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    MPC - jetzt geht`s wieder aufwärts! (Seite 68)

    eröffnet am 01.04.10 14:14:53 von
    neuester Beitrag 24.05.24 09:21:49 von
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      Avatar
      schrieb am 19.01.13 23:22:57
      Beitrag Nr. 774 ()
      10 Cent pro Aktie? Das glaube ich nicht. Fassen wir also zusammen, was passieren wird: Aus 29.845.390 Aktien werden erstmal 2.984.539.

      Durch die Kapitalerhöhung kommen 14.000.000 bis 17.000.000 neue Aktien hinzu. Das Bedeutet, dass rechnerisch dass heutige Anteile nur noch rund 15%-17,6% ihres Anteils wert sein werden. Klar erwartet man auf Basis dieser Zahlen heftig sinkende Kurse.


      Dennoch:

      "Die beiden MPC Capital-Großaktionäre Corsair und MPC Münchmeyer Petersen & Co. GmbH verpflichteten sich gegenüber den Banken, die Kapitalerhöhung in Höhe von 14 Millionen Euro zu zeichnen. Diese Zeichnungsverpflichtung reduziert sich, sollten andere Aktionäre von ihrem Bezugsrecht in Höhe von mehr als drei Millionen Euro Gebrauch machen."


      Hier wird ein Großteil der neuen Aktien fix aufgesogen. Dies und der erhoffete Rebound dürfte die Preie wohl kaum auf 10 Cent fallen lassen.
      Avatar
      schrieb am 19.01.13 20:14:01
      Beitrag Nr. 773 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.028.920 von schiedo am 16.01.13 15:50:13Nein, der Kurs wird sich jetzt in Richtung der Kapitalerhöhung bewegen. Dieser liegt bei 1 Euro je 10 Aktien, also ca. 10 Cent. Gäbe es hier die Möglichkeit Puts zu kaufen, würde ich hier ordentlich auf sinkende Kurse spekulieren.
      Avatar
      schrieb am 16.01.13 15:50:13
      Beitrag Nr. 772 ()
      Werden wir jetzt bei ca. 1,- € herumdümpeln bis die Kapitalerhöhung zu Ende ist ?
      Wann ist das ?

      Danke für die Antwort
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.01.13 11:08:47
      Beitrag Nr. 771 ()
      Zur Übersichtlichkeit den Punkt, der die Kapitalerhöhung betrifft:

      Herabsetzung des Kapitals im Verhältnis von 10:1

      und...


      Das gemäß Beschlussfassung unter Tagesordnungspunkt 1 auf EUR 2.984.539,00 herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 2.984.539,00 um bis zu EUR 17.000.000,00 auf bis zu EUR 19.984.539,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 17.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien erhöht, die jeweils einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie verkörpern.

      Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2013 gewinnberechtigt.

      Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Stückaktie.
      Avatar
      schrieb am 16.01.13 10:44:36
      Beitrag Nr. 770 ()
      MPC Münchmeyer Petersen Capital AG

      Hamburg

      WKN 518760/ISIN DE0005187603



      Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

      Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur außerordentlichen Hauptversammlung der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG am Donnerstag, den 21. Februar 2013, 10:00 Uhr, in das ehemalige Hauptzollamt Hafen Hamburg, Alter Wandrahm 20, 20457 Hamburg, ein.

      Am 28. Dezember 2012 haben wir mitgeteilt, dass die Gesellschaft mit ihren Banken und anderen Finanzierungspartnern eine Vereinbarung abgeschlossen hat, um ihren Fortbestand zu sichern. Die Vereinbarung sieht unter anderem vor, dass die Gesellschaft von Eventualverbindlichkeiten in Höhe von rund EUR 790 Mio. enthaftet und von Finanzverbindlichkeiten in Höhe von rund
      EUR 70 Mio. dauerhaft entschuldet wird. Im Gegenzug soll eine Kapitalerhöhung bei der Gesellschaft um bis zu EUR 17.000.000,00, mindestens aber EUR 14.000.000,00, durchgeführt werden. Die Aktionäre Corsair III Investments (Luxembourg) S.à.r.l. und MPC Münchmeyer Petersen & Co. GmbH haben sich verpflichtet, die Kapitalerhöhung mindestens in Höhe von insgesamt EUR 14.000.000,00 zu zeichnen, falls und soweit die anderen Aktionäre ihr Bezugsrecht nicht ausüben. Vor der Durchführung der Kapitalerhöhung soll eine Kapitalherabsetzung stattfinden. Über diese Maßnahmen soll in der außerordentlichen Hauptversammlung beschlossen werden.

