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    Unseriosität hat einen Namen: WINWIN.DE - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.12.03 12:40:44 von
    neuester Beitrag 22.12.03 10:56:50 von
    Beiträge: 43
    ID: 805.647
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      Avatar
      schrieb am 19.12.03 12:40:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      vor ca. einem Jahr habe ich mich, angeregt durch empfehlende Volltrottel ( nach heutiger Sicht) dazu hinreissen lassen, mich bei WINWIN.DE anzumelden.
      Zur Erklärung für die unwissenden: Die Firma verspricht, daß der Name des Mitglieds bei `` jährlich tausenden von Preisausschreiben eingetragen wird und damit viele Preise ins Haus flattern würden.
      Nachdem ich dann das Paket `` Maxi-Kombi`` abgeschlossen hatte, habe ich in drei Monaten vielleicht 5 E-mails erhalten, die mir, weil ich `` gewonnen`hatte, sinnlose Dinge zum Sonderpreis angeboten haben, sonst kam nichts.

      Ich habe dann den Dauerauftrag storniert und den Vertrag wegen Nichterfüllung fristlos gekündigt.

      Heute erhalte ich nunmehr Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Rotermund, Hamburg wegen Euro 180,24 plus Kosten.

      Ich werde natürlich nicht bezahlen, sondern diesen linken Vögeln einen Kampf bis zum Umfallen liefern.

      Wer hat Erfahrungen mit dieser Firma und wie soll ich mich eurer meinung nach verhalten?

      gruss

      hahnebüchen
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 12:54:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      wie lange ist es denn her, dass Du fuer dieses "Maxi-Kombi" Paket unterschrieben hast? Ich gehe davon aus, dass die 180.24 Euro vertragsgemaess zu entrichten gewesen waeren. Kannst Du nachweisen, dass Dein Name nicht in die verschiedenen Gewinnspiele eingetragen wurde? Ich befuerchte nicht. Insofern duerfte es - auch wenn die Firma sicherlich das Vertrauen der Kunden zum eigenen Profit ausnutzt - schwierig werden um die Zahlung herumzukommen.

      Auch wirst Du m.E. nicht unter Berufung auf "Nichterfuellung" der versprochenen Leistung fristlos kuendigen koennen. Schlicht aus dem selben o.g. Grund, dass der Bewies fuer diese Nichterfuellung Deinerseits erbracht werden muesste und dies m.E. nicht moeglich sein wird.


      Gruss.
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 13:01:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      # 2

      das sehe ich völlig anders.

      wenn ich eine ware bestelle, dann muß der lieferant zumindest beweisen, daß er die ware versendet hat.

      ob die ware dann ankommt, ist eine andere frage.

      Um einen solchen Nachweis hatte ich ohne erfolg gebeten.wenn du recht haben solltest, dann könnten diese brüder hunderttausende von kunden abzocken, mit der behauptung, sie hätten den namen eingestellt.


      gruss

      hahnebüchen
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 13:07:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,
      da steht doch was von "Gewinngarantie" ;)
      Aber du hast ja schon was gewonnen: Sonderangebote...
      die werden nicht jedem gemacht ;)

      Nein im Ernst, führen die nicht auf, bei welchen
      Gewinnspielen die dich angemeldet haben?
      Viele von diesen XXX machen das.

      Ansonsten forder doch mal eine solche Liste an!
      Und frag ggf. bei den Veranstaltern nach.
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 13:08:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      # 4

      genau um diesen nachweis hatte ich ohne erfolg gebeten.

      gruss

      hahnebüchen

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      Avatar
      schrieb am 19.12.03 13:13:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Nachtrag zu 1.:

      Es gibt verschiedene Geschaeftsmodelle in diesen Brachen. Im Prinzip laesst sich nach 2 Faellen unterscheiden:

      1) Die Firma firmiert nur unter einem Postfach, der Geschaeftsfuehrer ist bei Klage durch Rechtsanwalt nicht auffindbar. In diesem Fall hat der geschaedigte Kunde zwar meist Rechtsansprueche, nur sind diese selten durchsetzbar.


