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    Freistellungsauftrag und Dividenden-Anteil bei Fonds - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.09.04 23:39:28 von
    neuester Beitrag 07.09.04 07:42:19 von
    Beiträge: 2
    ID: 901.001
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      schrieb am 06.09.04 23:39:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bei meinen Kaptalerträgen werden Zinseinkünfte und Dividenden so wie ich es erwarte von meiner Bank auf den Freistellungsbetrag angrechnet (Voll bzw. zur Hälfte bei Dividenden).
      Bei Fonds sind die Erträge aufgeteilt in einen "Zinsabschalgspflichtigen Anteil" und in einen "Dividenden-Anteil". Nur der erste Posten wird von der Bank auf den Freistellungsbetrag angrechnet. Ist das richtig?
      Wird der Dividenden-Anteil (korrekterweise?) erst bei der Stuererklärung berücksichtigt? Es kann ja kaum sein, daß ich den Dividendenanteil steuerfrei vereinnahmen kann!?
      Avatar
      schrieb am 07.09.04 07:42:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Guten Morgen

      muahahaha zu der Bank möchte ich auch hihi
      Mache die mal darauf aufmerksam, dass nach Gesetzgebung der Zast-Pfl. Anteil der 30% Zinsabschlagsteuer unterliegt und der Dividendenanteil nach Halbeinkünfteverfahren der 20% Kapitalertragsteuer + jeweils 5,5 Solidaritätszuschlag


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