Hilfe für ein geplagtes Familienoberhaupt!!!!! Bitte - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.08.04 20:00:52 von
neuester Beitrag 07.12.04 20:20:12 von
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Folgendes Problem:
habe die Kinder aus dem Haus; beide studieren; bekommen beide je 1000 DM, jetzt 511,23€ Stip.
Nun will die Tochter mit Freund wieder in unser kleines Haus zur Miete einziehen und ein Zimmer belegen; mit eigenem Inventar.
Frage-- wie kann ich das finaziell günstig gestalten?
Kann ich z. B. eine Untervermietung betreiben; ist das irgendwie steuerlich relevant?
Bitte helft mir; ich habe gegen Frau und Tochter keine Chance.
Vielen Dank im voraus.
habe die Kinder aus dem Haus; beide studieren; bekommen beide je 1000 DM, jetzt 511,23€ Stip.
Nun will die Tochter mit Freund wieder in unser kleines Haus zur Miete einziehen und ein Zimmer belegen; mit eigenem Inventar.
Frage-- wie kann ich das finaziell günstig gestalten?
Kann ich z. B. eine Untervermietung betreiben; ist das irgendwie steuerlich relevant?
Bitte helft mir; ich habe gegen Frau und Tochter keine Chance.
Vielen Dank im voraus.
>>>Bitte helft mir; ich habe gegen Frau und Tochter keine Chance. <<<
Du bist aber auch vielleicht ein Schlappschwanz.
Du bist aber auch vielleicht ein Schlappschwanz.
#2
SEHR konstruktiver Beitrag!!! DER hilft ihm bestimmt weiter...
SEHR konstruktiver Beitrag!!! DER hilft ihm bestimmt weiter...
"Kann ich z. B. eine Untervermietung betreiben; ist das irgendwie steuerlich relevant?"
Ich nehme an, du bist Eigentümer (oder zusammen mit deiner Frau Miteigentümer) des Hauses. Dann kannst du (könnt ihr) durchaus ein Zimmer an den Freund und die Tochter vermieten. (Wenn du Eigetümer bist, ist es eine Vermietung, keine Untervermietung; Untervermietung liegt nur vor, wenn du selber Mieter bist).Allerdings wären die Mieteinnahmen zu versteuern, während bei Tochter und Freund sich die Mietzahlung nicht steuermindernd auswirken würden.
Steuerlich interessant kann es sein, wenn auf dem Haus hohe Schulden mit entsprechenden Zinszahlungen lasten, dann kann bei Vereinbarung einer günstigen Miete ein Überschuss der Werbungskosten über die Mieteinnahmen (Verlust) erzielt werden, der steuermindernd von den anderen Einkünften abgezogen werden kann.
Allerdings darf die Miete auch nicht wieder zu günstig sein und der Mietvertrag muss einem Fremdvergleich standhalten.
Die entsprechenden Vorschriften im EstG wurden mit Wirkung ab 1.1.04 geändert.
Ich nehme an, du bist Eigentümer (oder zusammen mit deiner Frau Miteigentümer) des Hauses. Dann kannst du (könnt ihr) durchaus ein Zimmer an den Freund und die Tochter vermieten. (Wenn du Eigetümer bist, ist es eine Vermietung, keine Untervermietung; Untervermietung liegt nur vor, wenn du selber Mieter bist).Allerdings wären die Mieteinnahmen zu versteuern, während bei Tochter und Freund sich die Mietzahlung nicht steuermindernd auswirken würden.
Steuerlich interessant kann es sein, wenn auf dem Haus hohe Schulden mit entsprechenden Zinszahlungen lasten, dann kann bei Vereinbarung einer günstigen Miete ein Überschuss der Werbungskosten über die Mieteinnahmen (Verlust) erzielt werden, der steuermindernd von den anderen Einkünften abgezogen werden kann.
Allerdings darf die Miete auch nicht wieder zu günstig sein und der Mietvertrag muss einem Fremdvergleich standhalten.
Die entsprechenden Vorschriften im EstG wurden mit Wirkung ab 1.1.04 geändert.
Möglicherweise wirkt es sich auf das Stipendium (BAföG?)nachteilig aus, wenn die Tochter zuhause wohnt. Das müsste auch geprüft werden.
Danke NATALY,
das hilft mir schon weiter.
Waldsperling,
ich hatte ans Hirn und nicht an die Hose gedacht. Bleib Dir treu.
das hilft mir schon weiter.
Waldsperling,
ich hatte ans Hirn und nicht an die Hose gedacht. Bleib Dir treu.
In solchen Sachen am besten immer bei Steuer-Konz nachlesen. Der beschreibt für jede Lage den passenden Ansatz.
Viel Erfolg!
Viel Erfolg!
investor008,
schnelle Arbeit dein Rat. Darum können die Lahmärsche von rot/grün auch nix werden.
schnelle Arbeit dein Rat. Darum können die Lahmärsche von rot/grün auch nix werden.
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