      2) Die Firma nutzt die Gutglaeubigkeit der Kunden auf legale Art und Weise aus, achtet beim Geschaeftsmodell darauf, dass ein Rechtsverstoss falls denn vorhanden zumindest nicht oder nur sehr schwer nachweisbar ist.


      Da Du Post von einer Anwaltskanzlei bekommen hast, laesst sich Fall 1 hier ausschliessen, somit bleibt Fall 2 und Deine Chancen duerften sehr gering sein. Sicherlich hat man bei Firmengruendung einen derartigen Fall durchdacht und sichergestellt, dass rechtlich gegen Kunden, die nicht zahlen, vorgegangen werden kann...
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 13:15:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      # 6

      falls die klagen, werde ich den fall durchziehen, dswnn ich meine felsenfest ich bin im recht.

      1. ich bin rechtsschutzversichert.
      2. ich habe so einen scharfen anwalt, gegen den ist ein kampfhund eine friedenstaube.


      gruss

      hahnebüchen
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 13:17:03
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hi,

      mir ist was Ähnliches passiert, die Firma heißt allerdings shortwin.
      Zu diesem Geschäftsmodell "Eintragungsservice" gibt es nur soviel zu sagen, daß diese Frimen allesamt unseriös sind und nur für diejenigen interessant sind, die Geld zu verschenken haben (wie ich).
      Ich habe auch eine Zahlungserinnerung bekommen mit dem Hinweis auf eine INKASSOFIRMA und daß mir bei Nichtbezahlen noch höhere Kosten entstehen. Ich vermute, ich werde zahlen müssen, rechtlich ist da nicht viel zu machen.
      Ich werde diesen Gaunern wohl das Geld in den Rachen werfen müssen.
      Selbst schuld. Wie an der Börse: Gier ist nicht gut


      Gruß
      crash
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 13:17:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      Guten Tag
      Muss leider gleich zur Arbeit.
      Beschäftige mich damit.
      Hatte auch mal so etwas, und bin dort sauber ohne kosten rausgekommen.
      MFG Reimund
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 13:23:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      # 9

      danke.ich würde mich freuen, wenn du nochmals antworten würdest.

      gruss

      hahnebüchen
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 13:23:37
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich denke nicht, dass die Firma einen Nachweis ueber Ihre Leistung erbringen muss, da dies in diesem speziellen Fall schlicht kaum moeglich waere. Wenn ich jemanden beauftrage, fuer mich etwas herauszufinden und vertragsgemaess hierfuer einen Stundenlohn vereinbare, kann ich im Nachhinein auch nicht verlangen, dass der Versuch das Gewuenschte fuer mich herauszufinden auch erbracht wurde.

      Bin allerdings kein Rechtsexperte - ist nur mein subjektives Rechtsverstaendnis.
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 13:23:58
      Beitrag Nr. 12 ()
      Auf jeden Fall mit jenen Kontakt aufnehmen: http://www.verbraucherzentrale.de/
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 13:25:56
      Beitrag Nr. 13 ()
      # 11

      es geht nicht um herausfinden. es geht darum, daß der name in ``tausende von gewinnspielen`` eingetragen wird.
      das heißt, daß man bei der ziehung auf jeden fall im topf ist.

      gruss


      hahnebüchen
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 13:36:43
      Beitrag Nr. 14 ()
      zu 13:

      Ich wollte mit meinem Bsp. nur klarmachen, dass Du nicht jede Dienstleistung mit der Anlieferung von physischer Ware vergleichen kannst.

      Und: Wer garantiert Dir denn, dass die Preisausschreiben nicht hausintern stattfinden? Hast Du schriftliche Stellungnahmen der Firma zu der Art der Preisausschreiben?
      Der Preis eines internen oder von einer "Partnerfirma" (die von einem Freund des Geschaeftsfuehrers betrieben wird) angebotenen Gewinnspiels mag ein Kugelschreiber im Wert von einem Euro sein. Diesen Nachweis koennte die Firma evtl. sogar erbringen und schon stehst Du ohne rechtliche Handhabe da.

