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    AFD- würdet ihr sie wählen ? (Seite 9052)

    eröffnet am 16.04.13 08:36:21 von
    neuester Beitrag 30.05.24 07:27:50 von
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      schrieb am 18.12.18 21:52:59
      Beitrag Nr. 132.483 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.465.934 von codiman am 18.12.18 21:34:30AFDler können zum Rasen ja zu Orban nach Ungarn fahren.:D
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      schrieb am 18.12.18 21:34:30
      Beitrag Nr. 132.482 ()
      Ein Grund mehr AfD zu wählen!

      Umwelthilfe fordert generelles Tempolimit auf Autobahnen
      18.12.2018, 19:24 Uhr | Teresa Dapp, dpa, sah


      Damit diese Spinner, endlich verboten werden.
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      schrieb am 18.12.18 21:22:50
      Beitrag Nr. 132.481 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.465.571 von Pferdeflüsterer am 18.12.18 20:45:35
      Zitat von Pferdeflüsterer: .


      GENIAL!!! Trifft den Nagel auf den Kopf!!! :laugh: :laugh:
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      schrieb am 18.12.18 21:14:42
      Beitrag Nr. 132.480 ()
      Also ... jetzt verstehe ich gar nichts mehr ...?! :confused: :rolleyes:

      Hatten die AfD und ihre Anhänger nicht ganz eindeutig ermittelt, dass den Deutschen die Lust an Weihnachtsmärkten vergangen sei?! :rolleyes:

      Keiner will mehr dort hingehen. Erster Grund: Todesangst, Lebensgefahr wegen Muslimen! Zweiter Grund: Keiner fühlt sich wohl, eingepfercht zu sein zwischen Stacheldraht und Betonpollern! Dritter Grund: Das unangenehme Gefühl auf Schritt und Tritt auf Tuchfühlung zu sein mit bis an die Zähne bewaffneten Polizeistreifen! Vierter Grund: Es könnte sich erneut ein Bürgerkrieg entwickeln wie seinerzeit in Schorndorf! (Der nur mit großer Mühe von Meuthen persönlich verhindert werden konnte durch seine mutige, aufrüttelnde und entschiedene Rede vor dem Landtag)

      Und jetzt liest man sowas in der Lügenpresse! Offensichtlich gefordert von der Obrigkeit! :(



      Fressbuden statt Kleinkunst

      Wie der Weihnachtsmarkt zum Volksfest verkommt

      Elche statt Christsterne, Glühwein statt Kleinkunst: In Deutschland gibt es so viele Weihnachtsmärkte wie nie, die Umsätze steigen - nur ihr urtümlicher Charakter geht verloren.

      Mehr Menschen, mehr Essen, mehr Umsatz

      Insgesamt verzeichnen die Weihnachtsmärkte ein starkes Wachstum. Die jüngsten erhobenen Daten gehen von jährlich 159 Millionen Besuchern aus, nach Schätzungen des Deutschen Schaustellerbundes hat sich ihre Zahl in den vergangenen 20 Jahren fast verdreifacht.

      Ebenso hat die Zahl der Weihnachtsmärkte im Land deutlich zugenommen, vor allem in den Städten. "Weihnachtsmärkte sind ein großer Anziehungspunkt", sagt Frank Hakelberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Schaustellerbundes, der versucht, den Weihnachtsmarktboom statistisch zu erfassen. Er geht deutschlandweit von etwa 3000 kommunalen und privaten Märkten aus. Vor sechs Jahren seien es noch 500 weniger gewesen. Ein Register für alle deutschen Weihnachtsmärkte gebe es allerdings nicht.

