dinge bei ?

      eigentlich bist du ja in der besseren situation - entweder kohle oder wein. bei mir bleibt nur entweder kohle oder weinen ....

      gruß

      elbosso, der immer noch fest überzeugt ist die wette zu gewinnen und langsam anfängt richtig nervös zu werden....
      Avatar
      schrieb am 02.03.04 14:44:27
      Beitrag Nr. 445 ()
      ........rotfl ElBosso, ich will doch jetzt nicht hier mein ganzes Privatleben ausbreiten............ja, meine Finger werden langsam feucht......hoffentlich wird das bis Dienstag nicht noch schlimmer..........
      Avatar
      schrieb am 03.03.04 09:36:02
      Beitrag Nr. 446 ()
      Heute wird beim BVerfG die Entscheidung zur Rechtmäßigkeit von Lauschangriffen bekanntgegeben.

      So etwas Unwichtiges.......

      Wie setzen die bloß ihre Prioritäten......

      Und wir müssen immer noch eine Woche warten........

      ;)
      Avatar
      schrieb am 03.03.04 14:01:50
      Beitrag Nr. 447 ()
      ....hier, das läßt das Herz des ElBossos und anderer Protagonisten höher schlagen.....

      Presse: Experten erwarten, dass das BVerG die Spekulationssteuer kippt

      Das Bundesverfassungsgericht wird einem vorab veröffentlichten Bericht der "WirtschaftsWoche " am kommenden Dienstag (9. März) die Spekulationsteuer auf Aktiengewinne voraussichtlich für verfassungswidrig erklären. Das berichtet die Zeitung am Mittwoch.

      Anleger, die in der Vergangenheit bei ihren Steuererklärungen Einspruch eingelegt haben, würden dann die gezahlte Steuer zurückbekommen - plus dem gesetzlich festgelegten Zins von sechs Prozent.

      Unter Juristen zweifelt kaum noch einer daran, dass das Gericht so entscheidet. Die Bundesregierung sege in dem Verfahren alt aus, sagte demnach der saarländische Finanzrichter Peter Bilsdorfer gegenüber der "WirtschaftsWoche".

      Quelle: FINANZEN.NET

      .....aber Vorsicht, entschieden wird am 09.03.2004!!!!! Also nicht zu früh freuen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 03.03.04 14:02:59
      Beitrag Nr. 448 ()
      Hört sich verdammt gut an:

      """
      Experten: Bundesverfassungsgericht kippt Spekulationssteuer

      Das Bundesverfassungsgericht wird am kommenden Dienstag (9. März) die Spekulationsteuer auf Aktiengewinne voraussichtlich für verfassungswidrig erklären.

      Anleger, die in der Vergangenheit bei ihren Steuererklärungen Einspruch eingelegt haben, würden dann die gezahlte Steuer zurückbekkommen – plus dem gesetzlich festgelegten Zins von sechs Prozent. Unter Juristen zweifelt kaum noch einer daran, dass das Gericht so entscheidet.

      „Die Bundesregierung sieht in dem Verfahren alt aus“, sagt der saarländische Finanzrichter Peter Bilsdorfer in der WirtschaftsWoche. Der Kölner Steuerrechtsprofessor Joachim Lang pflichtet bei: „Die Steuer hat verfassungsrechtlich keine Legitimation.“

      wiwo

      03.03.2004

      """
      Avatar
      schrieb am 03.03.04 14:05:52
      Beitrag Nr. 449 ()
      Warst `n paar Sekunden schneller.

      Macht nix,dafür habe ich die entscheidende Passage fett markiert......:cool:
      Avatar
      schrieb am 03.03.04 14:15:36
      Beitrag Nr. 450 ()
      Vorsicht ist vor allem bei "Experten" angesagt!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 03.03.04 14:21:01
      Beitrag Nr. 451 ()
      .........sechsmal werden wir noch wach, und dann hat`s sich ausgelacht.............tööööööörööööööööh!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 03.03.04 15:31:24
      Beitrag Nr. 452 ()
      Erst schaffen sie heute den großen Lauschangriff ab, um ihn nächste Woche mit der endgültigen und vollständigen Abschaffung des Bankgeheimnisses wieder einzuführen.:cool:
      Avatar
      schrieb am 03.03.04 15:36:14
      Beitrag Nr. 453 ()
      jaja, politische justiz. die "armen" kriminellen muss man schützen und dafür die "reichen" anleger ausspionieren.
      :mad:
      schaun mer mal....
      Avatar
      schrieb am 03.03.04 15:54:04
      Beitrag Nr. 454 ()
      Hört sich ja gut an ;)
      Avatar
      schrieb am 03.03.04 16:32:01
      Beitrag Nr. 455 ()
      @HaraldSM zu #451: Genau. Dann musst du nämlich deine Wette einlösen.
      Avatar
      schrieb am 03.03.04 17:02:10
      Beitrag Nr. 456 ()
      1. die spekusteuer in der jetzigen form der erhebungspraxis ist verfassungswidrig.