      Ich waere sehr ueberrascht, wenn jemand sich die Muehe macht und eine Firma gruendet und solch trivialen Fall wie Zahlungsausfall eines Kunden nicht rechtlich wasserdicht absichert.... Wuerd mir nicht passieren ;)
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 13:38:02
      Beitrag Nr. 15 ()
      je mehr ich drueber nachdenke, umso interessanter finde ich dieses Firmenkonstrukt... :cool: :cool: :cool:
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 13:40:18
      Beitrag Nr. 16 ()
      Habe vor kurzem von einem ähnlichen Fall gehört.
      Wurde im Fernsehen (Monitor, glaube ich) drüber berichtet.

      Der Hammer: auf der Website konnte man sich anmelden.
      Wenn man seine Daten eingegeben hat, dann aber auf "Abbrechen" gegangen ist,
      wurden die Daten trotzdem gesendet und man hatte sich angemeldet :eek:

      Mit dieser Tatsache konfrontiert, behauptete die Firma,
      das Senden der Daten diene nur "Kontrollzwecken" und die
      Person, um die es in diesem Fall ging, sollte doch beweisen,
      dass er nicht auf "Senden" geklickt hatte :eek: :mad:
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 13:46:14
      Beitrag Nr. 17 ()
      Mein Beitrag 14 sollte jede weitere Diskussion eruebrigen...


      Gruss und sorry.
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 13:49:47
      Beitrag Nr. 18 ()
      ich glaube, keiner der hier schreibenden hat bisher die webseite


      www.winwin.de

      aufgerufen.

      wer hier liest, dem gehen die augen über. es gibt sogar eine ``geld-zurück-garantie`` bei nichtgewinnen.

      ich ziehe das durch, wäre aber trotzdem für tips und erfahrungen dankbar.

      gruss

      hahnebüchen
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 13:51:54
      Beitrag Nr. 19 ()
      Access to this web page is restricted at this time.

      Reason:
      The Websense category "Gambling" is filtered.


      --------------------------------------------------------------------------------

      URL:
      http://www.winwin.de/
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 13:54:18
      Beitrag Nr. 20 ()
      Also bei mir funzt die Seite :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 13:57:58
      Beitrag Nr. 21 ()
      # steuer_inc.

      ich habe fast den eindruck, du gehörst zu dem laden.

      natürlich klappt die seite.

      seltsam, seltsam...

      hahnebüchen
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 14:00:46
      Beitrag Nr. 22 ()
      Es ist Fakt, ÜBERALL nur Lug, Trug und Beschiss :mad: - WO man nur hinsieht, Scheiß Gesellschaft sind wir :mad:
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 14:00:50
      Beitrag Nr. 23 ()
      Das ist der Nachteil an der nichtselbststaendigen Arbeit...


      Zum Thema: Mag sein, dass sich dieser Firmengruender mit dieser WINWIN Firma nicht ausfuehrlich mit dem rechtlichen Modell auseinandergesetzt hat und Du so Moeglichkeiten hast, Dein Geld von dieser Abzockerfirma zurueckzubekommen.
      Doch falls die Jungs trickreich waren, duerfte es eben wie oben beschrieben unmoeglich werden, die Zahlung zu verweigern.

      Zu Deiner angesprochenen Gewinngarantie:

      Auf welchen Zeitraum bezieht sich diese denn? Vielleicht gewinnst Du ja noch einen Kugelschreiber pro Jahr (diese Gewinngarantie bringt quasi gar nichts).

      Aber wie gesagt, ich komme nicht auf die homepage - ist restricted....
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 14:07:19
      Beitrag Nr. 24 ()
      200 online-gewinnspiele pro monat

      25 postkarten-gewinnspiele pro monat

      und...und... und...

      ich bin gespannt, ob man einen prozess vor dem ag. riskiert
      und das dort nachweist.

      unabhängig von vielen anderen zusagen.

      website aufrufen !!!

      gruss

      hahnebüchen,

      der hofft, jetzt nicht noch werbung für dieen laden zu betreiben.
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 14:12:17
      Beitrag Nr. 25 ()
      1) Hab ich mit solchen Firmen nichts zu tun, interessiere mich aber immer fuer das Gesamtbild einer Situation - also Kunde UND Unternehmer. Die meisten regen sich lediglich Zeit Ihres Lebens ueber die unfairen Geschaeftspraktiken anderer auf, anstatt Nachteile in Vorteile zu wandeln.

