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    Frage an die Experten zur Steuererklärung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.07.05 11:38:09 von
    neuester Beitrag 18.07.05 12:59:59 von
    Beiträge: 7
    ID: 993.883
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      Avatar
      schrieb am 18.07.05 11:38:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      habe da mal ne Frage an die Experten hier. :look:

      Wie verhält es sich mit der Speku-Steuer wenn ich vor dem 31.12.2004 eine Aktie gekauft habe und diese aber erst im Januar 05 verkauft habe?

      Ich war der Meinung das ich nur den Kauf 2004 angebe und so einen Verlustvortrag über diese Summe mache da dem ja kein Verkauf gegenüber steht. Den Verkauf würde ich dann bei der Steuererklärung 2005 mit angeben. Da dem kein Kauf gegenüber steht wäre es ein Gewinn und das Finanzamt könnte die Speku-Steuer berechnen.

      Was sagt Ihr dazu und wie macht ihr das?

      Danke schonmal für die Hilfe :confused:

      Daydreamer
      Avatar
      schrieb am 18.07.05 11:42:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      relevant wird das ganze mit dem Verkauf. Dann musst Du es angeben. Dein Kauf ist erst dann interessant.
      Vorher hast Du ja keinen Gewinn, den Du versteuern müßtest, oder Verlust, den Du vortragen könntest. Buchverluste sind für Dich unerheblich, soweit Du "Privatperson" bist.
      Avatar
      schrieb am 18.07.05 11:51:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      so isses
      Avatar
      schrieb am 18.07.05 12:33:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      pphhh, ich hoffe, du kennst dich an der Börse besser aus als bei Steuern...

      Verlustvortrag für einen Kauf...
      Avatar
      schrieb am 18.07.05 12:38:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      mit buchverlust, den er wohl meint, ist das theoretisch möglich.

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      schrieb am 18.07.05 12:54:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      Für ein Unternehmen im Rahmen des Niederstwertprinzip sogar zwingend.
      Avatar
      schrieb am 18.07.05 12:59:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      Steuerlich nicht, da Voraussetzung ist, dass es sich um eine voraussichtlich dauernde Wertmindung handelt. Diese liegt aber wahrscheinlich nicht vor, wenn man kurz nach dem 31.12. die WP mit Gewinn verkauft.


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