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    Auslandsaktien - Welchen Verlust kann ich geltent machen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.11.01 14:27:24 von
    neuester Beitrag 13.12.01 15:07:30 von
    Beiträge: 28
    ID: 514.916
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      Avatar
      schrieb am 30.11.01 14:27:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      An alle Steuerexperten:

      habe mit AMD und EMC dieses Jahr einiges an Verlust gemacht.
      Kann ich jetzt den gesamten Verlust ins nächste Jahr vortragen o. wie ich gehört habe nur die Hälfte.
      Das wäre nämlich ärgerlich, da ich mit den deutschen Aktien im Plus liege.

      Wär nett, wenn jemand helfen könnte.

      Schönes WE

      Gruß Mifra
      Avatar
      schrieb am 30.11.01 14:51:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Gewinne und Verluste für ausländische Aktien werden ab 2001 nur zur Hälfte angerechnet. Hast also Pech. Ab nächstem Jahr
      gilt das auch für Inlandsaktien.
      Avatar
      schrieb am 30.11.01 14:56:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi mifra :)
      Das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden/Spekulationsgeschäfte von Anteilen an ausl. Kapitalgesellschaften gilt bereits ab 2001. Du kannst also nur die Hälfte auf 2002 vortragen, soweit kein Verlustrücktrag auf 2000 in Frage kommt.
      Gruß
      AliHau:)
      Avatar
      schrieb am 30.11.01 15:19:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      danke Euch beiden für die schnelle Antwort.

      mifra
      Avatar
      schrieb am 01.12.01 10:53:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bevor du Verluste vor- oder zurückträgst, musst du aber in jedem Fall die Verluste 2001 aus den ausländischen Aktien mit den Gewinnen 2001 aus den inländischen Aktien verrechnen. Nur wenn der Salso negativ ist, kommt überhaupt ein Verlustvor- oder Rücktrag in Frage.

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      Avatar
      schrieb am 01.12.01 14:36:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Nataly :)
      widerspricht sich das nicht?
      Für inl. Aktien gilt das HEV doch erst frühestens ab 2002,
      sodaß ein Verlust 2001 dann noch in voller Höhe auf 2002 vorgetragen werden kann.
      Gruß
      AliHau:)
      Avatar
      schrieb am 01.12.01 17:27:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zwischen #5 und #6 besteht überhaupt kein Widerspruch. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass zunächst und vor Allem Gewinne und Verluste innerhalb eines Jahres zu saldieren sind. Mit dem HEV hat das diese Bemerkung überhaupt nichts zu tun, insbesondere wollte ich mit #5 keineswegs zum Ausdruck bringen, für inländische Aktien würde in 2001 das HEV gelten.
      Beispiel:
      Mit inländischen Aktien (HEV 2001 nicht anwendbar) in wurde in 2001 ein Gewinn von DM 50.000 erzielt und
      mit ausländischen Aktien (HEV anwendbar) wurde in 2001 ein Verlust von DM 20.000 erzielt.
      Wenn die Verluste aus ausländischen Aktien nach Anwendung des HEV noch DM 10.000 betragen, ist unterm Strich ein Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften in Höhe von DM 50.000 abzüglich DM 10.000 = DM 40.000 entstanden.
      Ein Rücktrag oder Vortrag der Verluste aus der Veräußerung ausländischer Aktien ist danach nicht möglich, weil diese Verluste innerhalb von 2001 ausgeglichen werden.
      Avatar
      schrieb am 01.12.01 17:30:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      P.S.: mifra hatte ja gesagt, dass er mit deutschen Aktien im Plus und mit ausländischen Aktien im Minus liegt.
      Avatar
      schrieb am 01.12.01 17:34:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      In #3 hattest du nur den Verlustvortrag und den Verlustrücktrag erwähnt. Vorrangi ist aber der Ausgleich zwischen Verlusten und Gewinnen innerhalb des Kalenderjahres.
      Avatar
      schrieb am 01.12.01 18:31:23
      Beitrag Nr. 10 ()
      Nataly:)
      Danke, jetzt ist es mir klar, ich habe da einen Denkfehler gehabt.
      Gruß
      AliHau:)
      Avatar
      schrieb am 01.12.01 20:00:32
      Beitrag Nr. 11 ()
      Bezieht sich das Halbeinkünfteverfahren auch auf Termingeschäfte, sprich Optionsscheine?
      Wenn ja, ist dann der Basiswert (inländisch/ausländisch) maßgeblich??

