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    Lang & Schwarz, LS1LUS ehemals WKN 645932 - LS-X (Seite 2437)

    eröffnet am 26.10.13 17:07:42 von
    neuester Beitrag 24.05.24 21:19:52 von
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      Avatar
      schrieb am 16.02.19 08:51:27
      Beitrag Nr. 9.315 ()
      Ich verstehe die ganze Panik hier nicht. Die Zahlen sind doch eigentlich gar nicht so übel, wie von den Advocatis Diaboli hier in der letzten Zeit befürchtet. Es wird weiterhin gutes Geld verdient. Das reine Geschäft ist im Vergleich zum Vorjahresquartal zwar stark zurück gegangen, aber 2017 hatten wir doch auch eine Ausnahmesituation (im positiven Sinne). Im Vergleich zu den letzten Jahren steht LuS doch gar nicht so schlecht da.

      Das einzig belastende sind doch die hohen Rückstellungen. Es ist ja nicht so, dass LuS für dieses Jahr mit den 9 Mio Steuerlast rechnet, sondern dass sie diese vorsichtshalber zurückstellen, da die Rechtslage immer noch nicht final geklärt ist. Die letztes Jahr begonnenen Rückstellungen wurden nun einfach um einen zugegebenermaßen unerwartet hohen Betrag vergrößert.

      Die Gesellschaft sah sich aufgrund von Rechtsunsicherheiten in Bezug auf die
      Regelungen des § 8b KStG in der ab 2017 gültigen Fassung bereits im
      Jahresabschluss 2017 veranlasst, Steuerrückstellungen zu bilden. Diese
      Steuerrückstellungen
      werden zum 31. Dezember 2018 um TEUR 9.152 auf TEUR
      12.543 erhöht. Die Gesellschaft ist nach wie vor der Auffassung, dass eine
      Anwendung von § 8b KStG neue Fassung auf die Lang & Schwarz
      Aktiengesellschaft elementare Prinzipien der Steuergerechtigkeit und
      Steuergleichheit verletzt.


      Natürlich ist das weiterhin eine Wette auf die Auflösung der Steuerrückstellungen. Nun ist halt deutlich mehr im "Jackpot". LuS will sich ja aktiv um eine Klärung bemühen. Die wird sicherlich nicht zwingend schon in diesem Jahr kommen, aber sie wird sich auch nicht über viele Jahr hinziehen. Wer daran glaubt, dass sich die Auffassung von LuS durchsetzt, für den sollten die aktuellen Kurse doch günstige Einstiegsgelegenheiten sein.
      Avatar
      schrieb am 16.02.19 07:18:32
      Beitrag Nr. 9.314 ()
      Leider auch ein trauriger Fakt......unsere Steuergesetzgebung....gerade im Bereich der Körperschaftssteuer ja anders als bei der Umsatzsteuer kein "EU_Harmonisierungsdruck".

      Ist ein "Luxus" den sich unser Land leider gönnt, extrem komplizierte Steuergesetze.....die selbst Steuerexperten nach Studium von mehreren Kommentaren zum KStG (von unseren Steuereliten etc verfasst).....die selbst so krass sind, dass im ersten Absatz der "Normalfall" zur Ausnahme wird, weil sieben Absätze und 27 Wortverschachtelungen jeweils in einem Teilsatz folgen......

      Wohl dem "Konzern" der sich sündhaft teure Berater leisten kann und seine Ertragssteuern auf beinahe Null fährt......Amazon zahlt ja bekanntlich für seine europaweiten Lizenzausgaben in Irland lächerliche 0,005% Steuern.......50 € auf eine Million........diese aber in Deutschland etc zu 100% ertragssteuerwirksam mindernd....
      Könnte man vollends verschenken...... ;-)
      Avatar
      schrieb am 16.02.19 07:02:42
      Beitrag Nr. 9.313 ()
      Sollte sich die steuerliche Unsicherheit in Wohlgefallen auflösen....ich würde nach meiner Würdigung davon ausgehen, kommen fette Sondergewinne aus den Auflösungen der Steuerrückstellungen.

      Wenn wir als Anleger Pech haben, geht es zum Finanzgericht und später zum BFH......kann viele Jahre dauern......und die Steuerrückstellungen wachsen und wachsen.....

      Ist nix für "zarte Anlegerseelen"...ich sehe meine Chance und auch das Risiko, bleibe dabei, kaufe nach...
      Avatar
      schrieb am 16.02.19 06:59:06
      Beitrag Nr. 9.312 ()
      Meine Depotbank erhält je nach Art des Handels von mir "intern 0,25 €" Innenprovision von Lang & Schwarz überwiesen.......sind ja dort dann Betriebsausgaben, die die Handelsmarge weiter reduzieren.

      Solche Kick back Zahlungen wohl bei den meisten Akteuren üblich, ergo auch ein nicht kleiner Kostenblock......
      Avatar
      schrieb am 16.02.19 04:42:02
      Beitrag Nr. 9.311 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.888.530 von MrGurke am 15.02.19 23:34:03
      Zitat von MrGurke: Also ich bin jetzt in der causa Hoeneß nicht wirklich wahnsinnig drin, aber man kann sehr wohl Verluste aus einem Jahr mit Gewinnen aus anderen verrechnen; hierfür gibt es ja auch Verlustverrechnungstöpfe. Außerdem hat bei Hoeneß der Tatbestand einer Steuerhinterziehung vorgelegen, also iwie schon ein komplett anderer Fall (oder ich verstehe die Parallele nicht, sofern diese nicht nur darin bestand, dass das Steuerrecht nicht immer fair ist).


