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    Klage von VIAG INTERKOM ist sowas rechtens ?????? HILFE - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.04.02 22:08:05 von
    neuester Beitrag 15.04.02 13:02:51 von
    Beiträge: 72
    ID: 575.341
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      Avatar
      schrieb am 09.04.02 22:08:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Soll ich unterschreiben und zurüch senden. Wenn ich das mache bin ich wohl ruiniert und kann mich erschießen !! BRAUCHE DRINGEND RECHTSHILFE !!!!

      Die Geschichte !!!
      Habe die Domains o2-germany.de und com auf meinen Namen laufen !!

      ALs ich jetzt gehört habe das Viag Interkom den Namen in o2 Germany umbenennt habe ich die angeschrieben das ich die Domains besitze ! Dazu gefragt ob ich die behalten kann oder die abtreten soll !! Da ich keinen Ärger haben will !!
      Ich habe nichts gefordert oder überhaupt angedeutet das ich für die Domains was haben will oder sonst was !!

      Nach dem man mich einige Wochen hingehalten hat habe ich eine Klage über bekommen.



      Avatar
      schrieb am 09.04.02 22:10:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die spinnen doch,wenn du die domains zuerst hattest,sollen sie die gefälligst von Dir abkaufen! Ich glaub die wollen dir Angst machen,damit Du so klein beigibst.
      Avatar
      schrieb am 09.04.02 22:13:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hier meine Anfrage !! Habe noch alles gesichert !!



      Das auf so einer Anfrage !!!!
      Avatar
      schrieb am 09.04.02 22:29:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      Also den Mist auf keinen Fall unterschreiben!!!
      Dann bist du praktisch in deren Hand.
      Allein I. ist wohl ein Witz. ...von Viag Interkom angemessen
      festzusetzenden....Vertragsstrafe. (Ha,Ha)
      Auch III., IV und V. sind jawohl eine Frechheit.
      Deine finanzielle Zukunft liegt dann wohl in den Händen von
      Viag Interkom bei Unterschrift dieser Erklärung.
      Sieht aus, ob du da durch musst.
      Allerdings solltest du tatsächlich die Domains vor Umbenennung in registriert haben, könntest du einen 6 gelandet haben. Die werden natürlich ihre schärfsten Anwälte
      auf dich ansetzen um die Domain zu bekommen.
      Jetzt heißt es hart bleiben, Infos sammeln, einen guten Anwalt finden und nicht durchdrehen.
      Das könnte durchaus auch ne Chance für dich sein.
      Könnte aber einige Jahre dauern und wird Nerven kosten!
      Mein Mietprozeß dauerte 3Jahre. ( Streitwert 2500 DM! )
      Sollten sie scheitern, werden sie dir ein dickes Angebot machen müssen!
      Gruß EHC2000
      Avatar
      schrieb am 09.04.02 22:29:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      :laugh:



      :laugh:




      :laugh:




      :laugh:




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      Avatar
      schrieb am 09.04.02 22:29:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das ist ja noch keine Klage; die wollen Dich nur unter Druck setzen !

      Ich würde das nie unterschreiben.
      Avatar
      schrieb am 09.04.02 22:31:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      du sollst keine 100.000 € zahlen, sondern die sind der Streitwert lt Brago. Also dann hast du doch schon einen Anhaltspunkt. Super. Pro Domain ca. 100.000 € ist doch ein gutes Geschäft = 200.000 €.
      Super, hier würde ich voll zuschlagen.
      Avatar
      schrieb am 09.04.02 22:32:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hi Rosinenfutter

      unterschreib den Vertrag nicht (zumindest vorerst nicht) - halte sie hin. Arbeitsüberlastung, Du müßtest Dich erst mit der Rechtslage auseinandersetzen! Mach keine Zugeständnisse!!!!!

      Solltest Du den Vertrag dennoch unterschreiben, dann streiche auf jeden Fall V !!

      Gruß + viel Glück + BM!
      Avatar
      schrieb am 09.04.02 22:35:47
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich bin ja gar nicht so wild auf die Domains ! Wie man aus meiner Email an Viag lesen kann !! Will nur meine Ruhe und kein Ärger haben !!

      Was noch der Hammer war auf der Ersten Seite des Schreibern stand !!

      Ich hätte mich am 21 März und am 8 April mit denen in Verbindung gesetzt und wollte denen die Domains anbieten !!

      Kannst man irgend was von Anbieten aus der Email lesen ?? Ich nicht !!

      Bei so einer Firma habe ich auch noch meinen Handy Vertrag !!

      Super !!
      Avatar
      schrieb am 09.04.02 22:37:25
      Beitrag Nr. 10 ()
      Darüber hinaus waren noch keine Inhalte auf den DOMAINS !!!
      Avatar
      schrieb am 09.04.02 22:42:12
      Beitrag Nr. 11 ()
      Post
      Avatar
      schrieb am 09.04.02 22:46:09
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ Rosainnenfutter

      Geh´ zum Anwalt, es ist eine klare Sache! Verlange 100000 €

      für Deinen DOMAINS!
      Avatar
      schrieb am 09.04.02 22:48:04
      Beitrag Nr. 13 ()
      da würde ich in Zukunft woanders einen Handyvertrag unterschreiben :)
      das Teil da oben würde ich aber nie Unterschreiben:eek:
      Avatar
      schrieb am 09.04.02 22:59:56
      Beitrag Nr. 14 ()
      @Rosainnenfutter

      Schau doch mal hier nach:
      http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/…

      und hier:
      http://www.heise.de/newsticker/data/sla-28.06.00-000/

      Viag scheint da recht rabiat zu sein.
      Avatar
      schrieb am 09.04.02 23:01:01
      Beitrag Nr. 15 ()
      Vor allem gibt es im Internet eine Firma die sich o2 germany Nennt !! Genauer gesagt !!
      econcept - o2-germany unter http://www.econcept.org/o2_germany/index.html

      Wenn jemand verklagen kann dann die Firma Viag Interkom !!!
      Avatar
      schrieb am 09.04.02 23:09:22
      Beitrag Nr. 16 ()
      .....würd ich auch sagen.