      2.aus gründen der rechtskontinuität ist dies noch für eine übergangsfrist hinzunehmen.

      3.der gesetzgeber ist gehalten,bis 31.12.2005 eine geeignete neuregelung vorzunehmen,die bislang vorhandene strukturelle vollzugsdefizite für die zukunft ausschliesst.

      insbesondere hat das recht auf informationelle selbstbestimmung gegenüber dem gleichbehandlungsgrundsatz und dem gedanken der steuergerechtigkeit zurückzutreten.

      4.werden ab 10.3. waschkorbweise amnestieantäge bei den finanzämtern eingehen.


      das ist mein tip.
      Avatar
      schrieb am 03.03.04 18:03:31
      Beitrag Nr. 457 ()
      @TanteElse

      mein Tipp:

      1. die spekusteuer in der jetzigen form der erhebungspraxis ist verfassungswidrig

      2. es wird keine übergangsfrist gewährt wie der Bundesfinanzhof (die höchste Instanz in Steuerfragen) im Urteil bereits angemerkt hat:

      Bei § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG ist indes von einer am rechtsstaatlichen Kontinuitätsgebot orientierten Übergangsfrist nicht ohne weiteres auszugehen . Zwar geht es hier wie auch bei der im BVerfG-Urteil in BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654 geprüften Zinsbesteuerung vornehmlich darum, dass die entsprechende Norm wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend nicht durchgesetzt werden kann und darum mit dem GG unvereinbar ist. Das BVerfG hat den für eine Übergangszeit hinzunehmenden Gleichheitsverstoß bei der Zinsbesteuerung indes maßgeblich damit gerechtfertigt, dass es erstmals mit seiner Entscheidung in BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654 die verfassungsrechtliche Lage klargestellt hat (vgl. das BVerfG-Urteil in BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654, unter 5.). Diese Erwägung trifft für die Besteuerung der Spekulationseinkünfte nicht zu. Denn seit dem Zinsurteil des BVerfG (in BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654) ist klar, dass ein strukturelles Vollzugsdefizit zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Besteuerungsvorschrift führen kann. Diese Fragestellung ist insbesondere bei den Spekulationseinkünften stets problematisiert worden (vgl. dazu den Senatsbeschluss in BFHE 199, 451, BStBl II 2003, 74, unter B. II. 3., m.w.N.).
      Der Antragsteller kann auch verlangen, dass der hier streitige Spekulationsgewinn im Wege der Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Einkommensteuerbescheides unberücksichtigt bleibt. Sein verfassungsrechtlicher Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) tritt nicht hinter das öffentliche Interesse an einer geordneten öffentlichen Haushaltswirtschaft zurück.

      aber was sollen wir uns jetzt noch verrückt machen ;-))

      wir wissens ja in ein paar tagen ....
      Avatar
      schrieb am 03.03.04 18:41:48
      Beitrag Nr. 458 ()
      ......und Nataly, willste nicht doch eine kleine Wette wagen??? Sagen wir 1.000,-- EUR........jetzt, wo doch auch die Experten sagen wie es ausgehen wird, ist das doch quasi risikolos für Dich!!!!!
      Avatar
      schrieb am 03.03.04 18:45:42
      Beitrag Nr. 459 ()
      @Harald

      gilt das Angebot für alle ?

      ;-))

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 03.03.04 19:15:53
      Beitrag Nr. 460 ()
      ......nein, nur für seriöse Leute, die auch ihre Wette einlösen. Ich zähle Dich zu den Seriösen!!!! Willste einschlagen????
      Avatar
      schrieb am 03.03.04 19:18:40
      Beitrag Nr. 461 ()
      Wenn keine Übergangsfrist gewährt wird, würde das bedeuten, daß Spekulationsgewinne in 2004 oder bis zu einer gesetzlichen Regelung steuerfrei wären?
      Avatar
      schrieb am 03.03.04 21:59:33
      Beitrag Nr. 462 ()
      hochinterssant !!!
      Avatar
      schrieb am 03.03.04 22:02:20
      Beitrag Nr. 463 ()
      Bussi an Dummi :kiss: :kiss: :kiss:
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 08:14:14
      Beitrag Nr. 464 ()
      @Harald

      also, normalerweise muss ich ja jetzt einschlagen um mein gesicht nicht zu verlieren ;-))

      aus gründen der diversifikation (oder aus feigheit) werde ich es aber nicht tun - vielleicht findest du ja noch jmd. der die sache weiter absichert ;-) wie schonmal gesagt entweder du bekommst das geld vom Finanzamt oder von deinem wettpartner ;-))

      ich wünsch dir jedenfalls das du den dicken topf vom FA bekommst - gönn ich dir wirklich !!

