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    Bijou Brigitte: Wer hat eine Meinung zu der Aktie ? (Seite 639)

    eröffnet am 19.03.00 21:44:16 von
    neuester Beitrag 15.05.24 16:23:46 von
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      schrieb am 18.12.19 20:22:59
      Beitrag Nr. 10.570 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.188.935 von joey68 am 18.12.19 15:22:26so isses!!!
      Wer in/vor 2008 investiert hat, sitzt auf fetten STEUERFREIEN Verlusten, während er die Divi jedes Jahr brav versteuert hat!
      Bijou Brigitte | 48,50 €
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      schrieb am 18.12.19 19:26:26
      Beitrag Nr. 10.569 ()
      Kampfkater, sei nicht so knauserig, schlechte Charaktereigenschaft. Wenn deine Kapitaleinkünfte genauso versteuert würden wir dein Einkommen aus selbstständiger oder unselbstständiger Arbeit, hättest du da schnell Sätze von über 40 % - und nicht 25 plus Soli. Da sind wir privilegiert. Gegenüber Immobilienbesitzern sind wir allerdings schon benachteiligt, das ist tatsächlich nicht fair.
      Bijou Brigitte | 47,80 €
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      schrieb am 18.12.19 17:27:49
      Beitrag Nr. 10.568 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.190.039 von GAP-Minder am 18.12.19 17:09:24Der Soli ist auch ab 2021 weiter ein Kostenfaktor, bei den Kapitalgesellschaften groß und klein, bei den Anlegern groß und klein.

      Gibt aber genug Klagen dagegen, die auch exzellente Erfolgschancen haben werden. Da werden wohl alle Steuerbescheide vorläufig insoweit ergehen. Wird für die Bijou Brigitte AG dann schöne a. o. Erträge geben im Jahr der Rückabwicklung. Und auch für alle Sparer. ;-)

      Verfassungsrechtler sagen ja, schon ab 2020 rechtswidrige Erhebung des Soli.

      Hätten wir eine vernünftig agierende GROKO, man hätte den Soli ab 2020 für alle abgeschafft und den Steuertarif fairer gestaltet. Ist doch Irrsinn, wenn beinahe jeder "Normalverdiener" in der Progression fett abgefischt wird und selbst bei der "Spitze" noch dabei ist von 42%.

      Hätte doch kein normal denkender Mensch ein Problem damit, wenn Einkommen erst ab 100.000 € ledig und 200.000 € Paar stärker belastet würden, da hätte man den "Neidsoli" einbauen können.

      Oder warum Gold oder Immobilien nicht ewig beim Wertzuwachs versteuert werden, aber Aktien...
      Bijou Brigitte | 48,00 €
      Avatar
      schrieb am 18.12.19 17:09:24
      Beitrag Nr. 10.567 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.188.926 von Kampfkater1969 am 18.12.19 15:21:36Dafür muss der Arbeitnehmer nicht nur einen viel höheren Spitzensteuersatz als bei den Dividenden ertragen, er wird u.U. auch noch mit zusätzlichen SV-Beiträgen belastet. Wenn also unsere 4-bis 5-stelligen Dividenden bei BB und anderen fleißigen Ausschütten mit viel geringeren Steuersätzen belastet werden als die Einkommen der wirklich arbeitenden Bevölkerung, dann ist ein kleiner SOLI doch wohl zu verschmerzen.
      Bijou Brigitte | 47,60 €
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      schrieb am 18.12.19 15:22:26
      Beitrag Nr. 10.566 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.188.851 von Kampfkater1969 am 18.12.19 15:12:51Ja, das wäre schön, wenn auch Bijou diese zahlen könnte, davon gehe ich aber nicht aus. Wäre auch schön für die Altbestände, diese liegen eh noch deutlich über den aktuellen Kursen derzeit.
      Bijou Brigitte | 47,60 €
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      schrieb am 18.12.19 15:21:36
      Beitrag Nr. 10.565 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.187.708 von crimson am 18.12.19 12:44:43Auch diese Dividenden sind auf ewig steuerfrei, kürzen nicht den Sparerfreibetrag.

      Wobei der aktuelle Gesetzesstand schnell "Altpapier" werden kann, siehe die abgeschafften Altbestände bei den Fondsanteilen. Mit allen Nebenwirkungen und Verkomplizierungen. Auch eine reife Leistung unserer sparerfeindlichen linken Groko, auch der nach links gerückten CDU. Wie in der "Steuerpolitik" auch zu sehen.