      Als der Euro eingefuehrt wurde klagte jeder um mich herum, dass die taeglichen Waren wie Broetchen, Kino, etc. schlicht 100% im Preis gestiegen waren. Anstatt zu klagen haette jeder von Ihnen eine Fischbude kaufen oder mieten koennen, um Fischbroetchen zum doppelten Preis zu verkaufen. Wer keine Zeit hatte, haette jemanden anstellen koennen.

      Ist auch der Grund fuer den Gap zwischen "Arm" und "Reich".
      Schau Dir die Normalverteilung des Intelligenzquotienten doch einmal an. Natuerlich kommt es da zu einer ungleichen Verteilung des Gutes Kapital....


      2) Mein Arbeitgeber sperrt zu Arbeitszeiten gewisse Internetthemen wir gambling, etc.


      Gruss.
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 14:14:27
      Beitrag Nr. 26 ()
      # lieber steuer_inc.

      sage mal etwas zum thema.

      gruss

      hahnebüchen
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 14:16:21
      Beitrag Nr. 27 ()
      Ich drueck Dir jedenfalls die Daumen. Hab nur meine Meinung geaeussert und waere natuerlich genauso veraergert ueber ein derartiges Vorgehen, wenn ich Kunde waere.

      VIEL GLUECK!
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 14:20:45
      Beitrag Nr. 28 ()
      1) Du hast mir unterstellt, selbst dieser Firma anzugehoeren. Zumindest drauf angespielt. Darauf habe ich reagiert.

      2) Ich wiederhole mich ungern. Liess Nr. 14 und Nr. 23.
      Ich habe nichts Deinerseits gelesen, dass Nr. 14 oder Nr. 23 widerspraeche. Auch befuerchte ich, dass Dein Anwalt auch nur mit geltendem Recht "schustern" kann.


      Gruss.
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 14:35:56
      Beitrag Nr. 29 ()
      hallo dudde,

      du bist ein mordstyp..

      gebe doch einmal deine meinung zum thema

      gruss

      hahnebüchen
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 14:42:57
      Beitrag Nr. 30 ()
      :eek: - ich vermute, daß Du keine Chance haben wirst, weil sich diese Arschlöcher schon irgendwie abgesichert haben :mad: - für Geld wird heutzutage ALLES gemacht, der eine bescheißt den anderen wo es nur geht, und wer am abgebrühtesten und am "frechsten" ist bringt es am weitesten - Du brauchst morgens nur Deinen Arsch ausser Tür halten SCHON gehts los und es wird versucht Dich zu verarschen :mad: - guck Dir die Vorstände der Neue-Markt-Firmen an, nur Lug und Trug und Beschiss :mad: - und ALLE kommen ungeschoren davon :mad: - manchmal frage ich mich WO ich hier lebe :mad: ??? - für Geld verkaufen die sogar ihre Mutter :mad: - und Haffa kurvt mit seiner Yacht durch die Gegend und lacht sich über seine Geldstrafe KAPUTT :mad:

      Aber Du bist Rechtsschutzversichert, wenn die den Fall übernehmen, KÄMPFE ;)

      Viel Glück und Erfolg wünsche ich Dir :)

      Gruß vom Dudde :)
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 14:45:16
      Beitrag Nr. 31 ()
      Guck Dir doch nur deinen Kumpel an mit seinem Arbeitsvertrag und dem FAX an :mad:
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 14:47:23
      Beitrag Nr. 32 ()
      # dudde

      danke dir, ich bin aber ziemlich sicher, ich gewinne.

      trotzdem gruss an die wendeplatte.

      gruss

      hahnebüchen
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 14:51:55
      Beitrag Nr. 33 ()
      Ich wünsche Dir ja auch, daß Du gewinnst :) - ich drücke die Daumen :)