      Gruß

      Elbosso
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 09:16:47
      Beitrag Nr. 465 ()
      "Anleger, die in der Vergangenheit bei ihren Steuererklärungen Einspruch eingelegt haben, würden dann die gezahlte Steuer zurückbekommen - plus dem gesetzlich festgelegten Zins von sechs Prozent."

      mal wieder eine voreilige Schlußfolgerung der Hoppla-Hopp-Journaille, die gern und oft Agenturmeldungen ohne jedes Nachdenken abschreibt und nochmal schnell ein, zwei vermeintlich schlaue Sätze druntersetzt.

      Dass die Spekulationssteuer als verfassungswidrig erklärt wird, darüber herrscht schon seit Monaten kaum noch ein Zweifel. Solch ein Urteil bedeutet aber noch lange nicht, dass es Geld zurück gibt.
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 10:14:40
      Beitrag Nr. 466 ()
      .....nun ja, was bleibt den Journalisten anderes übrig, wenn sie von den "Experten" die Vorlage bekommen:

      Experten: Bundesverfassungsgericht kippt Spekulationssteuer

      Das Bundesverfassungsgericht wird am kommenden Dienstag (9. März) die Spekulationsteuer auf Aktiengewinne voraussichtlich für verfassungswidrig erklären.

      Anleger, die in der Vergangenheit bei ihren Steuererklärungen Einspruch eingelegt haben, würden dann die gezahlte Steuer zurückbekkommen – plus dem gesetzlich festgelegten Zins von sechs Prozent. Unter Juristen zweifelt kaum noch einer daran, dass das Gericht so entscheidet.

      „Die Bundesregierung sieht in dem Verfahren alt aus“, sagt der saarländische Finanzrichter Peter Bilsdorfer in der WirtschaftsWoche. Der Kölner Steuerrechtsprofessor Joachim Lang pflichtet bei: „Die Steuer hat verfassungsrechtlich keine Legitimation.“

      wiwo

      03.03.2004
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 10:17:33
      Beitrag Nr. 467 ()
      ........schade ElBosso, Deine 1.000,- Euos hätte ich gerne vereinnahmt, zzgl. meiner Weinkiste........aber man soll ja auch nicht soviel wetten........
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 12:30:35
      Beitrag Nr. 468 ()
      Hallo allerseits,

      auch die Wirtschaftswoche sieht in ihrer aktuellen Ausgabe (Ausgabe 11 S. 150-152) "Beste Chancen" dafür, dass die Anleger die Einspruch eingelegt haben, ihre gezahlten Steuern plus Zinsen zurückbekommen! :)

      Gruß
      Boersenflieger
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 15:08:46
      Beitrag Nr. 469 ()
      Ok, ich möchte noch nicht zu sehr über Eventualitäten spekulieren, aber nehmen wir mal an, das Urteil fällt positiv aus und die Trader bekommen ihre bereits gezahlten Steuern zurück. Mein Steuerberater hat es versäumt mich auf einen Einspruch hinzuwweisen, obwohl Spekulationseinkünfte aus Aktiengeschäften 100% meiner Einnahmen ausmachen.
      Habe ich da eine Chance vor Gericht auf Schadensersatz zu klagen ? Für was ist denn ein Steuerberater da, wenn er mich nicht berät ?
      Danke für alle Hinweise.
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 15:12:25
      Beitrag Nr. 470 ()
      Zusatz: Habe gestern mit einem Angestellten des Steuerberaters gesprochen und der sagte mir, die Bescheide für 2000 und 2001 seien ja noch offen. Was heißt denn das ? Kann ich da noch Einspruch einlegen oder sind rechtskräftig oder wofür steht offen. Ich war einfach zu perplex um ihn direkt zu fragen.
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 15:27:29
      Beitrag Nr. 471 ()
      @lassevages

      mit "noch offen" meint er sicherlich das sie unter vorbehalt stehen - sprich die entscheidung des bvg wird berücksichtigt.

      solltes es sich so darstellen, das zurückgezahlt wird und dein steuerberater hat dich wirklich falsch beraten bleibt nix übrig als dich mit ihm zu einigen oder zu klagen ....

      aber erstmal schauen was das bvg macht ....

      gruß
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 15:28:58
      Beitrag Nr. 472 ()
      ab dem jahr 2000 hat das FA automatisch deine bescheide offen gelassen.
      du hast also nicht einspruch einlegen müssen.

