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    WICHTIG HIIIIIILFEEEEEE - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.11.03 18:09:24 von
    neuester Beitrag 28.11.03 10:30:59 von
    Beiträge: 16
    ID: 799.809
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      Avatar
      schrieb am 27.11.03 18:09:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo an alle,

      wie Ihr alle mitbekommen habt gibt es im Bankensektor jede Menge Entlassungen und Outsourcing Programme etc. Nun hat oder wird es auch mich betreffen. Unsere Bank hat vor den Backoffice Bereich in eine GmbH umzuwandeln. Outsourcing kommt hier nicht in Frage für diese Bank. Ich bin nun 10 Jahre dabei, Die haben vor den Teilbereich in eine GmbH umzuwandeln und noch ein Jahr die alten Verträge laufenzulassen um dann neue nicht Banktarifverträge für die Mitarbeiter abzuschliessen. Ist es richtig, dass wenn die den Teilbereich umwandeln in eine GmbH, das dann meine Berufsjahre und eine eventl. Abfindung flöten gehen ?
      Danke an alle habe eine Familie und ein Hausprojekt für Hilfe bedanke ich mich im voraus. Und gute Geschäfte für Euch alle !
      Avatar
      schrieb am 27.11.03 18:19:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      @1

      hi alan,

      gleich vorweg - ich bin kein jurist und das ist nur meine persönliche meinung:

      mich würde wundern, wenn schon eine umwandlung in eine gmbh reicht, um anrechnung der berufsjahre & abfindung flöten gehen zu lassen (immerhin stehst du in einem ungekündigten vertragsverhältnis).

      die bank soll dich betriebsbedingt kündigen, dann eine ordentliche abfindung für die 10 jahre zahlen.

      oder sie soll dich mit anrechnung der 10 berufsjahre in die gmbh übernehmen - wenn sie die 10 jahre nicht anrechnen willm, kostets wieder geld.

      egal was du tust: stimm keiner kündigung zu, ohne mit deinem anwalt vorher gesprochen zu haben.

      bei mir wurde mal die firma verkauft und der standort, an dem ich war geschlossen. die firma hat mir einen andren arbeitsplatz angeboten. (allerdings 250 km entfernt in der einöde) um sich gerichtlichen ärger zu ersparen, hat mir der arbeitgeber eine angemessene entschädigung für den verlust des arbeitsplatzes bezahlt.

      viel glück

      dpunkt
      Avatar
      schrieb am 27.11.03 18:20:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Dann wäre es ja immer einfach, die Arbeitnehmer durch Fusionen oder Umwandlungen auszubooten. Die neue Firma tritt in die Rechtsstellung der alten Firma ein, ergibt sich aus § 613a BGB. Außerdem dürfte auch die Gewerkschaft etwas dagegen haben !

      Es grüßt dich Barny
      Avatar
      schrieb am 27.11.03 18:24:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn du einen neuen Vertrag unterschreibst und vorher erworbene Ansprüche gegen das Unternehmen ausgeschlossen werden, siehts schlecht für dich aus.


      mfg
      Money
      Avatar
      schrieb am 27.11.03 18:27:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich habe auch das Gefühl es kommt wie Money es sagt oh oh

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      Avatar
      schrieb am 27.11.03 18:37:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      habe sowas bei einem guten freund erlebt...
      dein erster weg morgen oder spätestens montag sollte zu einem guten anwalt für arbeitsrecht führen!!

      viel glück!!
      Avatar
      schrieb am 27.11.03 18:44:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      #6 von Spyder

      zu einem " Fachanwalt für Arbeitsrecht "Findest Du in dem Branchenbuch.
      Aber FACHANWALT !!!! nicht bloß Intressensgebiet oder Tätigkeitsschwerpunkt !!!!!
      Avatar
      schrieb am 27.11.03 19:04:34
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hi Alan,
      geh unbedingt sofort zu einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Habe ähnliches bei der Post erlebt. Wollten mich auch so einfach rausschubsen.Anwalt hat geholfen.Nichts unterschreiben und alles prüfen lassen!
      Laß dir nichts gefallen!
      Viel Glück.
      phoenyx
      Avatar
      schrieb am 27.11.03 19:22:22
      Beitrag Nr. 9 ()
      ich wäre vorsichtig mit der Aussage , die alten Verträge gelten weiter !