      Und dieser SCHEISS T-Online Hirsch geht mir auch aufn NERV :mad: - immerzu muß man den 2-3 mal anklicken, daß er weggeht - dieser Dreckshirsch umgeht meinen Popup-Stopper :mad: - und WO sagt dann zu T-Online Ihr müßt viel viel Geld für die Werbung bezahlen, schließlich habt ihr pro Tag 100.000 Klicks bei uns - das die 100.000 Klicks von 700 Usern sind, die das auch ÜBERHAUPT nicht interessiert, sagt natürlich KEINER :mad: :laugh:

      SO is das mit der Verarsche die ich angesprochen habe ;)
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 14:54:15
      Beitrag Nr. 34 ()
      Und in börsenvolatilen Zeit schlten die Emmis nicht ab - Nee Nee Nee, das sind technische Probleme :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 15:14:19
      Beitrag Nr. 35 ()
      Dudde,

      "ich vermute, daß Du keine Chance haben wirst, weil sich diese Arschlöcher schon irgendwie abgesichert haben - für Geld wird heutzutage ALLES gemacht, der eine bescheißt den anderen wo es nur geht, und wer am abgebrühtesten und am " frechsten" ist bringt es am weitesten"


      Willkommen in der Realitaet Junge. Nenn mir einen Zeitpunkt der Geschichte, in der sich Gesellschaften anders verhalten haben. Meinst Du nicht, es ist der Muehe nicht wert, sich ueber Konstanten - die Du nicht aendern wirst - aufzuregen?
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 15:17:50
      Beitrag Nr. 36 ()
      # danke für eure beiträge,

      ich möchte trotzdem wissen, ob ihr die website

      www.win.win.de

      einmal angeschaut habt und was ihr so denkt.

      gruss

      hahnebüchen
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 15:19:10
      Beitrag Nr. 37 ()
      steuer, das ist alles traurig genug :mad:
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 15:19:54
      Beitrag Nr. 38 ()
      eine natürlich:

      www.winwin.de

      hahnebüchen
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 15:31:56
      Beitrag Nr. 39 ()
      Wie gesagt, kann sie derzeit noch nicht besuchen, da mein AG ueber websence Inhalte wie gambling filtert.

      Werd mir das Ganze aber gerne mal uebers Wochenende anschauen und Dir meine Meinung mitteilen, falls sie Dich dann noch interessiert.

      Ansonsten schoenes Wochenende!
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 15:31:56
      Beitrag Nr. 40 ()
      Mein Beileid,

      1. geh unbedingt zur Verbraucherzentrale Hamburg.

      Verbraucher-Zentrale Hamburg:
      Kirchenallee 22,
      D-20099 Hamburg (St. Georg)
      Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10 bis 18 Uhr

      Tel.: 040- 2 48 32-0, Montag bis Freitag 10-16 Uhr
      Fax.: 040- 2 48 32-290

      Wenn Klagen gegen das Unternehmen geführt werden, wissen die das.

      ----------------------------------------------------------

      1. Alternative:
      Mikete Dir ein paar kräftige Albaner auf dem Hamburger Kiez und besuch den Laden direkt

      Deutsche Preisausschreiben Service GmbH & Co. KG

      vertreten durch die Deutsche Preisausschreiben Management GmbH

      vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Dentler
      Handelsregister Hamburg: HR A 98431 (KG), HR B 86870
      (GmbH)
      Umsatzsteueridentifikations-Nr.: DE 813 654 459

      Sternstr. 102-106, 20357 Hamburg
      Telefon: (040) 75 11 75 55
      Fax: (040) 75 11 71 10
      eMail: Support@WinWin.de

      Verantwortlich im Sinne des § 10 MDStV für WinWin.de: Matthias Dentler
      -----------------------------------------------------------

      Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutsche Preisausschreiben Service GmbH & Co. KG Hamburg für die Nutzung der Services der Plattform WinWin.de.

      § 1 Geltungsbereich/Änderungen

      (I) WinWin ist ein Dienst der Deutsche Preisausschreiben Service GmbH & Co. KG Hamburg (im folgenden: Dienstleister). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Dienstleister und deren Kunden (im folgenden: Nutzer).