      Ab zum Anwalt damit.
      Hier gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
      Lass Dir von denen ein Angebot machen,
      über Deinen Anwalt, versteht sich.
      Avatar
      schrieb am 09.04.02 23:14:49
      Beitrag Nr. 17 ()
      @ Rosainenfutter

      1) was heisst..." sie haben Dich nach Deinem Schreiben einige Wochen hingehalten "...??

      und

      2) seit wann besitzt Du die Domains ??

      das ist nämlich der allerwichtigste, zu klärende Punkt!
      Avatar
      schrieb am 09.04.02 23:22:36
      Beitrag Nr. 18 ()
      Mail doch mal die Schlaumeier von viag an, dass Deiner Ansicht nach econcept schon eher als viag anspruch auf die domain anmelden könnten. Trete selbstverständlich wegen der domain mit econcept in kontakt!
      bin mal gespannt wie viag darauf reagiert :laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.04.02 23:27:47
      Beitrag Nr. 19 ()
      @rogger

      Habe die Domains etwa 6 - 8 Wochen !!
      Avatar
      schrieb am 09.04.02 23:32:08
      Beitrag Nr. 20 ()
      @Aufschlag

      Will die andere Firma nicht damit reinziehen !!

      Habe die Firma CONCEPT aber darauf hingewiesen was passieren kann !!

      Bald wird wohl jede Chemische Formel verklagt die o2 enthält !!!
      Avatar
      schrieb am 09.04.02 23:34:25
      Beitrag Nr. 21 ()
      was wir anbieten - wer wir sind - kontakt - service - O2 Germany - © econcept 2000



      Die gibts wohl schon ein bißchen länger :D
      Avatar
      schrieb am 09.04.02 23:35:57
      Beitrag Nr. 22 ()
      @ Rosainnenfutter

      Aha, die gehen evtl. davon aus, sich früher als Du die Domains gesichert zu haben.

      Ergo musst Du beweisen, ab genau welchem Datum Sie Dir gehörten ( schriftlich !! ).

      Weisst Du deren Eintragungsdatum ? Wahrscheinlich nicht.

      Demnach musst Du erst da auf Nummer sicher gehen.


      Und der Vorschlag von User " Aufschlag " ist so garnicht verkehrt. Kontaktiere die Jungs von econcept mal und frage nach deren Domain-Vergabe ( bzgl. Datum ).


      Auf jeden Fall musst Du morgen mit dem Wisch zum Anwalt. Die Viag-Ärsche fuchteln da mit ner 3-Tagesfrist herum. Mach das also unbedingt.
      Avatar
      schrieb am 09.04.02 23:36:05
      Beitrag Nr. 23 ()
      Es gibt noch einige Firmen die den Namen o2 genutzen werden die alle Verklagt !!

      B"Silicon Graphics USA und Germany" die eine "O2 Visual Workstation" führen !!
      http://www.sgi.com/o2/
      Es gibt die Firma "O2" eine Medien Argentur http://www.o2media.se/
      Es gibt die "Husumer O2 Wirkformel" http://www.oxivit.de/dhow.php

      und vieles mehr

      Da Viag jetzt das Namensrecht auf o2 hat können die alle verklagt werden !!

      Kann ich mir das Namensrecht auf ein A sichern und alle Firmen die ein a in der Domain haben verklagen !!
      Avatar
      schrieb am 09.04.02 23:42:29
      Beitrag Nr. 24 ()
      Mach Dir da jetzt mal nicht ins Hemd bzgl. der 100.000 €. Das ist der Streitwert.
      Und da Du eh noch keinen Inhalt über die Domains platziert hast, kann Dir da sowieso nichts passieren.

      Ich nehme mal an, Du bist nicht der Einzige, der von Viag Post gekriegt hat. Die säubern gerade alle o2 Germany´s...;)
      Avatar
      schrieb am 09.04.02 23:46:01
      Beitrag Nr. 25 ()
      wahrscheinlich haste nur schlafende Viag-Hunde geweckt.

      schreib denen doch, Du hättest Dich vertan, Deine Domain hiesse in Wahrheit " o2 viag_interschrott "....:laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.04.02 00:03:00
      Beitrag Nr. 26 ()
      Eine drei-Tagesfrist ist auf jeden Fall unangemessen. Angesichts der Rechtsproblematik und des Streitwertes!
      Ich gehe davon aus, dass Viag Dich nur einschüchtern will - was ihnen scheinbar auch gelungen ist!
      Teile ihnen auf jeden Fall mit, dass Du die Absicht hattest in Kürze dein eigenes Unternehmen unter der domain aufzubauen. Leider sei Dir jetzt erst aufgefallen, dass es sich um eine ALLGEMEIN ÜBLICHE Bezeichnung für viele Produkte handelt. Gib eine Aufstellung der Unternehmen an, die unter diesem Namen Produkte vertreiben bzw o2 irgend etwas mit irgendeiner Firma zu tun hat!

