Wer kann mir mal helfen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.01.05 18:05:35 von
neuester Beitrag 06.01.05 10:45:15 von
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Hyphothekendarlehen 10 Jahre fest gibt es derzeit für ca. 4% p.a.
Sparbrief 10 Jahre fest gibt es mit 4,5 % p.a.
Kann ich jetzt ein Hyphothekendarlehn nehmen und einfach in den Sparbrief zahlen?
Sind zwar nur 0,5 % Differenz aber bei 100.000 € sind
das 500 € im Jahr geschenkt.
Sparbrief 10 Jahre fest gibt es mit 4,5 % p.a.
Kann ich jetzt ein Hyphothekendarlehn nehmen und einfach in den Sparbrief zahlen?
Sind zwar nur 0,5 % Differenz aber bei 100.000 € sind
das 500 € im Jahr geschenkt.
Ich denke nicht,daß Dir bei Deinen Gedankengängen hier sehr Viele helfen können...
Thread: Habe 100.000 € und muss evt. ALG 2 beantragen
Thread: Habe 100.000 € und muss evt. ALG 2 beantragen
v
Natürlich kannst du das,
nennt man "Zinsarbitragegewinn".
Achte aber genau auf alle Kosten, und dass die Zinsen fix sind.
KD
nennt man "Zinsarbitragegewinn".
Achte aber genau auf alle Kosten, und dass die Zinsen fix sind.
KD
Das sind ja dann 5000 € in 10 Jahren die absolut geschenkt sind.
Oder ist der Sparbrief bei der VW-Bank nicht sicher?
Oder ist der Sparbrief bei der VW-Bank nicht sicher?
Genauso sicher, wie die Steuern.....
Wenn der Sparbrief der VW-Bank als Inhaberschldverschreibung ausgestaltet ist, ist er jedenfalls schon mal nicht von der Einlagensicherung gedeckt. Willst Du 10 Jahre die eigene Hütte für die Bonität einer Autobank aufs Spiel setzen ?
Im übrigen: Kosten für Hypothekendarlehen (Grundbucheintragung etc.) beachten.
Im übrigen: Kosten für Hypothekendarlehen (Grundbucheintragung etc.) beachten.
Einlagensicherung: Ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. (Für jeden Kunden sind die Einlagen bis 30% des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank gesichert.)
STEUERN
Wieviel musst Du den von den 4.500€ ZINSEN versteuern .....
Wieviel musst Du den von den 4.500€ ZINSEN versteuern .....
@ fiebbes
Bitte Statut des Einlagensicherungsfonds lesen. Einlagengesichert sind nur Verbindlichkeiten der Bank, die unter "Kundenverbindlichkeiten" gebucht sind, darunter fallen nicht Verbindlichkeiten aus Wertpapieren (wie Inhaberschuldverschreibungen). Bankschuldverschreibungen sind nicht von der Einlagensicherung gedeckt, auch wenn das Institut dem Einlagensicherungsfonds angehört. Daher mein Hinweis: Nachfragen ob der Sparbrief eine Schuldverschreibung ist !
Bitte Statut des Einlagensicherungsfonds lesen. Einlagengesichert sind nur Verbindlichkeiten der Bank, die unter "Kundenverbindlichkeiten" gebucht sind, darunter fallen nicht Verbindlichkeiten aus Wertpapieren (wie Inhaberschuldverschreibungen). Bankschuldverschreibungen sind nicht von der Einlagensicherung gedeckt, auch wenn das Institut dem Einlagensicherungsfonds angehört. Daher mein Hinweis: Nachfragen ob der Sparbrief eine Schuldverschreibung ist !
@ sheriff
Das Thema Steuern ist leicht abgehandelt:
Die 4,5% Zinsen auf den Sparbrief sind voll steuerpflichtige Kapitalertrage. Die Sollzinsen auf das Hypotehkendarlehen sind als Werbungskosten abzugsfähig (§ 9 Abs. 1 EStG).
Einnahmeüberschusserzielungsabsicht (die verlangt wird um die Zinsen als Werbunsgkosten abziehen zu können) ist vorhanden, da das Geschäft vor Steuern positiv ist. Macht jährlich also positive steuerpflichtige Kapitaleinkünfte von 0,5% p.a. mal eingesetztes Kapital (abzüglich sonstiger Werbungskosten).
Wenn dieser Betrag zusammen mit anderen Kapitaleinkünften unterhalb des Sparer-Freibetrages von 1370/2740 EUR (§ 20 Abs. 4 EStG) liegt ist er voll steuerfrei. Ansonsten steuerpflichtig.
Das Thema Steuern ist leicht abgehandelt:
Die 4,5% Zinsen auf den Sparbrief sind voll steuerpflichtige Kapitalertrage. Die Sollzinsen auf das Hypotehkendarlehen sind als Werbungskosten abzugsfähig (§ 9 Abs. 1 EStG).
Einnahmeüberschusserzielungsabsicht (die verlangt wird um die Zinsen als Werbunsgkosten abziehen zu können) ist vorhanden, da das Geschäft vor Steuern positiv ist. Macht jährlich also positive steuerpflichtige Kapitaleinkünfte von 0,5% p.a. mal eingesetztes Kapital (abzüglich sonstiger Werbungskosten).
Wenn dieser Betrag zusammen mit anderen Kapitaleinkünften unterhalb des Sparer-Freibetrages von 1370/2740 EUR (§ 20 Abs. 4 EStG) liegt ist er voll steuerfrei. Ansonsten steuerpflichtig.
Ob dieser Kredit dann immer noch als Hypotehkendarlehen durchkommt und abzugsfähig ist
Auch das Argument der "Einnahmeüberschusserzielungsabsicht" und die damit verbundenen Werbungskosten... hinken
Auch das Argument der "Einnahmeüberschusserzielungsabsicht" und die damit verbundenen Werbungskosten... hinken
shortguy, du scheinst dich ja in steuerlichen dingen ganz gut auszukennen.
wie wäre denn folgender sachverhalt zu beurteilen?
aufnahme hypodarlehen 100.000 zu 4%, einzahlung 100.000 eigenkapital zwecks einrichtung wertpapierdepot. gesamtsumme (200.000) wird in dividendenwerte mit durchschnittlich 3% investiert.
wie wäre denn folgender sachverhalt zu beurteilen?
aufnahme hypodarlehen 100.000 zu 4%, einzahlung 100.000 eigenkapital zwecks einrichtung wertpapierdepot. gesamtsumme (200.000) wird in dividendenwerte mit durchschnittlich 3% investiert.
Sehr guter Beitrag, Shortguy!
## 13 + 14
Danke. Ist aber keine Kunst, denn ich mache das beruflich. Für allgemeine Steuerberatung hier im Board fehlt mir allerdings ein bisschen die Zeit. Nix für ungut.
Gruß
Shortguy
Danke. Ist aber keine Kunst, denn ich mache das beruflich. Für allgemeine Steuerberatung hier im Board fehlt mir allerdings ein bisschen die Zeit. Nix für ungut.
Gruß
Shortguy
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