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    Finanzamt überprüfen ebay Kunden, ob bei ihnen Umternehmer- - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.01.03 18:45:25 von
    neuester Beitrag 29.01.03 07:01:29 von
    Beiträge: 12
    ID: 688.791
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      schrieb am 28.01.03 18:45:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      eigenschaft gemäß ³ 2 Abs 1 UstG vorliegt. Ist jemand selbstständig, nachhaltig, auch ohne Gewinnerzielungsabsicht tütig...sollte ein Privatmann nicht nur seinen Keller auf ebay verscherbeln sondern ist Gewerblich tätig, dann hofft das FA auf MWS, Gewerbesteuer usw. kam gestern auf Wiso, so langsam weckt man schlafende Hunde bei Eichel, aber auch kein Wunder sieht man sich die blühenden Landschaften bei ebay an, und die PC Händler die brav doe MWSt, Gew.St. mit in den Preis kalkulieren muessen, im Gegensatz zu manch anonymen SChaff.
      Avatar
      schrieb am 28.01.03 18:47:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      gibt es dazu eine Quelle?

      Wäre nett, wenn Du die posten könntest
      Avatar
      schrieb am 28.01.03 18:52:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      http://www.wdr.de/tv/recht/sendung/beitrag/rs2003011201.html

      Sendedatum: 12.01.2003
      Beitrag: 1
      6,4 Millionen ebay-Nutzer - für`s Finanzamt allesamt Steuersünder?
      Rettet die Selbstanzeige potentielle Steuerhinterzieher?
      Autorin: Anne Siegel

      Sie kommen unangemeldet und ziemlich früh morgens - die Ladies und Gentlemen von der Steuerfahndung. Und dann geht alles ziemlich schnell - das "Programm" reicht von der kompletten Durchsuchung bis zum Konfiszieren belastenden Materials. Übrigens: sollten Sie "ordentlicher Steuerzahler" sein, ehrlich und im besten Wissen handelnd, dann müssen Sie jetzt nicht weiter lesen. In Zeiten großer Arbeitslosigkeit scheinen derzeit die Steuerbehörden die einzig innovative Branche darzustellen: hier werden derzeit Einstellungen vorgenommen. Was im übrigen auch daran liegt, dass besonders viele Fachleute der Steuerbehörden sich wegen besserer Bezahlung von Steuerberatern anwerben lassen, bzw. sich selbständig machen.
      Aktuelle Entwicklungen

      Die "gute alte" Schwarzarbeit scheint passe, denn schon seit Jahren "filzen" Sonderkommissionen der Steuerbehörden Baustellen u.ä. Bereiche, in denen nebenher die "schnelle Mark" gemacht wird.

      Wer richtig schnell und möglichst anonym Geld an den Steuerbehörden vorbei machen möchte, wägt sich häufig im Sicheren, wenn er im Internet Geschäfte macht. Allein im größten Internet-Auktionshaus eBay sind 6,3 Millionen Deutsche als Händler und Käufer eingetragen. Unter Pseudonymen wird hier gehandelt, beinahe niemand "dealt" hier unter seinem richtigen Namen. Was offensichtlich dazu führt, dass sich gerade Steuersünder hier sicher fühlen. Beinahe jeder zweite Euro, so die ersten Erhebungen, der im Internet verdient wird, wird nicht versteuert. Wohlbemerkt es handelt sich hier nicht um Hobbyhändler, wie sie häufig auch auf "nicht-virtuellen" Flohmärkten zu finden sind. Wer ab und zu mal Omas Keller entrümpelt und Spaß am Einstellen im Internet hat, hat kaum Grund die Steuerfahndung zu fürchten.
      Achtung - Das Finanzamt surft mit!

      Längst haben die Finanzämter Sonderkommissionen entwickelt, die der virtuellen Schwarzarbeit Herr werden sollen. Sollten Sie nämlich regelmäßig bei eBay kaufen und verkaufen, so könnte das Finanzamt der Meinung sein, dass es sich dabei um einen Gewerbebetrieb im Sinne des § 15 EsTG handelt.

      Einen Gewerbebetrieb (§ 15, Abs. 2 EStG) betreibt der, der sich selbständig nachhaltig mit der Absicht auf dem Markt betätigt, Gewinne zu erzielen und diese Tätigkeit auch im allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt (bei eBay wären das z. Bsp. die als "Powerseller" oder "Shops" gekennzeichneten Teilnehmer).

      Die Folgen einer Einstufung als Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 EStG sind weitreichend: Die erzielten Einkommen sind wie die aus einem Gewerbebetrieb zu versteuern. Es fallen Gewerbesteuer und vor allem Umsatzsteuer an.