      Teile Ihnen mit, dass Du ein bißchen Zeit benötigst um den wahren Anspruchsinhaber zu ermitteln. Bestätige allerdings, dass Du gerne bereit wärst Ihnen die Domain zu übergeben, wenn sie Dir glaubhaft machen könnten, dass sie einen Anspruch auf die Domain gegenüber JEDERMAN durchsetzen können. Bestehe darauf, dass sie Dich bei Abtretung der Domain von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter freistellen würden.
      Bin gespannt auf deren Antwort :D
      Avatar
      schrieb am 10.04.02 00:16:30
      Beitrag Nr. 27 ()
      @ Aufschlag

      Nein, er braucht da garnicht den Knecht machen !
      Schliesslich war er es, dem es aufgefallen ist, dass VIAG dieselbe Domain benutzen will. Und er hatte sie bereits.

      Es genügt völlig, denen mitzuteilen, dass der Sachverhalt bzgl. Erstanmeldung und Inhaberanspruch der Domains geprüft wird, und bis auf weiteres eine derartige Unterlassungserklärung seitens Viag Interkom gegenstandslos ist.

      Wo kommen wir denn da hin, dass derartige Einschüchterungsversuche zu einseitigem Erklärungszwang bis hin zur Aufgabe von Besitzstand führen ?!?
      Avatar
      schrieb am 10.04.02 00:17:42
      Beitrag Nr. 28 ()
      @rosine
      du hast post!
      Avatar
      schrieb am 10.04.02 00:18:37
      Beitrag Nr. 29 ()
      correction

      ....." Unterlassungserklärunf seitens Herr XY ..."
      Avatar
      schrieb am 10.04.02 00:45:34
      Beitrag Nr. 30 ()
      @ roger11

      ich glaube du hast meine intention nicht richtig verstanden :D:D:D:D:D


      n8 @all
      Avatar
      schrieb am 10.04.02 01:11:01
      Beitrag Nr. 31 ()
      @ Aufschlag

      Deine Intention ist, denen zu suggerieren, dass es da Dritte - oder mehr - gibt. Schon kapiert...;)

      N8
      Avatar
      schrieb am 10.04.02 02:03:22
      Beitrag Nr. 32 ()
      Danke euch allen !!

      So tolle infos und Hilfe hätte ich nie erwartet !!

      DANKE !!!
      Avatar
      schrieb am 10.04.02 07:53:59
      Beitrag Nr. 33 ()
      @ roger

      Nicht nur - bei einer allgemein üblichen Bezeichnung ist eine Markenrechtsverletzung per se ausgeschlossen. Soll heißen, wenn eine Firma erst im Begriff ist sich eine Marke zu schaffen kann sie die Domain nicht deshalb beanspruchen.

      Nebenbei signalisiert man Bereitschaft zu einer einverständlichen Lösung.

      Allerdings fände ich es auch angebracht, wenn Viag ihre Gründe erläutern würde warum gerade sie den Namen beanspruchen wollen. Mit ihren Drohgebärden allein ist es nicht getan :D
      Avatar
      schrieb am 10.04.02 10:58:02
      Beitrag Nr. 34 ()
      Hatte die nochmal angeschrieben wegen der KLAGE !!!
      ANTWORT
      ----------------------------------------------------

      bitte seien Sie versichtert, dass dies nicht im Interesse unserer Abteilung
      lag.
      Der Leiter "Neue Medien" wird sich nochmals zur Klärung der Sache mit der
      Rechtsabteilung in Verbindung setzen.

      Sobald neue Informationen verfügbar sind, melden wir uns.
      Bitte entschuldigen Sie entstandene Unannehmlichkeiten.

      mit freundlichen Grüßen

      - - -

      -Corporate Communication-
      VIAG Interkom GmbH & Co.
      Georg-Brauchle-Ring 23-25
      80992 München

      -------------------------------------------------

      Darüber hinaus habe ich ein paar Informationen zur Rechtslage von einem Bekannten bekommen !!

      die behaupten im anschreiben, die hätten eine marke auf "o2"; aus den
      beigefügten unterlagen ist jedoch nichts ersichtlich, weder ob das dokument
      ein antrag ist oder ob es sich schon um eine eingetragene marke handelt (was
      ich bezweifele, denn o2 mit tiefgestellter 2 [techn. unmöglich im web] ist
      das - wie du zu recht sagst auch sauerstoff. das würde ja heißen, dass
      jedwede kombination mit -bestandtteilen wie o2-anteil oder o2-gehalt auch
      rechtlich geschützt wäre). also im zweifel sollen die erst mal nachweisen,
      dass sie inhaber der marke o2 sind ...

      wenn die marke o2 besteht, heisst dass noch lange nicht, dass dieser schutz
      sich auf "o2-germany" erstreckt. bestreite einfach - wenn notwendig - das es
      eine verwechslungsgefahr gibt. schutz besteht ggf. für "o2" (der wurde
      beantragt) und nicht für "o2" in verbindung mit einer ergänzung. "o2" sind 2
      buchstaben/ziffern, "o2-germany" hat 10 buchstaben / ziffern. man kann das
      dann ja wohl kaum verwechseln. wenn es grfährlich für verwechselungen sein
      könnte, hätten sie es ja schützen lassen können. ich denke, das hier wird
      ggf. ein knackpunkt sein.

      fristsetzung
      "frechheit" ... insbesondere unter berücksichtigung des bisherigen ablaufes.
      lt eigenen angaben haben die deine mail am 21.03.2002 gekriegt (schick mir
      die mal) und anworten mit datum 09.04.2002 - haben also selber eine frist
      von 12 arbeitstagen. zumindest die sollten sie dir zugestehen. im übrigen
      ist das einschreiben mit rückschein ja wohl kaum da, oder ... wird
      vermutlich morgen oder übermorgen ankommen ...
      Avatar
      schrieb am 10.04.02 12:09:38
      Beitrag Nr. 35 ()
      Soll ich unterschreiben und zurüch senden. Wenn ich das mache bin ich wohl ruiniert und kann mich erschießen !! BRAUCHE DRINGEND RECHTSHILFE !!!!

