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    Private Krankenversicherung / Verbeamtung - wie kommt man wieder raus - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.07.04 11:32:45 von
    neuester Beitrag 07.08.04 14:19:19 von
    Beiträge: 14
    ID: 886.262
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      Avatar
      schrieb am 29.07.04 11:32:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      Ende nächsten Jahres werde ich voraussichtlich verbeamtet - obwohl ich eigentlich gar nicht sonderlich scharf darauf bin:rolleyes:

      Das heißt ich bin dann 50% Behilfe versichert, und muss mich selbst bei einer privaten KV zu 50% versichern (würde mich eigentlich lieber in einer gesetzlichen versichern, aber dazu unten noch eine Erklärung).

      Angenommen folgende Situation:

      1. Ich bleibe nicht bis zur Pensionierung im Beamtendiest, sondern gehe bereits vorher wieder ins Angestelltenverhältnis (sei es in 5 Jahren oder erst in 20 Jahren, egal). Kann ich mich dann wieder bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern (d.h. komme ich dann aus der privaten wieder raus )?

      2. Was passiert mit meinen Pensionsansprüchen meiner Beamtentätigkeit bei einer Kündigung vor der Pensionierung ?
      Erhalte ich dann mit 65 Jahren auf der einen Seite eine gesetzliche Rente für die Einzahlungen in die gesetzl. Rentenversicherung, und auf der anderen Seite eine Pension für die Jahre der Beamtentätigkeit ?

      3. Was passiert, wenn ich meine Beamtentätigkeit kündige und das nachfolgende Gehalt im Angestelltenverhältnis sehr hoch ist ? Muß ich dann weiterhin in die private KV einzahlen und diese möglicherweise sogar auf 100% aufstocken (da ja die Beihilfe wegfällt)?

      4. Ich wollte mich während der Beamtenzeit eigentlich neben dem 50%igen Beihilfeanspruch gerne zu 50% in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern, da mich die mit zunehmendem Lebensalter extrem steigenden Beiträge der privaten KV`s abschrecken. Außerdem habe ich ein Kind mit meiner Lebensgefährtin. Falls wir mal heiraten und sie nicht mehr arbeiten kann, bzw. weitere Kinder kommen, müsste ich die ganze Familie privat versichern - das möchte ich vermeiden.

      Jetzt antwortet mit die AOK, sie würden mich gerne versichern. Dies sei aber nur zu 100% möglich - es gehe nicht, sich nur zu 50% bei einer gestzlichen Kasse zu versichern. Stimmt das ?
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 11:49:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi,

      alle Fragen kann ich Dir leider nicht beantworten. Aber:

      1.) Mit Wegfall des Beamtenverhältnisses kannst Du den Beihilfe Tarif kündigen. Wenn Du eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmst mußt Du Dich gesetzlich versichern.

      3.) Nein, im Zweifel während der Probezeit ein pflichtiges Einkommen vereinbaren und die Sache ist 100% durch.

      4.) Geht nicht (siehe Antwort AOK). Sei froh über die extrem günstigen Beihilfetarife. Leg die ersdparte Kohle sinnvoll an und Du wirst nie ein Problem mit den KV Beiträgen im Alter bekommen. Ausserdem geht mit Heirat und Kindern in der Regel der Beihilfeanspruch nach oben.

      Unter KV Gesichtspunkten ist es das günstigste was einem passieren kann. Weitere Infos gerne per BM

      Gruß DaKai
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 11:56:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      @appendix: Das sind ziemlich viele Fragen!
      Die Kurzfassung:
      1) Deine Anstellungsform (Beamter, Angestellter) spielt eigentlich keine Rolle. Entscheidend ist zunächst das Einkommen. In die gesetzliche KV kommst Du nur bei Unterschreiten der Beitragsbemessungsgrenze, am "besten" mit vorheriger Arbeitslosigkeit.
      2) In eine gesetzliche KV kannst Du nur zu 100%. Deine AOK würde Dich als sogenanntes "freiwillig" versichertes Mitglied aufnehmen. Solche Mitglieder haben gegenüber den gesetzlich Versicherten etwas mehr Leistungsansprüche. Die GKVs bieten hier unterschiedliches an --> schlau machen. Allerdings zahlt Dir dein Dienstherr in einem solchem Fall keine Beihilfe, d.h. Du musst die Kosten voll selbst tragen.
      3) Wenn Du aus deinem Beamtenverhältnis ausscheidest, so bieten die privaten KV meines Wissens unterschiedliche Versicherungsleistungen an.
      4) Altersversorgung: schwieriges Kapitel! Pro Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit erwerben Beamte nach gegenwärtigem Rechtsstand 1,875% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge als Pensionsanwartschaften. Die rentenrechtlichen Anwartschaften, die bis zum Zeitpunkt der Verbeamtung erworben wurden, bleiben erhalten, so dass bei Übergang in die Rente eine Mischversorgung eintritt, bestehend aus einem Renten- und einem Pensionsanteil. Kündigst Du das Beamtenverhältnis auf, bleiben die Ansprüche gewahrt.
      5) Du solltest einen Beamtenrechtler konsultieren; die Materie ist komplexer als hier darstellbar.
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 12:02:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      @appendix,