      Beim späteren Bezugspreis im Rahmen der Kapitalerhöhung wird es einen wesentlichen Abschlag auf den dann aktuellen Aktienkurs geben. Ergänzende Informationen zu der außerordentlichen Hauptversammlung stehen Ihnen auf der Homepage der MPC Capital unter www.mpc-capital.de/HV zur Verfügung.

      Tagesordnung



      1.


      Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch die Zusammenlegung von Aktien

      Die Gesellschaft verfügte am 10. Januar 2013 über ein Grundkapital in Höhe von EUR 29.845.397,00. Der Vorstand hat durch Beschluss vom 11. Januar 2013 im Wege der Einziehung eigener Aktien das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 7,00 auf EUR 29.845.390,00 herabgesetzt.

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, wie folgt zu beschließen:




      a)


      Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 29.845.390,00, eingeteilt in 29.845.390 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung um EUR 26.860.851,00 auf EUR 2.984.539,00 herabgesetzt. Dies entspricht einer Herabsetzung im Verhältnis von 10:1.

      Die Kapitalherabsetzung dient zum Ausgleich von Wertminderungen und zur Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage. Durch die Kapitalherabsetzung wird der Börsenkurs der einzelnen Aktie technisch steigen; das ermöglicht eine attraktivere Kapitalerhöhung für die zeichnenden Aktionäre. Eine Rückzahlung von Grundkapital an die Aktionäre ist nicht vorgesehen.

      Die Kapitalherabsetzung erfolgt durch Zusammenlegung von Aktien, und zwar werden je zehn auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 zusammengelegt.

      Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht durch das Zusammenlegungsverhältnis teilbare Anzahl von Stückaktien hält, werden von der Gesellschaft mit anderen Spitzen zusammengelegt und von ihr für Rechnung der betroffenen Aktionäre verwertet. Die Gesellschaft kann die Verwertung nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vornehmen.



      b)


      § 5 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung werden wie folgt neu gefasst:

      „5.1 Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 2.984.539,00 (in Worten: Euro zwei Millionen neunhundertvierundachtzigtausendfünfhundertneununddreißig).

      5.2 Das Grundkapital ist eingeteilt in 2.984.539 (in Worten: zwei Millionen neunhundertvierundachtzigtausendfünfhundertneununddreißig) nennwertlose Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber.”



      c)


      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und ihrer Durchführung festzulegen.




      2.


      Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Bareinlage

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, wie folgt zu beschließen:




      a)


      Das gemäß Beschlussfassung unter Tagesordnungspunkt 1 auf EUR 2.984.539,00 herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 2.984.539,00 um bis zu EUR 17.000.000,00 auf bis zu EUR 19.984.539,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 17.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien erhöht, die jeweils einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie verkörpern.

      Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2013 gewinnberechtigt.

      Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Stückaktie.

      Die neuen Aktien werden den Aktionären (mit Ausnahme der Aktionäre Corsair III Investments (Luxembourg) S.à.r.l. und MPC Münchmeyer Petersen & Co. GmbH, die die auf sie entfallenden Aktien direkt zeichnen) im Wege des mittelbaren Bezugsrechts angeboten und von einem Kreditinstitut oder einem diesen nach § 186 Abs. 1 Satz 1 AktG gleichgestellten Unternehmen oder einem Konsortium solcher Institute und/oder Unternehmen („Banken“) mit der Verpflichtung gezeichnet, sie den Aktionären im Verhältnis 1:5,7 zum dann festgelegten Bezugspreis anzubieten. Die Frist für die Annahme des Bezugsrechtsangebots wird zwei Wochen nach Bekanntmachung des Bezugsrechtsangebots betragen. Die Banken sollen einen Bezugsrechtehandel einrichten.



      b)


      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung sowie ihrer Bedingungen festzusetzen, insbesondere den Bezugspreis, zu welchem die Aktionäre die neuen Aktien erwerben können. Die Kosten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung trägt die Gesellschaft.



      c)


      Die Kapitalerhöhung ist innerhalb von sechs Monaten durchzuführen.



      d)


      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 5 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.



      Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet und ihre Berechtigung durch einen durch das depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes nachgewiesen haben. Für den Nachweis genügt die Textform (§ 126 b BGB). Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf Donnerstag, 31. Januar 2013, 00:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, beziehen (Nachweisstichtag) und der Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung für die Hauptversammlung in Textform unter folgender Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis spätestens Donnerstag, 14. Februar 2013, 24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, zugehen:

      MPC Münchmeyer Petersen Capital AG
      c/o UniCredit Bank AG
      CBS40GM
      80311 München
      Fax: +49 (0)89 5400 2519
      E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de

      Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.