      Entscheidend ist hier die NACHHALTIGKEIT der Betätigung und ABSICHT DER GEWINNERZIELUNG. Wer nur gelegentlich als Käufer und Verkäufer in Erscheinung tritt, hat nichts zu befürchten. Dies gilt auch für Sammler, wenn sie ständig über eBay neue Sammelstücke erwerben. Das sei ein wichtiges Indiz dafür, daß es an einer wiederholten Tätigkeit auf der Beschaffungsseite fehle, so die BFH-Rechtsprechung (BFHE 165, 498/504 ; BStBI II 92, 143/6).

      Nur wem bei eBay eine hohe Zahl an Transaktionen nachgewiesen werden kann (was durch das dortige Bewertungssystem ziemlich einfach ist!) und über einen längeren Zeitraum kauft und verkauft, sollte in`s Grübeln kommen. Auch eBay weist in seinem Akkreditierungsformular, das alle Mitglieder elektronisch unterschreiben müssen, darauf hin, daß es angezeigt ist, bei dieser Form des Handels im Zweifel einen Steuerberater zu konsultieren.

      Alle für die Steuerbehörden wichtigen Daten muss das Handelshaus auf Nachfrage an die Steuerbehörden weitergeben. Und Sie dürfen davon ausgehen, daß niemand bei ebay auch nur die kleinste Anstrengung unternehmen würde, Ihr "Auktionsgeheimnis" zu schützen. Die wollen Geschäfte machen, was legitim ist. Sich Ärger einhandeln wollen die nicht. Im Übrigen: Auf einen Kunden mehr oder weniger muß es dem Unternehmen bei 6,3 Millionen Kunden auch nicht ankommen.
      Was sie beachten sollten, wenn die Fahndung kommt:

      Steuerfahnder dürfen bei ihrem Erscheinen rechtlich ziemlich viel, so dürfen sie:

      * Dritte befragen
      * Türen aufbrechen
      * Beschuldigte vernehmen
      * Räume durchsuchen
      * Beweismittel beschlagnahmen

      Bei - echter oder auch nur vermeintlicher - "Flucht- und Verdunkelungsgefahr" dürfen die Damen und Herren auch den oder die Beschuldigten festnehmen.

      Schließlich handelt es sich bei der Steuerhinterziehung um einen Straftatbestand! Gerade bei Steuersündern, die im Internet tätig sind, wird in den meisten Fällen - eine "Gewerbs- und bandenmäßige Steuerhinterziehung" vermutet (§ 370 A der Abgabenordnung), die den Ermittlern weitreichende Volmachten zubilligt - hier dürfen die Fahnder sogar Telefone der Verdächtigen abgehören!

      Das größte Risiko bei Durchsuchungsaktionen stellen die Steuerpflichtigen selbst dar, so führte das Dr. Ingo Flore, Steueranwalt aus Dortmund im Gespräch mit der ARD-Ratgeber-Recht-Reporterin aus. Er rät, bei etwaigen Durchsuchungen, sich auf jeden Fall von einem Steuerberater beraten zu lassen. Weiter ist es wichtig, sich die Mitnahme aller Unterlagen von den Beamten bestätigen zu lassen.

      Erfahrungsgemäß rücken die Steuerfahnder erst aus, wenn sich der Staat ein "nennenswertes Mehrergebnis" verspricht (so die Steuerfahnder selbst). Das kann sein, wenn es sich um mehr als 50.000 € hinterzogene Steuern, oder im Ausland liegende Konten handelt. Auch bei Zollvergehen sind die Chancen für eine morgendliche Durchsuchung ziemlich hoch! Übrigens sind es häufig die Ex-Partner oder wütende Ex-Firmenbeteiligte, die die Durchsuchten angeschwärzt haben. Dafür gibt es in einigen Steuerbezirken bereits eigene Hotlines der Finanzbehörden, die nur zur Annahme solcher Denunziationen geschaltet sind.
      Selbstanzeige

      Von der Selbstanzeige raten die meisten Experten ab, es sei denn es besteht die Gefahr einer möglichen Freiheitsstrafe für die Steuersünder. Erst in diesem Fall, so der Experte, sollten sich die Sünder selbst anzeigen. Letztlich bleibt der Steuersünder, der sich selbst angezeigt hat, auch bei Straffreiheit 10 Jahre lang in der sog. "Verbrecherkartei" der Straf- und Bußgeldsachenstelle. Eine Selbstanzeige setzt voraus, dass der Betroffene in der Steuererklärung wissentlich unvollständige Angaben gemacht hat (§ 153 Abgabenordnung).