      Mein Vorschlag: ERSCHIESSEN!!! :mad:

      Du weißt, daß wenn du es unterschreibst, runiniert bist und dich erschiessen kannst. FRAGST ABER NACH :confused: :cry:

      DU brauchst dringend Rechtshilfe.. TOLL, und die suchst DU hier im Board :confused: :laugh:

      Schon mal was von Anwälten gehört??? Klar sind da viele Pfeiffen bei, aber ohne Briefkopf eines Anwalts... machste leider gar nichts...

      :kiss:
      Avatar
      schrieb am 10.04.02 19:28:57
      Beitrag Nr. 36 ()
      Ein wenig seltsam ist die Story schon, nicht zuletzt, weil Du erst am 15. März die o2-germany.com und o2-germany.de angemeldet hast. Da mußt Du doch schon gewußt haben, daß sich VIAG Interkom umbenennen will. War es also wirklich so, wie Du es uns hier erzählt hast, oder wolltest Du vielleicht doch ein wenig Domain-Grabbing probieren??? Jedenfalls war Dir das Problem nur 7 Tage später plötzlich bewußt, und Du hast an VIAG Interkom einen netten Brief geschrieben.

      Na ja, wie auch immer. Es ging in die Hose. Jedenfalls auf gar keinen Fall diese Abmahnung unterzeichnen. Die Formulierung ist sittenwidrig.

      Was Du aber tun kannst, um VIAG Interkom zu ärgern: schenke der Firma econcept Deine o2-Domains. Da econcept den Begriff schon seit Jahren verwendet, dürfte es für VIAG Interkom nur schwer möglich sein, gegen sie was zu unternehmen.

      Wenn Du noch schlauer bist, dann erzählst Du VIAG Interkom von Deinem Vorhaben, das Du schwer enttäuscht von der Abmahnung bist, schwere seelische Schäden davongetragen hast, nicht mehr schlafen kannst, usw. Das Du aber für ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro doch noch bereit wärest, ihnen die Domains zu überlassen.

      Dagegen können sie nichts unternehmen. VIAG Interkom hat wirklich erbärmlich dumm reagiert, und sie gehören dafür bestraft! Unglaublich, wie dämlich sich manchmal Großunternehmen anstellen.
      Avatar
      schrieb am 10.04.02 22:26:43
      Beitrag Nr. 37 ()
      Ich hatte die Domains schon viel früher wie den 15 März regestriert !! Die hatten aber vorher nicht auf meine Mails geantwortet.
      Nur einmal hatte ich vor dem 15 März eine ANtwort bekommen. Da haben die mir ihre Zugangsdaten zum Server geschickt damit ich darauf zugreifen kann !! Dazu noch eine Beschreibnung wie ich das genau mache. Eine komische Firma !!



      Gute Idee

      Besser noch ich werde die Domains einer Amerikanischen Firma überschreiben !!
      Da gibt es glaube ich andere Gesetze !!

      Es gibt auch eine Firma o2 in Amerika !! www.o2.org
      Avatar
      schrieb am 11.04.02 00:38:36
      Beitrag Nr. 38 ()
      @Rosainnenfutter

      Verkauf deine Domains an die Deutsche Telekom !
      Damit die Deutsche Telekom genau auf diesen Domains Werbung für die Deutsche Telekom macht.

      Unterbreite diesen Vorschlag der Deutsche Telekom !
      Ich wette die sind von dieser Idee hellauf begeistert und überweisen dir 200.000 Euro. ;)

      Euer Seuchenvogel
      Avatar
      schrieb am 11.04.02 00:42:01
      Beitrag Nr. 39 ()
      das mit der telekom is gut :D
      Avatar
      schrieb am 11.04.02 14:09:59
      Beitrag Nr. 40 ()
      Nach dem man mir gesagt hatte das es wohl ein Versehen war mit der Klage und man es nochmal bearbeiten wollte. Habe ich heute das selbe nochmal per Einschreiben bekommen !!

      Ich habe die Schnauze voll !!

      Man fragt was mit vernünftigen Menschenverstand und dann sowas. Jetzt muß man Jahre lang ins Gericht rennen ! Bei mir ist sowieso nichts mehr zu holen und bevor ich denen jemals einen Pfennig geben würde. Spende ich das Geld lieber Tiere in Not oder schenke es einen Palästinenser dem ich dann erzähle das im Viag Gebäuder alles Juden sitzen !!

      SCHEI? VIAG !!

      Oder ich werden neben jeden Viag Laden einen Informationsstand machen wie gefährlich Handy Strahlen sind !!
      Hoffentlich geht der Ganze laden PLEITE !!
      Avatar
      schrieb am 11.04.02 15:03:43
      Beitrag Nr. 41 ()
      Jetzt mach doch mal tabula rasa und rede mit nem Anwalt. Ist doch lächerlich....
      Avatar
      schrieb am 11.04.02 19:51:48
      Beitrag Nr. 42 ()
      Jo alles klar ! Habe grade von deren Anwalt einen ANruf bekommen und man will die ganze scheiße nun doch fallen lassen !!
      Ich brauche nur die Domains zu übertragen.