      Verfahren für die Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung

      Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

      Wenn weder Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen noch diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 b BGB).

      Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

      Zum Nachweis der Bevollmächtigung kann die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort vorgezeigt werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch bereits vor der Hauptversammlung an folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

      MPC Münchmeyer Petersen Capital AG
      c/o Better Orange IR & HV AG
      Haidelweg 48
      81241 München
      Deutschland
      Fax: +49 (0)89 889 690 655
      E-Mail: mpc-capital@better-orange.de

      Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch unter www.mpc-capital.de/HV zum Download zur Verfügung.

      Das persönliche Erscheinen des Aktionärs in der Hauptversammlung gilt für sich genommen nicht als Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht. Vielmehr hat der Aktionär dann auf der Hauptversammlung einen entsprechenden Widerruf in Textform zu erklären oder auch bereits vor der Hauptversammlung an die oben genannte Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu übermitteln. Ein Formular, das für den Widerruf einer Vollmacht verwendet werden kann, steht auch unter www.mpc-capital.de/HV zum Download zur Verfügung und liegt am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bereit.

      Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Bitte beachten Sie, dass Vollmachten an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit Weisungen versehen sein müssen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, das Stimmrecht zu den Tagesordnungspunkten ausschließlich gemäß den Weisungen des Aktionärs zu den in der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemachten Beschlussvorschlägen der Verwaltung auszuüben. Den Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie der Stellung von Anträgen und Fragen ist nicht möglich.

      Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung, auch an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, die nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch unter www.mpc-capital.de/HV zum Download zur Verfügung.

      Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit den Weisungen muss spätestens mit Ablauf des 20. Februar 2013 bei der oben genannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sein.

      Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

      Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG

      Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge sind ausschließlich zu richten an:

      MPC Münchmeyer Petersen Capital AG
      c/o Better Orange IR & HV AG
      Haidelweg 48
      81241 München
      Deutschland
      Fax: +49 (0)89 889 690 666
      E-Mail: mpc-capital@better-orange.de

      Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter www.mpc-capital.de/HV zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum Mittwoch, 6. Februar 2013, 24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter der oben genannten Adresse, Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse zugehen. Anderweitig adressierte Gegenanträge von Aktionären bleiben unberücksichtigt.

      Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

      Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden.

      Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt davon unberührt.

      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 29.845.390,00 und ist eingeteilt in 29.845.390 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft jedoch kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 592.993 eigene Stückaktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 29.252.397.




      Hamburg, im Januar 2013

      MPC Münchmeyer Petersen Capital AG

      Der Vorstand



      www.bundesanzeiger.de

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      Avatar
      schrieb am 14.01.13 15:53:55
      Beitrag Nr. 769 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.017.634 von Sindimindi am 14.01.13 10:45:01...so wie jetzt...
      Avatar
      schrieb am 14.01.13 10:45:01
      Beitrag Nr. 768 ()
      Das ist einfach zu beantworten.Der Markt für MPC ist klein und eng.Wenn wichtige Nachrichten kommen, gibt es weit überdurchschnittliche Umsätze, oft das Zehnfache oder mehr wie an normalen Tagen - die die Kurse in die eine oder andere Richtung treiben.Dann kommen die Lemminge und Zocker, die glauben auf den fahrenden Zug aufspringen zu müssen. Und plötzlich haben wir Kurse, die mit der fundamentalen Realität nichts mehr zu tun haben.;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.01.13 16:10:52
      Beitrag Nr. 767 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.013.359 von eusterw am 12.01.13 01:11:25Dieses zeigt die Ahnungslosigkeit von einigen Investoren. Andere lassen sich dann mitreißen und springen auf den fahrenden Zug auf. Und das obwohl in der NR zum Jahresende bereits erwähnt wurde, dass eine Kapitalherabsetzung erfolgen würde. Abenteuerlich.

      Der User eusterw hat bereits die Auswirkungen dieses Schritts dargestellt. Bzgl. der Werthaltigkeit sollte man sich immer fragen, welches Geschäftsmodell die jeweilige Firma hat, und ob dieses funktioniert. Sofern man für sich dieses positiv beantworten kann, investiert man, wenn nicht, Finger weg.

      Viel Spaß mit der eigenen DD!
      Avatar
      schrieb am 12.01.13 01:11:25
      Beitrag Nr. 766 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.013.123 von Izoards am 11.01.13 22:35:42Das versteht hier glaub ich kaum jemand ;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.01.13 22:35:42
      Beitrag Nr. 765 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.013.063 von eusterw am 11.01.13 22:18:02Also wenn dass so klar ist, dann versteh ich nicht, wieso der kurs vor 3 tagen noch bei 1.5 euro lag...
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