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    MLP Massenflucht der \"Wiesloecher\"? (Seite 204)

    eröffnet am 03.07.07 10:43:18 von
    neuester Beitrag 06.06.24 13:29:27 von
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    MLP
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      Avatar
      schrieb am 19.03.09 14:49:07
      Beitrag Nr. 2.559 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.802.946 von Schokocrossy am 19.03.09 14:42:14Hallo Schokocrossy,

      ich bin zwar auch FiNet-Partner und beantworte Deine Fragen gerne. Doch mache dazu bitte einen eigenen Thread auf.

      Danke interna
      -------------------------------------------------------------------

      Die Anfragen von Ausscheidewilligen sind weiterhin häufig. Nochmal dazu: Bleibt immer sauber und erfüllt die vertraglichen Bedingungen. Es ist doch so einfach, sauber und ordentlich zu gehen!
      Avatar
      schrieb am 19.03.09 14:42:14
      Beitrag Nr. 2.558 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.798.884 von hades4 am 19.03.09 09:27:38@hades4: vielen dank für deine informativen antworten!!!


      trotz immenser infos von den maklerpools selbst, häufen sich meine fragen:
      bei finet stelle ich fest, das es sich anscheinend hierbei um einen sehr persönlichen und vor allem unterstützenden pool handelt (support bei rechtlichen und haftungstechnischen fragen, vielfältige beratungsprogramme und eine funktionierende (?) kundenverwaltung etc.). fondsfinanz arbeitet scheinbar ähnlich, nur das hier nullkommanull kosten anfallen (weder installation noch mtl. pauschale). wo ist hier der haken? anders gefragt: was spricht für die abwicklung mit der finet?

      vielen dank im voraus ;)

      lg der schoko
      Avatar
      schrieb am 19.03.09 12:47:14
      Beitrag Nr. 2.557 ()
      Laydy_Luxus,

      Du hast Boardmail - bitte um Rückmeldung - wichtig - danke!

      -------------------------------------------------------------------

      Wieviele MLPler gibt es denn derzeit noch?
      Avatar
      schrieb am 19.03.09 12:39:33
      Beitrag Nr. 2.556 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.798.976 von Eurostokx am 19.03.09 09:37:08Eurostokx,

      für

      "\"...MLP verfügt [...] über den Status als Makler. Unsere Berater sind im Auftrag ihrer Kunden tätig und unterwerfen sich damit ganz anderen Haftungsregeln als ein Vertreter...\"

      könnte ich Dich zu dicken Eis einladen! Super, der Baustein ist immens wichtig. Ich habe mir das Ding runtergeladen. Es geht um courtagepflichtige Bestandsübertragungen zwischen Maklern. Super, herzlichen Dank!

      :lick:
      Avatar
      schrieb am 19.03.09 09:49:48
      Beitrag Nr. 2.555 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.797.538 von De_profundis am 18.03.09 22:43:51profundis,

      ich würde Dir ja gerne Recht geben, aber die Angelegenheit ist nicht so einfach wie Du Dir das vorstellst.