      Unser Experte im Film, Dr. Ingo Flore aus Dortmund, ist Vorsitzender des Ausschusses "Steuerrecht" im Deutschen Anwalt Verein. Das "Problem Steuerfahndung" ist sein Spezialthema.

      Hier das Interview mit dem Anwalt in voller Länge:

      Reporterin: 6.3 Millionen ebay-Kunden - allesamt Steuerhinterzieher? Drohen den Verkäufern nun Strafverfahren, am Ende sogar das Gefängnis?

      Dr. Ingo Flore, Fachanwalt für Steuerrecht, Dortmund: Es ist in der Tat so, das Fahndungsmaßnahmen eigentlich nicht mehr so gefürchtet werden. Weil im Steuerstrafrecht, das hat man ja zuletzt auch in populären Fällen wie bei Herrn Becker gesehen, gibt es in den seltensten Fällen freiheitsentziehende Maßnahmen. Und das ist das Eigentliche was ja heute trifft.

      Und die Steuerfahndung will mich ja nicht in den Knast bringen, die möchte den Steuerpflichtigen um sein Geld erleichtern. Das ist fast so wie in einem Spielkasino. Sie wagen ihren Einsatz - und die Frage ist dann, wieviel vom Einsatz geht flöten?

      Da ihr persönlicher Körper nun nicht flöten geht, weil sie nicht in den Knast müssen, kann man das eigentlich ganz gut händeln.

      Reporterin: Was also ist zu tun? Sollte man sich selbst anzeigen, um ein mögliches Strafverfahren abzuwenden?

      Dr. Ingo Flore: Hier gilt das Winnetou-Prinzip: Hintern Baum stellen und warten, bis die anderen vorbei reiten. Das ist das bessere Prinzip, weil wenn Sie eine Selbstanzeige starten, leiten Sie gegen sich selbst ein Strafverfahren ein.

      Das heißt, wenn Sie gegen sich selber ein Strafverfahren einleiten, werden alle Ihre Daten überprüft. Und geschieht das, gibt es schon mal alte Leichen, die möglicherweise schon längst mumifiziert sind. Deshalb sollte man da sehr zurückhaltend sein.

      Reporterin: Mit anderen Worten, Sie raten von der Selbstanzeige ab?

      Dr. Ingo Flore: Es gibt nur einen einzigen Sachverhalt, der eine solchen Schritt notwendig machen könnte: Wenn man auf Grund der hinterzogenen Summe weiß, der Mandant hat mit einer freiheitsentziehenden Maßnahme zu rechnen, auf deutsch, wenn man in den Knast muss, dann ist es natürlich so, dass man tunlich eine Selbstanzeige macht, um das zu verhindern. Weil man dann ja nicht mehr bestraft werden kann. Das ist der einzige Fall, in dem man sich das als Berater heute noch vorstellt: Eine Selbstanzeige.

      Reporterin: Deutsche Richter schicken Steuerhinterzieher in aller Regel erst bei einer Steuerverkürzung ab einer Million ins Gefängnis. Wie hoch beurteilen Sie das Risiko, überhaupt entdeckt zu werden?

      Dr. Ingo Flore: Das ist doch sehr aufwendig. Um eine solche Internet-Transaktion nachzuweisen, bedarf es eines enormen technischen Aufwands. Man springt als Löwe und landet als Bettvorleger! Weil man am Ende doch feststellt zwei, drei kleine Fälle bleiben hängen. Die werden möglicherweise genutzt, um auch noch paar andere private Details aufzuarbeiten die im Bereich der Steuerhinterziehung liegen. Das was es aber dann auch.

      Reporterin: Also lautet das Fazit: Entwarnung?

      Dr. Ingo Flore: Wer hinter die Fassade schaut, der merkt auch, dass die Steuerfahndung zu Recht sagt: Es gibt, sag ich mal, einen grauen Bereich, der ist zu dulden. Und es gibt Bereiche, wo man sagt, das geht nicht mehr, da müssen wir zwischen, sonst ist das ganze Staatswesen auch nicht zu händeln.

      Ich vergleiche das mal mit einer roten Ampel. Wir alle wissen, dass man nicht über Rot fahren soll oder anders, wir alle wissen, daß wenn da 70 steht, man nur 70 fahren soll. Wir fahren trotzdem 100, weil wir glauben, wir können die Situation beherrschen. So oder so ähnlich ist das auch beim Risiko, das wir alle bei einer unterstellten Steuerhinterziehung eingehen.
      Avatar
      schrieb am 28.01.03 18:52:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      Lief gestern in irgend so einer Reportage.