      Gott sei Dank ist der Ärger vorbei meine armen Nerven.


      Danke an alle die mir Helfen wollten und mich mit ihren Tips und Meinungen unterstützt haben !!


      Gruße !!!!
      Avatar
      schrieb am 11.04.02 19:53:08
      Beitrag Nr. 43 ()
      Na dann haben sie ja genau das erreicht,was sie wollten,und zwar die domains kostenlos.Du könntest einen Haufen Kohle dafür rausschlagen,aber was solls,ich will dich nicht zum Glück zwingen.
      Avatar
      schrieb am 11.04.02 22:41:41
      Beitrag Nr. 44 ()
      Das hat mir ein Bekannter auch schon gesagt ! Der sitzt selber im Managment einer großen Firma und sagt das macht man immer so. Einschüchterungs TAKTIK

      Aber egal die haben sowieso die besseren Anwälte und mehr Geld als ich !!
      Gegen so große Firmen kann man als normaler Bürger sowieso nicht gewinnen. Mein Onkel hat mal gegen Mercedes geklagt weil man ihm einen Wagen der beim Transport vom LKW gefallen war und nachgeflickt wurde als Neu verkauft hatte !

      Der war über Jahre vor Gericht, hatte die ersten Verhandlungen gewonnen und als die letzte entscheidende war hat er natürlich verloren !!
      Wenn der Richter selber schon mit einem Mercedes vorgefahren kommt heißt das schon nichts gutes !!
      Kapital heißt gleich Recht wir leben nicht in Amerika wo der kleine Bürger recht bekommt !!


      Das ich mir jetzt über Jahre mit Gerichtsverhandlungen so einen Stress aufhalse ist mir das ganze nicht Wert !

      Sollen die damit glücklich werden !!
      Avatar
      schrieb am 11.04.02 23:11:18
      Beitrag Nr. 45 ()
      @Rosainnenfutter

      Ich bin von dir bitter bitter enttäuscht ! Ich kann das gar nicht in Worte fassen.
      Hol dir einen Rechtsanwalt von der Telekom, die machen das Kostenlos.
      Außerdem hat Viag auch immense Gerichtskosten zu tragen, wenn die dich verklagen.

      Oder verschenk deine Domains an irgendjemanden, der absolut streitsüchtig ist.

      Euer Seuchenvogel
      Avatar
      schrieb am 11.04.02 23:13:32
      Beitrag Nr. 46 ()
      @seuchen.....

      Willst du die geschenkt haben ???
      Avatar
      schrieb am 12.04.02 00:41:39
      Beitrag Nr. 47 ()
      @Rosainnenfutter

      Nein !
      Biete Viag einen Vergleich an ! Verweise auf alle deine Trümpfe !

      Trümpfe
      1) Domains 200.000 € wert
      2) du hast einen Rechtsanwalt von der Telekom (natürlich lügst du)
      3) du drohst damit an die Öffentlichkeit zu gehen, gigantischer Imageschaden für Viag
      4) auf Viag kommen sehr hohe Gerichtskosten hinzu (100.000 € ?)
      5) du drohst, deine Domains der Deutschen Telekom zu schenken, damit sie Werbung in eigener Sache machen
      6) sag, daß du bereit bist, jahrelang vor Gericht zu kämpfen und daß du dir die Kosten des Gerichtsverfahrens von der Viag erstatten läßt
      (natürlich lügst du)


      Die Jungs von der Viag müssen aufgrund der 6 Trümpfe dir einen Vergleich anbieten.
      Du sagst, du seist verhandlungsbereit und willst 200.000 €. Selbstverständlich seist du bereit mit diesem Gebot runterzugehen.

      Euer Seuchenvogel
      Avatar
      schrieb am 12.04.02 12:24:20
      Beitrag Nr. 48 ()
      Seuchenvogel, das ist kein guter Rat, den Du da gibst. Ich kann Dir nur in einer Sache zustimmen: er sollte die Domains nicht umsonst an VIAG Interkom abgeben.

      Aber es ist bestimmt nicht gut, zu lügen und zu drohen. Damit würdest Du nur erreichen, daß VIAG Interkom wieder die harte Tour fährt, und ich glaube nicht, daß Rosainnenfutter das durchsteht.

      Die Domains sind auch keine 200 KEURO wert. Es wäre völlig unrealistisch, auf der Basis zu verhandeln.

      Und wenn er behauptet, einen Anwalt der Telekom zu haben, dann hätte sich dieser Anwalt mit VIAG Interkom in Verbindung gesetzt, und nicht ein verängstigter Rosainnenfutter. Oder? Also hätten diese Lügen sehr kurze Beine.

      Und bedenke, daß nicht nur auf VIAG hohe Gerichtskosten zukommen, auch auf Rosainnenfutter, wenn er verliert. Und wer wird wohl die hohen Gerichtskosten besser wegstecken?

      Bei der Telekom braucht er gar nicht erst anzurufen. Soll er sagen, er hätte mal gerne mit dem Ron gesprochen, weil er ihm zwei Domains schenken will? Klar, Ron wird ihm sofort einen Termin geben, er hat ja sonst keine Probleme. Und auch klar, Ron braucht dringend diese Domains, sonst sieht es schlecht aus gegen VIAG Interkom.

      Alles Quatsch!