      Zunächst ist ein Statusfestellungsverfahren ein sozialversicherungsrechtliches Verfahren nach dem SGB IV, kein arbeitsrechtliches. Sicherlich kann daraus eine indizielle Wirkung ausgehen, mehr aber nicht. Das hat das BAG schon 1999 festgestellt (Der 5. Senat hat am 15.12.99 mehrere Grundsatzurteile zur Abgrenzung des selbstsändigen vom angestellten HV verkündet!). Der MLP- Vertrag enthält Elemente, die dagegen sprechen, dass MLP- Berater selbständig iSv § 84 I 2 HGB sind, weil sie im wesentlichen eben nicht frei ihre Tätigkeit gestalten und Arbeitszeit bestimmen können, aber anderseits hat der Berater auch Pflichten nach § 86 HGB, die in der Praxis dazu führen, dass der Unternehmer wie ein Arbeitgeber mit Direktionsrecht vorgehen kann (Berichtspflichten, Schulungspflichten etc.).IdR laufen die arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten - auch bei gut vorbereiteten Beratern! - so ab, dass zwar festgestellt wird, dass der MLP- Vertrag und die gelebte Vertriebswirklichkeit zwar von deutlichen Anzeichen für eine unselbstständige Tätigkeit gekennzeichnet sind, aber noch nicht eine solche Dichte aufweisen, dass man schon von einer nicht mehr selbstständigen Tätigkeit sprechen könne. Hinzu kommt, dass der Einfirmenvertreter nach § 92a HGB praktisch eine Form der gesetzlich zulässigen "Scheinselbstständigkeit" darstellt, umso "weiter" ist der Weg zur Nichtselbständigkeit, da dem Modell nach §§ 92a, 86 HGB schon Elemente von Unselbstständigkeit immanent sind.
      Deswegen wird idR auch ein Vergleich abgeschlossen, da die rechtlichen Hürden für den Berater im Zweifel doch zu hoch sind und MLP nie ausschließen kann doch zu verlieren. Selbst wenn ein Angestelltenverhältnis festgestellt wird, heißt das nicht automatisch, dass die bisherigen Vorschüsse zu einem nicht rückzahlbaren Gehalt mutieren. Viele Gerichte stehen auf dem Standpunkt, dass auch ein angestellter Vertreter nach § 84 II HGB nur auf Provisionsbasis vergütet werden kann und bgründen dies mit § 65 HGB für den Handlungsgehilfen. Ich halte diese Auffassung zwar für falsch, aber die Realität ist so.

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      Avatar
      schrieb am 19.03.09 09:37:08
      Beitrag Nr. 2.554 ()
      Interessante Aussage von Schröder-Wildberg in der aktuellen Kundenzeitschrift \"FORUM\" auf Seite 9. Dort verkündet er:

      \"...MLP verfügt [...] über den Status als Makler. Unsere Berater sind im Auftrag ihrer Kunden tätig und unterwerfen sich damit ganz anderen Haftungsregeln als ein Vertreter...\"

      Gemeint hat er wahrscheinlich, dass die Berater im Auftrag \"unserer Kunden\" (der Kunden von MLP) tätig werden.

      Sicherheitshalber würde ich mir den Artikel mal aufheben.

      Der Link dorthin: http://download.mlp.de/ecms/sales_de/forum-magazin/Forum_1_0…

      Übrigens finde ich es interessant, dass es als Qualitätsmerkmal von USW gewertet wird, dass MLP keine Zertifikate, Fonds oder Aktien vermittelt hat, die heute wertlos sind.

      Wie verhält es sich aber mit den fremdfinanzierten Wertpapierdepots, wie mit den endfälligen Hypothekendarlehen mit ungeeigneten Tilgungssurrogaten? Wahrscheinlich ließe sich die Liste der fragwürdigen Investments noch fortsetzen. Ob diese Dinge etwas bei einem Qualitätsmakler etwas zu suchen haben?

      Ansonsten scheint das neue Marketingmotto zu lauten "Lasst (ahnungslose) Kunden als Referenz für uns sprechen". Denn Sie wissen vielleicht nicht, was sie tun...

      Euro
      Avatar
      schrieb am 19.03.09 09:32:07
      Beitrag Nr. 2.553 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.797.538 von De_profundis am 18.03.09 22:43:51@De_profundis

      Es gibt auch Leute, die ohne Saldo von dem Laden weg sind bzw. wollen oder eben NOCH nicht wollen. Dass verschuldete Junioren und abgesoffene GLs 90% der vielen Weggänge ausmachen, ist sicher richtig. Die haben ein maximales Interesse, die offenkundige Nichtselbständigkeit in ihren Verhandlungen mit Tiefenbacher zur Minderung des Saldos zu verwenden.

      Und die müssen nur die Liste der DRV "Woran Sie echte Selbständigkeit erkennen" einfach alle mit eigener Stellungnahmen nach Berlin schicken. Die ist als Broschüre auf deren Homepage, und da geht es um

