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    Autoversicherung Vertragsbedingungen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.01.05 19:36:41 von
    neuester Beitrag 30.01.05 23:44:55 von
    Beiträge: 7
    ID: 948.883
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      schrieb am 30.01.05 19:36:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute, habe im meinem Versicherungschein angegeben, kein Führerscheinneuling oder Fahrer<25 Jahren benutzt das Auto. Was könnte passieren wenn ich einen Fahranfänger(18) damit fahren lasse und dieser hat einen Unfall mit meinem Auto.
      gruß Rattenpack
      Avatar
      schrieb am 30.01.05 20:01:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi!

      Der Schaden am gegnerischen Fahrzeug würde auf jeden Fall übernommen werden. Du müßtest nur angeben, dass das Fahrzeug durch einen Notfall überlassen wurde, oder das er nur einmal mit diesem unterwes war. Wenn ihm nachgewiesen werden kann, das es öfters benutzt wird, kann die Versicherung Schadenersatz fordern. ( Obligenheitsverletzung ) Der Vertrag würde dann bei bekannt werden auf die neuen Bedingung umgestellt.

      Gruß
      Control
      Avatar
      schrieb am 30.01.05 20:30:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      #1

      Dann zieht der Versicherer deine Ohren lang. Obliegenheitsverletzung, Leistungsfreiheit, Strafzahlung, schau in das Bedingungswerk:laugh:

      Das sind keine durch Eiertexte biegbare Sacherhalte:eek:

      Da ist der Arsch ab.
      Avatar
      schrieb am 30.01.05 23:28:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      So,

      im worst case reskierst Du deine Kaskoschutz und in der Haftpflicht Regress in Höhe von max € 5000. Die meisten Gesellschaften haben aber "Strafzahlungen" in Höhe von 1 - 1,5 Jahresbeiträgen.

      Gruß Kai
      Avatar
      schrieb am 30.01.05 23:38:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zu #1:
      Die Folgen sind in den "Tarifbestimmungen" geregelt. Die sollten bei deinen Vertragsunterlagen sein.
      Bei der HUK findet sich die Regelung in Ziffer 13 d der Tarifbestimmungen.

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      Avatar
      schrieb am 30.01.05 23:42:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      www.huk.de/pdf/KNB644P.pdf

      Danach ist eine Vertragsstrafe fällig, es sei denn, bestimmte Ausnahmefälle treffen zu.
      Avatar
      schrieb am 30.01.05 23:44:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wenn du den Link in Posting #6 aufrufst, findest du die einschlägige Tarifbestimmung auf Seite 18.

      Andere Versicherungen dürften vergleichbare Bestimmungen haben.


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