      bitterblue
      Avatar
      schrieb am 01.12.01 20:31:07
      Beitrag Nr. 12 ()
      bitterblue:)
      Nein!
      Speku-Gewinne/-verluste bei OS werden zu 100 % gerechnet (§ 3 Nr. 40 EStG).
      AliHau:)
      Avatar
      schrieb am 01.12.01 21:41:03
      Beitrag Nr. 13 ()
      AliHau hat recht. OS und (andere ) Termingeschäfte fallen nicht unter die Regelung in § 3 Nr. 40 EStG (Halbeinkünfteverfahren), solche Gewinne sind voll zu versteuern.
      Avatar
      schrieb am 01.12.01 21:45:07
      Beitrag Nr. 14 ()
      Auch die Verluste sind zu 100% zu berücksichtigen.
      Avatar
      schrieb am 02.12.01 02:02:28
      Beitrag Nr. 15 ()
      Meine Frage an die Experten zum Thema Halbeinkünfteverfahren ist: Was versteht man eigentlich unter ausländischen Aktien ? Sind es Wertpapiere die ich bei einem ausländischen Broker oder Bank kaufe und verkaufe (das könnten ja dann auch an der NYSE in US-$ erstandene Deutsche Telekom-ADRs sein), oder sind es an den deutschen Börsenplätzen in EURO gehandelte Auslandspapiere ??? Bin auf die Antwort gespannt.
      Avatar
      schrieb am 02.12.01 10:46:12
      Beitrag Nr. 16 ()
      Spielt es eine Rolle, ob man die Papiere länger als 1 Jahr hatte? Danke im voraus.
      Avatar
      schrieb am 02.12.01 10:50:35
      Beitrag Nr. 17 ()
      MBKing:)
      Nimm mal Hewlett-Packard. Sicherlich haben die auch u.a. in Deutschland Niederlassungen. Aber bei uns werden die in Form einer deutschen Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) geführt.
      Du kaufst aber keine Anteile an dieser deutschen Kapitalgesellschaft, sondern Anteile an der Muttergesellschaft mit Sitz in den USA. Dabei ist es unerheblich, wo diese Anteile gehandelt werden.
      AliHau:)
      Avatar
      schrieb am 02.12.01 10:58:23
      Beitrag Nr. 18 ()
      totter:)
      da OS überhaupt nicht unter das HEV fallen, kann es auch auf eine Jahresfrist nicht ankommen.
      :)
      Avatar
      schrieb am 02.12.01 18:50:59
      Beitrag Nr. 19 ()
      Nomals: Natürlich spielt die Jahresfrist die alles entscheidende Rolle dafür, ob ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegt oder nicht!
      Die Jahresfrist hat aber keine Bedeutung für die Frage, ob das HEV anzuwenden ist oder nicht.
      :)
      Avatar
      schrieb am 02.12.01 19:18:06
      Beitrag Nr. 20 ()
      @totter: Wenn du Papiere länger als ein Jahr hast, sind sie außerhalb der Speku-Frist und Gewinne oder Verluste sind steuerlich ohne Bedeutung. (Ich gehe davon aus, dass es sich bei den von dir gemeinten Papieren nicht um "Finanzinnovationen" handelt. Dort sieht es wieder anders aus.)
      Avatar
      schrieb am 09.12.01 09:56:10
      Beitrag Nr. 21 ()
      Also, ob eine Aktie als ausländisch oder inländisch einzuordnen ist, ist ja noch relativ eindeutig.

      Wie sieht es jetzt aber bei Fonds aus, was das HEV betrifft?
      Der DWS Biotech ist ein deutscher Fonds, enthält aber ausländische Biotechwerte. Gilt für diesen jetzt HEV ab 2001 oder 2002??

      Und inwieweit betrifft das HEV denn solche Fonds, die gar nicht aus Aktien bestehen, sondern aus internat. Anleihen (zB ABN Amro Emerging markets Bonds Fund)?? Und was ist mit Geldmarktfonds, DB Cash USD und so weiter?
      Wenn ich das mit dem HEV richtig verstanden habe, dürften die letztgenannten vom HEV nicht tangiert werden, da es sich nicht um Beteiligungen an Kapitalgesellschaften handelt?!

      bitterblue
      Avatar
      schrieb am 09.12.01 13:40:29
      Beitrag Nr. 22 ()
      Die Liste derjenigen Einkünfte, die unter das HEV fallen. findet sich in § 3 Nr. 40 Einkommensteuergesetz (EStG).Für diejenigen, die den Text nicht haben, eine kostenfreie Internet-Site:

      http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/estg/index.html
      Avatar
      schrieb am 12.12.01 11:46:28
      Beitrag Nr. 23 ()
      Also, ob eine Aktie als ausländisch oder inländisch einzuordnen ist, ist ja noch relativ eindeutig

      Also ich hab da inzwischen so meine Zweifel.
      Vielleicht dumme Frage:
      die schweizer Aktien (z.B. UBS) würde ich mal dem Ausland zuordnen. Auf der Dividendenbescheinigung steht aber im Gegensatz zu z.b. amerikanischen (z.B. Pfizer) nicht der Hinweis, daß diese Ausschüttung dem HEV unterliegt.
      Gilt das HEV dann trotzdem für Gewinne/Verluste :confused:

      Gruß specunia
      Avatar
      schrieb am 13.12.01 10:40:55
      Beitrag Nr. 24 ()
      scheint doch eine schwierige Frage zu sein.
      Keiner eine Meinung ?

      Gruß specunia
      Avatar
      schrieb am 13.12.01 11:40:59
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ich vermute, dass Pfizer hier in kundenfreundlicher Weise auf das HEV hingewiesen hat. USB dürfte ebenfalls dem HEV unterliegen, hat diesen Hinweis aber nicht in die Dividendenbescheinigung aufgenommen.
      Avatar
      schrieb am 13.12.01 12:04:18
      Beitrag Nr. 26 ()
      @Nataly

      Pfizer und UBS waren nur je 1 Beispiel.
      Im Prinzip habe ich das Problem mit allen schweizern im Gegensatz zu amerikanischen.
      Kommt der Zusatz nicht von der Bank ? Pfizer interessiert sich noch nicht für meine Besteuerung ?

      Gruß specunia
      Avatar
      schrieb am 13.12.01 12:17:04
      Beitrag Nr. 27 ()
      Frag mal bei der Bank nach. Vielleicht wissen die, was Sache ist.
      Avatar
      schrieb am 13.12.01 15:07:30
      Beitrag Nr. 28 ()
      @Nataly
      das habe ich (natürlich) schon getan.
      Auf die Antwort warte ich leider noch.


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