      ich bin mir nur nicht sicher ob das automatisch ab dem jahr 2000 oder ab dem bescheid für 2000 gilt.
      wäre zumindest für deine steuererklärung 1999 interessant
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 15:46:37
      Beitrag Nr. 473 ()
      @ElBosso und Diegoarmando
      Es geht ja nur um den 2000 und 2001-Bescheid. Heißt das, wenn es Geld zurück gibt, bin ich auch mit dabei ?
      Hab ich das richtig verstanden ?
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 15:47:44
      Beitrag Nr. 474 ()
      yep vegas
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 15:58:34
      Beitrag Nr. 475 ()
      Vielen Dank, das bessert meine Laune. Glaube zwar immer noch nicht so recht dran, aber man möchte sich doch zumindest mitfreuen, falls Fortuna doch vorbei kommt.
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 16:39:00
      Beitrag Nr. 476 ()
      Ich fürchte auch, daß es kommt wie Tante Else in #456 beschrieben hat, Abschaffung des Bankgeheimnisses um so das Vollzugsdefizit zu beheben und die Steuer mit der Verfassung in Einklang zu bringen.
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 16:46:26
      Beitrag Nr. 477 ()
      Auch wenn die Verfassungswidrigkeit wegen des Erhebungsdefizit festgestellt wird, dürfte das meiner Meinung nach nicht dazu führen, dass Einkommensteuer (rückwirkend, zukünftig) nicht erhoben wird. Es wäre ein Schlag ins Gesicht von ca. 98% der Steuerzahler, wenn es anders wäre.

      Grundsatz im dt. Einkommensteuerrecht ist die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Gewinne aus Spekulationsgeschäften erhöhen, ebenso wie Einkommen aus gewerblicher, freiberuflicher oder nicht selbständiger Tätigkeiten die Leistungsfähigkeit.

      Spekulationseinkünfte von der Einkommensteuer freizustellen, und sei es auch nur für einen kurzen Zeitraum (bis der Gesetzgeber das Erhebungsdefizit beseitigt hat), würde den in Art. 3 GG garantierten Gleichheitsgrundsatz widersprechen.

      Es wäre auch eine viel größere Ungerechtigkeit gegenüber der großen Mehrheit der Steuerpflichtigen (mit anderen Einkünften) Spekulationseinkünfte steuerfrei zu stellen, als bei Steuerpflicht die Ungerechtigkeit gegenüber der verschwindenden Minderheit der steuerehrlichen Spekulanten.

      HaraldSM u.a. fühlt ihr euch wohl, wenn andere für euch aufkommen müssen, und ihr trotz gutem Einkommen keinen Beitrag für die Gemeinschaft leistet????
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 16:56:18
      Beitrag Nr. 478 ()
      @Columbus
      Seit wann geht es bei Steuern um einen gesellschaftlich moralischen Hintergrund.
      Es geht um Recht oder Unrecht.
      Ich denke niemand hätte was gegen pauschale 25% einzuwenden, wenn diese Abzüge alle beträfen. Wie würdest Du Dich den fühlen, wenn Du Steuern für Deine Tätigkeit (meine Vermutung liegt Richtung Lehramt) bezahlst, mehr als 90% für die gleiche Tätigkeit aber nicht zahlen. Ich kenne mehrere "Kollegen" Dir mir zeimlich offen ins Gesicht lachen, weil Sie noch nicht eine Mark bezahlt haben. Da frage ich mich doch, wer hier ungerecht behandelt wird.
      Es wird doch auch offensichtlich, daß keiner hier auf Dauer Steuerfreiheit verlangt oder erhofft, lediglich Gerechtigkeit. So ganz sachlich ist Dein Einwand also nicht.
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 16:56:40
      Beitrag Nr. 479 ()
      lassevegas,
      wenn die Bescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen, musst du von dir aus iniativ werden und beantragen die Bescheide entsprechend zu ändern. Automatisch geht da garnichts
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 17:05:11
      Beitrag Nr. 480 ()
      @CColumbus

      wenn du die papiere länger als ein jahr hälst und die gewinne dann nach aktueller steuergesetzgebung steuerfrei vereinnahmst verstösst man dann auch gegen §3 GG ?

      oder wenn due lebensversicherungen mit 5 jahren beitragszahlung und 12 jahren laufzeit steuerfrei vereinnahmt?

      oder wenn man gewinne aus amerikanischen immofonds bekommt ?

      oder wenn

      oder ...


      ich versteh deine sichtweise der dinge - aber sie haben leider nicht im geringsten irgendetwas mit dem deutschen steuerrecht zu tun ! ich bin auch dafür alle erträge sollten besteuert werden und zwar mit EINEM pauschalen steuersatz von 25% und gut (kirchhofmodell) aber so isses nunmal nich ....

      gruß
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 17:06:14
      Beitrag Nr. 481 ()
      Lassevegas,
      wenn man andere Postings nicht liest (oder nicht versteht), kann man auch keine sachlichen Einwände machen.
      Meine Meinung zur Gerechtigkeit hab ich ja erläutert. Du musst nur lesen.

