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    Endor AG - offizieller Thread mit Beteiligung des Vorstands (Seite 1030)

    eröffnet am 02.02.09 12:15:03 von
    neuester Beitrag 31.05.24 21:44:38 von
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      schrieb am 09.02.11 14:51:10
      Beitrag Nr. 1.126 ()
      Zitat von Melancholiker:
      Zitat von DOBY: Du verwechselst das mit dem Kapitalschnitt, das ist was anderes als ein reverse Split. Offenbar hat das auch der Herr Jackermeier verwechselt.

      das Stimmt. Ich meine natürlich eine Herabsetzung des Grundkapitals + Reverse Split. Reine Reverse Splits ohne Änderung des Grundkapitals sind ja recht selten, deswegen verwendet man oft diesen Begriff. Bei Splits wird in der Regel das Grundkapital auch erhöht ohne daß man das jedes mal dazusagt. (Splits ohne Änderung des Grundkapitals wie früher der Sprung von der 100 DM Aktie zur 5 DM Aktie kommen in Zeiten der 1 € Aktie nichtmehr oft vor)
      So ganz stimmt das alles auch nicht, aber ich will nicht um Kaisers Bart streiten. Nur das: Der Kapitalschnitt geht hier gar nicht, weil das EK insgesamt negativ ist, d. h. das GK und alle Rücklagen sind verbraucht, es besteht darüberhinaus ein Fehlbetrag.

      Hier ein Beispiel, wie sowas geht, aber eben nur, wenn noch EK da ist:

      http://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalschnitt
      Bei Endor könnte man das GK auf Null herabsetzen und dann eine KE gegen Bareinlage machen. Dann wären die Altaktionäre aber ihre Aktien los. Ich glaub nicht, daß die HV sowas beschließen würde, schon gar nicht mit diesem Großaktionär.
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      Avatar
      schrieb am 09.02.11 14:50:53
      Beitrag Nr. 1.125 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.009.947 von Aktienschach am 09.02.11 14:44:57...aber so weit wird es nicht kommen. Zuvor würden DOBY, Melancholiker, Polugajewski, ooy und ich uns sicher in die Landshuter Fußgängerzone stellen und unser gewohnt gekonntes und mehrfach prämiertes Panflötenspiel zelebrieren ;) Die Umhänge habe ich schon einmal - voraussichtshalber - vom Dachboden geholt. El Condor Endor äääh Pasa ist im Übrigen unsere Spezialität.
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      Avatar
      schrieb am 09.02.11 14:50:25
      Beitrag Nr. 1.124 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.009.952 von Melancholiker am 09.02.11 14:45:46Nur das: Der Kapitalschnitt geht hier gar nicht, weil das EK insgesamt negativ ist, d. h. das GK und alle Rücklagen sind verbraucht

      welcher Paragraph des Aktiengesetzes verbietet denn einen Kapitalschnitt bei negativem EK ?
      Avatar
      schrieb am 09.02.11 14:45:46
      Beitrag Nr. 1.123 ()
      Zitat von DOBY: Du verwechselst das mit dem Kapitalschnitt, das ist was anderes als ein reverse Split. Offenbar hat das auch der Herr Jackermeier verwechselt.

      das Stimmt. Ich meine natürlich eine Herabsetzung des Grundkapitals + Reverse Split. Reine Reverse Splits ohne Änderung des Grundkapitals sind ja recht selten, deswegen verwendet man oft diesen Begriff. Bei Splits wird in der Regel das Grundkapital auch erhöht ohne daß man das jedes mal dazusagt. (Splits ohne Änderung des Grundkapitals wie früher der Sprung von der 100 DM Aktie zur 5 DM Aktie kommen in Zeiten der 1 € Aktie nichtmehr oft vor)
      So ganz stimmt das alles auch nicht, aber ich will nicht um Kaisers Bart streiten. Nur das: Der Kapitalschnitt geht hier gar nicht, weil das EK insgesamt negativ ist, d. h. das GK und alle Rücklagen sind verbraucht, es besteht darüberhinaus ein Fehlbetrag.

      Hier ein Beispiel, wie sowas geht, aber eben nur, wenn noch EK da ist:

      http://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalschnitt
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      Avatar
      schrieb am 09.02.11 14:44:57
      Beitrag Nr. 1.122 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.009.821 von DOBY am 09.02.11 14:31:17...und schon wieder ein kleines Happy-End ;)

      Jetzt fehlt nur noch, daß Thomas mein Angebot zum Du annimmt :kiss: Dann sind wir alle wieder eine große Familie. Die Endorianer quasi. Uns kann nichts aus der Bahn werfen. Na ja, fast nichts - höchstens eine Insolvenz :laugh:
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      schrieb am 09.02.11 14:31:17
      Beitrag Nr. 1.121 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.009.749 von Melancholiker am 09.02.11 14:21:31Du verwechselst das mit dem Kapitalschnitt, das ist was anderes als ein reverse Split. Offenbar hat das auch der Herr Jackermeier verwechselt.