      Der Sinn der vielen Verlustverrechnungstöpfe ist ja, dass die Verluste in einem anderen Topf landen (falls sie überhaupt anerkannt werden) als die Gewinne.

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      schrieb am 15.02.19 23:34:03
      Beitrag Nr. 9.310 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.888.488 von ChrisOTN am 15.02.19 23:22:00Also ich bin jetzt in der causa Hoeneß nicht wirklich wahnsinnig drin, aber man kann sehr wohl Verluste aus einem Jahr mit Gewinnen aus anderen verrechnen; hierfür gibt es ja auch Verlustverrechnungstöpfe. Außerdem hat bei Hoeneß der Tatbestand einer Steuerhinterziehung vorgelegen, also iwie schon ein komplett anderer Fall (oder ich verstehe die Parallele nicht, sofern diese nicht nur darin bestand, dass das Steuerrecht nicht immer fair ist).
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.02.19 23:22:00
      Beitrag Nr. 9.309 ()
      @katjuscha
      Ich möchte mich kurz fassen, da die wichtigen Informationen andere Personen weiter vorher geschrieben hatten.

      Ich wollte sagen: Im Steuerrecht gelten Regeln, mitunter nicht immer für den Einzelnen fair (aus seiner Perspektive). Bei Hoeness war es so, dass am Ende seines Geschäfts, wenn man das Auslandsgeschäft als Einheit betrachtet, ein Minus stand. Trotzdem ist eine Steuer angefallen, weil die nachträglichen Verluste nicht mit den vorherigen Gewinnen verrechnet werden durften. da diese in verschiedenen Jahren angefallen sind - wäre es alles EIN Jahr gewesen, hätte es kein Problem gegeben. Fazit hinsichtlich Besteuerung: Auslegungssache bzw. eben Regel - je Jahr eine Steuer.

      Wie vorher von anderen Personen geschrieben, hat L&S hier auch ein Problem hinsichtlich der Verrechnung. Daher ist die Aussage von DAX7003 so nicht korrekt. Es können durchaus mehr Steuern als 'Cashflow' (eher: Gewinn) entstehen, da im Beispiel L&S bzw. Hoeness eben die Verluste nicht abgezogen bzw. verrechnet werden dürfen.

      Oder nimm statt Hoeness das Beispiel von 0 EUR Verkäufen, wo dann potenzielle Verluste nicht abzugsfähig sind (laut Anwendungserlass). Versteht man auch nicht - ist halt Anwendungserlass vom Finanzamt. Fakt ist, wie vorher schon gesagt: Hier macht man eine Wette mit dem Finanzamt - außer L&S kann erklären, was es jetzt geändert hat....
      Avatar
      schrieb am 15.02.19 22:39:40
      Beitrag Nr. 9.308 ()
      Ich habe immer noch nicht verstanden warum L&S eine Steuerrückstellung fürs 2. HJ 2018 von 7.754 TEUR bilden musste. Die Höhe der Summe erschliesst sich mir einfach nicht.
      Avatar
      schrieb am 15.02.19 22:08:27
      Beitrag Nr. 9.307 ()
      ich zitiere mal aus dem Geschäftsbericht 2017:
      "... Im Ergebnis führt dies für das Geschäftsjahr 2017 dazu, dass ein negatives zu versteuerndes Einkommen durch die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft ermittelt wurde. [..] Zudem ergibt sich für das Geschäftsjahr 2017, dass keine Steuern zu entrichten sind und damit auch kein Aufwand im Jahresabschluss zu berücksichtigen ist." (vgl. Geschäftsbericht 2017, S. 19)

      Gleichwohl hat der Vorstand aber aus Vorsicht eine Rückstellung gebildet nach alter Steuerregelung. Für das Jahr 2018 ist man mit derselben Vorsicht zu Werke gegangen. Ich bezweifle allerdings, dass für 2017 überhaupt schon ein Bescheid vorliegt und der Abchluss 2018 ist ja nur eine erste Schätzung.
      Das heisst, im worst case bleibt das Jahr 2017 steuerfrei, und man kann die Rückstellung aus 2017 auflösen, und es matieralisiert sich ein Schaden für 2018. Oder das FA folgt LuS, alles wie gehabt zu besteuern. Dann wird die Rückstellung 2017 tatsächlich verbraucht und für 2018 neu zu bewerten.
      In jedem Fall ist jetzt erstmal Geduld gefragt. Ich kann hier allerdings keinen kriminellen Vorsatz wie bei Hoeness erkennen.
      Avatar
      schrieb am 15.02.19 21:04:00
      Beitrag Nr. 9.306 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.887.375 von ChrisOTN am 15.02.19 20:21:12
      Zitat von ChrisOTN: @DAX7003
      nun ist mir aber kein Fall bekannt, in dem das Finanzamt ein Unternehmen in den Bankrott treibt, weil es mehr Steuern einfordert als nach Cash Flow überhaupt erwirtschaftet wurde, weshalb es zwar lange dauern mag, aber die Rückstellungen zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgelöst werden...

      Auf den vorderen Seiten steht der Grund: L&S ist ggf. unbeabsichtigt Kollateralschaden und hat nichts vorher mit dem Finanzamt ausgehandelt - erst jetzt scheint jemand etwas bemerkt zu haben (der Wirtschaftsprüfer?) und auf einmal ist das vormals kommunizierte Positive jetzt das Negative.

      Zudem gehen dafür andere Menschen ins Gefängnis, obwohl am Ende Minus heraus kam. Schau dir z.B. die Causa Hoeness genauer an.



      Ich kann dir nicht folgen, sei es weil da ganze Wrter in den Sätzen fehlen, oder weil ich nicht weiß auf was du inhaltlich hinaus willst.

      Causa Hoeness? ERklär mal die Verbindung!
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