Steuerklärung / Klinikaufenthalt und Fahrkosten - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.09.04 20:48:11 von
neuester Beitrag 06.10.04 19:25:33 von
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ID: 907.915
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Da ich längst überfällig bin mit unserer Steuerklärung für 2003 sollte ich mich mal langsam da ranmachen...
Da meine Frau das gesamte Jahr über Lohnersatzleistungen erhalten hat, rechne ich natürlich mit einer Aufforderung zur Nachzahlung von Steuern...
1. Meine Frau war 10 Wochen in stationärer Behandlung im Krankenhaus. Ich bin 2x die Woche die einfache Strecke vcn 148km gefahren. Kann ich die Fahrtkosten irgendwie unterbringen? Ggf. noch die Hotelkosten für mich, sofern die Rechnungen vorhanden sind?
2. gesetzliche Zuzahlung "Krankenhaustagegeld" in Höhe von 128€ auch gezahlt... Sind die mit unterzubringen?
Habt Ihr noch Tipps, was ich noch einbringen könnte, um die Rückzahlung zu drücken??
Da meine Frau das gesamte Jahr über Lohnersatzleistungen erhalten hat, rechne ich natürlich mit einer Aufforderung zur Nachzahlung von Steuern...
1. Meine Frau war 10 Wochen in stationärer Behandlung im Krankenhaus. Ich bin 2x die Woche die einfache Strecke vcn 148km gefahren. Kann ich die Fahrtkosten irgendwie unterbringen? Ggf. noch die Hotelkosten für mich, sofern die Rechnungen vorhanden sind?
2. gesetzliche Zuzahlung "Krankenhaustagegeld" in Höhe von 128€ auch gezahlt... Sind die mit unterzubringen?
Habt Ihr noch Tipps, was ich noch einbringen könnte, um die Rückzahlung zu drücken??
Krankheitskosten können als "außergewöhnliche Belastung" geltend gemacht werden. Da aber von den Aufwendungen eine "zumutbare Eigenbelastung" abgezogen wird, ist nicht sicher, ob sich das steuerlich überhaupt auswirkt.
Lohnersatleistungen (ALG, Alhi) sind steuerfrei, erhöhen allerdings den Steuersatz auf deine Einkünfte (Progressionsvorbehalt).
Lohnersatleistungen (ALG, Alhi) sind steuerfrei, erhöhen allerdings den Steuersatz auf deine Einkünfte (Progressionsvorbehalt).
Im Zweifel einfach probieren, schlimmstenfalls erfolgt eine Ablehnung. Ich bin gut damit gefahren.
Wenn die Kosten nicht geltend gemacht werden, werden sie mit Sicherheit nicht anerkannt, wenn man sie geltend macht, vielleicht. Jede Steuersoftware rechnet übrigens aus, ob man unterhalb oder oberhalb der zumutbaren Eigenbelastung liegt.
Schon einmal herzlichen Dank für die kurzen Ausführungen.
Zur Übermittlung der Steuererklärung nutze ich das Elster-Formular und will die Kosten natürlich möglichst auch geltend machen. Zum StB möchte ich nicht mehr geher, weil der (selbst als Bekannter der Familie...) immer schön regulär seine Kosten in Rechnung gestellt hat... Kann´s ja verstehen, daß auch er etwas zum Knabbern braucht
@ Nataly: bisher hat der Eintrag keine Wirkung gezeigt. Ich meine, wenn ich die Plausibilitätsprüfung mal durchlaufen lasse. Der Progressionsvorbehalt auf Lohnersatzleistungen war mir bekannt, so daß ich im letzten Jahr schon mit einer Nachzahlung gerechnet habe. Die beläuft sich nach der jetzigen Berechnung auf ca. 450,-€
Zur Übermittlung der Steuererklärung nutze ich das Elster-Formular und will die Kosten natürlich möglichst auch geltend machen. Zum StB möchte ich nicht mehr geher, weil der (selbst als Bekannter der Familie...) immer schön regulär seine Kosten in Rechnung gestellt hat... Kann´s ja verstehen, daß auch er etwas zum Knabbern braucht
@ Nataly: bisher hat der Eintrag keine Wirkung gezeigt. Ich meine, wenn ich die Plausibilitätsprüfung mal durchlaufen lasse. Der Progressionsvorbehalt auf Lohnersatzleistungen war mir bekannt, so daß ich im letzten Jahr schon mit einer Nachzahlung gerechnet habe. Die beläuft sich nach der jetzigen Berechnung auf ca. 450,-€
Update: und irgendwie wird die Nachzahlung immer mehr. Aktueller Stand: knapp 780,-€
es gibt auch stbs, dies sich aukennen und nicht abrippen....
`habe letztes Jahr mehr als ein Viertel meiner Steuern knapp € 6000 wiederbekommen ;(
Tomato
`habe letztes Jahr mehr als ein Viertel meiner Steuern knapp € 6000 wiederbekommen ;(
Tomato
#7
Schön für Dich, dann hast evtl. vorher schon genug abgedrückt...
So, jetzt habe ich noch eine Rechnung meines RA gefunden. Ging um eine Auseinandersetzung erbrechtlicher Natur mit Vater. Kosten waren knapp 2.200,-€, die durch zwei zu teilen waren. Ginge damit was??
Schön für Dich, dann hast evtl. vorher schon genug abgedrückt...
So, jetzt habe ich noch eine Rechnung meines RA gefunden. Ging um eine Auseinandersetzung erbrechtlicher Natur mit Vater. Kosten waren knapp 2.200,-€, die durch zwei zu teilen waren. Ginge damit was??
Zu #8:
Bei der Einkommensteuer nicht. Ich sehe keinen Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften.
Bei der Einkommensteuer nicht. Ich sehe keinen Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften.
Okay, letzte Hoffnung jetzt... habe letztes Jahr meinen Motor zersägt. War vielleicht doch zu wenig Öl drauf Also musste ein neuer Motorblock her! Die Kosten für Einbau, da den Block selbst beschafft beliefen sich auf 2.250,-€ Kann ich da nicht einen Zusammenhang herbeiführen??
Hotelkosten in Zusammenhang mit den in 1. genannten Krankenbesuchen kann ich aber auch reinnehmen, oder?? Waren in den 10 Wochen für die Wochenendübernachtungen knapp 700,-€.
Danke für Eure weitere Hilfe, auch wenn´s Euch langsam nerven sollte...
Hotelkosten in Zusammenhang mit den in 1. genannten Krankenbesuchen kann ich aber auch reinnehmen, oder?? Waren in den 10 Wochen für die Wochenendübernachtungen knapp 700,-€.
Danke für Eure weitere Hilfe, auch wenn´s Euch langsam nerven sollte...
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