      PS.: Mit Lehramt liegst du völlig daneben.
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 17:27:55
      Beitrag Nr. 482 ()
      Nachfolgendes Zitat von der W : O Homepage:

      "BGH will Spekulationssteuer für verfassungswidrig erklären, 04.03.2004

      BGH will Spekulationssteuer für verfassungswidrig erklären

      Das Bundesverfassungsgericht (BGH) wird am 9. März 2004 über den Fortbestand der Spekulationsteuer auf Aktiengewinne entscheiden. Wie die "Wirtschaftswoche" in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, plant das BGH, die bisherige gesetzliche Regelung für verfassungswidrig zu erklären.

      Insbesondere beruft sich das Wirtschaftsmagazin in seiner Berichterstattung auf den saarländischen Finanzrichter Peter Bilsdorfer, der die Meinung vertritt, die Bundesregierung sehe in dem Verfahren alt aus. "Die Steuer hat verfassungsrechtlich keine Legitimation.", erklärte auch Kölner Steuerrechtsprofessor Joachim Lang gegenüber der Zeitschrift.

      Steuerzahler, die in den letzten Jahren bei ihrer Einkommensteuererklärung Einspruch gegen die bezahlte Spekulationssteuer eingelegt haben, würden die zuviel gezahlte Steuer plus mit dem gesetzlich festgelegten Zins von sechs Prozent zurückbekommen."

      KOMMENTAR: Wer nicht mal weiß, dass BGH die Abkürzung für Bundesgerichtshof und BVerfG die Abkürzung für Bundesverfassungsgericht ist, sollte seine Ansicht nicht publizieren: "Si tacuissses, philosophus mansisses..."
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 17:32:10
      Beitrag Nr. 483 ()
      Hier der Originaltext aus der WiWo (ohne fehlerhafte Abkürzung):

      Steuer ohne verfassungsrechtliche Legitimation

      Experten: Bundesverfassungsgericht kippt Spekulationssteuer

      Das Bundesverfassungsgericht wird am kommenden Dienstag (9. März) die Spekulationsteuer auf Aktiengewinne voraussichtlich für verfassungswidrig erklären.


      Anleger, die in der Vergangenheit bei ihren Steuererklärungen Einspruch eingelegt haben, würden dann die gezahlte Steuer zurückbekkommen – plus dem gesetzlich festgelegten Zins von sechs Prozent. Unter Juristen zweifelt kaum noch einer daran, dass das Gericht so entscheidet.

      „Die Bundesregierung sieht in dem Verfahren alt aus“, sagt der saarländische Finanzrichter Peter Bilsdorfer in der WirtschaftsWoche. Der Kölner Steuerrechtsprofessor Joachim Lang pflichtet bei: „Die Steuer hat verfassungsrechtlich keine Legitimation.“

      wiwo
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 17:34:59
      Beitrag Nr. 484 ()
      @CColumbus zu # 477 und 481:

      Eine Steuersystem, das die diversen (divergenten)Gerechtigkeitsvorstellungen sämtlicher Bürger oder Steuerpflichtigen erfüllt, hat es nie gegeben und wird es auch nie geben.
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 18:18:54
      Beitrag Nr. 485 ()
      @Nataly

      die meldung (mit dem BGH fehler) von WO hat mich auch den ganzen tach fuchsig gemacht

      man man man und sie halten es nicht mal für notwendig es auf der STARTSEITE zu korrigieren ....

      gruß und schönen abend
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 19:14:45
      Beitrag Nr. 486 ()
      @ccolumbus
      Ich habe Dein Posting gelesen und dachte es verstanden zu haben. Auch Deine Meinung zur Gerechtigekit habe ich wohl erfasst, allein die Sinnhaftigkeit konnte ich nicht ganz erkennen. Was veranlaßt Dich zu denken ich hätte es nicht gelesen oder nicht verstanden ? Ist allein die Tatsache anderer Meinung zu sein Grund genug ein fehlendes Verständnis anzunehmen ?
      Eben dieser "oberlehrerhafte" Ton brachte mich zu meiner Vermutung.

      lassevegas

      P.S. Der Gedanke, daß mir das FA automatisch etwas zurücküberweisen würde ist natürlich absurd. Meine Fragestellung bezog sich lediglich auf Möglichkeit etwas geltend machen zu können im Falle eines positiven Bescheides.
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 20:26:37
      Beitrag Nr. 487 ()
      @CColumbus

      Die Frage der Gerechtigkeit wird doch durch das BVerfG gerade geklärt!!!! Ist es denn gerecht, daß ich Steuern zahlen soll, weil ich meine Einkünfte aus Veräußerungsgeschäften und Kapitalvermögen deklariere und die Mehrheit halt nicht????

