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    Suche Anlegerurteile bzw. Verfahren, z.B Wertpapierkauf auf Kredit - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.04.03 20:22:48 von
    neuester Beitrag 14.04.03 13:10:43 von
    Beiträge: 21
    ID: 716.736
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      Avatar
      schrieb am 03.04.03 20:22:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wäre dem einen oder anderen Anleger dankbar, AZ, Gericht, Datum, Tatbestand, Entscheidung mitgeteilt zu bekommen.

      - Bankenhaftung
      - Zwangsliquidation
      - Prospekthaftung
      - Lombardkredit
      - ungenehmigte Überziehung
      - Obhutspflicht

      Gerne auch Austausch übeer BM oder Mail.

      Danke

      Giulio
      Avatar
      schrieb am 03.04.03 20:33:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hast Dich wohl verspekuliert und möchtest Dich an jemand anderem reinputzen - oder?! Man sollte zu seinen Fehlern stehen. Es sei denn, es wurde Dir aufgezwängt. ;)

      Warren
      Avatar
      schrieb am 03.04.03 20:41:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bitte etwas sachlicher und etwas weniger persönlich.
      Es geht nicht um mich, sondern um Informationen/Informationsaustausch.

      Giulio
      Avatar
      schrieb am 03.04.03 20:50:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Frage von Dir hast halt in diese Richtung formuliert und legt die Vermutung nahe ;) Nichts für ungut. Schön, wenn es nicht so ist.

      Versuchs doch mal über die Anlegerschutzvereinigung.

      Warren
      Avatar
      schrieb am 03.04.03 20:55:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Alles schon abgeklappert.
      Habe einiges Material zusammen, auch zur "Rosinentheorie".
      Urteile passen alle nicht und man findet selbst an den Lehrstühlen kaum etwas.
      Als ob das, was von diversen Anwälten pressetechnisch vollmundig angekündigt wurde,
      entweder nicht läuft oder totgeschwiegen wird.

      Giulio

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      Avatar
      schrieb am 03.04.03 20:58:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das liegt wohl eher daran, dass kaum ne Bank vor Gericht möchte und meistens eine außergerichtliche Einigung gesucht wird.

      Da es nun langsam aber sicher tiefer geht, kannst Du mir ja ne Nachricht schicken - werde mich dann auch für die ersten Angriffe revanchieren ;)


      Warren
      Avatar
      schrieb am 03.04.03 21:34:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      gib mir bitte bescheid wenn du ein paar informtionen gefunden hast, interessiert mich auch sehr, da ich auch noch am überlegen bin.

      gruss

      htower27
      Avatar
      schrieb am 04.04.03 08:37:26
      Beitrag Nr. 8 ()
      Up

      Problemstellung ist tatsächlich, daß Banken machmal das Spiel angetrieben haben.
      Es soll Urteile (welche Instanzen?) geben, die bis dato aber nicht veröffentlicht sind.
      Vielleicht der Beginn einer Schweigespirale, die als Konsequenz ein Lumpenproletariat gut ausgebildeter, überschuldeter und hoffnungsloser Anleger hat.

      Die Banken sind nun weiß Gott nicht alles Schuld.
      Es sollte aber auch erlaubt sein, an die gesamtwirtschaftliche Verantwortung zu erinnern.

      Giulio
      Avatar
      schrieb am 04.04.03 15:48:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      Schadensersatz für "Harakiri"-Verluste

      Das Landgericht Osnabrück verurteilt die Kreissparkasse Grafschaft Bentheim zu Nordhorn zu 761.855 Euro Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung bei Yen-Geschäften.

      Osnabrück - Erneut wurde ein Finanzinstitut wegen Falsch-Beratung zu Schadensersatzzahlungen verurteilt. Betroffen diesmal: Die Kreissparkasse Grafschaft Bentheim zu Nordhorn. Das Landgericht Osnabrück entschied am 20. März 2003 (Az. 5 O 1301/01), dass die KSK zwei Anlegern, vertreten durch die Kanzlei Tilp & Kälberer (Kirchentellinsfurt), insgesamt 761.855 Euro zahlen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

      Insbesondere, so die Richter, entstand durch eine extra für die Kunden angefertigte Grafik der (falsche) Eindruck, die Gewinnchance sei größer als die Verlustgefahr. Außerdem sei das hohe Verlustrisiko, gerade bei den empfohlenen Stillhaltergeschäften, verharmlost worden.

