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    Deutsche Small Caps - Basisinvestments eines Langfristdepots (Seite 1640)

    eröffnet am 18.12.04 19:37:36 von
    neuester Beitrag 23.05.24 18:39:47 von
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      schrieb am 28.04.21 10:13:01
      Beitrag Nr. 53.408 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.972.697 von Langzeit-Investor am 28.04.21 09:50:28Du hast aber schon die Begründung des Gerichts mitbekommen, wieso die Schnappsidee vorläufig gescheitert ist?

      Nicht die Idee war verfassungswidrig, sondern das man sie rein förderal nur in Berlin durchsetzen wollte.
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      Avatar
      schrieb am 28.04.21 10:11:21
      Beitrag Nr. 53.407 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.972.472 von K1K1 am 28.04.21 09:39:28
      Zitat von K1K1:
      Zitat von katjuscha-research: Ich sagte nur dass ich damit leben kann. Von dem Doppelbesteuerung habe ich noch nie viel gehalten. Für meinen Geschmack liegt entgegen der Theorie eben nicht der selbe steuerliche Sachverhalt vor.


      Die Besteuerung eines Unternehmers sähe vereinfacht so aus: 30% Köst/GeSt. vom Restgewinn dann noch 45% => in Summe rd. 62% Steuern (zzgl. Solz und Kist) auf den Gewinn. Dass da der selbe Sachverhalt besteuert wird (der Unternehmensgewinn) ist eigntlich unbestritten - dafür (dass keine Doppelbesteuerung eintrat) gab es das Anrechnungsverfahren und danach das Halbeinküfteverfahren.



      Inwiefern soll das der selbe Sachverhalt sein?

      Ob die Aktie steigt und man dementsprechend 45% EK-Steuer zahlt, ist doch garnicht gesagt. Für mich sind das zwei verschiedene paar Schuhe. Das eine ist ein unternehmerischer operativer Gewinn. Das Andere ist ein nicht von vornherein bestimmbarer Gewinn aus Kapitalanlage. Mal abgesehen davon dürfte dein Beispiel auf über 99% der Anleger nicht zutreffen, da sie nicht gleichzeitig Unternehmer und Anleger des selben Unternehmens sind. Es sei denn man stellt sich auf den (für mich albernen) Standpunkt, man ist als Aktionär ja Miteigentümer des Unternehmens. Das macht ihn aber noch nicht zum Unternehmer.

      Und wo ist da eigentlich der Unterschied zur Abgeltungssteuer? Letztlich doch dann auch eine Doppelbestuerung, nur eben mit 25% statt mit EK-Steuersatz.

      Fakt ist, ich als jemand, der sein Einkommen nur aus Kapitaleinkünften bezieht, zahle wesentlich geringere Steuern als meine Schwester als Angestellte oder mein bester Kumpel als Malermeister. Ist das gerecht? ... Da kann man ja gerne darüber philosophieren, ob man das Doppelbesteuerung nennt, wenn der höhere Steuersatz einer EKSt gilt statt der Abgeltungssteuer. Macht für mich aber einfach rein praktisch keinen Sinn.



      Mal davon abgesehen sind die Steuern für Konzerne eher geringer und die Steuerschlupflöcher eher größer geworden in den letzten 30-40 Jahren. Dafür gibt es ja ein Herr von Beraterfirmen, inklusive die vier großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Eh ein Unding, dass sowas unter einem Dach geschieht, aber das ist ein anderes Thema. Aber ein für mich viel wichtigeres Thema, den "big four" mal etwas die Macht zu nehmen. Das sagen übrigens auch viele Wirtschaftswissenschaftler und unabhängige Wirtschaftsberater/Steuerberatergesellschaften.
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      Avatar
      schrieb am 28.04.21 09:50:28
      Beitrag Nr. 53.406 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.972.472 von K1K1 am 28.04.21 09:39:28
      Zitat von K1K1:
      Zitat von katjuscha-research: Ich sagte nur dass ich damit leben kann. Von dem Doppelbesteuerung habe ich noch nie viel gehalten. Für meinen Geschmack liegt entgegen der Theorie eben nicht der selbe steuerliche Sachverhalt vor.


      Die Besteuerung eines Unternehmers sähe vereinfacht so aus: 30% Köst/GeSt. vom Restgewinn dann noch 45% => in Summe rd. 62% Steuern (zzgl. Solz und Kist) auf den Gewinn. Dass da der selbe Sachverhalt besteuert wird (der Unternehmensgewinn) ist eigntlich unbestritten - dafür (dass keine Doppelbesteuerung eintrat) gab es das Anrechnungsverfahren und danach das Halbeinküfteverfahren.