      Konnte mir bisher noch kein Mandatsträger der aktuellen Groko plausibel erläutern, warum ab 2021 alle Kapitalgesellschaften weiter den Soli zu zahlen haben, ab dem ersten € Gewinn. Auch kleine Handwerker-GmbH, jedoch sechsstellige Nettoeinkommen bei Ehepaaren aus anderen Einkunftsarten keinen Soli mehr zu zahlen haben, auch bei 150.000 €.

      Der Bürger, der auch 2021 mit Aktiendividenden vorsorgt, wird auf Ebene der AG mit SOLZ belastet, somit weniger Nettogewinn. Dann ab jedem € Dividende ab 802 € weiterer SOLI .....Irre? Irre links!

      Ist dies "sozial gerecht"? Wenn einer z.B. Gesamteinkommen von 60.000 € hat, darunter 5.000 € Dividenden. Hierauf Soli weiterhin. Ein lediger Arbeitnehmer oder Freiberufler zahlt auch bei 70.000 € keinen Soli mehr, wenn er denn nicht spart und entsprechende Einnahmen hat.

      Sparer bestrafen = die DNA der linken GROKO?!
      Bijou Brigitte | 47,60 €
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      schrieb am 18.12.19 15:12:51
      Beitrag Nr. 10.564 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.188.512 von joey68 am 18.12.19 14:15:40
      Wäre ja schick, wenn die Bijou Brigitte auch ihr "steuerliches Einlagekonto, die § 27 er KStG Schublade" plündern könnte. So eine steuerfreie Sonderdividende hätte was.

      Hat aber all die Jahre derart fett verdient und immense Gewinnrücklagen aus versteuerten Geldern eingelagert, da ist nix mit "steuerfreien Dividenden". Gibt ja steuerliche Vorschriften, was zuerst rausgezahlt werden muss.

      Genaugenommen sind ja solche "Einlagenrückgewähr-Dividenden" bei anderen AGs nix anderes als Rückzahlung früherer Anschaffungskosten der damaligen Aktienzeichner/Inhaber.

      Ich meine aber bei meinen KPS Aktien nun derart viele "steuerfreie Dividenden" erhalten zu haben, dass die Kürzungen bei meinen Anschaffungskosten nun alles auf Null gesetzt haben. Und nun weiter im Minus, steuerliche Minusanschaffungskosten, angeschrieben werden.
      Bijou Brigitte | 47,60 €
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      Avatar
      schrieb am 18.12.19 14:15:40
      Beitrag Nr. 10.563 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.187.708 von crimson am 18.12.19 12:44:43Das gilt nur für Dividenden die aus dem steuerlichen Einlagenkonto gezahlt werden, alle anderen "normalen" Dividenden sind steuerpflichtig und es wird Abschlagsteuer direkt abgezogen (natürlich außerhalb des Sparerfreibetrages).
      Bijou Brigitte | 47,60 €
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      schrieb am 18.12.19 12:44:43
      Beitrag Nr. 10.562 ()
      „Glücklich kann sich als Anleger schätzen, wenn er Bestände aus Zeiten vor der Abgeltungssteuereinführung hält. Da sind die Dividenden auf ewig steuerfrei.“

      Das stimmt meines Wissens nach nicht. Die Veräußerungsgewinne sind „auf ewig“ steuerfrei, aber nicht die Dividenden. Da greift der Freibetrag von 800 beziehungsweise 1600 €.
      Bijou Brigitte | 47,30 €
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      schrieb am 18.12.19 12:20:15
      Beitrag Nr. 10.561 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.187.345 von Kampfkater1969 am 18.12.19 12:06:29Gibt beide Varianten, steuerfrei auf ewig und nur "gestundet bis Verkauf". Glücklich kann sich als Anleger schätzen, wenn er Bestände aus Zeiten vor der Abgeltungssteuereinführung hält. Da sind die Dividenden auf ewig steuerfrei. Wäre pure Dummheit, solche Werte zu verkaufen.




      wollte es nur damit zum Ausdruck bringen


      Bestände aus alten Zeiten
      das ist das Sahnehäubchen auf dem Kuchen 🎵💰
      Bijou Brigitte | 47,00 €
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