      - Weisungen eines Auftraggebers (haben wir sicherlich, nicht 100% der Arbeit aber wesentliche Anteile)
      - Verpflichtung zu bestimmten Arbeitszeiten (das steht nirgendwo, aber manche Zeiten sind halt zu dieser Arbeit ungeeignet, und den Rest des Tages brauche ich zur Erreichung der vorgegebenen Ziele. De Facto ist das also auch klar)
      - detaillierte Berichte in regelmässigen kurzen Abständen (was soll man denn sonst zu Montagsrunden, Quartalsgesprächen, Jahrestagungen, Performance Measurement etc. sagen?),
      - Nutzung vorgegebener Räume (ähnlich wie bei der Zeit: wo wenn nicht beim Kunden oder im Büro oder zu Hause über das Mobilpaket soll ich denn sonst arbeiten; alles kontrollierbar...)
      - zwangsweise Nutzung von Hard- und Software mit Kontrollmöglichkeiten (aber hallo, BIG BROTHER IS WATCHING YOU!!!!!!)
      - tragen des unternehmerischen Risikos (ausser den eigenen Kontostand verantworte ich doch nichts bei MLP; das unternehmerische Risiko mit Personal- /Miet- und sonstigen Kosten trägt der GL)

      Wessen Anwalt da nichts draus macht, der sollte sich einen neuen suchen.
      Das alles hatte ich jetzt für bekannt und absolut selbstverständlich vorausgesetzt.

      Worum es dann im nächsten Schritt geht, ist doch den Leuten VOR ihrem totalen Absaufen klarzumachen, dass genau das früher oder später bevorsteht. Wer soweit ist, dass er versuchen muss, seinen Saldo runterzuverhandeln hätte sich vielleicht viel früher Klartext gewünscht, wie es bei mehr oder weniger strukturierten Vertrieben wirklich läuft.

      Da ein bisschen mehr Klarheit und ein paar Infos über mögliche Alternativen ist es doch, was hunderte NOCH aktive MLPler brauchen, um den Sch... mit Tiefenbacher nie machen zu müssen, der ihnen sonst irgendwann doch bevorsteht.
      Ich habe zu viele nette und engagierte Kollegen frustriert und pleite davonschleichen sehen. Ein offener Blick und ein paar mehr Infos hätte denen viel Elend vermeiden helfen können.
      Avatar
      schrieb am 19.03.09 09:27:38
      Beitrag Nr. 2.552 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.798.035 von Schokocrossy am 19.03.09 01:52:31Hallo Schoko,

      interessante Fragen.
      Ich gehe tatsächlich davon aus, dass Du erst am Anfang der Informationen stehst. Deswegen kurze Antworten:

      1. -wie groß ist das schreckgespenst maklerhaftung wirklich?
      2. -bekomme ich für lv/kv die abschlußprovision weiterhin sofort ausgezahlt oder geht der trend richtung ratierlicher provision?
      3. -was verstehe ich unter einem stornosatz von 10% und einer maximierung von z.b. 60 jahren bei der provisionierung?
      4. -worauf muss ich bei der auswahl eines maklerpools achten?
      5. -was verstehe ich unter einem haftungsdach?


      1. relativ gering, wenn jemand sauber und ordentlich arbeitet und seine Kunden offen und ehrlich informiert und das auch noch dokumentiert.
      2. "Abschluss"-Provision kommt beim Abschluss. (Allerdings hoffe ich, dass sich die ratierliche Provision langsam durchsetzt:). Der Trend ist aber noch nicht so, da die meisten Finanzdienstleister lieber die Provision sofort haben.
      3. Fast alle Gesellschaften wollen eine Stornoreserve von 10% der Provision bis zu einer bestimmten Höhe. Je nach Deiner zukünftigen Anbindung kann das aber auch durch eine generelle Stornoreserve abgedeckt/aufgebaut werden. Die Stornohaftungszeiten unterscheiden sich am Markt aber erheblich positiv von denen, die manche Finanzdienstleister bieten.

      4. Das ist aus meiner Sicht der wichtigste Punkt. Suche Dir Dein zukünftiges Umfeld sehr genau aus. Die Personen, die Philosophie und die persönliche Unterstützung sollten sehr gut passen. Jeder Wechsel ist in der Regel mit viel Aufwand verbunden. Informiere Dich vorher gut. Sonst kommst Du vom Regen in die Traufe. Aber für jeden Topf ist ein Deckel zu finden, vom Selbstoptimierer bis zu jemand, der mit seinen Kunden gerne friedlich alt werden will, ganz alleine in Ruhe arbeiten bis intensiver Austausch ebenso, wie Karriereleitern bis zu freien Maklern.

