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    HILFE (Krankenversicherung,Kindergeld,Basisjob) bitte! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.10.04 22:06:52 von
    neuester Beitrag 06.10.04 21:04:43 von
    Beiträge: 14
    ID: 911.221
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      Avatar
      schrieb am 05.10.04 22:06:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Also
      folgende Situation, ich schreib mal in der ICH Form,leichter zu verstehen dann:

      ich bin auf Ausbildungssuche, wohne bei meinen Eltern, bin bei meiner Mutter mitversichert(Krankenversicherung), Eltern bekommen Kindergeld, Alter 23 Jahre.

      Nun, ich möchte jetzt ein 400€ Basisjob annehmen.
      Meine Frage nun:

      Kann ich weiterhin bei meiner Mutter mitversichert bleiben?
      Bekommen meine Eltern weiterhin Kindergeld für mich?

      Wie gesagt, bin weder Schüler , noch Student, beim Arbeitsamt als Ausbildungssuchend gemeldet und nun möchte ich Jobben, habe sonst kein Einkommen.

      vielen vielen Dank für intelligente und gescheite Antworten.

      lieben gruß
      zw.
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 22:19:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      werd erwachsen

      :D
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 23:06:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Während der Ausbildungszeit bekommen deine Eltern weiterhin Kindergeld , wenn dein Gesamteinkommen so um die 14000 Euro jährlich nicht übersteigt.
      Den genauen Betrag müstest du bei google finden,
      Bei einem 400 Euro Job muß dein Arbeitgeber einen pauschalen Sozialversicherungsbetrag abführen.
      Du mußt dann bei deinem Arbeitgeber die Krankenkasse deiner Eltern angeben - der führt dann den Betrag dorthin ab.
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 23:12:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Eine Kurzfristige Beschäftigung 50 Tage ist sozialversicherungsfrei.
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 23:13:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      mit 23 hat man doch schon minimum 5 versicherungsjahre erarbeitet und ist nicht noch auf ausbildungssuche

      hoffentlich kommt bald hartz VII
      dann gibt es so was nicht mehr

      :laugh:

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      schrieb am 05.10.04 23:18:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      #3/Wellen
      Du mußt dann bei deinem Arbeitgeber die Krankenkasse deiner Eltern angeben - der führt dann den Betrag dorthin ab.

      Das war mal so :rolleyes:

      Seit 01.04.03 ist ausschließlich die Bundesknappschaft für kurzfristige und geringfügig entlohnte Beschäftigungen zuständig ;)
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 23:22:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zu 1:

      Du kannst bei deiner Mutter in diesem Fall nicht familienversichert werden da hier die Höchstgrenze das 23. Lebensjahr ist (also schon jetzt besteht kein Anspruch mehr :cool: ).

      Bei mitversicherten Schülern und Studenten weitet sich diese Grenze auf das 25. Lebensjahr aus plus Zivi/Bundeswehr ;)

      Somit bleibt für dich nur die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung :eek:
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 23:23:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      Das Kindergeld kann bis 28 Jahre bezogen werden, das kann bei Studium und Anrechnung einer Wehrdienstzeit so kommen.
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 23:29:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      #6

      Ja stimmt - mit der Knappschaft.

      Aber wenn das mit dem 23.Lebensjahr bei Krankenversicherungen so ist, dann sieht er alt aus.

      Dann kann ihn nur noch ein Ausbildungsplatz retten.
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 23:31:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      Naja, die freiwillig Mitgliedschaft ohne nennenswertes Einkommen kommt so auf ca. 100-120 Euronen, dann bleibt ja immer noch was von seinen sauer verdienten 400 übrig und er hat trotzdem mehr Geld als vorher :D
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 23:38:45
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ob das eine intelligente Lösung ist?:D
      Avatar
      schrieb am 06.10.04 00:12:00
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zumindest wäre es eine Lösung, vielleicht pennt ja auch seine Krankenkasse, ich würds wohl drauf ankommen lassen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.10.04 14:15:02
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ich möchte nicht wissen wieviele Familien zusätzliche Einkommen wie z.B. Pacht und Mieterträge bei den Krankenkassen nicht angeben, obwohl die ja immer fleißig in ihren Jährlichen Fragebögen danach fragen.
      Avatar
      schrieb am 06.10.04 21:04:43
      Beitrag Nr. 14 ()
      Was zählt ist der Bescheid vom Finanzamt mit dem steuerpflichtigen Brutto und das jährlich :D

      Wird der nicht vorgelegt wird ---> Höchststufe ;)


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