      Der so genannte "Harakiri-Fall" hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach für Aufsehen gesorgt. Sogar der Niedersächsische Landtag und das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen befassten sich mit dem Thema. Insgesamt sollen Kunden der Sparkasse mindestens 30 Millionen Mark verloren haben.

      Inzwischen streiten zahlreiche Anleger mit der Sparkasse vor Gericht um die Frage, wer den entstandenen Schaden zu ersetzen hat. Nach Informationen der Kanzlei Tilp & Kälberer hat das Institut bislang zwei Prozesse gewonnen. Ein weiterer Fall endete mit einem Vergleich.

      Quelle: Manager-Magazin
      Avatar
      schrieb am 04.04.03 18:51:27
      Beitrag Nr. 10 ()
      Einige ganz schlauen Anleger glauben jetzt, sie könnten auf gerichtlichem Weg ihre Totalverluste durch Aktienhandel wieder hereinholen.
      Giulio,
      da hättest Du Dein Gehirn schon etwas früher einschalten müssen.
      Avatar
      schrieb am 04.04.03 19:07:43
      Beitrag Nr. 11 ()
      hega,

      es geht nicht um mich, auch wenn ich selbst, wie die meisten hier, nicht ganz ungeschoren davongekommen bin.

      Bevor Du losblökst, ist die Tatsache, daß 700 Akademikerhaushalte in Berlin mit 50.000 Euro wegen Aktienspekulation verschuldet/überschuldet (Schuldnerberatung) sind, ein bemerkenswertes Datum.

      Grundsätzliche Aufarbeitung tut Not.

      Außerdem geht es nicht darum, entgangene Gewinne einzuklagen, sondern allerhöchstens darum, aus der Kostenfalle herauszukommen.

      Was meinst Du, welche Konsequenzen eine hohe Verschuldung bei vielen gut ausgebildeten, jungen Leuten nicht nur auf deren Leben, sondern auf unsere Volkswirtschaft hat.

      Nicht zu vergessen: In Zusammenhang mit der vielzitierten "Kasinomentalität" unserer "Bordell-" oder "Spaßgesellschaft" gibt es einen Diskurs über "Glücksspiel", Sucht und Suchtprävention .

      ciao a tutti
      Avatar
      schrieb am 04.04.03 19:28:42
      Beitrag Nr. 12 ()
      Die jungen und gut ausgebildeten Leute glaubten, alle für die Wirtschaft bisher geltenen Regeln seien ausser Kraft gesetzt. Anleger, die ihr Vermögen in Festgeld angelegt hatten, wurden als `Festgeldtrottel` verspottet. Anlagen in Aktien der New Economy versprachen ja 50 Prozent Gewinn an einem Tag.
      Arbeit galt als altmodisch und war für Menschen dieses Schlages total out.
      Nun kommt, wenn auch etwas spät, das böse Erwachen. Aus der Traum von der schnellen Million. Nun glauben sie, mit ihrer angeblichen Intelligenz, das Geld ohne Arbeit wieder zurückholen zu können.
      Mein Rat an Giulio:
      Gehe wieder arbeiten und versuche auf diesem Weg, der Schuldenfalle zu entkommen.
      Avatar
      schrieb am 04.04.03 19:36:55
      Beitrag Nr. 13 ()
      Der Knackpunkt:

      "Keine Bank verleiht auch nur einen Cent ohne ausreichende Sicherheit." Quelle: hega am 11.04.02
      Stichwort: Ungesichertes Darlehen, geduldete Überziehung

      Und noch einmal, es geht nicht um mich.

      buona notte e fine di settimana
      Avatar
      schrieb am 04.04.03 21:13:26
      Beitrag Nr. 14 ()
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.04.03 21:20:12
      Beitrag Nr. 15 ()
      Giullio,
      beim Kauf von Aktien auf Kredit hat die Bank ja ausreichend Sicherheit, nämlich das beliehene Aktiendepot.
      So gutgläubig/fahrlässig wie die Anleger waren Banken im Umgang mit Geld noch nie.
      Avatar
      schrieb am 05.04.03 08:58:02
      Beitrag Nr. 16 ()
      Es ist schade,
      wie negativ die Resonanz auf meine Fragen im Board ist.