      Außerdem, ich habe mit 18 Jahren für mich entschieden, den viel steinigeren Weg der Selbständigkeit zu begehen. Das war vor 26 Jahren. Wenn andere kein Lebensrisiko eingehen wollten, und sie nichtselbständig beschäftigt sind, dann ist das deren Entscheidung!!!!!

      Aber, auch ein Lohnsteuerzahler kann ja spekulieren!!!! Und wenn der dann steuerpflichtige Gewinne erzielt und diese deklariert, dann will er auch nicht einer der wenigen "Dummen" sein, der hierfür Steuern zahlen muß!!!!!

      Also, jetzt nicht immer das weinerliche "Gerechtigkeitsmärchen" vom "armen" Lohnsteuerzahler aufsagen. Und außerdem sollten wir Dienstag abwarten. Ich stehe ja hier für die Meinung, daß das BVerfG zwar die Verfassungswidrikeit erklärt (und das zu recht), es aber keine Steuerrückzahlung gibt!!!!

      HaraldSM
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 20:45:31
      Beitrag Nr. 488 ()
      Zu #447:
      "Spekulationseinkünfte von der Einkommensteuer freizustellen, und sei es auch nur für einen kurzen Zeitraum (bis der Gesetzgeber das Erhebungsdefizit beseitigt hat), würde den in Art. 3 GG garantierten Gleichheitsgrundsatz widersprechen."

      Mal sehen, was das BVerfG meint. Die sind in der Auslegung von Art. 3 GG nicht gerade ungeübt.

      "Grundsatz im dt. Einkommensteuerrecht ist die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Gewinne aus Spekulationsgeschäften erhöhen, ebenso wie Einkommen aus gewerblicher, freiberuflicher oder nicht selbständiger Tätigkeiten die Leistungsfähigkeit."

      Lottogewinne erhöhen die Leistunsfähigkeit auch, ebenso Schenkungen und Erbfälle. Sollen die auch einkommensteuerpflichtig werden?


      "HaraldSM u.a. fühlt ihr euch wohl, wenn andere für euch aufkommen müssen"

      Woher weisst du, dass andere für HaraldSM "aufkommen" müssen?
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 21:55:56
      Beitrag Nr. 489 ()
      Zu #488 kann ich nur sagen: Nataly hättest du geschwiegen wärst du eine Philosophin geblieben.

      Ich dachte du würdest den Unterschied zwischen Vermögen einerseits und Einkommen andererseits und deren Besteuerung kennen.
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 22:11:15
      Beitrag Nr. 490 ()
      HaraldSM, #487

      nicht du als Spekulant bist selbständig, sondern die Gewerbetreibenden, Freiberufler und Selbständig tätige. Und denen, aber auch Arbeitnehmern gegenüber, wäre eine Steuerfreistellung von Spekulationseinkünften ungerecht.

      Du tust so, als gäb es nur Spekulanten und Arbeitnehmer. Wobei die Arbeitnehmer bei weitem viel härter arbeiten und einen viel steinigeren Weg gehen als du und deine Spezies.
      Der größte Unterschied zwischen Gewerbetreibenden, Selbständigen und Arbeitnehmen einerseits und Spekulanten andererseits aber ist der: Erstere schaffen Werte, letztere verdienen ohne eigene Leistung mit an diesen Werten.
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 22:40:55
      Beitrag Nr. 491 ()
      Zu #490
      Entschuldigt, daß ich mich einmische, aber das ist lächerlich. Es gibt sicher hart arbeitende Arbeitnehmer, aber deren Weg ist im Nomalfall nicht mal annährend so steinig wie der eines Spekulanten. Warum verdient nur jeder 10. Trader dauerhaft seinen Lebensunterhalt damit ? Warum gibt es sowenige ? Warum macht es nicht jeder, wenn es so ein schöner Weg ist ?
      Volkswirtschaftlich betrachtet kann es keine Tätigkeit geben, in denen nur geerntet werden kann. Manchmal ist es nicht die eigene Saat, aber das trifft auch auf andere Berufsstände zu. Zudem gibt rund um das Trading herum viele Arbeitnehmer (Broker, Medien, Zeitschriften), die es ohne Trader nicht gäbe.
      Columbus, was bewegt Dich dazu so engagiert gegen selbständige Trader zu argumentieren ?
      Und lies Du jetzt bitte mal genau die Postings, lieber Columbus: Keinem geht es um eine dauerhafte Freistellung von der Steuerpflicht, aber soll eine Gleichbehandlung geben, meine Güte, kann doch nicht so schwer sein.
      Keine Angst, das war meine letzte Stellungnahme dazu. Dein letztes Posting läßt doch etwas Verbitterung erahnen, da möchte ich nicht drin herumrühren.
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 23:42:31
      Beitrag Nr. 492 ()
      .....mein lieber CColumbus, wer richtig liest ist im Leben meist im Vorteil. Lese vor allem mal die Beiträge von den Leuten, für die von der Entscheidung des BVerfG vielleicht ihre Existenz abhängt. Ich weiß schon: "Selbst schuld sind sie", wirst Du uns mitteilen.

