Frage an die Experten zur Steuererklärung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.07.05 11:38:09 von
neuester Beitrag 18.07.05 12:59:59 von
neuester Beitrag 18.07.05 12:59:59 von
Beiträge: 7
ID: 993.883
ID: 993.883
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 543
Gesamt: 543
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 1 Stunde | 4131 | |
vor 34 Minuten | 3909 | |
vor 1 Stunde | 2423 | |
vor 47 Minuten | 1556 | |
vor 36 Minuten | 839 | |
vor 56 Minuten | 711 | |
vor 36 Minuten | 677 | |
gestern 21:59 | 611 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.463,63 | +0,44 | 312 | |||
2. | 2. | 27,27 | -4,18 | 164 | |||
3. | 3. | 158,28 | -0,40 | 92 | |||
4. | 4. | 0,1361 | +2,10 | 43 | |||
5. | 6. | 10,180 | +0,99 | 41 | |||
6. | 14. | 4,1650 | -0,34 | 37 | |||
7. | 8. | 0,5776 | -2,63 | 31 | |||
8. | 9. | 15,512 | -0,39 | 30 |
Hallo,
habe da mal ne Frage an die Experten hier.
Wie verhält es sich mit der Speku-Steuer wenn ich vor dem 31.12.2004 eine Aktie gekauft habe und diese aber erst im Januar 05 verkauft habe?
Ich war der Meinung das ich nur den Kauf 2004 angebe und so einen Verlustvortrag über diese Summe mache da dem ja kein Verkauf gegenüber steht. Den Verkauf würde ich dann bei der Steuererklärung 2005 mit angeben. Da dem kein Kauf gegenüber steht wäre es ein Gewinn und das Finanzamt könnte die Speku-Steuer berechnen.
Was sagt Ihr dazu und wie macht ihr das?
Danke schonmal für die Hilfe
Daydreamer
habe da mal ne Frage an die Experten hier.
Wie verhält es sich mit der Speku-Steuer wenn ich vor dem 31.12.2004 eine Aktie gekauft habe und diese aber erst im Januar 05 verkauft habe?
Ich war der Meinung das ich nur den Kauf 2004 angebe und so einen Verlustvortrag über diese Summe mache da dem ja kein Verkauf gegenüber steht. Den Verkauf würde ich dann bei der Steuererklärung 2005 mit angeben. Da dem kein Kauf gegenüber steht wäre es ein Gewinn und das Finanzamt könnte die Speku-Steuer berechnen.
Was sagt Ihr dazu und wie macht ihr das?
Danke schonmal für die Hilfe
Daydreamer
relevant wird das ganze mit dem Verkauf. Dann musst Du es angeben. Dein Kauf ist erst dann interessant.
Vorher hast Du ja keinen Gewinn, den Du versteuern müßtest, oder Verlust, den Du vortragen könntest. Buchverluste sind für Dich unerheblich, soweit Du "Privatperson" bist.
Vorher hast Du ja keinen Gewinn, den Du versteuern müßtest, oder Verlust, den Du vortragen könntest. Buchverluste sind für Dich unerheblich, soweit Du "Privatperson" bist.
so isses
pphhh, ich hoffe, du kennst dich an der Börse besser aus als bei Steuern...
Verlustvortrag für einen Kauf...
Verlustvortrag für einen Kauf...
mit buchverlust, den er wohl meint, ist das theoretisch möglich.
Für ein Unternehmen im Rahmen des Niederstwertprinzip sogar zwingend.
Steuerlich nicht, da Voraussetzung ist, dass es sich um eine voraussichtlich dauernde Wertmindung handelt. Diese liegt aber wahrscheinlich nicht vor, wenn man kurz nach dem 31.12. die WP mit Gewinn verkauft.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
312 | ||
164 | ||
92 | ||
43 | ||
41 | ||
37 | ||
31 | ||
30 | ||
28 | ||
25 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
25 | ||
24 | ||
23 | ||
23 | ||
22 | ||
20 | ||
19 | ||
19 | ||
19 | ||
17 |