      Kaum zu glauben, da viele Nutzer der Börsenboards dem Irrglauben an die eigenen Fähigkeiten, einer damit einhergehenden Selbstüberschätzung und fortfolgend Suchtsymptomen unterliegen dürften.

      In diesem Kontext greifen dann wohl Verdrängungssystematiken, denn ein "Loser-Image" ist nicht gewollt; man hält die Fassade künstlich aufrecht.

      Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist, daß selbst Glücksspiel in vielen Fällen im Endeffekt erfolgreicher scheint, als eine Spekulation an den Aktienbörsen, als auch im Casino die Veränderung der Stege am Roulettetisch die Chancen der Spieler gegen null tendieren lassen.

      Da mich das Thema interessiert, ich persönlich (andere allerdings doch) nicht wirklich betroffen bin, bin ich emotional nicht belastet und durch unqualifizierte Einlassungen nicht angreifbar.

      Also werde ich das Thema auch weiterhin verfolgen und mir erlauben, künftig einige Beiträge in Hoffnung auf Feedback ins Board zu stellen.

      Giulio
      Avatar
      schrieb am 05.04.03 09:16:08
      Beitrag Nr. 17 ()
      #13/15

      leute als ich noch vor 3 jahren über comdirect handelte,machte ich einige trades mit meinem wertpapierkredit;) ;) aber manchmal:( :(

      bis ich eines tages feststellte,dass ich wöchentlich 100000DM mir ganz nebenbei,sozusagen borgen kann:laugh: :laugh: ich weiss natürlich nicht,ob das ein fehler bei meiner kontoführung bankseits,oder ob diese sache regulär abgelaufen ist.ich hatte die möglichkeit morgens zu kaufen,musste aber sicherheitshalber abends verkaufen(brennende glühlampe bei comdirect).dies zum thema sicherheiten:mad: :mad: :mad:

      würd es aber nie wieder tun,allerdings bin ich meist auf ad-hocs aufgesprungen;) ;)
      Avatar
      schrieb am 05.04.03 09:24:41
      Beitrag Nr. 18 ()
      @hgnm

      Danke, Du hast Recht, Deine Schilderung ist systemimmanent.

      #15 Nein, Banken haben in der Vergangenheit auch Kredite ohne echte bzw. ausreichende Besicherung durch Depotwerte begeben.

      Daß dadurch die Provisionseinkünfte der Banken stiegen, ist nur ein Effekt.

      Giulio
      Avatar
      schrieb am 11.04.03 21:54:01
      Beitrag Nr. 19 ()
      @Giulio:

      Wenn dem so ist, dann glaube ich nicht, dass die Bank vor dem Kadi Chancen hätte.

      Denn - bei einem typischen Lombardkredit - werden zahlreiche Formulare und Sicherungsinstrumente für die Bank hinterlegt, die die Bank absichern.

      Sollte tatsächlich das Depotguthaben z. B. kleiner gewesen sein, als die Überziehung, dann würde dies unter die Kategorie `Spiel` fallen. Womit die Bank natürlich ihrer Sorgfaltspflicht alles andere als nachgekommen wäre.

      Wenn folgende Faktoren vor Gericht plausibel nachvollziehbar präsentiert werden, zieht die Bank den kürzeren - eine außergerichtliche Einigung ist dann sehr wahrscheinlich (Angst vor Presse und Vorbildwirkung ;) ):

      - Wertpapierkauf auf Pump ohne entsprechende Eigenmittel
      - Sehr riskante spekulative Investments bei Kunden mit geringem Einkommen
      - hochrisikante Käufe bei unerfahrenen Investoren
      - Kauf spekulativer Investments ohne Hinweis von der Bank darauf
      - etc. etc.