      Was kann unser Land doch stolz sein, daß es solche „edlen Staatsbürger“ wie Dich hat. Am Dienstag kriegste sicherlich nen mittelprächtigen Abgang, wenn das Urteil, wie von mir erwartet, keine Steuererstattung beinhaltet.

      Aber gut ist es doch, daß ich bisher den Umgang mit solch "edlen Staatsbürgern" bisher vermeiden konnte!!!!

      Viele Grüße

      HaraldSM
      Avatar
      schrieb am 05.03.04 01:29:03
      Beitrag Nr. 493 ()
      CColumbus,es gibt da noch einen weit gewichtigeren Unterschied zwischen Arbeitnehmern und Spekulanten:

      Arbeitnehmer müssen ihr Gehalt nicht zurückzahlen, wenn sie
      Bockmist bauen.

      Insbesondere auch verbeamtete Arbeitnehmer bauen völlig unbekümmert und für sie, aber nicht für viele andere, folgenlos den größten Bockmist, ohne einen Cent zu riskieren.

      Also: Ball flachhalten!
      Avatar
      schrieb am 05.03.04 08:29:13
      Beitrag Nr. 494 ()
      "Ich dachte du würdest den Unterschied zwischen Vermögen einerseits und Einkommen andererseits und deren Besteuerung kennen."

      Natürlich kenne ich den. Aus eben diesem Grund ist ja auch die Besteuerung von Speku-Gewinnen fragwürdig, denn dieser besteht ja in der Realisierung eines Vermögenszuwachses, obwohl Wertsteigerungen des Privatvermögens im deutschen Einkommensteuerrecht grundsätzlich nicht besteuert werden.

      Ein Lottogewinn ist nach dem deutschen Einkommensteuerrecht nicht steuerbar, weil er im ESt-Recht nicht als steuerbare Einnahme ausgewiesen wird. Es wäre aber durchaus möglich, das ESt-Recht zu ändern und Lottogewinne z.B. unter den "sonstigen Einkünften" zu erfassen. Dass man dies (bisher) nicht gemacht hat, könnte man ja auch als "ungerecht" empfinden.

      Was man als "Vermögen" und was man als "Einkommen" ansieht, ist Sache des Gesetzgebers. Wenn er bestimmen würde, Erbschaften und Schenkungen als "Einkommen" anzusehen, könnte man ihn kaum daran hindern, zumal sowohl "Einnahmen" iS des derzeitigens ESt-Rechts als auch Erbschaften und Schenkungen zunächst mal dem Vermögen "zufließen" und in gleicher Weise das Vermögen erhöhen. Es handelt sich also um Vermögenszuwächse.
      Avatar
      schrieb am 05.03.04 08:35:33
      Beitrag Nr. 495 ()
      "Der größte Unterschied zwischen Gewerbetreibenden, Selbständigen und Arbeitnehmen einerseits und Spekulanten andererseits aber ist der: Erstere schaffen Werte, letztere verdienen ohne eigene Leistung mit an diesen Werten."

      Sehr interessant. Du meinst also, die "Spekulanten" beuten die "Werktätigen" aus.
      Naja.
      Ich frage mich, warum du nicht Spekulant bist, wenn man da so leicht, ohne eigene Leistung, reich werden kann.
      (Ich ahne die Antwort: Du bist ein edler Mensch, sowas würdest du nie tun).
      Avatar
      schrieb am 05.03.04 09:01:38
      Beitrag Nr. 496 ()
      Sehr richtig Nat, sehe ich alles genauso. Ich glaube zwar nicht, dass die Spekusteuer wegfaellt, aber "Hope springs eternal". In diesem Sinne freue ich mich auf Dienstag.
      Avatar
      schrieb am 05.03.04 10:00:00
      Beitrag Nr. 497 ()
      Hope springs eternal in the human breast;
      Man never Is, but always To be blest:
      The soul, uneasy and confin`d from home,
      Rests and expatiates in a life to come.