      Trotzdem Blödsinn, denn Abhilfe gegen Verfolgung schafft
      die Einrichtung mehrerer eBay- und Email-Accounts. :D

      GauJones
      Avatar
      schrieb am 28.01.03 18:54:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Da eichel sowieso Privatgeschäfte besteuern will, lohnen sich die Finanzamtsaufpasser vor dem Postamt bald

      @herby


      Danke für den Link

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      Avatar
      schrieb am 28.01.03 19:05:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ist ja auch richtig. Warum sollten Händler auf ebay gegenüber normalen Händlern bevorzugt werden?
      Warum sollten Ebay-Händler das Recht zur Steuerhinterziehung haben.

      @ GauJones

      Das ist vieleicht eine Möglichkeit. Kommt das Finanzamt aber dann dennoch drauf, so ist diese Verschleierungstatik ein erschwerendes Indiz. Dadurch kann ein Vorsatz nicht mehr geleugnet werden.

      BM
      Avatar
      schrieb am 28.01.03 19:47:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      was George Orwell prophezeit hat
      macht Psycho Eichel
      nun wahr



      Danke Rot /Grün
      Avatar
      schrieb am 28.01.03 20:37:49
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ Realisti

      Du scheinst 1984 aber nicht gelesen zu haben.
      Sonst würdest du einen solchen Mist nicht schreiben.

      Das es nicht sein kann und darf, daß das Internet eine Flucht vor geltendem Recht darstellt, sollte sogar dem größten Narren klar sein.

      Bist du etwa betroffen?
      Hast du einen professionellen Verkauf bei Ebay und hast dies bisher vor dem Fiskus geheim gehalten?

      BM
      Avatar
      schrieb am 28.01.03 20:46:24
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Bodenseemann

      Würdest Du Autisti irgendein wie auch immer geartetes professionelles Handeln zutrauen?
      Avatar
      schrieb am 29.01.03 03:19:47
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ db

      Er kann auf W:0 posten, also kann er auch Zeugs auf ebay verkaufen.
      Und wenn er das Zeugs in großer Menge wo anderst kauft oder sich sonst irgedwie zu eigen macht, dann ist es professionell (i. s. v. Beruflich). Ob er es nun professionell (i. S. v. gut) macht, ist was anderes.
      Avatar
      schrieb am 29.01.03 03:52:38
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich bin auch der gleichen Meinung von Bodenseemann. Bei Ebay gibt es eine Menge User, die Tausende von Verkäufen getätigt haben. Warum sollen die keine Steuern zahlen, während die wenigen noch existenten Tante-Emma-Läden zur Kasse gebeten werden.
      Das Internet ist kein rechtsfreier Raum! OK 5 € ins Phrasenschwein! :D
      Avatar
      schrieb am 29.01.03 07:01:29
      Beitrag Nr. 12 ()
      bei Ebay wird eine ganze Menge von Händlern verkauft. Da gibt es Haushaltswaren,
      Möbel, Elektroartikel etc. neu und verpackt 30 % unter EK.
      Ob diese Händler diese Umsätze über ihre Bücher gehen lassen, ist die Frage ??

      Aber: es ist immer einfach, alles auf den Eichel zu schieben, vor allem,
      wenn er von der Partei ist, die man nicht gewählt hat.
      Es gibt aber auch LÄNDERFINANZMINISTER, die auf so etwas ihr Auge haben.
      weil Gewerbesteuer in die Komunen fließt ...


      http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,230473,00.html

      ..................

      Nicht nur das. Da wird mal eben bei www.guenstiger.de verbeigeschaut, ob der DVD-Player nicht doch noch irgendwo billiger zu haben ist als beim Discounter in der Stadt. Manche Händler verscherbeln beim Online-Auktionshaus EBay ihre Ware knapp über dem Einkaufspreis, wenn sie sie im Laden nicht loskriegen.

      Überhaupt macht der Online-Handel dem klassischen Einzelhändler zu schaffen. Werden die Prognosen des HDE wahr, dürfte die Branche im letzten Jahr etwa 60 Prozent mehr als 2001 umgesetzt haben - insgesamt rund acht Milliarden Euro. Zwar entspricht das nur 1,6 Prozent des Gesamtumsatzes im Einzelhandel. Aber der Anteil wächst. "Wir haben es zunehmend mit einem `hybriden multioptionalen` Verbraucher zu tun, der längst nicht mehr dem Händler an der Ecke die Treue hält", so Twardawa.


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