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    Notar - Verzugsschaden Auszahlung Treuhandkonto - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.03.05 07:49:21 von
    neuester Beitrag 08.03.05 10:02:02 von
    Beiträge: 11
    ID: 962.391
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      schrieb am 08.03.05 07:49:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hai leute,

      es geht um einen Immobilienverkauf mit Notaranderabwicklung.

      - Kaufpreis zum 25.2.2005 auf Treuhand-Konto eingegangen.
      - Lasten/Nutzen Übergang zum 28.2.2005 vereinbart.
      - andere Auszahlungsvoraussetungen bereits zum 18.2.2005 erfüllt
      - schriftlicher Hinweis von Verkäufer und Käufer mit Bitte um sofortige Auszahlung (Vermeidung Verzugszinsen)
      - mehrere erfolglose Telefonate mit Notariat nach 28.2.2005

      --> Auszahlung bis heute nicht erfolgt, weil die Notargehilfin angeblich keine Unterschrift vom Notar für die Bankanweisung bekommt ("sei viel unterwegs").

      Mir entsteht dadurch ein Verzugsschaden bei der "alten" finanzierenden Bank und ein Zinsverlust für meinen Anteil vom Kaufpreis.

      Frage:

      Habe ich eine Chance auf Schadensersatz durch den Notar oder liegt es in seinem Ermessen, wann er auszahlt ?

      Würde mein Zinsschaden mit dem potentiellen Zinsschaden des Käufers im Falle verspäteter Einzahlung auf dem Treuhandkonto korrespondieren ?


      Danke für Antworten

      Art
      Avatar
      schrieb am 08.03.05 08:04:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Mit Notarkammer drohen.

      Wenn Du einen Rechtsanwalt nimmst, einen aus einer andern Stadt.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 08.03.05 08:07:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zunächst musst du dir wohl Sorgen machen, ob der Notar nicht in der Finanzklemme sitzt.
      Das riecht nach unseriösem Notar.

      Die Pflicht des Treuhänders ist es, unverzüglich weiterzuleiten.
      Die Chance, das einzuhalten, dürfte verstrichen sein.

      Für Schadensersatz brauchst du ne Anspruchsgrundlage. Ich würde die Notarkammer mal anfragen,
      da es sich um ein standardisiertes Rechtsverhältnis handelt.

      KD
      Avatar
      schrieb am 08.03.05 08:48:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ Barney

      einen unbefangenen RA hätte ich schon; wollte nur erstmal anfragen, weil ich mich im Notarrecht überhaupt nich auskenne.

      @ KWERDENKER

      in der Tat war der GF der Berliner Notarkammer interessiert an dem Fall. Wollte nur erstmal die schriftliche Reaktion des Notars abwarten.

      Der Verzugsschaden meiner alten HypoBank ist exakt definierbar (steht ja auch im Treuhandauftrag zur Löschungsbewilligung drin) und was meinen Anteil betrifft würde mein Rechtsempfinden davon ausgehen, dass die gleiche Klausel greift, die auch für den Käufer bei Verzug greifen würde.

      Deinen Tip werde ich aber beherzigen und nochmal bei der kammer anrufen.

      Was mich so stört ist der Umstand, dass mir bei Anfrage ehrmals zugesagt wurde, dass die Anweisung an die Bank bereits auf dem Fax liegt und nicht mal eine Entschuldigung oder Erklärung erfolgt ist.

      Art
      Avatar
      schrieb am 08.03.05 09:06:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi Art, war es viel Geld ?

      Nicht dass der Notar damit durchgebrannt ist.

      Soll ja in den besten Familien vorkommen . :look:

      Gruß
      Eustach :D
      (der schon von Fällen gehört hat, wo Nachlassverwalter sich irgendwie bereichert haben könnten)

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      schrieb am 08.03.05 09:10:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      Eustach,

      na, für Dich wäre es vermutlich "Peanuts" aber ich muß jeden 500 Euro Schein zweimal umdrehen....

      Zum Durchbrennen hat der Notar gar keine Zeit; das ist ja das Problem, dass ich nun für die Desorganisation des Notars bezahlen soll.

      Art
      Avatar
      schrieb am 08.03.05 09:14:47
      Beitrag Nr. 7 ()
      Du verkennst mich (armen kleinen User), Art :D

      Aber wenn er keine Zeit zum Durchbrennen hat, der Notar; sollte es doch beruhigend sein.

      Dann machst du eben deinen Verzugsschaden geltend.

      Dafür hat er ja wohl auch eine Berufshaftpflichtversicherung, der liebe überarbeitete Notar :look:

      Gruß
      Eustach :D
      (der schon Angst um unser Rechtssystem bekommen hat)
      Avatar
      schrieb am 08.03.05 09:18:04
      Beitrag Nr. 8 ()
      Eustach,

      da lach ich aber; Du zählst doch jetzt in 10.000er Schritten - seit CBB - oder nicht ?

      Du meinst also auch, dass der Notar für den Schaden aufkommen muß ?

      Art
      Avatar
      schrieb am 08.03.05 09:24:09
      Beitrag Nr. 9 ()
      Kümmer dich lieber um die Hauptforderung:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 08.03.05 09:26:05
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich will ja keine Angst machen, und hier geht es ja wohl nicht um große Beträge,
      aber ich weiß von mindestens drei Fällen im Umkreis von 20 km,
      wo Notare in den letzten 15 Jahren Gelder veruntreuten und daran wirtschaftlich zugrunde gingen.
      Mein Anwalt (und Notar) behauptete sogar mal, es gebe noch mehr relevante Fälle...

      KD
      Avatar
      schrieb am 08.03.05 10:02:02
      Beitrag Nr. 11 ()
      Mir ist eine Notarin bekannt, die mit dem Geld meiner Eltern vom Notaranderkonto durchgebrannt ist. Es hat ein ganzes Jahr gedauert bis das Geld von irgendeiner Versicherung der Notarkammer kam. Ohne Verzinsung übrigens. Auch ein Berliner Fall.


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