      -Alexander Pope,
      An Essay on Man, Epistle I, 1733
      Avatar
      schrieb am 05.03.04 13:15:46
      Beitrag Nr. 498 ()
      hier die entscheidende passage aus dem artikel.
      was hälst du den davon nataly???
      das alles hört sich für mich äusserst suspekt an



      ...wer seine gewinne ohnehin nie angegeben hat, für den ändert sich mit einer verfassungswidrigkeit der steuer rein rchtlich zunächst nichts: er bleibt ein steuerhinterzieher. denn über die gültigkeit einer steuer haben richter zu entscheiden- und nicht der einzelne im alleingang. wird der sünder enttarnt, muss er 13 jahre zurück nachzahlen(plus 6%zinsen) und landet vor gericht. jedenfalls dann, wenn noch keine 5 jahre seit der schummelei vergangen sind. es drohen zusätzlich zur steuernachzahlung eine geldstrafe und im schlimmsten fall haft. soviel zur abschreckenden theoie, die praxis sieht weit freundlicher aus. denn das die steuer wohl gekippt wird, kann dem angeklagten dazu verhelfen, vor dem strafgericht den kopf aus der schlinge zu ziehen. der saarbrücker oberstaatsanwalt r. weyand sagt:" ein guter verteidiger kann das strafmass bei einer verfassungswidrigen steuer auf ein kleines bußgeld heunterdrücken oder sogar die einstellung des verfahrens durchsetzen."

      um eine steuernachzahlung kommt der ertappte sünnder aber auch mit dem besten anwalt nicht herum. bleibt die frage wie gross das risiko ist erwischt zu werden. genau an diesem punkt wird es am dienstag für steuersünder spannend. denn die verfassungsrichter entscheiden nicht nur über die steuer an sich, sie heben oder senken zugleich den daumen über das bankgeheimnis. steuerprofessor lang :" die richtr könnten die vorschrift für nichtig erklären" .....
      Avatar
      schrieb am 05.03.04 13:24:58
      Beitrag Nr. 499 ()
      CColumbus,

      ist Dir eigentlich bewusst, dass Du (vermutlich ohne es zu wollen) pro Abschaffung einer Spekulationssteuer argumentierst und nicht contra?

      Dir ist unter Umständen nicht bekannt, dass es bei der Erhebung der Spekulationssteuer eine zweite Gerechtigkeitslücke gibt. Die wird zwar aktuell nicht vom Bundesverfassungsgericht verhandelt, spielt aber bei der Legitimation sehr wohl eine Rolle.

      Du weist auf die Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit hin. Wie sieht es denn aus, wenn ich keine Spekulationsgewinne, sondern Verluste erwirtschafte?

      In der aktuellen Gesetzeslage bleiben die mein Privatvergnügen. Wieso eigentlich? Wenn ich Gewinne habe und die zu versteuern sind, dann sollte ich auch meine Verluste steuermindernd in Ansatz bringen können wie bei anderen Einkommensarten auch.

      Anders formuliert: Wenn der Staat mir erklärt, ich hätte aufgrund meiner Gewinne meine Leistungsfähigkeit erhöht und solle höhere Steuern zahlen, dannn muss er (bzw. müsste fairerweise)auch akzeptieren, dass meine Leistungsfähigkeit bei Verlusten verringert wird und dementsprechend meine Steuerlast zu senken ist (sprich: Verrechnung mit anderen Einkommensarten).

      Dass dies nicht der Fall ist, ist meiner Meinung nach zutiefst ungerecht und entzieht dieser unseligen Steuer die Legitimation, von den Erhebungsschwächen einmal abgesehen.

      Insofern danke ich Dir für Deinen Hinweis auf Artikel 3 GG, der keinen anderen Schluss zulässt.

      Oder ist Spekulantentum moralisch derart daneben, dass kräftig gemolken werden darf, wenn es gut läuft und Fairness bei Verlusten unterbleiben kann? - Und dies dann weit jenseits des Artikel 3........:confused:
      Avatar
      schrieb am 05.03.04 14:01:05
      Beitrag Nr. 500 ()
      "wer seine gewinne ohnehin nie angegeben hat, für den ändert sich mit einer verfassungswidrigkeit der steuer rein rchtlich zunächst nichts: er bleibt ein steuerhinterzieher. denn über die gültigkeit einer steuer haben richter zu entscheiden- und nicht der einzelne im alleingang."

      Es trifft zu, dass über die "Gültigkeit" einer Steuer Richter (des Bundesverfassungsgerichts) entscheiden. Falls sie entscheiden, dass die Speku-Steuer verfassungswidrig ist und auch für die Vergangenheit (ex tunc) nicht erhoben werden darf, dann kommt eine Strafbarkeit der Nichtangabe von Speku-Gewinnen nicht in Betracht.
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      Spekusteuer vor dem Bundesverfassungsgericht