Freistellungsauftrag und Dividenden-Anteil bei Fonds - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.09.04 23:39:28 von
neuester Beitrag 07.09.04 07:42:19 von
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Bei meinen Kaptalerträgen werden Zinseinkünfte und Dividenden so wie ich es erwarte von meiner Bank auf den Freistellungsbetrag angrechnet (Voll bzw. zur Hälfte bei Dividenden).
Bei Fonds sind die Erträge aufgeteilt in einen "Zinsabschalgspflichtigen Anteil" und in einen "Dividenden-Anteil". Nur der erste Posten wird von der Bank auf den Freistellungsbetrag angrechnet. Ist das richtig?
Wird der Dividenden-Anteil (korrekterweise?) erst bei der Stuererklärung berücksichtigt? Es kann ja kaum sein, daß ich den Dividendenanteil steuerfrei vereinnahmen kann!?
Bei Fonds sind die Erträge aufgeteilt in einen "Zinsabschalgspflichtigen Anteil" und in einen "Dividenden-Anteil". Nur der erste Posten wird von der Bank auf den Freistellungsbetrag angrechnet. Ist das richtig?
Wird der Dividenden-Anteil (korrekterweise?) erst bei der Stuererklärung berücksichtigt? Es kann ja kaum sein, daß ich den Dividendenanteil steuerfrei vereinnahmen kann!?
Guten Morgen
muahahaha zu der Bank möchte ich auch hihi
Mache die mal darauf aufmerksam, dass nach Gesetzgebung der Zast-Pfl. Anteil der 30% Zinsabschlagsteuer unterliegt und der Dividendenanteil nach Halbeinkünfteverfahren der 20% Kapitalertragsteuer + jeweils 5,5 Solidaritätszuschlag
muahahaha zu der Bank möchte ich auch hihi
Mache die mal darauf aufmerksam, dass nach Gesetzgebung der Zast-Pfl. Anteil der 30% Zinsabschlagsteuer unterliegt und der Dividendenanteil nach Halbeinkünfteverfahren der 20% Kapitalertragsteuer + jeweils 5,5 Solidaritätszuschlag
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