Erklärung meiner Rentenversicherungszeiten der letzten 30 Jahre ??? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.04.04 17:52:55 von
neuester Beitrag 28.04.04 12:15:32 von
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Habe neulich einen Brief von der BfA (= Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) erhalten mit der Aufforderung meine Renten-Beitragszeiten der letzten 30 Jahre anzugeben.
Hmmm, jetzt kommen an !!!
Bin ich da nachweispflichtig (eigentlich ist das ja der Job der Firmen bei denen ich gearbeitet habe dies der BfA mitzuteilen) ? Da ich in dieser Zeit abwechselnd oder gleichzeitig studiert, als Angestellter und/oder als Selbstständiger gearbeitet habe könnten da Probleme auf mich zukommen wenn ich die Zeiten (und die Beitragshöhen) richtig zuordnen soll.
Was passiert wenn ich angebe ich habe von dann bis dann als (rentenversicherungspflichtiger) gearbeitet und das war dann doch nicht der Fall?
Und der umgekehrte Fall: Was droht mir wenn ich sage ich habe dann und dann studiert oder als selbstständiger gearbeitet und habe tatsächlich als Angestellter gearbeitet?
Könnte ich das nachträglich umdeklarieren ?
Muss ich die Zeiten mit den Rentenbeiträge nachweisen oder muss die BfA mir nachweisen dass es nicht so war ?
Wie werden die Studienzeiten angerechnet?
Sind die Bfa-Beratungsstellen-Mitarbeiter fair und objektiv oder geiern die (analog den Finanzbeamten) darauf einem Fehler nachzuweisen?
Danke für die Antworten
Matthias
Hmmm, jetzt kommen an !!!
Bin ich da nachweispflichtig (eigentlich ist das ja der Job der Firmen bei denen ich gearbeitet habe dies der BfA mitzuteilen) ? Da ich in dieser Zeit abwechselnd oder gleichzeitig studiert, als Angestellter und/oder als Selbstständiger gearbeitet habe könnten da Probleme auf mich zukommen wenn ich die Zeiten (und die Beitragshöhen) richtig zuordnen soll.
Was passiert wenn ich angebe ich habe von dann bis dann als (rentenversicherungspflichtiger) gearbeitet und das war dann doch nicht der Fall?
Und der umgekehrte Fall: Was droht mir wenn ich sage ich habe dann und dann studiert oder als selbstständiger gearbeitet und habe tatsächlich als Angestellter gearbeitet?
Könnte ich das nachträglich umdeklarieren ?
Muss ich die Zeiten mit den Rentenbeiträge nachweisen oder muss die BfA mir nachweisen dass es nicht so war ?
Wie werden die Studienzeiten angerechnet?
Sind die Bfa-Beratungsstellen-Mitarbeiter fair und objektiv oder geiern die (analog den Finanzbeamten) darauf einem Fehler nachzuweisen?
Danke für die Antworten
Matthias
Du mußt alles nachweisen. Die BfA ist seit ca. einem Jahr dabei diese Briefchen zu verschicken.
Ohne Nachweis geht nix. Bei Eintragungen ohne Nachweis kommt das nächste Briefchen als Terminsache.
Ohne Nachweis geht nix. Bei Eintragungen ohne Nachweis kommt das nächste Briefchen als Terminsache.
Hallo Matthias,
selbstverständlich musst Du so gut wie alles nachweisen.
Seit Anfang der 90-iger Jahre werden die Rentenbeiträge automatisch im Computersystem der BfA unter Deiner Sozialversicherungsnummer registriert.
Die bereits registrierten Daten werden Dir mit Deinem Versicherungsverlauf mitgeschickt.
Am besten Du gehst so vor:
1. den bisher registrierten Versicherungsverlauf mit
Deinen eigenen Daten abgleichen.
2. die Unterlagen für Deine nicht registrierten
Arbeitszeiten heraussuchen.
Jedes Jahr bekommt man über seinen Arbeitgeber einen
Versicherungsnachweis seiner Krankenkasse über das
sozialversicherungspflichtige Brutto-Entgelt für den
Beiträge abgeführt wurden. Diesen Nachweis sollte man
jedes Jahr mit den Angaben auf der Steuerkarte prüfen.
Daneben kann man sich noch andere Nachweie suchen,
Steuerkarten, Jahressteuerbescheinigungen, alte Lohn-
und Gehaltsabrechnungen, ehem. DDR-Bürger haben noch
den Sozialversicherungsausweis, indem alle DDR-
Arbeitszeiten eingetragen sind.
3. Nachweise für Anrechnungszeiten raussuchen,
Schulzeugnisse, Studienbuch, Nachweise für Wehrdienst,
Krankheits-, Kur- und Reha-Zeiten, ev.
Auslandsaufenthalte.
Ich wünsche Dir viel Spaß beim Suchen, habe das schon hinter mir.
selbstverständlich musst Du so gut wie alles nachweisen.
Seit Anfang der 90-iger Jahre werden die Rentenbeiträge automatisch im Computersystem der BfA unter Deiner Sozialversicherungsnummer registriert.
Die bereits registrierten Daten werden Dir mit Deinem Versicherungsverlauf mitgeschickt.
Am besten Du gehst so vor:
1. den bisher registrierten Versicherungsverlauf mit
Deinen eigenen Daten abgleichen.
2. die Unterlagen für Deine nicht registrierten
Arbeitszeiten heraussuchen.
Jedes Jahr bekommt man über seinen Arbeitgeber einen
Versicherungsnachweis seiner Krankenkasse über das
sozialversicherungspflichtige Brutto-Entgelt für den
Beiträge abgeführt wurden. Diesen Nachweis sollte man
jedes Jahr mit den Angaben auf der Steuerkarte prüfen.
Daneben kann man sich noch andere Nachweie suchen,
Steuerkarten, Jahressteuerbescheinigungen, alte Lohn-
und Gehaltsabrechnungen, ehem. DDR-Bürger haben noch
den Sozialversicherungsausweis, indem alle DDR-
Arbeitszeiten eingetragen sind.
3. Nachweise für Anrechnungszeiten raussuchen,
Schulzeugnisse, Studienbuch, Nachweise für Wehrdienst,
Krankheits-, Kur- und Reha-Zeiten, ev.
Auslandsaufenthalte.
Ich wünsche Dir viel Spaß beim Suchen, habe das schon hinter mir.
von meinem Dad wollten Sie die Lehrverträge von 1955 !
Ich hätte so was überhaupt nicht mehr ...
ich habe auch vor 15 Jahren mal einen Rentenanspruch von ~100DEM gehabt, seitdem bin ich Renten und sozialversicherungsfrei...
ich hasse jede Art von Zwangsveranstaltung (nicht nur in dieser Kleptokratur)
Ich hätte so was überhaupt nicht mehr ...
ich habe auch vor 15 Jahren mal einen Rentenanspruch von ~100DEM gehabt, seitdem bin ich Renten und sozialversicherungsfrei...
ich hasse jede Art von Zwangsveranstaltung (nicht nur in dieser Kleptokratur)
Naja, so ganz dramatisch ist es ja auch nicht.
Du musst nur Nachweise bringen für die Zeiten, wo die BFA keinen Nachweis hat.
Genau DIE Zeiten, die Du nachträglich nachweisen musst, sind extra aufgeführt.
Du musst nur Nachweise bringen für die Zeiten, wo die BFA keinen Nachweis hat.
Genau DIE Zeiten, die Du nachträglich nachweisen musst, sind extra aufgeführt.
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