      Das Verfassungsgericht hat ja erst vor kurzem eine Linke Schnappsidee gekippt. Hoffen wir es wird bei der Kapitalertragssteuer dann genauso laufen. Viele Linke Ideen stehen nicht auf dem Boden der Verfassung. Erstaunlich, dass sie dennoch wahrscheinlich in der Regierung landen werden.
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      Avatar
      schrieb am 28.04.21 09:40:43
      Beitrag Nr. 53.405 ()
      Ein Cliq zum kleinen Vermögen
      Die Analysten überbieten sich immer noch mit ihren Schätzungen:
      https://www.dgap.de/dgap/News/corporate/cliq-digital-jetzt-v…

      Aktuelle Höchstmarke somit bei 69€.

      Mein alter Jahresfavorit von 2020 zeigt immer noch Dynamik.

      Gruß
      Value
      Avatar
      schrieb am 28.04.21 09:39:28
      Beitrag Nr. 53.404 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.970.150 von katjuscha-research am 28.04.21 00:29:18
      Zitat von katjuscha-research: Ich sagte nur dass ich damit leben kann. Von dem Doppelbesteuerung habe ich noch nie viel gehalten. Für meinen Geschmack liegt entgegen der Theorie eben nicht der selbe steuerliche Sachverhalt vor.


      Die Besteuerung eines Unternehmers sähe vereinfacht so aus: 30% Köst/GeSt. vom Restgewinn dann noch 45% => in Summe rd. 62% Steuern (zzgl. Solz und Kist) auf den Gewinn. Dass da der selbe Sachverhalt besteuert wird (der Unternehmensgewinn) ist eigntlich unbestritten - dafür (dass keine Doppelbesteuerung eintrat) gab es das Anrechnungsverfahren und danach das Halbeinküfteverfahren.
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      schrieb am 28.04.21 07:39:10
      Beitrag Nr. 53.403 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.966.889 von Kleiner Chef am 27.04.21 18:44:05
      Zitat von Kleiner Chef: Heute bestätigt Alexanderwerk die vorläufigen Jahreszahlen 2020
      und wird 70 Cent Dividende zahlen.

      Leider gibt es noch keinen Bericht für 2020, aus dem man den
      Ausblick entnehmen kann. Bin mir sicher, das das Jahr 21 auf
      ein deutlich einstelliges KGV hinausläuft, nach einem EPS von
      1,72 in 2020

      Ad hoc: Alexanderwerk AG: Jahresabschluss 2020 / Dividendenvorschlag

      https://www.ariva.de/news/ad-hoc-alexanderwerk-ag-jahresabsc…

      Gruß


      War leider ein None Event für die Börse.
      Aktuell muss man schon froh sein wenn nach guten Zahlen die Kurse nicht fallen...
      BEFESA hat gestern Rekordzahlen gemeldet und der Kurs hat kurzzeitig fast 10% verloren.
      Sell on good news nennt man das wohl. :rolleyes:

      Gruß
      Value
      Avatar
      schrieb am 28.04.21 07:09:01
      Beitrag Nr. 53.402 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.965.770 von JohannesWild am 27.04.21 17:13:30
      Zitat von JohannesWild: Und bei Finlab hat der Vorstand sein Mandat niedergelegt um der "Neuausrichtung" unter dem Großaktionär Bernd Förtsch nicht im Wege zu stehen. Hier ist also aktuell etwas am Laufen.
      https://finanzbusiness.de/nachrichten/fintech/article1291942…

      Wie schätzt Ihr das ein?

      Gruß,

      Johannes

      Zitat von Nordwind24: Flatexdegiro

      Interessant sind in diesem Zusammenhang auch die beiden Beteiligungsunternehmen Heliad und FinLab, die an Flatex direkt bzw. indirekt beteiligt sind. Zumindest FinLab hat den jüngsten Aufschwung von Flatex noch überhaupt nicht mitgemacht.


      Das wurde bereits im Januar 2021 angekündigt - als der Bernd die 50% Marke geknackt hat.
      Seitdem wird munter spekuliert wie es mit Finlab und Heliad weitergeht.
      Beide haben eines gemeinsam - sie sind deutlich unterbewertet.
      Für Förtsch war es somit klar das er die freien Gelder vom Flatexverkauf in Finlab stecken wird.

      Bei der Neuausrichtung geht es somit um das Heben von Synergien zwischen Finlab und Heliad (eventuell sogar eine Fusion) und um eine Höherbewertung der Anteile.

      Kann sein das man sich etwas konservativer als in der Vergangenheit aufstellt.

