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    Atypisch stille Beteiligung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.06.05 12:45:02 von
    neuester Beitrag 10.06.05 04:56:04 von
    Beiträge: 11
    ID: 986.182
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      Avatar
      schrieb am 08.06.05 12:45:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      an einer GmbH & Co.KG

      Wer kann mir anhand eines Beispiels die Steuerschuld berechnen? Hier die Eckdaten:

      Geschätzter Gewinn KG: 1.000.000 EUR
      Anteil durch die atypisch stille Beteiligung: 45%
      Steuerklasse III
      Keine weiteren Einkünfte

      Ich bedanke mich und grüße aus Württemberg

      Lunk
      Avatar
      schrieb am 08.06.05 12:48:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      1 Mio. Gewinn?:eek:
      Bring das Ding an die Börse, dann kannscht du dir au als Schwabe einen STB leischta!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 08.06.05 12:51:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      [posting]16.835.754 von Effektentiger am 08.06.05 12:48:43[/posting]ja, und dann pack ich mir den "tiger" in den Tank :D
      Avatar
      schrieb am 08.06.05 17:52:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]16.835.790 von LunkwillFook am 08.06.05 12:51:47[/posting]Servus LunkwillFook,
      kann Dir dzt leider nicht per BM antworten, weil WO meint meine Mailbox wäre voll, mich aber diese Mailbox auch nicht löschen lässt (ein Fall für Feedback).

      Daher ein wenig verklausuliert die Antwort hier:
      Eher nicht. Es stellt sich die Frage ob Du Dich verbessern würdest. Im nächsten Jahr stehen NR-Wahlen an, mit hoher Wahrscheinlichkeit dass das kommt was D gerade loswerden will.
      Im StR bin ich kein Experte, aber da sich die Systeme ähneln sehe ich für Dich nicht die große Verbesserung. An den von Dir genannten Platz würde ich persönlich nicht mal mit vorgehaltener Pistole ziehen, aber Geschmäcker sind bekanntlich verschieden. Aber wenn es schon der Grossraum sein muss, dann sind rundherum lauter Gebiete mit Flat Tax < 20, und darauf könnte man aufbauen.


      Ich geb Dir Signal sobald WO mich wieder BM lässt.
      Herzliche Grüße,
      ^/
      Avatar
      schrieb am 08.06.05 19:17:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi Vali!;)
      Ihr wollt doch nicht die Sozen i. d. NR wählen??:eek:
      Läuft doch gut bei euch.:look:

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      Avatar
      schrieb am 08.06.05 20:52:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      @PrinzValium:
      Ich habe das selbe Problem, aber die Möglichkeit zum Löschen ist durchaus vorgesehen:


      Ihre Boardmails:

      Ordner Boardmails Mails Löschen älter als.. Tools

      Posteingang 760 (davon ungelesen: 0) alle | 30 Tage | 90 | 180 | 360 drucken / in Excel
      - Archiv 0 alle | 30 Tage | 90 | 180 | 360 drucken / in Excel
      Gesendete 449 alle | 30 Tage | 90 | 180 | 360 drucken / in Excel
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      Avatar
      schrieb am 09.06.05 07:37:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      Effektentiger:
      Was soll man groß sagen. Unter Kohl war sicher auch nicht alles Gold, keine Frage. Aber das deutsche Volk hat auch 7 Jahre Vergleich mit der Alternative gebraucht um zu sehen was das geringere Übel ist. Ö hat 30 Jahre sozialistische Kanzlerschaft noch nicht gereicht, es braucht anscheinend noch die rotgrüne Erfahrung. Völker sind nunmal leider so.
      :(

      NATALY:
      Danke, sehr lieb gemeint.
      Dort wo Du das herkopiert hast standen bei mir gestern nur Fehlermeldungen (z.B. dingbums.php not found).
      Dürfte ein temporärer Serverfehler gewesen sein, später ist es dann wieder gegangen.
      Aber danke für den netten Hinweis.
      Avatar
      schrieb am 09.06.05 08:16:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      [posting]16.839.817 von PrinzValiumNG am 08.06.05 17:52:33[/posting]Servus Prinz,
      ich habe verstanden :look: und danke Dir sehr. Deine Heimat hat den Vorteil, deutschsprachig zu sein - aber Du hast schon recht: Wenn ich mich nicht verbessern kann dann schau ich mich lieber mal in New Zealand um (Trillian ist wieder da! :) )

      Aber hat denn keiner hier `ne Ahnung, wie man die Steuer aus Beispiel in #1 berechnet? Naja, wundern tut`s mich nicht... Werd` heute meinen Anwalt fragen - und die Antwort einstellen. Ist vielleicht auch für andere von Interesse.

