HILFE (Krankenversicherung,Kindergeld,Basisjob) bitte! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.10.04 22:06:52 von
neuester Beitrag 06.10.04 21:04:43 von
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Also
folgende Situation, ich schreib mal in der ICH Form,leichter zu verstehen dann:
ich bin auf Ausbildungssuche, wohne bei meinen Eltern, bin bei meiner Mutter mitversichert(Krankenversicherung), Eltern bekommen Kindergeld, Alter 23 Jahre.
Nun, ich möchte jetzt ein 400€ Basisjob annehmen.
Meine Frage nun:
Kann ich weiterhin bei meiner Mutter mitversichert bleiben?
Bekommen meine Eltern weiterhin Kindergeld für mich?
Wie gesagt, bin weder Schüler , noch Student, beim Arbeitsamt als Ausbildungssuchend gemeldet und nun möchte ich Jobben, habe sonst kein Einkommen.
vielen vielen Dank für intelligente und gescheite Antworten.
lieben gruß
zw.
folgende Situation, ich schreib mal in der ICH Form,leichter zu verstehen dann:
ich bin auf Ausbildungssuche, wohne bei meinen Eltern, bin bei meiner Mutter mitversichert(Krankenversicherung), Eltern bekommen Kindergeld, Alter 23 Jahre.
Nun, ich möchte jetzt ein 400€ Basisjob annehmen.
Meine Frage nun:
Kann ich weiterhin bei meiner Mutter mitversichert bleiben?
Bekommen meine Eltern weiterhin Kindergeld für mich?
Wie gesagt, bin weder Schüler , noch Student, beim Arbeitsamt als Ausbildungssuchend gemeldet und nun möchte ich Jobben, habe sonst kein Einkommen.
vielen vielen Dank für intelligente und gescheite Antworten.
lieben gruß
zw.
werd erwachsen
Während der Ausbildungszeit bekommen deine Eltern weiterhin Kindergeld , wenn dein Gesamteinkommen so um die 14000 Euro jährlich nicht übersteigt.
Den genauen Betrag müstest du bei google finden,
Bei einem 400 Euro Job muß dein Arbeitgeber einen pauschalen Sozialversicherungsbetrag abführen.
Du mußt dann bei deinem Arbeitgeber die Krankenkasse deiner Eltern angeben - der führt dann den Betrag dorthin ab.
Den genauen Betrag müstest du bei google finden,
Bei einem 400 Euro Job muß dein Arbeitgeber einen pauschalen Sozialversicherungsbetrag abführen.
Du mußt dann bei deinem Arbeitgeber die Krankenkasse deiner Eltern angeben - der führt dann den Betrag dorthin ab.
Eine Kurzfristige Beschäftigung 50 Tage ist sozialversicherungsfrei.
mit 23 hat man doch schon minimum 5 versicherungsjahre erarbeitet und ist nicht noch auf ausbildungssuche
hoffentlich kommt bald hartz VII
dann gibt es so was nicht mehr
hoffentlich kommt bald hartz VII
dann gibt es so was nicht mehr
#3/Wellen
Du mußt dann bei deinem Arbeitgeber die Krankenkasse deiner Eltern angeben - der führt dann den Betrag dorthin ab.
Das war mal so
Seit 01.04.03 ist ausschließlich die Bundesknappschaft für kurzfristige und geringfügig entlohnte Beschäftigungen zuständig
Du mußt dann bei deinem Arbeitgeber die Krankenkasse deiner Eltern angeben - der führt dann den Betrag dorthin ab.
Das war mal so
Seit 01.04.03 ist ausschließlich die Bundesknappschaft für kurzfristige und geringfügig entlohnte Beschäftigungen zuständig
Zu 1:
Du kannst bei deiner Mutter in diesem Fall nicht familienversichert werden da hier die Höchstgrenze das 23. Lebensjahr ist (also schon jetzt besteht kein Anspruch mehr ).
Bei mitversicherten Schülern und Studenten weitet sich diese Grenze auf das 25. Lebensjahr aus plus Zivi/Bundeswehr
Somit bleibt für dich nur die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung
Du kannst bei deiner Mutter in diesem Fall nicht familienversichert werden da hier die Höchstgrenze das 23. Lebensjahr ist (also schon jetzt besteht kein Anspruch mehr ).
Bei mitversicherten Schülern und Studenten weitet sich diese Grenze auf das 25. Lebensjahr aus plus Zivi/Bundeswehr
Somit bleibt für dich nur die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung
Das Kindergeld kann bis 28 Jahre bezogen werden, das kann bei Studium und Anrechnung einer Wehrdienstzeit so kommen.
#6
Ja stimmt - mit der Knappschaft.
Aber wenn das mit dem 23.Lebensjahr bei Krankenversicherungen so ist, dann sieht er alt aus.
Dann kann ihn nur noch ein Ausbildungsplatz retten.
Ja stimmt - mit der Knappschaft.
Aber wenn das mit dem 23.Lebensjahr bei Krankenversicherungen so ist, dann sieht er alt aus.
Dann kann ihn nur noch ein Ausbildungsplatz retten.
Naja, die freiwillig Mitgliedschaft ohne nennenswertes Einkommen kommt so auf ca. 100-120 Euronen, dann bleibt ja immer noch was von seinen sauer verdienten 400 übrig und er hat trotzdem mehr Geld als vorher
Ob das eine intelligente Lösung ist?
Zumindest wäre es eine Lösung, vielleicht pennt ja auch seine Krankenkasse, ich würds wohl drauf ankommen lassen
Ich möchte nicht wissen wieviele Familien zusätzliche Einkommen wie z.B. Pacht und Mieterträge bei den Krankenkassen nicht angeben, obwohl die ja immer fleißig in ihren Jährlichen Fragebögen danach fragen.
Was zählt ist der Bescheid vom Finanzamt mit dem steuerpflichtigen Brutto und das jährlich
Wird der nicht vorgelegt wird ---> Höchststufe
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