      VIAG Interkom ist doch nur daran interessiert, diese Domains unter Kontrolle zu bekommen, damit sie die Verwendung überwachen können. Wahrscheinlich werden die Domains nie genutzt. Das Interesse ist also limitiert.

      Das einzige, was Rosainnenfutter machen könnte, wäre deshalb, die Domains einer Firma oder Organisation zu schenken, die diese Begriffe (O2) schon lange benutzt und daher markenrechtlich nicht angreifbar ist. Damit ist er aus dem Schneider. Dagegen kann VIAG Interkom nichts machen. Wenn sie die Domains doch haben wollen, kann man sich ja über eine "Aufwandsentschädigung" verständigen. Das werden dann aber sicherlich keine 200 KEURO sein, eher einige Tausend Euro.

      Besser als gar nichts.
      Avatar
      schrieb am 12.04.02 13:46:12
      Beitrag Nr. 49 ()
      @Mad Henry

      1) Es ist richtig, erst mal eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Da gebe ich dir recht !
      2) Der Streitwert wurde von der VIAG auf 100.000 € beziffert, demzufolge sind die Domains auch 100.000 € wert.
      3) Bei einem Kompromiß 50:50, würde Rosainnenfutter eine Aufwandsentschädigung von 50.000 € erhalten.
      4) Die Trümpfe sollten als Gedankenspiele, nicht als Drohung verstanden werden, um eine angemessene Aufwandsentschädigung rauszuholen.
      5) Was die Domain-Schenkung an eine Firma betrifft - erst dann, wenn alle "Aufwandsentschädigungsgespräche" gescheitert sind.

      Rosainnenfutter soll der Viag eine Liste von gewonnenen Fällen (siehe Link) der Domainbesitzer zuschicken, um den Herren klarzumachen,
      daß man Rosainnenfutter nicht so einfach über den Tisch ziehen kann.

      Euer Seuchenvogel
      Avatar
      schrieb am 12.04.02 14:03:20
      Beitrag Nr. 50 ()
      Ich glaube nicht das einer diese Domains geschenkt haben will auch wenn er selber den Namen o2 seit Jahren nutzen sollte !

      Die haben auch Angst vor einer Klage und Jahrelanger auseinandersetzungen !!
      Avatar
      schrieb am 12.04.02 15:02:20
      Beitrag Nr. 51 ()
      @Rosainnenfutter

      Vorschlag !
      Mad Henry formuliert das Anschreiben an die Viag mit seiner Vorstellung von einer gewissen Aufwandsentschädigung und du schickst dies als Email an die Viag ab.

      Euer Seuchenvogel
      Avatar
      schrieb am 12.04.02 19:13:46
      Beitrag Nr. 52 ()
      @Schleudervogel

      Nee es ist schon OK wie es gelaufen ist !!

      Ausserdem wollte ich nie was aus die Domains rausschlagen es handelte sich um Unwissenheit bei der Regestrierung.

      Bin froh das ich jetzt meine Ruhe mit dem Mist habe. Viag hätte sich wirklich besser verhalten können und mir nicht gleich mit einer Klage die mich für immer ruiniert hätte drohen. Aber was will man machen ??
      Die hätten sich zum Beispiel bei mir melden können, das Sie die beiden Domains für sich beanspruchen und ich diese nicht nutzen kann. Als Entschädigung hätten die mir dann die Kosten für die Regestrierung zweier Ersatzdomains anbieten können !!

      Das wäre wirklich korrekt gewesen und für beide Seiten gerecht !!
      Avatar
      schrieb am 12.04.02 21:45:10
      Beitrag Nr. 53 ()
      @rosa

      schade dass du gekniffen hast, ich denke du
      hast da gerade einen 5er im lotto einfach so
      verschenkt, so bloed wie sich die angestellt
      haben.

      GGG
      Avatar
      schrieb am 13.04.02 00:08:50
      Beitrag Nr. 54 ()
      @Rosainnenfutter

      Nie im Leben hättest du Schadenersatz zahlen müssen. Wofür denn ? Du hast ja die Domainnamen nicht mal benutzt.
      Zu verlieren hattest du nichts (außer Gerichtskosten), gewonnen hättest du aber 100.000 €.
      Das ist ein traumhaftes Chance-Riskoverhältnis, hinter dem die Börsenspekulanten ein ganzes Leben hinterherjagen.
      Wenn du solch eine Angst vor so einem unbedeutendem Risiko hast, dann darfst du ja gar nicht an der Börse spekulieren.

      Es gibt Prozeßkostenfinanzierer, die auf Erfolgsbasis arbeiten !
      Wird der Prozeß verloren, zahlst du keinen Cent, wird er gewonnen... na dann fang mal an zu träumen.
      http://www.foris.de/

      Schick denen eine Mail und schildere deinen Sachverhalt !

      Euer Seuchenvogel
      Avatar
      schrieb am 13.04.02 18:23:08
      Beitrag Nr. 55 ()
      Seuchenvogel,

      ich glaube, Du hast noch nie einen Prozess um einen Streitwert von 100.000 Euro geführt. Sonst würdest Du nicht so dummes Zeug schreiben, er hätte "außer Gerichtskosten" nichts zu verlieren gehabt.

      Diese Gerichtskosten hätten Rosainnenfutter durchaus Kopf und Kragen kosten können - falls er nicht finanziell gut bestückt ist.

      Insofern war es schon die richtige Strategie, auf jeden Fall einen Prozess zu vermeiden. Und angesichts der weit verbreiteten Dummheit bei deutschen Richtern in Sachen "Internet" hätte VIAG Interkom einen möglichen Prozess sogar gewonnen.