      (II) Der Dienstleister behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, insbesondere wenn eine Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erforderlich wird. Änderungen werden dem Nutzer per E-Mail bekannt gegeben. Die Änderung wird im Verhältnis zum Nutzer wirksam, sofern nicht dieser innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderung unter Angabe von Name, Adresse und Kunden-Nr. entweder per E-Mail (support@winwin.de), schriftlich (Deutsche Preisausschreiben Service GmbH & Co. KG, Sternstrasse 102, 20357 Hamburg) oder per Fax (040 / 75117110) Widerspruch gegen die Änderung erhebt. Der Dienstleister verpflichtet sich, den Nutzer bei Beginn der Frist auf die Bedeutung seines Schweigens besonders hinzuweisen.

      § 2 Vertragsabschluss/Vertragsbeginn

      (I) Der Nutzer hat sich entsprechend des festgelegten Verfahrens unter Angabe der für den Vertragsabschluss erforderlichen Daten im elektronischen Verfahren zu registrieren. Der Nutzer hat diese Daten vollständig und wahrheitsgemäß abzugeben und verpflichtet sich, keine Daten von Dritten einzutragen, es sei denn, es handelt sich um ein Geschenk-Paket für diesen Dritten, für das der Nutzer die Kosten trägt. Im Rahmen der Registrierung hat der Nutzer einen Benutzernamen und ein Passwort zu wählen, welche gemeinsam die Zugangsdaten bilden.

      (II) Der Nutzer ist in seinem eigenen Interesse verpflichtet, seine Angaben selbstständig auf deren Richtigkeit zu überprüfen und eventuelle Änderungen unverzüglich dem Dienstleister anzuzeigen.

      (III) Der Dienstleister behält sich das Recht vor, aus wichtigen Gründen eine Registrierung zu verweigern.

      (IV) Der Nutzer verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Verfügungen, die aufgrund der Kenntnis der Zugangsdaten von nichtberechtigten Dritten getroffen werden und dieser Umstand vom Nutzer schuldhaft herbeigeführt wurde, gehen zu Lasten des Nutzers.

      (V) Zwischen dem Nutzer und dem Dienstleister kommt ein Geschäftbesorgungsvertrag mit der Übersendung der Registrierungsbestätigung per E-Mail durch den Dienstleister zustande.

      Der Dienstleister beginnt mit der Geschäftsbesorgung jeweils zum 01. oder 15. eines Monats, der auf die Anmeldung folgt.

      Der Dienstleister behält sich das Recht vor, mit der Geschäftsbesorgung erst nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist zu beginnen, es sei denn das Widerrufsrecht des Nutzers ist vorzeitig erloschen.

      (VI) Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von einer Inanspruchnahme des Dienstleisters ausgeschlossen. Etwas anderes gilt nur, wenn die Erziehungsberechtigten die Teilnahme erlauben. Die Erlaubnis ist schriftlich (Deutsche Preisausschreiben Service GmbH & Co. KG, Sternstrasse 102, 20357 Hamburg) abzugeben.

      § 3 Laufzeit/Kündigung

      (I) Die Vertragslaufzeit beträgt je nach Vertragsabschluss zwölf oder vierundzwanzig Monate.

      (II) Eine Kündigung des Vertrages ist erst zum Ende der Laufzeit des Vertrages möglich.

      (III) Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn der Nutzer nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der zunächst vorgesehenen oder stillschweigend verlängerten Vertragslaufzeit kündigt. Die Kündigung kann entweder per E-Mail, schriftlich oder per Fax erfolgen.

      (IV) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund sowie das Recht zur Vertragsauflösung bei einer Preiserhöhung gemäß § 5 Abs. 2 bleiben unberührt.


      § 4 Leistungsumfang

      (I) Durch Vertragsschluss beauftragt der Nutzer den Dienstleister, ihn mit seinen Daten zur Teilnahme an den von dem Dienstleister ausgesuchten Gewinnspielen anzumelden.