      Es bleibt spannend - für mich der Grund weiterhin in beiden Aktien investiert zu bleiben.

      Gruß
      Value
      Avatar
      schrieb am 28.04.21 00:29:18
      Beitrag Nr. 53.401 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.969.685 von deepvalue am 27.04.21 22:54:33Wer sagt dass das von mir favorisiert wird?

      Ich sagte nur dass ich damit leben kann. Von dem Doppelbesteuerung habe ich noch nie viel gehalten. Für meinen Geschmack liegt entgegen der Theorie eben nicht der selbe steuerliche Sachverhalt vor.

      Und soweit ich weiß war die Anrechnung auch nur bis zum Jahr 2000 möglich, zwischen 2001 und 2008 nicht mehr.

      Aber historische Dinge sind eh auch immer subjektiv. Wenn man bis 1991 zurückblickt, gab es damals sogar eine Umsatzateuer auf Aktien, faktisch ähnlich der Finanztransaktionssteuer. Wenn man je nach Überzeugung zurückblickt, kann man immer Aspekte finden, die die eigene Meinung bestätigen, inklusive Dinge wie Vermögenssteuer, EKSpitzensteuersatz oder Erbschaftssteuer. Ich bleib jedenfalls dabei, dass es die letzten 30-35 Jahre sicherlich nicht schlecht für uns Kapitalanleger und Vermögende entwickelt hat. Zumindest finde ich irgendwelche Typen peinlich, die jetzt meinen wegen höherer Steuern im Finanzhandel auswandern zu müssen. So viel Rumgeheule ist schwer zu ertragen, ganz egal welcher politischer Richtung man angehört. Die Leute tun ja so als Stände man kurz vorm Kommunismus und ihnen würde Geld gestohlen.
      8 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 27.04.21 23:41:33
      Beitrag Nr. 53.400 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.968.824 von katjuscha-research am 27.04.21 21:27:35Also für mich wäre eine Rückkehr zur progressiven Besteuerung auch o.k.

      Wenn man Trader in Vollzeit ist und damit kein Erwerbseinkommen hat, gibt es ja die Regelung mit dem Grenzsteuersatz von weniger als 15 %, unter dem man auch die Kapitalertragssteuern mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern kann und nicht mit 25 %. In meinen Jahren als kleiner Vollzeittrader konnte ich das gut nutzen.

      Jetzt liege ich mit der Rente darüber und kann das nicht mehr in Anspruch nehmen. Trotzdem liegt mein Einkommen deutlich unterhalb der 26,375 % Abgeltungssteuer. Und wie schon hier geschrieben, kann man über ein Wikifolio Kapitalerträge aufbauen ohne sie direkt versteuern zu müssen. Die Versteuerung kann man dann steueroptimierend mit dem Verkauf der gehaltenen Zertifikate in eine Zeit legen, wo man z.B. als Rentner nicht mehr selbst tradet oder in Jahre, wo die Börse allgemein nach unten geht und sowieso eher nichts zu holen wäre.
      Avatar
      schrieb am 27.04.21 22:54:33
      Beitrag Nr. 53.399 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.968.824 von katjuscha-research am 27.04.21 21:27:35
      Zitat von katjuscha-research:
      Zitat von Langzeit-Investor: Das ist für Leute im Mittelstand, die etwa 50-60k verdienen und evtl. moch 20 über Kapitalerträge. Damit ist der Grenzsteuersatz für jeden € Kapitalerträge mehr schon bei 45%


      Okay aber die sollten das verkraften können.

      Ist etwa mein Bereich. Und ich könnte damit leben. War ja vor der Einführung der Abgeltungssteuer auch nicht anders. Ich hoffe halt, dass man die Freibeträge deutlich erhöht, damit Mittelklasse und untere Mittelklasse, wenn kleine Vermögen vorhanden, ansparen können. Obere Mittelklasse und Oberklasse sollte das verkraften können, also oberhalb 60k Einkommen plus 20k Einkommen aus Finanzanlagen.
      Eher Gedanken mache ich mir über die Leute, die gar kein Vermögen haben, um ansparen zu können. Da müsste sich der Staat was einfallen lassen, denn Riester, Betriebsrenten etc werden sicher nicht fürs Alter zukünftig reichen.


      Diese Aussage ist leider nicht korrekt. Vor der Abgeltungssteuer konnte man sich die von der Körperschaft gezahlte Steuer anrechnen lassen. In dem von dir und der SPD favorisierten Verfahren würde es zu einer Doppelbesteuerung kommen. M.E. ist das nicht verfassungsgemäß, aber das hat Linkspolitiker noch nie gestört (bin Mietendeckel geschädigt).
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