      Allerdings hätte er durchaus härter mit VIAG Interkom verhandeln können. Die Strategie wurde ja bereits erklärt. Ein wenig Bargeld wäre schon bei rausgesprungen. Aber die Vorwürfe, er hätte 100.000 Euro verschenkt, sind haltlos. Der STREITWERT betrug 100.000 Euro, aber das heißt nicht, VIAG Interkom hat den Domains einen solchen Wert beigemessen.

      Streitwerte werden in solchen Fällen gerne sehr hoch angesetzt, um einen finanziell unterlegenen Gegner zu signalisieren, jede Gegenwehr bedeutet ein existenzbedrohendes Risiko. Das pervertiert natürlich die Idee der "Gleichheit vor dem Gesetz", aber es ist nichts Illegales.

      Rosainnenfutter, wenn Dir Dein häuslicher Friede wichtiger ist als ein wenig Kohle, dann hast Du die richtige Entscheidung getroffen.
      Avatar
      schrieb am 13.04.02 20:06:30
      Beitrag Nr. 56 ()
      @Mad Henry

      Genau das will ich meinen Frieden und nicht so einen ungewissen Eiertanz !!
      Avatar
      schrieb am 13.04.02 23:37:47
      Beitrag Nr. 57 ()
      @MadHenry

      Weiß du was ein Gerichtsverfahren ist ?
      Es ist eine Spekulation, die aus 3 Variablen besteht !
      a) wie hoch ist die prozentuale Chance den Prozeß zu gewinnen
      b) wie hoch ist der Schaden bei einem verlorenem Prozeß
      c) wie hoch ist der Gewinn bei einem gewonnenem Prozeß

      Ein Prozeß ist dann aussichtsreich, wenn (c*a)>(b*(100-a)) ist.
      Nach meiner subjektiven (nicht fachlichen) Einschätzung der Variablen a,b und c halte ich dieses Gerichtsverfahren für aussichtsreich.
      Sollte ein Prozeßkostenfinanzierer Rosainnenfutters Fall übernehmen, dann ist bei der Variable b eine Null einzusetzen und bei der Variable C das Erfolgshonorar abzuziehen.
      Das nennt man eine todsichere Spekulation !

      Wenn Rosainnenfutter einen Fall mit 100.000 € Streitwert gewinnt, wie hoch ist dann der Gewinn ?
      Ich als Laie musste natürlich annehmen, daß Rosainnenfutter tatsächlich 100.000 € verschenkt.

      @Rosainnenfutter

      Der Eiertanz an der Börse ist doch viel schlimmer. Deine Haltung ist inkonsequent !
      Wenn du keinen Streß (bei ungleich besseren Aussichten) vor Gericht möchtest, warum tust du dir den Streß an der Börse an ?
      Arbeitengehen bedeutet auch eine Menge Streß ! Das ganze Leben ist ein einziger Streß !
      Das Streß-Nutzen-Verhältnis wäre in diesem Gerichtsverfahren besser als Arbeitengehen zu müssen.
      Verhandeln kannst du immer noch, 10.000 € ohne Gerichtsprozeß müßten noch drin sein !
      Emotional kann ich deine Haltung vollauf verstehen, rational ist sie aber nicht.

      Hast du zufälligerweise die Blutgruppe A ?

      Euer Seuchenvogel
      Avatar
      schrieb am 14.04.02 12:41:57
      Beitrag Nr. 58 ()
      @Seuchenvogel

      Keine Ahnung welche Blutgruppe ich habe ! Warum ? Hast du etwa das Buch gelesen wo man die verschiedenen Typen nach Blutgruppen beurteilt !!
      Liegt bei und im Fitnessstudio rum und das steht auch all so ein Zeug drin !! Wo übrigens was dran sein soll !!
      Avatar
      schrieb am 14.04.02 12:44:34
      Beitrag Nr. 59 ()
      @Seuchenvoel

      Ach ja an der Börse handel ich auch schon länger nicht mehr !!

      Wegen Geldmangel und zu schlechter Wirtschaftsaussichten ! Wenn ich mir die Verschuldung der Unternehmen ansehe wird es die nächsten 2 Jahre noch enorm viele Pleiten geben.

      In 2- 3 Jahren fange ich mal wieder an zu kaufen !!!
      Avatar
      schrieb am 14.04.02 12:50:35
      Beitrag Nr. 60 ()
      @Rosainnenfutter

      Ich habe dieses Buch gelesen ! Damit kann ich die Menschen noch besser durchleuchten als bisher.
      Und das sagt mir, du hast die Blutgruppe A und Übergewicht. Stimmt das ?

      Euer Seuchenvogel
      Avatar
      schrieb am 14.04.02 14:10:54
      Beitrag Nr. 61 ()
      @Seuchenvogel !!

      Nee ich habe kein übergewicht !! Bin ziemlich schlang !! Welche Blutgruppe ich habe weiß ich nicht.

      Werde das Buch jetzt wohl auch mal lesen. War bist jetzt immer zu faul !