      (II) Ein Anspruch des Nutzers zur Teilnahme an einem bestimmten Gewinnspiel besteht nicht. Der Dienstleister wählt jeden Monat nach strengen redaktionellen Qualitätsrichtlinien eine vom Vertragsumfang abhängige Anzahl von Online- und Postkartengewinnspielen aus und übermittelt rechtzeitig die zur Teilnahme notwendigen Angaben des Nutzers ebenso wie eine gegebenenfalls notwendige Lösung einer Aufgabe an die jeweiligen Gewinnspielveranstalter.

      (III) Der Dienstleister übernimmt - falls vertraglich umfasst - das Beschriften und rechtzeitige Versenden von Gewinnkarten an die jeweiligen Gewinnspielveranstalter für den Nutzer. Zudem übernimmt der Dienstleister die Aufgabe, durch eine besondere Software die Angaben des Nutzers bei Online-Gewinnspielen einzutragen und an die jeweiligen Online-Gewinnspielveranstalter zu übersenden.

      (IV) Für alle Gewinnspiele gelten die jeweiligen Teilnahmebedingungen der Gewinnspielveranstalter. Der Nutzer erteilt dem Dienstleister Vollmacht, sich namens des Nutzers mit den jeweiligen Teilnahmebedingungen einverstanden zu erklären und die Teilnahme an einem Gewinnspiel bzw. zur Bewerbung um einen ausgelobten Preis (Preisausschreiben) gerichteten Willenserklärungen unter Beachtung der jeweiligen Teilnahmebedingungen abzugeben. Der Dienstleister hat keinen weiteren Einfluss auf den Inhalt des Vertrages zwischen dem Nutzer und den jeweiligen Gewinnspielveranstaltern.

      § 5 Entgelte
      (I) Der Dienstleister behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend den eingetretenen Kostenänderungen, insbesondere aufgrund von Steueränderungen, Tarifverträgen, Lohn- und Lohnnebenkostenänderungen sowie Materialpreisänderungen zu erhöhen oder herabzusetzen. Eine Preiserhöhung wird dem Nutzer mindestens 2 Monate vor Ihrem Inkrafttreten durch schriftliche Erklärung oder per E-Mail angekündigt.

      (II) Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, steht dem Nutzer ein außerordentliches Recht zur Kündigung des Vertrages zu. Die Kündigung muss dem Dienstleiter innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail zugehen. Übt der Nutzer sein außerordentliches Kündigungsrecht nicht aus, so gilt die Preiserhöhung als genehmigt.

      § 6 Zahlungsbedingungen

      (I) Das Entgelt ist für den gesamten Vertragszeitraum sofort nach Zugang der Vertragsbestätigung fällig. Der Nutzer kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.

      (II) Dem Nutzer kann eine Ratenzahlung angeboten werden, sofern er dem Dienstleister eine Einzugsermächtigung von einem deutschen Girokonto erteilt. Kommt der Nutzer mit einer Ratenzahlung in Verzug oder wird die Lastschrift von ihm oder der Bank verweigert (Rücklastschrift) ist der Gesamtbetrag für die Restlaufzeit des Vertrages sofort in voller Höhe fällig.

      (III) Der Nutzer erteilt dem Dienstleister zu diesem Zweck eine Einzugsermächtigung. Zu diesem Zweck teilt der Nutzer dem Dienstleister die hierfür erforderlich Angaben mit. Dies sind die korrekten Namens-, Adress- und Bankverbindungsdaten. Der Dienstleister behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und für den Fall einer negativen Bonitätsrückmeldung sowie im Falle einer Rücklastschrift den Dienst WinWin für den Nutzer zu sperren.

      (IV) Beträge, die vom Nutzer mittels Lastschrift zum Einzug freigegeben wurden, werden dem Dienstleister unmittelbar gutgeschrieben. Mit der Einzugsermächtigung erteilt der Nutzer dem Dienstleister die Befugnis, den Einzug des vertraglich vereinbarten Entgeldes von seinem angegebenen Girokonto bei einem inländischen Kreditinstitut im Lastschriftverfahren durchzuführen.

      (V) Der Nutzer verpflichtet sich, den Dienstleister über relevante Änderungen seiner Kontodaten zu informieren. Der Nutzer hat auch bei einem Kontowechsel dem Dienstleister eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Sollte der Nutzer schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten verstoßen, so haftet er für die bei dem Dienstleister entstehenden Schäden und Aufwendungen (z.B. Kosten durch zurückgereichte Lastschriften, Inkassoverfahren).