      wenn Du schon weisst, wo Du Beamter wirst, würde ich mal zu der Stelle gehen, die das Ganze abwickelt, z.B. "Versorgungsamt" oder "Beihilfestelle". Da gibt´s bestimmt die entsprechende Beratungsstelle.

      Ohne hier jemandem zu nahe treten zu wollen, aber Du wirst hier auf einige Deiner Fragen vermutlich nur Antworten bekommen, die auf einem "gesunden 3/4-Wissen" basieren, und das wär mir zu heikel.
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 12:08:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Geh lieber hierein: www.dbb.de Durch das Netzwerk haben sie die bessere Kompetenz.

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      Avatar
      schrieb am 29.07.04 19:55:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      :eek: Jetzt bin ich echt platt - mit so konkreten, fachlich fundierten und umfassenden Antworten hatte ich echt nicht gerechnet !

      Herzlichen Dank euch allen !!!;)
      Avatar
      schrieb am 30.07.04 11:24:13
      Beitrag Nr. 7 ()
      @appendix

      Wegen der Beitragssteigerung im Alter musst Du dir als Beamter keine großen Sorgen machen. Zumindest nicht bei der Debeka - dem größten Beamtenversicherer Deutschlands. Hier hast Du eine sehr hohe Beitragsstabilität (Finanztest 10/2003, Map-Report). Ein 65 Jahre alter Beamter zahlt bei uns z.Zt. zwischen 62,19 - 133,16 € für seine PKV. Ausserdem gibt es seit einigen Jahren den gesetzlichen Zuschlag in Höhe von 10%, der zusätzlich die Beiträge im Alter dämpft. Debeka-Besonderheit: Du kannst bei uns einen Extra-Beitrag bezahlen, der zusätzlich die Beiträge im Alter stabil hält.
      Erstelle Dir gerne ein Angebot. Melde Dich doch per BM.

      CU
      Avatar
      schrieb am 30.07.04 11:40:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ein 65 Jahre alter Beamter zahlt bei uns z.Zt. zwischen 62,19 - 133,16 € für seine PKV :eek:
      Avatar
      schrieb am 30.07.04 12:42:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich habe mich vor kurzem mit einem 67 Jahrigen Pensionär (A15) unterhalten, welcher mächtig über seine Beiträge zur PKV stöhnt. Er hat schwere Herzprobleme und die PKV hat schon mehrfach versucht, ihn zu einer Kündigung zu bewegen. Er hat ständig Ärger wenn es um die Erstattung der Rechnungen geht.

      Mein Großvater (A16 Bezüge) blieb bis zu seinem Tod bei der AOK und meinte stehts das er damit besser gefahren sei als bei einer Privaten, wenn er seine Krankenversicherung mit der von Kollegen verglich. Er hatte allerding 5 Kinder.

      Ich würde also durchaus auch die gesetzliche KV in Betracht ziehen. Im Endeffekt hngt es vermutlich an deinen Zukunftsplänen. Wenn man davon ausgeht, dass eh in 4 Jahren die Bürgerversicherung kommt, wurde ich in die Private wechseln.
      Avatar
      schrieb am 01.08.04 08:12:20
      Beitrag Nr. 10 ()
      @xxt:

      Wenn man davon ausgeht, dass eh in 4 Jahren die Bürgerversicherung kommt, wurde ich in die Private wechseln. Warum genau dann ?

      Exakt Deine Ausführungen haben mich zu diesem Thread bewogen !

      @MaxDad: Mit 65 Jahren 62,19 - 133,16 € für seine PKV ????? Bei der bayerischen Versicherungskammer wurde mir ein Angebot für ca. 150 € monatlich berechnet (PK neben Beamten-Beihilfe) Handelte sich allerdings um ein (wortwörtlich) "rundum sorglos-Paket - alles was die Behilfe nicht zahlt übernimmt dann komplett die Bayerische VK".
      Ich vermute daß der 65 jährige bei dem von Dir genannten Tarif auch nur einen sehr "abgespeckten" Leistungskatalog erhält, welcher in etwa die Leistungen der gesetzlichen KK enthält - wieviel würde er zahlen, wenn er den gleichen Leistungskatalog wie die meisten jungen Versicherer wählt ?