      Grüße !!
      Avatar
      schrieb am 14.04.02 19:52:04
      Beitrag Nr. 62 ()
      Seuchenvogel,

      ja, ich glaube ich weiß, was ein Gerichtsverfahren ist. Habe schon davon gehört. :D
      Avatar
      schrieb am 14.04.02 19:52:14
      Beitrag Nr. 63 ()
      Seuchenvogel,

      ja, ich glaube ich weiß, was ein Gerichtsverfahren ist. Habe schon davon gehört. :D
      Avatar
      schrieb am 14.04.02 20:19:23
      Beitrag Nr. 64 ()
      @Seuchenvogel

      Lass mal raten: Du hast auch eine Blutgruppe und zuviel betriebs-/volkswirtschaftliche Literatur gelesen :D
      Avatar
      schrieb am 14.04.02 23:04:04
      Beitrag Nr. 65 ()
      @MadHenry

      Ich auch ! Habe ein paar davon im Fernsehen verfolgt, jetzt kann ich mitreden.

      Jetzt mal eine fachliche Frage
      Wenn ein Anwalt zugunsten eines Mandanten eine Beweisführung antritt, kann dieser Anwalt deshalb strafrechtlich verurteilt werden ?
      Das ist doch seine Aufgabe !
      Jedenfalls ist es passiert, weil der Anwalt eine Auschwitz-These seines Mandanten anhand einer Beweisführung untermauern wollte.

      @Aufschlag

      Ich habe noch eine Blutgruppe, viele Anleger aber nicht mehr, da sie an der Börse regelrecht ausgeblutet sind.

      Euer Seuchenvogel
      Avatar
      schrieb am 14.04.02 23:08:48
      Beitrag Nr. 66 ()
      Wenn es strafbar ist, die Auschwitz-Morde zu leugnen und der Verteidiger tut eben dies, dann macht sich der Verteidiger strafbar.
      Avatar
      schrieb am 14.04.02 23:53:10
      Beitrag Nr. 67 ()
      @Nataly

      Ja, aber wie soll er dann seinen Mandanten verteidigen ?
      Er wollte dem Gericht die Richtigkeit der Argumentation des Mandanten verständlich machen.
      Wie würde man als Verteidiger denn den Mandanten verteidigen ?
      Historische Forschung kann doch nicht auf der Anklagebank enden ?

      Euer Seuchenvogel
      Avatar
      schrieb am 15.04.02 09:32:18
      Beitrag Nr. 68 ()
      Die Argumentation des Mandanten stellt ebenfalls eine Straftat dar, denn dieser hat ebenfalls die Auschwitz-Morde geleugnet. Der Verteidiger hat die Straftat seines Mandanten wiederholt, indem er sich dessen Argumentation zu eigen machte. Leute wie der Angeklagte und sein Verteidiger können nicht unter dem Vorwand historischer Forschung eine Straftat begehen. Ich stimme dem BGH im Ergebnis zu.
      P.S.: Hast du Anhaltspunkte dafür, dass in Auschwitz keine Juden ermordet wurden?
      Avatar
      schrieb am 15.04.02 09:34:14
      Beitrag Nr. 69 ()
      Übrigens hat die ganze Sache mit dem ursprünglichen Thread nichts zu tun. Du müsstest eigentlich dafür einen neuen Thread eröffnen.
      Avatar
      schrieb am 15.04.02 10:57:11
      Beitrag Nr. 70 ()
      @Nataly

      Alles was die Höhe der Opferzahlen in Frage stellt, wird als Leugnen strafrechtlich verfolgt.
      Ich schätze mal, in all diesen Prozessen ging es nie um die Leugnung, sondern nur um die falschen Opferangaben.
      Warum wird also ein Historiker als Leugner strafrechtlich verurteilt, wenn seine Forschungsergebnisse (Höhe der Opferzahlen) von der staatlich verordneten Version abweichen ?
      Es erinnert mich stark daran, wie die Kirche jemand auf dem Scheiterhaufen verbrennen ließ, weil er behauptete, die Erde sei eine Kugel.
      Begeht nicht der Staat selbst eine Verleumdung, wenn er diese Leute mit einem bewußt irreführenden Begriff als Leugner aburteilt ?
      Soll damit dem Bürger die Rechtmäßigkeit dieser Verurteilung glaubwürdig rübergebracht werden ?

      Wenn ein Staat per Gesetz eine Wahrheit strafrechtlich feststellen läßt, läßt es einem Philosophen viele interessante Schlußfolgerungen zu.

      Euer Seuchenvogel
      Avatar
      schrieb am 15.04.02 11:44:45
      Beitrag Nr. 71 ()
      Nicht nur Leugnen ist strafbar, auch Verharmlosen. Unser Staat will sich entschieden von den NS-Gewaltverbrechen distanzieren.Es ist sicherlich fragwürdig, die Verbreitung einer bestimmten Meinung unter Strafe zu stellen, aber es ging wohl nicht anders. Ich stimme daher dem Gesetz und dem BGH-Urteil zu. Wer meint, die Norm sei mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit oder der Freiheit von Wissenschaft und Lehre(Art. 5 GG)unvereinbar, kann Verfassungsbeschwerde erheben.
      Avatar
      schrieb am 15.04.02 13:02:51
      Beitrag Nr. 72 ()
      @Nataly

      Verharmlosen ist exakt der richtige Begriff ! Dann sollten diese Leute auch als Verharmloser verurteilt werden.
      Dieses Gesetz erfüllt nur einen vordergründigen Zweck und ist eigentlich kontraproduktiv.
      Ich würde mal behaupten, daß dieses Gesetz kritische Geister zu einer Kontra-Position anstachelt und damit den Nährboden für den Rechtsradikalismus bereitet.
      Diesen Effekt nennt man den Kobra-Effekt ! (Ein Kopfgeld auf getötete Kobras, führte zu deren Züchtung - also kontraproduktiv)

      Euer Seuchenvogel


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