      Eine wiederholte Missachtung der Mitwirkungspflichten stellt für den Dienstleister zudem einen wichtigen Grund dar, der zur fristlosen Kündigung des Vertrages führen kann.

      (VI) Bei Zahlungsverzug des Nutzers ist der Dienstleister berechtigt, die geschuldete Leistung zu verweigern, bis der Nutzer die vertraglich vereinbarten Entgelte zahlt (Zurückbehaltungsrecht). Das Recht des Dienstleisters zur Geltendmachung von Schadensersatz und Rücktritt vom Vertrag bei Zahlungsverzug bleibt von diesen Regelungen unberührt. Bei Zahlungsverzug ist der Gesamtbetrag für die Restlaufzeit des Vertrages sofort in voller Höhe fällig.

      § 7 Gewährleistung

      (I) Der Dienstleister haftet den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Nutzer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit dem Deinstleister keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

      (II) Der Dienstleister haftet den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

      (III) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Dienstleister nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Krieges- und Naturereignisse oder durch sonstige nicht vom Dienstleister zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Stromausfall, Verkehrsstörungen, Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten sowie Funktionsstörungen bei EDV-Anlagen und Internetanbindungen, die nicht vom Dienstleister betrieben werden).

      (IV) Aus technischen Gründen kann der Dienstleister keine Gewähr oder Haftung für seine Erreichbarkeit per E-Mail oder für die Erreichbarkeit der URL http//:www.winwin.de übernehmen. Er übernimmt außerdem keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der über das Internet transportierten Daten.

      (V) Der Dienstleister übernimmt keine Gewährleistung für die Ausspielung der von den Gewinnspielanbietern ausgelobten Preise.

      (VI) Ein tatsächlicher Gewinn des Nutzers kann nicht garantiert werden. Der Rechtsweg ist bei allen Gewinnspielen ausgeschlossen.


      (VII) Gesonderte Gewährleistungs- oder Garantiezusagen des Dienstleisters bleiben unberührt.

      § 8 Gesamthaftung

      (I) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

      (II) Soweit die Schadensersatzhaftung dem Dienstleister gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

      § 9 Datenschutz

      (I) Die Daten des Nutzers werden nach den Bestimmungen des Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet. Hiernach ist der Dienstleister insbesondere berechtigt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, soweit dies zur Vertragsabwicklung (Bestandsdaten), zur Leistungserbringung (Nutzungsdaten) oder Abrechnung (Abrechnungsdaten) erforderlich ist.

      (II) Zur Vertragsabwicklung werden die personenbezogenen Daten des Nutzers an den jeweiligen Veranstalter der Preisausschreiben und Gewinnspiele weitergegeben.

      (III) Der Nutzer hat das Recht, jederzeit die zu seiner Person gespeicherten Daten unentgeltlich beim Dienstleiter einzusehen.

      (IV) Erteilt der Nutzer seine Einwilligung, dürfen seine personenbezogenen Daten auch zur Werbung, Beratung und Marktforschung verwendet werden. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft vom Kunden widerrufen werden.

      § 10 Anwendbares Recht
      Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

      Stand: 22. Oktober 2003
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 15:46:18
      Beitrag Nr. 41 ()
      # EcEo65HH

      ich ziehe das durch. hast du die anschrift von einer schlägertruppe?

      gruss

      hahnebüchen,

      gerne über board-mail
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 15:54:56
      Beitrag Nr. 42 ()
      #16

      stimmt :D

      das hatten die ermittelnden Behörden dann in diesem Fall auch gemacht und das dokumentiert :)

      Seitdem wird bei "abbrechen" auch wirklich abgebrochen

      Ich käme im Traum nicht drauf, bei diesem Müll mitzumachen
      Avatar
      schrieb am 22.12.03 10:56:50
      Beitrag Nr. 43 ()
      keine tips mehr, wie ich diesen vögeln in den hintern treten kann?

      gruss

      hahnebüchen


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