      Weihnachtsmarkthochburgen sind über das ganze Land verteilt. In Köln am Dom ist der mit den meisten Besuchern. Den größten Markt überhaupt gibt es in Dortmund mit über 300 Ständen. Besonders bekannt sind die Traditionsmärkte in Nürnberg und Dresden. Der Dresdener Markt ist zudem der älteste des Landes.

      http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/weihnachtsmaerkte-k…
      Avatar
      schrieb am 18.12.18 20:45:35
      Beitrag Nr. 132.479 ()
      Zu dumm zum Klagen: Ein-Themenpartei darf Thema behalten
      .
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      schrieb am 18.12.18 19:31:24
      Beitrag Nr. 132.478 ()
      Antragsteller Dr. Ulrich Vosgerau kommentiert die absurde Argumentation des Bundesverfassungsgerichts, nicht ueber die Grenzoeffnung seit 2015 verhandeln und urteilen zu wollen:

      Der Vorhang zu - und alle Fragen offen

      https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2018/der-vorhang-…


      Was für eine gewaltige Chance für die Redemokratisierung der Bundesrepublik und die Erneuerung des Rechtsstaats hat das Gericht hier vertan!
      ...
      Im Klartext: Wenn eine Bundestagsfraktion feststellt, daß die Regierung sich um die vom Bundestag seinerzeit beschlossenen Gesetze nicht mehr kümmert, so hat sie leider keine prozessuale Möglichkeit, diesen Zustand vor dem Bundesverfassungsgericht zu rügen. Die Wesentlichkeitstheorie wird nicht formell aufgehoben, sie kann nur praktisch nicht mehr durchgesetzt werden.
      ...
      Seit zwanzig Jahren werbe ich für die Bundesrepublik als Staat und ihr Verfassungsrecht, erkläre jungen Leuten die Institutionen des Verfassungslebens und die zahlreichen Vorzüge einer freiheitlichen Demokratie. Seit geraumer Zeit stelle ich aber fest, daß mir auf solche Darlegungen, jedenfalls im Osten unserer Republik, immer öfter Hohngelächter entgegenschallt.
      ...
      Das liegt wohl nicht an der Dummheit unserer Bürger. Es liegt eher an Gerichtsentscheidungen wie dieser. Die Bundesverfassungsrichter begreifen offenbar nicht, wie ernst die Lage und wie weit das Vertrauen in Institutionen wie eben das Bundesverfassungsgericht bereits erodiert ist. Vielleicht wird man später einmal sagen: Mit diesem Verfahren wäre die Bundesrepublik wohl noch zu retten gewesen, hätte es nur stattgefunden.
      Avatar
      schrieb am 18.12.18 18:53:00
      Beitrag Nr. 132.477 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.462.499 von Doppelvize am 18.12.18 14:07:33"...Auf einer Dienstreise nach Südafrika hat sich der AfD-Politiker Bystron laut Report Mainz mit Vertretern einer rassistischen Organisation getroffen. Mit ihnen absolvierte er ein Schießtraining. Bystron sieht darin kein Problem..."

      Wo soll da ein Problem sein ?

      War doch nur "Training".

      Ausserdem eine "Dienstreise", also war der womöglich zum Trainieren gezwungen. War ja schliesslich keine Vergnügungsreise, sondern reiner Dienst.

      Schlimm ist eher, dass von der Antifa mit Gewalt bedrohte Politiker ihre Schiesstrainings nicht auch in D abhalten können. Wäre eigentlich Aufgabe unseres Staates solche Volksvertreter mit Waffen, Munition und dem nötigen Training zu versorgen...

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 18.12.18 18:29:52
      Beitrag Nr. 132.476 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.463.711 von TimeTunnel am 18.12.18 16:45:03
      TimeTunnel im Grenzbereich
      Zitat von TimeTunnel: Wer unbedingt will, ist also durch ds VG-Urteil nicht gehindert, daruf zu hoffen, dass die Merkel irgendwann doch nochmal vor Gericht stehen könnte. Sollte allerdings zu diesem Zeitpunkt die Todesstrafe wieder eingeführt sein, so sehe ich mich dann in Opposition dazu.


      Hoffnungen sterben ja stets zuallerletzt. Und was kann jemanden dazu bringen, eine Rückbesinnung auf die Todesstrafe alter Tage im Heute einer pluralistischen Gesellschaft seherisch wieder für möglich zu halten? Kann das Realistisch sein? Vielleicht wenn Leute wie Gauland und Meuthen es ähnlich machen wie Erdogan, eine Todesstrafe zwar nicht selbst zu fordern aber rhetorisch Beweggründe zu einer Hinwendung populistisch als Notwendigkeit den eigenen Anhängern als Abstimmungslage nahe zu bringen, z.B. über Volksabstimmungen (nennt sich dann mehr direkte Demokratie). Im Kontext bedeutet das, etwas zu forcieren und es doch nicht gefordert zu haben, etwas bewusst in den Diskurs zu stellen aber einem anderen (dem Volk) die Urheberschaft zuzuschanzen. Das ist wie klassische Werbung - du kaufst etwas und hattest vor dem Kauf noch keine Ahnung diesen Kauf tatsächlich umzusetzen. Ob Deine nachträgliche Opposition dazu dann noch einen Nutzwert hat?