      5. Anlageberatung ist durch die KWG-Änderung durch MiFID seit 1.11.2007 erlaubnispflichtig. Also brauchst Du, wenn Du in diesem Bereich tätig sien willst entweder eine eigene KWG-Zulassung, oder arbeitest als sogenannter "Tied agent" für ein Haftungsdach, das diese Lizenz hat
      Avatar
      schrieb am 19.03.09 01:52:31
      Beitrag Nr. 2.551 ()
      hallo an alle, ich bin in der findungsphase und möchte mich als freier makler nach §93 selbständig machen.

      einige fragen habe ich im vorfeld:

      -wie groß ist das schreckgespenst maklerhaftung wirklich?
      -bekomme ich für lv/kv die abschlußprovision weiterhin sofort ausgezahlt oder geht der trend richtung ratierlicher provision?
      -was verstehe ich unter einem stornosatz von 10% und einer maximierung von z.b. 60 jahren bei der provisionierung?
      -worauf muss ich bei der auswahl eines maklerpools achten?
      -was verstehe ich unter einem haftungsdach?

      bin euch über antworten sehr dankbar.

      lg schokocrossy
      Avatar
      schrieb am 18.03.09 22:43:51
      Beitrag Nr. 2.550 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.797.470 von edvmaus am 18.03.09 22:31:11Hallo an alle Interessierten,

      ich staune immer wieder, wie in seichten Gewässern auch bei WO herumgedümpelt wird.

      Selten bis nie wird Butter zu dem „Fisch MLP“ in WO gegeben. Dabei wäre ein Schuss an gewürztem Butterschmalz doch so einfach. Der Fisch schmeckt dann zwar immer noch nicht, aber der stinkt bekanntermaßen am Kopf zu erst und ist als unessbarer „Stinkfisch“ dennoch auszumachen.

      Für mich ist unzweifelhaft feststehend, dass Geschäftsstellenleiter und Consultants bei MLP als Angestellte zu beurteilen sind. Gerichtsurteile, Statusfeststellungsverfahren von Krankenkassen nach einem Ausscheiden eines Beraters belegen das immer wieder.

      Dies hat nicht nur aus meiner Sicht zur Rechtsfolge, dass jedwede Forderung von MLP gegenüber einem GL oder Berater ins Leere geht. Statt sich dem Thema „Angestelltenstatus“ bei MLP zuzuwenden, schafft es aber die Vernebelungstaktik von MLP aus meiner Beobachtung bei WO immer wieder, dass sich frustrierte GL und Berater lediglich auf Schadensbegrenzung zurückziehen. Es werden m.M.n. hohe Forderungen von MLP gegenüber dem GL/Berater in den Focus gestellt und damit Ängste von Seiten MLP bewusst bei GL/Beratern geschürt. Nur diese Ängste sind völlig unbegründet.

      Die Konzentration von aktiven und ausgeschiedenen Außendienstmitarbeitern von MLP muss ausschließlich und nur auf den meiner Ansicht nach faktisch gegebenen Angestelltenstatus abgestellt werden. Dieser ist in jedem MLP-Vertrag gleich ob GL oder Consultant sogar nachzulesen.

      Wenn also der „Rentenversicherung Bund“ , Berlin, angeblich in der MLP Zentrale Wiesloch vorstellig wurde, um generell zu einem sozialversicherungspflichtigen Status von MLP-Außendienstmitarbeitern Anhaltspunkte zu erhalten, so wird er dort kaum etwas finden. Aber immerhin ist diesbezüglichg MLP im Focus.
      Es liegt an den MLP-Geschädigten Sachverhalte nach Berlin zu liefern.

      Erst dann und nur dann, könnten weitere Punkte sinnig geklärt werden.

      Ansonsten ist das Rumgeplänkel mit unwichtigen Details unsinnig.
      Ob nun A, B, C, D E - Berater, oder sonst was, ist völlig egal.

      Bitte konzentriert Euch auf das Wesentliche.Es geht ausschließlich und nur um den jeweiligen MLP-Vertrag und gelebtes MLP-Vertriebssystem. Beides wiederspricht aus meiner Einschätzung jeglichem Selbstständigenstatus.

      Der Rest der hier ständig wiedergekaut wird, ist unerheblich und nützt Abgewanderten und Abwanderungswilligen nichts.

      Gruß
      De Profundis
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