Dem Ex-Vorstand von Babcock Borsig den Spaß verderben - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.06.05 19:56:55 von
neuester Beitrag 28.06.05 11:11:51 von
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Quellenhinweis: Thread: Wie kann man dem Ex-Vorstand von Babcock Borsig den Spaß verderben?
Babcock fordert Schadensersatz
Der insolvente Maschinen- und Anlagenbauer Babcock Borsig hat die Kieler Werft HDW auf Zahlung von 524 Millionen Euro verklagt. Zur Begründung hieß es, der US-Investor habe das Aktienrecht verletzt. Rund drei Jahre nach seiner Pleite hat der insolvente Maschinen- und Anlagenbauer Babcock Borsig die Kieler Werft HDW auf Zahlung von 524 Millionen Euro verklagt. Der US-Investor One Equity Partners (OEP) habe bei der Übernahme der Mehrheit an HDW von Babcock die Zahlung des Kaufpreises durch eine trickreiche Konstruktion umgangen und so das Aktienrecht verletzt, begründete Babcock-Anwalt Alexander Loos am Freitag vor der 9. Kammer für Handelssachen des Düsseldorfer Landgerichts die Forderung des Oberhausener Unternehmens. Hintergrund der Klage ist ein Geschäft, dass mitten in die Existenzkrise des Oberhausener Konzerns im Jahr 2002 fiel. Babcock Borsig hatte damals seine Mehrheit an HDW in zwei Tranchen an OEP verkauft. Dabei floss allerdings kaum Bargeld. Stattdessen übernahmen die Amerikaner die Schulden in Höhe von mehr als 500 Millionen Euro, die Babcock bei der eigenen Konzerntochter hatte. Dabei wählte das Beteiligungsunternehmen eine Form, die nun vom Insolvenzverwalter heftig attackiert wird. OEP habe den 500-Millionen-Euro-Deal von einer Tochtergesellschaft abwickeln lassen, die gerade einmal mit 25 000 Euro Kapital ausgestattet gewesen sei, betonte Loos. Später sei „dieser verschuldete Habenichts” dann mit der HDW verschmolzen worden, so dass die Werft den Kaufpreis letztlich habe selbst tragen müssen. „Das Ergebnis war, dass der US-Investor für dieses Aktienpaket nichts gezahlt hat”, sagte Loos. Dabei sei eindeutig gegen das deutsche Aktienrecht verstoßen worden. Da die Schulden dadurch nie erstattet worden seien, habe nun der Insolvenzverwalter ein Anrecht auf den Betrag. HDW-Anwalt Gerd Schäfer wies die Vorwürfe zurück und warf dem Babcock-Insolvenzverwalter vor, für die Beteiligung an der Werft zweimal kassieren zu wollen – einmal durch die damals vereinbarte Schuldenentlastung und nun durch die geforderte Barzahlung. Hinter OEP stehe eines der renommiertesten Bankinstitute der USA, und ohne die Unterstützung des Investors „gäbe es die HDW heute gar nicht mehr”, sagte der Jurist. Nur durch die vom US-Investor zur Verfügung gestellten Kreditlinien in Milliardenhöhe habe HDW überleben können, statt im Strudel des Babcock-Konkurses unterzugehen. Schäfer lehnte einen Vergleich kategorisch ab. Eher werde man den Rechtsstreit durch alle Instanzen tragen. Die Vorsitzende Richterin Ulrike Bardo betonte, mit dem Fall werde juristisches Neuland betreten. Entscheidend werde letztlich wohl die Frage des Aktionärsschutzes sein. Das Urteil will das Gericht am 25. November verkünden.
Junge, wie die Zeit vergeht, nicht?
Babcock fordert Schadensersatz
Der insolvente Maschinen- und Anlagenbauer Babcock Borsig hat die Kieler Werft HDW auf Zahlung von 524 Millionen Euro verklagt. Zur Begründung hieß es, der US-Investor habe das Aktienrecht verletzt. Rund drei Jahre nach seiner Pleite hat der insolvente Maschinen- und Anlagenbauer Babcock Borsig die Kieler Werft HDW auf Zahlung von 524 Millionen Euro verklagt. Der US-Investor One Equity Partners (OEP) habe bei der Übernahme der Mehrheit an HDW von Babcock die Zahlung des Kaufpreises durch eine trickreiche Konstruktion umgangen und so das Aktienrecht verletzt, begründete Babcock-Anwalt Alexander Loos am Freitag vor der 9. Kammer für Handelssachen des Düsseldorfer Landgerichts die Forderung des Oberhausener Unternehmens. Hintergrund der Klage ist ein Geschäft, dass mitten in die Existenzkrise des Oberhausener Konzerns im Jahr 2002 fiel. Babcock Borsig hatte damals seine Mehrheit an HDW in zwei Tranchen an OEP verkauft. Dabei floss allerdings kaum Bargeld. Stattdessen übernahmen die Amerikaner die Schulden in Höhe von mehr als 500 Millionen Euro, die Babcock bei der eigenen Konzerntochter hatte. Dabei wählte das Beteiligungsunternehmen eine Form, die nun vom Insolvenzverwalter heftig attackiert wird. OEP habe den 500-Millionen-Euro-Deal von einer Tochtergesellschaft abwickeln lassen, die gerade einmal mit 25 000 Euro Kapital ausgestattet gewesen sei, betonte Loos. Später sei „dieser verschuldete Habenichts” dann mit der HDW verschmolzen worden, so dass die Werft den Kaufpreis letztlich habe selbst tragen müssen. „Das Ergebnis war, dass der US-Investor für dieses Aktienpaket nichts gezahlt hat”, sagte Loos. Dabei sei eindeutig gegen das deutsche Aktienrecht verstoßen worden. Da die Schulden dadurch nie erstattet worden seien, habe nun der Insolvenzverwalter ein Anrecht auf den Betrag. HDW-Anwalt Gerd Schäfer wies die Vorwürfe zurück und warf dem Babcock-Insolvenzverwalter vor, für die Beteiligung an der Werft zweimal kassieren zu wollen – einmal durch die damals vereinbarte Schuldenentlastung und nun durch die geforderte Barzahlung. Hinter OEP stehe eines der renommiertesten Bankinstitute der USA, und ohne die Unterstützung des Investors „gäbe es die HDW heute gar nicht mehr”, sagte der Jurist. Nur durch die vom US-Investor zur Verfügung gestellten Kreditlinien in Milliardenhöhe habe HDW überleben können, statt im Strudel des Babcock-Konkurses unterzugehen. Schäfer lehnte einen Vergleich kategorisch ab. Eher werde man den Rechtsstreit durch alle Instanzen tragen. Die Vorsitzende Richterin Ulrike Bardo betonte, mit dem Fall werde juristisches Neuland betreten. Entscheidend werde letztlich wohl die Frage des Aktionärsschutzes sein. Das Urteil will das Gericht am 25. November verkünden.
Junge, wie die Zeit vergeht, nicht?
Alles nur Schauprozesse um das gemeine Volk bei Laune zu halten. Die wahren Schuldigen (Lederer/WestLB) kommen mit ihrer fetten Beute ungeschoren davon.
Ist wohl leider so - dem Lederer gerbt das Fell wieder keiner.
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