      Im übrigen bin ich mir sicher: die Einreicher der Klage waren sich der Ablehnung durchaus sicher, so wie auch der vernünftige Teil aller Merkelkritiker. SOlche Klagen dienen der Klarstellung des eigenen Standpunktes und sollen die Gegenseite zwingen, Stellung zu nehmen. Ob das in jedem Einzelfall so sinnvoll ist, mögen andere beurteilen.

      Sicher waren sie sich sicher, nur war das nicht ihr Punkt. Auch Verfassungsgerichte können ja für eine Instrumentalisierung (der AfD höchste Disziplin) in Beschlag genommen werden, der anschließende Medienhype beschafft der AfD dann wieder die ersehnte Aufmerksamkeit. Dass dabei Steuergelder eingesetzt u. vergeudet wurden, war nur Mittel zum Zweck und der heiligt alles was Punkte an der Basis bringt.

      Wie ich Forderungen nach "Merkel an den Galgen" beurteile, nämlich als ungeheuerlich (sicher auch an der grenze zum Strafrecht) und der Sperrung würdig, hab ich ja schon geschrieben.

      Eine butterweiche Klassifizierung für etwas was keine Butterschmiere verdient. Es ist der eindeutige und klare Positionsbezug notwendig!

      Nicht an der Grenze zum Strafrecht, sondern STRAFRECHT!! Eine öffentlich posaunte Forderung "Merkel an den Galgen" hat rechtlich keine Deckung über den GG-Artikel der freien Meinungsäußerung, sondern ist als Aufruf zur Lynchjustiz ein klarer Straftatbestand! Für mich gibt es da überhaupt nichts zu deuteln.

      Die wohlfeile Anonymität als Schutzmantel in den sozialen Medien war bisher der Freibrief für derlei Posaunenton, sie verpuppte geradezu Straftatbestände zur Normalität, zum guten Slang für den täglichen Gebrauch - Straf- und Rechtsbefreit. Ist ja alles nur "lose Meinung", und wenn wer dabei ganz persönlich auf der Strecke bleibt (z.B. per adresslichen Pranger im Netz), dann haben die Täter an ihm die "lose Meinung" eben nicht oder falsch verstanden. Kollateralschäden.

      Es wurde allerhöchste Zeit für ein NetzDG, welches eben nicht als Zensur zur politischen Meinungsunterdrückung antrabt, sondern all diesen fragilen Figuren deutlich macht, dass das Netz kein rechtsfreier Raum für Straftatbestände sein kann. Nur so!


      Ich bin immer wieder total begeistert, wie genau Leute wie Deinereiner so Bescheid wissen.

      Ich kann an meiner Aussage in causa "Merkel am Galgen" nichts "butterweiches" finden. "Ungeheuerlich" sollte klar und eindeutig genug sein.:cool:

      Was das Strafrecht betrifft: Ich habe "an der Grenze des Strafrechts" geschrieben, weil es so Rechtslage ist und es hierzu im Dunstkreis "Politiker-Galgen" einschlägige Urteile gibt. Die mag man für falsch oder richtig halten sie mögen für Dich neu sein: Richterschelte jedenflls ändert nichts daran, dass man sich zwar moralisch disqualifiziert, aber im Grenzbereich des Stafrechtlichen befindet, wenn man "Merkel an den Galgen" vorschlägt:

      https://www.bild.de/politik/inland/pegida/mini-merkel-galgen…
      https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/verfahren-w…

      Es gab da viel (m.E. durchaus nicht unberechtigte) Kritik an den Richtersprüchen, aber soviel ich weiss, ist Timetunnel (gottseidank) noch weder Gesetzgeber, noch Justiz, und so halte ich mich an die objektive Realität und nicht an seine geschätzten, aber sachkenntnisfreien Rechtsgutachten.

