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    Schmid hat sich Zahlungen durch Täuschung verschafft - 500 Beiträge pro Seite | Diskussion im Forum

    eröffnet am 09.04.04 17:10:09 von
    neuester Beitrag 11.04.04 17:50:52 von
    Beiträge: 2
    ID: 845.993
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      schrieb am 09.04.04 17:10:09
      Beitrag Nr. 1 ()

      Büdelsdorf (ots) - Für den Vorstand der mobilcom AG ist es in
      keiner Weise nachvollziehbar, dass sich Gerhard Schmid durch das nun
      vorgelegte Sonderprüfungsgutachten vom Vorwurf pflichtwidrigen
      Verhaltens entlastet sieht. Der Sonderprüfer hatte die Vorgänge um
      ein Aktienoptionsgeschäft mit einem Gesamtvolumen von rund 70 Mio.
      Euro untersucht, das der damalige Vorstandsvorsitzende mit der
      Millennium GmbH, einer Gesellschaft seiner Ehefrau, abgeschlossen
      hat. In der gestern veröffentlichten Pressemitteilung hat mobilcom
      nur einige wesentliche Aussagen des Sonderprüfers, die sich gegen
      Schmid richten, erwähnt. Die Schlussfolgerung des Gutachtens, dass
      sich Schmid in mehreren Fällen pflichtwidrig verhalten hat, stärke
      die bisherige Position der mobilcom AG. So weist das Gutachten klar
      nach, dass Schmid die Gesellschaft getäuscht hat, indem er
      Bürgschaften vertraglich zugesichert habe, von denen „Herr Schmid
      wissen musste, dass weder Millennium noch er diese Verpflichtung
      erfüllen konnte". Aufgrund dieser vertraglichen Zusage vom 07.
      Dezember 2003 hatte sich Schmid weitere Zahlungen in Höhe von rund 20
      Millionen Euro verschafft.

      Die Zahlungsanforderung war laut Prüfungsbericht weder vor noch
      nach Vertragsabschluss in Ordnung - bereits mangels Sicherheit: „Aus
      diesem Grund können auch Zahlungen nach Vertragsunterzeichnung nicht
      vernünftiger kaufmännischer Beurteilung entsprochen haben". Der
      Sonderprüfer stellt ausdrücklich fest, dass Herr Schmid die
      Vermögensverhältnisse der Millennium sowie seine eigenen gegenüber
      der Gesellschaft hätte offen legen müssen, um die Position als
      Vertragspartner zu rechtfertigen. In diesem Zusammenhang stellt der
      Sonderprüfer außerdem fest, dass auch Gerhard Schmid selbst keinen
      zusätzlichen Kredit mehr erhalten hätte - und dass er wusste, nicht
      zu einer Bankbürgschaft in der Lage zu sein. „Es ist davon
      auszugehen", so der Prüfungsbericht, „dass auch Herr Schmid dies
      wusste". Weiterhin führt der Sonderprüfer aus, dass Schmid mehrfach
      vom Leiter des Rechnungswesens aufgefordert wurde, eine
      Bankbürgschaft für die Millennium beizubringen, was aber nicht
      geschah.

      Focus-Behauptungen zur Aufsichtsratswahl sind falsch

      Die vom Nachrichtenmagazin Focus erhobene Behauptung bei der Wahl
      von Dr. Dieter Vogel zum Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesellschaft
      sei es auf eine einzelne Stimme angekommen, ist nachweislich falsch.
      Vogel wurde am 10. Februar 2003 ohne Gegenstimme zum
      Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Das Landgericht Flensburg hatte
      die Wahl von Dr. Horst Dietz in den Aufsichtsrat in der
      außerordentlichen Hauptversammlung im Januar 2003 für unwirksam
      erklärt. Eine Begründung liegt noch nicht vor. Aufsichtsratsmitglied
      Carsten Meyer hatte während der Beweisaufnahme bestätigt, dass er
      zurücktreten wollte. Dies habe er auch schriftlich erklärt. „Die
      Frage hat keine praktische Auswirkung", so mobilcom-Chefjustiziar
      Ulrich Kalthoff. Sämtliche Aufsichtsrats-Entscheidungen seit der
      außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Januar 2003 seien
      einstimmig gefallen. Auf eine einzelne Stimme sei es deshalb nie
      angekommen. In der ordentlichen Hauptversammlung am 19. Mai 2004 sei
      die Bestätigung des Mandats von Dr. Horst Dietz zur Wahl ohnehin
      vorgesehen. Mit der Bestätigung dieser Wahl werde sich diese formale
      Frage erledigen. mobilcom wird prüfen, ob gleichwohl Berufung
      eingelegt wird.

      ots Originaltext: mobilcom AG
      Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de


      Kontakt:
      Tobias M. Weitzel
      mobilcom AG
      Unternehmenskommunikation
      Telefon: 04331 - 691 038
      Mobil: 0177 - 7 215 769
      Fax: 04331 - 692 888
      Mail: tobias.weitzel.bsk@mobilcom.de

      Autor: news aktuell (© news aktuell),17:10 09.04.2004

      Avatar
      schrieb am 11.04.04 17:50:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Jetzt wird dieses Board also auch mit einseitigen Pressemitteilungen von Unternehmen, deren Aufsichtsratsvorsitzender, Justiziar, Vorstand und sogar Pressesprecher vor krimineller Energie nur so strotzen, benutzt, um Rufmord zu betreiben.


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