      das Stimmt. Ich meine natürlich eine Herabsetzung des Grundkapitals + Reverse Split. Reine Reverse Splits ohne Änderung des Grundkapitals sind ja recht selten, deswegen verwendet man oft diesen Begriff. Bei Splits wird in der Regel das Grundkapital auch erhöht ohne daß man das jedes mal dazusagt. (Splits ohne Änderung des Grundkapitals wie früher der Sprung von der 100 DM Aktie zur 5 DM Aktie kommen in Zeiten der 1 € Aktie nichtmehr oft vor)
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.02.11 14:21:31
      Beitrag Nr. 1.120 ()
      Zitat von Melancholiker:
      Zitat von DOBY: Die Bilanz ändert sich durch einen Aktiensplit oder einen reverse Split nicht. Da bleibt alles beim Alten.

      nö, das stimmt nicht. Deshalb ist ein Reverse Split in der Regel auch Voraussetzung für eine KE im Rahmen einer Sanierung (Sanierungs-KE durch die Gläubiger oder durch Aktionäre)
      Der Reverse Split wird nur deshalb gemacht, um den Nennwert der Aktie wieder auf mindestens 1 Euro zu bringen, denn Aktien dürfen nur zu diesem Preis oder höher ausgegeben werden. Deshalb muß man bei einem Pennystock einen reverse Split machen, denn niemand würde eine KE zu 1 Euro oder höher zeichenn, wenn der Kurs bei z. B. 60 Cent liegt.

      Für jemanden, der anderen Noten in Bilanrecht erteilen will, hast du erstaunliche Wissenslücken. Erzähl doch mal, was sich deiner Meinung nach auf der Passivseite ändern soll, wenn z. B. zwei Aktien zu einer zusammengelegt werden. Regnet dadurch Geld in die Bilanz hinein?


      @DOBY

      Du verwechselst das mit dem Kapitalschnitt, das ist was anderes als ein reverse Split. Offenbar hat das auch der Herr Jackermeier verwechselt.
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.02.11 14:15:26
      Beitrag Nr. 1.119 ()
      Zitat von DOBY: Die Bilanz ändert sich durch einen Aktiensplit oder einen reverse Split nicht. Da bleibt alles beim Alten.

      nö, das stimmt nicht. Deshalb ist ein Reverse Split in der Regel auch Voraussetzung für eine KE im Rahmen einer Sanierung (Sanierungs-KE durch die Gläubiger oder durch Aktionäre)
      Der Reverse Split wird nur deshalb gemacht, um den Nennwert der Aktie wieder auf mindestens 1 Euro zu bringen, denn Aktien dürfen nur zu diesem Preis oder höher ausgegeben werden. Deshalb muß man bei einem Pennystock einen reverse Split machen, denn niemand würde eine KE zu 1 Euro oder höher zeichenn, wenn der Kurs bei z. B. 60 Cent liegt.

      Für jemanden, der anderen Noten in Bilanrecht erteilen will, hast du erstaunliche Wissenslücken. Erzähl doch mal, was sich deiner Meinung nach auf der Passivseite ändern soll, wenn z. B. zwei Aktien zu einer zusammengelegt werden. Regnet dadurch Geld in die Bilanz hinein?
      Avatar
      schrieb am 09.02.11 14:08:34
      Beitrag Nr. 1.118 ()
      Zitat von Aktienschach: ich bin sprachlos ob der letzten beiträge-an den ceo- bitte arbeiten sie weiter mit freude an ihren produkten-dann werden die anteilseigner bald auch freude an ihren anteilen haben

      ....gibt es eigentlich auch Smilies die krank vor lachen auf dem Boden liegen und sich an den Kopf fassen? Konnte so etwas leider nicht finden. Na gut, dann nehme ich mal den hier:

      :laugh:
      Ich bitte um Mäßigung, Herr Aktienschach, vergessen Sie nicht, daß der Herr Hirnowitsch jeden User melden will, der sich nicht konstruktiv an der Diskussion beteiligt.

      PS: Die gesuchten Smilies gibt es hier nicht, man kann sie aber aus dem Internet hierher verlinken. Man klickt auf Bild einfügen und setzt die Adresse des Pix in die IMG-Tags. Das sähe dann so aus:



      oder so:



      oder so:



      oder so:

      Avatar
      schrieb am 09.02.11 14:06:51
      Beitrag Nr. 1.117 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.009.569 von Melancholiker am 09.02.11 13:59:06Die Bilanz ändert sich durch einen Aktiensplit oder einen reverse Split nicht. Da bleibt alles beim Alten.

      nö, das stimmt nicht. Deshalb ist ein Reverse Split in der Regel auch Voraussetzung für eine KE im Rahmen einer Sanierung (Sanierungs-KE durch die Gläubiger oder durch Aktionäre)
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