      Kann ich auch als 30 jähriger den Leistungskatalog bei der privaten KV auswählen ? Mir reicht eigentlich das, was AOK und Co. anbieten - zur Not kann man ja immer noch zuzahlen, falls man doch ein Einbettzimmer (eh unnütz) oder eine Titanhüfte will, oder nicht ? Wenn für die gleichen Leistungen der Beitrag bei der privateh wirklich ERHEBLICH billiger ist, käme ich in jungen Jahren evtl. in Versuchung.
      Kann man den Tarif dann im Alter auch nach oben korrigieren (genau andersrum wie meist üblich)? Mehr Leistung erst im Alter wählen ?
      Avatar
      schrieb am 01.08.04 08:13:17
      Beitrag Nr. 11 ()
      @xxt:

      Wenn man davon ausgeht, dass eh in 4 Jahren die Bürgerversicherung kommt, wurde ich in die Private wechseln. Warum genau dann ?

      Exakt Deine Ausführungen haben mich zu diesem Thread bewogen !

      @MaxDad: Mit 65 Jahren 62,19 - 133,16 € für seine PKV ????? Bei der bayerischen Versicherungskammer wurde mir ein Angebot für ca. 150 € monatlich berechnet (PK neben Beamten-Beihilfe) Handelte sich allerdings um ein (wortwörtlich) "rundum sorglos-Paket - alles was die Behilfe nicht zahlt übernimmt dann komplett die Bayerische VK". Brauch ich nicht :rolleyes:
      Ich vermute daß der 65 jährige bei dem von Dir genannten Tarif auch nur einen sehr "abgespeckten" Leistungskatalog erhält, welcher in etwa die Leistungen der gesetzlichen KK enthält - wieviel würde er zahlen, wenn er den gleichen Leistungskatalog wie die meisten jungen Versicherer wählt ?

      Kann ich auch als 30 jähriger den Leistungskatalog bei der privaten KV auswählen ? Mir reicht eigentlich das, was AOK und Co. anbieten - zur Not kann man ja immer noch zuzahlen, falls man doch ein Einbettzimmer (eh unnütz) oder eine Titanhüfte will, oder nicht ? Wenn für die gleichen Leistungen der Beitrag bei der privateh wirklich ERHEBLICH billiger ist, käme ich in jungen Jahren evtl. in Versuchung.
      Kann man den Tarif dann im Alter auch nach oben korrigieren (genau andersrum wie meist üblich)? Mehr Leistung erst im Alter wählen ?
      Avatar
      schrieb am 01.08.04 11:47:59
      Beitrag Nr. 12 ()
      @#11,

      ..warum willst Du im Alter MEHR Leistung versichern??:confused:
      Das was AOK und Co anbieten reicht Dir doch aus. Zur Not kann man ja immer noch zuzahlen, falls man doch ein Einbettzimmer (eh unnütz) oder eine Titanhüfte will, oder nicht?
      Avatar
      schrieb am 01.08.04 12:31:23
      Beitrag Nr. 13 ()
      @appendix

      Die genannten Zahlen beziehen sich auf Beamte, die heute 65 Jahre als sind und mit 23 Jahren in einen Volltarif gewechselt sind (P/Z 30-Tarif). Diesen Tarif kannst Du noch um den Beihilfeergänzungstarif aufstocken. Es handelt sich aber explizit nicht um einen "Billigtarif", sondern um den ganz normalen Debeka-Volltarif für Beamte.

      Du kannst Dir das Tarifpaket zusammenstellen wie du willst. Z.B. Wahlleistungen, Beitragssenkung im Alter, Brille etc.

      Lasse Dir von deiner örtlichen Debeka-Geschäftsstelle ein Angebot machen. Es lohnt sich.
      Avatar
      schrieb am 07.08.04 14:19:19
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ich weiss genausowenig wie du ob die Bürgerversicherung oder die Kopfpauschale kommt. Die vier Jahre waren aus der Luft gegriffen. Kommt es aber zu einem dieser Modelle, spricht nichts dagegen jetzt nochmal zu sparen und in die Private zu wechseln.
      Bleibt es bei dem jetzigen Model, würde ich evtl. in der GKV bleiben, zumindest wenn du Familie plannst.
      Ist aber letztendlich Geschmackssache.


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