      Also Dank nochmals und Grüße aus Württemberg

      LunkwillFook
      Avatar
      schrieb am 09.06.05 08:59:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      [posting]16.843.196 von LunkwillFook am 09.06.05 08:16:41[/posting]Servus LunkwillFook,
      ja, einem Freund würde ich dzt nicht dazu raten was Du in Deinem BM angedacht hast.
      #1 ist übrigens ein klarer Fall für Kollege Wassermann...
      ;)

      SG, Valium
      Avatar
      schrieb am 09.06.05 22:04:35
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ Lunk:

      An der bisher fehlenden Resonanz auf Deine Frage siehst Du schon, daß eine abschließende Antwort nicht so einfach möglich ist. Ich stelle mal ein paar Dinge in den Raum:

      1. Handelt es sich tatsächlich um eine atypisch stille Beteiligung? Denn die Bezeichnung als solche ist völlig irrelevant, es wird eine wertende Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls vorgenommen, um zu prüfen, ob Du "Mitunternehmer", ggf. auch "verdeckter Mitunternehmer" bist. Es könnte sich je nach konkreter Ausgestaltung nämlich auch um eine typisch stille Beteiligung, evtl. auch nur um ein partiarisches Darlehen handeln.

      Wenn tatsächlich atypisch still: Dann gehört Dein Gewinnanteil bei Dir zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, wenn es sich bei der konkreten GmbH & Co KG um eine gewerblich geprägte Personengesellschaft handelt. Dies wäre z.B. nicht der Fall, wenn ein Kommanditist Geschäftsführungsbefugnis hat. Müßte also geprüft werden.

      Was macht die KG? Vielleicht Vermögensverwaltung? Dann erzielt sie bzw. Du u.U., sofern sie nicht gewerblich geprägt ist (s.o.), keine gewerblichen Einkünfte, sondern Einkünfte aus Land- & Forstwirtschaft, aus selbständiger Arbeit oder aus Kapitalvermögen...

      Der wahrscheinlichste Fall: Atypisch stille Beteiligung an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft.

      Folge: Die KG zahlt Gewerbesteuer , abhängig vom jeweiligen Hebesatz (KG ist ein partielles Steuersubjekt, z.B. für Zwecke der Gewerbesteuer). Du erzielst in Höhe des Gewinnanteils gewerbliche Einkünfte, die der Einkommensteuer unterliegen.

      Zwischenfrage: Hast Du die Beteiligung fremdfinanziert, z.B. durch ein Darlehen? Dieses zählte dann zu Deinem sog. Sonderbetriebsvermögen II bei der KG. Folge: Abzug der Zinsen als Sonderbetriebsausgaben bei der gesonderten Gewinnfeststellung. Bin mir hier aber unsicher, ob es Sonderbetriebsvermögen auch bei atypisch stiller Beteiligung überhaupt gibt oder nur bei "normaler" Beteiligung. An diesem Punkt muß ich passen, ohne umfangreiche Nachforschungen anzustellen.

      Weiter:
      Die Einkünfte versteuerst Du voll nach Deinem persönlichen Einkommensteuersatz (kein Halbeinkünfteverfahren!). Die von der KG gezahlte Gewerbesteuer kannst Du formal anteilig auf Deine Einkommensteuerschuld anrechnen. Tatsächlich aber geht das nur, wenn Du genügend ESt zahlst, um die GewSt anrechnen zu können. Sonst: Pech (was Eichel nicht unangenehm ist).

      Kannst Du noch folgen :rolleyes: :D

      Du siehst: Es kommt eben darauf an. Die Frage kann Dir so konkret keiner beantworten, der nicht sämtliche Umstände kennt. Bei dieser Größenordnung wirst Du doch aber ohnehin die Dienste eines fähigen (!) Steuerberaters in Anspruch nehmen. Ansonsten würde ich Dir das empfehlen. Ich bin nämlich keiner; bei den eben dargestellten Aspekten handelt es sich noch um Wissen aus Studienzeiten.

      Habe bestimmt noch den einen oder anderen Punkt übersehen, aber da ich Dir ohnehin keine befriedigende Auskunft geben kann, ist das nicht soooo relevant.

      Beste Grüße :)
      wassermann1978

      P.S. Ist dieses Posting nicht wieder ein treffender Beweis für das "Steuerparadies Deutschland"?! Kann überhaupt nicht nachvollziehen, warum ausländische Investoren hier nicht investieren wollen :laugh: :laugh: Sollte doch ein Klacks sein, Modellrechnungen für die Rentabilität eines Investitionsvorhabens durchzuführen :laugh:

      P.P.S. Auf der Bohrinsel führen wir keine Steuern ein!
      Avatar
      schrieb am 10.06.05 04:56:04
      Beitrag Nr. 11 ()
      [posting]16.852.557 von wassermann1978 am 09.06.05 22:04:35[/posting]Hallo Wassermann,
      ja, so ungefähr hat es mein Anwalt mir auch erzählt - und ich gebe zu, nach einigen Minuten Vortrag habe ich zugemacht. :cry: Ich bin froh, mir wenigstens einen anständigen Steueranwalt leisten zu können und vertraue auf seinen Rat.
      Jedenfalls danke ich Dir für Deine Mühe - auf unserer Insel wären Steuern per Verfassung (die auch den Namen verdient) verboten ! Jeder Vorschlag in diese Richtung wird nicht unter 3 Jahren EU bestraft :D


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