Schmid hat sich Zahlungen durch Täuschung verschafft - 500 Beiträge pro Seite | Diskussion im Forum
neuester Beitrag 11.04.04 17:50:52 von
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Büdelsdorf (ots) - Für den Vorstand der mobilcom AG ist es in
keiner Weise nachvollziehbar, dass sich Gerhard Schmid durch das nun
vorgelegte Sonderprüfungsgutachten vom Vorwurf pflichtwidrigen
Verhaltens entlastet sieht. Der Sonderprüfer hatte die Vorgänge um
ein Aktienoptionsgeschäft mit einem Gesamtvolumen von rund 70 Mio.
Euro untersucht, das der damalige Vorstandsvorsitzende mit der
Millennium GmbH, einer Gesellschaft seiner Ehefrau, abgeschlossen
hat. In der gestern veröffentlichten Pressemitteilung hat mobilcom
nur einige wesentliche Aussagen des Sonderprüfers, die sich gegen
Schmid richten, erwähnt. Die Schlussfolgerung des Gutachtens, dass
sich Schmid in mehreren Fällen pflichtwidrig verhalten hat, stärke
die bisherige Position der mobilcom AG. So weist das Gutachten klar
nach, dass Schmid die Gesellschaft getäuscht hat, indem er
Bürgschaften vertraglich zugesichert habe, von denen Herr Schmid
wissen musste, dass weder Millennium noch er diese Verpflichtung
erfüllen konnte". Aufgrund dieser vertraglichen Zusage vom 07.
Dezember 2003 hatte sich Schmid weitere Zahlungen in Höhe von rund 20
Millionen Euro verschafft.
Die Zahlungsanforderung war laut Prüfungsbericht weder vor noch
nach Vertragsabschluss in Ordnung - bereits mangels Sicherheit: Aus
diesem Grund können auch Zahlungen nach Vertragsunterzeichnung nicht
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung entsprochen haben". Der
Sonderprüfer stellt ausdrücklich fest, dass Herr Schmid die
Vermögensverhältnisse der Millennium sowie seine eigenen gegenüber
der Gesellschaft hätte offen legen müssen, um die Position als
Vertragspartner zu rechtfertigen. In diesem Zusammenhang stellt der
Sonderprüfer außerdem fest, dass auch Gerhard Schmid selbst keinen
zusätzlichen Kredit mehr erhalten hätte - und dass er wusste, nicht
zu einer Bankbürgschaft in der Lage zu sein. Es ist davon
auszugehen", so der Prüfungsbericht, dass auch Herr Schmid dies
wusste". Weiterhin führt der Sonderprüfer aus, dass Schmid mehrfach
vom Leiter des Rechnungswesens aufgefordert wurde, eine
Bankbürgschaft für die Millennium beizubringen, was aber nicht
geschah.
Focus-Behauptungen zur Aufsichtsratswahl sind falsch
Die vom Nachrichtenmagazin Focus erhobene Behauptung bei der Wahl
von Dr. Dieter Vogel zum Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesellschaft
sei es auf eine einzelne Stimme angekommen, ist nachweislich falsch.
Vogel wurde am 10. Februar 2003 ohne Gegenstimme zum
Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Das Landgericht Flensburg hatte
die Wahl von Dr. Horst Dietz in den Aufsichtsrat in der
außerordentlichen Hauptversammlung im Januar 2003 für unwirksam
erklärt. Eine Begründung liegt noch nicht vor. Aufsichtsratsmitglied
Carsten Meyer hatte während der Beweisaufnahme bestätigt, dass er
zurücktreten wollte. Dies habe er auch schriftlich erklärt. Die
Frage hat keine praktische Auswirkung", so mobilcom-Chefjustiziar
Ulrich Kalthoff. Sämtliche Aufsichtsrats-Entscheidungen seit der
außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Januar 2003 seien
einstimmig gefallen. Auf eine einzelne Stimme sei es deshalb nie
angekommen. In der ordentlichen Hauptversammlung am 19. Mai 2004 sei
die Bestätigung des Mandats von Dr. Horst Dietz zur Wahl ohnehin
vorgesehen. Mit der Bestätigung dieser Wahl werde sich diese formale
Frage erledigen. mobilcom wird prüfen, ob gleichwohl Berufung
eingelegt wird.
ots Originaltext: mobilcom AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Kontakt:
Tobias M. Weitzel
mobilcom AG
Unternehmenskommunikation
Telefon: 04331 - 691 038
Mobil: 0177 - 7 215 769
Fax: 04331 - 692 888
Mail: tobias.weitzel.bsk@mobilcom.de
Autor: news aktuell (© news aktuell),17:10 09.04.2004
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