Arbeitsrecht Frage Kurzarbeit für einen Tag - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.08.05 13:16:59 von
neuester Beitrag 15.08.05 11:45:46 von
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Hab einen Arbeitsvertrag für wochenstunden. zeitregelung sind
8 stunden am tag gleitzeit von 6.30 bis 18.30
heute bekomm ich mail dass montag wegen grossrechnerausfall nur bis 13.30 gearbeitet wird. ist wohl mit personal/bertreibsrat abgestimmt.
zeit ist nachzuarbeiten.
frage: kann arbeitgeber einfach sagen ihr kommt morgen nur halben tag und müßt das dann in der zeit nacharbeiten???
8 stunden am tag gleitzeit von 6.30 bis 18.30
heute bekomm ich mail dass montag wegen grossrechnerausfall nur bis 13.30 gearbeitet wird. ist wohl mit personal/bertreibsrat abgestimmt.
zeit ist nachzuarbeiten.
frage: kann arbeitgeber einfach sagen ihr kommt morgen nur halben tag und müßt das dann in der zeit nacharbeiten???
Das ist jetzt aber schon eine theoretische Frage, oder?
Es handelt sich um einen Fall wo die Produkton
unverschuldet im Falle des Arbeitgebers ruhen
muß.
Du hast Anrecht auf eine Beschäftigung von
40 Std. in der Woche.
Somit muß der Arbeitgeber die Dir die Möglichkeit
geben diese ausgefallen Stunden nachzuholen.
Du könnst aber auch auf die Nachholstunden verzichten.
Gruß Moyya
unverschuldet im Falle des Arbeitgebers ruhen
muß.
Du hast Anrecht auf eine Beschäftigung von
40 Std. in der Woche.
Somit muß der Arbeitgeber die Dir die Möglichkeit
geben diese ausgefallen Stunden nachzuholen.
Du könnst aber auch auf die Nachholstunden verzichten.
Gruß Moyya
...das sind hier nur theoretische Fragen
die frage ist nicht theoretisch
die möglichkeit zum nacharbeiten der stunden besteht.
naja ist ja nur ein tag. würd aber generell wissen wie
es sit wenn das öfter vorkommt. arbeitgeber gibt freitag bekannt montags nur halb. aber dafür nacharbeiten
die möglichkeit zum nacharbeiten der stunden besteht.
naja ist ja nur ein tag. würd aber generell wissen wie
es sit wenn das öfter vorkommt. arbeitgeber gibt freitag bekannt montags nur halb. aber dafür nacharbeiten
..also mal schnell, also das Betriebsrisiko(und Wirtschaftsrisiko) trägt zwar im Grundsatz der Arbeitgeber, wobei letztlich durch z.B. Betriebsvereinbarung Regelungen hinsichtlich Nacharbeit möglich sind, ansonsten finden sich diese auch gerne mal in Tarifveträgen...
...das mit der theoretischen Frage ist mehr so eine Insidergeschichte...
...das mit der theoretischen Frage ist mehr so eine Insidergeschichte...
naja wenns nicht die regel ist kann man ja mit so einer regelung leben. schön wär nur wenn man dies nicht erst ein tag vorher wüßte
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