      Hier ein aktuelles Beispiel .



      Streit mit Verdi

      Telekom lagert die 420 T-Punkte in neue GmbH aus

      24.11.2003 - Die Telekom will im Frühjahr die 420 T-Punkt-Verkaufsstellen mit mehr als 4.000 Mitarbeitern in eine GmbH ausgliedern.


      Wie das Nachrichtenmagazin FOCUS meldet, beschloss dies der Konzernvorstand am 11. November. T-Com Bereichsvorstand Achim Berg erläuterte laut FOCUS in einer internen Mail an Führungskräfte, dieser Schritt verhelfe der Sparte „Stationärer Handel“ zu „mehr Wettbewerbsfähigkeit“ und leiste so „einen Beitrag zur Stabilität der Arbeitsplätze“.


      Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi protestierte gegen den Plan. Verdi-Telekommunikationsexperte Günter Ott sagte FOCUS: „Das Telekom-Management versucht, die Gehälter der Mitarbeiter erheblich zu senken.“ In der GmbH gelte der bisherige Tarifvertrag nicht. Die Verdi-Führung fordere deshalb die Telekom auf, „die Maßnahme zurück zu nehmen“.



      http://www.xdial.de/news/Meldung.asp?Id=7138

      wombat01
      Avatar
      schrieb am 27.11.03 22:28:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      Aus Erfahrung:
      SOFORT zum Rechtsanwalt (Fachanwalt Arbeitsrecht)
      Es geht nicht OHNE !!
      Viel Glück !!;) ;)
      Avatar
      schrieb am 28.11.03 09:48:27
      Beitrag Nr. 11 ()
      wenn jemand keinen Anwalt hat und einen Fachanwalt aufsucht,
      wer übernimmt die Kosten des Anwalts ?
      Ich meine, wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt ?
      Falls der Arbeitnehmer gewinnt, dann zahlt das der Arbeitgeber all die Kosten ?
      Was passiert, wenn sie so einigen können, aussergerichtlich ?
      Zahlt das auch der Arbeitgeber für die Kosten des Fachanwalts (wohl kaum oder)?
      Und was kostet das ungefähr alles , so ein Fachanwalt zu beauftragen ? :)
      Nicht dass nachher ich dem Anwahlt mehr zahlen muss, als ich von der Arbeitgeber bekomme.

      Danke,

      Gruss,

      Loren :)
      Avatar
      schrieb am 28.11.03 10:06:11
      Beitrag Nr. 12 ()
      #11 von lorenlai

      Nicht so ganz richtig.
      Im Arbeitsrecht ist es so, das in der ersten Instanz ( Arbeitsgericht ) die Kosten geteilt werden, gleichgültig wer gewinnt oder verliert.
      Auch wenn Du gewinnst, muß Du die Hälfte zahlen.

      In der zweiten Instanz ( Landesarbeitsgericht )läuft es ganz normal, d.h. der Verlierer zahlt alles, der Gewinner nichts.

      Wäre ganz sinnvoll ne Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

      http://www.finanzprofit.de/versicherungen/rechtsschutzversic…
      Avatar
      schrieb am 28.11.03 10:13:31
      Beitrag Nr. 13 ()
      hallo Tribun100,

      ok, gut das zu wissen :)
      bei diesem rechtschutzversicherung ... wie ist das genau ?
      komm es zu einem streitfall, wird vom versicherung mir einen rechtsanwahlt zur verfügung stellen, oder ich kann mir selber einen beauftragen und die kosten übernimmt die versicherung ?

      danke :)

      loren
      Avatar
      schrieb am 28.11.03 10:17:00
      Beitrag Nr. 14 ()
      #13 von lorenlai

      Kannst Du Dir ( natürlich ) selbst aussuchen.
      Du schilderst ihm den Fall und er holt eine Kostendeckungszusage bei deiner Rechtsschutzvericherung ein.
      Klappt fast immer.
      Avatar
      schrieb am 28.11.03 10:23:42
      Beitrag Nr. 15 ()
      Tribun100
      ok, vielen Dank :)

      gruss,

      loren
      Avatar
      schrieb am 28.11.03 10:30:59
      Beitrag Nr. 16 ()
      #15 von lorenlai

      Nachtrag:

      Fachanwalt ist natürlich nicht teurer als ein normaler Anwalt. Ist der Versicherung egal.


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