      Dass Du eine Art weiteres NetzDG zu befürworten scheinst, das ein Ende der Anonymität der Teilnahme an facebook, Twitter und z.B. auch hier bei W_O besiegeln würde, ist schon entlarvend. Noch verschärft unter dem Gesichtspunkt, wie begrenzt offenbar Dein Kenntnisstand im Bereich Strafbarkeit und Meinungsfreiheit ist. Wenn man sich aunschaut, wie das unter dem Banner der Durchsetzung geltenden Rechts und der Abwehr bereits vorher strafrechtlich erheblicher Sachverhalte (so die rechtfertigenden Begründungen des Herrn Maas) gestartete reale NetzDG sich in der Internetpraxis auswirkt - nämlich:

      - in der masenhaften Löschung nicht strafrechtsrelevanter,
      - meinungstechnologisch somit legitimer Beiträge,
      - durch nicht juristisch quaklifizierte Privatbüttel außerhalb parlamentarischer Kontrolle,
      - unter massgeblicher Anleitung eines überbezahlten EX-Stasi-Besens und deren steueralimentierter Kinderkrippenchnüffelbude,
      -die in unzähligen Fällen keinen Bestand vor Gericht haben (googeln: Steinhöfel NetzDG),

      dann kann einem bei der Aussicht auf ein NetzDG Timetunnelschen Geistes schon mal ganz heftig schlecht werden. Die Verfolgung klar strafbewehrter Inhalte und die gerichtliche Überprüfung von Inhalten "an der Grenze zum Strafrecht" ist i.O., aber eine einschlägige Gesetzlichkeit darf bei Risiko der GG-Widrigkeit in keiner Weise die Freiheit und vor allem auch die Bereitschaft von Menschen, ihre Meinung so zu sagen, wie sie ist, behindern oder einschränken.

      Für die ekelhaften "adresslichen Pranger im Netz" (Bild, ZpS, Indymedia) bedrf es cshon gleich keinerlei neuer NetzDGs mehr, denn auch die sind bereits strafrechtlich relevant, vor allem wenn sie mit Aufforderungen zum Mobbing oder zur Gewalt kombiniert auftreten.

      Und eines sagen ja gerade "Eure" Meinungsführer bei ihrer Begründung der undemokratischen Massnahmen gegen das freie Internet immer wieder: Vieles würde nicht so geschrieben, wie es heute noch geschrieben wird, wenn man es nicht unter dem Schirm der Anonymität schreiben könnte. Und da es sich dabei sehr wohl meistens um zulässige Inhalte handelt, würde ihre Unterdrückung durch Timetunnelgefällige Reopression das hohe Gut der Meiniungsfreiheit beschädigen. qed.

      „Niemand muss hinnehmen, dass seine legitimen Äußerungen aus sozialen Netzwerken entfernt werden.“

      Aus der Begründung des NetzDG

      Die Freiheit der Rede hat den Nachteil, dass immer wieder Dummes, Hässliches und Bösartiges gesagt wird. Wenn wir aber alles in allem nehmen, sind wir doch eher bereit, uns damit abzufinden, als sie abzuschaffen.

      W.S. Churchill

      Gruss oreganogold
      Avatar
      schrieb am 18.12.18 17:26:48
      Beitrag Nr. 132.475 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.463.957 von oreganogold am 18.12.18 17:07:45Diese Konzerne sind ja dabei neue Märkte in Afrika und Südamerika zu generieren.

      Um die Bevölkerung dort mit dem nötigen Nachfragekapital auszustatten, sollen Migranten das Geld in die Heimat schicken, damit es dort in den Konsum fließt.
      Toll nicht wahr, und das möchten unsere "Linken" Politiker und Wähler natürlich fördern :look:

      Avatar
      schrieb am 18.12.18 17:14:32
      Beitrag Nr. 132.474 ()
      Migrationsreform in UK - Mind. 30 000 Pfund Gehalt mit Jobnachweis auf Basis eines Jahresvisums

      So sieht eine qualifizierte Migration aus, nicht wie die Deutschen agieren. ;)

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