      Aber wie dem auch sei, man muß jeden Fall einzeln anschauen, denn es gibt genügend Trittbrettfahrer, die so einfach wieder den Reibach in die Tasche holen wollen, obwohl sie selbst die Suppe eingebrockt haben.

      Warren
      Avatar
      schrieb am 13.04.03 20:52:40
      Beitrag Nr. 20 ()
      In Stichworten möchte ich Dir die Grundzüge der Beraterhaftung vorstellen.

      Bitte prüfe Deine Situation ganz genau, weil dies oft ausschlaggebend ist bei einer Gerichtsentscheidung:
      = Hast du dich als sachkundiger Kunde ausgegeben und vielleicht selbst falsche Angaben gemacht um überhaupt von der Bank als Vertragspartner akzeptiert zu werden.
      = Hast du solch ein ähnliches Geschäft schon einmal früher getätigt.
      = Hättest du aus deiner Erfahrung heraus wissen müssen , wie so was ausgehen kann.



      Anlageberatung:
      Regelfall = Beratungsvertrag
      Entsteht wenn:
      = Gespräch über Neuanlage
      = Initiative vom Kunden oder Bank ist egal
      = Schriftform nicht erforderlich
      = ist gleich Abschluss eines Beratungsvertrags über Kapitalanlagen


      Anlageberatung und Haftung

      Grundsatz nach Rechtsprechung und Wertpapierhandelsgesetz
      „ Aufklärung und Beratung müssen anlegergerecht und anlagegerecht sein“

      Anlegergerecht:
      Erhebung über persönliche Verhältnisse des Anlegers
      = Kenntnisse und Erfahrung des Anlegers
      = Anlageziel
      = Risikobereitschaft
      = Finanzielle Verhältnisse

      Anlagegerecht:
      Vermittlung aller Informationen über das Anlageobjekt
      = Risiken, Chancen, Eigenschaften des Produktes
      = Allgemeines Marktrisiko
      = Branchentypische Risiken
      = Objektbezogene Risiken
      = Gebühren, Ausführungsort
      = Anlageziel
      = Handelbarkeit

      Art und Weise der Infomationserteilung:
      = Je nach Risikoklasse mündlich oder zwingend schriftlich
      = Zutreffend
      = Vollständig
      = Aktuell
      = Geordnet
      = Vor Auftragserteilung
      = Verständlich, Unmissverständlich


      Welches Risiko bleibt noch beim Anleger:
      = Jedes, über das er ordnungsgemäß aufgeklärt wurde
      = Dispositionsrisisko bleibt beim Anleger
      (= Bank haftet auch für technische Schwierigkeiten)

      Verjährung Beraterhaftung:
      = Vor April 1998 : 30 Jahre
      = Ab April 1998: 3 Jahre
      = Verjährung beginnt und endet taggenau
      = Kenntnis des Schadens nicht maßgeblich


      Tipps:

      = Selbst informieren und nachfragen
      = Schriftliche Dokumentation der Beratung
      = Begleitperson (Zeuge) bei der Beratung dabei
      Avatar
      schrieb am 14.04.03 13:10:43
      Beitrag Nr. 21 ()
      @Giulio:

      Komm doch mal auf den Punkt :confused: .... ansonsten empfehle ich Dir "google".

      Bevor Du losblökst, ist die Tatsache, daß 700 Akademikerhaushalte in Berlin mit 50.000 Euro wegen Aktienspekulation verschuldet/überschuldet (Schuldnerberatung) sind, ein bemerkenswertes Datum.

      Ja, ja... die Akademiker :laugh: :laugh:

      Komisch dass nur Akademiker betroffen sind :rolleyes:

      Gier frisst Hirn :D

      Akademiker...:rolleyes: Akademiker....:rolleyes: Da fällt mir nur noch MLP AG ein :D

      Die wissen schon, warum sie sich auch "Akademiker" "spezialisiert" haben :D


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